Schuldenerlasse für Entwicklungsländer
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Dr. Harald Weyel, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der „Pariser Club“ ist seit 1956 ein Zusammenschluss von Gläubigerstaaten, um bei Zahlungsschwierigkeiten von Schuldnerstaaten abgestimmte Lösungen zu finden (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Internationales_Finanzmarkt/Internationale_Finanzpolitik/Internationale_Schuldenstrategie_und_Umschuldungen/internationale-schuldenstragi e.html). Auch Deutschland ist im Pariser Club vertreten und setzt Umschuldungsvereinbarungen des Pariser Clubs in bilateralen Umschuldungsabkommen um (ebd.). Seit 1988 gewährt der Pariser Club auch Schuldenerlasse (ebd.).
Voraussetzung für Umschuldungsvereinbarungen ist die Durchführung von Anpassungsprogrammen des Internationalen Währungsfonds (IWF) durch die Schuldnerstaaten (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Stand ardartikel/Themen/Internationales_Finanzmarkt/Internationale_Finanzpolitik/Internationale_Schuldenstrategie_und_Umschuldungen/internationale-schuldenst ragie.html). Die Bundesregierung begründet ihre Schuldenentlastungsmaßnahmen zu Gunsten von Staaten mit Schuldenproblemen damit, dass hierdurch Strukturreformen erleichtert, die Armutsbekämpfung gestärkt und einer Verschlechterung der Schuldenproblematik entgegengewirkt werde (ebd.). Mit der Kölner Entschuldungsinitiative von 1999, die sich an die hoch verschuldeten armen Länder (heavily indebted poor countries – HIPC) richtet, sei ein Konzept geschaffen worden, das „gute Regierungsführung, Eigenverantwortung und Beteiligung der Zivilgesellschaft in den Entwicklungsländern“ fördere (ebd.). Von den 49 HIPC-Staaten sind 36 zugangsberechtigt (ebd.). Der Schuldenerlass für diese Staaten ist nahezu abgeschlossen (ebd.). Auch für Nicht-HIPC-Staaten besteht die Möglichkeit, die Entschuldungsmaßnahmen des Pariser Clubs in Anspruch zu nehmen, wozu in manchen Fällen auch Teilerlasse von Schulden gehören (sogenannter Evian-Ansatz von 2003, ebd.).
Das erlassene deutsche Forderungsvolumen besteht aus Forderungen aus der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit sowie aus bundesverbürgten Handelsforderungen oder Finanzkrediten, die vom Bund entschädigt wurden (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Internati onales_Finanzmarkt/Internationale_Finanzpolitik/Internationale_Schuldenstrat egie_und_Umschuldungen/internationale-schuldenstragie.html). Die erlassenen Forderungen aus der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit werden im Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als Ausgaben gebucht (ebd.).
Mit Stand vom 31. Dezember 2019 hat Deutschland innerhalb und außerhalb der HIPC-Initiative 74 Entwicklungsländern Schulden erlassen (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Internationale s_Finanzmarkt/Internationale_Finanzpolitik/Internationale_Schuldenstrategie_ und_Umschuldungen/Deutscher_Schuldenerlass.pdf?__blob=publicationFile &v=5).
Im Zuge der Corona-Krise wurden von Seiten des Internationalen Währungsfonds und der G20-Staaten einer Reihe von Entwicklungsländern die Schulden erlassen beziehungsweise Kredite gestundet (https://www.brot-fuer-die-welt.de/ blog/2020-iwf-schuldenerlass-und-g20-moratorium-reicht-das/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Im Falle welcher Entwicklungsländer hat Deutschland nach erfolgten Schuldenerlassen – bilateral durch den Bund oder multilateral durch den IWF oder die Weltbank – neue Darlehen in jeweils welcher Höhe zu welchen Konditionen gewährt?
In welchen Entwicklungsländern, die Teil der HIPC-Initiative sind, bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung trotz erfolgten Schuldenerlassen weiterhin oder neue Schuldenprobleme?
In welchen Entwicklungsländern, die Teil der HIPC-Initiative sind, hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung trotz erfolgten Schuldenerlassen die Schuldenproblematik verschlechtert?
In welchen Entwicklungsländern, die nicht Teil der HIPC-Initiative sind, bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung trotz erfolgten Schuldenerlassen weiterhin oder neue Schuldenprobleme?
In welchen Entwicklungsländern, die nicht Teil der HIPC-Initiative sind, hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung trotz erfolgten Schuldenerlassen die Schuldenproblematik verschlechtert?
Wie bewertet die Bundesregierung jeweils den Stand der Armutsbekämpfung in den Entwicklungsländern, denen Schulden innerhalb oder außerhalb der HIPC-Initiative erlassen worden sind?
Wie bewertet die Bundesregierung jeweils den Durchführungsstand von Strukturreformen in den Entwicklungsländern, denen Schulden innerhalb oder außerhalb der HIPC-Initiative erlassen worden sind?
Hält die Bundesregierung Schuldenerlasse für ein wirksames, nachhaltiges und effizientes Mittel, um Schulden- und Strukturprobleme sowie generelle Entwicklungsdefizite in Entwicklungsländern zu bekämpfen? Auf welche (empirischen) Grundlagen stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Auf welche Summen belaufen sich die Ausgaben des Bundes in Einzelplan 23, die aufgrund erlassener deutscher Forderungen gebucht wurden, seit dem Jahr 1999 (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Wurden der Arabischen Republik Ägypten durch den Bund Schulden erlassen, und wenn ja, wann, in welcher Höhe, und aus welchen Gründen?
Wurden der Demokratischen Volksrepublik Algerien durch den Bund Schulden erlassen, und wenn ja, wann, in welcher Höhe, und aus welchen Gründen?
Wurden der Republik Indonesien durch den Bund Schulden erlassen, und wenn ja, wann, in welcher Höhe, und aus welchen Gründen?
Wurden der Republik Kroatien durch den Bund Schulden erlassen, und wenn ja, wann, in welcher Höhe, und aus welchen Gründen?
Wurden der Republik Madagaskar durch den Bund Schulden erlassen?
a) Wann, in welcher Höhe, und aus welchen Gründen wurden die Schulden erlassen?
b) Bewertet die Bundesregierung den Schuldenerlass zugunsten der Republik Madagaskar als nachhaltig und effektiv?
Wurden der Islamischen Republik Pakistan durch den Bund Schulden erlassen, und wenn ja, wann, in welcher Höhe, und aus welchen Gründen?
Wurden der Syrischen Arabischen Republik durch den Bund Schulden erlassen, und wenn ja, in welcher Höhe, und aus welchen Gründen?
Wurden der Sozialistischen Republik Vietnam durch den Bund Schulden erlassen, und wenn ja, in welcher Höhe, und aus welchen Gründen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Entwicklungsländern die Schulden zu erlassen oder Kreditrückzahlungen zu stunden, und wenn ja, zugunsten welcher Staaten, zu welchen Konditionen, und in welcher Höhe (bitte nach begünstigten Staaten aufschlüsseln)?
Beteiligt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Volksrepublik China an den Kreditstundungen und Schuldenerlassen, die im Zuge der Corona-Pandemie von IWF und der Gruppe der G20 veranlasst worden sind?
Gewährt die Volksrepublik China nach Kenntnis der Bundesregierung bilateral Kreditstundungen oder Schuldenerlasse zugunsten von Entwicklungsländern?
Hält es die Bundesregierung für möglich, dass die Volksrepublik China durch frei werdende finanzielle Kapazitäten der durch Schuldenerlasse begünstigten Entwicklungsländer selbst profitieren könnte, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Möglichkeit?