[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Armin-Paulus Hampel, Dr. Anton
Friesen, Dr. Roland Hartwig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/21636 –
Aufgedeckte Mittelfehlverwendungen bei der Mayday Rescue Foundation
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Auswärtige Amt hat allein im Zeitraum von 2016 bis 2019 die
sogenannten Weißhelme („Syrischer Zivilschutz“) in Syrien mit knapp 20 Mio. Euro
gefördert (vgl. Antwort des Staatsministers im Auswärtigen Amt Niels Annen
auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen auf
Bundestagsdrucksache 19/13254). Koordiniert werden die Spenden bislang von der
Nichtregierungsorganisation „Mayday Rescue“. Die niederländische Zeitung
„De Volkskrant“ hat kürzlich aufgedeckt, dass der Gründer von „Mayday
Rescue“, Le Mesurier, vor seinem Suizid den Unterstützern der Stiftung
schriftlich mitgeteilt hat, Spendengelder veruntreut zu haben (vgl.
https://www.volks
krant.nl/nieuws-achtergrond/founder-of-foundation-behind-white-helmets-ad
mits-fraud~b5dacd0c/?referer=https%3A%2F%2F).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Auswärtige Amt (AA) hat die syrischen Weißhelme (Syria Civil Defense,
SCD) von 2016 bis 2019 über die niederländische Organisation Mayday
Rescue gefördert. Die genannten Vorwürfe beziehen sich auf Mayday Rescue
als Implementierungspartner. Die Zivilschutzarbeit der Weißhelme in Syrien ist
deshalb ausdrücklich davon zu trennen.
1. Welcher Zuwendungszweck wurde seitens des Zuwendungsempfängers im
Zuge der projektfinanzierten Förderung der sogenannten Weißhelme seit
2015 jeweils angeführt, und inwiefern wurde der Zuwendungszweck nach
Ansicht des Auswärtigen Amts erfüllt?
Die Bundesregierung hat den Zuwendungsempfänger Mayday Rescue seit 2016
mit dem Ziel gefördert, den Zivilschutz in Syrien durch Unterstützung der
Weißhelme aufrechtzuerhalten. Darunter fallen maßgeblich die Suche nach
Überlebenden, Trümmerbeseitigung, medizinische Nothilfe und die
Dokumentation von Angriffen auf zivile Infrastruktur. Nach Erkenntnissen der Bundes-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/22574
19. Wahlperiode 16.09.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. September 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
regierung zum begleitenden Monitoring der Projektumsetzung und
abschließenden Zielerreichungskontrollen wurde dieser Zuwendungszweck erfüllt.
2. Wie hoch betrug nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 die
finanzielle Förderung der sogenannten Weißhelme durch welche Dritte (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung finanzierten sich die Weißhelme seit 2015
auch durch Spenden und Zuwendungen verschiedener Staaten, darunter
Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Kanada, die Niederlande, Katar und
die USA.
Die Bundesregierung hat die Weißhelme in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019
über den Zuwendungsempfänger Mayday Rescue gefördert. Weitergehende
Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
3. Liegen dem Auswärtigen Amt für die jeweiligen Förderzeiträume
sämtliche Verwendungsnachweise für die projektfinanzierte Förderung der
sogenannten Weißhelme vor?
Der Bundesregierung liegen alle Verwendungsnachweise der Zeiträume für die
jeweils jährlichen Förderungen 2016 bis 2019 vor.
4. Wurden seit 2015 Verwendungsnachweise für die projektbezogene
Förderung der sogenannten Weißhelme zu spät oder gar nicht an das Auswärtige
Amt seitens des Zuwendungsempfängers weitergeleitet?
Wenn ja, in welcher Höhe, und welche Konsequenzen hat das Auswärtige
Amt daraus gezogen?
Die Verwendungsnachweise für die Projektförderungen der Haushaltsjahre
2016 bis 2018 wurden verspätet eingereicht. Darüber hinaus wird auf die
Antwort zu Frage 6 verwiesen.
5. Waren seit 2015 die Verwendungsnachweise für die projektbezogene
Förderung der sogenannten Weißhelme mangelhaft oder unvollständig (bitte
nach Jahren und Beträgen aufschlüsseln)?
Die Verwendungsnachweise für die Projektförderung in den Haushaltsjahren
2018 und 2019 wiesen Mängel auf, die Mayday Rescue dahingehend behoben
hat, dass belastbare Verwendungs-nachweisprüfungen vorgenommen werden
können. Die Bundesregierung wies bei einer Anhörung auf vertraglich
vereinbarte Konsequenzen wie mögliche Rückforderungen hin.
6. Wurde der Zuwendungsempfänger der projektbezogenen Förderung der
sogenannten Weißhelme, der Verwendungsnachweise nicht rechtzeitig,
unvollständig oder fehlerhaft vorgelegt hat, in den Folgejahren bei
Zuwendungen des Auswärtigen Amts weiter berücksichtigt?
Wenn ja, warum, und wie ist dies mit den Förderrichtlinien vereinbar?
Mayday Rescue konnte im Rahmen seiner Zuwendungsanträge für die
Haushaltsjahre 2017 bis 2019 zufriedenstellend wichtige Schritte zur Verbesserung
interner Strukturen nachweisen und seine Entschlossenheit glaubhaft machen,
die eigene Arbeit in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung und anderen
internationalen Gebern zu verbessern. Zum Zeitpunkt der jeweiligen
Antragsstellung lagen nach Ansicht der Prüfer somit ausreichende Gründe für die
Feststellung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung nach
Bundeshaushaltsordnung vor. Darüber hinaus bestand ein kontinuierlicher Austausch mit anderen
Gebern, deren externe Finanzprüfungen zu positiven Ergebnissen kamen.
Die Bundesregierung entschied sich nach sorgfältiger Abwägung ihrer
Erfahrungen aus der bisherigen Zusammenarbeit mit Mayday Rescue und seiner
signifikanten Professionalisierung sowie im Einklang mit den Leitlinien
„Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ zugunsten der oft
lebensrettenden Zivilschutzmaßnahmen der syrischen Weißhelme für eine
weitere Förderung von Mayday Rescue bis Ende 2019. Insbesondere im Kontext
des Konflikts in Syrien sind nur wenige Nichtregierungsorganisationen bereit,
Projekte in umkämpften Gebieten durchzuführen.
7. Wurde seitens des Auswärtigen Amts oder eines Dritten eine Evaluierung
der projektfinanzierten Förderung der sogenannten Weißhelme
durchgeführt?
Wenn ja, wann, von wem, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Zwischen August 2019 und Februar 2020 hat die Spot Advisory GmbH im
Auftrag der Bundesregierung eine externe Evaluierung der vier
Projektzeiträume 2016 bis 2019 durchgeführt. Die Evaluierung ergab, dass die
Projektziele erreicht wurden und diese erfolgreiche Projektdurchführung dazu
beigetragen hat, die Not der Zivilbevölkerung zu lindern, ihre Lage zu stabilisieren
und die soziale Kohäsion zu fördern. Die Weißhelme wurden unter anderem
durch die deutsche Förderung über Mayday Rescue in die Lage versetzt,
Schutzmaßnahmen wie Frühwarnsysteme, Bergungen und medizinische
Nothilfe nach Angriffen auf zivile Infrastruktur durchzuführen und Leben zu retten.
Die Dokumentation der Angriffe gewann im Laufe des
Untersuchungszeitraums an Bedeutung, um zur Aufklärung möglicher Kriegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und somit zur Aufarbeitung und Transition
beizutragen.
Die Evaluierung bestätigt, dass die Unterstützung der Weißhelme über Mayday
Rescue den Stabilisierungszielen der Bundesregierung entspricht und einen
wichtigen Beitrag zu ihrer Erreichung leistet. Ebenso wird die
Professionalisierung der Arbeit von Mayday Rescue und den Weißhelmen dargelegt. Die
ausgesprochenen Empfehlungen hinsichtlich des Kapazitätsausbaus bei den
Weißhelmen und engerer Abstimmung zwischen Weißhelmen und der
internationalen Gebergemeinschaft wurden und werden in der weiteren Zusammenarbeit
mit den Weißhelmen berücksichtigt.
8. In wie vielen Fällen seit 2015 wurden durch die Bewilligungsbehörde
Originalbelege vom Zuwendungsempfänger der projektbezogenen Förderung
der sogenannten Weißhelme angefordert, und in wie vielen Fällen davon
konnten keine Originalbelege vorgelegt werden (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Bei der Verwendungsnachweisprüfung der von der Bundesregierung
geförderten Projekte zwischen 2016 und 2017 wurden in zwei Fällen Originalbelege
von Mayday Rescue angefordert.
Für die Projektförderung in 2016 wurden bis auf wenige Einzelnachweise alle
Belege nachgereicht.
9. In wie vielen Fällen seit 2015 wurden Zuwendungen im Zusammenhang
mit der projektfinanzierten Förderung der sogenannten Weißhelme seitens
des Auswärtigen Amts widerrufen oder zurückgenommen (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
a) In wie vielen Fällen davon ist die Zuwendung durch unrichtige oder
unvollständige Angaben erwirkt worden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Mayday Rescue bei Beantragung der
Förderung alle geforderten Informationen stets vollständig und wahrheitsgemäß
übermittelt.
b) In wie vielen Fällen davon ist die Zuwendung nicht oder nicht mehr
für den vorgesehenen Zweck verwendet worden?
In zwei Fällen ergab die Prüfung eine nicht zweckentsprechender Verwendung
für Teile der Zuwendung, die von Mayday Rescue an die Bundesregierung
zurückgezahlt wurden.
c) In wie vielen Fällen davon ist die Zuwendung nach Auszahlung nicht
alsbald zur Erfüllung des Verwendungszweckes verwendet worden?
In einem Fall wurden Teile der Zuwendung nicht alsbald verwendet und im
Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung zurückgefordert.
d) In wie vielen Fällen davon wurde gegen welche Nebenbestimmungen
des Zuwendungsbescheids verstoßen?
Die niederländische Nichtregierungsorganisation Mayday Rescue wurde auf
der Grundlage eines Zuwendungsvertrags gefördert. Zu Auflagen des
Zuwendungsvertrages, die die Haushaltsmittel betreffen, wird auf die Antwort zu den
Fragen 3 bis 6 und 8 bis 10 verwiesen.
10. In wie vielen Fällen seit 2015 wurden nicht verbrauchte
Zuwendungsmittel im Zusammenhang mit der projektfinanzierten Förderung der
sogenannten Weißhelme in welcher Höhe an das Auswärtige Amt
zurücküberwiesen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Mayday Rescue hat dem Auswärtigen Amt für die Projektförderung 2016
Minderausgaben in Höhe von 470.879,14 Euro und für die Projektförderung 2017
in Höhe von 633.981,10 Euro zurückgezahlt.
11. Wann hat die Bundesregierung aufgrund welcher Informationsquelle
erstmals Kenntnis von der möglichen Mittelfehlverwendung bei der
Mayday Rescue Foundation erhalten?
Am 8. November 2019 hat sich der damalige Leiter von Mayday Rescue an die
Gebergemeinschaft gewandt und auf Unregelmäßigkeiten hingewiesen. Diesen
wurde im gemeinsamen Interesse von Mayday Rescue und den Geberstaaten
umgehend nachgegangen.
12. Wann hat die Bundesregierung aufgrund welcher Informationsquelle
gesicherte Kenntnis von der Veruntreuung der Spendengelder bei der
Mayday Rescue Foundation erhalten?
Der Bundesregierung lagen zu keiner Zeit Informationen im Sinne der
Fragestellung vor.
13. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt
aufgrund der aufgedeckten Veruntreuung von Geldern bei der Mayday
Rescue Foundation gezogen?
Die Bundesregierung ist den Vorwürfen umgehend nachgegangen. Sie hat sich
im Zuge einer vertieften Untersuchung intensiv und fortlaufend mit Mayday
Rescue und weiteren Gebern ausgetauscht und sich an einer externen
Untersuchung des Finanzprüfungsunternehmens Grant Thornton beteiligt. Die Prüfung
wurde von Dezember 2019 bis Mai 2020 durchgeführt und galt vor allem dem
Untersuchungszeitraum September 2016 bis März 2020. Die Prüfung ergab,
dass es sich bei den in Frage stehenden Geldern nicht um deutsche Fördermittel
handelte. Eine Veruntreuung konnte nicht nachgewiesen werden. Gleichwohl
hat die Bundesregierung beschlossen, die Unterstützung der Weißhelme nicht
über Mayday Rescue fortzuführen.
14. Ist der Bundesregierung der im „Volkskrant“ erwähnte
Untersuchungsbericht bezüglich der Mayday Rescue Foundation bekannt (vgl.
https://ww
w.volkskrant.nl/nieuws-achtergrond/founder-of-foundation-behind-whit
e-helmets-admits-fraud~b5dacd0c/?referer=https%3A%2F%2F
www.nac
hdenkseiten.de%2F%3Fp%3D63137)?
Ja, der Untersuchungsbericht ist der Bundesregierung bekannt.
a) Inwiefern trifft es zu, dass die Geberstaaten über den
Untersuchungsbericht Stillschweigen vereinbart haben?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde kein Stillschweigen über den
Untersuchungsbericht von Grant Thornton vereinbart. Unter anderem hat die
Bundesregierung in der Bundespressekonferenz vom 20. Juli 2020 auf den
Untersuchungsbericht verwiesen.
b) Wann hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über die
finanziellen Unstimmigkeiten bei der Mayday Rescue Foundation
informiert?
Da die umgehende Aufklärung der Angelegenheit ergab, dass es sich bei den
fraglichen Mitteln nicht um deutsche Fördergelder handelte, bestand für die
Bundesregierung keine Veranlassung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen
Mitteilungspflichten aktiv zu werden. Der Verwendungsnachweis für den
Förderzeitraum 2019 wird derzeit geprüft.
15. Inwiefern hatte die Bundesregierung Kenntnisse über die Höhe der
Gehälter, vor allem der Stiftungsleiter, bei der Mayday Rescue Foundation,
und inwiefern hielt die Bundesregierung diese für angemessen?
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Antragsprüfung Kenntnis über die
Gehälter des Projektpersonals erlangt, das zur Implementierung eingesetzt
wurde. Die Gehälter wurden mit der internationalen Gebergemeinschaft
abgestimmt. Sieorientieren sich an internationalen Standards und wurden deshalb
im Rahmen des Projektkontexts als angemessen bewertet.
16. Inwiefern plant die Bundesregierung, ihr bisheriges Engagement für die
sogenannten Weißhelme fortzusetzen?
17. In welcher Höhe plant die Bundesregierung die finanzielle Förderung der
sogenannten Weißhelme in den Förderzeiträumen 2020 und 2021?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung fördert die Weißhelme im Jahr 2020 mit rund 4,2
Millionen Euro. Eine Folgeförderung für 2021 ist in Planung, deren Höhe derzeit
zwischen den Gebern und den Weißhelmen abgestimmt wird.
18. Sind der Bundesregierung weiterführende Erkenntnisse zum Tod des
Gründers der Mayday Rescue Foundation, Le Mesurier, bekannt?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/16689 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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