Menschen ohne Krankenversicherung
der Abgeordneten Christine Aschenberg-Dugnus, Michael Theurer, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Bernd Reuther, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In Krisensituationen wie etwa der aktuell durch das SARS-CoV-2-Virus ausgelösten Pandemie zeigt sich die Relevanz eines umfassenden gesundheitlichen Schutzes der Bevölkerung und der Möglichkeit, Betroffene schnell behandeln zu können (https://www.spiegel.de/wirtschaft/keine-krankenversicherung-wie-das-sein-kann-was-betroffene-tun-koennen-a-28e875de-7838-4def-9402-2460960c8a0f).
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Zahl der Menschen ohne soziale Absicherung im Krankheitsfall von geschätzten 105 000 Personen im Jahr 1995 auf über 150 000 Personen im Jahr 1999 und auf 188 000 Personen im Jahr 2003 angestiegen (https://www.deutschlandfunk.de/krankenversicherung-immer-mehr-menschen-ohne-versicherung.1766.de.html?dram:article_id=482388).
Mit dem 2007 durch gemeinsame Stimme der rot-schwarzen Regierungskoalition im Deutschen Bundestag verabschiedeten „GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz“ hat der Gesetzgeber erstmals auf diese Tendenz reagiert. Diejenigen Bürgerinnen und Bürger sollten in die Versicherungspflicht einbezogen werden, die anderweitig kein Anrecht auf eine gesundheitliche Absicherung hatten.
Seit dem 1. April 2007 besteht nunmehr die allgemeine Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Im Rahmen des „GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz“ setzte der Gesetzgeber ebenfalls Neuerungen für die private Krankenversicherung (PKV) um.
Menschen mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht mehr zur Finanzierung ihres privaten Versicherungsschutzes in der Lage sind, sollten von den privaten Krankenversicherungen einen einheitlichen Basistarif mit einem Mindestmaß an Leistungen angeboten bekommen.
Seit 1. Januar 2009 besteht in der Folge auch die Versicherungspflicht für private Krankenversicherungen, sofern keine andere Absicherung im Krankheitsfall vorliegt (https://www.deutschlandfunk.de/krankenversicherung-immer-mehr-menschen-ohne-versicherung.1766.de.html?dram:article_id=482388).
Mit dem am 1. August 2013 in Kraft getretenen Beitragsschuldengesetz hat der Gesetzgeber weitere Präzisierungen für Versicherungspflichtige nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (sogenannte Nichtversicherte) vorgenommen, die aufgrund einer finanziellen Notsituationen große Beitragsschulden angehäuft hatten oder aber die monatlichen Beiträge nicht leisten konnten. Darunter die Abschaffung des Säumniszuschlages von 5 Prozent in der GKV für freiwillig versicherte Mitglieder und sogenannte nachrangig Versicherungspflichtige, die vollständige Erlassung der Beitragsschulden für „nachrangig versicherungspflichtige Mitglieder“, die Einführung eines Notlagentarifs in der PKV sowie den dortigen Verzicht auf Prämienzuschläge für Vertragsabschlüsse, die bis zum 31. Dezember 2013 beantragt wurden (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/4_Pressemitteilungen/2013/2013_2/130614_PM_BeitragsschuldenG_BT_2_3_Lesung.pdf).
Den Bemühungen des Gesetzgebers zum Trotz haben sich indessen die Zahlen der Menschen ohne gesundheitliche Absicherung in Deutschland in den letzten fünf Jahren nahezu verdoppelt. Während es im Jahr 2015 noch 75 000 Betroffene gab, wurden 2019 bereits 143 000 Menschen ohne gesundheitlichen Schutz festgestellt (https://www.zeit.de/news/2020-08/14/mehr-menschen-in-deutschland-ohne-krankenversicherung).
Zwar können nicht gesetzlich oder privat versicherte Personen Gesundheitsleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Anspruch nehmen, diese seien laut der Bundesregierung jedoch „aufgrund der Einführung der Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen beziehungsweise privaten Krankenversicherung (...) zunehmend auf besondere Einzelfallkonstruktionen“ beschränkt (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12281)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Menschen (mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland) ohne umfassenden Versicherungsschutz sich derzeit im deutschem Bundesgebiet aufhalten?
a) Wenn ja, wie viele?
b) Wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer ein?
c) Wenn nein, plant die Bundesregierung diesbezüglich in naher Zukunft genaue Untersuchungen zu Versicherungsschutzlosen, etwa in Form quantitativer Erhebungen?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zunahme der Menschen ohne soziale Absicherung im Krankheitsfall zu erklären, obwohl die zurückliegende Gesetzesreform aus dem Jahr 2007 und damit die allgemeine Versicherungspflicht prinzipiell den Versicherungsschutz für alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland garantiert?
Wie hat die Bundesregierung in der Vergangenheit sichergestellt, dass die Regelungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes sowie des Beitragsschuldengesetzes in der Praxis umgesetzt werden?
Welche Kenntnisse über die gesellschaftlichen Auswirkungen des Beitragsschuldengesetzes in der Realität liegen der Bundesregierung vor?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es in der Vergangenheit bei Menschen ohne soziale Absicherung im Krankheitsfall zu Infektionen mit SARS-CoV-2 kam?
Wenn ja, wie viele Betroffene sind der Bundesregierung bekannt?
Wie stellt die Bundesregierung die Nachverfolgung von Infektionsketten sowie umgehende Quarantäne- und Behandlungsmaßnahmen im Falle einer Infektion mit SARS-CoV-2 bei Menschen ohne umfassenden Versicherungsschutz sicher?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in Zukunft, um die offenbar steigenden Zahlen Versicherungsloser in Deutschland zu senken?