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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Möglicher Drehtüreffekt - Wechsel aus Bundesministerien in die Wirtschaft und anschließende Kontakte

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

01.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2227910.09.2020

Möglicher Drehtüreffekt – Wechsel aus Bundesministerien in die Wirtschaft und anschließende Kontakte

der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Für Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre findet seit Juli 2015 eine Karenzzeitregelung Anwendung, die die Anzeigepflicht und ggf. auch Untersagungsmöglichkeit der „Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes“ bis zu einer Dauer von 18 Monaten regelt (vgl. hierzu § 6a ff. des Bundesministergesetzes – BMinG, § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre – ParlStG). Der Karenzzeitregelung des BMinG liegt die Wertung zugrunde, dass durch wirtschaftliche Anschlusstätigkeiten nach der Amtszeit öffentliche Interessen beeinträchtigt werden könnten.

Unzureichend öffentlich und zentral bekannt gemacht ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller jedoch, wie viele und welche Personen aus der Leitungsebene der Bundesministerien in die Wirtschaft, also in Tätigkeiten „außerhalb des öffentlichen Dienstes“ (§ 6a BMinG) wechseln, und wie oft diese sich anschließend dann mit Mitgliedern der Bundesregierung oder anderen Personen der Leitungsebene der Bundesministerien treffen. Dies ist für die Mitglieder des Deutschen Bundestages und auch die Öffentlichkeit aber auch deshalb von Interesse, weil diese Personen nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller einen besonders guten und besonders leichten Zugang zu Kontakten in die Bundesministerien haben und damit einen Vorteil aus dem früheren Amt ziehen können. Das würde ggf. öffentliche Interessen beeinträchtigen. Um unzulässiger Bevorzugung vorzubeugen, ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller hierzu volle Transparenz erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat ganz zutreffend ausgeführt: „Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“ (BVerfG, Urteil vom 4. Juli 2007 – 2 BvE 1/06 u. a.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele Bundesministerinnen und Bundesminister sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/14529 in die private Wirtschaft (Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes) gewechselt?

1

Wie viele Personen betraf dies nach Kenntnis der Bundesregierung?

Welche Personen betraf dies im Einzelnen nach Kenntnis der Bundesregierung?

Wie viel Zeit lag jeweils zwischen der Aufgabe des vorherigen Amtes und dem jeweiligen Beginn der Tätigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung?

Wurde in dem jeweiligen Fall eine Karenzzeit-Regelung angewendet, und wenn ja, inwieweit?

Wechselte die Person in eine Tätigkeit in der privaten Wirtschaft in dem früheren Tätigkeitsfeld (Geschäftsbereich bzw. thematische Zuständigkeit des Bundesministeriums)?

2

Wie viele Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/14529 in die private Wirtschaft (Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes) gewechselt?

2

Wie viele Personen betraf dies nach Kenntnis der Bundesregierung?

Welche Personen betraf dies im Einzelnen nach Kenntnis der Bundesregierung?

Wie viel Zeit lag bzw. liegt jeweils zwischen der Aufgabe des vorherigen Amtes und dem Beginn der Tätigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung?

Wurde in dem jeweiligen Fall eine Karenzzeit-Regelung angewendet, und wenn ja, inwieweit?

Wechselte die Person in eine Tätigkeit in der privaten Wirtschaft in dem früheren Tätigkeitsfeld (Geschäftsbereich bzw. thematische Zuständigkeit des Bundesministeriums)?

3

Wie viele und welche konkreten dienstlichen Kontakte (Telefonate, Gespräche, Treffen) hatte die Bundesregierung ggf. zu welchem Thema seit dem jeweiligen Wechsel der betreffenden Person (bitte Datum des Kontaktes, Beteiligte und Thema benennen)

mit den in den Fragen 1 bis 2 genannten Personen, und

seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/14529 mit den dort zu den Fragen 1 und 2 genannten Personen?

4

Wie viele und welche konkreten dienstlichen Kontakte hatte ggf. in der 19. Wahlperiode die Bundesregierung mit ehemaligen Bundesministerinnen und Bundesministern, die bereits zwischen dem 1. November 2009 und dem 25. Juli 2015 aus ihrem Amt ausgeschieden und in der 19. Wahlperiode keine Mitglieder des Deutschen Bundestages sind (beispielsweise ehemaliger Bundesminister Karl-Theodor zu Guttenberg), und zu welchem Thema fand der Kontakt statt (bitte Datum des Kontaktes, Beteiligte und Thema benennen)?

5

Inwieweit hat die Bundesregierung die jeweiligen Kontakte und ihre Auswirkungen, etwa auf Gesetzgebungsverfahren,

öffentlich nachvollziehbar und

intern nachvollziehbar

dokumentiert?

6

Plant die Bundesregierung und/oder planen die Bundesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die Einführung oder Veränderung von Vorgaben für die Anzeige und Dokumentation der dienstlichen Kontakte zu Außenstehenden, insbesondere zu den ehemaligen Bundesministerinnen und Bundesministern, und falls ja, inwieweit, falls nein, warum nicht?

Berlin, den 7. September 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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