Defizite in der Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Oliver Luksic, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Menge an Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland steigt stetig. Im Jahr 2018 wurden laut Umweltbundesamt 2 375 643 Tonnen Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland in Verkehr gebracht. Das sind circa 15 Prozent mehr als noch im Jahr 2017. Allerdings wurden im Gegenzug nur 43,1 Prozent wieder eingesammelt und somit die Sammelquote von 45 Prozent aus der Richtlinie 2019/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) knapp verfehlt (https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/elektroschrott-deutschland-verfehlt-eu-sammelquote).
Ab 2019 wurde die Sammelquote auf 65 Prozent aller in den letzten drei Jahren in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte bzw. 85 Prozent aller im Land anfallenden Elektro- und Elektronik-Altgeräte erhöht (Artikel 7 Nummer 1 219/19/EU). Ob die Sammelquote für das Jahr 2019 erreicht wurde, geht aus den Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 2. Juli 2020 nicht hervor (https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/statistiken/elektro-undelektronikaltgeraete/). Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) bezweifelt die Quotenerfüllung allerdings (https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/abfall-und-recycling/kreislaufwirtschaft/27249.html).
Für das Jahr 2018 wurden die Verwertungsquoten – im Gegensatz zu den Sammelquoten – erreicht (https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/elektroaltgeraete#elektronikaltgerate-in-deutschland). Dadurch zeigt sich, dass das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in Deutschland grundsätzlich funktioniert und die Unternehmen die angegebenen Mengen verwerten können. Es gibt folglich ein Defizit bei der sachgerechten Entsorgung und Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in Deutschland. Teilweise werden die Altgeräte in den Restmüll oder die Wertstoffsammlung gegeben. Größere Altgeräte werden nach Ansicht der Fragesteller auch über nicht zertifizierte Schrottplätze und illegale Sammler entsorgt (https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/elektroschrott-deutschland-verfehlt-eu-sammelquote). Und das trotz der kostenlosen Abgabemöglichkeiten von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in Geschäften mit einer Lager- und Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m2, Kleingeräte sogar unabhängig von einem Neukauf, und bei kommunalen Sammelstellen (§ 17 des Elektronikgerätegesetzes – ElektroG).
Um die Rückgabe von Elektro- und Elektronik-Altgeräten noch einfacher zu gestalten, wird die Abschaffung der 400-m2-Regel diskutiert, sodass alle Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten diese in ihren Geschäften auch zurücknehmen müssen. Das würde aber nach Ansicht der Fragesteller genau die kleinen Geschäfte, zusätzlich zu den Schwierigkeiten durch die Corona-Krise, unverhältnismäßig belasten, da diese meist nicht in der Lage sein werden, die Elektro- und Elektronik-Altgeräte fachgerecht zu lagern und zu entsorgen.
Hinzu kommt, dass vor allem Kleingeräte, die nach § 17 Absatz 1 Satz 2 ElektroG unabhängig von einem Neukauf abgegeben werden dürfen, von der Abschaffung der 400-m2-Regel betroffen wären.
Besonders groß ist jedoch die Diskrepanz zwischen in Verkehr gebrachten und gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräten bei Haushaltsgroßgeräten wie Waschmaschinen und Kühlschränken (https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/elektroschrott-deutschland-verfehlt-eu-sammelquote). Wie dieses Problem gelöst werden soll, bleibt nach Ansicht der Fragesteller unklar.
Verschärft wird die Situation nach Ansicht der Fragesteller durch den stetig wachsenden Online-Handel, der beim Thema Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gegenüber dem stationären Handel einen Vorteil hat. Der stationäre Handel ist zur kostenlosen Rücknahme, teilweise nur beim Neukauf, von Elektro- und Elektronik-Altgeräten verpflichtet. Der Online-Händler hingegen darf frei zwischen den Möglichkeiten „Rücksendung“, „Rücknahme bei Lieferung eines Neu-Geräts“ und „Angebot von Sammelstellen in zumutbarer Entfernung“ wählen. Dabei dürfen bei der Mitnahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten Gebühren durch den Online-Händler erhoben werden, wenn eine „Sammelstellen in zumutbarer Entfernung“ angeboten wurde (§ 17 ElektroG). Allerdings ist der Begriff „zumutbare Entfernung“ nicht näher definiert und die Möglichkeiten, ein Haushaltsgroßgerät zu transportieren, sind für Verbraucher nicht immer gegeben. Zum einen ergeben sich daraus Nachteile für Verbraucher (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/abfall/elektroschrott-diese-geraete-und-gegenstaende-gehoeren-ins-recycling-12861), zum anderen steigt nach Ansicht der Fragesteller die Wahrscheinlichkeit, dass die Elektro- und Elektronik-Altgeräte unseriösen Sammlern überlassen werden, wenn es dadurch zu einer unkomplizierten Abholung aus dem privaten Haushalt kommt.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen10
Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Sammelquote für Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Deutschland im Jahr 2018 verfehlt (bitte einzelne Gründe mit Gewichtung angeben)?
Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Konsequenzen des Verfehlens der Sammelquote für Elektro- und Elektronik-Altgeräte von 45 Prozent im Jahr 2018?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Konsequenzen, wenn die Sammelquote für Elektro- und Elektronik-Altgeräte von 65 Prozent ab 2019 verfehlt wird?
Was hat die Bundesregierung konkret unternommen, um die Sammelquoten von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu erfüllen?
Ist die deutsche Recyclingwirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung in der Lage, die Menge an abgegebenen Elektro- und Elektronik-Altgeräten fachgerecht zu recyceln, und wie viel der gesamten Verwertungskapazität wird durch die gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräte genutzt (bitte pro Jahr von 2015 bis 2020 angeben)?
Wie viele Elektro- und Elektronik-Altgeräte (bitte in absoluten und prozentualen Zahlen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr (2015 bis 2020)
a) in Recyclinghöfen abgegeben,
b) in Geschäften abgegeben,
c) im Hausmüll entsorgt?
Wie viele Ressourcen entgingen der Kreislaufwirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr zwischen 2015 und 2020 durch falsch entsorgte bzw. exportierte Elektro- und Elektronik-Altgeräte (bitte nach Art der Ressourcen und Kosten aufschlüsseln)?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiter im Einzelhandel fachlich in der Lage, abgegebene Elektro- und Elektronik-Altgeräte sachgerecht zu lagern und die in § 20 Absatz 1 Satz 2 ElektroG vorgesehene Vorprüfung durchzuführen?
Sieht die Bundesregierung eine Benachteiligung des stationären Handels durch die Regelung, dass Online-Händler frei zwischen den Rückgabemöglichkeiten „Rücksendung“, „Rücknahme bei Lieferung eines Neu-Geräts“ und „Angebot von Sammelstellen in zumutbarer Entfernung“ entscheiden können, und wenn nein, warum nicht?
Welches Verständnis des Begriffs „zumutbare Entfernung einer Sammelstelle“, vgl. § 17 Absatz 2 ElektroG, legt das Bundesumweltamt einer Anwendung zugrunde?