[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pascal Kober, Sandra Bubendorfer-
Licht, Stephan Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/23024 –
Posttraumatische Belastungsstörung bei Mitarbeitenden im Rettungsdienst
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Schwere Verletzungen, tödliche Unfälle, Amokläufe und Einsätze, bei denen
kleine Kinder involviert sind – das sind nur einige Beispiele für Situationen,
mit denen Mitarbeitende im Rettungsdienst in ihrem beruflichen Alltag
konfrontiert werden. Solche Situationen können auf die Rettungskräfte belastend
und auch traumatisch wirken. Als Folge des Erlebens einer oder mehrerer
besonders belastender Situationen kann sich nach Ansicht der Fragesteller eine
posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) entwickeln. Bei der PTBS
handelt es sich um eine schwerwiegende psychische Erkrankung, die die
Lebensqualität massiv einschränkt und zu starkem Leiden bei den Betroffenen führen
kann.
Neben den Mitarbeitenden im Rettungsdienst gibt es weitere Berufsgruppen,
insbesondere auch im Bereich der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BOS), bei denen die Mitarbeitenden besonders häufig
Situationen ausgesetzt sind, die belastend oder auch traumatisch wirken können und
in denen das Krankheitsbild PTBS überdurchschnittlich häufig auftritt. Als
weitere Berufsgruppen sind hier beispielsweise Soldatinnen und Soldaten bei
der Bundeswehr zu nennen. Die Bundeswehr hat dies erkannt und in den
vergangenen Jahren Schritt für Schritt die Versorgung der Betroffenen verbessert,
Hilfsangebote entwickelt, präventive Maßnahme eingeführt und die
Thematisierung psychischer Erkrankungen, welche teilweise noch immer
gesellschaftlich tabuisiert werden, forciert. Dabei hat sich die Bundeswehr
Erfahrungswissen angeeignet, welches auch für weitere Berufsgruppen nutzbar gemacht
werden könnte.
Um Betroffene berufsfeldübergreifend optimal zu unterstützen, wäre es nach
Ansicht der Fragesteller wünschenswert, wenn Erfahrungen und Best
Practices aus unterschiedlichen Bereichen gebündelt und ein Austausch zwischen
den besonders stark betroffenen Berufsgruppen initiiert werden würde. So
könnten die unterschiedlichen Bereiche voneinander lernen und sich
gemeinsam weiterentwickeln.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23633
19. Wahlperiode 23.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 23. Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Rettungsdienst liegt in der Bundesrepublik Deutschland in der
Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Ihnen obliegt es, für die Mitarbeitenden
entsprechende Strukturen zu schaffen und vorzuhalten, die eine bestmögliche
Berufsausübung gewährleisten. Der Bund verfügt in Bezug auf eine Vielzahl der
Fragestellungen somit über keine bzw. nur begrenzte Erkenntnisse.
Die Fragen 1 bis 5 der Kleine Anfrage werden unter Verwendung der
Klassifikation der Berufe 2010 (kurz: KldB 2010) beantwortet. Deren
Berufsuntergruppe „Berufe im Rettungsdienst (8134)“ umfasst die Berufsgattungen „Berufe im
Rettungsdienst – Helfer (81341)“, „Berufe im Rettungsdienst – Fachkräfte
(81342)“ und „Berufe im Rettungsdienst – Spezialisten (81343)“.
Notfallsanitäter und Rettungssanitäter sind dabei in der Regel der Gattung „Berufe im
Rettungsdienst – Fachkräfte (81342)“ zugeordnet.
Soweit Bedienstete der Bundeswehr im Rettungsdienst tätig sind, haben sie
Zugriff auf die vorhandenen Ressourcen und Angebote der Bundeswehr. Dort wo
die Bundeswehr im zivilen Rettungsdienst mitwirkt, tut sie das in lokaler
Kooperation mit den anderen, vor Ort tätigen Akteuren des Rettungsdienstes.
1. Wie viele Mitarbeitende im Rettungsdienst gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung deutschlandweit (bitte nach Notfallsanitätern – ehemals
Rettungsassistenten – und Rettungssanitätern sowie nach Ländern
aufgliedern)?
Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
(BA), deren Ergebnisse mit einer Wartezeit von sechs Monaten vorliegen, gab
es zum Stichtag 31. März 2020 in der Berufsuntergruppe „Berufe im
Rettungsdienst“ insgesamt 79.000 Beschäftigte, davon 72.000 in der Berufsgattung
„Berufe im Rettungsdienst – Fachkräfte“, zu der auch Notfallsanitäter und
Rettungssanitäter gehören.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 1 im Anhang zu entnehmen.*
2. Welcher Bedarf besteht nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an
Mitarbeitenden im Rettungsdienst (bitte nach Notfallsanitätern – ehemals
Rettungsassistenten – und Rettungssanitätern sowie nach Ländern
aufgliedern)?
3. Wie viele Arbeitskräfte fehlen nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit im Rettungsdienst (bitte nach Notfallsanitätern – ehemals
Rettungsassistenten – und Rettungssanitätern sowie nach den Ländern
aufgliedern)?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Nach Auswertungen der Arbeitsmarktstatistik der BA zu den gemeldeten
Stellen waren im September 2020 912 offene Stellen in Berufen im Rettungsdienst,
davon insgesamt 12 für Fachkräfte gemeldet.
Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, offene Stellen bei der BA zu melden. Die
Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen der BA bildet daher möglicherweise
nicht die Gesamtheit der Kräftenachfrage der Arbeitgeber ab.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 2 im Anhang zu entnehmen.*
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/23633 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
4. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Verweildauer im Rettungsdienst (bitte für die Jahre 2010 bis 2020
angeben und nach Notfallsanitätern – ehemals Rettungsassistenten – und
Rettungssanitätern sowie nach Ländern aufgliedern)?
Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der BA gab es zum Stichtag
31. Dezember 2019 rund 65.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im
Rettungsdienst, darunter 59.000 Fachkräfte. Zum 31. Dezember 2019 betrug
der Medianwert der Beschäftigungsdauer über alle Beschäftigungsverhältnisse
183,6 Monate; in den Berufen im Rettungsdienst insgesamt lag dieser Wert bei
137,5 Monaten, für Fachkräfte im Rettungsdienst bei 147,6 Monaten.
Weitere Ergebnisse sind den Tabellen 3 und 4 im Anhang zu entnehmen.*
5. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Altersstruktur im
Rettungsdienst (bitte prozentual angeben und nach Notfallsanitätern –
ehemals Rettungsassistenten – und Rettungssanitätern sowie nach Ländern
aufgliedern)?
Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der BA waren zum Stichtag
31. März 2020 von den Beschäftigten im Rettungsdienst insgesamt 26,0
Prozent unter 25 Jahren alt, 65,3 Prozent zwischen 25 und bis unter 55 Jahre alt
und 8,7 Prozent 55 Jahre alt oder älter.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 1 im Anhang zu entnehmen.*
6. Wie viele Krankheitstage haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Mitarbeitende im Rettungsdienst im Durchschnitt jährlich (bitte für die
Jahre 2010 bis 2020 angeben sowie nach Notfallsanitätern – ehemals
Rettungsassistenten – und Rettungssanitätern sowie nach Ländern
aufgliedern)?
7. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn häufigsten
Krankheitsursachen von Mitarbeitenden im Rettungsdienst, die zu einer
Berufsunfähigkeit oder einer Krankschreibung von einem Monat oder
länger geführt haben (bitte quantifizieren und nach Notfallsanitätern –
ehemals Rettungsassistenten – und Rettungssanitätern sowie nach Ländern
aufgliedern)?
8. Wie viele Mitarbeitende im Rettungsdienst haben nach Kenntnis der
Bundesregierung berufsbedingt eine psychologische,
psychotherapeutische und/oder psychiatrische Behandlung in Anspruch genommen (bitte
für die Jahre 2010 bis 2020 angeben sowie nach Notfallsanitätern –
ehemals Rettungsassistenten – und Rettungssanitätern sowie nach Ländern
aufgliedern)?
9. Bei wie vielen Mitarbeitenden im Rettungsdienst wurde nach Kenntnis
der Bundesregierung eine posttraumatische Belastungsstörung
diagnostiziert (bitte für die Jahre 2010 bis 2020 angeben sowie nach
Notfallsanitätern – ehemals Rettungsassistenten – und Rettungssanitätern sowie nach
Ländern aufgliedern)?
10. Bei wie vielen Mitarbeitenden im Rettungsdienst wurde nach Kenntnis
der Bundesregierung eine Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer
Belastungen festgestellt (bitte für die Jahre 2010 bis 2020 angeben sowie nach
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/23633 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Notfallsanitätern – ehemals Rettungsassistenten – und Rettungssanitätern
sowie nach Ländern aufgliedern)?
11. Wie viele Mitarbeitende im Rettungsdienst sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung aus
dem Rettungsdienst ausgeschieden (bitte für die Jahre 2010 bis 2020
angeben sowie nach Notfallsanitätern – ehemals Rettungsassistenten – und
Rettungssanitätern sowie nach Ländern aufgliedern)?
12. Wie viele Mitarbeitende im Rettungsdienst konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung nach einer posttraumatischen Belastungsstörung wieder
erfolgreich in ihre vorherige berufliche Tätigkeit integriert werden (bitte
für die Jahre 2010 bis 2020 angeben sowie nach Notfallsanitätern –
ehemals Rettungsassistenten – und Rettungssanitätern sowie nach Ländern
aufgliedern)?
13. Wie viele Suizide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von
Mitarbeitenden im Rettungsdienst begangen (bitte für die Jahre 2010 bis
2020 angeben sowie nach Notfallsanitätern – ehemals
Rettungsassistenten – und Rettungssanitätern sowie nach Ländern aufgliedern)?
15. Von wie vielen Mitarbeitenden im Rettungsdienst werden nach Kenntnis
der Bundesregierung diese Maßnahmen und Angebote in Anspruch
genommen (bitte für die Jahre 2010 bis 2020 angeben und nach Art der
Maßnahme und nach Ländern aufgliedern)?
Die Fragen 6 bis 13 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Hierzu liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
14. Welche präventiven Maßnahmen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung angeboten, um einer posttraumatischen Belastungsstörung von
Mitarbeitenden im Rettungsdienst vorzubeugen (bitte nach
Notfallsanitätern – ehemals Rettungsassistenten – und Rettungssanitätern sowie nach
Ländern aufgliedern)?
16. Über welche Wege erhalten Mitarbeitende im Rettungsdienst nach
Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu solchen präventiven
Maßnahmen, bzw. über welche Wege werden sie darüber informiert (bitte nach
Art der Maßnahme und nach Ländern aufgliedern)?
Die Fragen 14 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Die Deutsche Rentenversicherung erbringt Präventionsleistungen, um die
Erwerbsfähigkeit der Versicherten langfristig zu sichern und
Rehabilitationsbedarf vorzubeugen. Die persönlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn
Versicherte erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die noch keinen
Krankheitswert haben, aber, eventuell auch unter Einwirkung weiterer
negativer Einflussfaktoren, die ausgeübte Beschäftigung gefährden können. Diese
angebotenen Maßnahmen sind grundsätzlich nicht krankheits- bzw.
diagnoseorientiert und auch nicht nach Berufsfeldern aufgegliedert.
Leistungen zur Prävention müssen schriftlich beantragt werden. Die
Antragsformulare sind auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung
www.deutsche-
rentenversicherung.de unter dem Link:
https://www.rv-fit.de/DE/los-gehts/los-
gehts_node.html zu finden. Alternativ kann auch ein Brief, eine E-Mail oder
ein Fax an die Deutsche Rentenversicherung geschickt werden. Voraussetzung
ist, dass in den letzten zwei Jahren vor Antragsstellung mindestens sechs
Monate lang Pflichtbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt wurden.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – der Spitzenverband
der gewerblichen Unfallversicherungsträger und der Unfallversicherungsträger
der öffentlichen Hand – stellt eine Reihe von Informationsschriften zur
Verfügung. Bspw. seien hier die DGUV Information 206-017 „Gut vorbereitet für
den Ernstfall! – Mit traumatischen Ereignissen im Betrieb umgehen“ und die
DGUV Information 206-023 „Standards in der betrieblichen psychologischen
Erstbetreuung (bpE) bei traumatischen Ereignissen“ genannt. Außerdem gibt es
branchenspezifische Veröffentlichungen der Unfallversicherungsträger wie
z. B. den „Leitfaden Psychosoziale Notfallversorgung für
Feuerwehrangehörige“ der Feuerwehrunfallkasse Mitte und „Prävention von Gewalt und
Aggression gegen Beschäftigte“ der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege.
Darüber hinaus gibt es das Portal „Sicherer Rettungsdienst“ (
www.sicherer-rett
ungsdienst.de/rettungswache). Es richtet sich an Führungskräfte,
Arbeitsschutzexperten und die Beschäftigten. Sie haben damit die Möglichkeit, sich über die
mit ihren konkreten Tätigkeiten verbundenen Gefährdungen und geeigneten
Schutzmaßnahmen selbst zu informieren. Auch zu psychischen Gefährdungen
gibt es Informationsmaterial.
Seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 2013 sind explizit
auch psychische Belastungen bei der Arbeit als Gefährdung genannt und
müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bedacht werden. Die
Unfallversicherungsträger beraten zu diesem Thema und halten Informationsmaterial
bereit.
Da die beschriebenen Maßnahmen zum Teil bundesweit angeboten werden,
kann eine Aufgliederung nach Ländern nicht vorgenommen werden. Die
Zuordnung einzelner Maßnahmen zu Rettungs- oder Notfallsanitätern ist ebenfalls
nicht möglich.
17. Welche Hilfsangebote gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für
Mitarbeitende im Rettungsdienst, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit
eine Situation erlebt haben, die belastend oder traumatisch wirkt (bitte
nach Notfallsanitätern – ehemals Rettungsassistenten – und
Rettungssanitätern sowie nach den Ländern aufgliedern)?
Schwere singuläre traumatische Ereignisse im Rettungsdienst (z. B. schwere
Verletzungen, tödliche Unfälle etc.) können den Tatbestand eines Arbeitsunfalls
erfüllen, so dass die daraus ursächlich entstehenden psychischen Störungen
bzw. Erkrankungen entsprechend zu rehabilitieren und zu entschädigen sind.
Zum Spektrum behandlungsbedürftiger psychischer Störungen nach
Arbeitsunfällen zählen unter anderem auch posttraumatische Belastungsstörungen.
Um eine zeitnahe psychotherapeutische Unterstützung, Diagnostik und
Weiterbehandlung zu garantieren, hat die gesetzliche Unfallversicherung spezielle
Versorgungsstrukturen für die ambulante Behandlung psychischer
Erkrankungen. Das seit 2012 geltende „Psychotherapeutenverfahren“ stellt die
Versorgung von der Akutintervention bis zur beruflichen Reintegration sicher.
Bundesweit sind mehr als 750 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
sowie ärztliche Psychotherapeutinnen und ärztliche Psychotherapeuten an
diesem Verfahren beteiligt.
Um möglichst frühzeitig die notwendigen Maßnahmen der beruflichen und
sozialen Teilhabe einzuleiten und eine zügige Wiedereingliederung in Arbeit und
Gesellschaft zu erreichen, setzt die Unfallversicherung speziell ausgebildete
Reha-Manager ein. Diese verfügen neben den nötigen fachlichen Kenntnissen
auch über die erforderliche Sozial- und Methodenkompetenz.
Zentraler Aspekt ihrer Arbeit ist der persönliche Kontakt zu den Betroffenen
und die Einbeziehung aller am Beteiligten, wie Ärzte, Therapeuten und
Arbeitgeber.
18. Von wie vielen Mitarbeitenden im Rettungsdienst werden nach Kenntnis
der Bundesregierung diese Hilfsangebote in Anspruch genommen (bitte
für die Jahre 2010 bis 2020 angeben und nach Art des Hilfsangebots und
nach Ländern aufgliedern)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Hierzu liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
19. Über welche Wege erhalten Mitarbeitende im Rettungsdienst nach
Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu solchen Hilfsangeboten, bzw.
über welche Wege werden sie darüber informiert (bitte nach Art des
Hilfsangebots und nach Ländern aufgliedern)?
Zuständig für Prävention und Rehabilitation von Rettungskräften sind ganz
überwiegend die Unfallkassen bzw. Feuerwehrunfallkassen der Länder. Diese
informieren die Rettungskräfte über die Angebote u. a. über ihre
Internetauftritte. Bei Meldung solcher Ereignisse als Arbeitsunfälle erfolgt die Betreuung
über das Reha-Management des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
20. Welche Hilfsangebote gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für
Mitarbeitende im Rettungsdienst, die an einer posttraumatischen
Belastungsstörung erkrankt sind (bitte nach Notfallsanitätern – ehemals
Rettungsassistenten – und Rettungssanitätern sowie nach den Ländern
aufgliedern)?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
Die Rentenversicherung erbringt nach § 9 des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VI) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur
Teilhabe am Arbeitsleben sowie ergänzende Leistungen, um:
1. den Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten
entgegenzuwirken oder sie zu überwinden und
2. dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr
vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder sie
möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern.
Für im Erwerbsleben stehende Versicherte mit psychischen Störungen bieten
die Träger der Rentenversicherung Leistungen der psychosomatisch-
psychotherapeutischen Rehabilitation an.
21. Von wie vielen Mitarbeitenden im Rettungsdienst werden nach Kenntnis
der Bundesregierung diese Hilfsangebote in Anspruch genommen (bitte
für die Jahre 2010 bis 2020 angeben und nach Art des Hilfsangebots und
nach Ländern aufgliedern)?
Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden nicht nach
Berufsgruppen differenziert.
22. Über welche Wege erhalten Mitarbeitende im Rettungsdienst nach
Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu solchen Hilfsangeboten, bzw.
über welche Wege werden sie darüber informiert (bitte nach Art des
Hilfsangebots und nach Ländern aufgliedern)?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
Gemeinsam mit dem behandelnden Arzt oder Betriebsarzt kann besprochen
werden, ob eine medizinische Rehabilitation durch den zuständigen Träger der
Rentenversicherung notwendig und sinnvoll ist. Die Formulare zur
Beantragung der Rehabilitationsleistungen bekommen die Versicherten direkt bei der
Rentenversicherung sowie bei den Auskunfts- und Beratungsstellen. Die
gesetzlichen Krankenkassen und Versicherungsämter nehmen die Anträge
ebenfalls entgegen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Online-Antragstellung
unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Reha-Antra
gstellung/reha_antragstellung.html.
23. Welche Unterstützung wird nach Kenntnis der Bundesregierung
Mitarbeitenden im Rettungsdienst zur Verfügung gestellt, um ihre Resilienz zu
fördern (bitte nach Notfallsanitätern – ehemals Rettungsassistenten – und
Rettungssanitätern sowie nach Ländern aufgliedern)?
Auf die Antwort zu den Fragen 14 und 16 wird verwiesen.
24. Von wie vielen Mitarbeitenden im Rettungsdienst werden nach Kenntnis
der Bundesregierung diese Unterstützungsleistungen in Anspruch
genommen (bitte für die Jahre 2010 bis 2020 angeben und nach Art der
Unterstützung und nach Ländern aufgliedern)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Hierzu liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
25. Über welche Wege erhalten Mitarbeitende im Rettungsdienst nach
Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu solchen
Unterstützungsangeboten, bzw. über welche Wege werden sie darüber informiert (bitte nach
Art der Unterstützung und nach Ländern aufgliedern)?
Auf die Antwort zu den Fragen 14, 16 und 19 wird verwiesen.
26. Welche präventiven Maßnahmen plant die Bundesregierung darüber
hinaus, um posttraumatischen Belastungsstörungen bei Mitarbeitenden im
Rettungsdienst vorzubeugen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
27. Welche Studien sind der Bundesregierung bekannt, die sich mit dem
Thema posttraumatische Belastungsstörung im Rettungsdienst befassen?
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ (ÄSVB) beim
Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschäftigt sich derzeit mit
folgenden Studien im Zusammenhang mit posttraumatischer Belastungsstörung und
beruflichen Einwirkungen:
• Berger et al.: Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie,
Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) zum Thema Burnout. Der
Nervenarzt 2012;4:537-543
• problems, obesity and cardiovascular disease in paramedics. Emerg Med J
2014;31:242–247. doi:10.1136/emermed-2012-201672
• Neria Y, DiGrande L, Adams BG. Posttraumatic stress disorder following
the September 11, 2001, terrorist attacks. Am Psychol 2011; 66: 429–446
• Sterud T, Ekeberg O, Hem E. Health status in the ambulance services: a
systematic review. BMC Health Serv Res 2006; 6: 82
• Strohmeier H, Scholte WF. Trauma-related mental health problems among
national humanitarian staff: a systematic review of the literature. Eur J
Psychotraumatol 2015; 6:28541
• Garcia-Vera MP, Sanz J, Gutierrez S. A systematic review of the literature
on posttraumatic stress disorder in victims of terrorist attacks. Psychol Rep
2016; 119: 328–359
• Skogstad M, Skorstad M, Lie A et al. Work-related post-traumatic stress
disorder. Occup Med 2013; 63: 175–182
• Wilson LC. A systematic review of probable posttraumatic stress disorder
in first responders following man-made mass violence. Psychiatry Res
2015; 229: 21–26
• Utzon-Frank et al. 2014: Occurrence of delayed-onset post-traumatic stress
disorder: a systematic review and meta-analysis of prospective studies.
Scand J Work Environ Health. 2014 May 1;40(3):215-29.
• Bolm-Audorff U et al.: Zusammenhang zwischen beruflichen Traumata,
posttraumatischer Belastungsstörung und Depression – eine Beurteilung
von systematischen Reviews. Psychiat Prax 2019 Online-Publikation:
https://doi.org/10.1055/a-0822-7712
Die Aufzählung ist nicht abschließend und kann durch den ÄSVB jederzeit
erweitert werden.
28. Welche Studien hat die Bundesregierung zum Thema posttraumatische
Belastungsstörung im Rettungsdienst in Auftrag gegeben?
Folgende Studien wurden als Ressortforschungsprojekte vom
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und dem Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) beauftragt:
Titel: Untersuchung bestehender Maßnahmen zur sekundären Prävention und
Entwicklung einer Methodik und eines zielgruppenorientierten Programms zur
sekundären Prävention einsatzbedingter Belastungsreaktionen und -störungen
(Sekundäre Prävention)
Hochschule und Projektverantwortung:
Ludwig-Maximilians-Universität München, Department Psychologie: Prof.
Dr. Willi Butollo, Dr. Marion Krüsmann & Dr. Regina Karl
Laufzeit: 02/03-05/06
Titel: Untersuchung des langfristigen Adaptationsprozesses nach
unterschiedlichen Nachsorgemaßnahmen im Kontext von Katastrophen und extrem
belastenden Einsätzen (Follow up)
Hochschule und Projektverantwortung:
Ludwig-Maximilians-Universität München, Department Psychologie: Prof.
Dr. Willi Butollo, Dr. Marion Krüsmann & Dr. Regina Karl
Laufzeit: 05/07-06/08
Titel: Entwicklung eines praxisnahen, zielgruppenorientierten Anti-Stress-
Trainingsprogramms zur primären Prävention einsatzbedingter
Belastungsreaktionen und -störungen auf der Grundlage einer systematischen Untersuchung
der Wirksamkeit vorhandener Trainingskonzepte (Primäre Prävention)
Hochschule und Projektverantwortung:
Ludwig-Maximilians-Universität München, Department Psychologie: Prof.
Dr. Willi Butollo, Dr. Marion Krüsmann & Monika Schmelzer
Laufzeit: 01/03-03/06
Titel: Entwicklung von Standards und Empfehlungen für ein Netzwerk zur
bundesweiten Strukturierung und Organisation psychosozialer Notfallversorgung
und Entwicklung von Rahmenplänen zur Umsetzung von Leitlinien und
Standards zur Sicherstellung, Vernetzung und strukturellen Einbindung
Psychosozialer Notfallversorgung für Einsatzkräfte der polizeilichen und nicht
polizeilichen Gefahrenabwehr
Hochschule und Projektverantwortung:
Hochschule Magdeburg-Stendal, Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen:
Prof. Dr. Irmtraud Beerlage, Thomas Hering, Liane Nörenberg, Silke Springer,
Dagmar Arndt
Laufzeit: 12/02-05/04 und 08/04-03/06
Titel: Arbeitsbedingungen und Organisationsprofile als Determinanten von
Gesundheit, Einsatzfähigkeit sowie von haupt- und ehrenamtlichem Engagement
bei Einsatzkräften in Einsatzorganisationen des Bevölkerungsschutzes
Hochschule und Projektverantwortung:
Hochschule Magdeburg-Stendal, Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen:
Prof. Dr. Irmtraud Beerlage, Dr. Dagmar Arndt, Dr. Thomas Hering, Dr. Silke
Springer
Laufzeit: 04/06 – 09/09
29. Welche Kooperationen bestehen zwischen dem Rettungsdienst und
anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie
der Bundeswehr hinsichtlich der Prävention, der Erkennung und des
Umgangs mit posttraumatischen Belastungsstörungen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung hierzu nur Erkenntnisse mit Blick
auf die Bundespolizei vor.
Insgesamt hat die Erfahrung der Polizeibeamtinnen und –beamten in der
Bundespolizei mit Extremereignissen bisher gezeigt, dass die tatsächliche
Ausbildung von posttraumatischer Belastungsstörungen die Ausnahme bleibt. Für
diese Fälle hat der ärztliche Dienst der Bundespolizei eine erfolgreiche
Kooperation mit den Behandlungszentren in den Krankenhäusern der Bundeswehr in
Berlin, Koblenz und Hamburg.
In der Qualifikation der psychosozialen Fachkräfte und der Peers
(Bezugspersonen aus dem beruflichen Umfeld) zum Thema PTBS gewährleistet der
Rückgriff auf die gleichen Ausbildungsinhalte und –institute den gemeinsamen
Qualitätsstandard und den Austausch aller Akteure.
30. Welche Kooperationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen dem Rettungsdienst und anderen Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie der Bundeswehr hinsichtlich der
Prävention, der Erkennung und des Umgangs mit posttraumatischen
Belastungsstörungen geplant?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Für die
Bundespolizei wird zusätzlich auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 29
verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
31. Welchen Austausch und welche Kooperationen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung zwischen den Ländern hinsichtlich der Prävention, der
Erkennung und des Umgangs mit posttraumatischen
Belastungsstörungen in Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS;
bitte nach Ländern aufgliedern)?
Das BBK unterstützt und moderiert seit 2007 Qualitätssicherungsprozesse in
der Psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte (PSNV-E; sog.
Konsensus-Prozess PSNV). Bundesweit abgestimmte und wissenschaftlich
gesicherte Maßnahmen der PSNV werden über Kooperationspartner, u. a. der
jeweiligen Landeszentralstellen PSNV der Bundesländer, Feuerwehren,
Hilfsorganisationen, einschlägigen Fachverbänden etc., bei den Aufgaben- bzw.
Leistungsträgern des Rettungsdienstes implementiert, u. a. zur Vorbeugung und
Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) und anderen
Traumafolgestörungen.
Für das THW wird auf nachfolgende tabellarische Darstellung verwiesen.
Bundesland Zusammenarbeit
Hansestadt Bremen Das Land Bremen hat im niedersächsischen Landesbeirat PSNV einen
Gaststatus, da es dort nichts Vergleichbares gibt.
Niedersachsen Im Land Niedersachsen gibt es seit 2013 einen durch das niedersächsische
Innenministerium initiierten Landesbeirat PSNV, in dem die in Niedersachsen
im Bereich der PSNV tätigen Organisationen Mitglied sind. Darunter auch das
THW, die Bundespolizei und die Bundeswehr.
Hansestadt Hamburg Der Landesverband Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-
Holstein arbeitet im Landesbeirat PSNV mit beziehungsweise ist Mitglied in
der Landeszentralstelle PSNV. Dort sind alle Hilfsorganisationen,
Havariekommando, Bundespolizei, Polizei, Bundeswehr, Kassenärztliche
Vereinigung, Seemannsmission und die Kirche vertreten und tauschen sich 2 x
jährlich über Fragen zu PSNV aus.
Mecklenburg-Vorpommern
Schleswig-Holstein
Baden-Württemberg Es finden seit geraumer Zeit Netzwerktreffen auf Landkreisebene zu anderen
Rettungsdiensten (Krisenintervention), sowie kirchlichen Organisationen
(Notfallseelsorge) statt. Teilweise sind Einsatzkräfte des THW, welche im
ENT aktiv sind, auch in den Kriseninterventionsteams der Rettungsdienste
oder der Notfallseelsorge der Kirchen aktiv.
Bundesland Zusammenarbeit
Hessen Der Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland setzt zur
Psychosozialen Notfallversorgung die ENT-Teams des THW ein.Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen Im Landesverband Sachsen, Thüringen erfolgt die Zusammenarbeit in
Arbeitskreisen, lokalisiert beim jeweiligen Innenministerium des Bundeslandes
in der „Landeszentralstelle PSNV“.
Thüringen
Berlin Der Landesverband Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt setzt zur
Psychosozialen Notfallversorgung die ENT-Teams des THW ein.Brandenburg
Sachsen-Anhalt
Bayern Der Landesverband Bayern setzt zur Psychosozialen Notfallversorgung die
ENT-Teams des THW ein und arbeitet behördenintern in der
Facharbeitsgemeinschaft PSNV mit.
Nordrhein-Westfalen Das ENT-Team im Landesverband Nordrhein-Westfalen ist informatorisch im
„PSNV Netzwerk Düsseldorf“ eingebunden. Weiterhin Teilnahme an
Kongressen, Tagungen (z. B. Bundeskongress Notfallseelsorge) und an Workshops
des BBK.
Zwischen den Polizeibehörden von Bund und Ländern gibt es einen ständigen
Austausch zur PTBS im Rahmen der IMK und von ihr initiierte Bund-Länder-
Arbeitsgemeinschaften. Die Ergebnisse finden sich u. a. in den gemeinsamen
Polizeidienstvorschriften.
Für die Beamtinnen und Beamten in Auslandseinsätzen steht das von der
Bund-/Länder-Arbeitsgruppe „Internationale Polizeimissionen“ getragene
Kriseninterventionsteam (KIT AG IPM für Auslandsverwendungen) mit
qualifizierten Ärzten, Seelsorgern, Sozialwissenschaftlern und Polizeibeamten (Peers)
aus Bund und Ländern für kurzfristige praktische Hilfe zur Prävention von
PTBS nach Extremereignissen im Ausland zur Verfügung.
32. Welche länderübergreifenden Angebote gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung hinsichtlich der Prävention, der Erkennung und des
Umgangs mit posttraumatischen Belastungsstörungen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
33. Welchen Austausch und welche Kooperationen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung mit anderen Staaten hinsichtlich der Prävention, der
Erkennung und des Umgangs mit posttraumatischen Belastungsstörungen
in Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS; bitte
nach den Staaten aufgliedern)?
Wird das Kriseninterventionsteam (KIT AG IPM) der Bundespolizei nach
Extremereignissen im Ausland eingesetzt, steht die Nachbereitung auch den
Missionsangehörigen anderer Staaten offen. Auf europäischer Ebene findet der
fachliche Austausch der Bundespolizei zu Prävention, Diagnose und
Behandlung von PTBS mit allen europäischen Staaten im „European Medical und
Psychological Experts Network“ (EMPEN) statt.
Im Rahmen eines Anrainerstaatenkonzepts des THW hat der THW-
Landesverband Bremen, Niedersachsen im Jahr 2011 einen Austausch mit der ‚Groupe de
Support Psychologique‘ des Luxemburger Zivilschutzes begonnen. Hierfür
werden regelmäßig wechselseitige Ausbildungsveranstaltungen abgehalten, in
die auch Einsatznachsorgeteams des THW (ENT) aus dem THW-
Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland eingebunden sind. Ziel des
Luxemburger Zivilschutzes war es bei dieser Form der Zusammenarbeit, im
Fall einer Großschadenslage ein Partnerteam im Ausland, also der
Bundesrepublik Deutschland, zu haben, welches dann in Luxemburg die Betreuung der
Einsatzkräfte übernehmen kann, wenn sich Luxemburger PSNV-Kräfte im
Ereignisfall auf die betroffene Bevölkerung konzentrieren muss
(Ressourcenmangel, z. B. nach einem Flugzeugabsturz).
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