Kinderlärmprivileg in der Sportstättenlärmschutzverordnung
der Abgeordneten Reginald Hanke, Stephan Thomae, Britta Katharina Dassler, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Oliver Luksic, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Jahr 2011 wurde die inzwischen bewährte Regelung eingeführt, dass die Geräusche von Kindern und Jugendlichen, u. a. auf Spiel- und Ballspielplätzen sowie in Kindertagesstätten, nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung im Sinne des Lärmschutzrechtes klassifiziert werden und damit auch keine erhebliche Belastung mehr darstellen. Im Laufe der Zeit hat sich nach Ansicht der Fragesteller gezeigt, dass damit nicht alle möglichen Alltagssituationen abgebildet und Kindergeräusche auf Sportanlagen davon nicht umfasst werden.
In der Gesetzesbegründung von 2011 ist festgehalten: „Die Privilegierung betrifft Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen durch Kinder hervorgerufen werden. Darunter fallen zunächst alle Geräuscheinwirkungen durch kindliche Laute wie Sprechen und Singen, Lachen und Weinen, Rufen und Schreien und Kreischen. Aber auch Geräuscheinwirkungen durch körperliche Aktivitäten wie Spielen, Laufen, Springen und Tanzen gehören hierzu, selbst wenn vielfach die eigentliche Geräuschquelle in kindgerechten Spielzeugen, Spielbällen und Spielgeräten sowie Musikinstrumenten liegt. Dies gilt auch für Geräuscheinwirkungen durch Sprechen und Rufen von Betreuerinnen und Betreuern, da diese Laute unmittelbar durch die Kinder und ihre Betreuung bedingt sind.“ (siehe Bundestagsdrucksache 17/4836). Diese Erwägungen treffen aus Sicht der Fragesteller ebenso auf spielende Kinder auf Sportplätzen zu. Entsprechende Forderungen u. a. von Seiten des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), des Deutschen Fußball Bundes (DFB) und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) (vgl. beispielsweise https://www.bundestag.de/resource/blob/488404/0fb2b18fbff64573018454aee11f9f6f/18-16-510-A_Anhoerung_Sportanlagenlaermschutzverordnung_DOSB-data.pdf) wurden jedoch im Gesetzgebungsprozess und darüber hinaus nicht berücksichtigt. Selbiges trifft auch auf den Antrag des Berliner Abgeordnetenhauses von 2018 zu, welcher die Anerkennung des Kinderlärmprivilegs auch auf Sportanlagen fordert (siehe Bundestagsdrucksache 18/1357 unter https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-1357.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Sport von Kindern und Jugendlichen bei?
Gibt es Planungen der Bundesregierung, flächendeckende Sportinfrastruktur, besonders in Ballungsräumen und wachsenden Städten zu gewährleisten, um Kindern einen niedrigschwelligen, wohnortnahen Zugang zu Sportstätten zu ermöglichen?
Hält es die Bundesregierung für Kinder und Jugendliche für vertretbar, auf entferntere Sportstätten ausweichen zu müssen, weil bei Sportstätten das Ruhebedürfnis von Anwohnern schwerer wiegt als bei normalen (Ball-)Spielplätzen und Kindertageseinrichtungen, sodass einige Kinder aufgrund von Überfüllung bzw. Überbelegung von näher gelegenen Sportanlagen ausweichen müssen?
Wenn ja, wie lässt sich diese Position mit dem Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ in Einklang bringen, wenn dessen Ziel die Schaffung eines Klimas ist, in dem ein gesundes Bewegungsverhalten für jeden Einzelnen mittels gesundheitsfördernder Strukturen möglich sein soll (bitte begründen)?
Wenn nein, warum hat die Bundesregierung bisher, und insbesondere im Rahmen der Gesetzesänderung 2017, nicht die Maßgabe des Aktionsplans „IN FORM“, nach dem notwendige Rahmenbedingungen bei allen gesetzlichen Vorhaben von Bund und Ländern berücksichtigt werden sollen, wenn das Ziel des Plans ist, Menschen an sportliche Aktivitäten heranzuführen und den Zugang zu Vereinen zu erleichtern (bitte begründen)?
Plant die Bundesregierung, das von DOSB, DFB und DStGB geforderte „Kinderlärmprivileg“ auch auf den bei sportlicher Betätigung von Kindern und Jugendlichen entstehenden Lärm auf Sportanlagen auszuweiten?
Wenn ja, wann will die Bundesregierung diese Änderung umsetzen (bitte begründen)?
Wenn ja, wie will sie diese Änderung konkret ausgestalten (bitte begründen)?
Wenn ja, warum hat die Bundesregierung seit der Stellungnahme der Verbände 2016 bis heute nichts in der Sache getan (bitte begründen)?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Wenn nein, sieht die Bundesregierung einen rechtfertigenden qualitativen Unterschied für die nach Ansicht der Fragesteller bestehende Ungleichbehandlung zwischen „normalem“ Kinderlärm, der nicht als schädliche Umwelteinwirkung betrachtet wird nach § 22 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), und Geräuschen von Kindern und Jugendlichen auf Sportstätten (bitte begründen)?
Wenn nein, sieht die Bundesregierung es – unabhängig von eventuellen Kinderlärmunterschieden – als sinnvoll an, sportaktive Kinder, angesichts der bereits in jungen Jahren enormen gesundheitlichen Bedeutung des Sports, in der Behandlung nach dem Lärmschutzrecht zu diskriminieren (bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung eine Position zu dem Umstand, dass die mangelnde „Kinderlärmprivilegierung“ im Sport – laut der o. g. Ausschussdrucksache 18(16)510 – dazu führt, dass bei Schulsport auf dem Sportplatz, durch Verkürzung der Beurteilungs- und Mitteilungszeiträume gemäß Sportstättenlärmschutzverordnung (SALVO), die Sportaktivität von Kindern im Vereinssport eingeschränkt werden muss, um das Überschreiten der kalkulatorischen Geräuschrichtwerte der SALVO zu verhindern?
Plant die Bundesregierung, sich des Themas anzunehmen und weitere Untersuchungen bzw. Gutachten in Auftrag zu geben (bitte begründen)?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um diese Negativeffekte zu vermeiden, bzw. warum entscheidet sie sich, ggf. keine Maßnahmen zu ergreifen (bitte begründen)?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Ansatz, das existierende Kinderlärmprivileg auch auf Sportanlagen zu übertragen und in die SALVO zu integrieren (bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung den Vorschlag aus dem Abgeordnetenhaus Berlin mit den Ländern oder dem Land Berlin diskutiert?
Wenn ja, welche Stellungnahmen und Positionen wurden hierbei miteinander ausgetauscht (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wenn ja, welche Mehrheiten existierten für die Anwendung des Kinderlärmprivilegs auf Sportanlagen?
Wenn nein, wurde das Thema in anderen Kontexten mit den Bundesländern diskutiert, und welche Stellungnahmen und Positionen wurden hierbei miteinander ausgetauscht (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?