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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umgang mit dem sog. legalistischen Islamismus

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

26.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2302501.10.2020

Umgang mit dem sog. legalistischen Islamismus

der Abgeordneten Stephan Thomae, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Sicherheitsbehörden warnen vor der Gefahr, die von den gewaltfrei agierenden islamistischen Organisationen in Deutschland ausgeht. Zur Abgrenzung von gewaltorientierten Strukturen bezeichnet sie der Verfassungsschutz als „legalistische Islamisten“. Insbesondere trifft dies auf die in Europa agierenden Ableger der Muslimbruderschaft (MB) zu. Laut dem Verfassungsschutzbericht 2019 gibt es im Bereich der Personen mit Islamismuspotenzial einen Anstieg um ca. 5,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr, womit sich die Zahl auf 28 020 Personen beläuft (vgl. Verfassungsschutzbericht 2019, S. 180). Davon wird fast die Hälfte aller Personen dem legalistischen Islamismus zugeordnet. Laut einer Umfrage von SWR und BR unter allen Verfassungsschutzämtern in Deutschland hat der „legalistische Islamismus“ mehr als 13 000 Anhänger (vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/politischer-islam-101.html). Dabei geht Burkhard Freier, Leiter des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen, davon aus, dass der „legalistische Islamismus“ gefährlicher sei als gewaltbereiter Extremismus (vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/politischer-islam-101.html vom 21. Juli 2020). Diese Einschätzung wird in der Forschung allerdings infrage gestellt. Nach Lorenzo Vidino, Programmdirektor für Extremismus an der George Washington University, gibt es in Europa weder eine allgemein akzeptierte Bewertung noch eine klare Politik gegenüber Netzwerken legalistischer Islamisten nach dem Vorbild der Muslimbruderschaft (https://www.kas.de/de/analysen-und-argumente/detail/-/content/die-muslimbruderschaft-im-westen). „Das Wissen über die Muslimbrüder in Europa ist sehr gering“, gesteht auch Burkhard Freier (https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/wie-die-muslimbruderschaft-die-demokratie-gefaehrdet-16478440.html).

Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes streben diese islamistischen Gruppen – auf Grundlage der hiesigen Gesetze – zunächst die Islamisierung der muslimischen Bevölkerung und langfristig die Umformung des demokratischen Rechtsstaats in einen islamischen Staat an. In Kulturvereinen und Moscheegemeinden rekrutieren sie Mitglieder, verankern ihre Ideologie und bieten sich dadurch dem Staat als Sprachrohr der Muslime an (vgl. https://www.verfassungsschutz.bayern.de/islamismus/definition/erscheinungsformen/legalistischer_islamismus/index.html). Beispiel hierfür ist die als der MB nahestehend eingeschätzte „Deutsche Muslimische Gemeinschaft“ (DMG), welche bis 2018 noch „Islamische Gemeinschaft Deutschland“ (IGD) hieß. Die Umbenennung erfolgte, weil die IGD namentlich in den Verfassungsschutzberichten der MB zugeordnet wurde. Auch die DMG wird namentlich im Verfassungsschutzbericht 2019 genannt. Hiergegen geht die DMG derzeit juristisch vor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz teilte dazu mit, dass das öffentliche Bestreiten einer Verbindung zur Muslimbruderschaft zum „konspirativen Vorgehen“ der DMG gehöre und „die Janusköpfigkeit der Organisation“ verdeutliche (vgl. https://www.swr.de/report/swr-recherche-unit/22-konspirative-zellen-der-muslimbruderschaft-in-deutschland/-/id=24766532/did=25301906/nid=24766532/ronf6n/index.html). Während versucht wird, sich nach außen von der MB und dem legalistischen Islamismus zu distanzieren, wird einem Bericht des BR zufolge hingegen in internen Zirkeln und mit Schulungsmaßnahmen und Fortbildungsveranstaltungen eine islamische Rechts-, Gesellschafts- und schließlich auch Staatsordnung propagiert, die mit wesentlichen Aspekten des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren ist (vgl. https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/warum-legalistische-islamisten-die-demokratie-bedrohen,SAf9HRz).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele Personen werden dem Bereich mit „Islamismuspotenzial“ seit 2015 zugeordnet (bitte nach Jahren, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Bundesland aufschlüsseln)?

2

Wie begründet die Bundesregierung die im Verfassungsschutzbericht 2019 aufgezeigte gestiegene Zahl von Personen mit „Islamismuspotenzial“, und wie bewertet sie diese?

3

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang eingeleitet, um der Entwicklung steigender Personenzahlen in diesem Bereich entgegenzuwirken?

4

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um einer weiteren Entwicklung steigender Personenzahlen in diesem Bereich entgegenzuwirken?

5

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in Fällen der Muslimbruderschaft nahestehender Kulturvereine etc., insbesondere gegenüber der DMG, ergriffen oder plant sie zu ergreifen?

6

Wie stuft die Bundesregierung die Bedrohung durch den „legalistischen Islamismus“ ein?

7

Falls der „legalistische Islamismus“ aus Sicht der Bundesregierung eine Bedrohung darstellt: Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant sie zu ergreifen, um „legalistischen Islamismus“ zu bekämpfen?

8

Gibt es ein laufendes Verfahren der DMG gegen das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bezüglich der Nennung im Verfassungsschutzbericht von 2019?

Falls ja, wie schätzt die Bundesregierung die Argumentation der Klageschrift ein?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Beitrittsverfahren zu Organisationen des „legalistischen Islamismus“?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die inneren Strukturen von der Muslimbruderschaft (MB) oder ihr nahestehender Organisationen wie der DMG?

11

Sind der Bundesregierung Inhalte von Schulungsmaßnahmen und anderen internen Unterlagen im Inneren von Organisationen des „legalistischen Islamismus“ bekannt, insbesondere bei der DMG, die einen Verdacht einer verfassungsfeindlichen Ideologie begründen oder erhärten?

12

Wie identifiziert die Bundesregierung Personen und Organisationen des „legalistischen Islamismus“ sowie deren hierarchische Strukturen?

13

Wie viele Personen und Organisationen ordnet die Bundesregierung dem „legalistischen Islamismus“ seit wann zu?

14

Welche Personen und Organisationen ordnet die Bundesregierung dem „legalistischen Islamismus“ seit wann zu?

Berlin, den 30. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

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