[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karsten Hilse, Dr. Heiko Wildberg,
Dr. Rainer Kraft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/22010 –
Effektivität der CO2-Reduzierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aufgrund der von der Bundesregierung vorgetragenen, aber wissenschaftlich
umstrittenen, aus Sicht der Bundesregierung jetzt schon erkennbaren
notstandsähnlichen Klimaauswirkungen (Plenarprotokoll 19/157, S. 19428,
http://ww
w.bmz.de/de/themen/klimaschutz/Klimarisikomanagement/index.html)
wurden verschiedene Gesetze erlassen, deren Verfassungsmäßigkeit umstritten ist
(Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014, BGBl. I S. 1066, das zuletzt
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. November 2019, BGBl. I S. 1719,
geändert worden ist
https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/BJNR10661001
4.html
https://www.manager-magazin.de/politik/meinungen/oekostrom-foerde
rung-haengt-von-politischen-kniffen-bei-eeg-ab-a-1044144.html;
Brennstoffemissionshandelsgesetz vom 12. Dezember 2019, BGBl. I S. 2728
http://www.
gesetze-im-internet.de/behg/
https://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/artic
le203486048/Gutachten-stufen-Klimapaket-als-verfassungswidrig-ein.html).
Dabei soll es nicht bleiben. Die Fragesteller haben den Eindruck, dass die
Bundesregierung die Bürger dazu bringen will, unter anderem auf Flugreisen,
auf Kreuzfahrten, auf das Autofahren oder auf fleischhaltige Ernährung zu
verzichten oder all dies signifikant einzuschränken. Industriezweige von
erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung wie die Automobilherstellung, die
Energiewirtschaft und die Landwirtschaft sollen radikal umgestaltet werden
(Klimaschutzplan 2050 – Klimaschutzpolitische Grundsätze und Ziele der
Bundesregierung vom 18. November 2016 auf Bundestagsdrucksache
18/10370,
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/klimaschutzplan-2050-sp
d-verbietet-bohnen/). Die Fragesteller gehen davon aus, dass die Folgen in
vielen Bereichen unumkehrbar sein werden, mindestens erscheinen sie
unkalkulierbar.
Ausgehend von der Annahme, eine menschengemachte Klimaerwärmung sei
erwiesen und menschliches Reaktionshandeln darauf geboten, muss nach
Ansicht der Fragesteller – vernunftgeleitet – erörtert werden: Welche Folgen
ergeben sich aus dieser Erkenntnis, und mit welchen möglichen Maßnahmen
kann einer schädlichen Klimaerwärmung mit Aussicht auf Erfolg
entgegengewirkt werden? Weiter muss nach Ansicht der Fragesteller abgewogen werden,
ob die vorgeschlagenen Maßnahmen in Summe mehr nutzen als schaden. Der
einschneidende Umbau der wesentlichen Strukturen eines ganzen Landes kann
nach Ansicht der Fragesteller nur insoweit gerechtfertigt sein, als alle diese
Deutscher Bundestag Drucksache 19/22315
19. Wahlperiode 10.09.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 10. September 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Fragenkomplexe eindeutig beantwortet sind. Alles andere verbietet sich nach
Ansicht der Fragesteller schon aus ethisch-moralischen Gründen, denn zu
viele Existenzen hängen daran. Gerade im Sinne des Vorsorgeprinzips dürfen
funktionierende Strukturen nach Ansicht der Fragesteller nicht für Ungewisses
geopfert werden.
Selbst wenn es gelänge, den CO2-Ausstoß in Deutschland auf null zu
reduzieren, entspräche diese Mengenreduktion dem gleichzeitigen Zuwachs des
weltweiten CO2-Ausstoßes eines einzigen Jahres (auf Deutschland entfallen etwa
2,2 Prozent der Weltemissionen,
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1
79260/umfrage/die-zehn-groessten-c02-emittenten-weltweit/, globaler
Zuwachs in 2018 war 2,7 %,
https://www.derstandard.at/story/2000093238936/g
lobaler-co2-ausstoss-2018-neuerlich-stark-gestiegen). Faktisch schränken alle
großen CO2-Emittenten ihre Emissionen nicht ein, sondern steigern sie
(ausgenommen die USA wegen der Substitution der Kohle durch preiswerteres,
mittels hydraulischer Stimulation gefördertes Erdgas,
https://ourworldindata.o
rg/co2-and-other-greenhouse-gas-emissions). Die angestrebte
„Vorbildwirkung“ Deutschlands lässt sich nach Ansicht der Fragesteller bislang nicht
erkennen (
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressemitteilunge
n/kanzlerin-merkel-vor-dem-europaeischen-rat-wir-wollen-vorbild-sein-170
4576). Aber nur wenn eine solche wirklich bestünde, wäre die deutsche
Klimapolitik hinsichtlich des angestrebten Ziels der angenommenen
Stabilisierung statistischer globaler Temperaturmittelwerte nach Ansicht der
Fragesteller effektiv.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Zur Terminologie: Die Fragesteller fragen, wie Deutschland die größten
Emittenten von „Kohlendioxid“ davon überzeugen möchte, die Emissionen zu
verringern. Kohlenstoffdioxid (CO2) ist gemessen an dessen Beitrag zur globalen
Erwärmung mit Abstand das wichtigste Treibhausgas, aber auch die
Emissionen anderer Gase, wie Methan (CH4) und Lachgas (N2O) haben eine hohe und
zunehmende Bedeutung in der Verstärkung des menschengemachten
Klimawandels.
Klimaschutz ist eine global zu bewältigende Aufgabe und dies ist im
Übereinkommen von Paris abgebildet. Der deutsche Anteil an den globalen
anthropogenen CO2-Emissionen beträgt etwas über 2 Prozent; Deutschland stellt ca.
1 Prozent der Weltbevölkerung und hat damit ungefähr doppelt so hohe
Emissionen wie der weltweite Durchschnitt. Zudem haben G20-Mitglieder mit einer
robusten Wirtschaft wie Deutschland und die gesamte EU eine besondere
Verantwortung, beim Klimaschutz Vorbild zu sein und dadurch andere Staaten
dazu zu bewegen, ihrerseits ehrgeizige Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen.
Dies wird nur gelingen, wenn wir Klimapolitik und Energiewende mit
ökonomischem Erfolg verbinden.
Zugleich birgt Klimaschutz große Chancen für Innovation, Modernisierung und
internationalen Wettbewerb. Bereits heute sind Umwelt- und
Klimatechnologien (GreenTech) ein bedeutendes Standbein der deutschen Industrie und damit
Motor für Beschäftigung in Deutschland. Die Klimaschutzpolitik der
Bundesregierung mit dem 2019 beschlossenen Klimaschutzprogramm 2030 und dem
Bundes-Klimaschutzgesetz ist aus volkswirtschaftlicher Sicht für Deutschland
daher nicht nur sinnvoll, um höhere Schadens- und Anpassungskosten zu
vermeiden. Sie ist auch deshalb geboten, weil sie sowohl durch direkte Förderung
von Forschung und Entwicklung als auch durch Marktanreize dazu beiträgt,
dass Deutschland seine Stellung als innovativer Leitanbieter und Leitmarkt für
klimafreundliche Technologien ausbaut und damit ein positiver Impuls für
Wachstum und Wohlstand gesetzt wird. Treibhausgasneutrale Technologien
„made in Germany“ werden weiterhin einen wichtigen Beitrag für den
weltweiten Klimaschutz liefern und Deutschlands Exportkraft als Hoch- und
Spitzentechnologieland stärken.
Wie will die Bundesregierung angesichts der mangelnden Wirksamkeit ihrer
Klimaschutzmaßnahmen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) andere
Industrienationen, insbesondere die Hauptemittenten von Kohlendioxid, also China,
die USA, Indien, Russland und Japan (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), in
Zukunft davon überzeugen, dem deutschen Vorbild einer Energiewende zu
folgen, die fossile Primärenergieträger ebenso ächtet wie die Kernenergie?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Energiewende in
Deutschland Trends in anderen Staaten mit ausgelöst hat. Der globale Erfolg der
erneuerbaren Energien ist nicht zuletzt auf die Einführung des Erneuerbaren
Energien Gesetzes in Deutschland zurückzuführen, das als Vorbild für die
Gesetzgebung vieler Staaten gedient hat. Zudem hat die Weiterentwicklung von
Klimaschutztechnologien im Zuge der Energiewende in Deutschland (v. a.
Fortschritte in der Solar- und Windenergietechnik) diese Technologien wettbewerbsfähig
gemacht und mit zu ihrem weltweit forcierten Ausbau geführt. Dass die
Treibhausgasemissionen weltweit trotzdem weiter gestiegen sind, liegt v. a. am
gestiegenen Endenergieverbrauch, der bislang nicht durch den verstärkten Einsatz
von erneuerbaren Energien ausgeglichen werden konnte.
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen des Übereinkommens von Paris
(ÜvP) dafür ein, dass auch die weltweiten Treibhausgasemissionen dauerhaft
sinken. Das Abkommen setzt anspruchsvolle Langfristziele: Es wird
angestrebt, den Temperaturanstieg deutlich unter der globalen Obergrenze von 2
Grad zu halten, und es sollen Anstrengungen unternommen werden, den
Anstieg auf nicht mehr als 1,5 Grad zu begrenzen. Ferner ist im ÜvP vorgesehen,
die Finanzströme klimafreundlich auszurichten und in der zweiten Hälfte des
Jahrhunderts treibhausgasneutral zu wirtschaften. Der Sonderbericht des
Weltklimarats (IPCC) über 1,5°C globale Erwärmung von 2018 hat erneut
verdeutlicht, dass die langfristigen und teilweise irreversiblen Schäden durch den
Klimawandel bei 2°C globaler Temperaturerhöhung deutlich gravierender wären
als bei 1,5°C.
Kernstück zur Erreichung der Langfristziele des ÜvP sind die nationalen
Klimaschutzziele der Vertragsparteien (NDCs = national festgelegte Beiträge) und
ihre weltweite Umsetzung. Einer der Grundsätze des Übereinkommens ist, dass
Staaten mit sehr hohen Emissionen früher und entschiedener ihren Ausstoß an
Klimagasen verringern müssen, während geringer entwickelte Staaten (mit i. d.
R. geringem historischen Treibhausgasausstoß) ihre Emissionen zunächst noch
kurzfristig steigern können. Alle Klimaschutzziele sollen aber die
größtmögliche Ambition reflektieren.
Da die von den Vertragsparteien des ÜvP vorgelegten nationalen
Minderungsziele bisher nicht ausreichen, um die Pariser Temperaturobergrenzen
einzuhalten, sollen die Vertragsparteien nach einer kollektiven Überprüfung des
Fortschritts alle fünf Jahre aktualisierte Ziele vorlegen; die NDCs sollen stets so
ambitioniert wie möglich sein. Mit dieser Globalen Bestandsaufnahme (Global
Stocktake) schafft das ÜvP ab dem Jahr 2023 regelmäßig politische Anlässe,
um gemeinsam und kontinuierlich die NDCs am globalen Emissionspfad der
Langfristziele des ÜvP auszurichten.
Vor der ersten Globalen Bestandsaufnahme und anschließenden NDC-
Anpassung sollen die Vertragsparteien ihre NDCs im Laufe des Jahres 2020
verbessern. Bislang haben noch nicht alle Vertragsparteien ein neues NDC vorgelegt.
Es ist eine Priorität der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, weitere Staaten auf
diplomatischem Wege davon zu überzeugen, bald höhere Klimaschutzziele
vorzulegen. Deutschland setzt sich derzeit insbesondere im Rahmen der G20 und
im bilateralen Austausch dafür ein.
Was das Klimaziel der EU betrifft, so hat Deutschland im Rahmen der
Ratspräsidentschaft die Absicht zu „beschließen, in welchem Umfang die Europäische
Union – auch unter Berücksichtigung unserer wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit und unserer globalen Wettbewerbsfähigkeit – ihren nationalen
Klimabeitrag (NDC) für das Jahr 2030 erhöhen kann.“ Die Bundesregierung begrüßt,
„dass die Europäische Kommission einen Vorschlag angekündigt hat, das EU-
Ziel für 2030 auf 50 bis 55 Prozent im Vergleich zu 1990 anzuheben.“ Die
Grundlage für die weiteren Diskussionen bildet die Folgenabschätzung der EU-
Kommission, „insbesondere im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der
europäischen Wirtschaft, für das Sozialsystem sowie ein gemeinsames
Verständnis von sektorspezifischen Beiträgen.“ (siehe Programm der deutschen
Ratspräsidentschaft, S. 15).
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ISSN 0722-8333]