[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer,
Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/22939 –
Mittelverteilung und Umschichtungen in den Jobcentern im Jahr 2019
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit 2005 sind knapp 550 000 Menschen als SGB-II-Regelleistungsberechtigte
(SGB II = Zweites Buch Sozialgesetzbuch) dauerhaft im Leistungsbezug und
somit auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/15733, S. 10). Trotz der guten konjunkturellen Entwicklung in
den vergangenen Jahren konnten sie den Regelleistungsbezug nicht verlassen.
Häufig sehen sich die betroffenen Personen mit mehreren sogenannten
Vermittlungshemmnissen konfrontiert, die sie an einem nachhaltigen Einstieg in
den Arbeitsmarkt hindern und an deren Beseitigung bzw. Verringerung sie
gemeinsam mit den zuständigen Jobcentern arbeiten. Eine sach- und
bedarfsgerechte Finanzmittelausstattung der einzelnen Jobcenter ist dabei nach Ansicht
der Fragesteller eine notwendige Voraussetzung, um eine flächendeckende,
qualitativ hochwertige Beratungs- und Unterstützungsarbeit sicherzustellen.
Angesichts der großen Anzahl an Menschen, die seit über 15 Jahren im
Leistungsbezug stehen, und weil sich die Verteilungsmethodik der Finanzmittel
durch den Bund an die Jobcenter in den vergangenen Jahren kaum verändert
hat, stellt sich die Frage, ob die geltenden Regelungen der Mittelzuteilung in
ihrer aktueller Form tatsächlich zielführend sind, um die Menschen
bestmöglich dabei zu unterstützen, ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern.
Vor allem bei der Verabschiedung eines neuen Bundeshaushalts und der
Ankündigung der jährlichen Umschichtungen zwischen Eingliederungs- und
Verwaltungstitel steht die Methodik der Finanzausstattung regelmäßig im
Blickpunkt politischer Kritik. So beklagen die Jobcenter immer wieder eine
unzureichende Finanzmittelzuteilung, was zu teilweise erheblichen
Umschichtungen zwischen den deckungsfähigen Etats für Verwaltung und Eingliederung
führt. Die in Summe umgeschichteten Finanzmittel hatten in den vergangenen
zehn Jahren ihren Höhepunkt im Jahr 2018, als 1,03 Mrd. Euro und damit
23 Prozent der Mittel aus dem Eingliederungstitel in den Verwaltungstitel
übertragen wurden. Zwar hat sich die Höhe der Umschichtung laut
Bundesregierung im Jahr 2019 auf 668 Mio. Euro des Eingliederungstitels reduziert,
allerdings machte dieser Betrag nach wie vor 13,6 Prozent der Mittel des
ursprünglich geplanten Eingliederungstitels aus, die stattdessen für
Verwaltungsausgaben verwendet wurden.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23409
19. Wahlperiode 15.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
14. Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Dabei ist es gerade die Mittelverteilung des Eingliederungstitels, die verstärkt
im Zentrum der Debatte steht. Diese erfolgt nach dem Prinzip des
sogenannten Problemdruckindikators. Der Problemdruckindikator, der in der
Eingliederungsmittel-Verordnung (aktuell EinglMV 2020) geregelt ist, sorgt dafür, dass
die Eingliederungsmittel an die Jobcenter nach der Anzahl ihrer zu
betreuenden erwerbsfähigen Leistungsbezieher (eLb) verteilt werden. Dadurch werden
Jobcenter mit einem geringeren Anteil an eLb auch geringere Mittel für deren
Eingliederung in Arbeit zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erhalten Jobcenter
mit einer überdurchschnittlich hohen Grundsicherungsquote einen Zuschlag,
diejenigen mit einer unterdurchschnittlichen Quote einen Abschlag. Diese
Form der Mittelverteilung stößt allerdings schon länger auf Kritik. So gibt
etwa die Caritas in einer Stellungnahme bereits 2015 zu bedenken, dass
Leistungsempfänger gerade in Regionen mit guter Arbeitsmarktlage häufig
„besondere, verfestigte Problemlagen“ hätten und daher oftmals besonders
kostenintensive Fördermaßnahmen bräuchten. Stünden für diese Menschen pro
Kopf weniger Mittel zur Verfügung, könnten sie nicht angemessen gefördert
werden (
https://www.caritas.de/fuerprofis/presse/stellungnahmen/01-29-2015-
position-zum-problemdruckindikator).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hatte bereits ab dem Jahr 2014 mit dem Gesamtkonzept
zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit „Chancen eröffnen – soziale
Teilhabe sichern“ und den darin verankerten beiden Programmen „Soziale Teilhabe
am Arbeitsmarkt“ und „ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung
langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter“ wichtige Weichen für eine intensive
Betreuung und Förderung von Personen gestellt, die sehr arbeitsmarktfern sind und
besonderer Hilfen bedürfen. Alle Jobcenter konnten sich auf freiwilliger Basis
an den Programmen beteiligen. Ausgehend von den positiven Erfahrungen aus
den Programmen wurden mit dem Teilhabechancengesetz, das am 1. Januar
2019 in Kraft trat, im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) die beiden
Regelinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e) und
„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i) eingeführt und für die Umsetzung des § 16i
SGB II ein Passiv-Aktiv-Transfer ermöglicht. Überdies wurde ab dem Jahr
2019 bei der Verteilung der Eingliederungs- und Verwaltungsmittel im SGB II
an die Jobcenter als ergänzendes Verteilkriterium der sogenannte
Strukturindikator neu eingeführt. Er findet derzeit bei der Verteilung der Hälfte der
Eingliederungsmittel Anwendung und führt dazu, dass Jobcenter mit einem hohen
Anteil an Langzeitleistungsbeziehenden relativ gesehen mehr
Eingliederungsmittel erhalten.
1. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 die
Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für
Arbeitsuchende (bitte Soll- und Istwerte für den Bund, die einzelnen
Bundesländer und aufgeschlüsselt nach den einzelnen gemeinsamen
Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern auflisten)?
Im Jahr 2019 beliefen sich die Ist-Ausgaben der Verwaltungskosten für die
Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Titel 1101 636 13)
bundesweit auf 5.768 Mio. Euro (Soll: 5.100 Mio. Euro). Eine detaillierte
Darstellung für die gemeinsamen Einrichtungen mit zusammengefassten Angaben auf
Ebene der Bundesländer enthält Anlage 1*. Eine detaillierte Darstellung für die
zugelassenen kommunalen Träger mit zusammengefassten Angaben auf Ebene
der Bundesländer enthält Anlage 2*.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/23409 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 die
Verwaltungsausgaben für die SGB-II-Durchführung in den 15 SGB-II-
Vergleichstypen (bitte Durchschnittswerte nach Umschichtung für alle
Jobcenter eines Vergleichstyps, den höchsten und niedrigsten Wert
innerhalb des jeweiligen Vergleichstyps sowie die Spreizung zwischen diesen
beiden Werten innerhalb des SGB-II-Typs angeben)?
Eine detaillierte Darstellung für die gemeinsamen Einrichtungen enthält
Anlage 3*. Eine detaillierte Darstellung für die zugelassenen kommunalen Träger
enthält Anlage 4*.
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr
2019 im Vergleich zu den letzten zwei Vorjahren entwickelt (bitte Soll-
und Istwerte für die einzelnen Bundesländer und aufgeschlüsselt nach
den einzelnen gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen
kommunalen Trägern darstellen und die Entwicklung in absoluten und relativen
Zahlen auflisten)?
Im Jahr 2017 beliefen sich die Ist-Ausgaben der Verwaltungskosten für die
Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Titel 1101 636 13)
bundesweit auf 5.348 Mio. Euro (Soll: 4.436 Mio. Euro) und im Jahr 2018 auf
5.585 Mio. Euro (Soll: 4.555 Mio. Euro). Im Vergleich zu den Ist-Ausgaben
des Jahres 2017 beläuft sich die Ausgabensteigerung im Jahr 2019 auf rund
420 Mio. Euro bzw. +7,9 Prozent. Eine detaillierte Darstellung für die
gemeinsamen Einrichtungen mit zusammengefassten Angaben auf Ebene der
Bundesländer enthält Anlage 1*. Eine detaillierte Darstellung für die zugelassenen
kommunalen Träger mit zusammengefassten Angaben auf Ebene der
Bundesländer enthält Anlage 2*.
4. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 die
Verwaltungskosten (Bundesanteil) je erwerbsfähigem
Leistungsberechtigten (bitte Soll- und Istwerte für den Bund, die Bundesländer und
aufgeschlüsselt nach den einzelnen gemeinsamen Einrichtungen und
zugelassenen kommunalen Träger auflisten)?
Der Sollwert an Mitteln für Verwaltungskosten zur Durchführung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende je erwerbsfähigem Leistungsberechtigten im Jahr
2019 beträgt auf Bundesebene 1.309 Euro. Der Istwert beläuft sich auf
1.480 Euro. Eine detaillierte Darstellung für die gemeinsamen Einrichtungen
mit zusammengefassten Angaben auf Ebene der Bundesländer enthält
Anlage 5*. Eine detaillierte Darstellung für die zugelassenen kommunalen Träger
mit zusammengefassten Angaben auf Ebene der Bundesländer enthält
Anlage 6*.
5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Werte aus Frage
4 in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte für den Bund und die
einzelnen Bundesländer und aufgeschlüsselt nach den einzelnen gemeinsamen
Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern angeben)?
Der Sollwert an Mitteln für Verwaltungskosten zur Durchführung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde zwischen den Jahren 2015 und 2019 um
rund ein Viertel angehoben. Gleichzeitig ist die Arbeitslosigkeit im Rechtskreis
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/23409 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
SGB II um rund ein Viertel gesunken. Beides führt dazu, dass heute rund ein
Drittel mehr Mittel pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten für die
Integration in den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht als im Jahr 2015. Eine isolierte
Betrachtung der Mittel für Verwaltungskosten ist jedoch irreführend, da sie
gemeinsam mit den Mittel für die Erbringung von Eingliederungsleistungen
gemäß § 46 Absatz 1 SGB II in einem Gesamtbudget veranschlagt werden.
Angaben auf Bundesebene sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Jahr Sollwert in Euro Istwert in Euro
2015 934 1.111
2016 1.013 1.190
2017 1.017 1.226
2018 1.100 1.349
2019 1.309 1.480
Eine detaillierte Darstellung für die gemeinsamen Einrichtungen mit
zusammengefassten Angaben auf Ebene der Bundesländer enthält Anlage 5*. Eine
detaillierte Darstellung für die zugelassenen kommunalen Träger mit
zusammengefassten Angaben auf Ebene der Bundesländer enthält Anlage 7*.
6. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2019 Mehrausgaben bei den Verwaltungskosten durch Umschichtungen
aus dem Haushaltstitel Leistungen zur Eingliederung in Arbeit gedeckt
(bitte in absoluten Zahlen und relativen Zahlen als Anteil am jeweiligen
Haushaltsansatz für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für den
Bund, die einzelnen Bundesländer und aufgeschlüsselt nach den
einzelnen gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Träger
auflisten)?
Im Jahr 2019 betrug der Verstärkungsbedarf der Verwaltungskosten für die
Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende 668 Mio. Euro. Dies
entspricht einem Anteil von 13,6 Prozent am Soll-Ansatz des Titels für
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.
Eine detaillierte Darstellung für die gemeinsamen Einrichtungen mit
zusammengefassten Angaben auf Bundesebene und auf Ebene der Bundesländer
enthält Anlage 8*. Eine detaillierte Darstellung für die zugelassenen kommunalen
Träger mit zusammengefassten Angaben auf Bundesebene und auf Ebene der
Bundesländer enthält Anlage 9*.
7. Wie hat sich die Höhe der in Frage 6 erfragten Umschichtungen nach
Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte
sowohl in absoluten als auch relativen Zahlen als Anteil am jeweiligen
Haushaltsansatz für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für den Bund
und die einzelnen Bundesländer auflisten)?
In den Jahren 2015 bis 2019 wurde der Ansatz für die Verwaltungskosten zur
Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Titel 1101 636 13 des
Bundeshaushalts) durch Mittel aus dem Ansatz für Leistungen zur
Eingliederung in Arbeit (Titel 1101 685 11 des Bundeshaushalts) verstärkt. Dies schließt
jedoch nicht aus, dass einzelne Jobcenter in einzelnen Jahren ihre Budgets
gegenläufig verstärkt haben.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/23409 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Der Verstärkungsbedarf beim Verwaltungskostentitel ist für die Jahre 2015 bis
2019 in nachstehender Tabelle absolut und als Anteil am jeweiligen Soll-
Ansatz des Eingliederungstitels ausgewiesen.
Jahr Verstärkungsbedarf bei
Titel 1101 636 13
„Verwaltungskosten für die
Durchführung der
Grundsicherung für
Arbeitsuchende“
in Millionen Euro
Verstärkungsbedarf bei
Titel 1101 636 13
„Verwaltungskosten für die
Durchführung der
Grundsicherung für
Arbeitsuchende“
in Prozent des Soll-Ansatzes
bei Titel 1101 685 11
2015 767 19,7
2016 764 18,4
2017 911 20,5
2018 1.030 23,0
2019 668 13,6
Eine detaillierte Darstellung für die gemeinsamen Einrichtungen mit
zusammengefassten Angaben auf Bundesebene und auf Ebene der Bundesländer
enthält Anlage 8*. Eine detaillierte Darstellung für die zugelassenen kommunalen
Träger mit zusammengefassten Angaben auf Bundesebene und auf Ebene der
Bundesländer enthält Anlage 10*.
8. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 die
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (bitte Soll- und Istwerte für den
Bund, die einzelnen Bundesländer und aufgeschlüsselt nach den
einzelnen gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Träger
auflisten)?
Im Jahr 2019 beliefen sich die Ist-Ausgaben für Leistungen zur Eingliederung
in Arbeit (Titel 1101 685 11) bundesweit auf 3.896 Mio. Euro (Soll: 4.904 Mio.
Euro). Eine detaillierte Darstellung für die gemeinsamen Einrichtungen enthält
Anlage 11*. Eine detaillierte Darstellung für die zugelassenen kommunalen
Träger enthält Anlage 12*.
9. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 die
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in den 15 SGB-II-
Vergleichstypen (bitte Durchschnittswerte nach Umschichtung für alle Jobcenter
eines Vergleichstyps, den höchsten und niedrigsten Wert innerhalb des
jeweiligen Vergleichstyps sowie die Spreizung zwischen diesen beiden
Werten innerhalb des SGB-II-Typs angeben)?
Eine detaillierte Darstellung für die gemeinsamen Einrichtungen enthält
Anlage 13*. Eine detaillierte Darstellung für die zugelassenen kommunalen Träger
enthält Anlage 14*.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/23409 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
10. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 die
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Vergleich zu den letzten zwei
Vorjahren entwickelt (bitte Soll- und Istwerte für die einzelnen
Bundesländer und aufgeschlüsselt nach den einzelnen gemeinsamen
Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern darstellen und die
Entwicklung in absoluten und relativen Zahlen auflisten)?
Im Jahr 2017 beliefen sich die Ist-Ausgaben für Leistungen zur Eingliederung
in Arbeit bundesweit auf 3.659 Mio. Euro (Soll: 4.443 Mio. Euro) und im Jahr
2018 auf 3.380 Mio. Euro (Soll: 4.485 Mio. Euro). Im Vergleich zu den Ist-
Ausgaben des Jahres 2019 beläuft sich die Ausgabensteigerung gegenüber dem
Jahr 2017 auf rund 240 Mio. Euro bzw. +6,5 Prozent. Eine detaillierte
Darstellung für die gemeinsamen Einrichtungen mit zusammengefassten Angaben auf
Ebene der Bundesländer enthält Anlage 11*. Eine detaillierte Darstellung für
die zugelassenen kommunalen Träger mit zusammengefassten Angaben auf
Ebene der Bundesländer enthält Anlage 12*.
11. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 die
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit je erwerbsfähigem
Leistungsberechtigten (bitte die Soll- und Istwerte für den Bund, die Bundesländer
und aufgeschlüsselt nach den einzelnen gemeinsamen Einrichtungen und
zugelassenen kommunalen Träger auflisten)?
Der Sollwert an Mitteln für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit je
erwerbsfähigem Leistungsberechtigten im Jahr 2019 betrug auf Bundesebene 1.258
Euro. Der Istwert belief sich auf 1.000 Euro. Eine detaillierte Darstellung für die
gemeinsamen Einrichtungen mit zusammengefassten Angaben auf Ebene der
Bundesländer enthält Anlage 15*. Eine detaillierte Darstellung für die
zugelassenen kommunalen Träger mit zusammengefassten Angaben auf Ebene der
Bundesländer enthält Anlage 16*.
12. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Werte aus
Frage 11 in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte für den Bund und die
einzelnen Bundesländer und aufgeschlüsselt nach den einzelnen
gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern angeben)?
Der Sollwert an Mitteln für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit wurde in
den Jahren 2015 bis 2019 um rund ein Viertel angehoben. Gleichzeitig ist die
Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II um rund ein Viertel gesunken. Beides
führt dazu, dass heute rund ein Drittel mehr Mittel pro erwerbsfähigem
Leistungsberechtigtem für die Integration in den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
als im Jahr 2015. Eine isolierte Betrachtung der Mittel für Leistungen zur
Eingliederung in Arbeit ist jedoch irreführend, da sie gemeinsam mit den Mittel für
die Verwaltungskosten gemäß § 46 Absatz 1 SGB II in einem Gesamtbudget
veranschlagt werden.
Angaben auf Bundesebene sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Jahr Sollwert in Euro Istwert in Euro
2015 902 747
2016 962 781
2017 1.019 839
2018 1.083 816
2019 1.258 1.000
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/23409 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Eine detaillierte Darstellung für die gemeinsamen Einrichtungen mit
zusammengefassten Angaben auf Ebene der Bundesländer enthält Anlage 15*. Eine
detaillierte Darstellung für die zugelassenen kommunalen Träger mit
zusammengefassten Angaben auf Ebene der Bundesländer enthält Anlage 17*.
13. In welcher Höhe erwartet die Bundesregierung Umschichtungen
zwischen dem Titel Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und dem Titel
Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für
Arbeitsuchende im Jahr 2020?
14. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
laufenden Jahr 2020 bereits Umschichtungen zwischen dem Titel Leistungen
zur Eingliederung in Arbeit und dem Titel Verwaltungskosten für die
Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende durchgeführt?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Die Mittel für die Erbringung von Eingliederungsleistungen und
Verwaltungskosten werden gemäß § 46 Absatz 1 SGB II in einem Gesamtbudget
veranschlagt. Im Bundeshaushalt wird diese gesetzliche Vorgabe durch die
gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen den Titeln für Verwaltungskosten (1101 636
13) und für Eingliederungsleistungen (1101 685 11) sichergestellt. Der
Bundesgesetzgeber ermöglicht so den Jobcentern, Einfluss auf die konkrete
Mittelverwendung zu nehmen und vor dem Hintergrund der spezifischen Gegebenheiten
in dezentraler Verantwortung vor Ort selbst zu entscheiden, ob eher eine
maßnahmenorientierte Eingliederungsstrategie, die zulasten des
Eingliederungstitels geht, oder eher eine intensive Betreuung durch die Beschäftigten des
Jobcenters, die die Verwaltungskosten belastet, zielführender erscheint.
Für die Jahre ab 2019 hat sich die Bundesregierung entschlossen, die Jobcenter
finanziell erheblich zu stärken. Mit dem Bundeshaushalt 2019 wurde der
finanzielle Rahmen des Gesamtbudgets SGB II deutlich erweitert. Dieser Pfad
wurde mit dem Bundeshaushalt 2020 und dem Entwurf zum Bundeshaushalt 2021
fortgeführt. In der Folge fiel der Verstärkungsbedarf beim
Verwaltungskostentitel im Jahr 2019 so gering aus wie zuletzt im Jahr 2014.
Nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung
zu § 46 BHO darf ein deckungsberechtigter Ansatz nur verstärkt werden,
soweit über die Ausgaben voll verfügt ist. Nach den der Bundesregierung
vorliegenden Daten wurde diese Möglichkeit durch die Jobcenter (gemeinsame
Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) bis Ende September 2020 in
einer Größenordnung von rund 78,5 Mio. Euro in Anspruch genommen und
Mittel aus Titel 1101 685 11 zur Verstärkung von Titel 1101 636 13 genutzt.
Weiterhin ist zu beachten, dass bereits zu Jahresbeginn 2020 Mittel aus
Ausgaberesten in Höhe von 400 Mio. Euro in den Verwaltungskostentitel
umgeschichtet und auf die Jobcenter als Verwaltungsmittel verteilt wurden.
15. Wie viel Prozent des Istwerts des Titels Verwaltungskosten für die
Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2019
machten nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalkosten aus
(bitte Zahlen für Bund und Länder aufführen)?
Für die gemeinsamen Einrichtungen lag der Anteil der Personalkosten an den
Gesamtverwaltungsausgaben im Jahr 2019 auf Bundesebene bei 75,3 Prozent.
Daten auf Ebene der Länder liegen der Bundesregierung für die gemeinsamen
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/23409 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Einrichtungen nicht vor. Für die zugelassenen kommunalen Träger enthält
Anlage 18* die Angaben auf Bundes- und Länderebene.
16. Wie entwickelten sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten
zehn Jahren die Personalkosten in den Jobcentern und der Anteil dieser
am Titel Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung
für Arbeitsuchende (bitte Zahlen für Bund und Länder aufführen)?
Anlage 19* enthält für die gemeinsamen Einrichtungen die Angaben auf
Bundesebene; Daten auf Ebene der Länder liegen der Bundesregierung für die
gemeinsamen Einrichtungen nicht vor. Anlage 20* enthält für die zugelassenen
kommunalen Träger die Angaben auf Bundes- und Länderebene. Der deutliche
Anstieg der Personalkosten ab dem Jahr 2012 begründet sich mit der Zulassung
weiterer kommunaler Träger zum 1. Januar 2012.
17. Welchen Tätigkeitsbereichen können nach Kenntnis der Bundesregierung
die Personalkosten in den Jobcentern zugeordnet werden (bitte Zahlen
für die einzelnen Tätigkeitsbereiche und für Bund und Länder
aufführen)?
Für die gemeinsamen Einrichtungen sind die Angaben für das Jahr 2019 auf
Bundesebene der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Tätigkeitsbereich Personalkosten in Euro
Geschäftsleitung 62.846.019,85
Kundenportal 190.765.408,03
Leistungsgewährung 832.084.282,13
Vermittlung / Markt und Integration 1.160.317.626,47
Gesamt 2.246.013.336,48
Die in der Tabelle aufgeführten Personalkosten beziehen sich nur auf das
Personal des Trägers Bundesagentur für Arbeit. Daten zu den Personalkosten des
Personals der kommunalen Träger in den gemeinsamen Einrichtungen nach
Tätigkeitsbereichen liegen der Bundesregierung nicht vor. Weiterhin liegen der
Bundesregierung für die gemeinsamen Einrichtungen keine Daten auf Ebene
der Länder und für die zugelassenen kommunalen Träger insgesamt keine in
der erfragten Angaben vor.
18. Auf welche Erkenntnisse stützt sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der sogenannte Problemdruckindikator in § 1 Absatz 4 EinglMV 2020?
Welche Faktoren werden im Problemdruckindikator berücksichtigt?
19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, denen zufolge bei
schwieriger Arbeitsmarktlage überproportional hohe Eingliederungsmittel
erforderlich sind und bei guter Arbeitsmarktlage entsprechend geringere
Mittelausstattungen pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigtem benötigt
werden?
20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass eine hohe
Mittelausstattung gute Integrationserfolge bewirkt, und wurde die
Mittelausstattung in den Vergleichstypen mit schlechter Arbeitsmarktlage
daraufhin näher untersucht?
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/23409 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
21. Berücksichtigt der sogenannte Problemdruckindikator nach Ansicht der
Bundesregierung ausreichend die Dauer des Leistungsbezugs sowie die
Vermittlungshemmnisse der jeweiligen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten in den einzelnen Jobcentern?
Die Fragen 18 bis 21 werden gemeinsam beantwortet.
Die Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Eingliederungsmittel)
werden bundesweit für alle Jobcenter nach einheitlichen Maßstäben verteilt.
Zielsetzung ist die sachgerechte Verteilung der Eingliederungsmittel anhand
eines möglichst einfachen und nachvollziehbaren Verteilungsmodells, das den
Jobcentern zudem Planungssicherheit gewährleistet. Die Maßstäbe der
Mittelverteilung werden regelmäßig – unter anderem durch Nutzung der
wissenschaftlichen Expertise des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung –
überprüft. Dabei werden auch die Rückmeldungen der Jobcenter, der Länder
und kommunalen Spitzenverbände einbezogen. Die zur Verteilung an die
Jobcenter zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel werden zunächst auf
Basis des Anteils der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) eines
Jobcenters an der bundesweiten Summe der ELB (sog. Erwerbsfähigen-Anteil)
verteilt. Hierdurch wird die Höhe der Mittel grundsätzlich von der Zahl der
Personen in einem Jobcenter bestimmt, die mit den Eingliederungsmittel gefördert
werden sollen. Zusätzlich wird bei der Verteilung der Hälfte der
Eingliederungsmittel der sogenannte Problemdruckindikator und bei der anderen Hälfte
der Eingliederungsmittel der sogenannte Strukturindikator berücksichtigt.
Der Problemdruckindikator stellt auf den Anteil der ELB an der Bevölkerung
im erwerbsfähigen Alter (zwischen 15 Jahren bis Regelaltersgrenze) im
Bereich des Jobcenters ab (sog. Grundsicherungsquote). Jobcenter mit einer im
Vergleich zum bundesweiten Wert überdurchschnittlichen
Grundsicherungsquote erhalten einen Zuschlag zu ihrem Erwerbsfähigen-Anteil; Jobcenter mit
einer unterdurchschnittlichen Grundsicherungsquote erhalten einen Abschlag.
Die Analysen zum Zusammenhang von Eingliederungsquote und
Grundsicherungsquote bestätigen eine negative Korrelation. Daraus leitet sich ab, dass
Eingliederungserfolge bei schwieriger Arbeitsmarktlage mit höheren Investitionen
in die Förderung verbunden sind. Dem in diesen Regionen erforderlichen
höheren Aktivierungsaufwand wird durch eine bessere Finanzausstattung Rechnung
getragen.
Der Strukturindikator berücksichtigt als zusätzliches Verteilungskriterium den
Anteil der Langzeitleistungsbeziehenden an den ELB. Jobcenter mit
überdurchschnittlich hohem Anteil an Langzeitleistungsbeziehenden erhalten dadurch
einen prozentualen Aufschlag an Eingliederungsmitteln und Jobcenter mit einem
unterdurchschnittlichen Anteil einen prozentualen Abschlag.
Langzeitleistungsbeziehende sind ELB, die in mindestens 21 der letzten 24 Monaten als ELB im
Leistungsbezug standen. Insofern wird auch die Dauer des Leistungsbezuges
bei der Verteilung der Eingliederungsmittel berücksichtigt.
Die im Rahmen der Typisierung von Jobcentern im SGB II gebildeten
Vergleichstypen dienen einer besseren Vergleichbarkeit der Jobcenter im Rahmen
der Zielsteuerung. Dazu werden regionale Bestimmungsfaktoren von
Zieldimensionen im SGB II identifiziert und Trägerbezirke mit ähnlichen regionalen
Rahmenbedingungen zu Vergleichstypen („Clustern“) zusammengefasst. Die
Vergleichstypen sind damit eine Grundlage für die Einschätzung, wie die
Zielerreichungsgrade eines einzelnen Jobcenters losgelöst von den jeweiligen
Rahmenbedingungen zu bewerten sind. Die Vergleichstypen werden im Rahmen
der Prüfung der Maßstäbe der Mittelverteilung nicht einbezogen.
Drucksache 19/23409 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 62 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23409 – 64 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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Drucksache 19/23409 – 68 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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Drucksache 19/23409 – 72 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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