Bestellung von Schutzmasken, Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21893)
der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21893 hat die Bundesregierung zahlreiche Daten geliefert, die jedoch nach Auffassung der Fragesteller teilweise nicht nachvollziehbar sind. Nach der Tabelle in der Antwort zu Frage 1 hat die Bundesregierung ca. 430 Millionen Schutzmasken (OP+FFP) ausgeliefert. Ausgeliefert und im Besitz des Bundes wiederum wären 688 Millionen Schutzmasken, bisher angeliefert wurden mehr als 2 Milliarden Masken. Demnach wäre der Bund rechnerisch im Besitz von 258 Millionen Masken, wenn von den 688 Millionen die 430 Millionen verteilten abgezogen werden würden. Es ergibt sich aber weiterhin eine hohe Differenz zu den mehr als 2 Milliarden Masken, die bereits angeliefert wurden, diese würden sich dann zu großen Teilen nicht im Besitz des Bundes befinden.
Weiter ist aus Sicht der Fragesteller bemerkenswert, dass die Bundesregierung angibt, dass bisher 31 Klagen im Zusammenhang mit dem Beschaffungsverfahren für Schutzausrüstung im Open-House-Verfahren vorliegen. Ob darüber hinaus Klagen im Rahmen der Direktvergabe bzw. im Tenderverfahren („Maskenproduktion in Deutschland“) anhängig gemacht wurden, teilt die Bundesregierung nicht mit. Weiterhin ist aus Sicht der Fragesteller bemerkenswert, dass 40 Prozent der angelieferten Produkte offenbar fehlerhaft waren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Anzahl bzw. Menge an Schutzmasken, Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel wurde bisher ausgeliefert?
a) Welches Mindesthaltbarkeitsdatum hatten die einzelnen Chargen?
b) Welche Mindesthaltbarkeitszeiträume sind für die einzelnen Produkte marktüblich?
c) Hat die Bundesregierung Preisabschläge bei geringen Mindesthaltbarkeitsdaten vorgenommen bzw. vorgesehen, wenn ja, welche, und in welcher Höhe?
Welche Anzahl bzw. Menge an Schutzmasken, Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel befindet sich an welchen Lagerorten im Besitz der Bundesregierung?
Welche Anzahl bzw. Menge an Schutzmasken, Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel wurde bisher an die Bundesregierung geliefert?
Wodurch erklären sich die großen Differenzen der eingangs aufgeführten Anlieferungen und des tatsächlichen Besitzes der Bundesregierung, die sich aus den Antworten auf Bundestagsdrucksache 19/21893 ergeben?
Trifft es vor dem Hintergrund, dass seit dem 26. Juni 2020 keine Masken mehr ausgeliefert wurden, außer an das Technische Hilfswerk (THW; Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/21893) zu, dass mehr als 10 Millionen Masken, die die Bundesregierung in den Wochen nach dem 26. Juni 2020 ausgeliefert hat, alle an das THW gegangen sind, und wenn nein, wohin wurden die Masken in welcher Menge geliefert?
Über welche Zahlungsdienstleister bzw. Stellen müssen die ausstehenden Zahlungen für die Bestellungen in welcher Höhe abgewickelt werden?
a) In welcher Höhe wurden bereits Zahlungen durch die einzelnen Dienstleister und Stellen abgewickelt?
b) Wann sollen alle Zahlungen abgewickelt sein?
c) In welcher Anzahl an Fällen wurden von Seiten der Lieferanten fehlerhafte Zahlungen bemängelt, und wie wurde jeweils mit den Fällen von Seiten der Bundesregierung und von Seiten der jeweils zuständigen Dienstleister und Stellen umgegangen?
Welche Möglichkeiten bestehen für die Bundesregierung, Lieferungen zurückzuweisen?
a) Besteht die Möglichkeit, Ware nicht anzunehmen, weil sie nicht benötigt wird?
b) Besteht die Möglichkeit, von Lieferverträgen zurückzutreten, wenn ja, unter welchen Bedingungen (wie etwa Vertragsstrafen)?
c) Welche Regelungen zu Vertragsstrafen bestehen?
d) In welchen Fällen und aus welchen Gründen ist die Bundesregierung bisher von Lieferverträgen zurückgetreten, und welche Kosten hat dies verursacht?
Was hat die Bundesregierung getan, um die Kosten für Qualitätsprüfungen zu senken?
a) Wie reagiert die Bundesregierung auf die erhebliche Anzahl mangelhafter Produkte?
b) Welche qualitätssichernden Maßnahmen sind vorgenommen worden bzw. werden vorgenommen, um die Fehlerquote von 40 Prozent zu senken?
c) Gibt es ein Benchmarking-System, und wie ist es ausgestaltet (bitte auch Beteiligte benennen)?
In welcher Höhe werden nach aktuellem Stand insgesamt Kosten für die Beschaffung von Masken, Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln anfallen, und welche sind bisher angefallen, bitte aufschlüsseln nach
a) Kaufpreisen für beschaffte Produkte:
i) OP-Masken,
ii) FFP2-Masken,
iii) FFP3-Masken,
iv) Handschuhe,
v) Desinfektionsmittel,
vi) weitere Produkte (bitte angeben);
b) Lager- und Transportkosten:
i) Lager in Shanghai,
ii) Lager in Deutschland,
iii) Transport von China nach Deutschland,
iv) Transport innerhalb Deutschlands,
v) weitere Lager- und Transportkosten (bitte aufschlüsseln);
c) Prüfkosten und Qualitätssicherung;
d) Zahlungsabwicklung bei den einzelnen Stellen und Dienstleistern;
e) Personalkosten und genutzten Ressourcen in Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen (bitte aufschlüsseln);
f) Rechtskosten und Kosten für juristische Verfahren;
g) Zoll, Steuern und anderen Abgaben (bitte aufschlüsseln);
h) Verzugszinsen, Mahngebühren und anderen Kosten, die mit Zahlungsverzügen berechnet wurden;
i) weiteren Kosten (bitte aufschlüsseln)?
Durch wen lässt sich die Bundesregierung am Landgericht Bonn vertreten (bitte Liste erstellen)?
a) Anhand welcher Kriterien wurde der Prozessvertreter ausgewählt?
b) Welche Stundensätze oder etwaigen Honorare sind vereinbart worden?
c) Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um die Gerichts- und Anwaltskosten möglichst gering zu halten?
d) Werden Güteverhandlungen bzw. Einigungsversuche zur Vermeidung langjähriger Rechtsstreitigkeiten durchgeführt, und ggf. mit welchem Erfolg?
Mit welchen Firmen und Dienstleistern wurden für das Tenderverfahren „Maskenproduktion in Deutschland“ Verträge geschlossen?
a) Wann soll hier welche Anzahl an Masken geliefert werden?
b) Wann werden welche Summen des Volumens von 1,2 Mrd. Euro fällig?
c) Sind Vertragsstrafen bei Nichterfüllung für Lieferanten oder für den Bund vorgesehen, wenn ja, welche?
d) Welche Qualitätskriterien müssen die über das Tenderverfahren beschafften Produkte erfüllen, und wie werden diese überprüft?