[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karsten Klein, Christian Dürr,
Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/22173 –
Beschaffungsvorhaben von persönlicher Schutzausrüstung durch das
Bundesministerium für Gesundheit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist für die Bundesregierung
zuständig für die Beschaffung von Material und Schutzausrüstung zur
Bekämpfung der Corona-Epidemie im Gesundheitswesen. Aufgrund der
weltweit knappen Bestände an persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wurde von
der Bundesregierung beschlossen, PSA zentral zu beschaffen, um gegenüber
den Herstellern eine gestärkte Verhandlungsposition einnehmen zu können.
Gleichzeitig forderte die Bundesregierung einheimische Unternehmen auf,
ihrerseits PSA herzustellen (siehe
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/j
ens-spahn-und-seine-corona-pannen-der-geplatztetraum-von-deutschen-maske
n-a-7bc36c66-62e8-42ee-863f-d75899265a4a). Nachdem der zu Beginn der
Corona-Pandemie bestehende Mangel an PSA zumindest für den Moment
behoben wurde, ist nach Ansicht der Fragesteller nun der richtige Zeitpunkt, um
die verschiedenen Beschaffungsverfahren auf ihre Tauglichkeit in der Krise
und hinsichtlich einer erneuten Anwendung in der Zukunft zu überprüfen.
Hierbei muss nach Ansicht der Fragesteller auch ein Blick auf die
Zuständigkeiten und das Zusammenspiel der verschiedenen politischen Ebenen
geworfen werden. Zeitweise konnte man nach Ansicht der Fragesteller den Eindruck
gewinnen, dass Bund, Länder und Gesundheitseinrichtungen nicht
gemeinsam, sondern gegeneinander den Weltmarkt nach Schutzausrüstungen
sondieren würden. Auf Bundesebene ist der Fokus auf das
Bundesgesundheitsministerium zu richten, dass bei der Beschaffung von PSA für den Bund
federführend agierte und im Laufe der Krise verschiedene Beschaffungsverfahren
anwendet (Bundestagsdrucksache 19/19845, S. 7), um den Mangel an PSA zu
beseitigen. Mediale Aufmerksamkeit erhielt hierbei in besonderem Maße
zuletzt das Open-House-Verfahren, das bei einigen Unternehmen für erheblichen
Unmut sorgt, der sich u. a. in Klagen vor dem Bonner Landgericht
manifestiert hat (siehe
https://background.tagesspiegel.de/gesundheit/vergabekammer
entscheidet-zu-bmg-auftrag-an-ey).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23045
19. Wahlperiode 01.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom
1. Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Mengen an persönlicher
Schutzausrüstung (PSA), die einzelne Bundesländer vor Beginn der
Corona-Pandemie jeweils vorrätig hätten haben sollen, und welche
Menge hatten sie nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich
vorrätig?
Eine diesbezügliche Berichtspflicht der Länder gegenüber dem Bund besteht
nicht. Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über die Mengen an
vorrätiger Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) in den Ländern.
2. Welche Mengen an PSA wurden vom Bund im Laufe der Corona-
Pandemie in den einzelnen Monaten durch welches Beschaffungsverfahren,
z. B. Open-House-Verfahren, bis heute beschafft, und wie viel hat der
Bund hierfür ausgegeben (bitte nach Monat, Ausrüstungsgegenstand und
Beschaffungsverfahren aufschlüsseln)?
13. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bundesministerien sowie
deren nachgeordneten Behörden waren bzw. sind ab wann für die
verschiedenen Verfahren zur Beschaffung von PSA, wie z. B. das Open-
House-Verfahren, jeweils zuständig, und wie viele Stunden waren sie
eingesetzt (bitte aufgeschlüsselt nach den verschiedenen
Beschaffungsverfahren sowie Bundesministerium bzw. Behörde angeben)?
19. Welche Verfahren hat die Bundesregierung zur Beschaffung von PSA
angewandt bzw. welche Verfahren befinden sich noch in der Anwendung,
und welche Bundesministerien sowie diesen untergeordnete Behörden
waren bzw. sind an deren Durchführung in welcher Form beteiligt?
Die Fragen 2, 13 und 19 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Zeitraum von März bis Mai 2020 wurden folgende Beschaffungskanäle
genutzt:
• Amtshilfeverfahren über Beschaffungsämter (BMVg, BMI, BMF):
zwischen März und Mai 2020
• eigene Beschaffungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG):
zwischen März und April 2020
• Beschaffung über Logistikunternehmen: zwischen März und April 2020
• Open-House-Verfahren: April 2020
• Rahmenvertrag „Kooperation mit Großfirmen“: zwischen März und April
2020 (vereinzelt im Mai 2020)
• Rahmenvertrag „Produktion in Deutschland“: ab April 2020
Eine Aufstellung der insgesamt kontrahierten Mengen an PSA nach
Beschaffungsverfahren ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Produktgruppe/
Kostenposition
Einheit
Amtshilfeverfahren
über
Beschaffungsämter
BMG-eigene
Beschaffungen
Beschaffungen über
Logistikunternehmen
Open House-
Verfahren
über
Generalzolldirektion
Rahmenvertrag
„Kooperation
mit
Großfirmen“
Rahmenvertrag
„Produktion in
Deutschland“
Gesamt
Beschaffungen
MNS/OP-Masken Stk. 106.164.000 880.849.850 312.660.000 63.200.000 325.896.000 2.465.440.000 4.154.209.850
FFP-Masken Stk. 37.757.865 408.163.501 251.917.385 232.400.000 93.599.600 699.500.000 1.723.338.351
Schutzanzug Stk. 1.357.489 3.153.060 – – – – 4.510.549
Schutzkittel Stk. 9.022.020 11.026.000 – 25.000 – 14.025.000 34.098.020
Schutzbrillen Stk. 3.122.387 100.000 – – – – 3.222.387
Schutzhandschuhe Paare 264.826.400 72.910.000 – – – – 337.736.400
Quelle BMG
Die Gesamtausgaben der kontrahierten Mengen werden in der nachstehenden
Tabelle dargestellt:
Produktgruppe/
Kostenposition
Einheit
Amtshilfeverfahren
über
Beschaffungsämter
BMG-eigene
Beschaffungen
Beschaffungen über
Logistikunternehmen
Open House-
Verfahren
über
Generalzolldirektion
Rahmenvertrag
„Kooperation
mit
Großfirmen“
Rahmenvertrag
„Produktion in
Deutschland“
Gesamt
Beschaffungen
MNS/OP-Masken Mio. EUR 82 518 126 38 119 407 1.289
FFP-Masken Mio. EUR 124 1.576 735 1.077 318 746 4.576
Schutzanzug Mio. EUR 24 75 – – – – 99
Schutzkittel Mio. EUR 43 49 – 0 – 86 179
Schutzbrillen Mio. EUR 40 0 – – – – 40
Schutzhandschuhe Mio. EUR 50 11 – – – – 61
Quelle BMG
Seit dem 3. Juni 2020 wurden sämtliche Beschaffungen grundsätzlich
eingestellt. Derzeit finden noch teilweise vertragliche und logistische Abwicklungen
in einzelnen Beschaffungswegen statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den
Fragen 40 bis 42 verwiesen.
In der Anlage 2 werden alle genutzten Beschaffungswege sowie die
involvierten Bundesministerien und nachgeordneten Behörden aufgeführt.
3. Wie hoch sind die Kosten, die bei den einzelnen Beschaffungsverfahren
zusätzlich zu den Kosten für die PSA angefallen sind, z. B. für externe
Berater, Lieferkosten usw.(zusätzliche Kosten, soweit bekannt, bitte nach
Beschaffungsverfahren aufschlüsseln)?
Eine Aufschlüsselung nach den einzelnen Beschaffungswegen ist aufgrund der
engen Verzahnung nicht möglich. Die Annexkosten, zum Beispiel
Transportkosten, Lagerkosten, Qualitätsprüfungskosten, Beraterkosten und
Anwaltskosten, betragen mit Stand vom 3. September 2020 ca. 130 Mio. Euro.
4. Wie hoch ist nach aktuellem Stand bei den verschiedenen
Beschaffungsverfahren der prozentuale Anteil der PSA, der wegen qualitativer Mängel
nicht verwendet werden kann bzw. abgelehnt wurde (bitte nach
Ausrüstungsgegenstand und Beschaffungsverfahren aufschlüsseln)?
Es wird zunächst auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Mangelhafte Schutzmasken“ auf
Bundestagsdrucksache 19/21798, hier insbesondere auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung, verwiesen.
Nach jetzigem Kenntnis- und Prüfungsstand werden über alle
Beschaffungswege hinweg bis zum Ende des Jahres 2021 voraussichtlich mehr als 85
Prozent der beschafften Masken verkehrsfähig und damit für den
Gesundheitssektor verwendbar sein.
5. Welche Mengen an PSA wurden von den Bundesländern und/oder
anderen beim Bund im Laufe der Corona-Pandemie in den einzelnen
Monaten bisher angefragt (bitte nach Bundesland, Ausrüstungsgegenstand und
Monat aufschlüsseln)?
Das BMG organisierte die Verteilung der bundesweit beschafften PSA an die
Länder und – je nach Wunsch der Länder – an die Kassenärztlichen
Vereinigungen, die die PSA anschließend nach dem in den jeweiligen Regionen
vorliegenden Bedarf und der Notwendigkeit an die jeweiligen Bedarfsträger
weiterverteilten.
6. Welche Mengen an PSA wurden durch den Bund während der Corona-
Pandemie bisher an die einzelnen Bundesländer geliefert, und wie viel
haben die Länder hierfür an den Bund gezahlt (bitte nach Bundesland,
Ausrüstungsgegenstand und Monat aufschlüsseln)?
Das Volumen des Bundesbestandes und der Auslieferungen an die Länder und
Kassenärztlichen Vereinigungen (Stand: 15. September 2020) sind in der
Anlage 1 aufgeschlüsselt. Die in diesem Rahmen beschaffte Schutzausrüstung
wurde Ländern und Kassenärztlichen Vereinigungen zur weiteren Verteilung an
Bedarfsträger bereitgestellt. Zahlungen an den Bund sind bislang noch nicht
erfolgt.
7. Welche Mengen an PSA haben sich die einzelnen Bundesländer nach
Kenntnis der Bundesregierung während der Corona-Pandemie ohne
Unterstützung des Bundes beschafft (bitte nach Bundesland,
Ausrüstungsgegenstand und Monat aufschlüsseln)?
9. Welche Summe haben die Bundesländer nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Beginn der Corona-Pandemie bisher für den Erwerb von
Schutzausrüstung jeweils ausgegeben?
10. Ist die Bundesregierung während der Corona-Pandemie regelmäßig von
den Bundesländern über deren Bestand und Bedarf an PSA informiert
worden, und wie erfolgte die Meldung?
Die Fragen 7, 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Länder nehmen aufgrund der im Grundgesetz geregelten föderalen
Kompetenz- und Zuständigkeitsverteilung ihre Aufgaben im gesundheitlichen
Bevölkerungsschutz eigenverantwortlich wahr und haben gegenüber dem Bund
grundsätzlich keine Berichtspflicht. Die Bundesregierung war und ist aber in
verschiedenen Gesprächsformaten (zum Beispiel den regelmäßigen
Gesundheitsministerkonferenzen oder den Konferenzen des Chefs des
Bundeskanzleramtes mit den Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien der Länder) in einem
intensiven Austausch, in dem es insbesondere auch um die strategische
Koordination von Beschaffungsfragen geht.
8. Haben einzelne Bundesländer vom Bund beschaffte und von diesem für
die Weiterverteilung an die Bundesländer vorgesehene PSA zu
irgendeinem Zeitpunkt abgelehnt bzw. dem Bund mitgeteilt, bestimmte PSA
nicht zu benötigen, und wenn ja, wann, in welchem Umfang, und mit
welcher Begründung?
Die nachfolgende Übersicht zeigt, welche Länder zu welchem Zeitpunkt den
Bund darum gebeten haben, die PSA-Lieferungen ganz oder teilweise
einzustellen:
Land Datum
(bezieht sich auf
die Einstellung
der Auslieferung)
Mitteilung des Landes
Bayern 03.06.2020 keine weiteren Anlieferungen von PSA
Sachsen 05.06.2020 keine weiteren Anlieferungen von PSA
Brandenburg 05.06.2020 keine weiteren FFP2-Masken
Mecklenburg-
Vorpommern
12.05.2020 kein weiterer Bedarf an FFP2- und OP-Masken, restliche PSA
soll weiterhin geliefert werden
Thüringen 13.05.2020 aus logistischen Gründen lehnt Thüringen weitere Lieferungen
aus Bundeszuweisungen ab
Hamburg 19.06.2020 keine weiteren Anlieferungen von PSA
Sachsen-Anhalt 18.05.2020 keine weitere Anlieferung von FFP2- und OP-Masken, da
Masken ausreichend vorhanden sind. Bedarf an Schutzanzügen
Nordrhein-Westfalen 25.05.2020 keine weiteren Anlieferungen von OP-Masken; FFP2/KN95-
Masken, restliche PSA soll weiterhin geliefert werden
Bremen 25.05.2020 keine weiteren Anlieferungen von PSA
Rheinland-Pfalz 25.05.2020 keine weiteren Anlieferungen von PSA
Berlin 27.05.2020 keine weiteren Anlieferungen von PSA
11. Welche Mengen an PSA hat der Bund derzeit vorrätig, und wie plant er
diese zu verwenden?
Derzeit befinden sich insgesamt im Bundesbestand ca. 1,1 Milliarden Masken
(Stand: 37. KW). Davon sind rund 517 Millionen Masken auslieferungsfähig.
Teile der beschafften Schutzausrüstung sollen der „Nationalen Reserve
Gesundheitsschutz“ (NRGS) sowie der geplanten europäischen Reserve
(„RescEU“) zugeführt werden. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung die
Möglichkeit, Masken für Pflegeeinrichtungen oder für Hilfeersuchen im
Rahmen der multilateralen Zusammenarbeit zur Verfügung zu stellen.
12. Wie hat die Bundesregierung den durch den Bund zu deckenden Bedarf
an PSA ermittelt, und hat sich dieser im Laufe der Corona-Pandemie
verändert?
Anfang März 2020 hat sich das BMG im Austausch mit Einrichtungen des
Gesundheitswesens sowie anderen Ressorts und deren Geschäftsbereiche einen
näheren Überblick über den Bedarf verschafft. Dies bildete den Ausgangspunkt
für die im März 2020 eingeleitete zentrale Beschaffung von PSA. Das
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) ist im April 2020 auf die
Ressorts zugegangen, um angesichts des hochdynamischen Pandemieverlaufes
den Bedarf bis Ende 2021 zu ermitteln. Der so konkretisierte Bedarf der
Ressorts bildete die Grundlage für die Zuweisung und Verteilung der PSA
innerhalb des Bundes durch das Technische Hilfswerk.
14. Auf welcher Grundlage und ggf. mit wessen Hilfe hat das BMG die
Festpreise, die im Rahmen des Open-House-Verfahrens für PSA gezahlt
wurden, ermittelt?
15. Hält die Bundesregierung die Festpreise im Nachhinein als für zu hoch
angesetzt, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Die Fragen 14 und 15 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Preise im Open-House-Verfahren (OHV) wurden vom BMG nach
sorgfältiger Abwägung auch unter Berücksichtigung der zum damaligen Zeitpunkt
auf dem Markt gehandelten Preise festgelegt. Den Preisen des OHV lag die
Prognose zu Grunde, dass es im Wettbewerb um weltweit verfügbare PSA und
die zum damaligen Zeitpunkt weitgehend ausgeschöpften Markt- und
Logistikkapazitäten zu einem erfolgreichen Ergebnis kommen würde. Die im OHV
festgesetzten Preise erscheinen der Bundesregierung eingedenk der damaligen
weltweit außerordentlich angespannten Marktsituation auch in der Rückschau
als angemessen, zumal sie auch Logistikdienstleistungen wie die Anlieferung
nach Deutschland umfassten. Ende April 2020 wurden nachträglich insgesamt
74 Preisstichproben von OP-Masken und FFP2- und FFP3-Masken in
Deutschland ausgewertet. Der durchschnittlich ermittelte Marktpreis von FFP2-Masken
lag zum Tag der Stichprobe bei 6,35 Euro netto und damit deutlich über dem
festgesetzten Preis im OHV.
16. Wie viele Anbieter haben sich im Rahmen des Open-House-Verfahrens
um Aufträge beworben, und wie viele haben tatsächlich geliefert bzw.
liefern noch?
Im OHV wurden mindestens 1.000 eingegangene Angebote geprüft und 738
Zuschläge erteilt. Von diesen anfänglich erteilten 738 Zuschlägen mit 535
Vertragspartnern haben 371 Vertragspartner ihre Verträge vollständig bzw.
teilweise erfüllt.
17. Wurde im Rahmen des Open-House-Verfahrens für nicht liefernde bzw.
schlecht liefernde Anbieter eine Vertragsstrafe vereinbart, und wie
begründet die Bundesregierung ihr diesbezügliches Vorgehen?
Bei Nichteinhaltung des spätesten Liefertermins im OHV entfielen die
gegenseitigen Pflichten der Vertragspartner (Fixgeschäft). Lieferten Anbieter
mangelhafte Ware, findet gemäß des Open-House-Vertrages grundsätzlich das
allgemeine Gewährleistungsrecht Anwendung.
18. Wurde die Eignung der Anbieter innerhalb des Open-House-Verfahrens
und anderer Beschaffungsverfahren überprüft, welche Kriterien wurden
für diese Überprüfung zugrunde gelegt, und wie begründet die
Bundesregierung ihr diesbezügliches Vorgehen?
Um das erforderliche Schutzniveau sicherzustellen, wurde die Qualität der
gelieferten Ware geprüft. Hierzu wurden je nach Beschaffungskanal
unterschiedliche Mechanismen genutzt, zum Beispiel die Prüfung durch deutsche
Prüfinstitute auf Basis eines definierten Prüfgrundsatzes oder – im Rahmen des
Beschaffungskanals „Produktion in Deutschland“ – durch Abstellen auf
CE-Konformitätserklärungen und Zertifikate.
20. Hat die Bundesregierung aus Kosten-Nutzen-Sicht die verschiedenen
unter Federführung des BMG angewendeten Beschaffungsverfahren
bewertet, wie z. B. Amtshilfeverfahren über Beschaffungsämter
(Bundesministerium der Verteidigung – BMVg, Bundesministerium des Innern,
für Bau und Heimat – BMI, Bundesministerium der Finanzen – BMF),
das Open-House-Verfahren über Generalzolldirektion, Rahmenvertrag
„Produktion in Deutschland“, Rahmenvertrag „Kooperation mit
Großfirmen“, Beschaffung über Logistikunternehmen, BMG-eigene
Beschaffungen und weitere Verfahren, und welche würde es in einer ähnlicher
Krise erneut anwenden?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht
Die Bundesregierung hat fortlaufend beobachtet, wie sich die verschiedenen
Beschaffungswege bewähren. Entscheidende Parameter hierbei sind Qualität
der PSA und die Versorgungssicherheit. Vor diesem Hintergrund hat die
Bundesregierung das kurzfristig erforderliche Handeln ergänzt um einen
Beschaffungsweg „Produktion in Deutschland“ bis Ende 2021 sowie um
strukturelle Arbeiten am Aufbau einer Nationalen Reserve Gesundheitsschutz.
21. Warum wurde von der Bundesregierung das sogenannte Open-House-
Verfahren zur Beschaffung von PSA gewählt, und welche Alternativen
wurden aus welchen Gründen verworfen?
Zum Zeitpunkt der Konzeption des OHV bestand eine außerordentlich
angespannte Marktsituation, da viele Staaten weltweit gleichzeitig auf einen
begrenzten Markt zugriffen. Mit dem OHV wurde eine Option geschaffen, um
angesichts einer massiven Knappheit an PSA, unsicherer internationaler
Lieferketten sowie einer dramatischen Marktlage schnell den Bedarf zu decken. Dazu
war ein Mechanismus erforderlich, bei dem der Prozess des
Vertragsabschlusses möglichst einfach gestaltet ist, um in kurzer Zeit eine Vielzahl von
Vertragsabschlüssen möglich zu machen, wobei zwingende Vertragsbedingung
stets die Anlieferung der Ware in Deutschland war.
22. Warum musste für das Open-House-Verfahren Ernst & Young (EY)
beauftragt werden (Bundestagsdrucksache 19/22168), und lag hinsichtlich
dieser Beauftragung und des Open-House-Verfahrens eine
„Eilbedürftigkeit“ vor, die zur Begründung der Abweichung der regulären
Ausschreibungsregeln diente?
23. Wurde im Rahmen der Durchführung des Open-House-Verfahrens die
Beauftragung auch anderer Unternehmensberatungen o. Ä. erwogen,
welche waren das, und warum erfolgte die Festlegung auf EY?
24. Wird der geplante Kostenrahmen für die Beauftragung von EY
eingehalten, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
25. Ab wann wusste das BMG, dass es für die Durchführung der
Beschaffung der PSA externe Unterstützung bei der Durchführung der
Beschaffung benötigt, und wie begründet das BMG die Beauftragung der
externen Unterstützung?
26. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage, dass das Open-House-
Verfahren in der Gemengelage der Corona-Krisenbekämpfung nur eine
untergeordnete Rolle einnimmt, aber einen unverhältnismäßig großen
Aufwand verursacht (Stichwort Nutzen-Kosten)?
Die Fragen 22 bis 26 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Unterschied zur Vorbemerkung der Fragesteller ist das
Bundesgesundheitsministerium nicht per se zuständig für die Beschaffung von Material und
Schutzausrüstung. Das BMG hat diese Aufgabe in einer ersten schwierigen
Markt- und Versorgungslage übernommen. Hierzu bedurfte es externer Hilfe.
Das OHV diente – als einer von mehreren Beschaffungswegen – dem Zweck,
in relativ kurzer Zeit dringend benötigte PSA zu beschaffen. Das BMG hat am
6. Mai 2020 entschieden, die Betriebsführung extern zu beauftragen. Die
verschiedenen Beschaffungsverfahren sind eng verzahnt. Es erfolgte daher keine
alleinige Beauftragung zur Betriebsführung des OHV, sondern aller
Beschaffungsverfahren. Da die Ernst & Young GmbH (EY) bereits zuvor in der
Beratung, Dokumentation und Unterstützung bei den Beschaffungsverfahren für
das BMG tätig war, war EY das einzige Unternehmen, das in der Lage war, die
erforderlichen Leistungen unverzüglich zu erbringen. Für die wesentlichen
Bestandteile der Leistungserbringung wurde ein Festpreis vereinbart.
Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. „Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ernst & Young GmbH zur Beschaffung von Schutzmasken und Schutzkitteln
im Kontext der Corona-Pandemie“ auf Bundestagsdrucksache 19/21168
verwiesen.
27. Wie erfolgten die Kontaktaufnahme mit und die Auftragsvergabe an das
Unternehmen Fiege im Zusammenhang mit dem Open-House-
Verfahren?
28. Bestanden vor der Auftragsvergabe an die Firma Fiege Logistik Stiftung
und Co. KG (
https://background.tagesspiegel.de/gesundheit/vergabekam
mer-entscheidet-zu-bmg-auftrag-an-ey) direkte Kontakte, und wenn ja,
welcher Form waren diese?
29. Besteht das Vertragsverhältnis mit der Firma Fiege noch, welches
Volumen bzw. welchen Inhalt hat bzw. hatte es, und wann begann sowie endet
bzw. endete es?
30. Hat bei der Beauftragung der Firma Fiege eine Ausschreibung
stattgefunden, oder auf welchem anderen Wege erfolgte die Auftragsvergabe,
und welche Begründung liegt dieser Entscheidung zugrunde?
Die Fragen 27 bis 30 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In Abstimmung mit BMVg und BMI wurden Gespräche mit in Betracht
kommenden Unternehmen geführt. Die finale Entscheidung im Rahmen einer
Dringlichkeitsbeauftragung fiel auf das Unternehmen FIEGE Logistik Holding
Stiftung & Co. KG (FIEGE), weil dieses über besondere Expertise in der
Logistik von Medizinprodukten und Arzneimitteln verfügt. Die Beauftragung
von FIEGE war und ist aufgrund der engen Verzahnung aller
Beschaffungswege nicht auf das OHV begrenzt, sondern erstreckt sich auf alle
Beschaffungsverfahren.
Die Beauftragung von FIEGE erfolgte in einem Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb. Dies war erforderlich, da die Beauftragung äußerst
dringlich im Sinne von § 14 Absatz 4 Nummer 3 der Vergabeverordnung
(VgV) war. Das Verfahren war Ausdruck eines in der akuten Situation
außergewöhnlich großen Handlungsdrucks.
Das Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen FIEGE besteht noch. Das
Auftragsvolumen orientiert sich an den zu transportierenden Volumina. Die bisher
im Rahmen der Logistikdienstleistung angefallenen Aufwendungen für das
BMG umfassen einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag. Eine
Beauftragung erfolgte durch Vereinbarung eines Logistikkonzepts Ende März 2020.
Bundesgesundheitsminister Spahn hatte im Zuge der Bewältigung der Corona-
Pandemie mit zahlreichen Unternehmen Kontakt. Er hat dazu auch direkten
Kontakt zu Spitzenvertretern u. a. der Unternehmen FIEGE, DHL und DB
aufgenommen. Vertreter der Unternehmen FIEGE, DHL und DB sind Minister
Spahn auch aus anderen dienstlichen Zusammenhängen bereits bekannt.
Minister Spahn hat außerdem das Logistik-Lager des Unternehmens FIEGE in
Apfelstädt besucht, um sich ein Bild über die Arbeiten vor Ort zu verschaffen. Dabei
war auch die Firmenleitung von FIEGE anwesend.
31. Warum wurde die Kanzlei „Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte“ zur
Ausarbeitung des Open-House-Verfahrens zur Beschaffung der PSA
beauftragt (siehe
https://background.tagesspiegel.de/gesundheit/bmg-will-r
aus-aus-beratervertrag-mit-ernstyoung), was war der genaue Auftrag, wie
hoch waren die Kosten zur Erfüllung des Auftrags, und wie viele
Personen haben wie viele Stunden an diesem Auftrag gearbeitet?
Bei der Beschaffung von PSA mittels eines OHV handelte es sich um ein neues
Beschaffungsverfahren, welches einer kompetenten vergaberechtlichen
Begleitung bedurfte. Die Kanzlei „Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte“ wurde
als eine der führenden Vergaberechtskanzleien daher mit der Beratung bei der
Erstellung der für die Durchführung des Verfahrens benötigten Unterlagen
beauftragt. Soweit sowohl nach den Kosten für die Erfüllung des Auftrags als
auch nach dem eingesetzten Zeitaufwand gefragt wird, berührt die Antwort
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Kanzlei.
32. Warum wurde die Kanzlei „Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte“
trotz der vorherigen Beauftragung zur Ausarbeitung des Open-House-
Verfahrens nun wieder vom BMG für die rechtliche Vertretung vor der
Vergabekammer bezüglich der Rechtmäßigkeit eben dieses Open-House-
Verfahrens beauftragt (siehe
https://background.tagesspiegel.de/gesundhe
it/bmg-willraus-aus-beratervertrag-mit-ernst-young), und wie hoch sind
die geschätzten Kosten dieser Beauftragung?
Die Rechtmäßigkeit des OHV war nicht Gegenstand eines Verfahrens vor der
Vergabekammer.
33. Bestehen seitens der Bundesregierung momentan Überlegungen, PSA
kostenlos an andere Staaten oder Organisationen abzugeben, und wenn
ja, in welchem Umfang (bitte Warenwerte und Warenmenge in absoluten
Zahlen sowie aufgeschlüsselt nach Ausrüstungsgegenstand angegeben)?
34. Seit wann, und aus welchem Grund gibt es diese Überlegungen?
Die Fragen 33 und 34 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat bei mehreren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass
für ein Überwinden der Corona-Pandemie internationale Solidarität erforderlich
ist. Dazu zählen auch die Weitergabe nicht benötigter Verbrauchsmaterialien,
Schutzausrüstungen, Apparaturen oder ähnlichen mit der aktuellen Corona-
Krise in Zusammenhang stehenden medizinischen Gütern oder die
Unterstützung anderer Staaten bei der Beschaffung dieser Güter. Hierzu hat die
Bundesregierung eine Vielzahl an Staaten unterstützt, auch in Europa.
Ergänzend wird verwiesen auf den „Bericht des Bundesministeriums für
Gesundheit an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur
unentgeltlichen Abgabe von Schutzmasken an die WHO und von Beatmungsgeräten und
Pulsoxymetern an die Staaten des Westlichen Balkan“ vom 7. September 2020
(Vorlage des Bundesministeriums der Finanzen Nr. 164/2020) sowie auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
AfD „Deutschland als Geber- bzw. Empfängerland von Hilfsleistungen in der
Corona-Krise“ auf Bundestagsdrucksache 19/19073.
35. Wo liegt die Mindesthaltbarkeitsgrenze der momentan im Besitz des
Bundes befindlichen und noch nicht zur Nutzung verteilten PSA (bitte
soweit möglich nach Ausrüstungsgegenstand sowie nach Haltbarkeit und
hier nach ≤3, ≤6, ≤12 sowie ≤24 Monate angeben)?
36. Welche Mindestanforderung an die Haltbarkeit wurde innerhalb der
verschiedenen Beschaffungsverfahren des Bundes jeweils an die zu
liefernde bzw. zu beschaffende PSA gestellt?
Die Fragen 35 und 36 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die im Rahmen der Beschaffung von PSA und Mund-Nasen-Schutz (MNS)
vereinnahmten Waren sind am Beginn ihrer marktüblichen
Mindesthaltbarkeitsgrenze und gewährleisten einen sicheren Einsatz im kurz- und
mittelfristigen Verlauf der Pandemie. Eine detaillierte Aufstellung zur mittleren
Haltbarkeit der beschafften PSA ist angesichts der in der Antwort zu den Fragen 2,
13 und 19 genannten Volumina mit verhältnismäßigem Aufwand nicht möglich.
Bezüglich der Mindestanforderungen wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Mangelhafte Schutzmasken“ auf Bundestagsdrucksache 19/21798, dort
insbesondere auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
37. Ist in diesem Jahr bereits durch den Bund beschaffte PSA im Auftrag des
Bundes vernichtet worden?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1b der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Mangelhafte Schutzmasken“ auf
Bundestagsdrucksache 19/21798 verwiesen.
38. Warum hat Deutschland im Januar 2020 ein Angebot der EU-
Kommission zur Unterstützung beim weltweiten Einkauf von Masken und
anderer Schutzkleidung, das laut einem Bericht des „Spiegels“ die EU-
Kommission den Mitgliedstaaten in einer Telefonkonferenz gemacht hat,
abgelehnt (siehe Spiegel: „Jens Spahn und seine Chaos-Planung – Die
Bundesregierung hat 250 Millionen Masken zu verschenken, 13. August
2020“)?
39. Welche Angebote der Unterstützung oder Zusammenarbeit hat
Deutschland von der Europäischen Union oder von anderen Staaten im
Zusammenhang mit der Beschaffung von PSA erhalten, und wie ist
Deutschland mit diesen verfahren?
Die Fragen 38 und 39 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat seit Beginn des COVID-19-Ausbruchsgeschehens in
verschiedenen Mechanismen und Gremien, wie beispielsweise dem Health
Security Committee (HSC), eng und vertrauensvoll mit der EU-Kommission
und anderen Mitgliedstaaten zusammengearbeitet. Die in diesem
Zusammenhang durch die Bundesregierung getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen
sind immer im Licht der jeweils aktuellen epidemiologischen Lage zu sehen.
Deutschland hat sich zusammen mit anderen EU-Mitgliedstaaten und der
Europäischen Kommission im Rahmen des „Joint Procurement Agreement“ an
Verfahren zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) beteiligt. Im
Februar 2020 erfolgte zur Vorbereitung der Bedarfsanmeldung zur
gemeinsamen Beschaffung eine Abfrage bei den Bundesländern und infolge dessen
folgte eine entsprechende Bedarfsanmeldung bei der EU-Kommission. Erste
Rahmenverträge hat die EU-Kommission im April abgeschlossen. Die EU-
Mitgliedstaaten konnten auf dieser Grundlage Beschaffungsverträge mit den
Partnern der EU-Rahmenverträge abschließen.
Der Erklärung des Europäischen Rates vom 26. März 2020 folgend wurde das
sogenannte „Clearing House for medical equipment“ mit der vorrangigen
Zielrichtung eingerichtet, den europaweiten Abgleich von Angebot und Nachfrage
kritischer Produkte, wie z. B. PSA, zu erleichtern. Die Bundesregierung wirkt
aktiv am Informationsaustausch im Clearing House mit.
Im Mittelpunkt des „Emergency Support Instrument“, das durch die EU-
Verordnung 2020/521 des Rates vom 14. April 2020 aktiviert wurde, stehen
bedarfsorientierte Sofortmaßnahmen, die eine Vielzahl diversifizierter, nicht
abschließend geregelter Vorhaben im Gesundheitswesen ermöglichen, um die
europäischen Gesundheitssysteme während der COVID-19-Pandemie schnell
und koordiniert zu unterstützen. Die EU-Kommission hat über dieses
Instrument u. a. persönliche Schutzausrüstung, wie z. B. Atemschutzmasken
beschafft. Die Bundesregierung hat die Erstattung eines Teils der
Transportkosten, die für die Beschaffung der persönlichen Schutzausrüstung angefallen
sind, über das Instrument beantragt.
Deutschland beteiligt sich auch am Aufbau und der Unterhaltung einer rescEU-
Kapazität zur medizinischen Bevorratung des EU-
Katastrophenschutzverfahrens (Beschluss Nr. 1313/2013/EU). Deutschland ist unter den ersten
Mitgliedstaaten, die sich aktiv beteiligten. Im Zuge der mit von der EU mit 6 Mio.
EUR ausgestatteten deutschen rescEU-Kapazität beschafft und verteilt das
Deutsche Rote Kreuz persönliche Schutzausrüstung an hilfesuchende EU-
Mitgliedstaaten und andere Teilnehmerstaaten am EU-
Katastrophenschutzverfahren. Bislang sind bereits über 300.000 Schutzmasken u. a. an Spanien,
Italien, Kroatien, Serbien und Montenegro verteilt worden.
Bezüglich weiterer Staaten wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Deutschland als
Geberbzw. Empfängerland von Hilfsleistungen in der Corona-Krise“ auf
Bundestagsdrucksache 19/19073 verwiesen.
40. Mit wie vielen Unternehmen hat der Bund einen Rahmenvertrag über die
Lieferung von in Deutschland hergestellter PSA geschlossen?
41. Welche Menge an PSA soll über die geschlossenen Rahmenverträge
„Produktion in Deutschland“ insgesamt geliefert werden, und welche
Menge wurde bereits geliefert?
42. Welcher Stückpreis wurde für die PSA vertraglich vereinbart, und wie
unterstützt der Bund finanziell die Produktion von PSA in Deutschland,
damit sie international wettbewerbsfähig sein kann (bitte nach
Ausrüstungsgegenstand und Beschaffungsverfahren aufschlüsseln, und falls
es keinen „Festpreis“ gibt, bitte Durchschnittspreis und/oder
Mindestsowie Höchstpreis angeben)?
Die Fragen 40 und 41 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der Produktion von PSA in Deutschland wurde mit 44
Unternehmen ein Rahmenvertrag geschlossen. Von diesen Verträgen wurden bisher
sechs Verträge aufgelöst. Bis Ende Dezember 2021 sollen im Regelbetrieb
durchschnittlich 43 Millionen Masken pro Woche aus deutscher Produktion
angeliefert werden. Im Rahmen der Anlaufphase wurden mit Stand vom
11. September 2020 bisher insgesamt 21,03 Millionen OP-Masken, 8,68
Millionen FFP2-Masken und 242.660 Schutzkittel angeliefert.
Bei den bestehenden Rahmenverträgen „Produktion in Deutschland“ variieren
die Stückpreise innerhalb der Produktgruppen von Hersteller zu Hersteller.
Folgende Stückpreise werden im Durchschnitt pro Produktgruppe gezahlt:
• FFPS-Masken – 1,10 Euro,
• OP-Masken – 0,17 Euro,
• OP-Schutzmäntel – 3,25 Euro.
43. Wie beurteilt die Bundesregierung die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit
einer Produktion von PSA in Deutschland, und welche Rolle hat die
Wettbewerbsfähigkeit hinsichtlich des möglichen Ziels, einen Teil des
nationalen PSA-Bedarfs dauerhaft aus nationaler Produktion decken zu
wollen?
Ziel der „Richtlinie für die Bundesförderung von Produktionsanlagen von
persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender
Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte“ ist es, Investitionszuschüsse für Unternehmen
zu gewähren, die in den Auf- und Ausbau von Anlagen investieren und neue
innovative Produktionsverfahren entwickeln, um nachhaltig wettbewerbsfähige
Produktionskapazitäten in Deutschland aufzubauen und sicherzustellen.
44. Kam es im Zusammenhang mit den oben genannten Rahmenverträgen
bereits zu Lieferverzögerungen oder Lieferausfällen, und wenn ja,
warum, und in welchem Umfang?
Zwei Unternehmen haben den vertraglich vereinbarten Erstliefertermin nicht
eingehalten und wurden unter Fristsetzung in Lieferverzug gesetzt.
45. Ist es richtig, dass die vom Bund geschlossenen Rahmenverträge
„Produktion in Deutschland“ keine sogenannten Eignungskriterien enthalten,
und wenn nein, warum nicht?
Die Eignung der Unternehmen wurde entsprechend den vergaberechtlichen
Anforderungen geprüft. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
46. Wie viele Rahmenverträge „Produktion in Deutschland“ wurden
inzwischen aufgelöst?
Auf die Antwort zu Frage 40 wird verwiesen.
47. Wie viele der Unternehmen mit denen der Bund einen Rahmenvertrag
„Produktion in Deutschland“ abgeschlossen hat, waren nach Kenntnis
der Bundesregierung bereits in der Vergangenheit im Bereich PSA als
Hersteller oder zumindest Händler tätig?
Acht Unternehmen waren bereits vor Abschluss des Rahmenvertrags als PSA-
Hersteller oder als Hersteller branchenverwandter Produkte tätig.
48. Beinhalten die geschlossenen Rahmenverträge „Produktion in
Deutschland“ irgendwelche finanziellen Strafen bzw. Vertragsstrafen für
Hersteller bzw. Lieferanten, z. B. für den Fall, dass Lieferzusagen nicht
eingehalten werden oder die Ware nicht den qualitativen Ansprüchen
genügt?
Mit Zuschlagserteilung und dadurch erfolgtem Vertragsschluss bestehen bei
Leistungsstörungen die allgemeinen zivilrechtlichen Ansprüche.
49. Ist geplant, einwandfrei, aber nicht fristgerecht geliefertes Material aus
dem Open-House-Verfahren in die nationale Reserve zu überführen, und
welche Begründung liegt dem zugrunde?
Eine Verletzung der Lieferfrist im OHV führte zur Vertragsauflösung.
50. Wie hoch war der Bestand an PSA in der nationalen Reserve vor dem
Eintritt der Corona-Krise, wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des
Aufbaus der nationalen Reserve an PSA, und wie ist die weitere Planung
bezüglich der PSA innerhalb der Systematik der nationalen Reserve?
51. Gab es vor dem Eintritt der Corona-Krise eine rechtliche Verpflichtung
des Bundes, einzelner Bundesministerien oder Bundesbehörden, PSA
vorzuhalten, und wenn ja, in welcher Form, und mit welchen
Mengenvorgaben, und falls dies nicht der Fall war, warum ist dies bisher nicht
als notwendig erachtet worden?
Die Fragen 50 und 51 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bereits vor der COVID-19-Pandemie gab es gesetzliche und untergesetzliche
Normen im Rahmen des Arbeitsschutzes, die die Bundesministerien und
Bundesbehörden dazu verpflichteten, PSA zum Schutz der Beschäftigten dieser
Einrichtungen vorzuhalten. Die notwendigen Mengen wurden in den jeweiligen
Ministerien und Behörden zum Beispiel in Form von arbeitsplatzbezogenen
Gefährdungsbewertungen ermittelt, beschafft und vorgehalten.
Es ist vorgesehen, wesentliche Teile der durch den Bund beschafften bzw. sich
in der Beschaffung befindlichen PSA als Kernelement in die Nationale Reserve
Gesundheitsschutz (NRGS) zu überführen. Ein Konzept zur Errichtung der
NRGS wird derzeit von der Bundesregierung erarbeitet.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/23045
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/23045
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ISSN 0722-8333]