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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Kinderbetreuung als Faktor zur Personalbindung und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr

Fraktion

AfD

Datum

17.07.2026

Aktualisiert

21.07.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/719617.07.2026

Kinderbetreuung als Faktor zur Personalbindung und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr

der Abgeordneten Andreas Paul, Thomas Ladzinski, Prof. Dr. Daniel Zerbin, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst wird von der Bundesregierung als wesentliches Element zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr bewertet, weil die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr maßgeblich von der Gewinnung und langfristigen Bindung qualifizierten Personals abhängt (Deutscher Bundestag, Bundestagsdrucksache 18/3697, Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr [Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz – BwAttraktStG], S. 1). Die ehemalige Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Eva Högl, weist in dem Zusammenhang im Jahresbericht 2022 der Wehrbeauftragten darauf hin, dass die Vereinbarkeit von Familie und Dienst für Soldatinnen und Soldaten eine große Herausforderung darstellt und häufige Versetzungen, Auslandseinsätze sowie heimatferne Lehrgänge die gesamte Soldatenfamilie belasten (Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte – Jahresbericht 2022, Bundestagsdrucksache 20/5700, S. 119 ff.). Zudem wird festgestellt, dass eine bedarfsgerechte, die besonderen Anforderungen des Soldatenberufs berücksichtigende Kinderbetreuung eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Dienst ist und insbesondere kurzfristige Verfügbarkeit flexiblere Betreuungsangebote erfordert (Bundestagsdrucksache 20/5700, S. 119 ff.)

Dem schließt sich auch der aktuelle Jahresbericht 2025 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages an. Er stellt einen direkten Zusammenhang her zwischen Vereinbarkeit von Familie und Dienst für Personalgewinnung und -bindung und somit zur Frage der Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt. Personalmangel ist danach nicht nur Folge, sondern beeinträchtigt auch die Personalbindung und erschwert die Personalgewinnung (Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten – Jahresbericht 2025, Bundestagsdrucksache 21/4200, S. 68 bis 69).

Dem aktuellen Wehrbericht nach erfolgt die Kinderbetreuung in der Bundeswehr derzeit überwiegend über Belegrechte in zivilen Einrichtungen, in bundeswehrnahen Kindertagesstätten, in der Tagespflege sowie durch ergänzende Angebote, etwa für Lehrgänge oder an Auslandsstandorten. Eigene Einrichtungen mit bundeswehreigenem Personal stellen demgegenüber die Ausnahme dar; nach Angaben der Bundesregierung wurde bisher nur die 1972 eingerichtete Kindertagesstätte „Regenbogenhaus“ in Bonn (Hardthöhe) als einzige Einrichtung dieser Art betrieben (Deutscher Bundestag, Bundestagsdrucksache 19/24135, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Kinderbetreuung in der Zuständigkeit des Bundes“, S. 3).

Die bestehenden Betreuungsangebote umfassen dabei bei der Bundeswehr bundesweit nur eine begrenzte Zahl an Plätzen. So standen im Berichtsjahr 2025 insgesamt lediglich 1 130 Betreuungsplätze zur Verfügung, darunter 587 Belegrechte, 448 Plätze in bundeswehrnahen Kindertagesstätten sowie 95 Plätze in der Tagespflege; ergänzend bestanden 65 Plätze für Lehrgangsteilnehmende und 169 Plätze an Auslandsstandorten (Bundestagsdrucksache 21/4200, S. 68).

Insofern ist festzustellen, dass die Kinderbetreuung in der Bundeswehr strukturell überwiegend auf externen Kapazitäten beruht. Eine eigenständige, flächendeckende Infrastruktur besteht nicht. Dies führt nach den Feststellungen der Wehrbeauftragten dazu, dass bestehende Angebote häufig nicht mit den spezifischen Anforderungen des militärischen Dienstes kompatibel sind (vgl. Deutscher Bundestag, Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte: Jahresbericht 2023, Bundestagsdrucksache 20/10500, S. 11 ff.). Aufgrund dessen bezeichnet sie die Herstellung von Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Dienst als zentrale Aufgabe der Bundeswehr (Bundestagsdrucksache 20/10500, S. 11 ff.).

Der Bundeswehr ist die Bedeutung einer verlässlichen Kinderbetreuung für Einsatzbereitschaft, Personalbindung und Attraktivität als Arbeitgeber bewusst. So stellt der Wehrbeauftragte in seinem Jahresbericht 2025 fest, dass eine gute, erreichbare und an die Bedürfnisse der Streitkräfte angepasste Kinderbetreuung eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass sich Soldatinnen und Soldaten voll auf ihren Dienst konzentrieren können (Bundestagsdrucksache 21/4200, S. 68, Absatz 1). Die besonderen Anforderungen des militärischen Dienstes treffen dabei insbesondere Soldatinnen und Soldaten mit Betreuungsverantwortung und damit in besonderem Maße Alleinerziehende, die auf verlässliche und flexible Betreuungsstrukturen angewiesen sind. Gleichwohl verweist der Wehrbeauftragte aber weiterhin auf Defizite im Betreuungsangebot und strukturelle Versorgungslücken bei besonderen dienstlichen Anforderungen, atypischen Dienstzeiten sowie an einzelnen Bundeswehrstandorten (Bundestagsdrucksache 21/4200, S. 68). Vor diesem Hintergrund erweist sich die Kinderbetreuung nicht lediglich als sozialpolitische Flankierung, sondern als unmittelbarer Faktor für Einsatzbereitschaft, Personalbindung und die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber.

In dem Zusammenhang stellt sich für die Fragesteller insbesondere die Frage, welche Erkenntnisse die Bundesregierung aus bisherigen Modellvorhaben und sonstigen Maßnahmen zur Kinderbetreuung für Bundeswehrangehörige gewonnen hat, inwieweit diese Erkenntnisse in die Weiterentwicklung der Betreuungsangebote eingeflossen sind und aus welchen Gründen bestehende Defizite im Betreuungsangebot weiterhin fortbestehen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/4200, S. 68).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung für die Jahre 2022 bis 2025 über den Bedarf an Kinderbetreuung von Angehörigen der Bundeswehr vor (bitte nach Jahren, soweit verfügbar, differenzieren)?

2

In welchem Umfang konnte dieser Bedarf gedeckt werden (vgl. Vorfrage, bitte absolut und prozentual ausweisen)?

3

Welche Erkenntnisse liegen über ungedeckte Bedarfe vor, insbesondere hinsichtlich

a) Randzeiten (Früh-, Spät-, Nachtzeiten)?

b) kurzfristiger Dienstverpflichtungen?

c) Übungen und Auslandseinsätzen?

4

Wie viele Betreuungsplätze bestehen aktuell nach folgenden Kategorien:

a) Belegrechte?

b) bundeswehrnahe Kindertagesstätten?

c) Tagespflege/Großtagespflege?

d) eigene Einrichtungen der Bundeswehr?

5

An welchen Standorten bestehen eigene Kinderbetreuungseinrichtungen der Bundeswehr mit eigenem Personal und an welchen Standorten mit externem Personal (bitte Anzahl der Betreuungsplätze und Personalschlüssel angeben)?

6

Hat sich die Zahl eigener Einrichtungen der Bundeswehr seit der Absichtserklärung, Kinderbetreuungsmöglichkeiten mit einem standortbezogenen Ansatz auskömmlich zu realisieren (vgl. Bundestagsdrucksache 19/24135, S. 2 bis 3), verändert, und wenn ja, wie?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Struktur, wonach Kinderbetreuung überwiegend über externe Träger und Belegrechte erfolgt?

8

Welche Modellprojekte oder Pilotvorhaben zur Kinderbetreuung wurden seit 2013 gegebenenfalls durchgeführt (bitte nach Standort, Zeitraum, Kapazität und Zielgruppe aufschlüsseln)?

a) Welche konkreten Erkenntnisse wurden aus diesen möglichen Projekten gewonnen?

b) Welche dieser möglichen Projekte wurden verstetigt bzw. nicht verstetigt?

c) Aus welchen konkreten Gründen wurde auf eine flächendeckende Umsetzung möglicher Projekte verzichtet und bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Projekte nicht flächendeckend umgesetzt und somit im Ergebnis nicht verstetigt wurden, als mögliches strukturelles Steuerungsdefizit (wenn ja, inwieweit)?

9

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über den Unterstützungsbedarf von Alleinerziehenden in der Bundeswehr vor? Werden Daten über Alleinerziehende erhoben; wenn nein, warum nicht?

10

Welche speziellen Unterstützungs-, Betreuungs- oder Flexibilisierungsmaßnahmen in der Bundeswehr bestehen für

a) Alleinerziehende?

b) Soldatinnen und Soldaten mit atypischen Dienstzeiten?

11

Wie wird Kinderbetreuung insbesondere für Alleinerziehende in der Bundeswehr bei

a) 24-Stunden-Diensten,

b) kurzfristigen Alarmierungen,

c) Lehrgangsverwendungen

sichergestellt und in welchem Umfang bestehen hierbei weiterhin Versorgungslücken?

12

Wenn keine besonderen Unterstützungsmaßnahmen für Alleinerziehende bestehen (vgl. Vorfrage), wie begründet die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Feststellungen der Wehrbeauftragten zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst (vgl. Bundestagsdrucksache 21/4200, S. 68, Absatz 1 bis 5)?

13

Welche Haushaltsmittel wurden seit 2022 für Kinderbetreuung in der Bundeswehr aufgewendet (bitte nach Jahren und Maßnahmen aufschlüsseln)?

14

Wie verteilen sich diese Mittel (vgl. Vorfrage) auf

a) Belegrechte?

b) externe Träger?

c) eigene Infrastruktur?

15

Welche Kosten pro Betreuungsplatz ergeben sich jeweils (vgl. Vorfragen)?

16

Welche Wirtschaftlichkeitsvergleiche wurden zwischen den Modellen durchgeführt (vgl. Frage 14)?

17

Welche Maßnahmen sind gegebenenfalls geplant, um die Kinderbetreuung an die besonderen Anforderungen des militärischen Dienstes anzupassen?

18

Beabsichtigt die Bundesregierung den Ausbau eigener Betreuungseinrichtungen für Kinder bei der Bundeswehr? Wenn nein, wie wird dies vor dem Hintergrund der festgestellten Defizite begründet?

19

Wie stellt sich die Lage der Kinderbetreuung an Auslandsstandorten der Bundeswehr dar?

a) Wird die Betreuung vor Ort durch externe (private oder öffentliche Anbieter) bzw. freie Träger gewährleistet?

b) Inwieweit wurden gegebenenfalls Vereinbarungen mit den jeweiligen Ländern getroffen?

c) Gibt es seitens der Bundeswehr im Falle nichtvorhandener Betreuungsangebote vor Ort Kompensationslösungen?

d) Nach welchen Kriterien und Standards werden Kinderbetreuungsangeboten an Auslandsstandorten bewertet und ausgewählt?

Berlin, den 2. Juli 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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