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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Digitalisierungspotentiale beim Elterngeld

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

23.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2324609.10.2020

Digitalisierungspotenziale beim Elterngeld

der Abgeordneten Grigorios Aggeldidis, Katja Suding, Nicole Bauer und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Elterngeld hat sich nach Ansicht der Fragesteller seit seiner Einführung im Jahr 2007 zu einem der wichtigsten politischen Instrumente zur Unterstützung von Familien entwickelt. Im Jahr 2015 wurden die Möglichkeiten durch eine Gesetzesänderung weiter individualisiert, was allerdings auch die Komplexität der Antragstellung und Bearbeitung erhöht hat. Das im Jahr 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet den Bund und die Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis 2022 flächendeckend elektronisch anzubieten.

Um die Antragstellung weiter zu vereinfachen und zu digitalisieren, läuft aktuell in Bremen das Pilotprojekt „Einfach Leistungen für Eltern“ (ELFE). „Ziel des Projektes [...] ist die Verbesserung und Digitalisierung der Verwaltungsprozesse rund um die Geburt eines Kindes“ (https://www.finanzen.bremen.de/digitalisierung/digitalisierungsbuero/elfe___einfach_leistungen_fuer_eltern-60128). Das Projekt „soll ohne Behördengang und komplizierte Anträge den Eltern die Geburtsurkunde für ihr Kind zuschicken sowie Elterngeld und Kindergeld auszahlen“. Auch soll dabei eine medienbruchfrei digitale Beantragung ermöglicht werden. Bei einer herkömmlichen Antragstellung müssen Eltern z. B. in Bremen für das Elterngeld sonst dafür einen sechsseitigen Antrag ausfüllen und bis zu 32 verschiedene Dokumente bei der Elterngeldstelle abgeben. Davor müssen diese Dokumente im Zweifel erst durch anderweitige Behördenbesuche beschafft werden.

Über die Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) https://www.elterngeld-digital.de erhalten Antragsteller aus Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinlad-Pfalz, Sachsen und Thüringen nach einer Registrierung Zugriff auf eine unterstützte Antragstellung. Den resultierenden Antrag können die Antragsteller allerdings nur in Bremen und Bremerhaven danach auch gleich online an die zuständige Elterngeldstelle senden. Alle anderen müssen ihren Antrag ausdrucken, unterschreiben und postalisch oder persönlich an die für sie zuständige Elterngeldstelle schicken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Prozesskette der Bearbeitung von Elterngeldanträgen aus, vom Zeitpunkt, wenn alle notwendigen Formulare fristgerecht eingereicht wurden, bis zur Information des Antragstellers?

a) Wie lange dauert dieser Prozess im Durchschnitt (bitte nach Bundesländern und Elterngeldstellen aufschlüsseln)?

b) Welche Prozessschritte werden dabei komplett digital bzw. analog ausgeführt?

2

Wie ändert sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese Prozesskette, wenn ein Widerspruch oder eine Beschwerde von Seiten des Antragsstellers eingereicht wurde.

a) Wie lange dauert dieser Prozess im Durchschnitt (bitte nach Bundesländer und Elterngeldstellen aufschlüsseln)?

b) Welche Prozessschritte werden dabei komplett digital bzw. analog ausgeführt?

3

Welche Prozesskette durchlaufen nach Kenntnis der Bundesregierung die online und digital erstellten Elterngeldanträge in Bremen und Bremerhaven bei der weiteren Bearbeitung durch die Elterngeldstellen?

a) Wie sieht diese Prozesskette aus, wenn Widerspruch oder Beschwerde vom Antragsteller eingereicht wurde.

b) Welche Prozessschritte werden dabei komplett digital bzw. analog ausgeführt?

4

Wie viele Mitarbeiter stehen nach Kenntnis der Bundesregierung den Gemeinden und Kommunen für die Bearbeitung von Elterngeldanträgen aktuell im Durchschnitt je Elterngeldstelle zur Verfügung (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?

5

Wie viele Stellen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung den Gemeinden und Kommunen für die Bearbeitung von Elterngeldanträgen im Durchschnitt je Elterngeldstelle zur Verfügung (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?

6

Wann werden die weiteren Bundesländer durch die angekündigte Erweiterung des Angebots „ElterngeldDigital“ in diesem Jahr integriert (https://www.bmfsfj.de/blob/141602/8f993d0f546bc2dc3509b52925a0608d/eckpunkte-digitale-familienleistungen-gesetz-data.pdf)? Wann ist den Planungen zufolge die flächendeckende Möglichkeit geschaffen, sich elektronisch dafür zu authentifizieren und die Daten unmittelbar und papierlos an die Elterngeldstellen zu übertragen?

7

Hat die Bundesregierung eine Stellungnahme zu möglichen Ausgleichszahlung an die Eltern erarbeitet, falls die Bearbeitung der Elterngeldanträge trotz Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen eine zumutbare Zeit überschreitet?

8

Wurde bei der Vorbereitung auf die Anpassung des Elterngeldes aufgrund des OZG auch der Einsatz von KI-basierten Bearbeitungsverfahren überprüft?

a) Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse, bzw. wie weit ist der Stand der Überprüfung?

b) Wenn nicht, mit welcher Begründung wurde dies nicht in Betracht gezogen bzw. verworfen?

9

Müssen nach Einschätzung der Bundesregierung für den Einsatz von KI-basierten Bearbeitungsverfahren bei der Bearbeitung von Elterngeldanträgen rechtliche Anpassungen in den Verfahrensgesetzen von Bund und Ländern geschaffen werden?

a) Wenn ja, erarbeitet die Bundesregierung zurzeit eine entsprechende Anpassung?

b) Wenn nicht, mit welcher Begründung sieht die Bundesregierung keinen Anlass entsprechende Anpassungen vorzunehmen?

10

Gibt es Maßnahmen der Bundesregierung um ein bundeseinheitliches Verfahren bei der Antragsbearbeitung in den Ländern zu unterstützen?

a) Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen?

b) Wenn ja, gibt es eine Einschätzung der Bundesregierung über die Umsetzbarkeit des Zieles?

c) Wenn nicht, mit welcher Begründung hat die Bundesregierung sich gegen Maßnahmen dafür entschieden?

11

Hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Vereinheitlichung der bestehenden Fachverfahren (ELGID, EGPlus, Egon, Isebella, etc.) ergriffen?

a) Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen?

b) Wenn ja, gibt es eine Einschätzung der Bundesregierung über den aktuellen Stand der Maßnahmen?

c) Wenn nicht, mit welcher Begründung hat die Bundesregierung sich gegen Maßnahmen dafür entschieden?

12

Hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den ausführenden Ländern und Kommunen eine Zielsetzung bei der Dauer der Bearbeitung der Elterngeldanträge erarbeitet?

a) Wenn ja, welche Zielsetzung wurde erarbeitet?

b) Wenn nicht, hat die Bundesregierung eigene zeitliche Zielsetzungen dafür erarbeitet?

13

Strebt die Bundesregierung bereits in der aktuellen Wahlperiode des Deutschen Bundestages die flächendeckende medienbruchfrei digitale Beantragung beim Elterngeld an?

a) Wenn ja, wie sieht der Zeitplan dafür aus?

b) Wenn nein, welche Faktoren haben die Bundesregierung dazu bewogen, dieses Ziel nicht in der aktuellen Wahlperiode zu verfolgen?

14

Strebt die Bundesregierung bereits in der aktuellen Wahlperiode des Deutschen Bundestages eine flächendeckende und einheitliche automatische Plausibilitätsprüfung zu Beginn der Antragsbearbeitung beim Elterngeld an?

a) Wenn ja, wie sieht der Zeitplan dafür aus?

b) Wenn nein, welche Faktoren haben die Bundesregierung dazu bewogen, dieses Ziel nicht in der aktuellen Wahlperiode zu verfolgen?

15

Gibt es aktuelle Maßnahmen, um noch in dieser Wahlperiode den Datenaustausch bei der Beantragung des Elterngeldes zwischen den Behörden nach Zustimmung der Eltern zu automatisieren?

16

Wann plant die Bundesregierung, die Ergebnisse des Pilotprojekts „Einfach Leistungen für Eltern“ (ELFE) öffentlich vorzustellen?

17

Hat die Bundesregierung aus dem Pilotprojekt ELFE und der dafür bereitgestellten App bereits Schlüsse ziehen können, mithilfe derer sie noch in dieser Wahlperiode Anpassungen anstoßen möchte?

18

Hat die Bundesregierung aus dem Pilotprojekt ELFE und dem darin vorgesehenen Datenaustausch zwischen den erforderlichen Behörden bereits Schlüsse ziehen können, mithilfe derer sie noch in dieser Wahlperiode Verbesserungen oder Änderungen anstoßen möchte?

19

Gibt es mit anderen Bundesländern vorbereitende Gespräche, um, wie in Bremen und Bremerhaven, den online erstellten Elterngeldantrag auch online an die zuständige Elterngeldstelle zu senden?

Berlin, den 30. November 2020

Christian Lindner und Fraktion

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