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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Biotechnologie-Standort Deutschland - Antiinfektiva und Impfstoffe
(insgesamt 85 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
05.11.2020
Antwortdauer
29 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenGesundheit & Pflege
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/2317807.10.2020
Biotechnologie-Standort Deutschland - Antiinfektiva und Impfstoffe
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Mario Brandenburg (Südpfalz),
Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler,
Peter Heidt, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck,
Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker,
Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja
Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek,
Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina
Konrad, Konstantin Kuhle, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Matthias
Nölke, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank
Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan
Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig,
Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Biotechnologie-Standort Deutschland – Antiinfektiva und Impfstoffe
Die aktuelle SARS-CoV-2-Pandemie hat gezeigt, dass Infektionserreger mit
neuartigen Eigenschaften, die ein schwerwiegendes Seuchenereignis auslösen,
plötzlich auftreten können und massive, disruptive Implikationen auf das
Gesundheitssystem und auf die gesellschaftliche wie wirtschaftliche Entwicklung
der Bundesrepublik Deutschland haben können. Neben Pandemien, ausgelöst
durch Viren, rückt auch die zunehmende Gefahr steigender Infektionszahlen,
ausgelöst durch multiresistente Bakterien, in den Fokus.
Als Reaktion auf die Auswirkungen der SARS-Coronavirus(CoV)-Pandemie
von 2002/2003, die erste Pandemie des 21. Jahrhunderts, wurde die
Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ unter fachlicher Federführung des
Robert Koch-Instituts (RKI) und unter Mitwirkung weiterer Bundesbehörden
durchgeführt und am 3. Januar 2013 auf der Bundestagsdrucksache 17/12051
veröffentlicht. Im Verlauf der SARS-CoV-2-Pandemie 2019/2020 ist nach
Ansicht der Fragesteller deutlich geworden, dass Empfehlungen und Maßnahmen
aus der Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ von der
Bundesregierung nicht oder nur unvollständig umgesetzt wurden. Durch die SARS-
CoV-2-Pandemie werden nach Auffassung der Fragesteller grundsätzliche
Schwächen des Biotechnologie-Standorts Deutschland im Bereich der
Antiinfektiva deutlich. Antiinfektiva sind Wirkstoffe zur Behandlung von
Infektionskrankheiten. Diese Anfrage beschäftigt sich mit aktuellen Problemen im
Bereich der Forschung und Entwicklung von Impfstoffen, Virostatika
(Substanzen, welche die Vermehrung von Viren hemmen), und Antibiotika (Substanzen,
welche hemmendend oder toxisch auf Bakterien wirken). Es ist nach Ansicht
der Fragesteller politischer Handlungsbedarf erforderlich, der nicht nur
Deutschland als Biotechnologie-Standort stärkt, sondern die Bundesrepublik
Deutschland für zukünftige Epidemien und Pandemien besser aufstellt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23178
19. Wahlperiode 07.10.2020
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch sind die von der Bundesregierung bereitgestellten Mittel für die
wissenschaftliche Forschung im Bereich der Infektionsforschung?
a) Wie haben sie sich in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jährlich
in absoluten Zahlen und in Prozent der gesamten Fördermittel für
wissenschaftliche Forschung darstellen)?
b) Wie viel Prozent der durch die Bundesregierung bereitgestellten Mittel
für die wissenschaftliche Forschung im Bereich der Life Sciences/
Biomedizin fließen in den Bereich der Infektionsforschung, wie viel
Prozent in die Krebsforschung, wie viel Prozent in die Erforschung
kardiovaskulärer Erkrankungen, und wie viel Prozent in restliche
Bereiche (bitte die letzten zehn Jahre darstellen)?
c) Wie viel Prozent der durch die Bundesregierung bereitgestellten Mittel
für die wissenschaftliche Forschung im Bereich Infektionsforschung
fließen in den Bereich der Bakteriologie, wie viel Prozent in den
Bereich der Virologie, und wie viel Prozent in restliche Bereiche der
Infektionsforschung (bitte die letzten zehn Jahre darstellen)?
d) Wie viel Prozent der durch die Bundesregierung bereitgestellten Mittel
für die wissenschaftliche Forschung im Bereich der Life Sciences/
Biomedizin fließen in den Bereich der angewandten Forschung, wie
viel Prozent in die Grundlagenforschung (bitte die letzten zehn Jahre
darstellen)?
e) Plant die Bundesregierung, die bereitgestellten Mittel für die
wissenschaftliche Forschung im Bereich der Infektionsforschung zu erhöhen?
2. Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viel Prozent des in
Deutschland insgesamt verfügbaren Wagniskapitals in dem Bereich der
Biotechnologie/Life Science/Biomedizin, speziell in die Forschung und Entwicklung
von Antiinfektiva geht?
a) Falls ja, wie sehen diese aus?
b) Falls ja, wie haben sich diese Zahlen die letzten zehn Jahren
entwickelt?
c) Falls nein, ist die Bundesregierung bereit, diese zu ermitteln?
Wenn nein, warum nicht?
3. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass in Deutschland von den
insgesamt 6,2 Mrd. Euro an Wagniskapital für deutsche Startups 2019 nur
1,5 Prozent in Startups im Bereich der Biotechnologie investiert wurden (a
ssets.ey.com/content/dam/ey-sites/ey-com/de_de/news/2020/01/ey-start-u
p-barometer-januar-2020.pdf)?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Zahl der Gründungen im Bereich
der Biotechnologie in Deutschland im internationalen Vergleich?
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass das
mangelhafte Kapitalökosystem in Deutschland dazu beiträgt, dass die Zahl der
Gründungen im Bereich der Biotechnologie niedrig ist?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass im
internationalen Vergleich die Zahl der Gründungen in Deutschland im Bereich der
Biotechnologie niedrig ist?
Wenn ja, was sind die Gründe?
Wenn nein, warum nicht?
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung generell, um den
Biotechnologie Standort Deutschland attraktiver für Gründungen zu machen?
8. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass im Jahr 2019 in
Großbritannien fast dreimal so viel Risikokapital für Biotech-
Unternehmen eingeholt wurde wie in Deutschland (www.nature.com/articl
es/s41587-020-0483-6)?
9. Welche Rolle spielen aus Sicht der Bundesregierung Family Offices und
Business Angels für die Finanzierung deutscher Biotechnologie-
Unternehmen im Vergleich zu Wagniskapitalgesellschaften?
10. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das in Deutschland
verfügbare Wagniskapital für die Biotechnologie-Branche zu erhöhen?
11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das in Deutschland
verfügbare Wagniskapital für die Forschung und Entwicklung von
Antiinfektiva zu erhöhen und bestehende Maßnahmen zu evaluieren?
12. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass ein Großteil der Börsengänge
deutscher Biotechnologie-Unternehmen an Börsen in den Vereinigten
Staaten stattfinden (assets.ey.com/content/dam/ey-sites/ey-com/de_de/new
s/2020/04/ey-deutscher-biotech-report-2020.pdf und www.handelsblat
t.com/unternehmen/industrie/finanzierung-warum-sich-immer-mehr-deuts
che-biotechs-ihr-kapital-in-den-usa-besorgen/24193992.html?ticket=ST-5
051030-ZQRUdSeYhPTVvUbKBoQv-ap5)?
13. Wie bewertet die Bundesregierung den Zugang deutscher Biotech-Firmen
zu staatlichem Kapital im Vergleich zu den USA?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
deutsche Biotech-Firmen in den USA schneller als in Deutschland Zugang
zu privatem Kapital erlangen können?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
deutsche Biotech-Firmen aufgrund des mangelnden Kapitalökosystems in
Deutschland einen Börsengang in den USA gegenüber Deutschland
bevorzugen?
c) Plant die Bundesregierung generell Maßnahmen, die Zahl an
Börsengängen deutscher Biotechnologie-Unternehmen an deutschen Börsen
zu erhöhen, und wenn ja, welche?
14. Welche Gründe haben aus Sicht der Bundesregierung dazu geführt, dass
die großen pharmazeutischen Unternehmen heute weitgehend ihre
Forschungsaktivitäten im Bereich der Antibiotika eingestellt haben (www.oec
d.org/g20/summits/hamburg/Tackling-Antimicrobial-Resistance-Ensuring-
Sustainable-RD.pdf und https://www.sciencedirect.com/science/article/ab
s/pii/S1369527403001097?via%3Dihub)?
15. Liegen der Bundesregierung Zahlen zu den Marktanteilen deutscher
pharmazeutischer Unternehmen im Impfstoffmarkt vor?
a) Falls ja, wie sehen diese aus?
b) Falls nein, ist die Bundesregierung bereit, diese zu ermitteln?
Wenn nein, warum nicht?
16. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Wirtschaftswissenschaftlerin
Prof. Mariana Mazzucato, dass risikoreiche Investitionen in für die
Gesellschaft bedeutende Bereiche, wie z. B. die Forschung und Entwicklung von
Antiinfektiva, vom Staat getätigt werden sollten, um einem Marktversagen
auf diesem Feld entgegenzuwirken?
17. Welche Formen der Push-Mechanismen (d. h. Mechanismen, die zur
Kostenreduzierung und Risikodiversifizierung der Forschung und Entwicklung
neuer Antiinfektiva beitragen) plant die Bundesregierung?
a) Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung aus den Anstrengungen Australiens (Biomedical Translation
Fund, www.business.gov.au/Grants-and-Programs/Biomedical-Translat
ion-Fund) und der Schweiz (Zukunftsfonds Schweiz, www.nzz.ch/fina
nzen/zukunftsfonds-schweiz-spaltet-weiter-die-gemueter-ld.1349041),
mit Hilfe eines öffentlich-privatwirtschaftlichen Fonds die
Investitionen in den Bereich der Biotechnologie zu steigern?
b) Plant die Bundesregierung die Schaffung eines Fonds, wie
beispielsweise der australische Biomedical Translation Fund, um Investition in
dem Bereich der Biotechnologie zu steigern, und falls nein, warum
nicht?
c) Plant die Bundesregierung die Schaffung eines öffentlichen Fonds für
die Steigerung der Investitionen in Forschung und Entwicklung von
Antiinfektiva, und falls nein, warum nicht?
d) Wie kompetitiv ist aus Sicht der Bundesregierung die deutsche
Besteuerung von Investitionen durch Business Angels und Family Offices
speziell in Forschung und Entwicklung von Antiinfektiva im
internationalen Vergleich?
e) Plant die Bundesregierung, Investitionen durch Business Angels und
Family Offices speziell in Forschung und Entwicklung von
Antiinfektiva steuerlich zu bevorteilen, und falls nein, warum nicht?
f) Falls ja, wie genau plant die Bundesregierung, diese steuerlichen
Vorteile zu gestalten?
g) Plant die Bundesregierung die Schaffung von Möglichkeiten, dass
beispielsweise Krankenversicherungen und Pensionsfonds in Biotech
investieren können?
18. Welche Formen der Pull-Mechanismen (d. h. Mechanismen, welche die
erfolgreiche Entwicklung von Antiinfektiva belohnen) plant die
Bundesregierung?
a) Plant die Bundesregierung Belohnungen für den Markteintritt von
Antiinfektiva („market entry rewards“) , und falls nein, warum nicht?
b) Plant die Bundesregierung die Aussetzung des Festbetragssystems bei
Antiinfektiva, und falls nein, warum nicht?
c) Plant die Bundesregierung die Einführung von Marktexklusivitäts-
Gutscheinen beim Auslauf des Patentschutzes z. B. innerhalb von zehn
Jahren nach Markteintritt, und falls nein, warum nicht?
19. Plant die Bundesregierung eine Entkopplung der Vergütung antiinfektiver
Präparate von Verkaufszahlen?
Falls ja, in Form von Garantien, um eine vereinbarte Anzahl an
Wirkstoffen abzunehmen bzw. zu kaufen?
Falls ja, in welchen anderen Formen?
Falls nein, warum nicht?
20. Aus welchen Gründen wurde das milliardenschwere Förderprogramm zur
Erforschung von Antibiotikaresistenzen, welches die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel auf dem G7-Gipfel 2015 und beim G20-Gipfel 2017
angekündigt hatte, nie vollständig realisiert (https://www.faz.net/aktuell/wi
rtschaft/g-20-gipfel-merkel-kaempft-gegen-die-killerkeime-1509474
1.html)?
a) Wie hoch sind die Restmittel aus dem Förderprogramm?
b) Plant die Bundesregierung, die Restmittel zur Erforschung von
Antibiotikaresistenzen einzusetzen, und falls nein, warum nicht?
21. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung führender
Wissenschaftler nach einem internationalen Fonds („Global Vaccine
Development Fund“) für die Entwicklung von Impfstoffen und Virostatika
gegen potenziell auftretende Infektionskrankheiten, die ein schwerwiegendes
Seuchenereignis auslösen könnten, wie z. B. SARS-CoV-2?
a) Plant die Bundesregierung, sich federführend an der Etablierung eines
solchen Fonds zu beteiligen, und falls nein, warum nicht?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Etablierung eines ähnlichen
Fonds zur Förderung der Forschung und Entwicklung neuer
Antibiotika?
22. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Anstrengungen der
amerikanischen Lebensmittelüberwachungs- und Arzneimittelbehörde
(FDA – Food and Drug Administration), die Wirkstoffentwicklung bereits
in einer frühen Phase strategisch zusammen mit Universitäten und
Biotech-Start-ups zu beraten („A decision to proceed with a “target
product profile” entails plans for human clini-cal experimentation, developed
with guidance from the FDA.“, https://www.jci.org/articles/view/12
9122.)?
a) Plant die Bundesregierung, das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) in die strategische Projektplanung von
Wirkstoffen durch Biotech-Unternehmen und/oder Universitäten
stärker einzubeziehen, und falls nein, warum nicht?
b) Plant die Bundesregierung, das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in die
strategische Projektplanung von Impfstoffen durch Biotech-Unternehmen
und/oder Universitäten stärker einzubeziehen, und falls nein, warum
nicht?
c) Wie lange dauert im Durchschnitt der gesamte Prozess, also die
„Turnaround Time“ (vom Antrag bis zum Erhalt der Leistung), als Biotech-
Unternehmen einen sogenannten Scientific Advice durch das BfArM
bzw. das PEI zu erhalten?
Wie ist die Zeitdauer im internationalen Vergleich?
d) Wirkt die Bundesregierung darauf hin, Zulassungsverfahren für
Impfstoffe und Antiinfektiva durch die Europäische Arzneimittel-Agentur
(EMA) zu beschleunigen, und falls nein, warum nicht?
23. Plant die Bundesregierung, dem EXIST-Programm des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) Fördermittel zur Verfügung zu
stellen, um insbesondere die Gründungsaktivität im Bereich der
Antiinfektiva zu fördern, und falls nein, warum nicht?
24. Plant die Bundesregierung, der durch das Bundesministerium für Bildung
und Forschung (BMBF) initiierten Gründungsoffensive Biotechnologie
(„GO-Bio“) zusätzliche finanzielle Mittel zukommen zu lassen, um
insbesondere Projekte mit Fokus auf den Bereich der Antiinfektiva zu fördern,
und falls nein, warum nicht?
25. Plant die Bundesregierung, durch das Förderprogramm „GO-Bio initial“
auch Projekte im Bereich der Antiinfektiva zu fördern, und falls nein,
warum nicht?
26. Plant die Bundesregierung Anreize zu schaffen, durch das
Förderprogramm „GO-Bio initial“ vermehrt Projekte im Bereich der Antiinfektiva
zu fördern, und falls nein, warum nicht?
27. Welche Projekte im Bereich pharmazeutische Biotechnologie wurden im
Rahmen des vom BMBF aufgelegten Förderprogramm „KMU-innovativ“
(KMU = kleine und mittlere Unternehmen) gefördert, und welche Projekte
wurden abgelehnt, und warum?
28. Wie viel Prozent der geförderten Projekte und wie viel Prozent der
Fördervolumen von „KMU-innovativ“ gehen in Projekte biotechnologischer
Verfahren insbesondere in pharmazeutische Biotechnologie im Bereich
Antiinfektiva?
29. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit der am 8. Mai 2020
bekannt gemachten Neuauflage von „KMU-innovativ“ Projekte der
pharmazeutischen Biotechnologie gefördert (bitte drei Beispiele nennen)?
30. Wie viele Projekte im Bereich der Biotechnologie in Relation zur
Gesamtzahl an Projekten liegen der Agentur für Sprunginnovation gegenwärtig
zur Prüfung oder Förderung vor?
31. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die Ausgründungsrate aus
Universitäten (Total Early-Stage Entrepreneurial Activity Rate) in
Deutschland im internationalen Vergleich niedrig ist (gruender.wiwo.de/studie-deu
tschlands-wissenschaftler-gruenden-zu-wenig/ und https://www.pressebo
x.de/inaktiv/unternehmertum-gmbh/Forschung-spitze-Verwertung-beschei
den-Auf-der-Suche-nach-den-Gruenden/boxid/974479)?
32. Liegen der Bundesregierung Zahlen zur Ausgründungsrate aus
Universitäten in Deutschland im Bereich der Life Science/Biomedizin/
Biotechnologie vor?
Falls ja, wie haben sich diese Zahlen den letzten zehn Jahren entwickelt
(bitte jährlich darstellen)?
Falls nein, plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu ermitteln?
Wenn ja, wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
33. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Wechsel von
Wissenschaftlern zwischen akademischer Forschung und unternehmerischen
Aktivitäten in Deutschland zu vereinfachen, und wenn ja, welche?
a) Welche Konsequenzen für ihre eigenen Vorhaben zieht die
Bundesregierung aus den Vorschlägen von Experten, eine Reform des
Hochschulgesetzes anzustoßen, sodass Professoren freiwillig aus dem
Beamtenverhältnis aus- und wieder eintreten können, um
Gründungsaktivitäten voranzutreiben, und welche beamtenrechtlichen und
arbeitsrechtlichen Vorgaben stehen einem solchen Aus- und Wiedereintritt aus
dem Beamtenverhältnis entgegen, und falls nein, warum nicht?
b) Welche Konsequenzen für ihr eigenes Vorhaben zieht die
Bundesregierung aus den Anstrengungen weltführender Universitäten, wie z. B. des
Massachusetts Institute of Technology (MIT) oder des Imperial
College London, Professoren neben ihren akademischen Pflichten
Freiheiten zu verschaffen, um eigene Start-ups zu gründen bzw. zu betreuen
(www.bitkom.org/sites/default/files/2020-06/200605_impulspapier_ki-
forschung.pdf)?
34. Plant die Bundesregierung, dem Beispiel weltführender Universitäten wie
dem MIT oder dem Imperial College London zu folgen und Professuren zu
schaffen, die durch Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer besetzt
werden, die Teilzeit an der Universität präsent sein und Teilzeit in eigenen
Start-ups oder in der Industrie tätig sein können, und falls nein, warum
nicht?
35. Wie schätzt die Bundesregierung die generelle Ausrichtung der Forschung
bei den Alexander-von-Humboldt-Professuren ein (Grundlagenforschung
oder angewandte oder translationale Forschung)?
a) Wie viele der mit einer Alexander-von-Humboldt-Professur besetzten
Lehrstühle sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf
Grundlagenforschung ausgerichtet?
b) Wie viele der mit einer Alexander-von-Humboldt-Professur besetzten
Lehrstühle sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf angewandte
Forschung ausgerichtet?
c) Wie viele der mit einer Alexander-von-Humboldt-Professur besetzten
Professuren sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf translationale
Forschung ausgerichtet?
d) Wie viele der mit einer Alexander-von-Humboldt-Professur besetzten
Professuren sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf
Infektionsforschung ausgerichtet?
e) Plant die Bundesregierung, in Zukunft die Vergabe bzw. Förderung von
Alexander-von-Humboldt-Professuren im Bereich der angewandten
und im Bereich der translationalen Forschung im Vergleich zur
Grundlagenforschung zu erhöhen?
36. Mit welchen Projekten der Bundesregierung wurde angewandte Forschung
in den letzten zehn Jahren nachweislich gefördert?
Welche Qualitätskontrollmechanismen und Evaluierungsmechanismen
nutzt die Bundesregierung, um den Forschungsoutput ihrer Maßnahmen
zur Stärkung der translationalen und angewandten Forschung zu messen?
37. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Forderung der
Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die translationale Forschung in der
Universitätsmedizin zu fördern?
a) Unternimmt die Bundesregierung Anstrengungen, um an den
Medizinischen Fakultäten eine der Translation zugewandte Forschungskultur,
ein „Mindset für Translation“ zu stärken, und falls nein, warum nicht?
b) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Forderung,
Ausbildungsstrukturen weiterzuentwickeln, um Wissenschaftler frühzeitig an
translationale Forschung heranzuführen und den damit verbundenen
Ansprüchen gerecht zu werden?
c) Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung momentan,
um dies zu fördern?
d) Will die Bundesregierung die von der DFG geforderten Translations-
Hubs aufbauen, und falls ja, bis wann, und falls nein, warum nicht?
38. Plant die Bundesregierung, in diesen Translations-Hubs Mitarbeiter des
Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und Mitarbeiter des
Paul-Ehrlich-Instituts aktiv in die strategische Planung der
Wirkstoffentwicklung einzubinden?
39. Plant die Bundesregierung, das Personal und die finanziellen Kapazitäten
von BfArM und PEI dazu auszubauen, um diese Behörden zu stärken?
40. Würde die Bundesregierung die Etablierung von Patent- oder „Technology
Development“-Büros nach amerikanischem Vorbild (otd.harvard.edu/facul
ty-inventors/resources/resources-for-entrepreneurs/) an deutschen
Universitäten und/oder an Fachhochschulen (FHs) bzw. Hochschulen für
Angewandte Wissenschaften (HAWs) begrüßen?
Falls ja, plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Patent- oder
„Technology Development“-Büros nach amerikanischem Vorbild an deutschen
Hochschulen zu etablieren?
41. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Lösung, ein
Biotechspezialisiertes „Technology Development“-Büro zu etablieren, welches
durch Kooperation ausgewählter Universitäten in Deutschland geführt
wird?
42. Wie gut sind existierende Patent- oder „Technology Development“-Büros
an deutschen Universitäten derzeit nach Kenntnis und Einschätzung der
Bundesregierung besetzt?
Welche Kompetenzen für Patent- oder „Technology Development“-Büros
in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung nötig, um das
Niveau US-amerikanischer Patent- oder „Technology Development“-Büros
zu erreichen?
43. Fördert die Bundesregierung die Aufgabe, hochqualifizierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Tätigkeiten in Patent- oder „Technology
Development“-Büros deutscher Universitäten zu gewinnen, und wenn ja,
wie?
44. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Anstrengungen
US-amerikanischer Universitäten, die Anzahl von Ausgründungen aus
Universitäten massiv zu erhöhen, durch sogenannte Talent Scouts der
Patent- oder „Technology Development“-Büros, die Forschungsergebnisse
identifizieren, welche das Potenzial für die Kommerzialisierung neuer
Wirkstoffe haben?
Plant die Bundesregierung, in Abstimmung mit den Landesregierungen die
Einführung solcher Strukturen an deutschen Universitäten, und falls nein,
warum nicht?
45. Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität und die finanzielle
Ausstattung (Anzahl an Publikationen im Bereich Life Sciences, Anzahl an
Biotech-Unternehmen, Anzahl an Pharma-Unternehmen, Skalierung dieser
Unternehmen, Anzahl an Universitätskliniken und
Forschungseinrichtungen, Förderung des Wissenstransfers zwischen Universitäten,
Forschungseinrichtungen und Biotech-Unternehmen) deutscher Biotech-Cluster im
internationalen Vergleich?
46. Welche Großräume und Regionen zählen nach Kenntnis der
Bundesregierung zu den größten Biotechnologie-Clustern (weltweit, in Europa und in
Deutschland)?
47. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
Biotechnologie-Cluster in Deutschland weniger Forschungsoutput in Form
von kommerzialisierbaren Wirkstoffen generieren als Biotechnologie-
Cluster in Großbritannien oder den USA?
48. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass sich laut dem Times Higher
Education World University Ranking (www.timeshighereducation.com/wo
rld-university-rankings/2020/subject-ranking/life-sciences), dem
ShanghaiRanking (www.shanghairanking.com/Shanghairanking-Subject-Rankin
gs/biological-sciences.html) und dem QS World University Ranking
(www.topuniversities.com/university-rankings/university-subject-ranking
s/2020/life-sciences-medicine) keine deutsche Universität im Bereich Life
Sciences unter den Top 30 befindet?
49. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Qualität der Universitäten
und ihrer Cluster im Bereich der Life Sciences im internationalen
Vergleich zu erhöhen, und wenn ja, welche?
50. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Biotechnologie-
Cluster weiter zu fördern?
a) Sind der Bundesregierung die Anstrengungen Großbritanniens zur
Förderung von Biotech-Clustern durch Enterprise Zones bekannt, und
wenn ja, wie ordnet sie diese ein (https://www.gov.uk/government/new
s/life-science-sector-boosted-by-enterprise-zones und https://enterprise
zones.communities.gov.uk/enterprise-zones-by-sector/)?
b) Plant die Bundesregierung eine Einführung von Enterprise Zones wie
in Großbritannien zur Förderung von Biotech-Clustern, falls nein,
warum nicht?
c) Plant die Bundesregierung, Forschungsausschreibungen mit der
Aufforderung des Clusterbezugs zu versehen, um den messbaren
Forschungsoutput aus Clustern zu erhöhen?
51. Plant die Bundesregierung, die Netzwerkbeziehungen und Kooperationen
zwischen Biotech-Clustern innerhalb Deutschlands zu fördern, und falls ja,
wie, und falls nein, warum nicht?
52. Plant die Bundesregierung eine Neuauflegung einer Clusterförderung am
Beispiel der vom BMBF initiierten BioRegio-Initiative, insbesondere zur
Förderung der Infektionsforschung innerhalb der Biotech-Cluster in
Deutschland?
53. Aus welchen Gründen wurde die Fördermaßnahme „Spitzencluster-
Wettbewerb“ des BMBF eingestellt (https://www.clusterplattform.de/CLU
STER/Navigation/DE/Bund/SpitzenclusterWettbewerb/spitzencluster-wett
bewerb.html)?
Plant die Bundesregierung eine Neuauflage der Fördermaßnahme
„Spitzencluster-Wettbewerb“, um die Clusterentwicklung in Deutschland
insbesondere im Bereich der Biotechnologie zu fördern?
Falls nein, warum nicht?
54. Wie bewertet die Bundesregierung unter der Voraussetzung, dass Cluster
sowohl durch private als auch durch öffentlich geförderte
Clustermanagement-Strukturen wie die BioM Biotech Cluster
Development GmbH in München oder die „BioRegio-Initiative“ gefördert werden
können, die Forderung der Fragesteller, öffentlich geförderte
Clustermanagement-Organisationen zu schaffen, die nicht nur bei Biotech-
Gründungen unterstützen, sondern auch aktiv die Patentverwertung
mitgestalten und bei rechtlichen Fragen unterstützen?
Plant die Bundesregierung die Schaffung solcher Clustermanagement-
Organisationen, z. B. im Rahmen eines neuen Spitzencluster-Wettbewerbs
oder der Exzellenzstrategie?
55. Wie viele Wissenschaftler in Deutschland sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im Bereich der Life Sciences
a) in den Universitäten,
b) in außeruniversitären Forschungsinstituten beschäftigt?
56. Wie viele Wissenschaftler in Deutschland sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im Bereich der Infektionsforschung
a) in den Universitäten,
b) in außeruniversitären Forschungsinstituten beschäftigt?
57. Liegen der Bundesregierung aktuelle Zahlen zur Zuwanderung
ausländischer Wissenschaftler und zur Abwanderung deutscher Wissenschaftler im
Bereich Life Sciences vor?
a) Falls ja, wie viele Zuwanderungen und Abwanderungen sowie
Nettogewinne und Nettoverluste gibt es?
b) Falls ja, wie haben sich die Zahlen der letzten zehn Jahre entwickelt
(jährliche Darstellung in absoluten Zahlen)?
Falls nein, warum nicht?
c) Falls nein, ist die Bundesregierung bereit, diese Zahlen zu ermitteln?
Falls nein, warum nicht?
58. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf häufigsten
Zielländer deutscher Wissenschaftler auf dem Feld der Life Sciences, die
Deutschland verlassen?
59. Wie erklärt sich die Bundesregierung das Abwandern deutscher
Wissenschaftler auf dem Feld der Life Sciences ins Ausland?
60. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um mehr ausländische
Wissenschaftler auf dem Feld der Life Sciences dazu zu bewegen, in
Deutschland zu forschen?
61. Hat die Bundesregierung erwogen oder geprüft, eine steuerliche Förderung
bzw. steuerliche Anreize, z. B. in Form einer geringeren Einkommensteuer
für Wissenschaftler wie in Dänemark einzuführen (www.rechtdaenisch.de/
unternehmen/steuerrecht/steuerverguenstigungen-forscher-daenemark/)?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, wann plant die Bundesregierung, die Umsetzung dieser
Steuervorteile vollzogen zu haben?
Falls ja, wie will die Bundesregierung dieses Steuermodell gestalten?
62. Hat die Bundesregierung erwogen oder geprüft, ein „Fast Track Talent
Visum“, wie es in Großbritannien geplant ist, einzuführen (https://www.bb
c.com/news/science-environment-51258068)?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, wann plant die Bundesregierung, die Einführung eines „Fast
Track Talent Visums“ vollzogen zu haben?
Falls ja, wie will die Bundesregierung diese Art des „Fast Track Talent
Visums“ gestalten?
63. Wie beurteilt die Bundesregierung die Stärken und Schwächen der
Infektionsforschung in Deutschland im internationalen Vergleich
a) an den Universitäten,
b) an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und
Fachhochschulen,
c) an außeruniversitären Forschungsinstituten?
d) Auf Grundlage welcher Vergleichsdaten beurteilt die Bundesregierung
die Stärken und Schwächen der Infektionsforschung in Deutschland im
internationalen Vergleich?
64. Kann sich die Bundesregierung spezielle Leitlinien auf dem Gebiet der
Infektionsforschung im Rahmen der Exzellenzstrategie vorstellen, und falls
ja, wie, und falls nein, warum nicht?
65. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um im Pandemiefall
schneller als bisher an zuverlässige Zahlen zur aktuellen Zahl Infizierter
und zur Nachverfolgung der Infektionsketten zu gelangen?
a) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den technologischen
Methoden (Künstliche Intelligenz, Big Data) der Johns-Hopkins-
Universität, um die Zahl Infizierter zu erfassen und Infektionsketten zu
verfolgen?
b) Stehen dem Robert Koch-Institut die gleichen technologischen
Methoden zur Verfügung, und falls nein, warum nicht?
66. Inwieweit wurden von der Bundesregierung die Empfehlungen und
Maßnahmen aus der Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“
(Bundestagsdrucksache 17/12051) für die Vorbereitung auf eine potenzielle
Pandemie umgesetzt?
a) Welche konkreten Empfehlungen und Maßnahmen zur Vorbereitung
auf eine mögliche Pandemie aus der Risikoanalyse „Pandemie durch
Virus Modi-SARS“ wurden von der Bundesregierung vor dem
weltweiten Ausbruch der SARS-CoV-2-Pandemie umgesetzt (Liste aller
Empfehlungen und Maßnahmen)?
b) Wie viele Tage nach dem Auftreten der ersten SARS-CoV-2-Infektion
weltweit und wie viele Tage nach dem Auftreten der ersten SARS-
CoV-2-Infektion in Deutschland wurden bestehende Pläne bzw.
Maßnahmen aus der Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“
aktiviert?
c) Wie viele Tage nach dem Auftreten der ersten SARS-CoV-2-Infektion
in Deutschland wurden die in der Risikoanalyse wichtigsten
empfohlenen Schutzmaßnahmen (Hygieneregeln befolgen,
Massenansammlungen vermeiden, öffentlichen Personennahverkehr [ÖPNV] meiden) an
die Bevölkerung kommuniziert?
67. Plant die Bundesregierung die Erstellung eines neuen Pandemieplans,
basierend auf den Erkenntnissen, die durch die aktuelle SARS-CoV-2-
Pandemie erlangt wurden, und falls nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, die Empfehlungen und Maßnahmen zur
Vorbereitung auf zukünftige Pandemien aus einer von Bundesbehörden neu
erstellten Risikoanalyse oder eines neu erstellten Pandemieplans zeitnah
umzusetzen?
68. Welche konkreten Maßnahmen und Vorkehrungen plant die
Bundesregierung, um sich auf eine potenzielle Pandemie oder Epidemie durch einen
neuen Infektionserreger mit neuartigen Eigenschaften in der Zukunft
vorzubereiten?
69. Plant die Bundesregierung, Arzneimittel, Medizinprodukte, persönliche
Schutzausrüstungen und Desinfektionsmittel in ausreichender Menge zu
produzieren und zur Vorbereitung auf zukünftige Pandemien zu lagern,
und falls nein, warum nicht, und falls ja, wie?
70. Unternimmt die Bundesregierung Anstrengen zur Schaffung eines
Mindestmaßes an nationalen Produktionskapazitäten für Schutzmaterial, und
falls ja, wie?
71. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Fragesteller, eine
europäische „Antiinfektiva-Reserve“ in Form einer Einlagerung von
Wirkstoffen und Schutzausrüstung zu bilden?
Will die Bundesregierung dieses Vorhaben anstoßen, und falls nein, warum
nicht?
72. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die noch in
Deutschland ansässige biotechnologische Wirkstoffproduktion in Bezug auf
Antiinfektiva bzw. Impfstoffe zu halten und zu fördern?
73. Plant die Bundesregierung, das vom Präsidenten des Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vorgeschlagene „Verfahren zum
Monitoring oder Controlling der Ergebnisse“ eines Pandemieplans
einzuführen, und falls nein, warum nicht?
74. Plant die Bundesregierung, Anreize zu schaffen, um die ins
außereuropäische Ausland verlegte Produktion von lebensnotwendigen Arzneimitteln
und Medizinprodukten wieder in Europa anzusiedeln, und falls nein,
warum nicht, und falls ja, wie?
a) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Fragesteller,
Sonderpreis-Garantien für vollständig in der EU hergestellte Produkte
einzuführen?
b) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Fragesteller,
Gutscheine für EU-Produkte in Form eines beschleunigten
Markteintritts einzuführen?
75. Plant die Bundesregierung, Zuschläge für Produkte zu erheben, deren
relevante Ausgangsstoffe im Nicht-EU-Ausland hergestellt werden (außer
Nordamerika) , und falls nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, diese Zuschläge zusammen mit den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union umzusetzen, und falls nein, warum nicht?
76. Wie bewertet die Bundesregierung generell die Handlungsempfehlungen
der Leibniz Gemeinschaft, um die Bundesrepublik Deutschland vor
Pandemien besser zu rüsten (https://www.leibniz-gemeinschaft.de/fileadmin/use
r_upload/Bilder_und_Downloads/Neues/Presse/Pressemitteilungen/28-04-
2020_Stellungnahme_Teil_02_neu.pdf)?
a) Plant die Bundesregierung die Stärkung der Forschung im Bereich der
Infektionsforschung durch dynamische Weiterentwicklung und
Stärkung des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung, und falls nein,
warum nicht?
b) Plant die Bundesregierung die Etablierung der von der Leibniz
Gemeinschaft vorgeschlagenen integrativen Förderprogramme zur
Förderung der Forschung und Entwicklung von „Therapeutischen
Antikörpern und Antiinfektiva“ und von „Epidemiologie und
Versorgungsforschung der Pandemie“ durch das BMBF, und falls nein, warum nicht?
c) Plant die Bundesregierung die Entwicklung integrierter und innovativer
Versorgungsstrukturen (Einlagerung kritischer Wirkstoffe und
Grundstoffe, eigene Produktionskapazitäten) unter Einbeziehung des
Wissenschaftsrats?
d) Plant die Bundesregierung die Etablierung einer von der Leibniz
Gemeinschaft vorgeschlagenen wissenschaftsbasierten
Kommunikationsplattform („Pandemiekonferenz“), um Expertise interdisziplinär zu
bündeln und die Pandemieforschung strategisch zu entwickeln, und
falls nein, warum nicht?
e) Plant die Bundesregierung die Förderung der Forschung zur
Risikowahrnehmung, um durch Risikokommunikation die Akzeptanz von
Interventionsmaßnahmen im Gesundheitswesen zu verbessern?
f) Will sich die Bundesregierung an der Initiierung und Etablierung einer
koordinierten Europäisierung der Pandemieforschung beteiligen?
g) Plant die Bundesregierung die Etablierung eines nationalen Zentrums
zur Entwicklung von Antiinfektiva und therapeutischen Antikörpern,
und falls nein, warum nicht?
77. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
Bundesregierung beim Ausbruch der COVID-19-Pandemie einen großen
Aufruf an die Pharma- und Biotech-Industrie hätte starten müssen, um die
Pandemie aktiv und professionell zu bekämpfen – idealerweise verknüpft
mit der Bereitstellung eines passenden Förderinstruments in Höhe von ca.
1 Mrd. Euro (bitte näher ausführen), und wenn nein, warum nicht?
78. Liegt das Interesse der Bundesregierung eher in der Förderung von
Biotech-Unternehmen, welche an Impfstoffen gegen das SARS-CoV-2
forschen, oder an Biotech-Unternehmen, welche an antiviralen Therapien
bzw. therapeutischen Wirkstoffen forschen?
a) Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu bewogen, sich mit
300 Mio. Euro an dem Biotech-Unternehmen Curevac zu beteiligen?
b) Plant die Bundesregierung, die finanzielle Förderung von Biotech-
Unternehmen, welche an der Entwicklung von Medikamenten und
therapeutischen Verfahren gegen COVID-19 arbeiten, zu erhöhen, und
falls nein, warum nicht?
c) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass vor dem
Hintergrund der in dieser Kleinen Anfrage beschriebenen
Herausforderungen in der Forschung und Entwicklung (FuE) und Produktion eines
Impfstoffs gegen SARS-CoV-2 bei der Förderung auf dem Gebiet der
therapeutischen Wirkstoffe gegen SARS-CoV-2 potenzielle
Versäumnisse existieren, wenn vorwiegend Projekte im Bereich der
Impfstoffentwicklung gefördert werden, und wenn nein, warum nicht (https://w
ww.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-forsc
hung-1733358 und https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/th
emenseite-forschung/corona-impfstoff-1787044)?
d) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass sie eine
einseitige Strategie fährt, wenn sie ausschließlich auf die Entwicklung
von Impfstoffen setzt, und wenn nein, warum nicht?
e) Warum wird von der Bundesregierung lediglich die Testung und
Produktion der Impfstoffe von Curevac und BioNTech gefördert und nicht
z. B. die Entwicklung sogenannter sterilisierender Impfstoffe?
79. Welche biotechnologischen Verfahren im Bereich Pharmazeutik und
Medizin sind nach Kenntnis und Ansicht der Bundesregierung
erfolgversprechend für die
a) Diagnose, Therapie und Heilung von Krebserkrankungen,
b) Diagnose, Therapie und Heilung von Erbkrankheiten und Gendefekten,
c) Diagnose, Therapie und Heilung von Infektionskrankheiten,
d) personalisierte Medizin?
80. In welchem Zeitraum können nach Kenntnis der Bundesregierung die
genannten, von der Bundesregierung zu den Fragen 79a bis 79d aufgeführten
Verfahren, an den Markt und sind für alle Menschen zugänglich?
81. Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung ein
Zulassungsverfahren für ein neues gentechnologisches Verfahren wie CRISPR/Cas9 in
Deutschland im Vergleich zu
a) Dänemark und Großbritannien,
b) China,
c) den USA?
82. Welche deutschen Unternehmen sind der Bundesregierung bekannt, die
gentechnologische Verfahren patentiert und marktreif erforscht und
entwickelt haben (bitte Produkt, Jahr der Marktreife, Forschungs- und
Entwicklungsdauer, Anwendungsfälle angeben)?
83. Wie viele Projekte fördert die Bundesregierung, die zukünftig moderne
biotechnologische Verfahren mit modernen digitalen Technologien wie
Künstliche Intelligenz verbinden (bitte fünf Beispiel-Projekte mit
Förderbeginn, Förderdauer, Förderinhalt, Förderdauer und Förderziel benennen)?
84. Wie wird die Bundesregierung moderne biotechnologische Verfahren in
den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen integrieren?
Wie erfolgt die Abstimmung mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss?
Wann können diese Verfahren flächendeckend für alle Menschen zur
Verfügung stehen?
85. Plant die Bundesregierung, die Kommunikation biotechnologischer
Verfahren in der Öffentlichkeit zu verbessern, und falls nein, warum nicht,
und falls ja, wie?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die verstärkte Thematisierung von
Technologien wie der Synthetischen Biologie und der Gentechnik,
sowie der Infektionsforschung, insbesondere der Impfforschung, im
Lehrplan an Schulen in Absprache mit den Landesregierungen?
b) Plant die Bundesregierung, die Bundesländer darauf hinzuweisen, in
Zukunft Technologien wie die Synthetische Biologie und die
Gentechnik, sowie die Infektionsforschung verstärkt in den Schulen zu
thematisieren, und falls nein, warum nicht?
c) Welche Aufklärungs- und Bildungskampagnen zur Stärkung des
Verständnisses dieser neuen Technologien plant die Bundesregierung?
Berlin, den 10. September 2020
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/2408505.11.2020
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/23178 - Biotechnologie-Standort Deutschland - Antiinfektiva und Impfstoffe
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger,
Mario Brandenburg (Südpfalz), Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 19/23178 –
Biotechnologie-Standort Deutschland – Antiinfektiva und Impfstoffe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die aktuelle SARS-CoV-2-Pandemie hat gezeigt, dass Infektionserreger mit
neuartigen Eigenschaften, die ein schwerwiegendes Seuchenereignis auslösen,
plötzlich auftreten können und massive, disruptive Implikationen auf das
Gesundheitssystem und auf die gesellschaftliche wie wirtschaftliche Entwicklung
der Bundesrepublik Deutschland haben können. Neben Pandemien, ausgelöst
durch Viren, rückt auch die zunehmende Gefahr steigender Infektionszahlen,
ausgelöst durch multiresistente Bakterien, in den Fokus.
Als Reaktion auf die Auswirkungen der SARS-Coronavirus(CoV)-Pandemie
von 2002/2003, die erste Pandemie des 21. Jahrhunderts, wurde die
Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ unter fachlicher Federführung
des Robert Koch-Instituts (RKI) und unter Mitwirkung weiterer
Bundesbehörden durchgeführt und am 3. Januar 2013 auf der Bundestagsdrucksache
17/12051 veröffentlicht. Im Verlauf der SARS-CoV-2-Pandemie 2019/2020 ist
nach Ansicht der Fragesteller deutlich geworden, dass Empfehlungen und
Maßnahmen aus der Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ von
der Bundesregierung nicht oder nur unvollständig umgesetzt wurden. Durch
die SARS-CoV-2-Pandemie werden nach Auffassung der Fragesteller
grundsätzliche Schwächen des Biotechnologie-Standorts Deutschland im Bereich
der Antiinfektiva deutlich. Antiinfektiva sind Wirkstoffe zur Behandlung von
Infektionskrankheiten. Diese Anfrage beschäftigt sich mit aktuellen
Problemen im Bereich der Forschung und Entwicklung von Impfstoffen, Virostatika
(Substanzen, welche die Vermehrung von Viren hemmen), und Antibiotika
(Substanzen, welche hemmendend oder toxisch auf Bakterien wirken). Es ist
nach Ansicht der Fragesteller politischer Handlungsbedarf erforderlich, der
nicht nur Deutschland als Biotechnologie-Standort stärkt, sondern die
Bundesrepublik Deutschland für zukünftige Epidemien und Pandemien besser
aufstellt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24085
19. Wahlperiode 05.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
4. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie hoch sind die von der Bundesregierung bereitgestellten Mittel für
die wissenschaftliche Forschung im Bereich der Infektionsforschung?
a) Wie haben sie sich in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte
jährlich in absoluten Zahlen und in Prozent der gesamten Fördermittel
für wissenschaftliche Forschung darstellen)?
b) Wie viel Prozent der durch die Bundesregierung bereitgestellten
Mittel für die wissenschaftliche Forschung im Bereich der Life Sciences/
Biomedizin fließen in den Bereich der Infektionsforschung, wie viel
Prozent in die Krebsforschung, wie viel Prozent in die Erforschung
kardiovaskulärer Erkrankungen, und wie viel Prozent in restliche
Bereiche (bitte die letzten zehn Jahre darstellen)?
c) Wie viel Prozent der durch die Bundesregierung bereitgestellten
Mittel für die wissenschaftliche Forschung im Bereich
Infektionsforschung fließen in den Bereich der Bakteriologie, wie viel Prozent in
den Bereich der Virologie, und wie viel Prozent in restliche Bereiche
der Infektionsforschung (bitte die letzten zehn Jahre darstellen)?
d) Wie viel Prozent der durch die Bundesregierung bereitgestellten
Mittel für die wissenschaftliche Forschung im Bereich der Life Sciences/
Biomedizin fließen in den Bereich der angewandten Forschung, wie
viel Prozent in die Grundlagenforschung (bitte die letzten zehn Jahre
darstellen)?
e) Plant die Bundesregierung, die bereitgestellten Mittel für die
wissenschaftliche Forschung im Bereich der Infektionsforschung zu
erhöhen?
Die Fragen 1 bis 1e werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Unterstützung der Infektionsforschung ist für die Bundesregierung ein
prioritärer Handlungspunkt. Die Gesamtausgaben des Bundes für Forschung und
Entwicklung sind in den Jahren 2009 bis 2019 um 57 Prozent gestiegen. Eine
explorative Recherche des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF) ergab, dass im Vergleich dazu die Fördermittel im Bereich der
Infektionsforschung überproportional erhöht wurden, d. h. für die vorliegenden Daten
um 212 Prozent. Dies muss jedoch als exemplarisch angesehen werden, da eine
vollumfängliche Datengrundlage im Rahmen dieser Anfrage nicht recherchiert
werden konnte. Dies trifft auch auf weiterführende thematische
Aufschlüsslungen zu. Zudem sind auch Grundlagen- und angewandte Forschung aufgrund der
oftmals mangelnden Trennschärfe nicht zuverlässig zu unterscheiden.
Auch in Zukunft wird die Bundesregierung die Forschung und Entwicklung zu
Infektionskrankheiten weiter stärken.
2. Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viel Prozent des in
Deutschland insgesamt verfügbaren Wagniskapitals in dem Bereich der
Biotechnologie/Life Science/Biomedizin, speziell in die Forschung und
Entwicklung von Antiinfektiva geht?
a) Falls ja, wie sehen diese aus?
b) Falls ja, wie haben sich diese Zahlen die letzten zehn Jahren
entwickelt?
c) Falls nein, ist die Bundesregierung bereit, diese zu ermitteln?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 2 bis 2c werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor. Eigene Datenerhebungen
zur Höhe von Wagniskapitalinvestitionen werden von der Bundesregierung
nicht durchgeführt.
3. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass in Deutschland von den
insgesamt 6,2 Mrd. Euro an Wagniskapital für deutsche Startups 2019 nur
1,5 Prozent in Startups im Bereich der Biotechnologie investiert wurden
(assets.ey.com/content/dam/ey-sites/ey-com/de_de/news/2020/01/ey-star
t-up-barometer-januar-2020.pdf)?
Relative Marktanteile eines Teilsegments des Wagniskapitalmarktes sind zur
Bewertung des Kapitalangebots nicht aussagekräftig. In absoluten Zahlen ist –
ausweislich der durch die Fragestellerinnen und Fragesteller zitierten Quelle –
im Jahr 2019 ein Anstieg der gesamten Wagniskapitalinvestitionen in deutsche
Start-ups von 4,6 Mrd. Euro auf 6,2 Mrd. Euro zu verzeichnen. Die
Bundesregierung hat das Ziel, u. a. mit den in der Antwort zu Frage 17g genannten
Maßnahmen, die gesamten Wagniskapitalinvestitionen weiter zu erhöhen.
Hiervon profitieren auch Wagniskapitalinvestitionen im Bereich Biotechnologie.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Zahl der Gründungen im Bereich
der Biotechnologie in Deutschland im internationalen Vergleich?
Im europäischen Vergleich verfügt Deutschland über ein hohes
Gründungspotential im Bereich der Biotechnologie, was sich an einem Anteil von circa
25 Prozent an den Förderzusagen im Programm EXIST Forschungstransfer
dokumentiert. Allerdings gestaltet sich die Nachhaltigkeit und das Wachstum der
in den vergangenen zehn Jahren geförderten 90 Biotechnologievorhaben
schwierig, da gerade im Bereich der Medikamentenentwicklung eine nicht
unerhebliche Finanzierungslücke zwischen staatlicher Förderung und Einnahmen
aus Verkäufen nach Zulassung und/oder Lizenzeinnahmen besteht.
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass das
mangelhafte Kapitalökosystem in Deutschland dazu beiträgt, dass die Zahl
der Gründungen im Bereich der Biotechnologie niedrig ist?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
Im Bereich der Frühphasenfinanzierung und Förderung sind die Bundesmittel
in den vergangenen Jahren aufgestockt worden. Davon profitieren Gründungen
im Bereich der Biotechnologie und auch in anderen Technologiebereichen.
Private Anschlussfinanzierungen sind jedoch nicht ausreichend, was sich auf die
Zahl der nachhaltigen Gründungen und deren Wachstum auswirkt. Attraktive
Finanzierungsrunden erfolgen, wenn überhaupt, in Segmenten, die große
Gewinnmargen erwarten lassen z. B. in der Krebstherapie.
Antiinfektiva und/oder Antibiotika bieten diese Margen oftmals nicht und sind
somit nicht oder nur bedingt interessant für potentielle Investoren.
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass im
internationalen Vergleich die Zahl der Gründungen in Deutschland im
Bereich der Biotechnologie niedrig ist?
Wenn ja, was sind die Gründe?
Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung generell, um den
Biotechnologie Standort Deutschland attraktiver für Gründungen zu
machen?
Beispielsweise mit dem Programm EXIST Potentiale des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird in den nächsten vier Jahren an über
140 Hochschulstandorten die Gründungsunterstützung professionalisiert und
auch auf internationale Gründerinnen und Gründer ausgerichtet. Mit der
deutlichen Steigerung der Mittelausstattung des EXIST-Programms soll damit die
Anzahl an Gründungen aus der Wissenschaft auch im Bereich der
Biotechnologie gesteigert werden.
Auch die Clusterförderung des BMBF baut auf eine weitreichende, mittel- bis
langfristige Innovationsstrategie der jeweiligen Cluster, auch im Bereich der
Biotechnologie. Die Strategie kann auch (in der Regel vorbereitende)
Maßnahmen für die Aus- und Neugründung umfassen. Grundsätzlich hat die
Clusterförderung des BMBF auch zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der
Clusterregion und damit die Attraktivität durch geeignete Rahmenbedingungen für ein
aktives Gründungsgeschehen zu fördern, auch im internationalen Wettbewerb.
8. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass im Jahr 2019 in
Großbritannien fast dreimal so viel Risikokapital für Biotech-
Unternehmen eingeholt wurde wie in Deutschland (www.nature.com/articles/s415
87-020-0483-6)?
In den letzten Jahren hat sich der deutsche Wagniskapitalmarkt erheblich
weiterentwickelt. Insbesondere in der Frühphasenfinanzierung von Start-ups ist
Deutschland – dank der zahlreichen öffentlichen Förderprogramme auf
Bundes- und Landesebene – gut aufgestellt. Im internationalen Vergleich ist der
deutsche Wagniskapitalmarkt allerdings noch ausbaufähig. In anderen Ländern
wird ein Vielfaches an Wagniskapital investiert. Insbesondere in der 2. und 3.
Wachstumsphase (Finanzierungsvolumina von 50 bis 150 Mio. Euro) mangelt
es Start-ups in Deutschland an Kapital. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode ist daher vereinbart, die
erfolgreichen und etablierten Förderinstrumente der Start-up-Finanzierung fortzuführen.
Die Bundesregierung hat zudem ein 2 Mrd. Euro umfassendes
Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um Start-ups in der aktuellen Krise zu unterstützen.
Des Weiteren arbeitet die Bundesregierung weiterhin daran, das bestehende
Finanzierungsinstrumentarium im Bereich Wagniskapital weiterzuentwickeln.
9. Welche Rolle spielen aus Sicht der Bundesregierung Family Offices und
Business Angels für die Finanzierung deutscher Biotechnologie-
Unternehmen im Vergleich zu Wagniskapitalgesellschaften?
Sogenannte Family Offices und Business Angels spielen eine wichtige Rolle in
der Wagniskapitalfinanzierung – nicht nur im Bereich Biotechnologie. Die
Bundesregierung geht daher mit dem European Angels Fonds Germany (EAF)
zusammen mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) Ko-
Investitionsvereinbarungen mit ausgewählten Business Angels ein, die ihrerseits in junge
Technologieunternehmen und Start-ups investieren. Auch mit dem Programm
„INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ mobilisiert die Bundesregierung
Business Angels zu mehr Wagniskapitalinvestitionen. Family Offices
repräsentieren ein sehr hohes Investitionskapital und agieren als
Wagniskapitalinvestoren und Investoren mit eher langfristigem Anlagehorizont. Sie spielen daher
gerade auch bei der Mobilisierung von langfristig ausgerichteten Engagements in
innovative Unternehmen eine bedeutende Rolle.
10. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das in Deutschland
verfügbare Wagniskapital für die Biotechnologie-Branche zu erhöhen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17g verwiesen.
11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das in Deutschland
verfügbare Wagniskapital für die Forschung und Entwicklung von
Antiinfektiva zu erhöhen und bestehende Maßnahmen zu evaluieren?
Die Bundesregierung hat das Ziel, u. a. mit den in der Antwort zu Frage 17g
genannten Maßnahmen, die gesamten Wagniskapitalinvestitionen zu erhöhen.
Hiervon profitieren auch Wagniskapitalinvestitionen für die Forschung und
Entwicklung von Antiinfektiva.
12. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass ein Großteil der Börsengänge
deutscher Biotechnologie-Unternehmen an Börsen in den Vereinigten
Staaten stattfinden (assets.ey.com/content/dam/ey-sites/ey-com/de_de/ne
ws/2020/04/ey-deutscher-biotech-report-2020.pdf und www.handelsblat
t.com/unternehmen/industrie/finanzierung-warum-sich-immer-mehr-deut
sche-biotechs-ihr-kapital-in-den-usa-besorgen/24193992.html?ticket=S
T-5051030-ZQRUdSeYhPTVvUbKBoQv-ap5)?
In Deutschland, wie auch in vielen anderen Ländern, gibt es nur relativ wenige
Börsengänge. Als Gründe sind eine fehlende Aktienkultur sowie die
Angebotslücke im Bereich der vorbörslichen Finanzierung, welche zu einem Mangel an
börsenreifen Start-ups führen kann, zu nennen. Gleichzeitig ist zu beobachten,
dass teilweise sehr große Finanzierungsrunden auch ohne eine breite direkte
Ansprache des Kapitalmarkts über Börsengänge möglich sind. Die
Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Wachstumsfinanzierung von Start-ups und
mittelständischen Unternehmen als Vorstufe des Börsengangs zu verbessern.
13. Wie bewertet die Bundesregierung den Zugang deutscher Biotech-
Firmen zu staatlichem Kapital im Vergleich zu den USA?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
deutsche Biotech-Firmen in den USA schneller als in Deutschland
Zugang zu privatem Kapital erlangen können?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
deutsche Biotech-Firmen aufgrund des mangelnden Kapitalökosystems in
Deutschland einen Börsengang in den USA gegenüber Deutschland
bevorzugen?
c) Plant die Bundesregierung generell Maßnahmen, die Zahl an
Börsengängen deutscher Biotechnologie-Unternehmen an deutschen Börsen
zu erhöhen, und wenn ja, welche?
Die Fragen 13 bis 13c werden im Zusammenhang beantwortet.
In den letzten Jahren hat sich der deutsche Wagniskapitalmarkt erheblich
weiterentwickelt. Insbesondere in der Frühphasenfinanzierung von Start-ups ist
Deutschland gut aufgestellt. Im Vergleich zu den USA ist der deutsche
Wagniskapitalmarkt allerdings noch ausbaufähig. In den USA wird ein Vielfaches an
Wagniskapital investiert. Die Bundesregierung hat daher u. a. die in der
Antwort zu Frage 17g genannten Maßnahmen ergriffen, um den deutschen
Wagniskapitalmarkt – auch im Bereich Biotechnologie – weiterzuentwickeln und die
Börse als Finanzierungsquelle für Startups zu stärken.
14. Welche Gründe haben aus Sicht der Bundesregierung dazu geführt, dass
die großen pharmazeutischen Unternehmen heute weitgehend ihre
Forschungsaktivitäten im Bereich der Antibiotika eingestellt haben (www.oe
cd.org/g20/summits/hamburg/Tackling-Antimicrobial-Resistance-Ensuri
ng-Sustainable-RD.pdf und https://www.sciencedirect.com/science/articl
e/abs/pii/S1369527403001097?via%3Dihub)?
Antibiotika werden im Gegensatz zu Medikamenten gegen chronische
Krankheiten nicht kontinuierlich eingenommen und können im Regelfall nicht
dieselben Preise erzielen wie beispielsweise für Indikationen wie Krebs oder
Autoimmunerkrankungen. Neuere Antibiotika gegen resistente Erreger werden zudem
als Reserve vorgehalten und nur selten eingesetzt. Die Entwicklung neuer
Antibiotika ist für Pharmaunternehmen daher insgesamt ökonomisch weniger
interessant.
15. Liegen der Bundesregierung Zahlen zu den Marktanteilen deutscher
pharmazeutischer Unternehmen im Impfstoffmarkt vor?
a) Falls ja, wie sehen diese aus?
b) Falls nein, ist die Bundesregierung bereit, diese zu ermitteln?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.
Diese Zahlen fallen in den Bereich der Marktforschung und liegen der
Bundesregierung nicht vor.
16. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der
Wirtschaftswissenschaftlerin Prof. Mariana Mazzucato, dass risikoreiche Investitionen in für die
Gesellschaft bedeutende Bereiche, wie z. B. die Forschung und
Entwicklung von Antiinfektiva, vom Staat getätigt werden sollten, um einem
Marktversagen auf diesem Feld entgegenzuwirken?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Innovationsökonomin Mariana
Mazzucato, dass es Aufgabe des Staates ist, dringende gesellschaftliche
Probleme und Ziele zu identifizieren und gemeinsam mit dem privaten Sektor
Lösungen zu finden.
17. Welche Formen der Push-Mechanismen (d. h. Mechanismen, die zur
Kostenreduzierung und Risikodiversifizierung der Forschung und
Entwicklung neuer Antiinfektiva beitragen) plant die Bundesregierung?
Die Unterstützung der Forschung und Entwicklung für neue Antiinfektiva,
insbesondere zur Bekämpfung von antimikrobiellen Resistenzen (AMR) ist für die
Bundesregierung ein prioritärer Handlungspunkt. Eine Auswahl der vielfältigen
laufenden bzw. zukünftigen Aktivitäten und verschiedenen Fördermechanismen
wird im Folgenden benannt.
Das BMBF fördert auf nationaler Ebene beispielsweise im Programm
„Zwanzig20 – Partnerschaft für Innovation“ mit rund 45 Mio. Euro das Konsortium
„InfectControl2020“. An ca. 35 Forschungsprojekten beteiligen sich
Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, eine Vielzahl an
Industriepartnern und Ressortforschungseinrichtungen. Im Rahmen der Nationalen
Wirkstoffinitiative zur Sicherung und Stärkung der Forschung und Entwicklung
zu Antiinfektiva wurde vom BMBF bereits eine Reihe von Fördermaßnahmen
zur pharmazeutischen Forschung umgesetzt. Ziel der Initiative ist es, die
Arzneimittelentwicklung speziell im Bereich Antiinfektiva und
Antibiotikaresistenzen zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und
Industrie zu stärken. Im Rahmen einer transnationalen Zusammenarbeit speziell
zu AMR zwischen Frankreich und Deutschland wurden zwei gemeinsame
Förderrichtlinien zur Förderung von deutsch-französischen Verbundvorhaben
veröffentlicht. Zur Förderung qualifizierter Nachwuchswissenschaftlerinnen und
-wissenschaftler in der klinischen und anwendungsorientierten
Infektionsforschung werden in zwei Förderrunden Nachwuchsgruppen zur Infektiologie
gefördert. Über eine Nationale Forschungsplattform für Zoonosen und die
Schaffung eines Forschungsnetzwerks werden Forschungsaktivitäten zu
zoonotischen Infektionskrankheiten gestärkt. Die Infektionsforschung in Deutschland
wird schließlich seit 2012 im Deutschen Zentrum für Infektionsforschung als
eines von sechs Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung gefördert. In 32
universitären und außeruniversitären Einrichtungen an sieben Standorten
werden so Forschungsaktivitäten gebündelt, insbesondere um die Lücke zwischen
Grundlagenforschung und klinischer Anwendung zu schließen.
Auf internationaler Ebene erfolgte unter deutscher Federführung im Mai 2018
die Gründung des „Global AMR R&D Hub“ mit dem Ziel, Forschung und
Entwicklung zu AMR auf nationaler und internationaler Ebene zu intensivieren
und besser zu koordinieren. Der Hub ist als internationales Koordinierungs-
und Unterstützungsinstrument für Förderer von Forschung und Entwicklung zu
AMR konzipiert. Der Global AMR R&D Hub hat zudem die Erarbeitung
möglicher neuer Anreizmechanismen für neue Therapien und Diagnostika zu AMR
aufgenommen. In der von der europäischen Kommission geförderten Joint
Programming Initiative on Antimicrobial Resistance (JPIAMR) werden in
transnationalen Verbünden hauptsächlich grundlagennahe Forschungsprojekte
gefördert. Es wurden bisher neun Förderaufrufe zu unterschiedlichen Themen
veröffentlicht. Die JPIAMR hat zudem den Aufbau eines virtuellen
Forschungsinstituts (VRI) initiiert, um zunehmend koordinierende Effekte auf die
internationale Forschungslandschaft zu erzielen. Im Rahmen der
Produktentwicklungspartnerschaft Global Antibiotic Research & Development Partnership (GARDP)
fördert das BMBF Produktlinien zu Neugeborenen-Sepsis sowie ein Programm
zur Exploration und Wiederherstellung von Daten, Wissen und Know-how zu
Antibiotikaforschung sowie Covid-19-bezogene Fragestellungen. Über die
international finanzierte öffentlich-private Partnerschaft Combating Antibiotic
Resistant Bacteria Biopharmaceutical Accelerator (CARB-X) fördert das
BMBF Unternehmen bei der frühen Entwicklung neuer Antibiotika und
unterstützt deutsche und europäische Förderinteressenten über einen sogenannten
„CARB-X-Accelerator“.
a) Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung aus den Anstrengungen Australiens (Biomedical Translation
Fund, www.business.gov.au/Grants-and-Programs/Biomedical-Transla
tion-Fund) und der Schweiz (Zukunftsfonds Schweiz, www.nzz.ch/fin
anzen/zukunftsfonds-schweiz-spaltet-weiter-die-gemueter-ld.134
9041), mit Hilfe eines öffentlich-privatwirtschaftlichen Fonds die
Investitionen in den Bereich der Biotechnologie zu steigern?
b) Plant die Bundesregierung die Schaffung eines Fonds, wie
beispielsweise der australische Biomedical Translation Fund, um Investition in
dem Bereich der Biotechnologie zu steigern, und falls nein, warum
nicht?
c) Plant die Bundesregierung die Schaffung eines öffentlichen Fonds für
die Steigerung der Investitionen in Forschung und Entwicklung von
Antiinfektiva, und falls nein, warum nicht?
Die Fragen 17a bis 17c werden im Zusammenhang beantwortet.
In Deutschland wird die Frühphasenfinanzierung von Technologieunternehmen
beispielsweise über den High-Tech Gründerfonds unterstützt, in dem die
Bundesregierung gemeinsam mit privaten Firmeninvestoren Start-Ups finanziert
und gleichzeitig für diese eine umfassende Begleitung zur Verfügung stellt. Der
Förderbereich des High-Tech Gründerfonds umfasst die Existenzgründung und
-festigung, Forschung und Innovation und ist dabei themenoffen. Im Übrigen
wird auf die Antworten zu den Fragen 11 und 17 g) verwiesen.
d) Wie kompetitiv ist aus Sicht der Bundesregierung die deutsche
Besteuerung von Investitionen durch Business Angels und Family Offices
speziell in Forschung und Entwicklung von Antiinfektiva im
internationalen Vergleich?
e) Plant die Bundesregierung, Investitionen durch Business Angels und
Family Offices speziell in Forschung und Entwicklung von
Antiinfektiva steuerlich zu bevorteilen, und falls nein, warum nicht?
f) Falls ja, wie genau plant die Bundesregierung, diese steuerlichen
Vorteile zu gestalten?
Die Fragen 17d bis 17f werden im Zusammenhang beantwortet.
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
hat die Bundesregierung eine steuerliche Förderung speziell für Investitionen in
Forschung und Entwicklung auf den Weg gebracht, welche zum 1. Januar 2020
in Kraft getreten ist und alle steuerpflichtigen forschenden Unternehmen
unabhängig von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens gleichermaßen
fördert. Damit wurde neben der ausgeprägten Projektförderung im Forschungs-
und Entwicklungsbereich auch eine steuerliche Förderung erstmalig etabliert.
Weitere steuerliche Förderungen speziell für Forschungs- und
Entwicklungstätigkeiten sind nicht vorgesehen.
g) Plant die Bundesregierung die Schaffung von Möglichkeiten, dass
beispielsweise Krankenversicherungen und Pensionsfonds in Biotech
investieren können?
Gesetzliche Krankenkassen können gemäß § 68a des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB V) die Entwicklung digitaler Innovationen wie etwa digitaler
Medizinprodukte oder telemedizinischer bzw. IT-gestützter Verfahren in der
Versorgung fördern. Dazu können sie gemäß § 263a SGB V insgesamt bis zu
zwei Prozent ihrer Finanzreserven in Anteile an Investmentvermögen anlegen.
Eine darüberhinausgehende Erweiterung der Investitionsmöglichkeiten von
gesetzlichen Krankenkassen auf biotechnologische Unternehmen, die
beispielsweise Impfstoffe, Virostatika und Antibiotika herstellen, ist seitens der
Bundesregierung derzeit nicht geplant. Über 90 Prozent der Kapitalanlagen der
privaten Versicherungsunternehmen in Deutschland entfallen auf Unternehmen, die
dem europäischen Aufsichtssystem Solvabilität II unterliegen. Sie müssen bei
ihren Anlageentscheidungen dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht
Rechnung tragen und ihr Anlageportfolio nach den risikobasierten Vorgaben
von Solvabilität II mit Kapital unterlegen. Innerhalb dieses Rahmens können
die Unternehmen frei investieren.
Die Instrumente der Bundesregierung zur Förderung der
Wagniskapitalinvestitionen in Deutschland sind auch aufgrund EU-beihilferechtlicher Vorgaben
branchen- und technologieoffen ausgestaltet. Daher definiert die
Bundesregierung bei der Ausgestaltung der Instrumentarien zur Wagniskapitalfinanzierung
keine besonders förderwürdigen Bereiche. Unter anderem adressieren die
Venture-Capital-Fonds, an denen sich die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
und das ERP (European Recovery Program)-Sondervermögen (über den
Europäischen Investitionsfonds (EIF)) beteiligen, auch die Biotechnologie-Branche.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode ist
vereinbart, die erfolgreichen und etablierten Förderinstrumente der Start-up-
Finanzierung fortzuführen. Ferner haben die die Bundesregierung tragenden
Koalitionspartner mit den Beschlüssen vom 10. November 2019 und 25.
August 2020 entschieden, 10 Mrd. Euro für einen Beteiligungsfonds für
Zukunftstechnologien (Zukunftsfonds) bei der KfW ab dem Haushaltsjahr 2021
bereitzustellen. Das Gesamtvolumen des Zukunftsfonds wird zusammen mit den
Beiträgen privater und öffentlicher Partner voraussichtlich mindestens 30 Mrd.
Euro betragen. Der Zukunftsfonds wird Start-ups verstärkt die Möglichkeit bieten,
über alle Phasen ihrer Unternehmensentwicklung in und über Deutschland
hinaus zu wachsen sowie neue Investorengruppen, wie institutionelle Investoren
(z. B. Versicherungen und Pensionskassen), an den deutschen Venture Capital-
Markt heranführen.
18. Welche Formen der Pull-Mechanismen (d. h. Mechanismen, welche die
erfolgreiche Entwicklung von Antiinfektiva belohnen) plant die
Bundesregierung?
a) Plant die Bundesregierung Belohnungen für den Markteintritt von
Antiinfektiva („market entry rewards“) , und falls nein, warum nicht?
b) Plant die Bundesregierung die Aussetzung des Festbetragssystems
bei Antiinfektiva, und falls nein, warum nicht?
c) Plant die Bundesregierung die Einführung von Marktexklusivitäts-
Gutscheinen beim Auslauf des Patentschutzes z. B. innerhalb von
zehn Jahren nach Markteintritt, und falls nein, warum nicht?
19. Plant die Bundesregierung eine Entkopplung der Vergütung
antiinfektiver Präparate von Verkaufszahlen?
Falls ja, in Form von Garantien, um eine vereinbarte Anzahl an
Wirkstoffen abzunehmen bzw. zu kaufen?
Falls ja, in welchen anderen Formen?
Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 18 und 19 werden im Zusammenhang beantwortet.
Grundsätzlich werden sog. Pull-Mechanismen wie z. B. eine Privilegierung mit
Blick auf die Erstattung bzw. Preisbildung von innovativen Antibiotika als
zielführend zur Förderung der Forschung und Entwicklung innovativer Antibiotika
erachtet. Im Jahr 2017 wurde zur besseren Finanzierung von Antibiotika und zu
ihrem zielgenaueren Einsatz im GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz
(AMVSG) geregelt, dass bei der Bildung von Festbetragsgruppen und der
Bewertung des Zusatznutzens von Antibiotika die Resistenzsituation
berücksichtigt werden soll. Dies stellt einen spezifischen Unterschied zu sonstigen
Arzneimitteln dar, mit der die Besonderheit von Antibiotika gewürdigt wird. Im Jahr
2020 wurden die Rahmenbedingungen für innovative Antibiotika im deutschen
Erstattungssystem weiter verbessert: Im Gesetz für einen fairen
Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG) wurde
Reserveantibiotika ein Sonderstatus zugesprochen. Der Hersteller kann eine Freistellung
für die Nutzenbewertung seines Reserveantibiotikums beantragen. Der
Zusatznutzen gilt als belegt, sodass der Hersteller keine Nachweise zum
therapeutischen Zusatznutzen gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie
erbringen muss. Reserveantibiotika werden damit im Rahmen der Erstattung
privilegiert behandelt. Die Neuregelung zielt explizit auf Reserveantibiotika ab.
Hierunter fallen insbesondere Antibiotika, die gegen die von der
Weltgesundheitsorganisation auf der globalen Liste genannten multiresistenten Problemkeime
wirken.
20. Aus welchen Gründen wurde das milliardenschwere Förderprogramm
zur Erforschung von Antibiotikaresistenzen, welches die
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf dem G7-Gipfel 2015 und beim G20-Gipfel
2017 angekündigt hatte, nie vollständig realisiert (https://www.faz.net/ak
tuell/wirtschaft/g-20-gipfel-merkel-kaempft-gegen-die-killerkeime-1509
4741.html)?
a) Wie hoch sind die Restmittel aus dem Förderprogramm?
b) Plant die Bundesregierung, die Restmittel zur Erforschung von
Antibiotikaresistenzen einzusetzen, und falls nein, warum nicht?
Die Fragen 20 bis 20b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung hat das Thema Antimikrobielle Resistenzen, darunter
auch die Stärkung von Forschung und Entwicklung, sowohl auf die
Tagesordnung der G7-Staaten 2015 als auch bei den Beratungen der G20-Staaten 2017
unter deutscher Präsidentschaft gesetzt. Ein in der Fragestellung beschriebenes
„milliardenschweres Förderprogramm zur Erforschung von
Antibiotikaresistenzen“ ist nicht Bestandteil der Gipfelerklärungen.
Die Bundesregierung hat beim G20-Gipfel 2017 zugesichert, in den Jahren
2018 bis 2028 bis zu 500 Mio. Euro für Forschung und Entwicklung zu AMR
zur Verfügung zu stellen. Damit soll die Arzneimittelentwicklung speziell in
den Bereichen der Antiinfektiva und Antibiotikaresistenzen unterstützt werden
und die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Industrie gestärkt werden.
Die zugesagten Mittel sind vollständig in verschiedenen Fördermaßnahmen
verplant und teilweise bereits verausgabt. Es sind keine Restmittel vorhanden.
21. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung führender
Wissenschaftler nach einem internationalen Fonds („Global Vaccine
Development Fund“) für die Entwicklung von Impfstoffen und Virostatika
gegen potenziell auftretende Infektionskrankheiten, die ein
schwerwiegendes Seuchenereignis auslösen könnten, wie z. B. SARS-CoV-2?
a) Plant die Bundesregierung, sich federführend an der Etablierung
eines solchen Fonds zu beteiligen, und falls nein, warum nicht?
Die Fragen 21 und 21a werden im Zusammenhang beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Schaffung der Coalition for Epidemic
Preparedness Innovations (CEPI) im Jahre 2017 eine unmittelbare Folge der
Empfehlung von Wissenschaftlern aus dem Jahr 2015 (siehe https://www.nejm.
org/doi/full/10.1056/nejmp1506820), einen „Global Vaccine Development
Fund“ einzurichten. Die Bundesregierung ist Gründungsmitglied von CEPI und
unterstützt in den Jahren 2017 bis 2021 das nicht auf COVID-19 ausgerichtete
Entwicklungsportfolio von CEPI mit 90 Mio. Euro und das COVID-19-
Entwicklungsprogramm mit 230 Mio. Euro in den Jahren 2020 und 2021.
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Etablierung eines ähnlichen
Fonds zur Förderung der Forschung und Entwicklung neuer
Antibiotika?
Aus Sicht der Bundesregierung bedarf es für die Entwicklung innovativer
Antibiotika einer Mischung aus nationaler und internationaler öffentlicher
Forschungsförderung und privater Initiativen wie z. B. des AMR Action Fund. Im
Bereich der Forschungsförderung beteiligt sich die Bundesregierung mit der
Global Antibotic Research and Developing Partnership (GARDP), der
Initiative „Combatting Antibiotic Resistant Bacteria Accelerator“ (CARB-X) und der
Joint Programming Initiative on Antimicrobial Resistance (JPIAMR) bereits an
den weltweit wesentlichen multilateralen Initiativen. Zudem setzt sich die
Bundesregierung im Global AMR R&D Hub für ein international abgestimmtes
Handeln bei der Förderung von Forschung und Entwicklung ein.
22. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Anstrengungen der
amerikanischen Lebensmittelüberwachungs- und Arzneimittelbehörde
(FDA – Food and Drug Administration), die Wirkstoffentwicklung
bereits in einer frühen Phase strategisch zusammen mit Universitäten und
Biotech-Start-ups zu beraten („A decision to proceed with a „target
product profile” entails plans for human clini-cal experimentation,
developed with guidance from the FDA.“, https://www.jci.org/articles/view/12
9122)?
a) Plant die Bundesregierung, das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) in die strategische Projektplanung von
Wirkstoffen durch Biotech-Unternehmen und/oder Universitäten
stärker einzubeziehen, und falls nein, warum nicht?
b) Plant die Bundesregierung, das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in die
strategische Projektplanung von Impfstoffen durch Biotech-
Unternehmen und/oder Universitäten stärker einzubeziehen, und falls nein,
warum nicht?
Die Fragen 22 bis 22b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die in Frage 22 genannte Quelle, insbesondere das Zitat, bezieht sich im
Allgemeinen auf die nötigen Entwicklungsschritte für Arzneimittelkandidaten und
die Relevanz der frühen Beratung durch Regulierungsbehörden (in diesem Fall
die US Food and Drug Administration, FDA) für die Planung klinischer
Prüfungen. Diese frühen wissenschaftlichen Beratungen werden auch in den
Innovationsbüros der Bundesoberbehörden BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte) und PEI (Paul-Ehrlich-Institut) angeboten und für die
Planung klinischer Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowohl von
Universitäten als auch von Unternehmen in Anspruch genommen.
c) Wie lange dauert im Durchschnitt der gesamte Prozess, also die
„Turnaround Time“ (vom Antrag bis zum Erhalt der Leistung), als Biotech-
Unternehmen einen sogenannten Scientific Advice durch das BfArM
bzw. das PEI zu erhalten?
Wie ist die Zeitdauer im internationalen Vergleich?
Die Dauer von sog. Scientific Advice-Verfahren auf nationaler Ebene ist in der
Regel vergleichbar mit den Bearbeitungszeiten im zentralen Scientific Advice
durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA). Für die europäischen
Scientific Advice-Verfahren sind die Bearbeitungszeiten nach einer Leitlinie
genau festgelegt. Wissenschaftliche Beratungen in den Innovationsbüros der
Bundesoberbehörden können je nach Vorbereitungsaufwand und
einzubeziehenden Experten innerhalb von zwei bis 12 Wochen in Anspruch genommen
werden. Darüber hinaus reagieren beide Bundesoberbehörden in
Sondersituationen auch im Hinblick auf das Beratungsangebot flexibel, wenn besondere
Gründe für eine noch zeitnähere wissenschaftliche Beratung angeführt werden.
In der derzeitigen COVID-19-Pandemie werden insbesondere
Gesprächstermine zu Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln, die der Bekämpfung
der Pandemie dienen, schnellstmöglich eingerichtet, oft innerhalb von Tagen.
d) Wirkt die Bundesregierung darauf hin, Zulassungsverfahren für
Impfstoffe und Antiinfektiva durch die Europäische Arzneimittel-Agentur
(EMA) zu beschleunigen, und falls nein, warum nicht?
Aus Sicht der Bundesregierung besteht keine Notwendigkeit, europäische
Zulassungsverfahren für Impfstoffe und Antiinfektiva im Vergleich zu anderen
Arzneimittelklassen zu beschleunigen. Mit den Instrumenten der Zulassung
unter außergewöhnlichen Umständen und der bedingten Zulassung bestehen auf
europäischer Ebene verschiedene Möglichkeiten, um innovative Arzneimittel
für Patientinnen und Patienten möglichst schnell zur Verfügung zu stellen.
Für dringend benötigte Arzneimittel, die von großem Interesse für die
öffentliche Gesundheit sind und therapeutische Innovationen darstellen, sieht der
geltende Rechtsrahmen bereits die Möglichkeit einer verkürzten Bearbeitungszeit
(„accelerated assessment“) eines Zulassungsverfahrens vor. Zusätzlich besteht
die Möglichkeit, Teile eines Zulassungsantrags bereits vor dem eigentlichen
Beginn des Zulassungsprozesses zur Bewertung einzureichen (sog. „rolling
review“) und so eine weitere zeitliche Verkürzung des Verfahrens zu erreichen.
Aus Sicht der Bundesregierung ist ein angemessenes Verhältnis zwischen
erforderlicher Prüftiefe bei der Bewertung der Zulassungsunterlagen und erhöhter
Verfahrensgeschwindigkeit wichtig. Ein Zulassungsverfahren dient zum
Nachweis der Wirksamkeit, pharmazeutischen Qualität und Unbedenklichkeit des
Arzneimittels und stellt somit sicher, dass die den Patientinnen und Patienten
verabreichten Produkte von angemessener Qualität sind und ein positives
Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweisen.
23. Plant die Bundesregierung, dem EXIST-Programm des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) Fördermittel zur Verfügung zu
stellen, um insbesondere die Gründungsaktivität im Bereich der
Antiinfektiva zu fördern, und falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat die für das EXIST-Programm geplanten
Haushaltsmittel bereits deutlich aufgestockt und fördert aktuell darüber die Entwicklung
eines COVID-19-Impfstoffs der zweiten Generation mit einem
Finanzierungsvolumen von 25 Mio. Euro.
24. Plant die Bundesregierung, der durch das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) initiierten Gründungsoffensive
Biotechnologie („GO-Bio“) zusätzliche finanzielle Mittel zukommen zu lassen, um
insbesondere Projekte mit Fokus auf den Bereich der Antiinfektiva zu
fördern, und falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant derzeit nicht, der Gründungsoffensive
Biotechnologie (GO-Bio) zusätzliche Mittel zukommen zu lassen, da vor einer nächsten
Ausschreibungsrunde von GO-Bio zunächst eine vom Bundesrechnungshof
(BRH) geforderte Evaluierung der Gründungs- und Validierungsförderung des
Bundes durchgeführt wird.
25. Plant die Bundesregierung, durch das Förderprogramm „GO-Bio initial“
auch Projekte im Bereich der Antiinfektiva zu fördern, und falls nein,
warum nicht?
26. Plant die Bundesregierung Anreize zu schaffen, durch das
Förderprogramm „GO-Bio initial“ vermehrt Projekte im Bereich der Antiinfektiva
zu fördern, und falls nein, warum nicht?
Die Fragen 25 und 26 werden im Zusammenhang beantwortet.
Mithilfe des Förderprogramms „GO-Bio initial“ sollen die Identifizierung und
Entwicklung lebenswissenschaftlicher Forschungsansätze mit erkennbarem
Innovationspotenzial und damit der Transfer von Forschungsergebnissen in die
Anwendung unterstützt werden. Ausgangspunkt sind dabei rohe, skizzenhafte
Verwertungsideen vorzugsweise aus den Bereichen „Therapeutika“,
„Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerkzeuge“. Somit können in
diesem Förderprogramm auch Projekte im Bereich Antiinfektiva gefördert
werden. Eine weitere thematische Fokussierung auf Antiinfektiva ist derzeit nicht
vorgesehen. Die Rahmenbedingungen für eine Auswahl der Förderprojekte
sind durch die Richtlinie zur Stärkung des Transfererfolgs in den
Lebenswissenschaften „GO-Bio initial“ vom 30. Oktober 2019 vorgegeben.
27. Welche Projekte im Bereich pharmazeutische Biotechnologie wurden im
Rahmen des vom BMBF aufgelegten Förderprogramm „KMU-
innovativ“ (KMU = kleine und mittlere Unternehmen) gefördert, und welche
Projekte wurden abgelehnt, und warum?
Im Rahmen der für die BMBF-Maßnahme KMU-innovativ: Biotechnologie –
BioChance verfügbaren Haushaltsmittel wurden alle als förderwürdig
evaluierten Projekte bewilligt. Die im Rahmen der Fördermaßnahme KMU-innovativ:
Biotechnologie – BioChance geförderten Projekte im Bereich der
pharmazeutischen Biotechnologie sind in der Anlage gelistet (Einzel- und Verbundprojekte
mit Laufzeitbeginn 2018 und 2019).
28. Wie viel Prozent der geförderten Projekte und wie viel Prozent der
Fördervolumen von „KMU-innovativ“ gehen in Projekte biotechnologischer
Verfahren insbesondere in pharmazeutische Biotechnologie im Bereich
Antiinfektiva?
Im Rahmen von KMU-innovativ betrug die Bewilligungssumme der 2018 und
2019 begonnenen Projekte (sechs Teilprojekte) zur Antiinfektiva-Entwicklung
2,55 Mio. Euro. In allen adressierten Technologiefeldern (Bioökonomie,
Elektronik und autonomes Fahren, Forschung für die zivile Sicherheit,
Medizintechnik, Informations- und Kommunikationstechnologien, Materialforschung,
Mensch-Technik-Interaktion, Photonik und Quantentechnologien,
Produktionstechnologie, Ressourceneffizienz und Klimaschutz) der Förderinitiative KMU-
innovativ betrug die Bewilligungssumme der 2018 und 2019 begonnenen
Projekte (1102 Teilprojekte) 316,3 Mio. Euro.
29. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit der am 8. Mai 2020
bekannt gemachten Neuauflage von „KMU-innovativ“ Projekte der
pharmazeutischen Biotechnologie gefördert (bitte drei Beispiele nennen)?
Die am 8. Mai 2020 veröffentlichte Richtlinie zur Förderung von
Zuwendungen für „KMU-innovativ: Bioökonomie“ zielt explizit auf den weiteren Auf-
und Ausbau einer biobasierten Wirtschaft ab. Mit der Bioökonomie verfolgt die
Bundesregierung das Ziel, Ökonomie und Ökologie für ein nachhaltiges
Wirtschaften zu verbinden. Die pharmazeutische Biotechnologie liegt nicht im
Fokus dieser Ausschreibung. Bislang wurden unter dieser Richtlinie noch keine
Projekte bewilligt.
30. Wie viele Projekte im Bereich der Biotechnologie in Relation zur
Gesamtzahl an Projekten liegen der Agentur für Sprunginnovation
gegenwärtig zur Prüfung oder Förderung vor?
Von 361 Projektvorschlägen, die bei der Agentur für Sprunginnovationen
eingegangen sind und geprüft werden, sind sieben aus dem Bereich der
Biotechnologie. Weitere sechs Projektvorschläge sind aus dem Bereich der Pharmazie,
sowie 14 aus dem Bereich Medizin und Medizintechnik.
31. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die Ausgründungsrate aus
Universitäten (Total Early-Stage Entrepreneurial Activity Rate) in
Deutschland im internationalen Vergleich niedrig ist (gruender.wiwo.de/s
tudie-deutschlands-wissenschaftler-gruenden-zu-wenig/ und https://ww
w.pressebox.de/inaktiv/unternehmertum-gmbh/Forschung-spitze-Verwer
tung-bescheiden-Auf-der-Suche-nach-den-Gruenden/boxid/974479)?
Die Total Early-Stage Entrepreneurial Activity Rate (TEA)-Quote bezieht sich
nicht ausschließlich auf den Universitätssektor und ist somit lediglich als
Näherung für Ausgründungen aus Hochschulen zu verstehen. Die Quote stellt
„werdende Gründende“ und „junge Gründende“ in Relation zur Gesamtheit der 18
bis 64-Jährigen. Der aktuelle Anteil von 7,6 Prozent stellt rückblickend auf die
vergangenen 20 Jahre (Beginn der Datenreihe) für Deutschland einen
Höchstwert dar. Zudem ist der Anstieg der TEA-Quote 2019 in keinem anderen Land
so deutlich gewesen wie in Deutschland. Im internationalen Vergleich der 33
einkommensstärksten Länder ist die TEA-Quote dennoch weiterhin niedrig.
Gründe dafür sind u. a. länderspezifische Eigenschaften, wie die demografische
Entwicklung und der Fachkräftemangel. Das Gründungsgeschehen in
Deutschland wurde zudem stark durch die guten Bedingungen am regulären
Arbeitsmarkt beeinflusst.
32. Liegen der Bundesregierung Zahlen zur Ausgründungsrate aus
Universitäten in Deutschland im Bereich der Life Science/Biomedizin/
Biotechnologie vor?
Falls ja, wie haben sich diese Zahlen den letzten zehn Jahren entwickelt
(bitte jährlich darstellen)?
Falls nein, plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu ermitteln?
Wenn ja, wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
Entsprechende Auswertungen zur Ausgründungsrate aus Universitäten in
Deutschland im Bereich Life Science/Biomedizin/Biotechnologie liegen der
Bundesregierung nicht vor. Tendenzen lassen sich z. B. aus der unabhängigen
Studie „Gründungsradar“ des Stifterverbandes ablesen. Im letzten
Gründungsradar 2018 wurden hierbei auch Technologiefelder (u. a. Medizintechnik/E-
Health/MHealth/Gesundheitsapplikationen sowie Biotechnologie/
Bioökonomie) ausgewiesen.
33. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Wechsel von
Wissenschaftlern zwischen akademischer Forschung und unternehmerischen
Aktivitäten in Deutschland zu vereinfachen, und wenn ja, welche?
a) Welche Konsequenzen für ihre eigenen Vorhaben zieht die
Bundesregierung aus den Vorschlägen von Experten, eine Reform des
Hochschulgesetzes anzustoßen, sodass Professoren freiwillig aus dem
Beamtenverhältnis aus- und wieder eintreten können, um
Gründungsaktivitäten voranzutreiben, und welche beamtenrechtlichen und
arbeitsrechtlichen Vorgaben stehen einem solchen Aus- und Wiedereintritt
aus dem Beamtenverhältnis entgegen, und falls nein, warum nicht?
b) Welche Konsequenzen für ihr eigenes Vorhaben zieht die
Bundesregierung aus den Anstrengungen weltführender Universitäten, wie
z. B. des Massachusetts Institute of Technology (MIT) oder des
Imperial College London, Professoren neben ihren akademischen
Pflichten Freiheiten zu verschaffen, um eigene Start-ups zu gründen
bzw. zu betreuen (www.bitkom.org/sites/default/files/2020-06/20060
5_impulspapier_ki-forschung.pdf)?
34. Plant die Bundesregierung, dem Beispiel weltführender Universitäten
wie dem MIT oder dem Imperial College London zu folgen und
Professuren zu schaffen, die durch Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer
besetzt werden, die Teilzeit an der Universität präsent sein und Teilzeit in
eigenen Start-ups oder in der Industrie tätig sein können, und falls nein,
warum nicht?
Die Fragen 33 und 34 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Zuständigkeit für die Hochschulen liegt aufgrund der im Grundgesetz
verankerten föderalen Kompetenzverteilung bei den Ländern. Dies betrifft auch
die arbeits- und dienstrechtlichen Regelungen für das Hochschulpersonal.
In den Regelungen einiger Länder sind bereits weitreichende Möglichkeiten für
Teilzeitprofessuren, Gründungsaktivitäten, Nebentätigkeiten o. ä. eingeräumt.
Sie sind in der Regel ausdrücklich darauf angelegt, die Verbindung zur
Berufsoder Wirtschaftswelt aufrechtzuerhalten und den Transfer zu fördern.
Im Übrigen teilt die Bundesregierung die Aussage des Wissenschaftsrates
(Positionspapier zur Anwendungsorientierung in der Forschung, 2020) zur
Schaffung von Durchlässigkeit für Personalaustausch zwischen dem
Wissenschaftssystem und anderen gesellschaftlichen Bereich sowie zur Beförderung von
forschungsfeld-, organisations- und bereichsübergreifender Mobilität des
wissenschaftlichen und wissenschaftsnahen Personals. Adressat dafür sind die
Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Das Bund-Länder-Programm zur
Förderung der Gewinnung und Qualifizierung professoralen Personals an
Fachhochschulen „FH-Personal“ hat konkrete Maßnahmen bereits aufgegriffen. Ziel
des Programms insgesamt ist es, Fachhochschulen (FH)/Hochschulen der
angewandten Wissenschaften (HAW) bei der Gewinnung ihres professoralen
Personals durch die Einführung oder den Ausbau strukturwirksamer Instrumente zu
unterstützen. Verschiedene Förderinstrumente wie beispielsweise
Schwerpunktprofessuren und Tandemprogramme oder die Etablierung von
Kooperationsplattformen sind hierfür vorgesehen. Grundlegender Ansatz des Programms ist
dabei, dass die geförderten Hochschulen ihren spezifischen Herausforderungen
und Rahmenbedingungen entsprechend auch unabhängig von den genannten
Beispielen individuell Lösungsansätze und Strategien generieren sollen.
35. Wie schätzt die Bundesregierung die generelle Ausrichtung der
Forschung bei den Alexander-von-Humboldt-Professuren ein
(Grundlagenforschung oder angewandte oder translationale Forschung)?
a) Wie viele der mit einer Alexander-von-Humboldt-Professur besetzten
Lehrstühle sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf
Grundlagenforschung ausgerichtet?
b) Wie viele der mit einer Alexander-von-Humboldt-Professur besetzten
Lehrstühle sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf angewandte
Forschung ausgerichtet?
c) Wie viele der mit einer Alexander-von-Humboldt-Professur besetzten
Professuren sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf
translationale Forschung ausgerichtet?
d) Wie viele der mit einer Alexander-von-Humboldt-Professur besetzten
Professuren sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf
Infektionsforschung ausgerichtet?
e) Plant die Bundesregierung, in Zukunft die Vergabe bzw. Förderung
von Alexander-von-Humboldt-Professuren im Bereich der
angewandten und im Bereich der translationalen Forschung im Vergleich
zur Grundlagenforschung zu erhöhen?
Die Fragen 35 bis 35e werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Alexander von Humboldt-Professur (AHP) richtet sich an weltweit
führende Wissenschaftler aller Fachdisziplinen und wissenschaftlichen Teilgebiete aus
dem Ausland und ermöglicht ihnen die Durchführung zukunftsweisender
Forschungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Die
Professur ermöglicht herausragenden Forschern aus dem Ausland eine
langfristige wissenschaftliche Zukunft in Deutschland. Hochschulen, bei deren
Leitungen das Nominierungsrecht liegt, und außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen in Deutschland erschließen sich durch die AHP im internationalen
Wettbewerb wissenschaftliche Expertise aus dem Ausland und fördern so ihre eigene
strategische (Neu-)Orientierung. Die AHP richtet sich an alle Teilgebiete
wissenschaftlicher Forschung und unterscheidet per se nicht nach Schwerpunkten
in der Grundlagenforschung oder angewandten Forschung; eine statistische
Auswertung dieser Schwerpunktsetzungen erfolgt nicht. Die AHP werden nach
den jeweils vertretenen Fachgebieten statistisch erfasst und ausgewertet. Von
den bisher 80 AHP sind acht im Bereich der translationalen Forschung tätig.
Acht AHP sind auf Infektionsforschung ausgerichtet. Eine spezifische
Ausrichtung der Vergabe von AHP auf den Bereich der angewandten Forschung oder
auf den Bereich der translationalen Forschung ist derzeit nicht vorgesehen.
36. Mit welchen Projekten der Bundesregierung wurde angewandte
Forschung in den letzten zehn Jahren nachweislich gefördert?
Welche Qualitätskontrollmechanismen und Evaluierungsmechanismen
nutzt die Bundesregierung, um den Forschungsoutput ihrer Maßnahmen
zur Stärkung der translationalen und angewandten Forschung zu messen?
Die Bundesregierung fördert pro Jahr mehrere tausend neue
Forschungsprojekte. Allein beim BMBF laufen aktuell rund 26.000 zumeist mehrjährige
Projekte. Dabei werden die Projekte im Bereich der angewandten Forschung nicht
gesondert erfasst. Die Programme zur Forschungsförderung werden entsprechend
der Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (BHO) bzw. der
Verwaltungsvorschriften zur BHO abhängig vom Fördervolumen extern oder intern evaluiert.
Die Methodenauswahl erfolgt nach fachlichen Erwägungen unter
Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls, wobei grundsätzlich
ressourcensparend vorzugehen ist. Die Evaluationsergebnisse werden in der Regel
veröffentlicht.
37. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Forderung der
Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die translationale Forschung in
der Universitätsmedizin zu fördern?
a) Unternimmt die Bundesregierung Anstrengungen, um an den
Medizinischen Fakultäten eine der Translation zugewandte
Forschungskultur, ein „Mindset für Translation“ zu stärken, und falls nein,
warum nicht?
b) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Forderung,
Ausbildungsstrukturen weiterzuentwickeln, um Wissenschaftler
frühzeitig an translationale Forschung heranzuführen und den damit
verbundenen Ansprüchen gerecht zu werden?
c) Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung momentan,
um dies zu fördern?
d) Will die Bundesregierung die von der DFG geforderten Translations-
Hubs aufbauen, und falls ja, bis wann, und falls nein, warum nicht?
38. Plant die Bundesregierung, in diesen Translations-Hubs Mitarbeiter des
Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und Mitarbeiter
des Paul-Ehrlich-Instituts aktiv in die strategische Planung der
Wirkstoffentwicklung einzubinden?
Die Fragen 37 und 38 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Translation kommt im Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der
Bundesregierung eine herausragende Bedeutung zu, und sie wird mit der
Forschungsförderung der Bundesregierung umfassend unterstützt. In den
Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung (DZG) arbeiten die besten
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Universitäten und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen interdisziplinär zusammen, um neue medizinische
Forschungsergebnisse schneller in die Anwendung zu bringen und so die
Translation zu befördern. Die Forschung der sechs DZG ist auf die großen
Volkskrankheiten ausgerichtet: auf Infektionskrankheiten, Herz-Kreislauf-
Erkrankungen, Lungenkrankheiten, Krebs, Neurodegenerative Erkrankungen
und Diabetes. Insgesamt sind mehr als 80 Standorte mit über hundert
beteiligten Einrichtungen beteiligt. Im Juni 2020 hat das BMBF zwei Richtlinien zur
Förderung der Konzeptentwicklung für zwei neue DZG zu den Themen
Psychische Gesundheit und Kinder- und Jugendgesundheit veröffentlicht.
Des Weiteren fördert das BMBF in einem systematischen Ansatz klinische
Studien, welche für die Translation von Forschungsergebnissen in die
Versorgungspraxis unerlässlich sind. Seit 2005 erfolgen nahezu jährliche
Förderaufrufe zu „Klinischen Studien mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung“. Im
Jahr 2018 wurden ergänzende Richtlinien zur Förderung von frühen Klinischen
Studien sowie von präklinischen konfirmatorischen Studien veröffentlicht. Im
Jahr 2019 wurde ferner eine Richtlinie zur Förderung praxisverändernder
klinischer Studien zur Prävention, Diagnose und Therapie von Krebserkrankungen
im Rahmen der Nationalen Dekade gegen Krebs veröffentlicht.
Darüber hinaus hat das BMBF einen Schwerpunkt auf die Unterstützung der
Translation im Bereich der Personalisierten Medizin gesetzt. Ausgehend von
der Förderung von „Innovationen für die individualisierte Medizin“ seit 2015
wurde im Jahr 2020 eine Förderrichtlinie „Translationsprojekte Personalisierte
Medizin“ ergänzt. Die geschilderten sowie weitere Fördermaßnahmen tragen
dazu bei, an den Medizinischen Fakultäten eine der Translation zugewandte
Forschungskultur zu entwickeln und weiterzuführen.
Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wird in diesem
Zusammenhang von der Bundesregierung als sehr wichtig erachtet. Dieses Ziel ist ein
integraler Bestandteil der Arbeit in den DZG. Die Bundesregierung begrüßt,
dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und einige Universitäten
„Clinician Scientist“-Programme zur Unterstützung des forschenden
wissenschaftlichen Nachwuchses in der Medizin aufgelegt haben. Das BMBF wird die
Empfehlung des Forums Gesundheitsforschung aufgreifen, komplementär zu
diesen Aktivitäten eine Förderinitiative zu „Advanced Clinician Scientists“
aufzulegen, mit der forschende Ärzte und Fachärzte gefördert und somit auch
Karriereperspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs geschaffen werden.
Die Strategie zur Förderung der Translationsforschung unter dem
Rahmenprogramm Gesundheitsforschung wird fortlaufend auch durch neue, passfähige
Elemente erweitert. Das BMBF plant in dieser Legislaturperiode nicht, den
Aufbau von speziellen „Translations-Hubs“ anzugehen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 16 und 17 verwiesen.
39. Plant die Bundesregierung, das Personal und die finanziellen Kapazitäten
von BfArM und PEI dazu auszubauen, um diese Behörden zu stärken?
In den letzten Jahren wurden die beiden Geschäftsbereichsbehörden
insbesondere wegen der Zunahme von gesetzlichen Aufgaben ausgebaut. BfArM und
PEI wurden in diesem Jahr insbesondere wegen zusätzlicher Aufgaben im
Zusammenhang mit der Corona Krise sowohl finanziell als auch personell
unterstützt. Ob es darüber hinaus perspektivisch einer weiteren Stärkung der
genannten Bundesoberbehörden bedarf, insbesondere im Hinblick auf künftige
Pandemiesituationen, bedarf noch der Prüfung.
40. Würde die Bundesregierung die Etablierung von Patent- oder
„Technology Development“-Büros nach amerikanischem Vorbild (otd.harvard.edu/
faculty-inventors/resources/resources-for-entrepreneurs/) an deutschen
Universitäten und/oder an Fachhochschulen (FHs) bzw. Hochschulen für
Angewandte Wissenschaften (HAWs) begrüßen?
Falls ja, plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Patent- oder
„Technology Development“-Büros nach amerikanischem Vorbild an deutschen
Hochschulen zu etablieren?
41. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Lösung, ein
Biotechspezialisiertes „Technology Development“-Büro zu etablieren, welches
durch Kooperation ausgewählter Universitäten in Deutschland geführt
wird?
Die Fragen 40 bis 41 werden im Zusammenhang beantwortet.
In Deutschland zeichnet sich das Forschungs- und Innovationssystem an
Universitäten und Fachhochschulen durch eine enge Zusammenarbeit mit der
Wirtschaft und insbesondere häufig auch mit kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU) auf regionaler Ebene aus. Hierdurch tragen insbesondere auch die
Fachhochschulen entscheidend zur Innovationsfähigkeit der deutschen
Wirtschaft bei. Die Forschungsförderung des BMBF im Wege der Projektförderung
konzentriert sich auf die Förderung solcher Kooperationsprojekte, deren Ziel
ein anschließender Transfer der Ergebnisse gemeinsam mit den Praxispartnern
ist. Die Hochschulen unterstützen diesen Transfer in unterschiedlicher Weise
durch Service-Stellen. Die Ausprägung und Stärke des Transfersystems variiert
von Hochschule zu Hochschule und ist darüber hinaus länderspezifisch, da das
deutsche Hochschulsystem im Wesentlichen in die Zuständigkeit der Länder
fällt und durch deren Hochschulgesetze geregelt wird.
Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen an den meisten Fachhochschulen
Unterstützungsstellen für Forschung und Transfer. Diese Einrichtungen
unterscheiden sich jedoch stark vom amerikanischen Modell. An den Wissenschafts-
und Technologietransfer-Büros an deutschen Hochschulen liegt der
Schwerpunkt auf der Begleitung der Forschungsvorhaben über den gesamten
(Forschungsförderungs-)Prozess sowie auf Kooperationen mit regionalen und
überregionalen Unternehmen, Praxispartnern oder Forschungseinrichtungen. Dabei
verläuft die Unterstützung von der Idee über den Antrag zum eigentlichen
Projekt bis hin zur Ergebnisverwertung. Die sog. Technology Development-Büros
wie das „Office of Technology Development (OTD)“ in Harvard befassen sich
fast ausschließlich mit der Verwertung bzw. Vermarktung der
Forschungsergebnisse. In Deutschland besitzen die Transferstellen oft verschiedene
Bezeichnungen, während sich die Aufgabenbereiche ähneln.
42. Wie gut sind existierende Patent- oder „Technology Development“-
Büros an deutschen Universitäten derzeit nach Kenntnis und
Einschätzung der Bundesregierung besetzt?
Welche Kompetenzen für Patent- oder „Technology Development“-
Büros in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung nötig, um
das Niveau US-amerikanischer Patent- oder „Technology Development“-
Büros zu erreichen?
Eine vollständige Beobachtung aller deutschen Universitäten in Bezug auf
Patent- oder „Technology Development“-Büros erfolgt nicht. Der
Bundesregierung liegt kein systematischer Überblick über Quantität und Qualität der
Transferstellen an einzelnen Hochschulen vor. Tendenzen und Entwicklungen lassen
sich jedoch aus unabhängigen Studien wie dem „CHECK zu
Transfereinrichtungen an deutschen Hochschulen“ oder dem „Hochschul-Barometer“ ablesen.
43. Fördert die Bundesregierung die Aufgabe, hochqualifizierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Tätigkeiten in Patent- oder „Technology
Development“-Büros deutscher Universitäten zu gewinnen, und wenn ja,
wie?
44. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
Anstrengungen US-amerikanischer Universitäten, die Anzahl von Ausgründungen
aus Universitäten massiv zu erhöhen, durch sogenannte Talent Scouts der
Patent- oder „Technology Development“-Büros, die
Forschungsergebnisse identifizieren, welche das Potenzial für die Kommerzialisierung neuer
Wirkstoffe haben?
Plant die Bundesregierung, in Abstimmung mit den Landesregierungen
die Einführung solcher Strukturen an deutschen Universitäten, und falls
nein, warum nicht?
Die Fragen 43 und 44 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Zuständigkeit für die Hochschulen liegt aufgrund der im Grundgesetz
verankerten föderalen Kompetenzverteilung bei den Ländern. Dies betrifft auch
die Einrichtung, Finanzierung und personelle Ausstattung von Transferstellen,
Patent- oder „Technology Development“-Büros. Das BMBF fördert im
Rahmen der Projektförderung teilweise auch Maßnahmen zur Verbesserung der
Ausstattung von Transfereinrichtungen an Hochschulen.
45. Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität und die finanzielle
Ausstattung (Anzahl an Publikationen im Bereich Life Sciences, Anzahl an
Biotech-Unternehmen, Anzahl an Pharma-Unternehmen, Skalierung
dieser Unternehmen, Anzahl an Universitätskliniken und
Forschungseinrichtungen, Förderung des Wissenstransfers zwischen Universitäten,
Forschungseinrichtungen und Biotech-Unternehmen) deutscher Biotech-
Cluster im internationalen Vergleich?
„Cluster“ sind keine feststehenden Körperschaften, zudem wird der Begriff des
Clusters sehr unterschiedlich interpretiert. Im internationalen Vergleich hat die
deutsche Biotechnologie einen Aufholprozess hinter sich: Die Unternehmens-
und Mitarbeiterzahlen sowie der Umsatz nahmen in Deutschland schneller zu
als in wichtigen Konkurrenzmärkten. Damit konnten die deutschen
Unternehmen den Abstand zu den USA und Großbritannien verringern und sich in der
Spitzengruppe etablieren. Die Vereinigten Staaten sind in diesem Segment aber
weiterhin führend: Hier hat die biotechnologische Forschung und ihre
Anwendung mit den Clustern in San Diego, San Francisco und Boston eine starke
Basis, wie sich etwa an den verfügbaren statistischen Angaben zu Umsatz und
Patentanmeldungen ablesen lässt. Nach dem Deutschen Biotechnologie-Report
2020 von Ernst & Young weist die deutsche Biotechnologie-Branche 2019
zweistellige Wachstumsraten bei Umsatz, Beschäftigtenzahl und Forschungs-
und Entwicklungsausgaben aus. Die Anzahl der von den Clustern genannten
Akteure unterscheidet sich stark. Der Spitzencluster „BioRN“ z. B. hat rund
100 aktive Mitglieder, während der Münchner Biotech-(Spitzen)Cluster rund
250 Mitglieder hat.
46. Welche Großräume und Regionen zählen nach Kenntnis der
Bundesregierung zu den größten Biotechnologie-Clustern (weltweit, in Europa
und in Deutschland)?
Zu den größten Biotechnologie-Clustern in den USA gehören die San
Francisco Bay Area, die Boston-Cambridge und die New York/New Jersey-Region,
die BioHealth Capital-Region rund um Washington, D.C. sowie der Großraum
San Diego. In Asien sind die Region um Hong Kong und weitere Standorte in
China, Japan, Korea und Taiwan zu nennen. In Europa gehören dazu das
London, Oxford und Cambridge Dreieck in Großbritannien, Leuven in Belgien
sowie die BioValley-Region im Dreiländereck zwischen Schweiz, Deutschland
und Frankreich. Des Weiteren zählen dazu ebenfalls das Medicon Valley in
Dänemark und Schweden und der Biocat-Cluster in Katalonien, die Regionen um
Amsterdam, Basel und Zürich sowie Paris. In Deutschland sind die Regionen
München, Berlin/Brandenburg, Heidelberg/Rhein-Neckar, Rheinland,
Hamburg/Schleswig-Holstein sowie das Rhein-Main-Gebiet zu nennen.
47. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
Biotechnologie-Cluster in Deutschland weniger Forschungsoutput in Form von
kommerzialisierbaren Wirkstoffen generieren als Biotechnologie-Cluster
in Großbritannien oder den USA?
Die Clusterregionen in den USA sind international führend. Die deutschen
Biotechnologie-Cluster sind insbesondere hinsichtlich der Forschungsqualität
in der internationalen Spitzengruppe verortet. Der Technologietransfer in
Innovationen und Inventionen hat sich in den letzten Jahren weiter verbessert. Eine
vergleichende Analyse zwischen einzelnen Biotechnologieclustern in den drei
genannten Ländern, die Forschungsergebnisse in Form von
kommerzialisierbaren Wirkstoffen misst, liegt der Bundesregierung jedoch nicht vor.
48. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass sich laut dem Times Higher
Education World University Ranking (www.timeshighereducation.com/
world-university-rankings/2020/subject-ranking/life-sciences), dem
ShanghaiRanking (www.shanghairanking.com/Shanghairanking-Subject-
Rankings/biological-sciences.html) und dem QS World University
Ranking (www.topuniversities.com/university-rankings/university-subject-ra
nkings/2020/life-sciences-medicine) keine deutsche Universität im
Bereich Life Sciences unter den Top 30 befindet?
Das diesen Rankings zugrundeliegende methodische Vorgehen ist nicht
vollständig transparent und auch deshalb nicht unbestritten. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass dabei auf bibliographische Informationen rekurriert
wird, die zu einer Bevorzugung des angelsächsischen Sprachraums führen.
Insbesondere aber bildet sich in diesen Hochschulrankings nicht die spezifisch
ausgestaltete deutsche Forschungslandschaft ab. In Deutschland finden,
insbesondere im Bereich Lebenswissenschaften, große Teile der wissenschaftlichen
Forschung in außeruniversitären Einrichtungen statt. Dazu gehören im
Wesentlichen die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren, die Leibniz-Gemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft,
die Ressortforschung sowie im Bereich der Lebenswissenschaften darüber
hinaus die Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung. Das Abschneiden der
deutschen Hochschulen in internationalen Rankings spiegelt daher nicht die
nationale Forschungsstärke wider.
49. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Qualität der
Universitäten und ihrer Cluster im Bereich der Life Sciences im internationalen
Vergleich zu erhöhen, und wenn ja, welche?
Die Zuständigkeit für die Universitäten liegt aufgrund der im Grundgesetz
verankerten föderalen Kompetenzverteilung bei den Ländern. Im Bereich der
Cluster-Förderung fokussiert die Zukunftscluster-Initiative des BMBF auf
Deutschlands Spitzenforschung und adressiert neu aufkeimende Themenfelder
an der Schwelle zur Anwendung mit hohem wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Verwertungspotenzial. Ziel sind die „Spitzencluster“ von morgen. Auch
Beiträge aus der Biotechnologie sind im Rahmen des themenoffenen
wettbewerblichen Verfahrens möglich.
50. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Biotechnologie-
Cluster weiter zu fördern?
Die Bunderegierung plant gegen Ende dieses Jahres den Start der zweiten
Runde der Zukunftscluster-Initiative. Mit der themenoffenen wettbewerblichen
Zukunftscluster-Initiative des BMBF haben auch Biotechnologie-Cluster die
Möglichkeit, neue Forschungsergebnisse mit disruptivem Potential entlang
einer mittel- bis langfristigen Forschungsstrategie in neue Produkte und
Dienstleistungen zu überführen.
a) Sind der Bundesregierung die Anstrengungen Großbritanniens zur
Förderung von Biotech-Clustern durch Enterprise Zones bekannt, und
wenn ja, wie ordnet sie diese ein (https://www.gov.uk/government/ne
ws/life-science-sector-boosted-by-enterprise-zones und https://enterpri
sezones.communities.gov.uk/enterprise-zones-by-sector/)?
b) Plant die Bundesregierung eine Einführung von Enterprise Zones wie
in Großbritannien zur Förderung von Biotech-Clustern, falls nein,
warum nicht?
Die Fragen 50a und 50b werden im Zusammenhang beantwortet.
Deutschland verfügt über innovative, entwicklungsfähige Cluster-Regionen
und Zentren. Die Entwicklung neuer Zonen zur Unternehmensansiedlung,
losgelöst von bestehenden Forschungsinfrastrukturen und Wertschöpfungsketten,
wird nicht angestrebt.
c) Plant die Bundesregierung, Forschungsausschreibungen mit der
Aufforderung des Clusterbezugs zu versehen, um den messbaren
Forschungsoutput aus Clustern zu erhöhen?
Mitgliedern von Clustern steht es bereits jetzt offen, sich auf passfähige
Forschungsausschreibungen zu bewerben.
51. Plant die Bundesregierung, die Netzwerkbeziehungen und
Kooperationen zwischen Biotech-Clustern innerhalb Deutschlands zu fördern, und
falls ja, wie, und falls nein, warum nicht?
Im Rahmen der Cluster-Initiativen der Bunderegierung, insbesondere in der
Zukunftscluster-Initiative, sind Maßnahmen vorgesehen, die auch eine
Vernetzung und einen Austausch zwischen den Clustern unterstützen. Hierzu zählen
etwa Erfahrungsaustauschtreffen und verschiedene Maßnahmen zur Stärkung
des Wissens- und Technologietransfers im Clusterkontext. Die Maßnahmen
sind nicht branchenspezifisch.
52. Plant die Bundesregierung eine Neuauflegung einer Clusterförderung am
Beispiel der vom BMBF initiierten BioRegio-Initiative, insbesondere zur
Förderung der Infektionsforschung innerhalb der Biotech-Cluster in
Deutschland?
Die von der Bundesregierung geförderte themenoffene Zukunftscluster-
Initiative ermöglicht die Einreichung von Wettbewerbsbeiträgen aus allen
Themenbereichen, einschließlich der in dieser Frage genannten.
53. Aus welchen Gründen wurde die Fördermaßnahme „Spitzencluster-
Wettbewerb“ des BMBF eingestellt (https://www.clusterplattform.de/CL
USTER/Navigation/DE/Bund/SpitzenclusterWettbewerb/spitzencluster-
wettbewerb.html)?
Plant die Bundesregierung eine Neuauflage der Fördermaßnahme
„Spitzencluster-Wettbewerb“, um die Clusterentwicklung in Deutschland
insbesondere im Bereich der Biotechnologie zu fördern?
Falls nein, warum nicht?
Der Spitzencluster-Wettbewerb war insgesamt von 2008 bis 2018 ausgelegt.
Die 15 Spitzencluster wurden in drei Runden ausgewählt, jeder Cluster wurde
für fünf Jahre gefördert. Es war nicht beabsichtigt, aus dem Spitzencluster-
Wettbewerb eine dauerhafte Förderung einzuleiten, noch sollte die Auswahl
eine Zementierung bestehender Strukturen in der international hoch dynamischen
Innovationslandschaft zur Folge haben. Mit der themenoffenen
Zukunftscluster-Initiative wurde vielmehr eine neue Generation innovationsorientierter
Clusterpolitik gestartet, die auf den Erfolgsfaktoren der bisherigen
Clusterförderung aufsetzt.
54. Wie bewertet die Bundesregierung unter der Voraussetzung, dass Cluster
sowohl durch private als auch durch öffentlich geförderte
Clustermanagement-Strukturen wie die BioM Biotech Cluster Development GmbH in
München oder die „BioRegio-Initiative“ gefördert werden können, die
Forderung der Fragesteller, öffentlich geförderte Clustermanagement-
Organisationen zu schaffen, die nicht nur bei Biotech-Gründungen
unterstützen, sondern auch aktiv die Patentverwertung mitgestalten und bei
rechtlichen Fragen unterstützen?
Plant die Bundesregierung die Schaffung solcher Clustermanagement-
Organisationen, z. B. im Rahmen eines neuen Spitzencluster-
Wettbewerbs oder der Exzellenzstrategie?
Das Management eines Clusters kann sehr unterschiedliche Funktionen und
Aufgaben wahrnehmen und muss passfähig zu den Bedürfnissen des jeweiligen
Clusters sein. Zudem müssen Clustermanagements vertrauensbasiert arbeiten
und von den Clusterpartnern aktiv unterstützt und finanziert werden.
Gründungs- und Verwertungsaktivitäten sind lediglich Teile des weiten möglichen
Spektrums an Dienstleistungen, die ein Clustermanagement wahrnehmen kann.
Vollständig und dauerhaft öffentlich geförderte Clustermanagements, die
zudem ein nicht von allen Akteuren getragenes Innovationsmanagement
betreiben, werden kritisch bewertet. Zudem könnten Widersprüche zum europäischen
Beihilferecht bestehen.
55. Wie viele Wissenschaftler in Deutschland sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im Bereich der Life Sciences
a) in den Universitäten,
b) in außeruniversitären Forschungsinstituten beschäftigt?
56. Wie viele Wissenschaftler in Deutschland sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im Bereich der Infektionsforschung
a) in den Universitäten,
b) in außeruniversitären Forschungsinstituten beschäftigt?
Die Fragen 55 und 56 werden im Zusammenhang beantwortet.
Entsprechende Auswertungen liegen der Bundesregierung nicht vor.
57. Liegen der Bundesregierung aktuelle Zahlen zur Zuwanderung
ausländischer Wissenschaftler und zur Abwanderung deutscher Wissenschaftler
im Bereich Life Sciences vor?
a) Falls ja, wie viele Zuwanderungen und Abwanderungen sowie
Nettogewinne und Nettoverluste gibt es?
b) Falls ja, wie haben sich die Zahlen der letzten zehn Jahre entwickelt
(jährliche Darstellung in absoluten Zahlen)?
Falls nein, warum nicht?
c) Falls nein, ist die Bundesregierung bereit, diese Zahlen zu ermitteln?
Falls nein, warum nicht?
58. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf häufigsten
Zielländer deutscher Wissenschaftler auf dem Feld der Life Sciences, die
Deutschland verlassen?
59. Wie erklärt sich die Bundesregierung das Abwandern deutscher
Wissenschaftler auf dem Feld der Life Sciences ins Ausland?
Die Fragen 57 bis 59 werden im Zusammenhang beantwortet.
Zur Aufgliederung ausreisender oder einreisender Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler nach bestimmten Fächergruppen oder Fachdisziplinen liegen
der Bundesregierung keine Zahlen vor. Derzeit erarbeitet der Deutsche
Akademische Austauschdienst (DAAD) in Kooperation mit dem Max-Planck-Institut
für demografische Forschung (MPIDR) in Rostock entsprechende Analysen.
Mit Ergebnissen kann ab dem Herbst 2021 gerechnet werden. Folglich können
zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Wanderungssalden ermittelt werden.
60. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um mehr ausländische
Wissenschaftler auf dem Feld der Life Sciences dazu zu bewegen, in
Deutschland zu forschen?
Deutschland ist für internationale Forschende in den Lebenswissenschaften und
anderen Disziplinen attraktiv. Dies zeigen die steigenden Zahlen und Anteile
ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen und
außeruniversitären Forschungseinrichtungen in den letzten Jahren, nicht zuletzt
auch der diesjährige Nobelpreis für Chemie an die Miterfinderin der Genschere
CRISPR-Cas9, die Französin Emmanuelle Charpentier, die mit einer
bundesgeförderten Alexander von Humboldt-Professur nach Deutschland kam und
mittlerweile die Max-Planck-Forschungsstelle für die Wissenschaft der Pathogene
in Berlin leitet. Auf der Grundlage verlässlich steigender Mittel aus dem Pakt
für Forschung und Innovation bieten die außeruniversitären
Forschungsorganisationen attraktive Arbeits- und Forschungsbedingungen. Mit der
Informationsinitiative „Research in Germany“ und einer Vielzahl von Förderangeboten
arbeitet die Bundesregierung wirkungsvoll daran, Forschungs- und
Arbeitsmöglichkeiten in Deutschland international bekannt zu machen. Die Förderangebote
von DAAD, Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) und der DFG sowie die
Beschäftigungsmöglichkeiten an den außeruniversitären
Forschungsorganisationen decken alle Karrierestufen von forschungsbegeisterten Studierenden bis
hin zu erfahrenen Professorinnen und Professoren ab.
61. Hat die Bundesregierung erwogen oder geprüft, eine steuerliche
Förderung bzw. steuerliche Anreize, z. B. in Form einer geringeren
Einkommensteuer für Wissenschaftler wie in Dänemark einzuführen (www.recht
daenisch.de/unternehmen/steuerrecht/steuerverguenstigungen-forscher-d
aenemark/)?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, wann plant die Bundesregierung, die Umsetzung dieser
Steuervorteile vollzogen zu haben?
Falls ja, wie will die Bundesregierung dieses Steuermodell gestalten?
Mit der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
(Forschungszulagengesetz) wird an den Personalaufwand eines steuerpflichtigen
Unternehmens angeknüpft, soweit dieses Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
betreibt, die zu den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und
experimentelle Entwicklung gehören. Eine Sonderregelung für die Besteuerung
von Arbeitnehmern wie in Dänemark sieht das deutsche Steuerrecht nicht vor.
Auf die Antwort zu den Fragen 17d bis 17f wird verwiesen.
62. Hat die Bundesregierung erwogen oder geprüft, ein „Fast Track Talent
Visum“, wie es in Großbritannien geplant ist, einzuführen (https://www.b
bc.com/news/science-environment-51258068)?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, wann plant die Bundesregierung, die Einführung eines „Fast
Track Talent Visums“ vollzogen zu haben?
Falls ja, wie will die Bundesregierung diese Art des „Fast Track Talent
Visums“ gestalten?
Die Bundesregierung sieht keinen diesbezüglichen Handlungsbedarf, da das
deutsche Aufenthaltsrecht bereits ein wirksames Instrument bereithält, mit dem
Fachkräfte, Forscher und Wissenschaftler aus Drittstaaten in einem schnellen
Verfahren ein Visum erhalten können: Mit dem beschleunigten
Fachkräfteverfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wurde mit Wirkung zum
1. März 2020 ein neues Instrument geschaffen, das Arbeitgebern und
Fachkräften ein zügiges und klar planbares Verfahren anbietet. Neben der Beratung und
Begleitung durch die Ausländerbehörden als zentralen Akteuren führen vor
allem die gesetzlich geregelten engen Erledigungsfristen für die an diesem
Prozess beteiligten Behörden zu einer Beschleunigung der Abläufe. Bei Vorliegen
aller Voraussetzungen erteilt die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung zur
Visumerteilung, nach deren Vorlage durch die Fachkraft die
Auslandsvertretung innerhalb von drei Wochen einen Termin zur Visumbeantragung vergibt
und in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen nach Antragstellung über
die Visumerteilung entscheidet (siehe Nummer 81a.0.1 der
Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum
Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 30. Januar 2020). Das beschleunigte
Fachkräfteverfahren steht auch Drittstaatsangehörigen offen, die zum Zweck der
Forschung, Wissenschaft oder Lehrtätigkeit einreisen möchten (§ 81a Absatz 5
i. V. m. § 18d AufenthG; § 19c Absatz 1 AufenthG i. V. m. § 5
Beschäftigungsverordnung i. V. m. § 81a Absatz 5 AufenthG; vgl. Nummer 81a.1.3 der
Anwendungshinwiese des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 30. Januar 2020).
63. Wie beurteilt die Bundesregierung die Stärken und Schwächen der
Infektionsforschung in Deutschland im internationalen Vergleich
a) an den Universitäten,
b) an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und
Fachhochschulen,
c) an außeruniversitären Forschungsinstituten?
d) Auf Grundlage welcher Vergleichsdaten beurteilt die
Bundesregierung die Stärken und Schwächen der Infektionsforschung in
Deutschland im internationalen Vergleich?
Die Fragen 63 bis 63d werden im Zusammenhang beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung steht die öffentlich finanzierte
Infektionsforschung in Deutschland insgesamt sehr gut da. Dies betrifft sowohl die
Universitäten als auch die außeruniversitären Forschungsinstitute sowie die relativ
geringe Anzahl der Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die sich mit
infektiologischen Themengebieten befassen. Besondere Stärken sieht die
Bundesregierung in der Grundlagen-, präklinischen und frühen klinischen
Forschung. Im Bereich der in der Vergangenheit vergleichsweise schwächer
entwickelten klinischen Forschung hat Deutschland in den letzten Jahren, auch
aufgrund der intensivierten Bundesförderung, aufgeholt.
Zum einen gründet die Bundesregierung ihre Einschätzung auf die üblichen
Indikatoren für die Qualität wissenschaftlichen Arbeitens, d. h. Anzahl und sog.
Impact von Publikationen. Deutschland rangiert hier unter den fünf besten
Ländern. Zum anderen gewinnt die Bundesregierung Aufschlüsse aus den
Evaluationen der relevanten außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie aus
Stellungnahmen des Wissenschaftsrats (zuletzt Stellungnahme zur
Weiterentwicklung der Universitätsmedizin in Nordrhein-Westfalen; Oktober 2019).
64. Kann sich die Bundesregierung spezielle Leitlinien auf dem Gebiet der
Infektionsforschung im Rahmen der Exzellenzstrategie vorstellen, und
falls ja, wie, und falls nein, warum nicht?
Die Exzellenzstrategie ist ein themenoffenes Förderprogramm. Die
Exzellenzcluster werden in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren ausgewählt. Es ist
Aufgabe des Expertengremiums, die Förderbedingungen der Exzellenzcluster
unter Berücksichtigung der in der Verwaltungsvereinbarung zur
Exzellenzstrategie enthaltenen Kriterien festzulegen. Die Bundesregierung legt keine
speziellen Richtlinien für die im Rahmen von Exzellenzclustern behandelten
Forschungsgebiete fest.
65. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um im Pandemiefall
schneller als bisher an zuverlässige Zahlen zur aktuellen Zahl Infizierter
und zur Nachverfolgung der Infektionsketten zu gelangen?
a) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den technologischen
Methoden (Künstliche Intelligenz, Big Data) der Johns-Hopkins-
Universität, um die Zahl Infizierter zu erfassen und Infektionsketten
zu verfolgen?
b) Stehen dem Robert Koch-Institut die gleichen technologischen
Methoden zur Verfügung, und falls nein, warum nicht?
Die Fragen 65 bis 65b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Angaben der Johns-Hopkins-Universität (JHU) basieren auf einer
kontinuierlichen Internetrecherche, bei der verschiedene Quellen berücksichtigt werden
(u. a. Behörden, Medienberichte, Social Media). Dadurch liegen diese Zahlen
zwar schnell vor, lassen aber nur begrenzte Schlüsse auf die Entwicklung zu, da
nähere Informationen zu den Fällen fehlen und die Berichterstattung der
Bezugsquellen nicht einheitlich ist.
Das Robert Koch-Institut (RKI) verwendet für seine Analysen (RKI-
Dashboard, Situationsberichte) nur die offiziellen, den Gesundheitsämtern nach
Infektionsschutzgesetz (IfSG) gemeldeten Fälle. Ärzte und Labore melden
Informationen zu ärztlichen Diagnosen bzw. Erregernachweisen an die
Gesundheitsämter. Diese überprüfen die Informationen, führen sie zusammen und ergänzen
fehlende Angaben durch eigene Ermittlungen. Auf die Weise gesicherte
COVID-19-Fälle werden an die zuständigen Landesbehörden und das RKI
übermittelt. Dabei kann etwas Zeit vergehen (Melde- und
Übermittlungsverzug); die nach IfSG gemeldeten und übermittelten Daten weisen jedoch eine
hohe Qualität auf. Wichtige Informationen zu den Fällen (Erkrankungsbeginn,
regionale Verteilung, Alter, Geschlecht, Symptome, nach IfSG erfasstes
Personal in medizinischen Einrichtungen etc.) sind enthalten. Die Daten helfen
dabei, Trends zu erfassen. Auch Informationen zu Krankheitsschwere und
möglichen Risikofaktoren lassen sich von den Meldedaten ableiten. Die
Zusammenstellung, Validierung und Weitergabe der Informationen nimmt Zeit in
Anspruch, sie ist aber dringend notwendig. Weitreichende Entscheidungen für den
Infektionsschutz brauchen eine solide, aussagekräftige und qualitätsgeprüfte
Datengrundlage. Die Nachverfolgung von Infektionsketten und in diesem Zuge
das Einleiten von Infektionsschutzmaßnahmen ist Aufgabe der lokalen
Behörden und nicht des RKI. Die zuständigen Landesbehörden und das RKI
unterstützen die Informationsweitergabe bei kreis- und bundeslandübergreifenden
Geschehen sowie die internationale Kommunikation. Das Bundesministerium
für Gesundheit (BMG) unterstützt zahlreiche Projekte, die den Datenfluss
innerhalb des Meldesystems beschleunigen sollen. Insbesondere durch das DE-
MIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den
Infektionsschutz) steht seit Juni 2020 eine digitale Infrastruktur zur Verfügung, die
die elektronische Meldung von SARS-CoV-2-Erregernachweisen von den
Laboren an die Gesundheitsämter unterstützt. Dadurch soll der Aufwand in den
Laboren und den Gesundheitsämtern reduziert werden, und Daten zu
Erregernachweisen sollen schneller im Meldesystem zur Verfügung stehen. In den
weiteren Ausbaustufen sollen auch die Datenflüsse zwischen Gesundheitsamt,
zuständigen Landesbehörden und RKI verbessert werden.
66. Inwieweit wurden von der Bundesregierung die Empfehlungen und
Maßnahmen aus der Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“
(Bundestagsdrucksache 17/12051) für die Vorbereitung auf eine
potenzielle Pandemie umgesetzt?
a) Welche konkreten Empfehlungen und Maßnahmen zur Vorbereitung
auf eine mögliche Pandemie aus der Risikoanalyse „Pandemie durch
Virus Modi-SARS“ wurden von der Bundesregierung vor dem
weltweiten Ausbruch der SARS-CoV-2-Pandemie umgesetzt (Liste aller
Empfehlungen und Maßnahmen)?
b) Wie viele Tage nach dem Auftreten der ersten SARS-CoV-2-
Infektion weltweit und wie viele Tage nach dem Auftreten der ersten
SARS-CoV-2-Infektion in Deutschland wurden bestehende Pläne
bzw. Maßnahmen aus der Risikoanalyse „Pandemie durch Virus
Modi-SARS“ aktiviert?
Die Fragen 66 bis 66b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung verfügt nur über eine thematisch eng begrenzte
Zuständigkeit für den Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall
(Zivilschutz). Der Katastrophenschutz sowie entsprechende Maßnahmen im
Gesundheitsbereich zu einer Pandemievorbereitung liegen in der Zuständigkeit
der Länder. Ende März 2020 wurden die Zuständigkeiten des Bundes bei einer
epidemischen Lage von nationaler Bedeutung erweitert. Der nationale
Pandemieplan wurde unter der Federführung des RKI gemeinsam mit den Ländern
regelmäßig fortgeschrieben und auch im Licht der genannten Risikoanalyse
angepasst. Die Richtlinien zu einem Umgang mit einem Massenanfall von
Infizierten sind, wie in der in der Frage angeführten Studie richtig festgestellt, eine
Problematik, die komplexe medizinische, ethische und juristische
Überlegungen erfordert. Diese Überlegungen müssen zwangsläufig auch Sachverhalte
berücksichtigen, die erst im Laufe des Ausbruchsgeschehens einer neuen
Infektionskrankheit bekannt werden, wie z. B. besonders vulnerable Gruppen, Dauer
des Krankheitsgeschehens, Anzahl der zu hospitalisierenden Erkrankten,
Anzahl der intensiv- und beatmungspflichtigen Patienten und Letalität der
Erkrankung. Daher wäre es zwar erstrebenswert, solche Handlungsempfehlungen vor
einer Epidemie oder Pandemie zu entwickeln. Nicht zuletzt wegen des
naturgemäßen Fehlens der Informationen über die genannten Sachverhalte lässt sich
eine solch komplexe Problematik realistischer Weise nicht im Vorfeld lösen.
c) Wie viele Tage nach dem Auftreten der ersten SARS-CoV-2-Infektion
in Deutschland wurden die in der Risikoanalyse wichtigsten
empfohlenen Schutzmaßnahmen (Hygieneregeln befolgen,
Massenansammlungen vermeiden, öffentlichen Personennahverkehr [ÖPNV] meiden) an
die Bevölkerung kommuniziert?
Die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung einer Ausbreitung des neuartigen
Coronavirus SARS-CoV-2 wurden sukzessive – angepasst an die jeweilige
Gefährdungslage und ausgehend von neuen Erkenntnissen über Ansteckungswege
und Verbreitung des Virus – beschlossen und umgehend an die Bevölkerung
kommuniziert. Ende Januar 2020 beauftragte die Bundesregierung eine ad-hoc-
Kampagne, mit der die Bevölkerung in Deutschland mittels Zeitungsanzeigen,
Radiospots und in den sozialen Medien über das neuartige Coronavirus SARS-
CoV-2 informiert und über die Maßnahmen zum Selbstschutz aufgeklärt wurde.
Schon während der laufenden ad-hoc-Kampagne wurde deutlich, dass die
Kommunikation strukturiert und intensiviert werden muss, damit die
Bürgerinnen und Bürger in Deutschland fortlaufend informiert, aufgeklärt und für die
erforderlichen Verhaltensänderungen sensibilisiert werden. Dazu wurde eine
neue Kommunikationslinie und -architektur aufgesetzt sowie ein
Kommunikationsdach („Zusammen gegen Corona“) geschaffen. „Zusammen gegen
Corona“ wird als Wortbildmarke eingesetzt und bezeichnet auch die Domain der
Internetseite, die als zentrale, agil wachsende Informationsplattform konzipiert
ist.
67. Plant die Bundesregierung die Erstellung eines neuen Pandemieplans,
basierend auf den Erkenntnissen, die durch die aktuelle SARS-CoV-2-
Pandemie erlangt wurden, und falls nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, die Empfehlungen und Maßnahmen zur
Vorbereitung auf zukünftige Pandemien aus einer von Bundesbehörden neu
erstellten Risikoanalyse oder eines neu erstellten Pandemieplans zeitnah
umzusetzen?
Die Bundesregierung konzentriert sich auf die Bewältigung der aktuellen
Pandemie und ergreift dabei Maßnahmen, die sich auch bei künftigen
pandemischen Ausbruchsgeschehen positiv auswirken können. Beispielhaft zu nennen
sind der zügige Aufbau von Datenbanken, die Etablierung verbesserter
Meldeprozesse, der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie der
Investitionspakt „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“. Die Bundesregierung wird zu
einem geeigneten Zeitpunkt entscheiden, ob, wann und mit welchen Beteiligten
ein neuer Pandemieplan erstellt wird.
68. Welche konkreten Maßnahmen und Vorkehrungen plant die
Bundesregierung, um sich auf eine potenzielle Pandemie oder Epidemie durch einen
neuen Infektionserreger mit neuartigen Eigenschaften in der Zukunft
vorzubereiten?
Bisher entwickelte krankheitsspezifische Pläne wie z. B. die
Influenzapandemiepläne bieten eine Grundlage für die Reaktion auf potenzielle Pandemien
oder Epidemien mit Erregern mit neuartigen Eigenschaften. Als generisches
Konzept liegt das „Rahmenkonzept: Epidemisch bedeutsame Lagen erkennen,
bewerten und gemeinsam erfolgreich bewältigen“ von Oktober 2019 vor. Eine
Evaluierung der COVID-19 Pandemie wird zeigen, wo Anpassungsbedarfe
bestehen. Die Durchführung von Übungen (wie z. B. der Gesundheitskrisenübung
2017) haben sich als sinnvoll erwiesen, um Funktionalitäten im Ausbruchs- und
Krisenmanagement zu testen und die beteiligten Akteure dadurch auf solche
Szenarien vorzubereiten.
69. Plant die Bundesregierung, Arzneimittel, Medizinprodukte, persönliche
Schutzausrüstungen und Desinfektionsmittel in ausreichender Menge zu
produzieren und zur Vorbereitung auf zukünftige Pandemien zu lagern,
und falls nein, warum nicht, und falls ja, wie?
Die Bundesregierung hat am 3. Juni 2020 beschlossen, eine „Nationale Reserve
Gesundheitsschutz (NRGS)“ zu errichten. Die NRGS soll die zeitgerechte
Verfügbarkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten und persönlicher
Schutzausrüstung auch in Zeiten einer Pandemie sicherstellen.
70. Unternimmt die Bundesregierung Anstrengen zur Schaffung eines
Mindestmaßes an nationalen Produktionskapazitäten für Schutzmaterial, und
falls ja, wie?
Die Bundesregierung hat am 9. April 2020 die Errichtung eines Arbeitsstabs
zum Aufbau und Ausbau der Produktion von persönlichen Schutzausrüstungen,
Testausstattungen und Wirkstoffen in Deutschland und der EU beschlossen. Die
Federführung liegt beim BMWi. Der Arbeitsstab Produktion ist mit der
Aufgabe betraut, den zeitnahen Aufbau von Wertschöpfungsketten für medizinische
Schutzausrüstungen, Testausstattungen und Wirkstoffe in Deutschland und der
Europäischen Union zu unterstützen. Die Schutzausrüstung, insbesondere die
Produktion von Masken, stand dabei bisher im Zentrum.
Der Arbeitsstab hat zum 1. Mai 2020 mit der Richtlinie „Bundesförderung von
Produktionsanlagen von Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender
Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte“ ein Förderprogramm aufgelegt, mit
dem Investitionen in die Produktion von Filtervlies mit einem
Investitionskostenzuschuss in Höhe von 30 Prozent gefördert werden. Mit Beschluss vom
30. April 2020 wurde der Arbeitsstab zudem damit beauftragt, Investitionen in
Produktionsanlagen zur Herstellung von zertifizierten Schutzmasken finanziell
zu unterstützen. Die oben genannte Richtlinie wurde deshalb um zwei
Fördermodule ergänzt und ist am 1. Juni 2020 novelliert worden. Mit der Novelle
werden nun auch Investitionen in Anlagen zur Herstellung von nach
europäischem Standard zertifizierten FFP2/3- Masken und medizinischen
Gesichtsmasken (OP-Masken) gefördert.
Auch die in Planung befindliche NRGS soll die Vorhaltung inländischer
Produktion an Schutzausrüstung unterstützen. Mittelfristig soll die NRGS aus
inländischer Produktion befüllt werden. In diesem Zusammenhang prüft der
Arbeitsstab Produktion, inwieweit sich der Lageraufwand für Schutzmasken
dadurch reduzieren lässt, dass Unternehmen Kapazitäten inklusive Maschinen zur
Produktion von Schutzmasken und der wichtigsten Vorprodukte vorhalten, die
in kurzer Abrufzeit einen schnell ansteigenden Bedarf decken können. Die
Prüfung umfasst den Abschluss von Verträgen über Vorhaltung und Aktivierung
von Produktionskapazitäten bzgl. persönlicher Schutzausrüstung
(Gesichtsmasken), die entsprechend den Vorgaben des Vergaberechts auszuschreiben sind.
Zudem wird geprüft, inwieweit durch die Schaffung von Reallabor-
Forschungseinrichtungen weitere Reservekapazitäten erschlossen und gleichzeitig wichtige
Forschungsinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden kann. Mit dem
Programm zur Förderung von Forschungs- und Technologievorhaben zur
Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung soll das Innovationspotential und
damit die Wettbewerbsfähigkeit der Hersteller von Schutzausrüstung am
Standort Deutschland weiter gestärkt werden. Das BMWi plant eine zeitnahe
Bekanntmachung dieses Programms.
71. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Fragesteller, eine
europäische „Antiinfektiva-Reserve“ in Form einer Einlagerung von
Wirkstoffen und Schutzausrüstung zu bilden?
Will die Bundesregierung dieses Vorhaben anstoßen, und falls nein,
warum nicht?
Diese Frage wird im Rahmen der von der Bundesregierung verfolgten
Errichtung einer „Nationalen Reserve Gesundheitsschutz“ zu prüfen sein.
72. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die noch in
Deutschland ansässige biotechnologische Wirkstoffproduktion in Bezug auf
Antiinfektiva bzw. Impfstoffe zu halten und zu fördern?
Die Biotechnologie ist in einer Vielzahl von Förderprogrammen und
Maßnahmen der Bundesregierung verankert. Entsprechende Maßnahmen zur Forschung
und Entwicklung von Wirkstoffen stehen dabei auch künftig entsprechenden
Unternehmen offen. So fördert das BMBF zur Unterstützung von Forschungs-
und Innovationsbedarfen angesichts der Herausforderungen der
Pandemiesituation bis Ende 2021 drei in Deutschland ansässige Biotechnologieunternehmen
im Rahmen des Nationalen Sonderprogramms zur Beschleunigung der
Impfstoffentwicklung gegen SARS-CoV-2 im Umfang von bis zu 750 Mio. Euro.
73. Plant die Bundesregierung, das vom Präsidenten des Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vorgeschlagene „Verfahren
zum Monitoring oder Controlling der Ergebnisse“ eines Pandemieplans
einzuführen, und falls nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 67 verwiesen.
74. Plant die Bundesregierung, Anreize zu schaffen, um die ins
außereuropäische Ausland verlegte Produktion von lebensnotwendigen
Arzneimitteln und Medizinprodukten wieder in Europa anzusiedeln, und falls nein,
warum nicht, und falls ja, wie?
a) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Fragesteller,
Sonderpreis-Garantien für vollständig in der EU hergestellte
Produkte einzuführen?
b) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Fragesteller,
Gutscheine für EU-Produkte in Form eines beschleunigten
Markteintritts einzuführen?
75. Plant die Bundesregierung, Zuschläge für Produkte zu erheben, deren
relevante Ausgangsstoffe im Nicht-EU-Ausland hergestellt werden (außer
Nordamerika) , und falls nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, diese Zuschläge zusammen mit den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union umzusetzen, und falls nein, warum
nicht?
Die Fragen 74 und 75 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, die Abhängigkeit von
Drittstaaten im Bereich der Wirkstoffherstellung zu reduzieren und eine stabile
Arzneimittelversorgung in der EU sicherzustellen. Das Thema wird als eines der
Schwerpunktthemen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Bereich
Gesundheit mit den EU-Mitgliedstaaten diskutiert. Die ausreichende Versorgung
mit qualitativ hochwertigen Arzneimitteln soll vor allem durch die Schaffung
größerer Transparenz bzgl. systemrelevanter Wirkstoffherstellungsstätten,
verbesserte internationale Zusammenarbeit der Überwachungsbehörden bei der
Durchführung von GMP (Good Manufacturing Practice)-Inspektionen, eine
Diversifizierung der Lieferketten sowie durch Anreize für den Erhalt, den Ausbau
und die Rückansiedlung der Wirkstoffproduktion innerhalb der EU
sichergestellt werden. Mit den EU-Mitgliedstaaten wurden mögliche Maßnahmen
erstmals auf der Informellen Tagung der EU-Gesundheitsministerinnen und
Gesundheitsminister am 16. Juli 2020 erörtert und weitgehend konsentiert. Die
konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen wird weiter diskutiert.
76. Wie bewertet die Bundesregierung generell die Handlungsempfehlungen
der Leibniz Gemeinschaft, um die Bundesrepublik Deutschland vor
Pandemien besser zu rüsten (https://www.leibniz-gemeinschaft.de/fileadmin/
user_upload/Bilder_und_Downloads/Neues/Presse/Pressemitteilungen/2
8-04-2020_Stellungnahme_Teil_02_neu.pdf)?
Die Bundesregierung bezieht Vorschläge der Wissenschaft immer in ihre
Überlegungen mit ein.
a) Plant die Bundesregierung die Stärkung der Forschung im Bereich der
Infektionsforschung durch dynamische Weiterentwicklung und
Stärkung des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung, und falls nein,
warum nicht?
Eine Stärkung der Forschung im Bereich der Infektionsforschung durch
dynamische Weiterentwicklung und Stärkung des Deutschen Zentrums für
Infektionsforschung (DZIF) wurde bereits im Jahr 2019 bundesseitig zugesichert. Ab
dem Jahr 2021 erfolgt eine jährliche Erhöhung der Zuwendungen an das DZIF
in Höhe von 3 Prozent. Aufgrund der gemeinsamen Finanzierung des DZIF
durch den Bund und sieben Länder bedarf es hierzu einer gemeinsamen
Entscheidung aller Zuwendungsgeber. Die Länder haben die Entscheidung des
Bundes begrüßt und unterstützen hinsichtlich ihres Finanzierungsanteils die
Bereitstellung zusätzlicher Mittel im genannten Umfang.
b) Plant die Bundesregierung die Etablierung der von der Leibniz
Gemeinschaft vorgeschlagenen integrativen Förderprogramme zur
Förderung der Forschung und Entwicklung von „Therapeutischen
Antikörpern und Antiinfektiva“ und von „Epidemiologie und
Versorgungsforschung der Pandemie“ durch das BMBF, und falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat seit dem Ausbruch der Pandemie bereits verschiedene
Maßnahmen in die Wege geleitet, die den genannten Aspekten Rechnung
tragen. Im Rahmen des vom BMBF am 3. März 2020 veröffentlichten
Förderaufrufs zur Erforschung von COVID-19 im Zuge des Ausbruchs von SARS-CoV-2
werden unter anderem therapeutische und epidemiologische Ansätze erforscht.
Mit dem nationalen Netzwerk Universitätsmedizin werden nachhaltige
Strukturen etabliert, die auf eine Vereinheitlichung und Verbesserung der
Patientenversorgung abzielen.
c) Plant die Bundesregierung die Entwicklung integrierter und
innovativer Versorgungsstrukturen (Einlagerung kritischer Wirkstoffe und
Grundstoffe, eigene Produktionskapazitäten) unter Einbeziehung des
Wissenschaftsrats?
Diese Optionen sind im Zuge der Errichtung einer „Nationalen Reserve
Gesundheitsschutz“ zu prüfen.
d) Plant die Bundesregierung die Etablierung einer von der Leibniz
Gemeinschaft vorgeschlagenen wissenschaftsbasierten
Kommunikationsplattform („Pandemiekonferenz“), um Expertise interdisziplinär zu
bündeln und die Pandemieforschung strategisch zu entwickeln, und
falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit wissenschaftlichen
Einrichtungen, Expertinnen und Experten, darunter den außeruniversitären
Forschungseinrichtungen, die ihre Expertise zur Pandemie und den
gesellschaftlichen Folgen bündeln wollen, wie mit der neuen, interdisziplinären
Pandemiekommission der DFG. Sie berücksichtigt die ad-hoc Stellungnahmen der
Leopoldina. Sie prüft, inwiefern weitere Formen des Austauschs und der Beratung
auch für künftige Krisen notwendig sind.
e) Plant die Bundesregierung die Förderung der Forschung zur
Risikowahrnehmung, um durch Risikokommunikation die Akzeptanz von
Interventionsmaßnahmen im Gesundheitswesen zu verbessern?
Bereits im Rahmen des vom BMBF am 3. März 2020 veröffentlichten
Förderaufrufs zur Erforschung von COVID-19 im Zuge des Ausbruchs von SARS-
CoV-2 sind Projekte zur Risikowahrnehmung und Risikokommunikation
förderfähig. So analysiert beispielsweise das Projekt „RiCoRT“ die
Risikowahrnehmung und untersucht die Anforderungen an die Risikokommunikation für
spezifische Zielgruppen in einer lang andauernden COVID-19-Krise.
f) Will sich die Bundesregierung an der Initiierung und Etablierung einer
koordinierten Europäisierung der Pandemieforschung beteiligen?
Die Bundesregierung ist generell und insbesondere im Rahmen der laufenden
deutschen EU-Ratspräsidentschaft an den Überlegungen der Europäischen
Kommission zu einer koordinierten europäischen Pandemieforschung beteiligt.
g) Plant die Bundesregierung die Etablierung eines nationalen Zentrums
zur Entwicklung von Antiinfektiva und therapeutischen Antikörpern,
und falls nein, warum nicht?
Die Etablierung eines Zentrums, an dem Antiinfektiva und therapeutische
Antikörper bis hin zur Marktreife entwickelt werden, ist aktuell nicht geplant. Für
die Entwicklung von Arzneimitteln bis hin zur Zulassung wird die gleichzeitige
bzw. die sequentielle Zusammenarbeit mit der Industrie als
erfolgversprechender eingeschätzt als eine rein staatliche Entwicklung.
77. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
Bundesregierung beim Ausbruch der COVID-19-Pandemie einen großen
Aufruf an die Pharma- und Biotech-Industrie hätte starten müssen, um
die Pandemie aktiv und professionell zu bekämpfen – idealerweise
verknüpft mit der Bereitstellung eines passenden Förderinstruments in Höhe
von ca. 1 Mrd. Euro (bitte näher ausführen), und wenn nein, warum
nicht?
78. Liegt das Interesse der Bundesregierung eher in der Förderung von
Biotech-Unternehmen, welche an Impfstoffen gegen das SARS-CoV-2
forschen, oder an Biotech-Unternehmen, welche an antiviralen Therapien
bzw. therapeutischen Wirkstoffen forschen?
Die Fragen 77 und 78 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung hat auf den Ausbruch der COVID-19-Pandemie schnell
mit bedarfsgerechten Fördermaßnahmen reagiert. So werden beispielsweise im
Rahmen des vom BMBF am 3. März 2020 veröffentlichten Förderaufrufs zur
Erforschung von COVID-19 im Zuge des Ausbruchs von SARS-CoV-2 u. a.
neue therapeutische und sogenannte Drug Repurposing Ansätze erforscht. Das
am 11. Juni 2020 veröffentlichte Sonderprogramm adressiert die
Beschleunigung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen
SARS-CoV-2. In beiden Fördermaßnahmen konnten sich Pharma- und
Biotechnologie-Unternehmen bewerben.
a) Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu bewogen, sich mit
300 Mio. Euro an dem Biotech-Unternehmen Curevac zu beteiligen?
Die Bedeutung des Produktspektrums der CureVac AG, die attraktive
Technologie und der vorliegende Finanzbedarf waren Motive für die Auswahl einer
Beteiligung durch den Bund, nicht zuletzt aufgrund der industriepolitischen
Ausrichtung und vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden COVID-19-
Pandemie. Das Interesse des Bundes an CureVac war dabei insbesondere von
wirtschafts- und gesundheitspolitischen Gründen geleitet. Dabei standen drei
wesentliche strategische Punkte für die Entscheidung der Bundesbeteiligung an
CureVac im Vordergrund: zentrale technologische Entwicklungen im Bereich
der lmpfstoffentwicklung, industriepolitischer Aspekt im Bereich „Life Science
und Biotechnologie“ und mehr Unabhängigkeit bei der Herstellung von
Wirkstoffen und Vorprodukten in Deutschland und Europa.
b) Plant die Bundesregierung, die finanzielle Förderung von Biotech-
Unternehmen, welche an der Entwicklung von Medikamenten und
therapeutischen Verfahren gegen COVID-19 arbeiten, zu erhöhen, und
falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung prüft, wie die Entwicklung von Medikamenten und
Therapeutika gegen COVID-19 beschleunigt werden kann.
c) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass vor dem
Hintergrund der in dieser Kleinen Anfrage beschriebenen
Herausforderungen in der Forschung und Entwicklung (FuE) und Produktion
eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2 bei der Förderung auf dem Gebiet
der therapeutischen Wirkstoffe gegen SARS-CoV-2 potenzielle
Versäumnisse existieren, wenn vorwiegend Projekte im Bereich der
Impfstoffentwicklung gefördert werden, und wenn nein, warum nicht
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona
virus-forschung-1733358 und https://www.bundesregierung.de/breg-d
e/themen/themenseite-forschung/corona-impfstoff-1787044)?
d) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass sie eine
einseitige Strategie fährt, wenn sie ausschließlich auf die Entwicklung
von Impfstoffen setzt, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 78c bis 78d werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 77 und 78 verwiesen.
e) Warum wird von der Bundesregierung lediglich die Testung und
Produktion der Impfstoffe von Curevac und BioNTech gefördert und nicht
z. B. die Entwicklung sogenannter sterilisierender Impfstoffe?
Neben den Unternehmen CureVac und BioNTech wird auch die IDT Biologika
GmbH aus Dessau vom BMBF im Rahmen des Nationalen Sonderprogramms
in der Durchführung der klinischen Impfstoffentwicklung gefördert. Damit
werden auch verschiedene Technologien adressiert; zum einen die Entwicklung
mRNA-basierter Impfstoffe bei CureVac und BioNTech und zum anderen die
Entwicklung eines viralen Vektorimpfstoffs bei der IDT-Biologika GmbH. Ob
ein Impfstoff eine sterile Immunität induzieren kann, zeigt sich erst in
entsprechenden klinischen Prüfungen und kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt
werden.
79. Welche biotechnologischen Verfahren im Bereich Pharmazeutik und
Medizin sind nach Kenntnis und Ansicht der Bundesregierung
erfolgversprechend für die
a) Diagnose, Therapie und Heilung von Krebserkrankungen,
b) Diagnose, Therapie und Heilung von Erbkrankheiten und
Gendefekten,
c) Diagnose, Therapie und Heilung von Infektionskrankheiten,
d) personalisierte Medizin?
80. In welchem Zeitraum können nach Kenntnis der Bundesregierung die
genannten, von der Bundesregierung zu den Fragen 79a bis 79d
aufgeführten Verfahren, an den Markt und sind für alle Menschen zugänglich?
Die Fragen 79 und 80 werden im Zusammenhang beantwortet.
Im Bereich der biotechnologischen Verfahren gibt es eine Reihe von
vielversprechenden Entwicklungen, die für eine Vielzahl an Indikationen relevant
sind. Dazu gehören Biopharmazeutika, also gentechnisch hergestellte
Arzneimitteln wie beispielsweise monoklonale Antikörper, die vielfältig in der
Diagnose und Therapie beispielsweise von Krebserkrankungen oder
Autoimmunerkrankungen eingesetzt werden. Die Arzneimittel für Neuartige Therapien
(Advanced Therapy Medicinal Products, ATMP), also Gentherapeutika,
Zelltherapeutika und biotechnologisch bearbeitete Gewebeprodukte bieten für die
Behandlung schwerster und seltener Krankheiten z. B. auf Basis von
Erbkrankheiten und Gendefekten großes Potenzial und sind in ihrer individuellen
Herstellung ein Beispiel für eine Behandlungsform der personalisierten Medizin. Auch
für die Diagnostik, Therapie und Prävention von Infektionserkrankungen in
Form von Impfungen können Biopharmazeutika eingesetzt werden, wie das
aktuelle Beispiel mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 zeigt. Bei den
Impfstoffen handelt es sich beispielsweise um Vektorimpfstoffe oder
genbasierte mRNA- oder DNA-basierte Impfstoffe, bei denen deutsche Biotech-
Unternehmen zur Weltspitze gehören.
Bereits jetzt machen Biopharmazeutika in Deutschland etwa ein Drittel des
Gesamtpharmamarktes aus, mit steigender Tendenz. Bei fast der Hälfte aller
Neuzulassungen von Medikamenten handelt es sich bereits um Biopharmazeutika.
Im Teilbereich der ATMP sind in der EU derzeit nur 10 Anwendungen
zugelassen, eine Reihe von neuen ATMP stehen jedoch kurz vor der Marktreife, bereits
zum Ende 2020 bzw. 2021 wird mit 10 bzw. 25 weiteren Zulassungen
gerechnet. Biotechnologische mRNA-basierte Impfstoffe gegen das Coronavirus
SARS-CoV-2 stehen hoffentlich 2021 zur Verfügung.
81. Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung ein
Zulassungsverfahren für ein neues gentechnologisches Verfahren wie CRISPR/Cas9 in
Deutschland im Vergleich zu
a) Dänemark und Großbritannien,
b) China,
c) den USA?
Die Fragen 81 bis 81c werden gemeinsam beantwortet.
Bei Arzneimitteln, die auf neuen, hochpräzisen gentechnologischen Verfahren
wie CRISPR/Cas9 basieren, handelt es sich im Allgemeinen um Arzneimittel
für neuartige Therapien (ATMP), zu denen auch die Gentherapeutika gehören.
ATMP müssen in der EU über das zentralisierte Verfahren durch die
Europäische Kommission zugelassen werden. Es ist keine eigenständige nationale
Zulassung möglich. Die Dauer des Zulassungsverfahrens ist gesetzlich festgelegt
und beträgt 210 Tage, es sei denn, es ist ein sog. beschleunigtes Verfahren
möglich, dann beträgt die Dauer des Verfahrens 150 Tage oder weniger. Ein
beschleunigtes Verfahren ist möglich, wenn es sich um Innovationen von hohem
Interesse für die öffentliche Gesundheit handelt. Dänemark ist über die EMA
an den zentralen Verfahren beteiligt. Großbritannien war bis zum Austritt aus
der Europäischen Union ebenfalls über die EMA beteiligt. In den USA dauern
Zulassungsverfahren häufig ähnlich lange wie in Europa. Zur Dauer solcher
spezieller Zulassungsverfahren in China liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
82. Welche deutschen Unternehmen sind der Bundesregierung bekannt, die
gentechnologische Verfahren patentiert und marktreif erforscht und
entwickelt haben (bitte Produkt, Jahr der Marktreife, Forschungs- und
Entwicklungsdauer, Anwendungsfälle angeben)?
Der Bundesregierung liegen keine Übersichten zu Produkten, dem jeweiligen
Jahr der Marktreife, der Dauer von Forschung und Entwicklung oder den
Anwendungsfällen der von deutschen Unternehmen angemeldeten Patente zu
gentechnologischen Verfahren vor.
83. Wie viele Projekte fördert die Bundesregierung, die zukünftig moderne
biotechnologische Verfahren mit modernen digitalen Technologien wie
Künstliche Intelligenz verbinden (bitte fünf Beispiel-Projekte mit
Förderbeginn, Förderdauer, Förderinhalt, Förderdauer und Förderziel
benennen)?
Moderne digitale Technologien haben in zahlreichen Projekten eine
zunehmende Bedeutung zur Erreichung der übergeordneten Projektziele. Dies trifft auch
auf Projekte mit biotechnologischen Fragestellungen zu. Eine Quantifizierung
solcher Projekte ist auf Grund der thematischen Breite, der sich entwickelnden
Technologien, den sich ständig fortentwickelnden Anwendungsmöglichkeiten
sowie unscharfen Abgrenzungen nicht verlässlich möglich.
Zur Veranschaulichung der thematischen Vielfalt in derzeit geförderten
Projekten folgen hier einige Beispiele:
Projekt „CORENZ“ (Laufzeit: 1. April 2018 bis 31. März 2021)
Zielsetzung des Projekts CORENZ ist es, benötigte Cofaktoren eines
Bioverfahrensprozesses innerhalb eines zellfreien enzymatischen Systems zu
regenerieren und dadurch Enzymsysteme nachhaltig und kostengünstiger in
geschlossenen Kreisläufen betreiben zu können. Gewählt wurde ein systembiologischer
Ansatz aus mathematischer Modellierung und Laborexperiment. Ein zentrales
Modul sollen dabei zelluläre Strukturen aus Photosynthesebakterien sein, um
die enzymatische CO2-Umwandlung mit ATP und Elektronen zu versorgen.
Alternativ sollen durch mathematische Modellierung und
Computersimulationen aus komplexen Stoffwechselnetzwerken weitere Regenerationsmodule
identifiziert werden, um allgemein für viele unterschiedliche Enzymsysteme
einsetzbare Lösungen zu realisieren. Die Resultate aus den theoretischen
Untersuchungen werden anschließend real im Labor umgesetzt und getestet. Die
Zielsetzung entspricht damit den Konzepten einer Bioökonomie, die dazu
beitragen soll, eine an natürlichen Stoffkreisläufen orientierte, nachhaltige und
biobasierte Wirtschaftsform zu etablieren.
Projekt „DigInBio“ (Laufzeit: 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020)
Das Verbundprojekt „Digitalisierung in der Industriellen Biotechnologie“ soll
für Industrie und akademischen Nachwuchs die zukünftigen Möglichkeiten der
Digitalisierung, Automatisierung und Miniaturisierung für die Biotechnologie
aufzeigen. Im Verbundprojekt sollen drei digitalisierte Demonstratorlabore
aufgebaut und miteinander vernetzt werden: Ein Demonstratorlabor zur
automatisierten Phänotypisierung von Biokatalysatoren am Forschungszentrum Jülich,
ein Demonstratorlabor zur automatisierten Bioprozessentwicklung an der
Technischen Universität München und ein Demonstratorlabor für
Laborassistenzsysteme und zur Aufarbeitung von Bioprodukten an der Leibniz-Universität
Hannover. Um die Verfügbarkeit experimenteller Daten an jedem der drei
Partnerstandorte zu gewährleisten, soll ein einheitliches Labor-Informations-
Management-System (LIMS) unter Einbindung aller in den
Demonstratorlaboren benutzten Laborgeräte aufgebaut werden. Die exemplarische
Demonstration der digitalisierten Biolabore soll anhand zweier standortübergreifender
Beispielprozessentwicklungen „vom Gen zum Prozess“ erfolgen, wobei jeweils die
Herstellung eines niedermolekularen und eines hochmolekularen Produktes
bearbeitet werden soll.
Projekt „ML-Med“ (Laufzeit: 1. August 2018 bis 31. Juli 2021)
Das Ziel des Projekts „ML-Med – Maschinelles Lernen mit relationalem
Hintergrundwissen und Anwendung in der Biomedizin“ besteht darin, die
Nachvollziehbarkeit und Begründbarkeit der Ergebnisse zu steigern, indem die
Randbedingungen genau beschrieben werden und mit dem Expertenwissen
modellhaftes A-priori-Wissen des Anwenders eingebracht werden soll. In vielen
Anwendungsbereichen sind Trainingsdatensätze knapp,
Hintergrundinformation jedoch in großen Mengen vorhanden. Das gilt insbesondere auch für den
Anwendungsbereich der Biomedizin. Hier liegen einerseits große Datenmengen
aus der Genomsequenzierung und andererseits Daten über die Effizienz von
Wirkstoffen in den Zelllinien vor. Im Rahmen des Projekts sollen diese Daten
in Relation gesetzt und Maschinelle Lernverfahren entwickelt werden, mit
denen aus den genomischen Eigenschaften eines Zellsystems auf die Effizienz des
Wirkstoffs geschlossen und damit z. B. der Erfolg einer Krebstherapie
entscheidend verbessert werden kann.
84. Wie wird die Bundesregierung moderne biotechnologische Verfahren in
den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen integrieren?
Wie erfolgt die Abstimmung mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss?
Wann können diese Verfahren flächendeckend für alle Menschen zur
Verfügung stehen?
Der Leistungsanspruch der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) auf bestimmte Untersuchungen oder Behandlungen wird nicht im
Einzelnen durch gesetzliche Vorschriften oder durch die Bundesregierung geregelt,
sondern insbesondere vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in
Richtlinien näher konkretisiert. Soweit es sich um neue Arzneimittel (z. B. im
Rahmen der personalisierten Medizin) handelt, sind diese mit der Zulassung bereits
im Leistungsumfang der GKV enthalten. Soweit es sich bei den in der Frage
genannten „modernen biotechnologischen Verfahren“ um neue Untersuchungs-
und Behandlungsmethoden im Sinne von § 135 SGB V handelt, ist es Aufgabe
des G-BA, auf Antrag eines Antragsberechtigten deren Nutzen, medizinische
Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit zu bewerten und eine Entscheidung über
die Aufnahme in die vertragsärztliche Versorgung der GKV zu treffen. Soweit
es sich um Methoden in der Krankenhausbehandlung handelt, können diese
auch ohne vorherige Bewertung durch den G-BA nach den Vorgaben des
§ 137c Absatz 3 SGB V erbracht werden. Das BMG kann keinen Einfluss auf
die fachlich-inhaltlichen Bewertungen des G-BA nehmen. Es ist Aufgabe des
G-BA, die für die Methodenbewertung und damit auch für die Bewertung
biotechnologischer Verfahren relevanten medizinischen Fragestellungen zu
beurteilen. Das BMG führt die Rechtsaufsicht über den G-BA, das heißt, es
überprüft, ob dieser die für ihn geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere des
Sozialgesetzbuches, einhält.
85. Plant die Bundesregierung, die Kommunikation biotechnologischer
Verfahren in der Öffentlichkeit zu verbessern, und falls nein, warum nicht,
und falls ja, wie?
Der Bundesregierung ist es ein Anliegen, ihre Fach- und
Wissenschaftskommunikation zur Biotechnologie fortwährend zu verbessern. Auch zukünftig wird es
ein Ziel sein, Forschung und Wissenschaft verständlich und anschaulich einem
möglichst breiten Adressatenkreis zu vermitteln. Zudem orientiert sich die
Bundesregierung, z. B. im Rahmen der Durchführung von Dialog- und
Beteiligungsformaten, an den Zielstellungen des Grundsatzpapiers des BMBF zur
Wissenschaftskommunikation. Auf diese Weise trägt die Bundesregierung auch
zu einem wissenschaftlich fundierten und faktenbasierten Diskurs zu
biotechnologischen Verfahren bei.
a) Wie bewertet die Bundesregierung die verstärkte Thematisierung von
Technologien wie der Synthetischen Biologie und der Gentechnik,
sowie der Infektionsforschung, insbesondere der Impfforschung, im
Lehrplan an Schulen in Absprache mit den Landesregierungen?
b) Plant die Bundesregierung, die Bundesländer darauf hinzuweisen, in
Zukunft Technologien wie die Synthetische Biologie und die
Gentechnik, sowie die Infektionsforschung verstärkt in den Schulen zu
thematisieren, und falls nein, warum nicht?
Die Fragen 85a bis 85b werden im Zusammenhang beantwortet.
Nach der föderalen Kompetenzordnung des Grundgesetzes fällt der
Schulbereich in die Zuständigkeit der Länder. Hierzu gehört auch die Gestaltung des
Fächerkanons und die inhaltliche Ausrichtung des Unterrichts.
c) Welche Aufklärungs- und Bildungskampagnen zur Stärkung des
Verständnisses dieser neuen Technologien plant die Bundesregierung?
Die Bundesregierung adressiert im Rahmen ihrer Fach- und
Wissenschaftskommunikation biotechnologische Verfahren in unterschiedlichen
Anwendungsgebieten. Exemplarisch sind hier die Informationsportale www.pflanzenforschun
g.de oder www.bioökonomie.de zu nennen. Dort finden sich z. B. auch
zielgruppenspezifische Broschüren oder Lehrmaterialien (z. B. der „GENOMX-
PRESS SCHOLÆ“) zu Themen aus dem Bereich der Biotechnologie. Zudem
hat das BMBF das Wissenschaftsjahr 2020/2021 der Bioökonomie gewidmet.
Dabei handelt es sich um eine deutschlandweit angelegte Maßnahme der
Wissenschaftskommunikation des BMBF, bei der mit einer Vielzahl an Formaten
Wissen zur Bioökonomie vermittelt und der Dialog zwischen Forschung und
Bürgerinnen und Bürgern angeregt werden soll. Dabei werden u. a. auch
biotechnologische Verfahren als wichtige Werkzeuge der Bioökonomie adressiert.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/24085
Anlage
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/24085
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/24085
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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