BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einflussnahme der Kommunistischen Partei Chinas auf Konfuzius-Institute in Deutschland

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

09.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag09.10.2020

Einflussnahme der Kommunistischen Partei Chinas auf Konfuzius-Institute in Deutschland

der Abgeordneten Jens Brandenburg, Gyde Jensen, Katja Suding, Dr. h.c. Thomas Sattelberger, Peter Heidt, Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Renata Alt, Jens Beeck, Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit 2006 gibt es – inzwischen 19 – chinesische Konfuzius-Institute in Deutschland. Nach eigener Aussage fördern sie die chinesische Sprache und Kultur im Ausland (vgl. https://www.geschkult.fu-berlin.de/e/oas/sinologie/institut/ki/index.html). Die weltweit tätigen Institute sind bisher organisatorisch unmittelbar dem Hanban, einer nachgeordneten Behörde des chinesischen Erziehungsministeriums, zugeordnet und werden in enger Kooperation mit deutschen Hochschulen gegründet. Im Januar 2018 hat die „Kleine Führungsgruppe zur Vertiefung umfassender Reformen“ der Kommunistischen Partei Chinas eine Reform auf den Weg gebracht, nach der der „Aufbau einer sozialistischen Kultur“ und die Unterstützung einer „Diplomatie chinesischer Prägung“ im Zentrum der Arbeit der der Konfuzius-Institute stehen soll. Dafür wird ideologisch geschultes chinesisches Lehrpersonal ins Ausland entsandt (vgl. die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/15560).

An der Universität Göttingen und der Freien Universität Berlin (FU Berlin) finanziert Hanban sogar unmittelbar universitäre Lehrstühle. Der Vertrag zwischen Hanban und der FU Berlin knüpft die Finanzierung der dortigen Stiftungsprofessur an die Einhaltung chinesischer Gesetze und ermöglicht der chinesischen Regierung ein enges Monitoring der am Lehrstuhl verwendeten Lehrmaterialien (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/kooperationsvertrag-zur-hanban-proffessur-an-der-sinologie/). Die Universität Göttingen räumt ein, dass bestimmte Themen an den Konfuzius-Instituten „nicht angesprochen werden können“ (https://www.tagesspiegel.de/wissen/eine-art-ideen-waesche-erste-deutsche-unis-ueberdenken-umstrittene-konfuzius-institute/25360796.html). Die Einladung eines Regimekritikers wäre ein Problem, dafür würde kein Geld von chinesischer Seite fließen, bestätigt auch der Co-Direktor des Konfuzius-Instituts Metropole Ruhr, Thomas Heberer (vgl. Christopher Onkelbach, 8. September 2020: „Wir machen keine Propaganda“, WAZ). Einige Konfuzius-Institute sind zudem z. B. über das Projekt „Konfuzius- Klassenzimmer“ an deutschen Schulen aktiv, um dort die chinesische Sprache und Kultur zu vermitteln.

Weltweit gibt es etwa 500 Konfuzius-Institute. In vielen Staaten haben in den letzten Jahren Hochschulen aus Sicherheits- und Unabhängigkeitsbedenken ihre Konfuzius-Institute geschlossen, beispielsweise in Frankreich, Kanada, den Niederlanden oder Belgien. In den Vereinigten Staaten wurde die staatliche Finanzierung von Konfuzius-Instituten verboten und die Institute jüngst sogar als offizielle Vertretungen der Volksrepublik China eingestuft (vgl. https://www.handelsblatt.com/dpa/wirtschaft-handel-und-finanzen-usa-setzen-konfuzius-institut-mit-offizieller-vertretung-gleich/26094086.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Welche Quellen sind der Bundesregierung bekannt, die den strategischen Fokus der Konfuzius-Institute auf den „Aufbau einer sozialistischen Kultur“ die Unterstützung einer „Diplomatie chinesischer Prägung“ oder eine „stärkere ideologische Vorbereitung des ins Ausland entsandten chinesischen Lehrpersonals“ belegen (vgl. die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/15560)?

2

Welche neuen Erkenntnisse zur strategischen Ausrichtung und Arbeit der Konfuzius-Institute liegen der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/15560 vor?

Wie bewertet die Bundesregierung diese neuen Erkenntnisse?

3

Hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/15560, S. 2, konkrete Schritte unternommen, um der Einflussnahme der chinesischen Regierung auf die Arbeit der Konfuzius-Institute in Deutschland entgegenzuwirken, die Mitfinanzierung der Konfuzius-Institute durch öffentliche Mittel zu beenden oder hochschulische Akteure für die Einflussnahme des chinesischen Regierung zu sensibilisieren, und wenn ja, welche?

4

In welcher Höhe hat Hanban bisher Konfuzius-Institute nach Kenntnis der Bundesregierung finanziell unterstützt (bitte nach Jahren, Name des Instituts und Art des Kursangebots aufschlüsseln)?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die organisatorische Neustrukturierung und Umbenennung des Hanban?

a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das neue Center for Language Exchange and Cooperation, seine Aufgaben hinsichtlich der Konfuzius-Institute und mögliche personelle Überschneidungen oder anderweitige Abhängigkeiten dieses Centers von der chinesischen Regierung und der Kommunistischen Partei Chinas?

b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die neue Chinese International Education Foundation, ihre Aufgaben hinsichtlich der Konfuzius-Institute und mögliche personelle Überschneidungen oder anderweitige Abhängigkeiten dieser Stiftung von der chinesischen Regierung und der Kommunistischen Partei Chinas?

c) Inwiefern werden die Ausbildung von Lehrkräften, die Erstellung von Lehrmaterial und weitere Funktionen für die Arbeit der Konfuzius-Institute nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin in struktureller und/oder informeller Abhängigkeit zur chinesischen Regierung stehen? Wie bewertet die Bundesregierung dies?

d) Inwiefern garantiert die neue Organisationsstruktur nach Einschätzung der Bundesregierung eine tatsächliche Unabhängigkeit der Arbeit der Konfuzius-Institute von Einflüssen der chinesischen Regierung und der Kommunistischen Partei Chinas (bitte begründen)?

e) Inwiefern dient die neue Organisationsstruktur nach Einschätzung der Bundesregierung einer besseren Transparenz über mögliche Einflussnahme der chinesischen Regierung und der Kommunistischen Partei Chinas auf die Arbeit der Konfuzius-Institute (bitte begründen)?

f) Wie schätzt die Bundesregierung die organisatorischen Veränderungen des Hanban ein, und welche Schlussfolgerung zieht sie daraus für den Umgang mit Konfuzius-Instituten in Deutschland?

g) Hat sich die Bundesregierung über diese Veränderungen und ihre Bewertung bereits mit den an Konfuzius-Instituten beteiligten deutschen Hochschulen ausgetauscht? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist dieser Austausch gekommen? Wenn nein, warum nicht?

6

Welche Bundeskanzlerinnen bzw. Bundeskanzler, Bundesministerinnen bzw. Bundesminister, Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre oder andere offizielle Vertreterinnen bzw. Vertreter der Bundesregierung haben bisher an Terminen an bzw. in Kooperation mit Konfuzius-Instituten oder dem Hanban teilgenommen (bitte unter Angabe von Datum, Ort, Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer, Format und Anlass der Termine sowie einer Begründung der Teilnahme auflisten)?

a) Wie bewertet die Bundesregierung rückblickend diese Teilnahmen, insbesondere mit Blick auf eine mögliche Stärkung der Bekanntheit und öffentlich wahrgenommenen Vertrauenswürdigkeit der Institute?

b) Sind derzeit weitere Termine dieser Art geplant, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

c) Plant die Bundesregierung, zukünftig von solchen Terminen abzusehen (bitte erläutern und begründen)?

7

Haben seit Beginn dieser Legislaturperiode in den Bundesministerien oder in nachgeordneten Bundesbehörden mit Bezug zu den Konfuzius-Instituten Termine stattgefunden?

a) Wenn ja, welche (bitte Datum, Teilnehmer und Besprechungszweck angeben)?

b) An wie vielen Terminen nahmen Vertreter des chinesischen Staates (u. a. beispielsweise Vertreter der Botschaft oder der Konsulate) und/oder von Konfuzius-Instituten teil?

8

Inwiefern gab es einen schriftlichen Austausch mit Vertretern des chinesischen Staates und/oder den Konfuzius-Instituten in dieser Legislaturperiode (bitte Datum, Thema und Adressaten angeben)?

9

Wie begründet und wie bewertet die Bundesregierung, dass Kursangebote der Konfuzius-Institute offenbar über die Bildungsprämie des Bundes mitfinanziert werden können und diese Bundesförderung mindestens durch das Konfuzius-Institut München offensiv beworben wird (vgl. https://www.konfuzius-muenchen.de/service/bildungspraemie/), obwohl der Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr bekannt war, dass „der chinesische Staat bzw. die Kommunistische Partei Chinas Einfluss auf Veranstaltungen, Lehrinhalte und -materialien an Konfuzius-Instituten in Deutschland nimmt“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/15560, S. 4)?

a) Wie erklärt die Bundesregierung den durch das Konfuzius-Institut München beworbenen Einsatz der Bildungsprämie des Bundes für ihr gesamtes Kursangebot angesichts der Antwort der Bundesregierung vom 27. November 2019 „Der Bundesregierung ist keine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln des Bundes über andere Programme bekannt“ (Bundestagsdrucksache 19/15560, S. 9)?

b) An welchen Konfuzius-Instituten und seit wann besteht jeweils die Möglichkeit, Kurs- oder Prüfungsangebote über die Bildungsprämie des Bundes mitzufinanzieren (bitte nach Laufzeit, Name des Instituts und Art des Kursangebots aufschlüsseln, erläutern und begründen)? Wie begründet die Bundesregierung diese Möglichkeit?

c) Wie viele Prämiengutscheine wurden bisher im Rahmen der Bildungsprämie des Bundes zur Mitfinanzierung von Kurs- und Prüfungsangeboten der Konfuzius-Institute eingelöst (bitte nach Jahren, Konfuzius-Instituten und Art des Kurs- bzw. Prüfungsangebots aufteilen)?

d) In welcher Höhe wurden diese Prämiengutscheine zur Mitfinanzierung von Kurs- und Prüfungsangeboten der Konfuzius-Institute eingelöst (bitte nach Jahren, Konfuzius-Instituten und Art des Kurs- bzw. Prüfungsangebots aufteilen)?

e) Inwiefern trifft die Einschätzung der Bundesregierung einer Einflussnahme durch den chinesischen Staat bzw. die Kommunistische Partei Chinas potenziell auch auf Veranstaltungen, Lehrinhalte und Lehrmaterialien der Konfuzius-Institute zu, die im Rahmen der durch die Bildungsprämie des Bundes förderfähigen Angebote verwendet werden?

f) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Angebote an Konfuzius-Instituten, die durch die Bildungsprämie des Bundes mitfinanziert werden können, frei vom Versuch der politischen Einflussnahme sind?

g) Inwiefern trägt das auf Webseiten der Konfuzius-Institute gut sichtbar platzierte Logo der Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) nach Einschätzung der Bundesregierung dazu bei, die wahrgenommene Glaubwürdigkeit der Konfuzius-Institute zu stärken und eine Unabhängigkeit der Konfuzius-Institute von politischer Einflussnahme durch den chinesischen Staat zu suggerieren? Inwiefern ist diese Wirkung im Interesse der Bundesregierung (bitte erläutern und begründen)?

h) Inwiefern ist eine Förderung von Kurs- und Prüfungsangeboten durch Bundesmittel – und insbesondere durch die Bildungsprämie des Bundes – nach rechtlicher Einschätzung der Bundesregierung bisher möglich, wenn ausländische Staaten und insbesondere autoritäre Regierungen ausländischer Staaten Einfluss auf den Inhalt dieser Angebote nehmen? Wie bewertet die Bundesregierung diese Rechtslage? Inwiefern plant die Bundesregierung eine Änderung dieser Rechtslage (bitte erläutern und begründen)?

i) Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Konfuzius-Institute und ihre Angebote künftig von den Leistungen der Bildungsprämie dem Bundes auszuschließen?

j) Plant die Bundesregierung, die indirekte Mitfinanzierung der Konfuzius-Institute bzw. die Förderfähigkeit ihrer Angebote durch die Bildungsprämie des Bundes zu beenden (bitte erläutern und begründen), und wenn ja, inwiefern?

10

Welche anderen Förderprogramme des Bundes ermöglichen eine finanzielle Unterstützung der Konfuzius-Institute oder eine (Mit-)Finanzierung ihrer Kurs- oder Prüfungsangebote?

a) In welcher Höhe sind diese Mittel bisher beantragt, und in welcher Höhe sind sie bisher ausgezahlt (bitte jeweils nach Jahren und Konfuzius-Instituten aufteilen)?

b) Inwiefern plant die Bundesregierung, diese Förderung bzw. Förderfähigkeit künftig einzustellen (bitte erläutern und begründen)?

11

Welche finanziellen, personellen oder sachlichen Mittel von Ländern und Kommunen sind den Konfuzius-Instituten nach Kenntnis der Bundesregierung bisher zugeflossen (bitte nach Ländern bzw. Kommunen, Jahren, Konfuzius-Instituten und Art der Mittel aufteilen)?

a) In welcher Höhe unterstützen derzeit Länder und Kommunen Konfuzius-Institute mit finanziellen Zuwendungen auf Basis welcher Vereinbarungen bzw. Rechtsgrundlagen (bitte nach Ländern bzw. Kommunen und Konfuzius-Instituten aufteilen)?

b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen, Länder und Kommunen für die Einflussnahme des chinesischen Staates auf Angebote der Konfuzius-Institute zu sensibilisieren und ggf. auf eine Beendigung dieser Leistungen hinzuwirken?

c) Welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung diesbezüglich (bitte erläutern und begründen)?

12

Inwiefern plant die Bundesregierung, den Aufbau von China-Kompetenzen an deutschen Hochschulen unabhängig von einer Co-Finanzierung oder Einflussnahme des chinesischen Staates bzw. der Kommunistischen Partei Chinas zu gewährleisten (bitte erläutern und begründen)?

13

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Fragestellerinnen und Fragesteller, ein Programm zur Förderung unabhängiger Lehrstühle bzw. Institute an deutschen Hochschulen zur chinesischen Kultur, Sprache und Landeskunde aufzulegen (bitte erläutern und begründen)?

14

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über religiöse oder politische Diskriminierung bei der Auswahl der Co-Direktorinnen bzw. Co-Direktoren, des Lehrpersonals und weiterer Mitarbeitenden an Konfuzius-Instituten in Deutschland, die zumeist von deutschen Hochschulen mitgegründet sind, und wenn ja, welche?

a) Wer wählt das von der chinesischen Seite finanzierte Personal nach Kenntnis der Bundesregierung aus?

b) Nach welchen Kriterien wird dieses Personal nach Kenntnis der Bundesregierung ausgewählt?

c) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung neben Han-Chinesen auch sogenannte chinesische Minderheiten als Lehrpersonal eingestellt?

d) Inwiefern sind das Praktizieren von Falun Gong oder politische Überzeugungen bzw. Aktivitäten Ausschlusskriterien im Rahmen dieser Auswahl?

e) Auf welche Quellen stützt die Bundesregierung diese Kenntnisse?

f) Wie bewertet die Bundesregierung diese Ausschlusskriterien mit Blick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, die grundgesetzlich garantierte Religions- und Meinungsfreiheit und weitere rechtliche Vorgaben?

g) Wie bewertet die Bundesregierung diese Ausschlusskriterien rechtlich und politisch?

h) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Bewertung?

i) Wie schützt die Bundesregierung an Konfuzius-Instituten in Deutschland arbeitende Menschen vor politischer oder religiöser Diskriminierung durch den chinesischen Staat?

15

Inwiefern erhalten von chinesischer Seite gestellte Co-Direktoren, Lehrkräfte und weitere Mitarbeitende an Konfuzius-Instituten in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung Anweisungen von Hanban, der chinesischen Botschaft oder chinesischen Konsulaten in Deutschland? Welche Verpflichtungen haben sie nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber Hanban und ihrer Botschaft bzw. Konsulaten?

16

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die in Konfuzius-Klassenzimmern und anderen Schulprojekten der Konfuzius-Institute (z. B. „China an die Schulen“ des Konfuzius-Instituts Heidelberg) verwendeten Lehrmaterialien?

a) Wer erstellt diese Lehrmaterialien, wer überprüft sie nach welchen Kriterien, und wer gibt sie für den Einsatz an deutschen Schulen frei?

b) Wie und durch wen wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass diese Lehrmaterialien den deutschen Standards für Schulbücher entsprechen?

17

Welche deutschen Hochschulen erhielten in vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung Zuwendungen aus China – unabhängig davon, ob diese Mittel von staatlicher oder privater Seite, in finanzieller, personeller oder anderer Form erfolgte (bitte nach Hochschulen, Jahren, Mittelgeber und Art der Zuwendung auflisten)?

18

Welche Forschungsprojekte deutscher Hochschulen oder Forschungsinstitute wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren mit Bundesgeldern bezuschusst, die auch von chinesischen Mittelgebern kofinanziert wurden bzw. werden (bitte einschließlich der Projektträger, der Laufzeit und des jeweiligen Fördervolumens auflisten)?

19

Warum hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Berliner Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung im November 2018 informiert, dass es die Finanzierung eines Studiengangs an der FU aus China kritisch sieht (vgl. https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adisis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-22981.pdf)?

a) Was war der genaue Inhalt dieses Schreibens?

b) Was war der Anlass des Schreibens?

c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Zustandekommen der Stiftungsprofessur?

d) Wie war die Reaktion der Berliner Senatskanzlei auf das Schreiben des BMBF?

e) Gab es vergleichbare Hinweise an andere Landesregierungen, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

f) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der aus chinesischen Geldern finanzierte Stiftungsprofessur und den ihr zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen (bitte erläutern und begründen)?

g) Welche weiteren aus Mitteln des chinesischen Staates direkt oder indirekt (mit-)finanzierten Lehrstühle bzw. (Stiftungs-)Professuren an deutschen Hochschulen sind der Bundesregierung bekannt?

h) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über diese Lehrstühle bzw. (Stiftungs-)Professuren und die jeweiligen rechtlichen Vereinbarungen und wie bewertet die Bundesregierung dies?

i) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen bzw. wird sie unternehmen, um sicherzustellen, dass organisatorische Einheiten, Lehrende und Forschende deutscher Hochschulen und Forschungsinstitute keinen finanziellen oder anderweitigen Abhängigkeiten bzw. Interessenskonflikten mit dem chinesischen Staat bzw. der Kommunistischen Partei Chinas ausgesetzt sind (bitte erläutern und begründen)?

20

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ziele, die Organisation und das Vorgehen des chinesischen Unternehmens T., das Hochschulen in Europa Angebote für Inkubatoren macht?

a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Angeboten und dem Agieren von T. hinsichtlich der Unabhängigkeit europäischer Hochschulen (bitte erläutern und begründen)?

b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über personelle oder anderweitige Verflechtungen von T. mit Hanban, der chinesischen Regierung und der Kommunistischen Partei Chinas?

c) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bestrebungen, T. auch in Deutschland anzusiedeln? Wenn ja, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über diese Bestrebungen und den Stand möglicher Gespräche, Planungen und Verträge?

d) Inwiefern war die Bundesregierung bezüglich der Angebote von T. bisher im Austausch mit Akteuren der deutschen bzw. europäischen Hochschullandschaft? Was ist das Ergebnis dieses Austauschs, und welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung diesbezüglich?

21

Fanden an den Konfuzius-Instituten in Deutschland und bei ihren Co-Direktoren nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Steuerprüfungen statt?

a) Wenn ja, wann, an welchen Instituten, in welchem Umfang, und mit welchem Ergebnis?

b) Wenn nein, warum nicht?

22

Welche Bedeutung und Auswirkungen hat das neue Nationale Sicherheitsgesetz Chinas vom 1. Juli 2020 für die Freiheit von Forschung und Lehre sowie die Sicherheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Lehrenden und Studierenden an deutschen Hochschulen und Forschungsinstituten?

a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen, wie sie beispielsweise in den USA und Großbritannien getroffen bzw. empfohlen werden (vgl. https://www.wsj.com/articles/chinas-national-security-law-reaches-into-harvard-princeton-classrooms-11597829402, http://bacsuk.org.uk/bacs-interim-statement-on-the-implications-of-chinas-new-national-security-law-for-uk-universities)? Sind solche Maßnahmen nach Einschätzung der Bundesregierung auch an deutschen Hochschulen und Forschungsinstituten notwendig (bitte begründen), und wenn ja, inwiefern?

b) Hat die Bundesregierung deutsche Hochschulen und Forschungsinstitute diesbezüglich bereits kontaktiert und auf mögliche Risiken und Vorsichtsmaßnahmen hingewiesen (bitte erläutern und begründen), und wenn ja, inwiefern?

c) Welche Maßnahmen deutscher Hochschulen oder Forschungsinstitute sind der Bundesregierung diesbezüglich bekannt?

Berlin, den 30. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen