Beschaffungsvorhaben von persönlicher Schutzausrüstung durch das Bundesministerium für Gesundheit
der Abgeordneten Karsten Klein, Christian Dürr, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Oliver Luksic, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist für die Bundesregierung zuständig für die Beschaffung von Material und Schutzausrüstung zur Bekämpfung der Corona-Epidemie im Gesundheitswesen. Aufgrund der weltweit knappen Bestände an persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wurde von der Bundesregierung beschlossen, PSA zentral zu beschaffen, um gegenüber den Herstellern eine gestärkte Verhandlungsposition einnehmen zu können. Gleichzeitig forderte die Bundesregierung einheimische Unternehmen auf, ihrerseits PSA herzustellen (siehe https://www.spiegel.de/politik/deutschland/jens-spahn-und-seine-corona-pannen-der-geplatzetraum-von-deutschen-masken-a-7bc36c66-62e8-42ee-863f-d75899265a4a).
Nachdem der zu Beginn der Corona-Pandemie bestehende Mangel an PSA zumindest für den Moment behoben wurde, ist nach Ansicht der Fragesteller nun der richtige Zeitpunkt, um die verschiedenen Beschaffungsverfahren auf ihre Tauglichkeit in der Krise und hinsichtlich einer erneuten Anwendung in der Zukunft zu überprüfen. Hierbei muss nach Ansicht der Fragesteller auch ein Blick auf die Zuständigkeiten und das Zusammenspiel der verschiedenen politischen Ebenen geworfen werden. Zeitweise konnte man nach Ansicht der Fragesteller den Eindruck gewinnen, dass Bund, Länder und Gesundheitseinrichtungen nicht gemeinsam, sondern gegeneinander den Weltmarkt nach Schutzausrüstungen sondieren würden.
Auf Bundesebene ist der Fokus auf das Bundesgesundheitsministerium zu richten, dass bei der Beschaffung von PSA für den Bund federführend agierte und im Laufe der Krise verschiedene Beschaffungsverfahren anwendet (Bundestagsdrucksache 19/19845, S. 7), um den Mangel an PSA zu beseitigen. Mediale Aufmerksamkeit erhielt hierbei in besonderem Maße zuletzt das Open-House-Verfahren, das bei einigen Unternehmen für erheblichen Unmut sorgt, der sich u. a. in Klagen vor dem Bonner Landgericht manifestiert hat (siehe https://background.tagesspiegel.de/gesundheit/vergabekammerentscheidet-zu-bmg-auftrag-an-ey).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen51
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Mengen an persönlicher Schutzausrüstung (PSA), die einzelne Bundesländer vor Beginn der Corona-Pandemie jeweils vorrätig hätten haben sollen, und welche Menge hatten sie nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich vorrätig?
Welche Mengen an PSA wurden vom Bund im Laufe der Corona-Pandemie in den einzelnen Monaten durch welches Beschaffungsverfahren, z. B. Open-House-Verfahren, bis heute beschafft, und wie viel hat der Bund hierfür ausgegeben (bitte nach Monat, Ausrüstungsgegenstand und Beschaffungsverfahren aufschlüsseln)?
Wie hoch sind die Kosten, die bei den einzelnen Beschaffungsverfahren zusätzlich zu den Kosten für die PSA angefallen sind, z. B. für externe Berater, Lieferkosten usw.(zusätzliche Kosten, soweit bekannt, bitte nach Beschaffungsverfahren aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach aktuellem Stand bei den verschiedenen Beschaffungsverfahren der prozentuale Anteil der PSA, der wegen qualitativer Mängel nicht verwendet werden kann bzw. abgelehnt wurde (bitte nach Ausrüstungsgegenstand und Beschaffungsverfahren aufschlüsseln)?
Welche Mengen an PSA wurden von den Bundesländern und/oder anderen beim Bund im Laufe der Corona-Pandemie in den einzelnen Monaten bisher angefragt (bitte nach Bundesland, Ausrüstungsgegenstand und Monat aufschlüsseln)?
Welche Mengen an PSA wurden durch den Bund während der Corona-Pandemie bisher an die einzelnen Bundesländer geliefert, und wie viel haben die Länder hierfür an den Bund gezahlt (bitte nach Bundesland, Ausrüstungsgegenstand und Monat aufschlüsseln)?
Welche Mengen an PSA haben sich die einzelnen Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung während der Corona-Pandemie ohne Unterstützung des Bundes beschafft (bitte nach Bundesland, Ausrüstungsgegenstand und Monat aufschlüsseln)?
Haben einzelne Bundesländer vom Bund beschaffte und von diesem für die Weiterverteilung an die Bundesländer vorgesehene PSA zu irgendeinem Zeitpunkt abgelehnt bzw. dem Bund mitgeteilt, bestimmte PSA nicht zu benötigen, und wenn ja, wann, in welchem Umfang, und mit welcher Begründung?
Welche Summe haben die Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Corona-Pandemie bisher für den Erwerb von Schutzausrüstung jeweils ausgegeben?
Ist die Bundesregierung während der Corona-Pandemie regelmäßig von den Bundesländern über deren Bestand und Bedarf an PSA informiert worden, und wie erfolgte die Meldung?
Welche Mengen an PSA hat der Bund derzeit vorrätig, und wie plant er diese zu verwenden?
Wie hat die Bundesregierung den durch den Bund zu deckenden Bedarf an PSA ermittelt, und hat sich dieser im Laufe der Corona-Pandemie verändert?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bundesministerien sowie deren nachgeordneten Behörden waren bzw. sind ab wann für die verschiedenen Verfahren zur Beschaffung von PSA, wie z. B. das Open-House-Verfahren, jeweils zuständig, und wie viele Stunden waren sie eingesetzt (bitte aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Beschaffungsverfahren sowie Bundesministerium bzw. Behörde angeben)?
Auf welcher Grundlage und ggf. mit wessen Hilfe hat das BMG die Festpreise, die im Rahmen des Open-House-Verfahrens für PSA gezahlt wurden, ermittelt?
Hält die Bundesregierung die Festpreise im Nachhinein als für zu hoch angesetzt, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Wie viele Anbieter haben sich im Rahmen des Open-House-Verfahrens um Aufträge beworben, und wie viele haben tatsächlich geliefert bzw. liefern noch?
Wurde im Rahmen des Open-House-Verfahrens für nicht liefernde bzw. schlecht liefernde Anbieter eine Vertragsstrafe vereinbart, und wie begründet die Bundesregierung ihr diesbezügliches Vorgehen?
Wurde die Eignung der Anbieter innerhalb des Open-House-Verfahrens und anderer Beschaffungsverfahren überprüft, welche Kriterien wurden für diese Überprüfung zugrunde gelegt, und wie begründet die Bundesregierung ihr diesbezügliches Vorgehen?
Welche Verfahren hat die Bundesregierung zur Beschaffung von PSA angewandt bzw. welche Verfahren befinden sich noch in der Anwendung, und welche Bundesministerien sowie diesen untergeordnete Behörden waren bzw. sind an deren Durchführung in welcher Form beteiligt?
Hat die Bundesregierung aus Kosten-Nutzen-Sicht die verschiedenen unter Federführung des BMG angewendeten Beschaffungsverfahren bewertet, wie z. B. Amtshilfeverfahren über Beschaffungsämter (Bundesministerium der Verteidigung – BMVg, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – BMI, Bundesministerium der Finanzen – BMF), das Open-House-Verfahren über Generalzolldirektion, Rahmenvertrag „Produktion in Deutschland“, Rahmenvertrag „Kooperation mit Großfirmen“, Beschaffung über Logistikunternehmen, BMG-eigene Beschaffungen und weitere Verfahren, und welche würde es in einer ähnlicher Krise erneut anwenden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht
Warum wurde von der Bundesregierung das sogenannte Open-House-Verfahren zur Beschaffung von PSA gewählt, und welche Alternativen wurden aus welchen Gründen verworfen?
Warum musste für das Open-House-Verfahren Ernst & Young (EY) beauftragt werden (Bundestagsdrucksache 19/22168), und lag hinsichtlich dieser Beauftragung und des Open-House-Verfahrens eine „Eilbedürftigkeit“ vor, die zur Begründung der Abweichung der regulären Ausschreibungsregeln diente?
Wurde im Rahmen der Durchführung des Open-House-Verfahrens die Beauftragung auch anderer Unternehmensberatungen o. Ä. erwogen, welche waren das, und warum erfolgte die Festlegung auf EY?
Wird der geplante Kostenrahmen für die Beauftragung von EY eingehalten, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Ab wann wusste das BMG, dass es für die Durchführung der Beschaffung der PSA externe Unterstützung bei der Durchführung der Beschaffung benötigt, und wie begründet das BMG die Beauftragung der externen Unterstützung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage, dass das Open-House-Verfahren in der Gemengelage der Corona-Krisenbekämpfung nur eine untergeordnete Rolle einnimmt, aber einen unverhältnismäßig großen Aufwand verursacht (Stichwort Nutzen-Kosten)?
Wie erfolgten die Kontaktaufnahme mit und die Auftragsvergabe an das Unternehmen Fiege im Zusammenhang mit dem Open-House-Verfahren?
Bestanden vor der Auftragsvergabe an die Firma Fiege Logistik Stiftung und Co. KG (https://background.tagesspiegel.de/gesundheit/vergabekammer-entscheidet-zu-bmg-auftrag-an-ey) direkte Kontakte, und wenn ja, welcher Form waren diese?
Besteht das Vertragsverhältnis mit der Firma Fiege noch, welches Volumen bzw. welchen Inhalt hat bzw. hatte es, und wann begann sowie endet bzw. endete es?
Hat bei der Beauftragung der Firma Fiege eine Ausschreibung stattgefunden, oder auf welchem anderen Wege erfolgte die Auftragsvergabe, und welche Begründung liegt dieser Entscheidung zugrunde?
Warum wurde die Kanzlei „Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte“ zur Ausarbeitung des Open-House-Verfahrens zur Beschaffung der PSA beauftragt (siehe https://background.tagesspiegel.de/gesundheit/bmg-will-raus-aus-beratervertrag-mit-ernstyoung), was war der genaue Auftrag, wie hoch waren die Kosten zur Erfüllung des Auftrags, und wie viele Personen haben wie viele Stunden an diesem Auftrag gearbeitet?
Warum wurde die Kanzlei „Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte“ trotz der vorherigen Beauftragung zur Ausarbeitung des Open-House-Verfahrens nun wieder vom BMG für die rechtliche Vertretung vor der Vergabekammer bezüglich der Rechtmäßigkeit eben dieses Open-House-Verfahrens beauftragt (siehe https://background.tagesspiegel.de/gesundheit/bmg-willraus-aus-beratervertrag-mit-ernst-young), und wie hoch sind die geschätzten Kosten dieser Beauftragung?
Bestehen seitens der Bundesregierung momentan Überlegungen, PSA kostenlos an andere Staaten oder Organisationen abzugeben, und wenn ja, in welchem Umfang (bitte Warenwerte und Warenmenge in absoluten Zahlen sowie aufgeschlüsselt nach Ausrüstungsgegenstand angegeben)?
Seit wann, und aus welchem Grund gibt es diese Überlegungen?
Wo liegt die Mindesthaltbarkeitsgrenze der momentan im Besitz des Bundes befindlichen und noch nicht zur Nutzung verteilten PSA (bitte soweit möglich nach Ausrüstungsgegenstand sowie nach Haltbarkeit und hier nach ≤3, ≤6, ≤12 sowie ≤24 Monate angeben)?
Welche Mindestanforderung an die Haltbarkeit wurde innerhalb der verschiedenen Beschaffungsverfahren des Bundes jeweils an die zu liefernde bzw. zu beschaffende PSA gestellt?
Ist in diesem Jahr bereits durch den Bund beschaffte PSA im Auftrag des Bundes vernichtet worden?
Warum hat Deutschland im Januar 2020 ein Angebot der EU-Kommission zur Unterstützung beim weltweiten Einkauf von Masken und anderer Schutzkleidung, das laut einem Bericht des „Spiegels“ die EU-Kommission den Mitgliedstaaten in einer Telefonkonferenz gemacht hat, abgelehnt (siehe Spiegel: „Jens Spahn und seine Chaos-Planung – Die Bundesregierung hat 250 Millionen Masken zu verschenken, 13. August 2020“)?
Welche Angebote der Unterstützung oder Zusammenarbeit hat Deutschland von der Europäischen Union oder von anderen Staaten im Zusammenhang mit der Beschaffung von PSA erhalten, und wie ist Deutschland mit diesen verfahren?
Mit wie vielen Unternehmen hat der Bund einen Rahmenvertrag über die Lieferung von in Deutschland hergestellter PSA geschlossen?
Welche Menge an PSA soll über die geschlossenen Rahmenverträge „Produktion in Deutschland“ insgesamt geliefert werden, und welche Menge wurde bereits geliefert?
Welcher Stückpreis wurde für die PSA vertraglich vereinbart, und wie unterstützt der Bund finanziell die Produktion von PSA in Deutschland, damit sie international wettbewerbsfähig sein kann (bitte nach Ausrüstungsgegenstand und Beschaffungsverfahren aufschlüsseln, und falls es keinen „Festpreis“ gibt, bitte Durchschnittspreis und/oder Mindest- sowie Höchstpreis angeben)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit einer Produktion von PSA in Deutschland, und welche Rolle hat die Wettbewerbsfähigkeit hinsichtlich des möglichen Ziels, einen Teil des nationalen PSA-Bedarfs dauerhaft aus nationaler Produktion decken zu wollen?
Kam es im Zusammenhang mit den oben genannten Rahmenverträgen bereits zu Lieferverzögerungen oder Lieferausfällen, und wenn ja, warum, und in welchem Umfang?
Ist es richtig, dass die vom Bund geschlossenen Rahmenverträge „Produktion in Deutschland“ keine sogenannten Eignungskriterien enthalten, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Rahmenverträge „Produktion in Deutschland“ wurden inzwischen aufgelöst?
Wie viele der Unternehmen mit denen der Bund einen Rahmenvertrag „Produktion in Deutschland“ abgeschlossen hat, waren nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in der Vergangenheit im Bereich PSA als Hersteller oder zumindest Händler tätig?
Beinhalten die geschlossenen Rahmenverträge „Produktion in Deutschland“ irgendwelche finanziellen Strafen bzw. Vertragsstrafen für Hersteller bzw. Lieferanten, z. B. für den Fall, dass Lieferzusagen nicht eingehalten werden oder die Ware nicht den qualitativen Ansprüchen genügt?
Ist geplant, einwandfrei, aber nicht fristgerecht geliefertes Material aus dem Open-House-Verfahren in die nationale Reserve zu überführen, und welche Begründung liegt dem zugrunde?
Wie hoch war der Bestand an PSA in der nationalen Reserve vor dem Eintritt der Corona-Krise, wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des Aufbaus der nationalen Reserve an PSA, und wie ist die weitere Planung bezüglich der PSA innerhalb der Systematik der nationalen Reserve?
Gab es vor dem Eintritt der Corona-Krise eine rechtliche Verpflichtung des Bundes, einzelner Bundesministerien oder Bundesbehörden, PSA vorzuhalten, und wenn ja, in welcher Form, und mit welchen Mengenvorgaben, und falls dies nicht der Fall war, warum ist dies bisher nicht als notwendig erachtet worden?