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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Situation der Kriegsgräberpflege im In- und Ausland

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

01.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2170418.08.2020

Situation der Kriegsgräberpflege im In- und Ausland

der Abgeordneten Matthias Nölke, Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Christine Aschenberg-Dugnus, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Dr. Jürgen Martens, Frank Müller-Rosentritt, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Linda Teuteberg, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) trat am 1. Juli 1965 in Kraft. Es dient, so heißt es in der Novellierung aus dem Jahr 2012, „dazu, der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise zu gedenken und für zukünftige Generationen die Erinnerung daran wach zu halten, welche schrecklichen Folgen Krieg und Gewaltherrschaft haben“. Im Gräbergesetz ist unter anderem geregelt, welche im Inland liegenden Grabstätten als Kriegsgräber gelten und auf öffentliche Kosten gepflegt und dauerhaft erhalten werden sollen (https://museenkoeln.de/ns-dokumentationszentrum/default.aspx?s=2484). Die Aufwendungen hierfür trägt nach § 10 Absatz 1 des Gräbergesetzes der Bund.

Für das Ausland hat die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1954 den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. mit der Aufgabe betraut, die Gräber der deutschen Kriegstoten im Ausland zu erfassen, zu erhalten und zu pflegen. Unterstützt wird der Volksbund hierbei durch das Auswärtige Amt (https://kriegsgraeberstätten.volksbund.de). Daneben betreut der Volksbund Angehörige in Fragen der Kriegsgräberfürsorge, berät öffentliche und private Stellen, unterstützt die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kriegsgräberfürsorge und fördert die Bildung und Begegnung junger Menschen an den Ruhestätten der Toten. Auf seiner Internetseite hält der Volksbund zudem unter dem Button „Gräbersuche online“ Angaben zu den Gräbern von fast 5 Millionen Weltkriegstoten bereit. Diese Informationsquelle ist frei zugänglich und wird jährlich von über hunderttausend Suchenden aus aller Welt in Anspruch genommen (https://www.volksbund.de/volksbund.html).

Besondere Bedeutung für die Kriegsgräberfürsorge hat die internationale Jugendarbeit des Volksbundes. Nach Ende der Ost-West-Konfrontation gehört diese Arbeit nicht nur im westlichen Ausland, sondern auch in Mittel- und Osteuropa zu den Merkmalen der Kriegsgräberfürsorge. Der Volksbund leistet einen wichtigen Beitrag zur Völkerverständigung und Aussöhnung der kriegsteilnehmenden Völker. So arbeiten beispielsweise deutsche und russische Soldaten, aber auch Jugendliche aus vielen Ländern Europas, gemeinsam an Kriegsgräberstätten, um Orte der Erinnerung, der Trauer und des mahnenden Gedenkens zu schaffen und zu erhalten (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/internationales-recht/Historische_Verantwortung/kriegsgraeber-im-ausland/217068).

Fraglich ist, wie sich die konkrete Situation der Kriegsgräberpflege im Inland und die Wirkungsmöglichkeiten des Volksbundes im Ausland in den letzten Jahren entwickelt haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie hoch waren die Aufwendungen für Ruherechtsentschädigungen nach § 3 des Gräbergesetzes im Jahr 2020 bisher und in den Jahren 2017, 2018, 2019 (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie hoch waren die Aufwendungen für die Übernahme von Grundstücken nach § 4 des Gräbergesetzes im Jahr 2020 bisher und in den Jahren 2017, 2018, 2019 (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Wie hoch waren die Aufwendungen für die Feststellung und Erhaltung von Gräbern nach § 5 des Gräbergesetzes im Jahr 2020 bisher und in den Jahren 2017, 2018, 2019 (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

4

Wie hoch waren die Aufwendungen für die Verlegung von Gräbern nach § 6 des Gräbergesetzes im Jahr 2020 bisher und in den Jahren 2017, 2018, 2019 (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

5

Wie hoch waren die Aufwendungen für Identifizierungen nach § 8 des Gräbergesetzes im Jahr 2020 bisher und in den Jahren 2017, 2018, 2019 (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

6

Welche Fälle von Beschädigungen nach dem Gräbergesetz geschützter Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft im Inland im Jahr 2020 bisher und in den Jahren 2017, 2018, 2019 sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

7

Welcher Mehraufwand entstand aus den zu Frage 6 beschriebenen Beschädigungen im Jahr 2020 bisher und in den Jahren 2017, 2018, 2019 (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

8

Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass alle Gräber, für die der Bund nach dem Gräbergesetz die Kosten trägt, auch angemessen gepflegt und gegebenenfalls Missstände in der örtlichen Pflege behoben werden?

9

Werden nach Ansicht der Bundesregierung die in Deutschland befindlichen Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft angemessen und ausreichend gepflegt?

10

Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Liste der durch das Gräbergesetz geschützten Ruhestätten heute noch Bestattete, die in der historischen Gesamtschau als Täter zu bewerten sind und nicht als Opfer, und wenn ja, welche?

11

Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass die Liste der durch das Gräbergesetz geschützten Gräber hinsichtlich sowohl bisher nicht erfasster Opfer wie auch bisher als Opfer geführter Täter regelmäßig überprüft und angepasst wird?

12

Bestehen vonseiten der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Digitalisierung Überlegungen für ergänzende Maßnahmen zum Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft wie beispielsweise ein virtueller Kriegsgräber-Friedhof mit weiteren Informationen zur Biografie der Opfer, und wenn ja, welche?

13

Sind der Bundesregierung die Inhaber der Domains www.kriegsgraeber.de und www.kriegsgräber.de sowie ihre Motivation bekannt?

14

Erwägt die Bundesregierung den Erwerb der in Frage 13 genannten Domains, und wenn ja, zu welchem Zweck?

15

Welche internationalen Maßnahmen, die über die Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. hinausgehen, unternimmt die Bundesregierung, um die Erfassung, Erhaltung und Pflege der Gräber deutscher Kriegstoter im Ausland sicherzustellen?

16

Bestehen vonseiten der Bundesregierung Überlegungen für die Schaffung einer zentralen Stelle als Ansprechpartner für andere Nationen und deren Versorgung mit Informationen über ihre in Deutschland bestatteten Soldaten und zivilen Opfer?

17

Welche institutionelle Förderung erhielt der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. im Jahr 2020 bisher und in den Jahren 2017, 2018, 2019 (bitte Haushaltstitel angeben)?

18

Welche Projektförderungen erhielt der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. im Jahr 2020 bisher und in den Jahren 2017, 2018, 2019 (bitte Haushaltstitel angeben)?

19

Sind die zu den Fragen 17 und 18 genannten Mittel, die der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. erhält, nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend, um die ihm übertragenen Aufgaben angemessen erfüllen zu können?

20

Inwiefern erwägt die Bundesregierung, die institutionelle Förderung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. zu verändern?

21

Welche Schritte plant die Bundesregierung, um für die Gräber von Kriegsgefangenen, zivilen Opfern – beispielsweise durch Flucht und Vertreibung – und Deportationsopfern eine würdige Pflege zu gewährleisten?

Inwiefern sind aus Sicht der Bundesregierung für eine Verbesserung der Pflege inländischer Gräber Änderungen des Gräbergesetzes erforderlich?

Inwiefern sind aus Sicht der Bundesregierung für die Erfassung, Erhaltung und Pflege der Gräber deutscher Kriegstoter im Ausland zusätzliche völkerrechtliche Abkommen oder Änderungen an solchen erforderlich?

22

Wird aktuell an der erforderlichen Erweiterung bestehender bzw. dem Abschluss weiterer Kriegsgräberabkommen gearbeitet?

23

Inwiefern fördert die Bundesregierung weitere Projekte oder Institutionen im Zusammenhang mit dem Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft?

24

Sind nach Ansicht der Bundesregierung die bisherigen deutschen Maßnahmen im In- und Ausland insgesamt ausreichend, um ein würdiges Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft – vor dem Hintergrund schwindender Zeitzeugen – auch international angemessen sicherzustellen?

Berlin, den 14. August 2020

Christian Lindner und Fraktion

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