Wohnmobile im Straßenverkehr
der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Bernd Reuther, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Alexander Müller, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Fahrzeugbestand von Wohnmobilen in Deutschland steigt seit Jahren kontinuierlich. Seit 2009 hat sich der Bestand von ca. 325 000 Fahrzeugen innerhalb von zehn Jahren auf 530 000 Fahrzeuge erhöht (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/152231/umfrage/anzahl-der-wohnmobile-in-deutschland/). Die Zuwächse ziehen sich dabei konstant durch jedes Bundesland. Auffällig ist, dass Reise- bzw. Wohnmobile gegenüber Wohnwagenanhängern, den sogenannten Caravans, in den letzten Jahren deutliche Zuwächse erleben. Trotz der Corona-Krise und den damit verbundenen Einbrüchen im Verkauf sind die Neuzulassungen auch im Jahr 2020 im Vergleich zu anderen Fahrzeugsegmenten beachtlich. Insbesondere im Mai und Juni 2020 waren deutliche Nachholeffekte sichtbar. Allein im Juni 2020 wurden insgesamt 12 726 Fahrzeuge zugelassen, davon 9 154 Wohnmobile und 3 572 Caravans (https://www.civd.de/artikel/aktuelle-neuzulassungszahlen/). Mit der steigenden Anzahl der Wohnmobile im Straßenverkehr und in den unterschiedlichen Wohnmobiltypen (Kastenwagenmobile, Alkovenmobile, Teilintegriert, Vollintegriert, Wohnmobile auf Lkw-Basis) ergeben sich auch unterschiedliche Problemstellungen im Straßenverkehr.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie bewertet die Bundesregierung die rechtliche Parksituation für Wohnmobile (bitte nach Wohnmobiltyp aufschlüsseln) an Bundesautobahnen, insbesondere an Parkplätzen und Raststätten, auf
a) Parkplätzen mit dem Zusatzzeichen „Personenkraftwagen frei“ (VZ-Nummer 1024-10),
b) Parkplätzen mit dem Zusatzzeichen „Pkw mit Anhänger frei“ (VZ-Nummer 1024-12),
c) Parkplätzen mit dem Zusatzzeichen „Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse frei“ (VZ-Nummer 1024-13)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Parkverstöße von Wohnmobilen an Bundesautobahnen, insbesondere an Parkplätzen und Raststätten, sowie über deren Sanktionierung?
Plant die Bundesregierung eine Aufhebung des LKW-Überholverbots für Wohnmobile über 3,5 t (Vorschriftzeichen 277)?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung?
Plant die Bundesregierung, den Vorschlag einer Gewichtserweiterung für B-Führerscheine von 3,5 t auf 4,25 t aufzugreifen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die technischen Nachrüstmöglichkeiten von älteren Wohnmobilen (Euro-4 und Euro-5) zur Erreichung der Euro-6-Norm?
Plant die Bundesregierung Förderprogramme zur technischen Nachrüstung für Wohnmobile, ähnlich den Förderprogrammen für Handwerker- und Lieferfahrzeuge oder Diesel-Busse?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung?
Wie bewertet die Bundesregierung den Wertverlust von Reisemobilen mit Dieselmotor durch eventuelle Fahrverbote?
Plant die Bundesregierung, den Vorschlag des Deutschen Caravaning Instituts zur Einführung eines C-Kennzeichens (https://c-kennzeichen.de/) aufzugreifen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?