Aufgaben und Organisationsform der Bundeszentrale für Digitale Aufklärung
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Anke Domscheit-Berg, Dr. Birke Bull-Bischoff, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Jan Korte, Norbert Müller (Potsdam), Friedrich Straetmanns, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 30. Juli 2020 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung und Staatsministerin Dorothee Bär den Start einer „Bundeszentrale für Digitale Aufklärung“ bekannt gegeben. Eine Informationswebseite der Bundesregierung (https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-digitalisierung/bundeszentrale-fuer-digitale-aufklaerung) bezeichnet diese als „Initiative der Staatsministerin“ und benennt als Aufgaben bzw. Vorgaben der „Bundeszentrale“ die Stärkung der Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger, die Durchführung von Aufklärungskampagnen, die Information über Innovationen und Technikfolgenabschätzungen mit niederschwelligen, kostenfreien Angeboten und spezielle Angebote zur Sensibilisierung und Aufklärung von Eltern, Lehrpersonal und Pädagogen über den Umgang mit Social Media, Datenschutz, Fake News, Hate Speech und Cybermobbing.
Medienberichten zufolge verfügt die „Bundeszentrale“ zurzeit nicht über ein eigenes Personal und Budget, vielmehr seien die zugehörigen Tätigkeiten derzeit im Stab der Staatsministerin angesiedelt und es stehe ein niedriger fünfstelliger Betrag aus den Haushaltsmitteln der Staatsministerin zur Verfügung (https://netzpolitik.org/2020/bundeszentrale-fuer-digitale-aufklaerung-digitale-bildungsinitiative-der-bundesregierung-laesst-beinahe-alle-fragen-offen/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Handelt es sich bei der Bundeszentrale für Digitale Aufklärung derzeit um eine Behörde oder eine feste Organisationseinheit innerhalb einer Behörde?
Wenn nein, ist ihre Gründung in einer dieser Formen geplant, und wann?
Wenn ja, wo hat sie ihren Sitz, bzw. wo ist sie im Organisationsplan des Bundeskanzleramts angesiedelt, und wer leitet sie?
Wann wurde auf welcher Ebene beschlossen, die Bundeszentrale einzurichten bzw. zu starten?
Welche finanziellen und personellen Mittel stehen der Bundeszentrale derzeit zur Verfügung, und welche sollen innerhalb des laufenden Haushalts noch bereitgestellt werden?
Welche finanziellen und personellen Mittel sollen der Bundeszentrale perspektivisch, insbesondere im nächsten Haushaltsentwurf, zur Verfügung gestellt werden?
Ist die Bundeszentrale Teil der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, warum findet sie dann in der 4. Aktualisierten Ausgabe der Digitalisierungsstrategie von Juni 2020 noch keine Erwähnung als Vorhaben, obwohl die Pläne für eine solche Stelle schon „vor Corona“ bestanden haben sollen (https://www.behoerden-spiegel.de/2020/07/31/bundeskanzleramt-startet-bundeszentrale-fuer-digitale-aufklaerung/)?
Welche konkreten Vorhaben plant die Bundeszentrale derzeit?
Wann sind diese Vorhaben geplant, und mit welchen Kosten werden sie voraussichtlich verbunden sein?
Welche Zielgruppen sollen damit adressiert werden, und welche Bildungskonzepte liegen den Vorhaben zugrunde?
Plant die Bundeszentrale, für die von ihr bereitgestellten Informationsangebote auf die Materialien oder Dienstleistungen von Dritten zurückzugreifen, und wenn ja, von wem, und in welchem Umfang?
Welche Pläne verfolgt die Bundeszentrale zur Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen und zu Kooperationen mit Dritten?
Gab es eine Bedarfsanalyse, und wenn ja, welche Partnerorganisationen oder andere Expertise aus dem Bildungssektor wurde herangezogen, und welche werden zukünftig für die didaktische Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernmaterialien herangezogen?
In welchem Verhältnis soll das Vorhaben, nach dem die Bundeszentrale auf ihrer Webpräsenz ausdrücklich die Auseinandersetzung mit „Cybersicherheit (starke Passwörter, Cloud-Dienste, Verschlüsselungstechniken etc.)“ als Teil der von ihr zu stärkenden Medienkompetenz aufführt, zu den entsprechenden Angeboten stehen, die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben zu genau diesen Themen unter https://www.bsi-fuer-buerger.de bereitstellt?
Wie wird sich das Angebot der Bundeszentrale zum Thema „Cybersicherheit“ von den inhaltlichen Angeboten des Vereins Deutschland sicher im Netz e. V. abgrenzen zumindest in den Projekten, die vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert werden?
Wie versteht die Bundesregierung den Begriff „Bundeszentrale“, und welche Erwägungen haben dazu geführt, ihn hier zu verwenden?
Ist dabei die Verwendung des Begriffs „Bundeszentrale“ bewusst vor dem Hintergrund erfolgt, dass mit der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bereits zwei Behörden diesen Begriff im Namen tragen, die schwerpunktmäßig Bildungs- und Informationsangebote bereitstellen?
Hält es die Bundesregierung für möglich, dass die Verwendung des Begriffs „Bundeszentrale“ irreführende Erwartungen bezüglich organisatorischer Eigenständigkeit und Ausstattung erweckt, wenn die analog benannten bpb und BZgA auf Grundlage eigener gesetzlicher Regelungen und eines derzeit näherungsweise tausendmal so großen Budgets operieren?