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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mittelverteilung und Umschichtungen in den Jobcentern im Jahr 2019

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

15.10.2020

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher Bundestag30.09.2020

Mittelverteilung und Umschichtungen in den Jobcentern im Jahr 2019

der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer, Jens Beeck, Carl-Julius Cronenberg, Matthias Nölke, Johannes Vogel, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit 2005 sind knapp 550 000 Menschen als SGB-II-Regelleistungsberechtigte (SGB II = Zweites Buch Sozialgesetzbuch) dauerhaft im Leistungsbezug und somit auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/15733, S. 10). Trotz der guten konjunkturellen Entwicklung in den vergangenen Jahren konnten sie den Regelleistungsbezug nicht verlassen. Häufig sehen sich die betroffenen Personen mit mehreren sogenannten Vermittlungshemmnissen konfrontiert, die sie an einem nachhaltigen Einstieg in den Arbeitsmarkt hindern und an deren Beseitigung bzw. Verringerung sie gemeinsam mit den zuständigen Jobcentern arbeiten. Eine sach- und bedarfsgerechte Finanzmittelausstattung der einzelnen Jobcenter ist dabei nach Ansicht der Fragesteller eine notwendige Voraussetzung, um eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Beratungs- und Unterstützungsarbeit sicherzustellen. Angesichts der großen Anzahl an Menschen, die seit über 15 Jahren im Leistungsbezug stehen, und weil sich die Verteilungsmethodik der Finanzmittel durch den Bund an die Jobcenter in den vergangenen Jahren kaum verändert hat, stellt sich die Frage, ob die geltenden Regelungen der Mittelzuteilung in ihrer aktueller Form tatsächlich zielführend sind, um die Menschen bestmöglich dabei zu unterstützen, ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern.

Vor allem bei der Verabschiedung eines neuen Bundeshaushalts und der Ankündigung der jährlichen Umschichtungen zwischen Eingliederungs- und Verwaltungstitel steht die Methodik der Finanzausstattung regelmäßig im Blickpunkt politischer Kritik. So beklagen die Jobcenter immer wieder eine unzureichende Finanzmittelzuteilung, was zu teilweise erheblichen Umschichtungen zwischen den deckungsfähigen Etats für Verwaltung und Eingliederung führt. Die in Summe umgeschichteten Finanzmittel hatten in den vergangenen zehn Jahren ihren Höhepunkt im Jahr 2018, als 1,03 Mrd. Euro und damit 23 Prozent der Mittel aus dem Eingliederungstitel in den Verwaltungstitel übertragen wurden. Zwar hat sich die Höhe der Umschichtung laut Bundesregierung im Jahr 2019 auf 668 Mio. Euro des Eingliederungstitels reduziert, allerdings machte dieser Betrag nach wie vor 13,6 Prozent der Mittel des ursprünglich geplanten Eingliederungstitels aus, die stattdessen für Verwaltungsausgaben verwendet wurden.

Dabei ist es gerade die Mittelverteilung des Eingliederungstitels, die verstärkt im Zentrum der Debatte steht. Diese erfolgt nach dem Prinzip des sogenannten Problemdruckindikators. Der Problemdruckindikator, der in der Eingliederungsmittel-Verordnung (aktuell EinglMV 2020) geregelt ist, sorgt dafür, dass die Eingliederungsmittel an die Jobcenter nach der Anzahl ihrer zu betreuenden erwerbsfähigen Leistungsbezieher (eLb) verteilt werden. Dadurch werden Jobcenter mit einem geringeren Anteil an eLb auch geringere Mittel für deren Eingliederung in Arbeit zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erhalten Jobcenter mit einer überdurchschnittlich hohen Grundsicherungsquote einen Zuschlag, diejenigen mit einer unterdurchschnittlichen Quote einen Abschlag. Diese Form der Mittelverteilung stößt allerdings schon länger auf Kritik. So gibt etwa die Caritas in einer Stellungnahme bereits 2015 zu bedenken, dass Leistungsempfänger gerade in Regionen mit guter Arbeitsmarktlage häufig „besondere, verfestigte Problemlagen“ hätten und daher oftmals besonders kostenintensive Fördermaßnahmen bräuchten. Stünden für diese Menschen pro Kopf weniger Mittel zur Verfügung, könnten sie nicht angemessen gefördert werden (https://www.caritas.de/fuerprofis/presse/stellungnahmen/01-29-2015-position-zum-problemdruckindikator).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 die Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (bitte Soll- und Istwerte für den Bund, die einzelnen Bundesländer und aufgeschlüsselt nach den einzelnen gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern auflisten)?

2

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 die Verwaltungsausgaben für die SGB-II-Durchführung in den 15 SGB-II-Vergleichstypen (bitte Durchschnittswerte nach Umschichtung für alle Jobcenter eines Vergleichstyps, den höchsten und niedrigsten Wert innerhalb des jeweiligen Vergleichstyps sowie die Spreizung zwischen diesen beiden Werten innerhalb des SGB-II-Typs angeben)?

3

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2019 im Vergleich zu den letzten zwei Vorjahren entwickelt (bitte Soll- und Istwerte für die einzelnen Bundesländer und aufgeschlüsselt nach den einzelnen gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern darstellen und die Entwicklung in absoluten und relativen Zahlen auflisten)?

4

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 die Verwaltungskosten (Bundesanteil) je erwerbsfähigem Leistungsberechtigten (bitte Soll- und Istwerte für den Bund, die Bundesländer und aufgeschlüsselt nach den einzelnen gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Träger auflisten)?

5

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Werte aus Frage 4 in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte für den Bund und die einzelnen Bundesländer und aufgeschlüsselt nach den einzelnen gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern angeben)?

6

In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 Mehrausgaben bei den Verwaltungskosten durch Umschichtungen aus dem Haushaltstitel Leistungen zur Eingliederung in Arbeit gedeckt (bitte in absoluten Zahlen und relativen Zahlen als Anteil am jeweiligen Haushaltsansatz für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für den Bund, die einzelnen Bundesländer und aufgeschlüsselt nach den einzelnen gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Träger auflisten)?

7

Wie hat sich die Höhe der in Frage 6 erfragten Umschichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte sowohl in absoluten als auch relativen Zahlen als Anteil am jeweiligen Haushaltsansatz für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für den Bund und die einzelnen Bundesländer auflisten)?

8

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (bitte Soll- und Istwerte für den Bund, die einzelnen Bundesländer und aufgeschlüsselt nach den einzelnen gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Träger auflisten)?

9

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in den 15 SGB-II-Vergleichstypen (bitte Durchschnittswerte nach Umschichtung für alle Jobcenter eines Vergleichstyps, den höchsten und niedrigsten Wert innerhalb des jeweiligen Vergleichstyps sowie die Spreizung zwischen diesen beiden Werten innerhalb des SGB-II-Typs angeben)?

10

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Vergleich zu den letzten zwei Vorjahren entwickelt (bitte Soll- und Istwerte für die einzelnen Bundesländer und aufgeschlüsselt nach den einzelnen gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern darstellen und die Entwicklung in absoluten und relativen Zahlen auflisten)?

11

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit je erwerbsfähigem Leistungsberechtigten (bitte die Soll- und Istwerte für den Bund, die Bundesländer und aufgeschlüsselt nach den einzelnen gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Träger auflisten)?

12

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Werte aus Frage 11 in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte für den Bund und die einzelnen Bundesländer und aufgeschlüsselt nach den einzelnen gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern angeben)?

13

In welcher Höhe erwartet die Bundesregierung Umschichtungen zwischen dem Titel Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und dem Titel Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2020?

14

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im laufenden Jahr 2020 bereits Umschichtungen zwischen dem Titel Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und dem Titel Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende durchgeführt?

15

Wie viel Prozent des Istwerts des Titels Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2019 machten nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalkosten aus (bitte Zahlen für Bund und Länder aufführen)?

16

Wie entwickelten sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die Personalkosten in den Jobcentern und der Anteil dieser am Titel Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (bitte Zahlen für Bund und Länder aufführen)?

17

Welchen Tätigkeitsbereichen können nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalkosten in den Jobcentern zugeordnet werden (bitte Zahlen für die einzelnen Tätigkeitsbereiche und für Bund und Länder aufführen)?

18

Auf welche Erkenntnisse stützt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der sogenannte Problemdruckindikator in § 1 Absatz 4 EinglMV 2020? Welche Faktoren werden im Problemdruckindikator berücksichtigt?

19

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, denen zufolge bei schwieriger Arbeitsmarktlage überproportional hohe Eingliederungsmittel erforderlich sind und bei guter Arbeitsmarktlage entsprechend geringere Mittelausstattungen pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigtem benötigt werden?

20

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass eine hohe Mittelausstattung gute Integrationserfolge bewirkt, und wurde die Mittelausstattung in den Vergleichstypen mit schlechter Arbeitsmarktlage daraufhin näher untersucht?

21

Berücksichtigt der sogenannte Problemdruckindikator nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend die Dauer des Leistungsbezugs sowie die Vermittlungshemmnisse der jeweiligen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den einzelnen Jobcentern?

Berlin, den 17. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

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