Beeinflussung von Psychotherapiebehandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen
der Abgeordneten Sylvia Gabelmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Pascal Meiser, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Psychotherapeutische Praxen berichten vermehrt von Einmischungen seitens der gesetzlichen Krankenkassen in laufende Therapieverfahren (s. z. B. Ärzteblatt vom 20. März 2020: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/110962/Psychotherapeuten-prangern-Einmischung-der-Kassen-in-laufende-Therapien-an). Beim Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) wurden über 100 Fälle von Einmischung seitens der Krankenkassen gemeldet (s. https://bvvp.de/wp-content/uploads/2020/03/20200306-%C3%9Cbersicht_F%C3%A4lle_public.pdf). Laut der Erhebung der bvvp nehmen die Krankenkassen vornehmlich dadurch auf die Behandlung Einfluss, indem sie Patientinnen und Patienten einschüchtern oder Drohungen aussprechen (27 Prozent der Fälle) und indem sie die Aufhebung der Krankschreibung entweder androhen oder tatsächlich vollziehen (24 Prozent der Fälle). In 13 Prozent der Fälle forderten die Krankenkassen die Patientinnen und Patienten auf, andere Behandlungsangebote als die Richtlinienpsychotherapie zu nutzen; meistens werden Patientinnen und Patienten hierbei dazu gedrängt sich trotz laufender psychotherapeutischer Behandlung Fachärzten bzw. Psychiatern vorzustellen (s. https://bvvp.de/wp-content/uploads/2020/03/20200306-Statistische-Auswertung_public.pdf ). Laut Einschätzung der bvvp „üben die Krankenkassen Druck aus und nehmen spürbar Einfluss auf den psychischen Heilungsprozess“ (ebd., S. 3).
Zudem kommt es vermehrt zur Empfehlung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) seitens der Krankenkassen (s. z. B. https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/psychische-gesundheit/minddoc-psychotherapieper-video-165670). Digitale Psychotherapieangebote erfolgen ohne direkten Arzt-Patientenkontakt abseits der Bedarfsplanung und können eine laufende Behandlung empfindlich stören (s. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/114137/KV-Hamburg-warnt-Psychotherapeuten-vor-Einbindung-in-Online-Intervention-MindDoc). Im Rahmen von Selektivverträgen erstatten unter anderem die Barmer und die AOK Bayern sowie eine Reihe von privaten Krankenversicherungen die Kosten für die Online-Intervention „MindDoc“. Abseits der unmittelbaren Einmischung in laufende Therapien kommt es vermehrt zur Ablehnung von Therapieverfahren als Ganzes, sofern diese im Kostenerstattungsverfahren beantragt werden (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/98547/Krankenkassen-lehnen-verstaerkt-Kostenerstattung-von-Psychotherapien-in-Privatpraxen-ab ).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass es gehäuft oder systematisch Fälle der Einmischung der gesetzlichen Krankenkassen in laufende Psychotherapiebehandlungen gibt?
Ist die Einmischung der gesetzlichen Krankenkassen in laufende Therapiebehandlungen nach Einschätzung der Bundesregierung rechtlich zulässig?
Welche Möglichkeiten haben Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Patientinnen und Patienten, um gegen eine mögliche Beeinträchtigung des Therapieerfolgs von Seiten der Krankenkassen vorzugehen?
Inwiefern sind die Krankenkassen nach Kenntnis der Bundesregierung gehalten, Interventionen mit Bezug auf die psychische Gesundheit mit den behandelnden Therapeutinnen und Therapeuten abzusprechen?
Wie hoch war die Zahl der Versicherten mit einer Psychotherapie jeweils in den letzten zehn Jahren?
Beabsichtigt die Bundesregierung das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) damit zu beauftragen, den dokumentierten Fällen von Einmischung in die Psychotherapie nachzugehen?
Wenn nein, warum nicht?
Falls ja, wann?
Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass im Psychotherapiebereich vermehrt kommerzielle Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) ohne direkten Arzt-Patientenkontakt von den Krankenkassen gegenüber den Patientinnen und Patienten empfohlen werden, obwohl diese Anwendungen kontraindiziert sein können oder eine laufende Behandlung empfindlich stören können?
Sind Angebote wie „minddoc.de“ nach Kenntnis der Bundesregierung als DiGA anzusehen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, digitale Angebote im psychotherapeutischen Bereich über die Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) hinaus gesondert zu evaluieren und zu regulieren, um die psychische Gesundheit der Bevölkerung nicht zu gefährden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass diese neuen „Behandlungsmöglichkeiten“ der Krankenkassen ein weiteres Element eines ohnehin zersplitterten Gesundheitssystems sind und damit dem Gedanken einer integrierten Versorgung widersprechen, der mit Gesetzesverfahren der letzten Jahre teilweise gestärkt wurde, und wenn ja, inwiefern?
Sind die Krankenkassen nach Kenntnis der Bundesregierung bei ihren Interventionen entsprechend den kassenfinanzierten Psychotherapien auf psychische Beeinträchtigungen mit Krankheitswert beschränkt, und wenn ja, inwiefern?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass Krankenkassen Anträge auf Psychotherapie noch restriktiver genehmigen und den Versicherten stattdessen eine „Behandlung“ mit eigenen digitalen (und vermutlich erheblich preiswerteren) Interventionen anraten, und wenn ja, inwiefern?
Liegen der Bundesregierung aktuelle Kenntnisse über das Bewilligungsverhalten der gesetzlichen Krankenkassen beim Kostenerstattungsverfahren für psychotherapeutische Behandlungen vor (bitte nach Ablehnung, Bewilligung, noch nicht entschieden seit der laufenden Legislaturperiode aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung aktuelle Kenntnisse darüber vor, dass Anträge auf Kostenerstattungsverfahren seitens der gesetzlichen Krankenkassen erheblich restriktiver erstattet werden bzw. man es auf Widerspruchsverfahren ankommen lässt, um so die Zahl der Therapien zu verringern?