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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zielvorstellungen der Bundesregierung an den DigitalPakt Schule

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

02.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2171418.08.2020

Zielvorstellungen der Bundesregierung an den DigitalPakt Schule

der Abgeordneten Katja Suding, Britta Katharina Dassler, Peter Heidt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Christine Aschenberg-Dugnus, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit der Einigung auf den DigitalPakt Schule im Mai 2019 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, Schulen in Deutschland bis 2024 mit besserer digitaler Infrastruktur auszustatten und dafür bis zu 5,55 Mrd. Euro zu investieren. Laut einer Umfrage des Magazins „Focus“ an alle Kultusministerien der Länder sind bislang rund 125 Mio. Euro bewilligt worden: Also nur 2,5 Prozent. Die Kosten für die beantragten Projekte belaufen sich auf rund 284 Mio. Euro, was 5,7 Prozent entspricht (vgl. https://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-25-2020-schulen-rufen-kaum-geld-aus-digitalpakt-ab-bisher-nur-2-5-prozent-der-finanzmittel-bewilligt_id_12091309.html). Die Geschwindigkeit, mit der die Länder Projekte bewilligen, variiert weiterhin stark. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung geht davon aus, dass sich die Mittelbindung durch Bewilligungen im Jahresverlauf 2020 deutlich erhöhen wird. Im Februar 2020 versprach die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek, mit den Ländern darüber zu beraten, wie der Bewilligungsprozess beschleunigt werden kann (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/digitalpakt-ein-jahr-101.html).

Laut § 11 der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule sollen bis 30 Monate vor Ablauf der Fördervereinbarung 50 Prozent der DigitalPakt-Mittel durch Bewilligung gebunden sein. Darüber hinaus sind keine quantitativen oder qualitativen Erwartungshaltungen und Zielvorstellungen der Bundesregierung mit Blick auf eine erfolgreiche Umsetzung des DigitalPakts im Speziellen und schulischer Digitalisierung im Allgemeinen bekannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Anhand welcher Kriterien und Faktoren misst die Bundesregierung – unabhängig von der wissenschaftlichen Evaluation des Programms i. S. d. § 11 der Verwaltungsvereinbarung – die erfolgreiche Umsetzung des DigitalPakts Schule?

Welche (Zwischen-)Ziele und Meilensteine bei der Umsetzung des Digital- Pakts Schule hat sich die Bundesregierung gesetzt?

2

Wie bewertet die Bundesregierung anhand dieser Kriterien und Faktoren den Stand der Umsetzung des DigitalPakts Schule?

3

Was sind aus Sicht der Bundesregierung die quantitativen wie qualitativen Erfolgsbedingungen für eine gelungene Umsetzung des DigitalPakt Schule und digitaler Bildung an Schulen in Deutschland?

4

Ist der Erfolg des Programms nach Auffassung der Bundesregierung vom Umfang der bewilligten bzw. ausgezahlten/abgeflossenen Mittel abhängig?

Wenn ja, inwiefern beurteilt die Bundesregierung die abfließenden Mittel als Erfolg?

Wie hängt die Corona-Krise mit dem Mittelabfluss zusammen?

Wenn nein, wonach richtet sich der Erfolg bzw. die Erwartungshaltung?

5

Auf welchen Inhalt, welche Methodik und welchen Umfang hat sich die Steuerungsgruppe mit Blick auf die in § 11 der Verwaltungsvereinbarung genannte Zwischen- und Abschlussevaluation geeinigt?

Für welche Zeitpunkte plant die Steuerungsgruppe die Veröffentlichung des Zwischen- und des Abschlussberichts?

Sofern die Steuerungsgruppe darüber noch keine Festlegungen getroffen hat, weshalb nicht, und bis wann wird es diesbezüglich eine Einigung geben?

6

Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Finanzhilfen bisher nur mäßig abgerufen wurden?

Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, und bei welchen Gelegenheiten hat sie verstärkt an die Kultusministerien der Länder appelliert, die Mittel abzurufen?

7

Welche Erwartungen hat die Bundesregierung diesbezüglich an die Länder gerichtet?

8

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um das Abrufen der Mittel zu erleichtern bzw. zu beschleunigen?

9

Hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern erörtert, ob die Finanzierungsmöglichkeiten zum Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen ausreichend sind?

Wenn ja, hält die Bundesregierung infolge dieser Gespräche an ihrer Auffassung fest, dass die Finanzierungsmöglichkeiten-Maßnahmen ausreichend sind, und wie kommt sie zu dieser Überzeugung?

Wenn nein, wieso nicht, und für wann ist ein solches Gespräch geplant?

10

Inwiefern ist sich die Bundesregierung über die Problematik bewusst, dass finanzschwache Kommunen seltener Anträge für die Mittel des Digital- Pakts Schule beantragen, weil ihnen wenige Möglichkeiten für eine Weiterfinanzierung zur Verfügung stehen?

Erkennt die Bundesregierung darin eine weitere gesellschaftliche Spaltung und eine drohende Abnahme von Chancengerechtigkeit in der Bildung, die noch immer auch vom Wohnort abhängig ist?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung den ebenso notwendigen Breitbandausbau an Schulen?

12

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den Digital- Pakt Schule und das Breitbandförderprogramm sinnvoll zu verzahnen?

13

Wie werden die einzelnen Maßnahmen, Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau und der DigitalPakt Schule miteinander koordiniert?

Ist es Schulen möglich, für alle drei Maßnahmen Förderungen zu erhalten?

14

Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus der Corona-Krise für die digitale Bildung an Deutschlands Schulen gezogen?

Wird die Bundesregierung verstärkten Einsatz zeigen, die Digitalisierung voranzutreiben?

15

Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Bildungsbereich im Handling der Corona-Krise zu?

An welchen Stellen sind Schwachstellen identifiziert worden?

16

An welchen Stellen wurde der DigitalPakt Schule bzw. die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern im Zuge der Corona-Krise angepasst?

17

Wieso hat die Bundesregierung die Anpassung veranlasst?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die möglicherweise ansteigende Zahl der abgerufenen Mittel aus dem DigitalPakt im Zuge der Corona-Krise?

Inwiefern hat die Krise das Abrufen der Gelder beschleunigt?

19

Hat sich die Bundesregierung im Zuge der Corona-Krise mit Experten aus dem Bereich der digitalen Bildung ausgetauscht?

Wenn ja, mit welchen, und wann?

Wenn nein, weshalb nicht?

20

Wann plant die Bundesregierung eine Entscheidung darüber, ob ein Mittelabruf auch nach 2024 möglich ist?

21

Inwiefern gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, eine Erhöhung der Fördersumme des DigitalPakts – in Absprache mit den Ländern – zu erhöhen?

Falls es solche Überlegungen gibt, welche Faktoren müssten erfüllt sein, damit die Fördersumme erhöht werden kann?

Falls es solche Überlegungen nicht gibt, warum nicht?

22

Welche Kriterien müssen Schulen erfüllen, um aus Sicht der Bundesregierung für digitalen Unterricht ausreichend ausgestattet und vorbereitet zu sein?

Wie viele Schulen erfüllen diese Kriterien nach Auffassung der Bundesregierung derzeit (bitte nach Ländern aufteilen)?

23

Sind nach Bewertung der Bundesregierung, die Schulen weitaus besser gerüstet für Unterricht von zu Hause, wenn sie die Mittel aus dem Digital- Pakt Schule für den Ausbau der Infrastruktur nutzen?

Wenn ja, geht die Bundesregierung davon aus, dass alle Schulen gleich vom DigitalPakt Schule profitieren?

Wenn nein, warum nicht?

24

Inwiefern erhofft sich die Bundesregierung durch den Aufbau und Ausbau einer digitalen Infrastruktur an Schulen, die digitale Bildung voranzubringen?

25

Was braucht es nach Auffassung der Bundesregierung, um die Digitalisierung an Schulen nachhaltig voranzutreiben?

26

Wie bewertet die Bundesregierung länderübergreifende und gemeinsame Standards zur digitalen Bildung?

Wie kann aus Sicht der Bundesregierung am besten sichergestellt werden, dass es deutschlandweit nicht zu einem Flickenteppich an unterschiedlichen Definitionen von „erfolgreicher“ Digitalisierung der Bildung kommt, sondern bestmöglich ein gemeinsames Verständnis und gemeinsame Zielbzw. Erfolgskriterien definiert werden?

27

Inwiefern orientiert sich die Bundesregierung bei dem Vorantreiben von digitaler Bildung an positiven Erfahrungen aus anderen Staaten im Ausland, und in welchen Staaten hält sie die Digitalisierung der Bildung aus welchen Gründen für besonders erfolgreich gelungen?

Berlin, den 14. August 2020

Christian Lindner und Fraktion

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