Zu den Kosten und zur Evaluation der Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich Verbraucherinformation
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Berengar Elsner von Gronow, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Enrico Komning und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
1
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für das von der Bundesregierung geförderte Projekt www.lebensmittelklarheit.de im Zeitraum von 2017 bis 2020 (bitte je nach Jahr, Projekt, Haushaltstitel und Fördermittelhöhe angeben)?
2
Misst die Bundesregierung die Ergebnisse bzw. Erfolge des Projekts www.lebensmittelklarheit.de, wenn ja, inwiefern, welche Ergebnisse liegen bislang vor, und welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung bislang daraus für ihr eigenes Handeln gezogen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die „Nationale Strategie zur Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Lebensmitteln“ (https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/gesunde-ernaehrung/reduktionsstrategie/reduktionsstrategie_node.html), insbesondere für Aufklärungskampagnen, wie beispielsweise Spiele-Apps, YouTube-Wettbewerbe etc., im Zeitraum von 2017 bis 2020 (bitte je nach Jahr, Projekt, Haushaltstitel und Fördermittelhöhe angeben)?
5
Wie misst die Bundesregierung die Ergebnisse bzw. Erfolge der Kampagnen o. Ä. im Rahmen der „Nationalen Strategie zur Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Lebensmitteln“, welche Ergebnisse liegen bislang vor, und welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung bislang daraus gezogen?
Wie misst die Bundesregierung die Ergebnisse bzw. Erfolge der Initiative „Zu gut für die Tonne!“, welche Ergebnisse liegen bislang vor, und welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung bislang daraus gezogen?
8
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die Förderung von Projekten der Verbraucherzentralen im Ernährungsbereich im Zeitraum von 2017 bis 2020 (bitte je nach Jahr, Projekt, Haushaltstitel und Fördermittelhöhe angeben)?
9
Misst die Bundesregierung die Ergebnisse bzw. Erfolge der Projekte der Verbraucherzentralen im Ernährungsbereich, wenn ja, inwiefern, welche Ergebnisse liegen bislang vor, und welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln bislang daraus gezogen?
Deutscher BundestagDrucksache 19/2320408.10.2020
Antwort der Bundesregierung
Zu den Kosten und zur Evaluation der Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich Verbraucherinformation
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
Auf die Tabelle 1 zu „Kosten für die Projekte Lebensmittelklarheit, erweiterte Nährwertkennzeichnung, Zu gut für die Tonne!, Verbraucherinformation“ in der Anlage wird verwiesen.
Das Internetportal www.lebensmittelklarheit.de wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Hessen betrieben. Der vzbv ist verpflichtet, wichtige Ergebnisse des Portals dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu übermitteln. Zwischennachweise über die Verwendung der Bundesmittel sind dem BMEL bis spätestens 30. April des Folgejahres zur Prüfung zu übermitteln und bestehen aus einem Sachbericht sowie einem zahlenmäßigen Nachweis. Nach Beendigung des Vorhabens ist zudem ein umfassender Verwendungsnachweis vorzulegen.
Die Zuwendungszwecke der Bereitstellung verbraucherfreundlich aufbereiteter Informationen zur Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln, die Initiierung und Weiterführung des Dialogs zwischen Verbrauchern und Unternehmen sowie die Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen für den Täuschungsschutz wurden aus Sicht der Bundesregierung bislang voll erreicht. Es besteht weiterhin ein hohes Interesse der Öffentlichkeit an den Themen des Portals, was dauerhaft hohe Zugriffszahlen und eine rege Teilnahme belegen.
Das BMEL hat eine weitere Zuwendung zur Förderung des Projekts www.lebensmittelklarheit.de für den Zeitraum von Juli 2019 bis Dezember 2022 bis zur Höhe von 2.930.767,49 Euro bewilligt. Um die Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Portal noch anschaulicher zu vermitteln und leichter zugänglich zu machen, wurde das Projekt um eine größere Medienvielfalt erweitert. Die Webseite soll außerdem einen Relaunch erhalten.
Auf die Tabelle 2 zu „Kosten für die Projekte Lebensmittelklarheit, erweiterte Nährwertkennzeichnung, Zu gut für die Tonne!, Verbraucherinformation“ in der Anlage wird verwiesen.
Ein Großteil der Kosten für die im Dezember 2018 vom Bundeskabinett beschlossene „Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten“ (NRI) fällt im Zusammenhang mit der Reformulierung von Fertigprodukten in den Lebensmittelunternehmen an. Angaben über die Höhe dieser Kosten liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Zeitraum 2017 bis 2020 wurden von der Bundesregierung keine Aufklärungskampagnen zur NRI wie beispielsweise Spiele-Apps, Youtube-Wettbewerbe etc. gefördert.
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
Auf die Tabelle 3 zu „Kosten für die Projekte Lebensmittelklarheit, erweiterte Nährwertkennzeichnung, Zu gut für die Tonne!, Verbraucherinformation“ in der Anlage wird verwiesen.
Zur Messung des Erfolges von „Zu gut für die Tonne!“ („ZgfdT!“) werden vielfältige Evaluationsmethoden verwendet und kombiniert ausgewertet. Folgend werden diese sowie die jeweiligen Ergebnisse und Schlussfolgerungen erläutert:
Seit dem Jahr 2017 wird jährlich eine Umfrage zur Bekanntheit von „ZgfdT!“ durch die Gesellschaft für Konsumforschung durchgeführt. Die Stichprobe umfasst jeweils ca. 1.000 Personen und ist repräsentativ für die deutsche Wohnbevölkerung, wobei hier der aktuelle Mikrozensus als Grundlage dient. Im Jahr 2019 gab es eine Änderung im Design der Studie, sodass die Zahlen nicht uneingeschränkt zueinander in Bezug gesetzt werden können. Ungeachtet dessen konnte im Rahmen der Umfrage insgesamt eine konstante Bekanntheit von „ZgfdT!“von rund 45 Prozent (2017: 44,3; 2018: 46,4; 2019: 43,9) ermittelt werden. Darüber hinaus ergab die Umfrage, dass eine große Mehrheit der Befragten dem Anliegen – der Reduzierung der Lebensmittelverschwendung und dem Beitrag des Einzelnen – zustimmt. So hielten in 2019 rund 93 Prozent der Befragten die Verbraucherinnen und Verbraucher für einen Großteil der Lebensmittelverschwendung verantwortlich. (2017: 85,5; 2018: 83,7). Fast 92 Prozent gaben an, in den letzten Monaten Lebensmittelverschwendung vermieden zu haben oder das vorzuhaben (2017: 81; 2018: 79,6). Die Umfrage wird Ende 2020 wiederholt.
Eine weitere Maßnahme zur Messung des Erfolges von „ZgfdT!“ sind das Monitoring und die Auswertung der Presse-Aktivitäten. Für den Zeitraum von Anfang September 2018 bis Ende September 2019 konnten beispielsweise insgesamt 6.699 (durchschnittlich 558 /Monat) themenbezogene Beiträge in Print, Online, TV und Hörfunk, in denen „ZgfdT!“ explizit genannt wurde, gefunden werden.
Zusätzlich wird die Leistung des Twitter-Accounts @zgfdt beobachtet und ausgewertet. Hier kann eine positive Entwicklung der Followerzahl und der Reichweite des @zgfdt-Twitter-Accounts seit dem Jahr 2018 belegt werden (Stand: September 2018: 1.806; September 2019: 2.420; September 2020: 3.055). Auch wird @zgfdt regelmäßig und im Schnitt mehrmals täglich in Tweets erwähnt. Des Weiteren werden über die SocialMedia-Kanäle des BMEL regelmäßig Inhalte von „ZgfdT!“ platziert und erzielen dort gute Resonanz. Eine weitere Kennzahl zur Erfolgsmessung stellt die Zugriffzahl auf die Webseite dar. Gemessen werden die Sessions, also die kumulierten Zugriffe eines Nutzenden in einem definierten Zeitraum. Zwischen 2018 und Mitte 2020 erreichte die Webseite pro Monat im Schnitt rund 10.000 bis über 16.000 Sessions.
Ein weiterer Indikator, der das Interesse an den Inhalten von „ZgfdT!“ belegt, ist die Absatzzahl der kostenlos zur Verfügung gestellten Printmaterialien zur Verbraucheraufklärung. Die Absatzzahlen sind durch Einstellen der Medien in den Medienservice der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Anfang 2019 genau nachvollziehbar. Beispielsweise wurde die Broschüre „10 goldene Regeln gegen Lebensmittelverschwendung“ seitdem mehr als 98.000 Mal und der Bastelbogen zum richtigen Lagern von Lebensmitteln im Kühlschrank mehr als 67.000 Mal bestellt. Seit Anfang 2019 konnten insgesamt rund 650.000 „ZgfdT!“-Printmedien (Schulmaterial, Flyer, Broschüren, Postkarten etc.) in Umlauf gebracht werden.
Insgesamt belegen die Zahlen, dass „ZgfdT!“ erfolgreich ist und dazu beiträgt, das Thema Lebensmittelverschwendung in der Öffentlichkeit zu platzieren und so ein Bewusstsein für die Problematik zu schaffen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Aus diesem Grund wird „ZgfdT!“ als Bestandteil der „Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ stetig weiterentwickelt und ausgebaut. Im Handlungsfeld 3 der Strategie ist das Ziel formuliert, eine Verhaltensänderung bei allen Akteuren anzustoßen. „ZgfdT!“ wird dahingehend weiterentwickelt und unterstützt somit die Umsetzung der Strategie.
Auf die Tabelle 4 zu „Kosten für die Projekte Lebensmittelklarheit, erweiterte Nährwertkennzeichnung, Zu gut für die Tonne!, Verbraucherinformation“ in der Anlage wird verwiesen.
Es ist Aufgabe der Verbraucherzentralen (VZ), aus Verbrauchersicht auf Missstände im Marktgeschehen aufmerksam zu machen und im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher unabhängig zu agieren. Zwischen dem BMEL und den VZ werden für jede Förderperiode (in der Regel ein Jahr) zwei bis drei Schwerpunktthemen mit vereinbart. Diese Themen werden in einer Gemeinschaftsaktion in der Regel von allen 16 VZ bundesweit durchgeführt. Über die Verwendung der Bundesmittel sind die VZ dem Projektträger in der BLE und auch dem BMEL gegenüber berichtspflichtig. Sie haben regelmäßig einen Sachbericht sowie nach Beendigung des Vorhabens einen umfassenden Verwendungsnachweis vorzulegen. Somit werden die Projektergebnisse auf Zielerreichung überprüft und fließen in zukünftige Projektplanungen ein.
Die Zuwendungszwecke der jeweiligen Projektaktivitäten der VZ wurden aus Sicht der Bundesregierung bislang voll erreicht.
Um die Effektivität von Projekten und Prozessen messen zu können, sind qualitätsgesicherte und systematische Verfahren unumgänglich. Gerade vor dem Hintergrund der Nutzenüberprüfung und begrenzter finanzieller Mittel bieten Evaluationen die Möglichkeit, Strategien, Ablaufprozesse, Ressourcen und Ziele für das eigene Vorhaben zu reflektieren und zu optimieren.
Im Falle einer Projektförderung seitens des Bundes müssen daher die definierten Ziele und Maßnahmen im Sinne der Qualitätssicherung und Wirkungskontrolle durch einen externen Dienstleister evaluiert werden. Die Evaluation soll schon bei der Projektplanung berücksichtigt werden, um Ziele in der Vorhabenbeschreibung „SMART“ (Spezifisch, Messbar, Anspruchsvoll, Realistisch, Terminiert) formulieren zu können. So sollen eine Wirkungskontrolle und Beurteilung der definierten Ziele und Maßnahmen während des Projektverlaufs und nach Projektende ermöglicht werden.
Daher ist für alle im Rahmen des Nationalen Aktionsplans IN FORM geförderten Projektaktivitäten die Durchführung einer externen Projektevaluation verpflichtend vorgeschrieben. Die Ergebnisse werden dem Projektträger und dem BMEL vorgelegt und finden bei weiteren Projektplanungen und Umsetzungen Berücksichtigung.
Fragen und Antworten9
1
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für das von der Bundesregierung geförderte Projekt www.lebensmittelklarheit.de im Zeitraum von 2017 bis 2020 (bitte je nach Jahr, Projekt, Haushaltstitel und Fördermittelhöhe angeben)?
Auf die Tabelle 1 zu „Kosten für die Projekte Lebensmittelklarheit, erweiterte Nährwertkennzeichnung, Zu gut für die Tonne!, Verbraucherinformation“ in der Anlage wird verwiesen.
2
Misst die Bundesregierung die Ergebnisse bzw. Erfolge des Projekts www.lebensmittelklarheit.de, wenn ja, inwiefern, welche Ergebnisse liegen bislang vor, und welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung bislang daraus für ihr eigenes Handeln gezogen?
Die Zuwendungszwecke der Bereitstellung verbraucherfreundlich aufbereiteter Informationen zur Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln, die Initiierung und Weiterführung des Dialogs zwischen Verbrauchern und Unternehmen sowie die Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen für den Täuschungsschutz wurden aus Sicht der Bundesregierung bislang voll erreicht. Es besteht weiterhin ein hohes Interesse der Öffentlichkeit an den Themen des Portals, was dauerhaft hohe Zugriffszahlen und eine rege Teilnahme belegen.
Auf die Tabelle 2 zu „Kosten für die Projekte Lebensmittelklarheit, erweiterte Nährwertkennzeichnung, Zu gut für die Tonne!, Verbraucherinformation“ in der Anlage wird verwiesen.
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Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die „Nationale Strategie zur Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Lebensmitteln“ (https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/gesunde-ernaehrung/reduktionsstrategie/reduktionsstrategie_node.html), insbesondere für Aufklärungskampagnen, wie beispielsweise Spiele-Apps, YouTube-Wettbewerbe etc., im Zeitraum von 2017 bis 2020 (bitte je nach Jahr, Projekt, Haushaltstitel und Fördermittelhöhe angeben)?
Ein Großteil der Kosten für die im Dezember 2018 vom Bundeskabinett beschlossene „Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten“ (NRI) fällt im Zusammenhang mit der Reformulierung von Fertigprodukten in den Lebensmittelunternehmen an. Angaben über die Höhe dieser Kosten liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Zeitraum 2017 bis 2020 wurden von der Bundesregierung keine Aufklärungskampagnen zur NRI wie beispielsweise Spiele-Apps, Youtube-Wettbewerbe etc. gefördert.
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Wie misst die Bundesregierung die Ergebnisse bzw. Erfolge der Kampagnen o. Ä. im Rahmen der „Nationalen Strategie zur Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Lebensmitteln“, welche Ergebnisse liegen bislang vor, und welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung bislang daraus gezogen?
Auf die Tabelle 3 zu „Kosten für die Projekte Lebensmittelklarheit, erweiterte Nährwertkennzeichnung, Zu gut für die Tonne!, Verbraucherinformation“ in der Anlage wird verwiesen.
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Wie misst die Bundesregierung die Ergebnisse bzw. Erfolge der Initiative „Zu gut für die Tonne!“, welche Ergebnisse liegen bislang vor, und welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung bislang daraus gezogen?
Seit dem Jahr 2017 wird jährlich eine Umfrage zur Bekanntheit von „ZgfdT!“ durch die Gesellschaft für Konsumforschung durchgeführt. Die Stichprobe umfasst jeweils ca. 1.000 Personen und ist repräsentativ für die deutsche Wohnbevölkerung, wobei hier der aktuelle Mikrozensus als Grundlage dient. Im Jahr 2019 gab es eine Änderung im Design der Studie, sodass die Zahlen nicht uneingeschränkt zueinander in Bezug gesetzt werden können. Ungeachtet dessen konnte im Rahmen der Umfrage insgesamt eine konstante Bekanntheit von „ZgfdT!“von rund 45 Prozent (2017: 44,3; 2018: 46,4; 2019: 43,9) ermittelt werden. Darüber hinaus ergab die Umfrage, dass eine große Mehrheit der Befragten dem Anliegen – der Reduzierung der Lebensmittelverschwendung und dem Beitrag des Einzelnen – zustimmt. So hielten in 2019 rund 93 Prozent der Befragten die Verbraucherinnen und Verbraucher für einen Großteil der Lebensmittelverschwendung verantwortlich. (2017: 85,5; 2018: 83,7). Fast 92 Prozent gaben an, in den letzten Monaten Lebensmittelverschwendung vermieden zu haben oder das vorzuhaben (2017: 81; 2018: 79,6). Die Umfrage wird Ende 2020 wiederholt.
Eine weitere Maßnahme zur Messung des Erfolges von „ZgfdT!“ sind das Monitoring und die Auswertung der Presse-Aktivitäten. Für den Zeitraum von Anfang September 2018 bis Ende September 2019 konnten beispielsweise insgesamt 6.699 (durchschnittlich 558 /Monat) themenbezogene Beiträge in Print, Online, TV und Hörfunk, in denen „ZgfdT!“ explizit genannt wurde, gefunden werden.
Zusätzlich wird die Leistung des Twitter-Accounts @zgfdt beobachtet und ausgewertet. Hier kann eine positive Entwicklung der Followerzahl und der Reichweite des @zgfdt-Twitter-Accounts seit dem Jahr 2018 belegt werden (Stand: September 2018: 1.806; September 2019: 2.420; September 2020: 3.055). Auch wird @zgfdt regelmäßig und im Schnitt mehrmals täglich in Tweets erwähnt. Des Weiteren werden über die SocialMedia-Kanäle des BMEL regelmäßig Inhalte von „ZgfdT!“ platziert und erzielen dort gute Resonanz. Eine weitere Kennzahl zur Erfolgsmessung stellt die Zugriffzahl auf die Webseite dar. Gemessen werden die Sessions, also die kumulierten Zugriffe eines Nutzenden in einem definierten Zeitraum. Zwischen 2018 und Mitte 2020 erreichte die Webseite pro Monat im Schnitt rund 10.000 bis über 16.000 Sessions.
Ein weiterer Indikator, der das Interesse an den Inhalten von „ZgfdT!“ belegt, ist die Absatzzahl der kostenlos zur Verfügung gestellten Printmaterialien zur Verbraucheraufklärung. Die Absatzzahlen sind durch Einstellen der Medien in den Medienservice der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Anfang 2019 genau nachvollziehbar. Beispielsweise wurde die Broschüre „10 goldene Regeln gegen Lebensmittelverschwendung“ seitdem mehr als 98.000 Mal und der Bastelbogen zum richtigen Lagern von Lebensmitteln im Kühlschrank mehr als 67.000 Mal bestellt. Seit Anfang 2019 konnten insgesamt rund 650.000 „ZgfdT!“-Printmedien (Schulmaterial, Flyer, Broschüren, Postkarten etc.) in Umlauf gebracht werden.
Insgesamt belegen die Zahlen, dass „ZgfdT!“ erfolgreich ist und dazu beiträgt, das Thema Lebensmittelverschwendung in der Öffentlichkeit zu platzieren und so ein Bewusstsein für die Problematik zu schaffen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Aus diesem Grund wird „ZgfdT!“ als Bestandteil der „Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ stetig weiterentwickelt und ausgebaut. Im Handlungsfeld 3 der Strategie ist das Ziel formuliert, eine Verhaltensänderung bei allen Akteuren anzustoßen. „ZgfdT!“ wird dahingehend weiterentwickelt und unterstützt somit die Umsetzung der Strategie.
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Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die Förderung von Projekten der Verbraucherzentralen im Ernährungsbereich im Zeitraum von 2017 bis 2020 (bitte je nach Jahr, Projekt, Haushaltstitel und Fördermittelhöhe angeben)?
Auf die Tabelle 4 zu „Kosten für die Projekte Lebensmittelklarheit, erweiterte Nährwertkennzeichnung, Zu gut für die Tonne!, Verbraucherinformation“ in der Anlage wird verwiesen.
9
Misst die Bundesregierung die Ergebnisse bzw. Erfolge der Projekte der Verbraucherzentralen im Ernährungsbereich, wenn ja, inwiefern, welche Ergebnisse liegen bislang vor, und welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln bislang daraus gezogen?
Es ist Aufgabe der Verbraucherzentralen (VZ), aus Verbrauchersicht auf Missstände im Marktgeschehen aufmerksam zu machen und im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher unabhängig zu agieren. Zwischen dem BMEL und den VZ werden für jede Förderperiode (in der Regel ein Jahr) zwei bis drei Schwerpunktthemen mit vereinbart. Diese Themen werden in einer Gemeinschaftsaktion in der Regel von allen 16 VZ bundesweit durchgeführt. Über die Verwendung der Bundesmittel sind die VZ dem Projektträger in der BLE und auch dem BMEL gegenüber berichtspflichtig. Sie haben regelmäßig einen Sachbericht sowie nach Beendigung des Vorhabens einen umfassenden Verwendungsnachweis vorzulegen. Somit werden die Projektergebnisse auf Zielerreichung überprüft und fließen in zukünftige Projektplanungen ein.
Die Zuwendungszwecke der jeweiligen Projektaktivitäten der VZ wurden aus Sicht der Bundesregierung bislang voll erreicht.
Um die Effektivität von Projekten und Prozessen messen zu können, sind qualitätsgesicherte und systematische Verfahren unumgänglich. Gerade vor dem Hintergrund der Nutzenüberprüfung und begrenzter finanzieller Mittel bieten Evaluationen die Möglichkeit, Strategien, Ablaufprozesse, Ressourcen und Ziele für das eigene Vorhaben zu reflektieren und zu optimieren.
Im Falle einer Projektförderung seitens des Bundes müssen daher die definierten Ziele und Maßnahmen im Sinne der Qualitätssicherung und Wirkungskontrolle durch einen externen Dienstleister evaluiert werden. Die Evaluation soll schon bei der Projektplanung berücksichtigt werden, um Ziele in der Vorhabenbeschreibung „SMART“ (Spezifisch, Messbar, Anspruchsvoll, Realistisch, Terminiert) formulieren zu können. So sollen eine Wirkungskontrolle und Beurteilung der definierten Ziele und Maßnahmen während des Projektverlaufs und nach Projektende ermöglicht werden.
Daher ist für alle im Rahmen des Nationalen Aktionsplans IN FORM geförderten Projektaktivitäten die Durchführung einer externen Projektevaluation verpflichtend vorgeschrieben. Die Ergebnisse werden dem Projektträger und dem BMEL vorgelegt und finden bei weiteren Projektplanungen und Umsetzungen Berücksichtigung.