[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Buchholz, Michel Brandt,
Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/22130 –
Rechtsextremismus im Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr – Fragen zum
Bericht der „Arbeitsgruppe Kommando Spezialkräfte“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 30. Juni 2020 hat die am 29. Mai 2020 eingesetzte „Arbeitsgruppe
Kommando Spezialkräfte“ Ergebnisse und Handlungsempfehlungen ihrer Struktur-
und Defizitanalyse zu rechtsextremistischen Tendenzen innerhalb des
Kommandos Spezialkräfte (KSK) in einem Bericht vorgelegt.
Aus Sicht der Fragestellenden lässt der Bericht Fragen offen und enthält
Widersprüche:
– Der Bericht stellt die Behauptung auf, dass infolge der Vorfälle auf der
Abschiedsparty des Kompaniechefs P. D. im Jahr 2017 Soldaten mit
rechtsextremistischem Gedankengut „konsequent aus der Bundeswehr
entlassen“ (S. 5) wurden. P. S. war seit 2017 Verdachtsfall des Militärischen
Abschirmdienstes (MAD) und verblieb bis zu dem Waffenfund beim
KSK. Auch Kompaniechef P. D. wurde nicht aus der Truppe entfernt, eine
Anhörung vor dem Truppendienstgericht steht aus (
https://daserste.ndr.de/
panorama/archiv/2020/KSK-Hitlergruss-kein-Kuendigungsgrund,bundesw
ehr2288.html). Nach Ansicht der Fragestellenden widerspricht der
Umgang mit den genannten Verdachtsfällen der Behauptung einer
„konsequenten Entlassung“ von Soldaten.
– Unerwähnt bleibt die nach Ansicht der Fragestellenden lange Historie
rechtsextremer Vorfälle seit der Gründung des KSK (u. a.
https://www.spi
egel.de/spiegel/a-543364.html,
https://www.tagesspiegel.de/politik/minist
erium-bestaetigt-vorwurf-gegen-ksk/769982.html).
– Es ist nach Ansicht der Fragestellenden fraglich, wie die Ankündigung,
Übungskooperationen und Einsatztätigkeiten des KSK bis auf Weiteres
einzustellen, durch den parlamentarischen Auftraggeber überprüft werden
kann. Aufgrund der nach Meinung der Fragestellenden verordneten
Intransparenz liegen dem Parlament keine Informationen darüber vor, wo
und in welchen Tätigkeiten das KSK aktuell eingesetzt ist.
– Die Arbeitsgruppe sagt zwar, sie messe der Beteiligung des Parlaments als
Auftraggeber „große Bedeutung“ bei (S. 52). Allerdings finden sich in
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23572
19. Wahlperiode 22.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 21. Oktober
2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
dem Maßnahmenkatalog keine Maßnahmen, die eine parlamentarische
Einbindung über die Beteiligung der Wehrbeauftragten hinaus forcieren.
1. Welche Definition von Rechtsextremismus legte die „Arbeitsgruppe
KSK“ ihrer Untersuchung zugrunde?
Die Arbeitsgruppe Kommando Spezialkräfte (KSK) hat für ihre Untersuchung
eine Definition von Rechtsextremismus auf Basis der Berichte des
Bundesamtes für Verfassungsschutz zugrunde gelegt.
Unter Rechtsextremismus werden demnach Bestrebungen verstanden, die sich
gegen die im Grundgesetz konkretisierte fundamentale Gleichheit der
Menschen richten und die universelle Geltung der Menschenrechte ablehnen.
Rechtsextremisten sind Feinde des demokratischen Verfassungsstaates; sie
haben ein autoritäres Staatsverständnis, das bis hin zur Forderung nach einem
nach dem Führerprinzip aufgebauten Staatswesen ausgeprägt ist. Das
rechtsextremistische Weltbild ist geprägt von einer Überbewertung ethnischer
Zugehörigkeit, aus der u. a. Fremdenfeindlichkeit resultiert.
2. Welche Definition von Rassismus legte die „Arbeitsgruppe KSK“ ihrer
Untersuchung zugrunde?
Der Begriff „Rassismus“ wird im Bericht der Arbeitsgruppe KSK nicht
verwendet.
3. Welche Definition von Antisemitismus legte die „Arbeitsgruppe KSK“
ihrer Untersuchung zugrunde?
Der Begriff „Antisemitismus“ wird im Bericht der Arbeitsgruppe KSK nicht
verwendet.
4. Inwiefern befasste sich die Arbeitsgruppe auch mit rechtsextremen
Vorfällen vor April 2017?
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) setzte am 29. Mai 2020 die
Arbeitsgruppe KSK ein, um eine Struktur- und Defizitanalyse zu
rechtsextremistischen Tendenzen innerhalb des KSK durchzuführen und
Schlussfolgerungen vorzulegen, wie Rechtsextremismus im KSK besser bekämpft und bereits
im Keim erstickt werden kann. Bei der Struktur- und Defizitanalyse stand der
Verband KSK als Ganzes und ohne Beschränkung auf Zeitlinien im
Mittelpunkt der Betrachtung.
5. Wann wird das Verfahren gegen P. D. vor dem Truppendienstgericht
eröffnet?
Die Anschuldigung des Offiziers vor dem zuständigen Truppendienstgericht ist
erfolgt. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist bislang noch nicht bestimmt
worden. Das Bundesministerium der Verteidigung hat sich beim
Truppendienstgericht Süd nach dem Sachstand des Verfahrens erkundigt. Der Präsident hat
mitgeteilt, dass infolge der COVID-19-Lage der Gerichtsbetrieb stark
eingeschränkt war, so dass keine Hauptverhandlungen durchgeführt werden konnten.
Es handele sich zudem um ein sehr umfangreiches Verfahren. Es könne derzeit
nicht eingeschätzt werden, wann ein Hauptverhandlungstermin anberaumt
werden wird.
Maßnahmen, die der Vorbereitung der richterlichen Entscheidung in einem
bestimmten Verfahren dienen (z. B. Terminbestimmung, Fristsetzung) gehören
zum Kern der richterlichen Tätigkeit, über welche die Richterinnen und Richter
grundsätzlich im Rahmen ihrer richterlichen Unabhängigkeit befinden. Das
Verfahren wird gegenwärtig seitens des BMVg mit dem Ziel der Entfernung
aus dem Dienstverhältnis geführt. Es ist jetzt Sache der Justiz, den Fall zu
entscheiden.
6. Welche Konsequenzen im Bereich der Erziehung und politischen
Bildung will die Bundeswehr aus den Skandalen im KSK ziehen?
a) Soll das vorgesehene Individual- und Teamcoaching ausschließlich
durch Angehörige der Bundeswehr selbst durchgeführt werden, oder
sollen hierfür auch externe Kräfte angesprochen werden, und wenn
ja, aus welchen wissenschaftlichen bzw. gesellschaftlichen
Bereichen?
b) Soll der vorgesehene „Basislehrgang KSK“ ausschließlich durch
Angehörige der Bundeswehr bzw. des Bundesamts für den Militärischen
Abschirmdienst (BAMAD) durchgeführt werden, oder sollen hierfür
auch externe Kräfte angesprochen werden, und wenn ja, aus welchen
wissenschaftlichen bzw. gesellschaftlichen Bereichen?
c) Welchen zeitlichen Umfang soll der Basislehrgang KSK haben?
d) Inwiefern unterscheidet sich der Basislehrgang KSK inhaltlich und
zeitlich von der ohnehin bislang schon durchgeführten politischen
Bildung von Bundeswehrangehörigen?
e) Welche Art der Ergebniskontrolle soll durchgeführt werden, um
sicherzustellen, dass die KSK-Angehörigen nicht nur reines Wissen
vermittelt bekommen, sondern die vermittelten Inhalte auch
verinnerlichen?
f) Welchen Stellenwert sollen die Verbrechen der Wehrmacht im
Rahmen des Basislehrgangs KSK erhalten (bitte zeitlichen Umfang
angeben)?
Die Fragen 6 bis 6f werden zusammen beantwortet.
Das vorgesehene Coaching erfolgt durch militärische und zivile Angehörige
der Bundeswehr (ausgebildete und extern zertifizierte Bundeswehr-Coaches)
sowie durch externes Personal, in der Regel Psychologen, Pädagogen oder
Soziologen, die über entsprechende Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit
zivilen Unternehmen und Behörden verfügen.
Der „Basislehrgang KSK“ ist ein Pflichtlehrgang, der für die Angehörigen des
KSK in erster Linie von den Dozenten des Zentrums Innere Führung der
Bundeswehr (ZInFüBw) über einen Zeitraum von einer Woche durchgeführt wird.
Dabei werden als Hauptthemenfelder die Persönlichkeitsbildung, die
Menschenführung, die Verfassungstreue und die mentale Stärke behandelt. Auch
auf die „Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege“ wird
eingegangen. Dazu verfügt das ZInFüBw über eine langjährige fachliche
Lehrbefähigung. Eine besondere Thematisierung der Verbrechen der Wehrmacht ist
im Rahmen dieses Lehrgangs nicht vorgesehen. Für den Bereich der
Verfassungstreue wird ein Vertreter des Bundesamts für den Militärischen
Abschirmdienst hinzugezogen.
Der „Basislehrgang KSK“ ergänzt die Maßnahmen der politischen Bildung.
Auf Grundlage der Lehrgangserkenntnisse wird es eine Evaluation im Sinne
eines Qualitätsmanagements geben.
7. Soll im Rahmen der geplanten Werbekampagne (S. 40 f. des Konzeptes),
insbesondere bei YouTube-Videos, nicht nur, wie von den
Fragestellerinnen und Fragestellern befürchtet, „Action“ gezeigt, sondern auch
herausgestellt werden, dass gewaltaffine, rassistische oder neofaschistische
junge Frauen und Männer im KSK nicht gewollt werden, und wenn ja,
inwiefern?
Soll im Rahmen dieser Kampagne das Rechtsextremismusproblem des
KSK offen angesprochen werden, um dem Versprechen der Transparenz
zu genügen, und wenn ja, inwiefern?
Der Maßnahmenkatalog ist in seiner Gesamtheit transparent und
lösungsorientiert. Auch die in dieser Frage benannte, bisher noch nicht abschließend
konzipierte Maßnahme ist auf dieses Ziel ausgerichtet. Die Notwendigkeit der
Verfügbarkeit von Spezialkräften soll transparent dargestellt, die besonderen
Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber in den Mittelpunkt gestellt
werden. Es soll umfassend über Eignungsfeststellungsverfahren und zwingend
notwendige Überprüfungen im Sinne der Fragestellung informiert werden.
8. Ist beabsichtigt, bei der Neugestaltung der Ausstellung „Das KSK:
Menschen, Mythen und Missionen“ auch den (zumindest in der
Vergangenheit) problematischen Umgang mit dem Traditionsverständnis sowie das
Rechtsextremismusproblem im KSK aufzuzeigen, und wenn ja,
inwiefern?
Das Museums- und Sammlungswesen in der Bundeswehr dient der historischen
und politischen Aus- und Fortbildung. Regionale Ausstellungen wie am
Standort Calw haben das Ziel, die Geschichte und die Leistungen eines Verbandes in
attraktiver Form sowohl seinen Angehörigen als auch der Öffentlichkeit zu
präsentieren. Sie sollen Identifikation stiften und zur Traditionspflege beitragen.
Die regionale Ausstellung am Standort Calw wird inhaltlich erweitert.
Zusätzliche Ausstellungsabschnitte sollen dann auch die jüngsten Ereignisse aufgreifen.
9. Welchen Zeit- und Arbeitsplan gibt es für die beabsichtigte Studie zum
Einfluss des politischen Extremismus auf die Bundeswehr?
Sollen die Ergebnisse vollumfänglich der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht werden, und wenn nein, warum nicht?
Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr
ist mit einer sozialwissenschaftlichen Studie zu Ursachen, Ausmaß und
Einfluss des politischen Extremismus in der Bundeswehr beauftragt. Mit Hilfe der
Studie sollen wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu Ursachen und zum
Ausmaß extremistischer Einstellungen unter Angehörigen der Bundeswehr
gewonnen und zielgerichtete Maßnahmen für die Extremismusprävention und die
politische Bildung entwickelt werden. In Zusammenarbeit mit dem Beirat für
Fragen der Inneren Führung und dem ZInFüBw wird bis Ende November 2020
ein Studiendesign entwickelt, die Studie selbst voraussichtlich im Jahr 2021
beginnen. Über Umfang und Form einer Veröffentlichung der Ergebnisse der
Studie ist derzeit noch nicht entschieden.
10. Warum enthält die Checkliste für den Umgang mit rechtsextremistischen
Verdachtsfällen nicht die Prüfung des Ausschlusses vom Dienst bzw. der
Ausbildung an der Waffe?
Im BMVg wird derzeit eine Checkliste als Maßnahmenkatalog zum „Umgang
mit Extremismusverdachtsfällen“ für Disziplinarvorgesetzte entwickelt.
Konkrete inhaltliche Aussagen können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen
werden. Bei einem konkreten Extremismusverdacht werden Maßnahmen
hinsichtlich des Ausschlusses von einer Dienstteilnahme oder Waffenausbildung
grundsätzlich immer geprüft. Dies wird ergänzend auch in den
Maßnahmenkatalog aufgenommen.
11. Wie wurde die Auflösung der zweiten Kommandokompanie zum 1.
August 2020 umgesetzt (
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/heer/a
ktuelles/aufloesungsappell-der-2-kompanie-des-ksk-864840)?
Die 2. Kommandokompanie des KSK wurde am 31. Juli 2020 außer Dienst
gestellt. Die organisatorische Auflösung der Einheit erfolgt seit dem 1. August
2020.
a) Bis wann sollen Personalentscheidungen getroffen sein?
Die Soldatinnen und Soldaten der ehemaligen 2. Kommandokompanie des
KSK sollen vom 1. April 2021 an auf neuen Dienstposten verwendet werden.
Die Personalentscheidungen werden derzeit zügig und jeweils
einzelfallbezogen, unter Einbindung aller erforderlichen Dienststellen, bearbeitet. Optionen
für die weitere dienstliche Verwendung werden geprüft. Diese Prüfung dauert
aber noch an, um dienstliche Belange bestmöglich und fürsorglich im Sinne der
Vereinbarkeit von Familie, Pflege sowie Beruf und Dienst für die betroffenen
Frauen und Männer in Einklang zu bringen. Zudem sind die gesetzlichen
Schutzfristen vor Umsetzung einer Versetzungsentscheidung zu
berücksichtigen.
b) Wie wird mit den Soldaten verfahren, bis die Personalentscheidungen
getroffen sind?
Die Soldatinnen und Soldaten der ehemaligen 2. Kompanie werden bis zu ihrer
Versetzung außerhalb eines Dienstpostens im vorgesetzten Verband der
bisherigen 2. Kompanie verwendet. Sie leisten Dienst nach Weisung ihrer
Vorgesetzten.
c) Wie viele Soldaten umfasste die zweite Kommandokompanie zum
30. Juni 2020?
Das Bundesministerium der Verteidigung ist nach sorgfältiger Abwägung des
parlamentarischen Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem
Staatswohl zu der Auffassung gelangt, dass eine Antwort auf die Frage 11c in
offener Form nicht erfolgen kann. Die erbetene Auskunft ist
geheimhaltungsbedürftig, weil sie deutliche Rückschlüsse auf die militärische
Handlungsfähigkeit des Kommandos Spezialkräfte (KSK) erlaubt. Sie enthält eine
sicherheitsrelevante Angabe, deren Bekanntwerden für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland schädlich sein könnte. Bei einer offenen Beantwortung wäre eine
freie Einsicht die Kapazität und Fähigkeiten des KSK zu befürchten. Die
Handlungsfähigkeit zumindest von Teilen der Bundesregierung könnte damit
empfindlich verringert werden.
Die Antwort wurde als „VS-Vertraulich“ eingestuft.*
d) Wie viele rechte Verdachtsfälle oder bestätigte Fälle von
Rechtsextremismus gibt es aktuell in der zweiten Kommandokompanie und
inwiefern ist deren Entfernung aus der Bundeswehr geplant (bitte
aufschlüsseln)?
Grundsätzlich ist es Ziel des BMVg, erkannte Extremisten aus dem
Dienstverhältnis schnellstmöglich zu entfernen. Aufgrund noch andauernder
Ermittlungen können derzeit hierzu noch keine abschließend belastbaren Angaben
gemacht werden.
12. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Vorbereitungen
für die Jubiläumsfeier zum 25-jährigen Bestehen des KSK bereits laufen
(
https://www.sueddeutsche.de/politik/bundeswehr-ksk-plant-jubilaeumsf
eier-1.4975713)?
a) Was ist im Rahmen der Jubiläumsfeier geplant?
b) Wie hoch sind die Kosten für die Jubiläumsfeier angesetzt?
Die Fragen 12 bis 12b werden zusammen beantwortet.
Das KSK wurde im September 1996 aufgestellt. Damit besteht der Verband im
nächsten Jahr 25 Jahre. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Entscheidung
darüber, wann und wie das 25-jährige Bestehen durch den Verband begangen
wird.
13. Wie hoch sind die von der Bundesregierung veranschlagten Kosten für
die Umsetzung der 60 Maßnahmen (bitte aufschlüsseln nach
Maßnahmen)?
Alle dargestellten Maßnahmen beziehen sich auf bereits bestehende Aufgaben
der Bundeswehr. Sie ergänzen und schärfen die Umsetzung dieser Aufgaben.
Die Einzelmaßnahmen werden somit im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel umgesetzt. Es sind hierfür keine zusätzlichen Haushaltsmittel im
Einzelplan 14 veranschlagt. Soweit personelle Maßnahmen damit verbunden sind
bzw. zusätzliches Personal im KSK vorzusehen ist, wird dieses im Rahmen der
gebilligten Personalumfänge vollzogen. Die Maßnahmen befinden sich
größtenteils bereits in der Umsetzung.
14. Inwiefern wurden die Schilderungen aus dem von Hauptmann J. an die
Bundesministerin der Verteidigung Annegret Kramp-Karrenbauer
gerichteten Brief bei der Untersuchung der Arbeitsgruppe berücksichtigt?
Die Untersuchung der im Brief geschilderten Missstände floss in die Arbeit der
Arbeitsgruppe KSK ein. Den Vorwürfen, die Hauptmann J. in seinem Brief
erhoben hat, wird nachgegangen. Die Untersuchung dauert noch an.
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den von Hauptmann
J. genannten „Vereinen oder privaten Firmen“?
Im Rahmen der Befragung zu diesem Themenkomplex hat Hauptmann J.
lediglich eine Firma (mittelständischer Hersteller von u. a. Pflege- und Desinfekti-
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.
onsprodukten) benannt und mitgeteilt, dass zwei Ehefrauen von KSK-
Angehörigen bei dieser Firma tätig sein sollen. Zudem hat Hauptmann J. in diesem
Kontext auch auf den Verein Uniter e.V. hingewiesen, wobei er seine Kenntnis
dazu ausschließlich aus Medienberichten bezog.
Weder in der allgemeinen Datenbank über alle Auftragnehmer der Bundeswehr
noch in der Übersicht zu den Geschäftskontakten des KSK findet sich ein
Hinweis auf diese Firma.
Zudem liegen keine Nebentätigkeitsgenehmigungen von KSK-Angehörigen für
dieses Unternehmen vor.
b) Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass Hauptmann J. in
die Arbeitsgruppe des KSK integriert wurde und nicht als Zeuge in
einem staatsanwaltschaftlichen Prozess dient?
Hauptmann J. wurde in den Stab KSK versetzt. Er wird dort in einer internen
Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Weiterentwicklung und
Überarbeitung von Prozessen und Verfahren im KSK beschäftigt. Ob strafrechtliche
Ermittlungen durchgeführt werden und wer in entsprechenden Ermittlungen in
welcher Art und Weise beteiligt wird, obliegt den zuständigen strafrechtlichen
Ermittlungsbehörden. Grundsätzlich hat die dienstliche Verwendung einer
Soldatin oder eines Soldaten hierauf keine Auswirkung.
15. In welchen Auslandseinsätzen oder einsatzgleichen Verpflichtungen
befand und befindet sich das KSK (seit Gründung des KSK bis heute, bitte
nach Einsatz und Zahl der eingesetzten Soldaten aufschlüsseln)?
Angehörige des KSK befanden sich in Auslandeinsätzen der Bundeswehr auf
dem Balkan im Rahmen von Kosovo Force (KFOR) und Stabilisation Force
(SFOR), jeweils zeitlich begrenzt und in wechselnder Stärke, bei denen die
Anzahl von jeweils 50 Soldaten nicht überschritten wurde. Bei European Union
Force Demokratische Republik Kongo (EUFOR RD) mit 30 Soldaten und in
Afghanistan bei Operation Enduring Freedom (OEF), International
Stabilisation Assistance Force (ISAF) und bei Resolut Support (RS) im
Kontingenteinsatz mit jeweils bis zu 150 Soldaten. Zusätzlich wurde Einzelpersonal des KSK
zu Verbindungszwecken auch in andere Einsätze entsandt. Darüber hinaus war
Personal des KSK in einsatzgleichen Verpflichtungen im Rahmen Enhanced
Forward Presence im Baltikum kurzfristig mit bis zu drei Soldaten
eingebunden.
a) Welche Auslandseinsätze oder einsatzgleichen Verpflichtungen des
KSK werden oder wurden für welchen Zeitraum eingestellt?
b) Welche Auslandseinsätze oder einsatzgleichen Verpflichtungen
werden weitergeführt?
c) Welche anderen Einheiten übernehmen nach dem Abzug des KSK
welche Einsatzverpflichtungen?
Die Fragen 15a bis 15c werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium der Verteidigung ist nach sorgfältiger Abwägung des
parlamentarischen Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem
Staatswohl zu der Auffassung gelangt, dass eine Antwort auf die Frage 15a bis
15c in offener Form nicht erfolgen kann.
Die Antwort wurde als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Dies ist
im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Die unbefugte Kenntnisnahme
von Einzelheiten zu den Fähigkeiten der Spezialkräfte der Bundeswehr und
deren Führungseinrichtungen sowie insbesondere zu Einsätzen könnte sich
nachteilig auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Hierdurch
würde insbesondere die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte beeinträchtigt. Auch
im Hinblick auf den Schutz der eingesetzten Kräfte werden diese Informationen
daher als VS gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft.*
d) Wie viele Einsätze zur Rettung von Zivilpersonen (deutsche,
ausländische Staatsbürger oder Staatenlose) hat das KSK im Zeitraum seit
seiner Gründung bis heute durchgeführt (bitte die Jahreszahlen angeben),
und wie viele Personen wurden dabei gerettet?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 51, (auf
Bundestagsdrucksache 19/21248) wird verwiesen.
16. Welche Maßnahmen zur Einbindung des parlamentarischen
Auftraggebers in den Umsetzungsprozess der Maßnahmen sieht die
Bundesregierung vor?
Die Bundesregierung wird unter Beachtung der verfassungsrechtlichen
Vorgaben ihrer Verpflichtung im Zusammenhang mit der Beantwortung
parlamentarischer Fragen nachkommen und dafür Sorge tragen, dass das Parlament in die
Lage versetzt wird, seine Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle des
Regierungshandelns effektiv wahrzunehmen. Das BMVg und der Militärische
Abschirmdienst (MAD) stehen bezüglich dieser Themenfelder in dauerndem
Dialog mit den dafür zuständigen Gremien, dem Verteidigungsausschuss und dem
Parlamentarischen Kontrollgremium.
17. Trifft es zu, dass die Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte die
Division „Brandenburg“ als traditionsstiftend begreifen, gerade in
Anbetracht der Tatsache, dass General a. D. Reinhard Günzel (Kommando
Spezialkräfte der Bundeswehr) im Jahr 2006 als Mitherausgeber des
Buches „Geheime Krieger – drei deutsche Kommandoverbände im Bild“
(erschienen im rechtsextremen Verlag Pour le Mérite) in dem Band die
Wehrmachtsdivision „Brandenburg“ als traditionsstiftend für die von
ihnen angeführten Spezialeinheiten bezeichnet und darin schreibt: „Die
Kommandosoldaten des KSK wissen genau, wo ihre Wurzeln liegen. Die
Einsätze der ‚Brandenburger‘ [...] gelten der Truppe geradezu als
legendär.“?
Welchen Einfluss hat dieses Traditionsverständnis auf die Soldaten und
Soldatinnen des KSK?
Die Bundeswehr ist freiheitlichen und demokratischen Zielsetzungen
verpflichtet. Für sie kann nur ein soldatisches Selbstverständnis mit Wertebindung, das
sich nicht allein auf professionelles Können im Gefecht reduziert, sinn- und
traditionsstiftend sein.
Der verbrecherische NS-Staat kann daher Tradition nicht begründen. Für die
Bundeswehr ist die Wehrmacht als Institution nicht traditionswürdig. Dies gilt
auch für ihre Truppenverbände, einschließlich des Regiments und der späteren
Division „Brandenburg“.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
18. Wie kam die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass „[d]em MAD
keine Erkenntnisse darüber vor[liegen], dass im Umfeld des KSK
rechtsterroristische Netzwerke existieren würden oder im Entstehen begriffen
wären“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7513), und wann, und aufgrund
welcher Erkenntnisse wurde diese Einschätzung revidiert?
Aus Sicht des MAD lagen und liegen bisher keine Erkenntnisse sowohl im
Hinblick auf einen Personenzusammenschluss im Sinne einer gemeinsamen
ziel- und zweckgerichteten, politisch ausgerichteten Bestrebung gemäß § 4
Absatz 1 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) als auch zu Personen und
Organisationen außerhalb des Geschäftsbereich BMVg vor. Wenngleich die
über den Zeitraum von Anfang des Jahres 2019 bis dato gewonnenen
Erkenntnisse des MAD „Kennverhältnisse“/ Beziehungsgeflechte unterschiedlicher Art
und Intensität erkennen lassen, so bleibt es dabei, dass es derzeit keine
Erkenntnisse über die Existenz eines „rechtsterroristischen Netzwerkes“ im Umfeld des
KSK gibt.
19. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Verbleib von Munition
und Sprengstoff „im Unterbestand“ rückwirkend aufzuklären?
Die Bundesministerin der Verteidigung und der Generalinspekteur der
Bundeswehr haben am 1. Juli 2020 angeordnet, im Rahmen einer Generalinventur
beim KSK durch den Kommandeur der Division Schnelle Kräfte die
Vollzähligkeit von Munition, Sprengstoff, Gerät und Ausrüstung erfassen zu lassen.
Am 3. Juli 2020 hat der Inspekteur des Heeres die Task Force Munition/
sicherheitsempfindliches Gerät KSK eingerichtet, die umfassend den Verbleib von
Munition und Sprengstoff in Einsätzen, Missionen und Übungen überprüft. Mit
Ergebnissen ist zum Jahresbeginn 2021 zu rechnen.
20. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um dem Verlust von Munition und
Waffen zukünftig vorzubeugen?
In Fällen des Abhandenkommens von Waffen und Munition als Oberbegriff für
Fehl, Diebstahl und Verlust haben die betroffenen Dienststellen der
Bundeswehr diesen Sachverhalt als Sicherheitsvorkommnis zu melden. Im Rahmen
dieser Meldungen ist – soweit möglich – zu bewerten, wie es zu dem
Abhandenkommen kommen konnte und welche Maßnahmen zur Aufklärung und zur
künftigen Verhinderung solcher Vorkommnisse ergriffen wurden und werden.
Darüber hinaus wird monatlich ein Bericht zur Militärischen Sicherheitslage
der Bundeswehr herausgegeben, mit dem alle Dienststellen der Bundeswehr
über aktuelle Sicherheitsvorkommnisse unterrichtet und ggf. Empfehlungen zur
Schließung von Sicherheitslücken gegeben werden. Damit sind über die
unmittelbar betroffenen Dienststellen hinaus alle Teile der Bundeswehr informiert
und sensibilisiert, um ähnlichen Vorkommnissen im eigenen Bereich präventiv
entgegenwirken zu können. Solche Erkenntnisse fließen zudem in die
jährlichen Sicherheitsunterrichte und Sicherheitsübungen der Dienststellen der
Bundeswehr ein, womit das Personal fortwährend für Sicherheitsbelange
sensibilisiert wird.
Konkret auf das Kommando Spezialkräfte bezogen, wird zu Beginn des Jahres
2021 das Ergebnis der Task Force Munition/ sicherheitsempfindliches Gerät
KSK des Kommandos Heer zur Überprüfung des Verbleibs von Munition in
Einsätzen, Missionen und Übungen und zur Generalinventur an Waffen und
sicherheitsempfindlichen Gerät vorliegen.
Bestehende Vorschriften im Umgang mit Munition sind strikt einzuhalten und
mit Dienstaufsicht der zuständigen Vorgesetzten durchzusetzen. Das
Kommando Spezialkräfte bildet hierzu keine Ausnahme.
21. Wann wurde das Fehlen von Munition und Sprengstoff bemerkt, und auf
welchen Zeitpunkt lassen sich die jeweiligen Verluste datieren?
Die Untersuchungen der Arbeitsgruppe Spezialkräfte ergaben Über- und
Unterbestände an Munition und Sprengstoff im Kommando Spezialkräfte, die
zunächst nicht geklärt werden konnten.
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
22. Wie soll nach Einschätzung der Bundesregierung eine „professionelle
Distanz zu den Angehörigen der Bundeswehr“ seitens des „im MAD
eingesetzten Personals“ sichergestellt werden?
Die Sicherstellung einer „professionellen Distanz zu den Angehörigen der
Bundeswehr“ ist ständige Aufgabe der Vorgesetzten und der Leitung des MAD. Die
entsprechenden Anforderungen bezüglich Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit
und persönlicher Integrität werden bereits bei der Personalauswahl sowie bei
Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen berücksichtigt und mittels
regelmäßiger Kontrollmaßnahmen überprüft. Organisatorisch gibt es eine
Zweitbegutachtung aller Sachverhalte der operativen Bearbeitung der Extremismusabwehr
über den Bereich der Auswertung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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