Rolle der Financial Intelligence Unit beim Wirecard-Skandal
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung der Fragesteller
Laut Medienberichten lagen gegenüber dem deutschen börsennotierten Zahlungsabwicklungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen Wirecard, das in der Folge von Bilanzmanipulationen im Juni 2020 Insolvenz angemeldet hat, schon seit geraumer Zeit Hinweise über kriminelle Handlungen vor (vgl. Warnruf ohne Folgen, in: Der Spiegel vom 19. September 2020, S. 73). Die Geldwäsche-Spezialbehörde des Zolls, die Financial Intelligence Unit (FIU) in Köln, stand bereits vor Bekanntwerden des Wirecard-Skandals in der Kritik. So wurden von den Fragestellenden immer wieder die unzureichende EDV-Infrastruktur, die unangemessene personelle wie fachliche Aufstellung der Behörde, die unzureichenden Bürokapazitäten sowie das Fehlen von für die Arbeit der Behörde essenziellen Zugriffsrechten auf Datenbanken thematisiert. In einem nicht veröffentlichten Bericht des Bundesrechnungshofs, über den im September 2020 verschiedene Medien berichteten, werden diese aus Sicht der Fragestellenden gravierenden Missstände von den obersten Rechnungsprüfern deutlich kritisiert (vgl. Massives Staatsversagen, in: Wirtschaftswoche vom 18. September 2020, S. 28). Vor diesem Hintergrund möchten sich die Fragestellenden näher nach den Arbeitsmechanismen und Handlungen der Financial Intelligence Unit erkundigen, die auch bei Wirecard Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen untersucht, die im Zusammenhang mit Geldwäsche stehen könnten.
Fragen und Antworten4
Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl bei der Financial Intelligence Unit (FIU) eingegangener Verdachtsmeldungen mit Bezug zum Wirecard-Konzern und mit Bezug zu den aktuellen Vorwürfen, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Jahren seit dem 26. Juni 2017 bis zum heutigen Stichtag, dar (bitte tabellarisch darstellen)? a) In welcher Frist wurden die Verdachtsmeldungen, aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Jahre, bearbeitet (bitte Bearbeitungsverlauf, also wann eingegangen, und wann an die zuständige Stelle weitergeleitet, pro Anzeige aufschlüsseln)? b) In welcher Frist wurden Geldwäscheverdachtsmeldungen gemäß den §§ 43 Absatz Absatz 1, 46 Absatz 1 i. V. m. § 32 Absatz 2 des Geldwäschegesetzes (GwG) – sogenannte Fristfälle –, aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Jahre, bearbeitet (bitte Bearbeitungsverlauf, also wann eingegangen und wann an die zuständige Stelle weitergeleitet, pro Anzeige aufschlüsseln)? c) In welchen der in den Fragen 1a und 1b) aufgeführten Verdachtsmeldungen wurden Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte der Wirecard AG in Vermutung einer Beteiligung an einer Straftat aufgeführt? d) Welche der in den Fragen 1a bis 1c aufgeführten Verdachtsmeldungen sind nach heutigem Kenntnisstand (primär) welchen Straftaten zuzuordnen? e) Welchen der in den Fragen 1a bis 1c aufgeführten Verdachtsmeldungen wurden der Financial Intelligence Unit per Fax übermittelt?
Die Fragen 1 bis 1d werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung kann nur zum Teil offen erfolgen.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Markus Herbrand auf Bundestagsdrucksache 19/22089 wird verwiesen.
Der FIU lagen bis zum 22. Juni 2020, an dem die erste Meldung der Wirecard AG zu den aktuellen Vorwürfen bei der FIU abgegeben wurde und sie zugleich eine Ad-hoc-Mitteilung zu ihren Bilanzierungsfragen abgesetzt hat, im Rahmen ihrer Analyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – und damit in Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags – 2 Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit den ersten Vorwürfen gegenüber Wirecard in der Financial Times vor. Diese Meldungen wurden bereits am 13. Februar 2019 bzw. am 7. Juni 2019 an das insoweit zuständige LKA Bayern abgegeben. Zusätzlich wurde die BaFin bereits im Kontext der ersten Abgabe unterrichtet. Darüber hinaus gab es noch 5 Verdachtsmeldungen gegen Wirecard im Zusammenhang mit Online-Glücksspiel, die ebenfalls an das LKA Bayern weitergeleitet wurden.
Die FIU hat insoweit ihr vorliegende relevante Erkenntnisse zu Wirecard unmittelbar weitergeleitet und ist damit ihrem gesetzlichen Auftrag vollumfänglich nachgekommen. Dies bestätigt sich gerade auch aus einer nachträglichen Bewertung aller relevanten FIU-Vorgänge.
Die FIU beteiligt sich intensiv an der weiteren Aufklärung der Wirecard-Vorwürfe und bewertet daher seit 22. Juni 2020 im Rahmen einer vertieften Analyseoperation nochmals alle ihr bislang vorliegenden Informationen zu Wirecard einschließlich der neu bei ihr eingehenden Verdachtsmeldungen im Lichte der aktuellen Erkenntnisse. Dabei hat die FIU bewusst den Kriterienkatalog der Untersuchung – über ihren gesetzlichen Kernauftrag hinaus – erweitert um: Bilanzbetrug, Insiderhandel, Marktmanipulation sowie Betrugs- und Untreuevorwürfe.
Die entsprechende strategische Auswertung des Informationspools im Rahmen der vertieften Analyseoperation zeigt, dass mit Stand 20. August 2020 von der Gesamtzahl von Meldungen und Informationen mit Bezügen zu Wirecard insgesamt 144 Vorgänge als relevant für die aktuell bekannten Vorwürfe zu bewerten sind. Diese teilen sich in 102 Verdachtsmeldungen und 42 Informationen (ein- und ausgehende FIU-Spontaninformationen und FIU-Ersuchen) auf.
Von den 102 Verdachtsmeldungen hat die FIU mit Stand 20. August 2020 53 Verdachtsmeldungen an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA Bayern) abgegeben (davon auch die zuvor genannten 2 Abgaben an das LKA Bayern vor dem 22. Juni 2020, die auch im Rahmen der Neubewertung als relevant bewertet werden).
Die darüber hinaus erbetenen Angaben zu einzelnen Verdachtsmeldungen sind den als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ gekennzeichneten Anlagen zu entnehmen.*
Die Einstufung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 VSA erfolgt, da eine Kenntnisnahme durch Unbefugte nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder sein kann.
Entsprechend den internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF), den Anforderungen der Egmont Gruppe und den europarechtlichen Vorgaben handelt die FIU eigenständig und ist in ihrer operativen Analyse unabhängig. Ihre Arbeitsabläufe und Analyseschritte unterliegen strengen Sicherheits- und Datenschutzstandards. Ein Bekanntwerden der Arbeitsweise der FIU, deren Analysetätigkeit einer möglichen Strafverfolgung im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelagert ist, wäre daher für entsprechende Ermittlungserfolge und somit die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland mindestens nachteilig.
Insbesondere die Angaben zu Ihrer Frage, in welchen Meldungen die Betroffenheit eines Vorstandsmitglieds in Vermutung zu einer Beteiligung an einer namentlich benannten Straftat aufgeführt ist, stellen aufgrund der nicht auszuschließenden Möglichkeit von Rückschlüssen auf die konkreten Sachverhalte eine Gefährdung im o. g. Sinne dar und könnten darüber hinaus laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gefährden. Darüber hinaus müssen entgegenstehende Rechte Dritter, insbesondere des betroffenen Unternehmens, berücksichtigt werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Markus Herbrand auf Bundestagsdrucksache 19/22089 hingewiesen.
Keine der aufgeführten Verdachtsmeldungen wurde der FIU per Fax übermittelt.
Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) werden nach Kenntnis der Bundesregierung zum aktuellen Stichtag in der Wirecard Special Task Force von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) eingesetzt (bitte tabellarisch darstellen)? a) Wie viele VZÄ werden von Mitarbeitern der FIU und wie viele VZÄ werden von Mitarbeitern der BaFin gestellt? b) Aus welchen Arbeitsbereichen wurden die Mitarbeiter der FIU, die nun in der Wirecard Special Task Force eingesetzt werden, abgezogen? c) Aus welchen Arbeitsbereichen wurden die Mitarbeiter der BaFin, die nun in der Wirecard Special Task Force eingesetzt werden, abgezogen? d) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Tätigkeiten, mit denen die Mitarbeiter der FIU, die nun in der Wirecard Special Task Force eingesetzt werden, regulär betraut sind, zufriedenstellend abgearbeitet werden? e) Welche Stellen der Bundesregierung werden mit wie vielen VZÄ neben der BaFin und FIU in der Wirecard Special Task Force eingesetzt?
Die Fragen 2 bis 2e werden gemeinsam beantwortet.
Sowohl seitens der FIU als auch seitens der BaFin sind verschiedene Mitarbeiter neben ihren Linienaufgaben mit der Arbeit in der Task Force befasst. Die Tätigkeit in der Task Force überschneidet sich inhaltlich mit den regulären Tätigkeiten und ist insoweit auch Bestandteil der originären Aufgaben der einzelnen Mitarbeiter. Zugleich fließen die Erkenntnisse aus der Task Force auch in die Erledigung der sonstigen Linienaufgaben mit ein. Die Zahl der eingesetzten Mitarbeiter variiert hierbei themenbezogen. Eine abschließende Bezifferung von Vollzeitäquivalenten ist daher weder für die BaFin noch für die FIU möglich. Die Mitarbeiter der FIU sind in die Arbeitsbereiche mit Zuständigkeit für Risikomanagement, Grundsatzfragen, Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, strategische Analyse und operative Analyse, die Mitarbeiter der BaFin sind in den Bereichen Geldwäscheprävention, Bankenaufsicht und Wertpapieraufsicht eingebunden. Die Task Force ist nur mit Angehörigen der BaFin und der FIU besetzt.
Wie viele Stellen wurden in der Zollverwaltung für den Aufgabenbereich „FIU“, aufgeschlüsselt auf die letzten vier Haushalte jeweils, bewilligt (nach Behörde, Anzahl an Stellen und Besoldungsgruppe aufschlüsseln)?
Bisher wurden in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 insgesamt 348 Planstellen jeweils unmittelbar zur Aufgabenwahrnehmung der FIU ausgebracht und der Planstellenzulauf über weitere 127 Planstellen im gehobenen Dienst von 2022 bis 2026 in einem Haushaltsvermerk berücksichtigt. In den bereits zugelaufenen und noch aus dem Haushaltsvermerk zulaufenden Planstellen sind insgesamt 400 Planstellen zur fachlichen Aufgabenerledigung der FIU enthalten, die übrigen Planstellen sind für Querschnittsaufgaben (OPH, IT und Ausbildung) vorgesehen.
Der nachfolgenden Tabelle kann die Verteilung auf die Haushaltsjahre und Laufbahnen entnommen werden:
- Haushaltsjahr Laufbahngruppe Summe der unmittelbar ausgebrachten PlanstellenHöherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst
- 2017 21 62 17 100
- 2018 25 130 17 172
- 2019 9 59 8 76
- 2020 0 0 0 0
- Summe 55 251 42 348
Wie viele Stellen wurden in der Zollverwaltung für den Aufgabenbereich „FIU“, aufgeschlüsselt zum Stichtag 31. Dezember und für das laufende Jahr zum heutigen Stichtag, besetzt (nach Behörde, Anzahl der Stellen und Besoldungsgruppe aufschlüsseln)?
Die besetzten Planstellen bei der FIU zu den Stichtagen 31. Dezember 2019 und 30. September 2020 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
- Stichtag Stammbesetzung aufgeschlüsselt nach Laufbahngruppen Summe Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst
- 31.12.2019 31 186 41 258
- 30.09.2020 31 225 37 293
Zur Sicherstellung der Aufgabenerledigung wurden zusätzlich zum Stichtag 31. Dezember 2019 insgesamt 134 und zum Stichtag 30. September 2020 110 qualifizierte Geschäftsaushilfen aus anderen Aufgabenbereichen der Zollverwaltung bei der FIU eingesetzt.