Beteiligung der privaten Krankenversicherung an den Kosten der COVID-19-Epidemie
der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Kordula Schulz-Asche, Dr. Bettina Hoffmann, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die COVID-19-Pandemie führt zu erheblichen zusätzlichen Belastungen für die gesetzlichen Krankenkassen und für den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. https://www.vdek.com/magazin/ausgaben/2020-03-corona-schutzschirme/gkv-finanzstabilitaet-corona.html). Ausgabenseitig betrifft dies etwa die gesetzlich vorgesehenen Schutzschirme für Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer, die nicht behandlungsbezogenen Kosten für asymptomatische Testungen gesetzlich und privat Versicherter auf eine Infektion mit COVID-19, pandemiebedingte Investitionskosten für zusätzliche intensivmedizinische Behandlungskapazitäten sowie die Beschaffung von Schutzausrüstung für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung geht davon aus, dass diese Ausgaben die Liquiditätssituation der gesetzlichen Krankenkassen belasten werden (vgl. https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2020/20200511_Positionspapier_GKV-Finanzen.pdf).
Von diesen Maßnahmen profitieren alle Versicherten, auch die der privaten Krankenversicherung (PKV). Dennoch ist nach Kenntnis der fragestellenden Fraktion bisher nicht sichergestellt, dass sich auch die privaten Krankenversicherungen angemessen an den Kosten der genannten Maßnahmen beteiligen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie hoch ist aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil privat Versicherter an der Bevölkerung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Anteil der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte an der Gesamtzahl der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der fragestellenden Fraktion, dass eine hinreichende Versorgung mit Schutzausrüstung für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte gleichermaßen privat und gesetzlich Versicherten zugutekommt, und wenn nein, warum nicht?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung für die zentrale Beschaffung der Schutzausrüstung über das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte?
Hat sich die private Krankenversicherung nach Kenntnis der Bundesregierung an den Kosten der zentralen Beschaffung von Schutzausrüstung für die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte beteiligt, und wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht, und was hat die Bundesregierung unternommen, bzw. was wird sie unternehmen, um auf eine dem Versichertenanteil der PKV entsprechende Beteiligung der privaten Krankenversicherung hinzuwirken?
Welche Kosten sind den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) nach Kenntnis der Bundesregierung bislang für die dezentrale Beschaffung von Schutzausrüstung entstanden (bitte nach Kassenärztlichen Vereinigungen aufschlüsseln)?
Hat sich die private Krankenversicherung nach Kenntnis der Bundesregierung an den Kosten der dezentralen Beschaffung von Schutzausrüstung beteiligt, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach KV-Bezirken darstellen)?
Wenn nein, warum nicht, und befürwortet die Bundesregierung eine anteilige Kostenbeteiligung der privaten Krankenversicherung an den Kosten der dezentralen Beschaffung von Schutzausrüstung?
Welche Kosten sind der gesetzlichen Krankenversicherung für die Liquiditätshilfen für Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer entstanden?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der fragestellenden Fraktion, dass diese Liquiditätshilfen gleichermaßen der Erhaltung der Versorgung gesetzlich und privat Versicherter dienen, und wenn nein, warum nicht?
Hat sich die private Krankenversicherung nach Kenntnis der Bundesregierung an den Liquiditätshilfen für Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer beteiligt, und wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht, und was hat die Bundesregierung unternommen, bzw. was wird sie unternehmen, um auf eine dem Versichertenanteil der PKV entsprechende Beteiligung der privaten Krankenversicherung hinzuwirken?
Welche Kosten werden den gesetzlichen Krankenkassen nach Kenntnis der Bundesregierung nach heutiger Perspektive voraussichtlich für die Ausgleichszahlungen für die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte entstehen, bei denen es aufgrund der Pandemie zu einer Verringerung des Gesamthonorars von mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal kommt?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der fragestellenden Fraktion, dass auch diese Zahlungen gleichermaßen der wirtschaftlichen Sicherstellung der ärztlichen Versorgung von gesetzlich und privat Versicherten dienen, und wenn nein, warum nicht?
Wird sich die private Krankenversicherung nach Kenntnis der Bundesregierung an den Kosten dieser Zahlungen beteiligen, oder auf welche Weise unterstützt bzw. wird sie die wirtschaftliche Sicherung von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Falle von pandemiebedingter Mindererlöse unterstützen?
Welche Kosten sind der gesetzlichen Krankenversicherung bislang für den teilweisen Ausgleich von pandemiebedingten Mindererlösen bei Frühförder-Einrichtungen entstanden (insbesondere Sozialpädiatrische Zentren und Frühförder-Stellen)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der fragestellenden Fraktion, dass von diesen Ausgleichszahlungen zur finanziellen Absicherung dieser Einrichtungen gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen profitieren?
Beteiligt sich die private Krankenversicherung an den Kosten dieses teilweisen Mindererlösausgleichs bei Frühförder-Einrichtungen, und wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht, und was hat die Bundesregierung unternommen, bzw. was wird sie unternehmen, um auf eine dem Versichertenanteil der PKV entsprechende Beteiligung der privaten Krankenversicherung hinzuwirken?
a) Für welche weiteren Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer sowie Leistungsbereiche ist ein Ausgleich pandemiebedingter Mindererlöse bzw. Mehrausgaben vorgesehen, und welche Kosten entstehen hieraus für die gesetzliche Krankenversicherung (bitte einzeln darstellen)?
b) In welcher Höhe beteiligt sich an den jeweiligen Kosten auch die private Krankenversicherung (bitte einzeln darstellen)?
Welche Kosten sind der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung nach Kenntnis der Bundesregierung bislang für die Finanzierung von zusätzlichen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten nach § 21 Absatz 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) entstanden?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der fragestellenden Fraktion, dass diese Finanzierung gleichermaßen der bedarfsgerechten Versorgung gesetzlich und privat Versicherter dient?
Beteiligt sich die private Krankenversicherung an der Finanzierung zusätzlicher intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten nach § 21 Absatz 5 KHG, und wenn ja, in welcher Höhe, und in welcher Weise?
Wenn nein, warum nicht, und was hat die Bundesregierung unternommen, bzw. was wird sie unternehmen, um auf eine dem Versichertenanteil der PKV entsprechende Beteiligung der privaten Krankenversicherung hinzuwirken?
Welche Kosten sind der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung für die Finanzierung von Corona-Tests auf Grundlage der „Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ bislang entstanden?
Trifft es zu, dass den Anspruch auf Testungen nach der genannten Verordnung auch Personen haben, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind (§ 1 Absatz 2 dieser Verordnung)?
In welcher Weise beteiligt sich die private Krankenversicherung an den für Tests nach der genannten Verordnung entstehenden Kosten?
Wenn sich die PKV nicht beteiligt, warum nicht, und was hat die Bundesregierung unternommen, bzw. was wird sie unternehmen, um auf eine dem Versichertenanteil der PKV entsprechende Beteiligung der privaten Krankenversicherung hinzuwirken?
Wird die Rückzahlung eines aufgrund nicht ausreichender Mittel im Gesundheitsfonds bzw. in dessen Liquiditätsreserve notwendigen Liquiditätsdarlehens des Bundes durch die Beiträge der gesetzlich Versicherten aufgebracht?
Wird die Wiederauffüllung einer pandemiebedingt aufgebrauchten Liquiditätsreserve im Gesundheitsfonds aus Beiträgen der gesetzlich Versicherten finanziert?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass auch Versicherte der privaten Krankenversicherung im Zuge der Corona-Epidemie den ärztlichen Notruf 116 117 in Anspruch nehmen – beispielsweise im Rahmen der von der Bundesregierung empfohlenen Konsultation der 116 117 beim Auftreten von COVID-19-Krankheitssymptomen (vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/corona-test-vo.html)?
Wenn ja, in welchem Umfang nehmen Versicherte der privaten Krankenversicherung nach Kenntnis der Bundesregierung den aus Beiträgen der gesetzlich Versicherten finanzierten ärztlichen Notruf 116 117 in Anspruch?
Welche Kosten sind den Kassenärztlichen Vereinigungen seit 2013 für die Finanzierung des Arzt-Notrufes 116 117 entstanden (bitte nach KV-Bezirken und Jahr aufschlüsseln)?
Beteiligt sich die private Krankenversicherung an den Kosten des ärztlichen Notrufes 116 117, und wenn ja, in welcher Höhe, und in welcher Weise?
Wenn nein, warum nicht, und was hat die Bundesregierung unternommen, bzw. was wird sie unternehmen, um auf eine dem Nutzungsanteil der privat Versicherten entsprechende Beteiligung der privaten Krankenversicherung hinzuwirken?