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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nationale und europaweite Vergabeverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

13.01.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2305902.10.2020

Nationale und europaweite Vergabeverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

der Abgeordneten Dr. Tobias Lindner, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Beschaffungsprozess bei der Bundeswehr läuft seit Jahren schleppend. Beim Beschaffungsamt der Bundeswehr, dem BAAINBw in Koblenz, sind seit Jahren mehrere tausend Stellen unbesetzt, gleichzeitig läuft derzeit zum wiederholten Mal eine Reorganisation des BAAINBw. Um den Beschaffungsstau aufzulösen und Vergabeverfahren im Sicherheitsbereich zu beschleunigen, hat die Bundesregierung allerdings nicht an der Stellschraube angesetzt, den Personalmangel im BAAINBw zu reduzieren. Stattdessen wurde das Vergaberecht erweitert, beispielsweise durch das „Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/15603).

Das Vergaberecht der EU regelt unter anderem die Vergabe öffentlicher Aufträge ab Erreichen der EU-Schwellenwerte und sieht für diesen Bereich europaweite Ausschreibungen vor. Es soll den freien Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union garantieren. Gerade im sicherheitspolitischen Bereich werden jedoch häufig, alternativ zu europaweiten Ausschreibungen, rein nationale Ausschreibungen bzw. Auswahlverfahren diskutiert und gefordert. Mit dem im Februar 2020 verabschiedeten „Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ soll eine beschleunigte Beschaffung für die Sicherheitsbehörden ermöglicht werden.

Das Gesetz enthält Regelungen, die die Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) modifizieren sollen, um eine beschleunigte Beschaffung für die militärischen und zivilen Sicherheitsbehörden zu ermöglichen.

Auslegungshilfen und Regelbeispiele sollen dazu beitragen, „dass vergaberechtliche Spielräume für eine schnelle Beschaffung konsequenter genutzt werden können.“ Grund hierfür sei die Notwendigkeit, kurzfristig und effektiv auf sicherheitsrelevante Entwicklungen sowohl im In- als auch im Ausland reagieren zu können (vgl. Bundestagsdrucksache 19/15603). Es ist allerdings aus Sicht der Fragesteller fraglich, ob durch das neue Gesetz die vergaberechtliche Praxis tatsächlich die gewünschte Wirkung haben wird.

So enthält das Gesetz beispielsweise eine Regelung, wonach in Fällen der Dringlichkeit die Angebotsfrist verkürzt werden kann. Grund für die langwierigen Vergabeverfahren bei Beschaffungen im Verteidigungsbereich war in der Vergangenheit jedenfalls nicht die Bekanntmachungsfrist (vgl. https://blog.cosinex.de/2019/09/18/entwurf-aenderungen-vergaberecht-vergabestatistik-verteidigung/). Daher bleibt abzuwarten, ob es mit dieser Gesetzesnovelle tatsächlich zu einer Beschleunigung des Verfahrens kommen wird.

Von Seiten der Industrie wird bei neuen Beschaffungsvorhaben regelmäßig der Vorwurf erhoben, dass durch europaweite Beschaffungen die deutsche Industrie benachteiligt beziehungsweise nicht ausreichend berücksichtigt werde.

Derzeit sieht § 107 Absatz 2 GWB vor, dass ein Auftrag ausnahmsweise nicht dem EU-Vergaberecht unterfällt, wenn die Leistung dem Anwendungsbereich des § 346 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterfällt, also wesentlichen Sicherheitsinteressen unterliegt.

Das neue Gesetz zur beschleunigten Beschaffung enthält eine Auslegungshilfe, die klarstellt, wann ein solches wesentliches Sicherheitsinteresse berührt sein könnte. Das ist der Fall, wenn ein öffentlicher Auftrag oder eine Konzession eine Technologie betrifft, die als verteidigungsindustrielle Schlüsseltechnologie eingestuft wird. Flankiert wird das Gesetz von dem im Februar 2020 veröffentlichten Strategiepapier zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Das erweckt nach Ansicht der Fragesteller den Eindruck, dass der Schutz der deutschen Industrie eindeutig im Vordergrund steht. Es stellt sich aus Sicht des Rechtsanwenders die Frage, ob die Auslegungshilfe mehr Rechtssicherheit bringt (vgl. https://blog.cosinex.de/2019/09/18/entwurf-aenderungen-vergaberecht-vergabestatistik-verteidigung/). Denn auch das Strategiepapier der Bundesregierung offenbart in diesem Bereich noch Schwachstellen und ungeklärte Definitionen, welche zu Rechtsunsicherheit führen.

Im Rahmen der Berateraffäre haben nach Ansicht der Fragesteller der Bundesrechnungshof und der 1. Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses des 19. Deutschen Bundestages zahlreiche Vergaberechtsverstöße im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) aufgedeckt. Es bleibt äußerst fraglich, ob ein Gesetz, welches die Transparenz einschränkt statt sie zu erhöhen, der richtige Weg ist, um die bestehenden Defizite zu beseitigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie viele Ausschreibungen hat das BMVg bzw. der Geschäftsbereich im Jahr 2019 veröffentlicht?

2

Wie viele wurden europaweit und wie viele bundesweit ausgeschrieben?

3

Inwieweit wurden bei den Ausschreibungen soziale, ökologische und menschenrechtliche Kriterien vorgegeben?

4

Wie viele Vergaben erfolgten im Jahr 2019 nach europaweiten Ausschreibungen an nicht in Deutschland ansässige Unternehmen?

5

Wie hoch war das Auftragsvolumen jeweils (bitte getrennt national und europäisch auflisten)?

6

Wie hoch war der Anteil der vergebenen Aufträge, die ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien berücksichtigt haben (bitte in Prozent und Gesamtvolumen sowie die Bereiche auflisten)?

7

Um wie viel Prozent hat sich das Auftragsvolumen nach der Vergabe durchschnittlich und in Summe bis zum Abschluss der jeweiligen Leistung verändert?

8

Nach welchen Verfahrensarten sind die europaweiten Ausschreibungen im Jahr 2019 erfolgt (bitte nach Offenem Verfahren, Nicht offenem Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblichem Dialog, Innovationspartnerschaften und Wettbewerb summiert auflisten)?

9

Wie viele Bauaufträge sind im Jahr 2019 im Geschäftsbereich des BMVg ausgeschrieben worden, und wie viele davon wurden europaweit ausgeschrieben?

10

Wie viele Rahmenvereinbarungen hat das BMVg mit deutschen bzw. in der EU ansässigen Unternehmen aktuell geschlossen?

11

Wie hoch sind die über Rahmenvereinbarungen verausgabten Mittel (bitte getrennt nach EU und Deutschland summiert angeben)?

12

Wie viele aktuell im Verfahren befindliche Ausschreibungen und wie viele bereits erfolgte Vergaben vom BMVg bzw. seinem Geschäftsbereich sind nach aktuellem Stand durch den Brexit betroffen?

13

Wie viele Aufträge sind vom BMVg bzw. seinem Geschäftsbereich im Jahr 2019 aufgrund besonderer Dringlichkeit nicht europaweit ausgeschrieben worden?

14

Wie häufig hat in den letzten fünf Jahren die deutsche Rechtsprechung eine besondere Dringlichkeit bei der Vergabe bzw. Beschaffung im Geschäftsbereich des BMVg verneint (bitte Verfahren auflisten)?

15

Wie viele Aufträge sind vom BMVg bzw. seinem Geschäftsbereich im Jahr 2019 nicht europaweit ausgeschrieben worden, da es nur einen möglichen Anbieter gibt oder gab?

16

Bei wie vielen Ausschreibungen sind während des Verfahrens im Jahr 2019 Bieter ausgeschlossen worden (bitte Verfahren auflisten)?

17

Wie viele Bieter sind insgesamt im Jahr 2019 von Ausschreibungen ausgeschlossen worden, und wie lauteten die Begründungen (bitte Bieter inklusive jeweilige Begründung auflisten)?

18

Wie häufig musste durch den Ausschluss eines Bieters das Ausschreibungsverfahren erneuert bzw. wiederholt werden (bitte Verfahren auflisten)?

19

Bei wie vielen Auswahlverfahren wurden von unterlegenen Teilnehmern gegen die Auswahlentscheidung rechtliche Schritte eingeleitet (bitte Verfahren auflisten)?

20

Wie groß waren die durchschnittlichen zeitlichen Verzögerungen durch Klagen von unterlegenen Teilnehmern?

21

Wie häufig sind aufgrund der eingelegten Rechtsmittel Auswahlentscheidungen von Seiten des BMVg revidiert worden?

22

Wie häufig wurden seit der Verabschiedung des Gesetzes zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik Vergaben auf Basis sicherheitsindustrieller Schlüsseltechnologien vergeben?

Berlin, den 28. September 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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