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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Definition des Begriffes Kindeswohl

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

13.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2290929.09.2020

Definition des Begriffes Kindeswohl

des Abgeordneten Martin Reichardt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird der Begriff „Kindeswohl“ insgesamt fünfmal genannt, unter anderem auf der Seite 21 in der Zeile 821: „Das Kindeswohl ist dabei Richtschnur“ (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1). Ebenso auf den Seiten 132 bis 133, Zeile 6246 und 6247: „Dabei muss das Kindeswohl stets im Mittelpunkt stehen“ (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Kindeswohl“?

2

Im Fall, dass die Bundesregierung den Begriff „Kindeswohl“ für sich noch nicht definiert hat, gedenkt sie, dies in naher Zukunft zu tun, und unter welchen Gesichtspunkten?

Berlin, den 17. September 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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