[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Brandenburg, Gyde Jensen,
Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/23259 –
Einflussnahme der Kommunistischen Partei Chinas auf Konfuzius-Institute in
Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit 2006 gibt es – inzwischen 19 – chinesische Konfuzius-Institute in
Deutschland. Nach eigener Aussage fördern sie die chinesische Sprache und
Kultur im Ausland (vgl.
https://www.geschkult.fu-berlin.de/e/oas/sinologie/in
stitut/ki/index.html). Die weltweit tätigen Institute sind bisher organisatorisch
unmittelbar dem Hanban, einer nachgeordneten Behörde des chinesischen
Erziehungsministeriums, zugeordnet und werden in enger Kooperation mit
deutschen Hochschulen gegründet. Im Januar 2018 hat die „Kleine
Führungsgruppe zur Vertiefung umfassender Reformen“ der Kommunistischen Partei
Chinas eine Reform auf den Weg gebracht, nach der der „Aufbau einer
sozialistischen Kultur“ und die Unterstützung einer „Diplomatie chinesischer Prägung“
im Zentrum der Arbeit der der Konfuzius-Institute stehen soll. Dafür wird
ideologisch geschultes chinesisches Lehrpersonal ins Ausland entsandt (vgl. die
Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/15560).
An der Universität Göttingen und der Freien Universität Berlin (FU Berlin)
finanziert Hanban sogar unmittelbar universitäre Lehrstühle. Der Vertrag
zwischen Hanban und der FU Berlin knüpft die Finanzierung der dortigen
Stiftungsprofessur an die Einhaltung chinesischer Gesetze und ermöglicht der
chinesischen Regierung ein enges Monitoring der am Lehrstuhl verwendeten
Lehrmaterialien (vgl.
https://fragdenstaat.de/anfrage/kooperationsvertrag-zur-
hanban-proffessur-an-der-sinologie/). Die Universität Göttingen räumt ein,
dass bestimmte Themen an den Konfuzius-Instituten „nicht angesprochen
werden können“ (
https://www.tagesspiegel.de/wissen/eine-art-ideen-waesche-
erste-deutsche-unis-ueberdenken-umstrittene-konfuzius-institute/2536079
6.html). Die Einladung eines Regimekritikers wäre ein Problem, dafür würde
kein Geld von chinesischer Seite fließen, bestätigt auch der Co-Direktor des
Konfuzius-Instituts Metropole Ruhr, Thomas Heberer (vgl. Christopher
Onkelbach, 8. September 2020: „Wir machen keine Propaganda“, WAZ). Einige
Konfuzius-Institute sind zudem z. B. über das Projekt „Konfuzius-
Klassenzimmer“ an deutschen Schulen aktiv, um dort die chinesische Sprache und
Kultur zu vermitteln.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24163
19. Wahlperiode 09.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
6. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Weltweit gibt es etwa 500 Konfuzius-Institute. In vielen Staaten haben in den
letzten Jahren Hochschulen aus Sicherheits- und Unabhängigkeitsbedenken
ihre Konfuzius-Institute geschlossen, beispielsweise in Frankreich, Kanada,
den Niederlanden oder Belgien. In den Vereinigten Staaten wurde die
staatliche Finanzierung von Konfuzius-Instituten verboten und die Institute jüngst
sogar als offizielle Vertretungen der Volksrepublik China eingestuft (vgl.
https://www.handelsblatt.com/dpa/wirtschaft-handel-und-finanzen-usa-setzen-
konfuzius-institut-mit-offizieller-vertretung-gleich/26094086.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Aktuell gibt es laut der Website der deutschen Konfuzius-Institute insgesamt 19
Konfuzius Institute sowie drei Konfuzius-Klassenzimmer in Deutschland. Die
Konfuzius Institute haben unterschiedliche Strukturen und Rechtsformen: Die
meisten sind An-Institute von Hochschulen, manche sind eingetragene Vereine
(e.V.), zum Teil sind es GmbHs oder gGmbHs.
Aufgrund der Kulturhoheit der Länder ist die Bundesregierung an der
Gründung und Ausgestaltung von Konfuzius-Instituten nicht beteiligt. Die
vertraglichen Grundlagen der Zusammenarbeit wurden seit der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Aktivitäten
chinesischer Konfuzius-Institute an deutschen Hochschulen“ auf
Bundestagsdrucksache 19/15560 im Rahmen von Anfragen nach den jeweiligen
Informationsfreiheitsgesetzen verschiedener Länder öffentlich gemacht.
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich alle Maßnahmen, die von den
Kooperationspartnern getroffen werden, um eine transparente Kooperation auf
Augenhöhe und zum beiderseitigen Nutzen im Bereich Forschung und Bildung
zwischen Deutschland und der Volksrepublik China zu unterstützen.
Gleichzeitig ist es die Verpflichtung der Bundesregierung, die Wissenschaftsfreiheit zu
schützen und ihr Freiräume zu geben. Die Bundesregierung tritt daher im
Rahmen der internationalen Wissenschaftszusammenarbeit für die Freiheit der
Wissenschaft, für Transparenz und Offenheit, für die Integrität der Forschung und
für gute wissenschaftliche Praxis ein. In diesem Sinne nimmt die
Bundesregierung eingehende Hinweise auf Verletzungen der Wissenschaftsfreiheit ernst
und beobachtet damit verbundene Entwicklungen sehr aufmerksam. Sie fordert
alle in Deutschland tätigen Akteure dazu auf, ihre eigene Verantwortung
wahrzunehmen und Vorkehrungen zur Sicherung der freien wissenschaftlichen
Forschung und Lehre vorzusehen.
Die Bundesregierung, insbesondere das Auswärtige Amt (AA) und das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), stehen den Ländern und
Hochschulen für beratende Gespräche zur Verfügung.
1. Welche Quellen sind der Bundesregierung bekannt, die den strategischen
Fokus der Konfuzius-Institute auf den „Aufbau einer sozialistischen
Kultur“ die Unterstützung einer „Diplomatie chinesischer Prägung“ oder
eine „stärkere ideologische Vorbereitung des ins Ausland entsandten
chinesischen Lehrpersonals“ belegen (vgl. die Vorbemerkung der
Bundesregierung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/15560)?
2. Welche neuen Erkenntnisse zur strategischen Ausrichtung und Arbeit der
Konfuzius-Institute liegen der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf
die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/15560 vor?
Wie bewertet die Bundesregierung diese neuen Erkenntnisse?
Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet.
Eine inhaltliche und personelle Nähe der Konfuzius-Institute zur
Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) und dem chinesischen Staat war bereits seit
längerer Zeit durch Äußerungen offizieller Vertreter Chinas und entsprechende
offizielle Veröffentlichungen bekannt (z. B. zum Reformplan der „Führungsgruppe
zur Vertiefung umfassender Reformen“ aus dem Januar 2018).
Die im Juli 2020 bekannt gegebenen Änderungen in der Organisationsstruktur
der Konfuzius-Institute verlagern diese Nähe auf neugegründete Akteure. Die
bislang für den Betrieb der Konfuzius-Institute zuständige Dachorganisation
„Hanban“ wurde aufgelöst und durch zwei neu gegründete Institutionen ersetzt.
Die inhaltliche Ausgestaltung der chinesischen auswärtigen Sprachpolitik
(hierzu gehören bspw. die Erarbeitung der Lehrwerke, die Fortbildung Lehrender
und Stipendienprogramme) obliegt dem neu eingerichteten „Zentrum für
Sprachbildung und -kooperation“. Dieses ist dem chinesischen
Erziehungsministerium direkt unterstellt, das wiederum an die Direktiven der KPCh
gebunden ist.
Die Finanzierung und die Verantwortung für internationale Kooperationen
wurden einem Konsortium, bestehend aus chinesischen Universitäten und
Unternehmen, übertragen. Dieser Zusammenschluss präsentiert sich unter dem
Namen „Chinesische Stiftung für internationale Bildung“. Grundsätzlich sind die
der Stiftung angehörenden Universitäten und Unternehmen in ihrer Arbeit den
Zielen der Partei verpflichtet.
Inhaltlich und personell zeigt sich bei beiden Institutionen keine nennenswerte
Neuausrichtung. Die Nähe der Konfuzius-Institute zur KPCh bleibt daher nach
Einschätzung der Bundesregierung bestehen. Die Bundesregierung beobachtet
diese Entwicklungen weiter aufmerksam.
3. Hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/15560, S. 2, konkrete
Schritte unternommen, um der Einflussnahme der chinesischen
Regierung auf die Arbeit der Konfuzius-Institute in Deutschland
entgegenzuwirken, die Mitfinanzierung der Konfuzius-Institute durch öffentliche
Mittel zu beenden oder hochschulische Akteure für die Einflussnahme
des chinesischen Regierung zu sensibilisieren, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung tauscht sich mit den Ländern wie auch der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen regelmäßig zu allen Aspekten der Beziehungen
mit der Volksrepublik China mit dem Ziel eines gemeinsamen Verständnisses
bezüglich der Chancen und Herausforderungen der Kooperation aus. Die
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat am 10. September 2020 Leitfragen zur
Hochschulkooperation mit der Volksrepublik China veröffentlicht. Die
Leitfragen sollen die Hochschulen für „zentrale Aspekte in der
Wissenschaftskooperation mit China sensibilisieren, ihnen Anregung, Hilfestellung und Orientierung
beim Aufsetzen und Aufrechterhalten tragfähiger Kooperationen mit
chinesischen Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen bieten“. Die
Bundesregierung begrüßt diese Initiative der HRK.
Zudem wird die Bundesregierung ihre bereits laufenden Aktivitäten zur
Erhöhung der China-Kompetenz in Deutschland weiter ausdehnen. Das BMBF stellt
hierzu Mittel in erheblichem Umfang bereit (siehe auch Antwort zu Frage 12).
So wurde beispielsweise im Mai 2020 eine Richtlinie zur „Förderung von
Forschung zu aktuellen gesellschafts-, sozial-, wirtschafts- sowie
innovationspolitischen Entwicklungen in der Volksrepublik China“ veröffentlicht, um die
Erforschung von Fragestellungen der jüngeren Entwicklungen und aktuellen
Situation in China mit Relevanz für Deutschland und Europa zu befördern. Der Start
der Forschungsprojekte ist für 2021 geplant.
4. In welcher Höhe hat Hanban bisher Konfuzius-Institute nach Kenntnis
der Bundesregierung finanziell unterstützt (bitte nach Jahren, Name des
Instituts und Art des Kursangebots aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die organisatorische
Neustrukturierung und Umbenennung des Hanban?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das neue Center for
Language Exchange and Cooperation, seine Aufgaben hinsichtlich
der Konfuzius-Institute und mögliche personelle Überschneidungen
oder anderweitige Abhängigkeiten dieses Centers von der
chinesischen Regierung und der Kommunistischen Partei Chinas?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die neue Chinese
International Education Foundation, ihre Aufgaben hinsichtlich der
Konfuzius-Institute und mögliche personelle Überschneidungen oder
anderweitige Abhängigkeiten dieser Stiftung von der chinesischen
Regierung und der Kommunistischen Partei Chinas?
c) Inwiefern werden die Ausbildung von Lehrkräften, die Erstellung
von Lehrmaterial und weitere Funktionen für die Arbeit der
Konfuzius-Institute nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin in
struktureller und/oder informeller Abhängigkeit zur chinesischen
Regierung stehen?
Wie bewertet die Bundesregierung dies?
d) Inwiefern garantiert die neue Organisationsstruktur nach
Einschätzung der Bundesregierung eine tatsächliche Unabhängigkeit der
Arbeit der Konfuzius-Institute von Einflüssen der chinesischen
Regierung und der Kommunistischen Partei Chinas (bitte begründen)?
e) Inwiefern dient die neue Organisationsstruktur nach Einschätzung
der Bundesregierung einer besseren Transparenz über mögliche
Einflussnahme der chinesischen Regierung und der Kommunistischen
Partei Chinas auf die Arbeit der Konfuzius-Institute (bitte
begründen)?
Die Fragen 5 bis 5e werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
f) Wie schätzt die Bundesregierung die organisatorischen Veränderungen
des Hanban ein, und welche Schlussfolgerung zieht sie daraus für den
Umgang mit Konfuzius-Instituten in Deutschland?
g) Hat sich die Bundesregierung über diese Veränderungen und ihre
Bewertung bereits mit den an Konfuzius-Instituten beteiligten deutschen
Hochschulen ausgetauscht?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist dieser Austausch gekommen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5f und 5g werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung wird die sich nun ergebenen organisatorischen
Veränderungen weiter beobachten und analysieren. Auf dieser Basis wird sie sich mit
den Ländern im Kontext des Austauschs zur Kooperation mit China insgesamt
auch zu diesem Thema austauschen.
6. Welche Bundeskanzlerinnen bzw. Bundeskanzler, Bundesministerinnen
bzw. Bundesminister, Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre oder
andere offizielle Vertreterinnen bzw. Vertreter der Bundesregierung haben
bisher an Terminen an bzw. in Kooperation mit Konfuzius-Instituten oder
dem Hanban teilgenommen (bitte unter Angabe von Datum, Ort,
Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer, Format und Anlass der Termine sowie
einer Begründung der Teilnahme auflisten)?
a) Wie bewertet die Bundesregierung rückblickend diese Teilnahmen,
insbesondere mit Blick auf eine mögliche Stärkung der Bekanntheit
und öffentlich wahrgenommenen Vertrauenswürdigkeit der Institute?
Die Fragen 6 und 6a werden im Zusammenhang beantwortet.
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche –
einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation
wurde auch nicht durchgeführt. Die nachfolgenden Ausführungen bzw.
aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse
sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind
somit möglicherweise nicht vollständig.
Die Abfrage hat keine Termine der Leitungsebene des Bundeskanzleramtes und
der Bundesministerien in den letzten fünf Jahren an bzw. in Kooperation mit
Konfuzius-Instituten oder dem Hanban ergeben.
b) Sind derzeit weitere Termine dieser Art geplant, wenn ja, welche, und
wenn nein, warum nicht?
c) Plant die Bundesregierung, zukünftig von solchen Terminen
abzusehen (bitte erläutern und begründen)?
Die Fragen 6b und 6c werden im Zusammenhang beantwortet.
Weitere Terminanfragen sind nicht bekannt. Die Bundesregierung wird – wie
üblich – jede Terminanfrage im Einzelfall prüfen.
7. Haben seit Beginn dieser Legislaturperiode in den Bundesministerien
oder in nachgeordneten Bundesbehörden mit Bezug zu den Konfuzius-
Instituten Termine stattgefunden?
a) Wenn ja, welche (bitte Datum, Teilnehmer und Besprechungszweck
angeben)?
b) An wie vielen Terminen nahmen Vertreter des chinesischen Staates
(u. a. beispielsweise Vertreter der Botschaft oder der Konsulate) und/
oder von Konfuzius-Instituten teil?
Die Fragen 7 bis 7b werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 6a verwiesen. Nach dem
Verständnis der Bundesregierung bezieht sich Frage 7 auf Termine, die
ausdrücklich einen direkten Bezug zu Konfuzius-Instituten hatten. Termine,
Besprechungen o. Ä., in denen neben anderen Themen auch die Konfuzius-Institute
genannt wurden bzw. in denen Konfuzius-Institute als ein Element der
chinesischen Soft-Power-Strategie thematisiert wurden, sind in den nachfolgenden
Angaben nicht enthalten. Überdies werden solche Termine auch nicht detailliert
erfasst.
Die Abfrage hat keine Termine mit Bezug zu Konfuzius-Instituten (nur
Leitungsebene) in den letzten fünf Jahren ergeben.
8. Inwiefern gab es einen schriftlichen Austausch mit Vertretern des
chinesischen Staates und/oder den Konfuzius-Instituten in dieser
Legislaturperiode (bitte Datum, Thema und Adressaten angeben)?
Einen schriftlichen Austausch mit der chinesischen Regierung zu Konfuzius-
Instituten gab es seitens der Bundesregierung (nur Leitungsebene) in dieser
Legislaturperiode nicht.
Von Konfuzius-Instituten in Deutschland sind Schreiben bzw. Mails bei der
Bundesregierung (nur Leitungsebene) in dieser Legislaturperiode wie folgt
eingegangen und durch Leitungsschreiben des BMBF beantwortet worden:
Absender Datum Thema
Konfuzius-Institut
Bonn e.V. an der
Universität Bonn
16. Juli 2019 Einladung zum Empfang
des Konfuzius-Instituts
Bonn und der Außenstelle
der Botschaft der VR
China in Bonn anlässlich
des siebzigjährigen
Bestehens der VR China
Konfuzius-Institut an
der Freien Universität
Berlin und Konfuzius-
Institut Metropole Ruhr
an der Universität
Duisburg-Essen
4. Dezember 2019,
3. März 2020,
31. August 2020
Konfuzius-Institute
Konfuzius-Institut der
Universität Trier
3. Dezember 2019 Konfuzius-Institute
9. Wie begründet und wie bewertet die Bundesregierung, dass
Kursangebote der Konfuzius-Institute offenbar über die Bildungsprämie des Bundes
mitfinanziert werden können und diese Bundesförderung mindestens
durch das Konfuzius-Institut München offensiv beworben wird (vgl.
https://www.konfuzius-muenchen.de/service/bildungspraemie/), obwohl
der Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr bekannt war, dass „der
chinesische Staat bzw. die Kommunistische Partei Chinas Einfluss auf
Veranstaltungen, Lehrinhalte und -materialien an Konfuzius-Instituten in
Deutschland nimmt“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/15560, S. 4)?
a) Wie erklärt die Bundesregierung den durch das Konfuzius-Institut
München beworbenen Einsatz der Bildungsprämie des Bundes für
ihr gesamtes Kursangebot angesichts der Antwort der
Bundesregierung vom 27. November 2019 „Der Bundesregierung ist keine
Finanzierung aus öffentlichen Mitteln des Bundes über andere Programme
bekannt“ (Bundestagsdrucksache 19/15560, S. 9)?
b) An welchen Konfuzius-Instituten und seit wann besteht jeweils die
Möglichkeit, Kurs- oder Prüfungsangebote über die Bildungsprämie
des Bundes mitzufinanzieren (bitte nach Laufzeit, Name des Instituts
und Art des Kursangebots aufschlüsseln, erläutern und begründen)?
Wie begründet die Bundesregierung diese Möglichkeit?
c) Wie viele Prämiengutscheine wurden bisher im Rahmen der
Bildungsprämie des Bundes zur Mitfinanzierung von Kurs- und
Prüfungsangeboten der Konfuzius-Institute eingelöst (bitte nach Jahren,
Konfuzius-Instituten und Art des Kurs- bzw. Prüfungsangebots
aufteilen)?
d) In welcher Höhe wurden diese Prämiengutscheine zur
Mitfinanzierung von Kurs- und Prüfungsangeboten der Konfuzius-Institute
eingelöst (bitte nach Jahren, Konfuzius-Instituten und Art des
Kursbzw. Prüfungsangebots aufteilen)?
e) Inwiefern trifft die Einschätzung der Bundesregierung einer
Einflussnahme durch den chinesischen Staat bzw. die Kommunistische Partei
Chinas potenziell auch auf Veranstaltungen, Lehrinhalte und
Lehrmaterialien der Konfuzius-Institute zu, die im Rahmen der durch die
Bildungsprämie des Bundes förderfähigen Angebote verwendet
werden?
f) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Angebote an Konfuzius-
Instituten, die durch die Bildungsprämie des Bundes mitfinanziert
werden können, frei vom Versuch der politischen Einflussnahme
sind?
Die Fragen 9 bis 9f werden im Zusammenhang beantwortet.
Mit dem Programm Bildungsprämie fördert das BMBF mit Mitteln aus dem
Europäischen Sozialfonds (ESF) Privatpersonen, die aus berufsbezogenen
Gründen eine Weiterbildung besuchen möchten. Es handelt sich
dementsprechend bei der Bildungsprämie um keine Förderung von
Weiterbildungsanbietern wie den Konfuzius-Instituten. Generell entscheidet jeder
Weiterbildungsanbieter selbst, ob er die Prämiengutscheine der Bildungsprämie annimmt. Eine
Akkreditierung ist nicht erforderlich. Weiterbildungsanbieter müssen jedoch die
Qualitätsanforderungen des Programms erfüllen und auf Nachfrage hin belegen
können. Im Programm Bildungsprämie wurden seit 2014 insgesamt zwei
Prämiengutscheine von den Konfuzius-Instituten in München und Hamburg
jeweils im Jahr 2018 mit einem Gesamtwert von 502 Euro für zwei Sprachkurse
(310 Euro und 192 Euro) abgerechnet.
Die Konfuzius-Institute bieten als berufsbezogene Weiterbildungen
ausschließlich Sprachkurse an. Um losgelöst von den Konfuzius-Instituten eine von der
chinesischen Regierung unabhängige Chinesisch-Sprachförderung zu stärken,
hat der Bund verschiedene Aktivitäten gestartet (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Bundestagsdrucksache 19/11839) und prüft die Umsetzung weiterer
Maßnahmen.
g) Inwiefern trägt das auf Webseiten der Konfuzius-Institute gut sichtbar
platzierte Logo der Bildungsprämie des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung (BMBF) nach Einschätzung der Bundesregierung
dazu bei, die wahrgenommene Glaubwürdigkeit der Konfuzius-
Institute zu stärken und eine Unabhängigkeit der Konfuzius-Institute
von politischer Einflussnahme durch den chinesischen Staat zu
suggerieren?
Inwiefern ist diese Wirkung im Interesse der Bundesregierung (bitte
erläutern und begründen)?
Weiterbildungsanbieter entscheiden selbst, ob sie die Prämiengutscheine der
Bildungsprämie akzeptieren sowie ob und in welcher Form sie darauf
aufmerksam machen. Dies machen sie in der Regel in ihren Programmankündigungen
durch einen Hinweis deutlich. Ein Hinweis auf die Bildungsprämie findet sich
nur bei wenigen Konfuzius-Instituten. Dort steht er in dem konkreten
Zusammenhang mit Angeboten zur Sprachförderung.
Die Weiterbildungsanbieter sind – sofern sie Gutscheine der Bildungsprämie
abgerechnet haben – förderrechtlich dazu verpflichtet, im Zusammenhang mit
der Bildungsprämie auf die Finanzierung durch den Bund und den ESF
hinzuweisen.
h) Inwiefern ist eine Förderung von Kurs- und Prüfungsangeboten durch
Bundesmittel – und insbesondere durch die Bildungsprämie des
Bundes – nach rechtlicher Einschätzung der Bundesregierung bisher
möglich, wenn ausländische Staaten und insbesondere autoritäre
Regierungen ausländischer Staaten Einfluss auf den Inhalt dieser Angebote
nehmen?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Rechtslage?
Inwiefern plant die Bundesregierung eine Änderung dieser Rechtslage
(bitte erläutern und begründen)?
i) Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung,
Konfuzius-Institute und ihre Angebote künftig von den Leistungen der
Bildungsprämie dem Bundes auszuschließen?
j) Plant die Bundesregierung, die indirekte Mitfinanzierung der
Konfuzius-Institute bzw. die Förderfähigkeit ihrer Angebote durch die
Bildungsprämie des Bundes zu beenden (bitte erläutern und begründen),
und wenn ja, inwiefern?
Die Fragen 9h bis 9j werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Vergabe der Prämiengutscheine ist in einer Förderrichtlinie geregelt.
Verwaltungshandeln folgt dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Im
Weiterbildungsmarkt werden unterschiedliche Weiterbildungsangebote in Konkurrenz
angeboten. Es ist derzeit keine Begründung erkennbar, mit der die
Absolvierung von Sprachkursen bei den Konfuzius-Instituten von der Förderung
ausgeschlossen werden sollte oder könnte. Die Bundesregierung beobachtet die
Situation und deren Entwicklung weiter (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/15560).
10. Welche anderen Förderprogramme des Bundes ermöglichen eine
finanzielle Unterstützung der Konfuzius-Institute oder eine (Mit-)Finanzierung
ihrer Kurs- oder Prüfungsangebote?
a) In welcher Höhe sind diese Mittel bisher beantragt, und in welcher
Höhe sind sie bisher ausgezahlt (bitte jeweils nach Jahren und
Konfuzius-Instituten aufteilen)?
b) Inwiefern plant die Bundesregierung, diese Förderung bzw.
Förderfähigkeit künftig einzustellen (bitte erläutern und begründen)?
Die Fragen 10 bis 10b werden im Zusammenhang beantwortet.
Durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) wurde im Rahmen der
Modellprojektförderung das Konfuzius-Institut Nürnberg-Erlangen für das
„Chinesische Filmfestival“ 2014 mit 18.642 Euro gefördert. Es sind keine
weiteren Zuwendungen seitens der BpB geplant. Darüber hinaus sind keine
weiteren Förderprogramme des Bundes im Sinne der Fragestellung bekannt.
11. Welche finanziellen, personellen oder sachlichen Mittel von Ländern und
Kommunen sind den Konfuzius-Instituten nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher zugeflossen (bitte nach Ländern bzw. Kommunen,
Jahren, Konfuzius-Instituten und Art der Mittel aufteilen)?
a) In welcher Höhe unterstützen derzeit Länder und Kommunen
Konfuzius-Institute mit finanziellen Zuwendungen auf Basis welcher
Vereinbarungen bzw. Rechtsgrundlagen (bitte nach Ländern bzw.
Kommunen und Konfuzius-Instituten aufteilen)?
Die Fragen 11 und 11a werden im Zusammenhang beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen,
Länder und Kommunen für die Einflussnahme des chinesischen
Staates auf Angebote der Konfuzius-Institute zu sensibilisieren und ggf.
auf eine Beendigung dieser Leistungen hinzuwirken?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu
Frage 3 verwiesen.
c) Welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung diesbezüglich
(bitte erläutern und begründen)?
Die Bundesregierung wird ihren übergreifenden Austausch mit den Ländern
und Kommunen zur Kooperation mit der Volksrepublik China fortsetzen und
steht ihnen beratend zur Seite.
12. Inwiefern plant die Bundesregierung, den Aufbau von China-
Kompetenzen an deutschen Hochschulen unabhängig von einer Co-Finanzierung
oder Einflussnahme des chinesischen Staates bzw. der Kommunistischen
Partei Chinas zu gewährleisten (bitte erläutern und begründen)?
Die Bundesregierung unterstützt den Auf- und Ausbau einer breiteren China-
Kompetenz durch bereits umgesetzte sowie geplante Maßnahmen. Zielgruppen
sind Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Studierende,
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
Hochschulen und Wissenschaftsorganisationen. Inhalte umfassen Sprachkenntnisse,
Landes-/Gesellschafts-/Systemkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen. Zu
den Maßnahmen zählen auch Auslandsaufenthalte, die Vernetzung bestehender
Aktivitäten zum Ausbau von China-Kompetenz sowie Forschungsprojekte zu
China-bezogenen Themen mit aktueller Relevanz für Deutschland und Europa.
Um ressortübergreifend einen kohärenten Ansatz zu gewährleisten, erfolgt der
Auf- und Ausbau von China-Kompetenz im Kontext einer gemeinsamen
Initiative von BMBF, AA und der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK), vgl.
auch die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/11839).
Für die laufenden Aktivitäten zum Auf- und Ausbau von China-Kompetenz
sind seitens des BMBF im Zeitraum von 2017 bis 2024 knapp 12 Mio. Euro
vorgesehen. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Erhöhung der China-
Kompetenz für Deutschland – so auch im Gutachten 2020 der
Expertenkommission Forschung und Innovation belegt – sind weitere, teils darauf
aufbauende, teils neue Maßnahmen im Umfang von zusätzlich rund 12 Mio. Euro
seitens des BMBF geplant.
13. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Fragestellerinnen
und Fragesteller, ein Programm zur Förderung unabhängiger Lehrstühle
bzw. Institute an deutschen Hochschulen zur chinesischen Kultur,
Sprache und Landeskunde aufzulegen (bitte erläutern und begründen)?
Die Zuständigkeit für die Einrichtung von Lehrstühlen oder Instituten liegt
gemäß der föderalen Kompetenzordnung der Bundesrepublik Deutschland bei den
Ländern bzw. in der Verantwortung der Hochschulen.
Die Bundesregierung erkennt die große Bedeutung der Förderung und
Erhöhung der China-Kompetenz in allen Bildungsbereichen an und steht hierzu
auch mit der KMK im Austausch, um deutschlandweit einen kohärenten Ansatz
zu ermöglichen. Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
14. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über religiöse oder politische
Diskriminierung bei der Auswahl der Co-Direktorinnen bzw. Co-Direktoren,
des Lehrpersonals und weiterer Mitarbeitenden an Konfuzius-Instituten
in Deutschland, die zumeist von deutschen Hochschulen mitgegründet
sind, und wenn ja, welche?
a) Wer wählt das von der chinesischen Seite finanzierte Personal nach
Kenntnis der Bundesregierung aus?
b) Nach welchen Kriterien wird dieses Personal nach Kenntnis der
Bundesregierung ausgewählt?
c) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung neben Han-Chinesen
auch sogenannte chinesische Minderheiten als Lehrpersonal
eingestellt?
d) Inwiefern sind das Praktizieren von Falun Gong oder politische
Überzeugungen bzw. Aktivitäten Ausschlusskriterien im Rahmen
dieser Auswahl?
e) Auf welche Quellen stützt die Bundesregierung diese Kenntnisse?
f) Wie bewertet die Bundesregierung diese Ausschlusskriterien mit
Blick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, die
grundgesetzlich garantierte Religions- und Meinungsfreiheit und weitere
rechtliche Vorgaben?
g) Wie bewertet die Bundesregierung diese Ausschlusskriterien
rechtlich und politisch?
h) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser
Bewertung?
i) Wie schützt die Bundesregierung an Konfuzius-Instituten in
Deutschland arbeitende Menschen vor politischer oder religiöser
Diskriminierung durch den chinesischen Staat?
Die Fragen 14 bis 14i werden im Zusammenhang beantwortet.
Grundsätzlich ist es Aufgabe der Hochschulen, im Rahmen von bundes- und
landesrechtlicher Vorschriften institutionelle Vorkehrungen zur Sicherung der
freien wissenschaftlichen Forschung und Lehre vorzusehen. Dies gilt ebenso
für die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
15. Inwiefern erhalten von chinesischer Seite gestellte Co-Direktoren,
Lehrkräfte und weitere Mitarbeitende an Konfuzius-Instituten in Deutschland
nach Kenntnis der Bundesregierung Anweisungen von Hanban, der
chinesischen Botschaft oder chinesischen Konsulaten in Deutschland?
Welche Verpflichtungen haben sie nach Kenntnis der Bundesregierung
gegenüber Hanban und ihrer Botschaft bzw. Konsulaten?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
Die weitere Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht
offen erfolgen. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz von
Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen,
deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur
Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf die Frage würde
Informationen zur Methodik und zum Erkenntnisstand des
Bundesnachrichtendienstes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern
auch im Ausland zugänglich machen. Die Beantwortung kann daher nur als
Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ erfolgen und wird gesondert an den Deutschen Bundestag übermittelt.*
Darüber hinaus ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der
Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Frage aus Gründen des
Staatswohls nicht erfolgen kann. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der
Spionageabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sowie Einzelheiten
zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage sind im Hinblick auf die künftige
Erfüllung des gesetzlichen Auftrages aus § 3 Absatz 1 Nummer 2 BVerfSchG
besonders schutzwürdig.
Durch eine Auskunft würden Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den
Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des BfV ermöglicht,
entsprechende Abwehrstrategien entwickelt und dadurch die Erkenntnisgewinnung des
BfV erschwert oder unmöglich gemacht werden. Dies kann die
Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für vitale
Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Selbst die
Bekanntgabe unter Wahrung des Geheimschutzes durch die Übermittlung an die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages birgt das Risiko des
Bekanntwerdens, das unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Die
erbetenen Informationen berühren derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen,
dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht
überwiegt und auch eine eingestufte Übermittlung der Information an die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vorliegend nicht in Betracht kommt.
* Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die in Konfuzius-
Klassenzimmern und anderen Schulprojekten der Konfuzius-Institute
(z. B. „China an die Schulen“ des Konfuzius-Instituts Heidelberg)
verwendeten Lehrmaterialien?
a) Wer erstellt diese Lehrmaterialien, wer überprüft sie nach welchen
Kriterien, und wer gibt sie für den Einsatz an deutschen Schulen frei?
b) Wie und durch wen wird nach Kenntnis der Bundesregierung
sichergestellt, dass diese Lehrmaterialien den deutschen Standards für
Schulbücher entsprechen?
Die Fragen 16 bis 16b werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. Es wird auf die im
Grundgesetz verankerte Zuständigkeit der Länder für das allgemeine
Schulwesen einschließlich der im Schulunterricht verwendeten Lehrmaterialien
verwiesen.
17. Welche deutschen Hochschulen erhielten in vergangenen zehn Jahren
nach Kenntnis der Bundesregierung Zuwendungen aus China –
unabhängig davon, ob diese Mittel von staatlicher oder privater Seite, in
finanzieller, personeller oder anderer Form erfolgte (bitte nach Hochschulen,
Jahren, Mittelgeber und Art der Zuwendung auflisten)?
Hierzu erhebt die Bundesregierung keine Daten. Es wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
18. Welche Forschungsprojekte deutscher Hochschulen oder
Forschungsinstitute wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn
Jahren mit Bundesgeldern bezuschusst, die auch von chinesischen
Mittelgebern kofinanziert wurden bzw. werden (bitte einschließlich der
Projektträger, der Laufzeit und des jeweiligen Fördervolumens auflisten)?
Hierzu liegen in der Bundesregierung keine Angaben vor.
19. Warum hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
die Berliner Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung im November
2018 informiert, dass es die Finanzierung eines Studiengangs an der FU
aus China kritisch sieht (vgl.
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/
adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-22981.pdf)?
a) Was war der genaue Inhalt dieses Schreibens?
b) Was war der Anlass des Schreibens?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das
Zustandekommen der Stiftungsprofessur?
d) Wie war die Reaktion der Berliner Senatskanzlei auf das Schreiben
des BMBF?
Die Fragen 19 bis 19d werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Planung von Studiengängen sowie die Besetzung von Professuren liegen
im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Länder. Das BMBF hat seine
Einschätzung des Sachverhaltes dem Land Berlin mitgeteilt. Dabei hat das BMBF zum
Ausdruck gebracht, dass eine Finanzierung des angesprochenen Lehrstuhls aus
Finanzmitteln der chinesischen Regierung für unglücklich erachtet wird. Das
BMBF hat deutlich gemacht, dass vielmehr eine Finanzierung des Lehrstuhls
und des Studiengangs aus Mitteln des Landes Berlin begrüßt würde. Das wurde
zwischenzeitlich von der Freien Universität Berlin (FU) bestätigt. Das BMBF
begrüßt, dass die FU nach Ablauf der fünfjährigen chinesischen
Anschubfinanzierung die Vollfinanzierung der Professur aus Personalmitteln der FU
übernimmt. Darüber hinaus war das BMBF in diesen Vorgang nicht involviert. Für
weiterführende Informationen wird auf die zuständige Senatsverwaltung
verwiesen.
e) Gab es vergleichbare Hinweise an andere Landesregierungen, wenn ja,
warum, und wenn nein, warum nicht?
Es gab keine vergleichbaren Hinweise an andere Landesregierungen
f) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der aus chinesischen
Geldern finanzierte Stiftungsprofessur und den ihr zugrundeliegenden
vertraglichen Vereinbarungen (bitte erläutern und begründen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu
Frage 13 verwiesen.
Davon unabhängig prüft das BMBF, wie die Verbesserung der Chinesisch-
Sprachkompetenz bzw. des Chinesisch-Spracherwerbs in Form von
(Forschungs-)Projekten unter Beachtung der föderalen Kompetenzverteilung von
Bundesseite gefördert werden kann.
g) Welche weiteren aus Mitteln des chinesischen Staates direkt oder
indirekt (mit-)finanzierten Lehrstühle bzw. (Stiftungs-)Professuren an
deutschen Hochschulen sind der Bundesregierung bekannt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 96 der Großen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Weg zu einer gemeinsamen
wertebasierten und realistischen China-Politik der EU“ auf Bundestagsdrucksache
19/20346 verwiesen.
h) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über diese Lehrstühle
bzw. (Stiftungs-)Professuren und die jeweiligen rechtlichen
Vereinbarungen und wie bewertet die Bundesregierung dies?
i) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen bzw. wird
sie unternehmen, um sicherzustellen, dass organisatorische Einheiten,
Lehrende und Forschende deutscher Hochschulen und
Forschungsinstitute keinen finanziellen oder anderweitigen Abhängigkeiten bzw.
Interessenskonflikten mit dem chinesischen Staat bzw. der
Kommunistischen Partei Chinas ausgesetzt sind (bitte erläutern und begründen)?
Die Fragen 19h und 19i werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 19f verwiesen.
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ziele, die
Organisation und das Vorgehen des chinesischen Unternehmens T., das
Hochschulen in Europa Angebote für Inkubatoren macht?
a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Angeboten und
dem Agieren von T. hinsichtlich der Unabhängigkeit europäischer
Hochschulen (bitte erläutern und begründen)?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über personelle oder
anderweitige Verflechtungen von T. mit Hanban, der chinesischen Regierung
und der Kommunistischen Partei Chinas?
c) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bestrebungen, T. auch in
Deutschland anzusiedeln?
Wenn ja, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über diese
Bestrebungen und den Stand möglicher Gespräche, Planungen und
Verträge?
Die Fragen 20 bis 20c werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Tsinghua University Science Park (TusPark) wird laut öffentlich
verfügbaren Informationen von den Betreibern mit Stand 2014 als einer von 116
staatlichen universitätsverwalteten Science Parks, die vom chinesischen
Forschungsministerium MoST und vom chinesischen Erziehungsministerium MoE
anerkannt sind, gelistet. TusPark ist zugleich auch eine Geschäftssparte der Firma
Tus-Holdings Co, Ltd. Der Vorgänger von Tus-Holdings war das Tuspark
Development Center, welches zum Zweck des Aufbaus von Tsinghua University
Science Park im Jahr 1994 gegründet wurde. Die heutige Tus-Holdings
präsentiert sich als Lösungsanbieter und Konstrukteur für Inkubatoren, Science Parks
sowie Science Cities.
Der erste Science Park von Tus-Holdings in Übersee, TusPark Cambridge,
wurde im Juni 2018 in Cambridge eingeweiht. Darüber hinaus sind
Zusammenarbeiten von Tus-Holdings mit Russland, Thailand, Finnland, Pakistan, Südkorea
und der Schweiz (swissnex-TusPark Platform) entweder abgeschlossen oder in
Sicht.
Anhand der öffentlich verfügbaren Informationen sind etwaige Bestrebungen,
TusPark in Deutschland anzusiedeln, nicht bekannt. Die Bundesregierung wird
die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich hierzu insb. auch
im EU-Rahmen abstimmen.
d) Inwiefern war die Bundesregierung bezüglich der Angebote von T.
bisher im Austausch mit Akteuren der deutschen bzw. europäischen
Hochschullandschaft?
Was ist das Ergebnis dieses Austauschs, und welche weiteren Schritte
plant die Bundesregierung diesbezüglich?
Die Bundesregierung greift in Gesprächen mit der HRK und der KMK auch
aktuelle hochschulpolitische Themen mit China-Bezug auf.
21. Fanden an den Konfuzius-Instituten in Deutschland und bei ihren Co-
Direktoren nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Steuerprüfungen
statt?
a) Wenn ja, wann, an welchen Instituten, in welchem Umfang, und mit
welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 21 bis 21b werden im Zusammenhang beantwortet.
Für die Durchführung von Betriebsprüfungen sind nach der Finanzverfassung
die Finanzbehörden der Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen daher
keine Kenntnisse darüber vor, ob Steuerprüfungen durchgeführt worden sind.
Entsprechende Informationen würden zudem dem Steuergeheimnis gemäß § 30
der Abgabenordnung unterliegen.
22. Welche Bedeutung und Auswirkungen hat das neue Nationale
Sicherheitsgesetz Chinas vom 1. Juli 2020 für die Freiheit von Forschung und
Lehre sowie die Sicherheit von Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern, Lehrenden und Studierenden an deutschen Hochschulen und
Forschungsinstituten?
a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus
diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen, wie sie beispielsweise in den USA und
Großbritannien getroffen bzw. empfohlen werden (vgl.
https://www.
wsj.com/articles/chinas-national-security-law-reaches-into-harvard-p
rinceton-classrooms-11597829402,
http://bacsuk.org.uk/bacs-interi
m-statement-on-the-implications-of-chinas-new-national-security-la
w-for-uk-universities)?
Sind solche Maßnahmen nach Einschätzung der Bundesregierung
auch an deutschen Hochschulen und Forschungsinstituten notwendig
(bitte begründen), und wenn ja, inwiefern?
b) Hat die Bundesregierung deutsche Hochschulen und
Forschungsinstitute diesbezüglich bereits kontaktiert und auf mögliche Risiken und
Vorsichtsmaßnahmen hingewiesen (bitte erläutern und begründen),
und wenn ja, inwiefern?
c) Welche Maßnahmen deutscher Hochschulen oder
Forschungsinstitute sind der Bundesregierung diesbezüglich bekannt?
Die Fragen 22 bis 22c werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen im Kontext des Nationalen
Sicherheitsgesetzes für Hongkong mit großer Sorge. Dieses hat erhebliche
Auswirkungen auf die akademische Freiheit von Hochschulen oder
Forschungseinrichtungen in Hongkong. Die Bundesregierung hat die sich verschlechternde
Menschenrechtssituation und die für die Wissenschaftsfreiheit fundamental
wichtigen Rechte auf Meinungs- und Pressefreiheit in Hongkong mehrfach
gegenüber der chinesischen Seite und im EU-Rahmen sowie in multilateralen
Foren thematisiert und wird dies auch weiter tun. Darüber hinaus ist die
Bundesregierung zu allen relevanten Chinathemen im kontinuierlichen Austausch mit
der Allianz der Wissenschaftsorganisationen und steht dieser beratend zur
Seite.
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ISSN 0722-8333]