[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael
Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/23254 –
Auswirkungen der EU-Drogenstrategie (2013 bis 2020) und des EU-
Drogenaktionsplans (2017 bis 2020) in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der EU-Drogenstrategie 2013 bis 2020 wurde ein politischer Rahmen für
die Drogenpolitik der EU-Mitgliedstaaten festgelegt (Ratsdokument
Nr. 17547/12). Die Strategie beinhaltet fünf Zielsetzungen: messbare
Reduktion der Drogennachfrage, messbare Reduktion des Drogenangebots,
Koordination der Drogenherausforderungen auf EU-Ebene, Stärkung internationaler
Zusammenarbeit und eine verbesserte Verbreitung von Überwachungs-,
Forschungs- und Evaluierungsergebnissen.
Nach Aussage der EU-Kommission konnten das Drogenangebot und die
Drogennachfrage im Rahmen der EU-Strategie und des EU-Aktionsplans
teilweise wirksam reduziert werden (Ratsdokument Nr. 9944/20 ADD 1). Nach
Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sind genauere Einblicke in die
Auswirkungen der letzten EU-Drogenstrategie und des Drogenaktionsplans,
mit Fokus auf die Ziele der Drogennachfrage und des Drogenangebots in
Deutschland, sinnvoll.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Primär soll die EU-Drogenstrategie (2013 bis 2020) (ABl. C 402 vom
29.12.2012, S. 1) der Europäischen Union (EU) helfen, eine ausgewogene,
evidenz-und rechtsbasierte Grundlage für die Drogenpolitik in den
Mitgliedstaaten bereit zu stellen, dem globalen Problem 'Drogen' gemeinsam und
einheitlich zu begegnen und sowohl in internationalen Organisationen als auch in
Kooperation mit Drittstaaten als starker Partner aufzutreten. Sie bietet für die
EU-Mitgliedstaaten eine gute Basis für die (Weiter-)Entwicklung ihrer
nationalen Drogenstrategien. Sie gilt als Ergänzung der in Deutschland im Jahr 2012
verabschiedeten Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik.
Im Ratsdokument Nr. 9944/20 ADD 1 führt die Europäische Kommission zu
den Ergebnissen der Evaluierung der EU-Drogenstrategie (2013 bis 2020) auf
Seite 1 u. a. Folgendes aus: „Die Evaluierung ergab, dass sich der
technologische, soziale, politische und ökologische Kontext, der die Drogennachfrage und
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24159
19. Wahlperiode 09.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 6. November
2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
das Drogenangebot beeinflusst, seit 2013 erheblich verändert hat, so dass die
Strategie und der Aktionsplan nur teilweise relevant sind. (…) Die Strategie
und der Aktionsplan haben ihr Ziel, das Angebot an und die Nachfrage nach
Drogen zu senken, nur bedingt erreicht.“ Auch in Deutschland, dessen
nationale Erfahrungen mit in das Evaluierungsergebnis eingeflossen sind, war die
Auswirkung der EU-Drogenstrategie (2013 bis 2020) auf die nationale
Drogennachfrage und das nationale Drogenangebot, denen jeweils ein komplexes und
sich veränderndes Geschehen zu Grunde liegt, nur begrenzt.
1. Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der EU-
Drogenstrategie 2013 bis 2020 in Deutschland unternommen, um die
Drogennachfrage zu reduzieren?
Wie bereits in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargelegt, gilt die EU-
Drogenstrategie ergänzend zur Nationalen Strategie zur Drogen- und
Suchtpolitik aus dem Jahr 2012. In Umsetzung dieser wurden in Deutschland in allen
Bereichen der Prävention, Beratung, Behandlung, Hilfen zum Ausstieg sowie
Schadensreduzierung eine Vielzahl von Maßnahmen eingeführt und
durchgeführt, um die Nachfrage nach Drogen und die negativen gesundheitlichen und
sozialen Folgen des Konsums zu reduzieren.
2. Welche finanziellen Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
von der EU im Rahmen der EU-Drogenstrategie für welche Projekte in
Deutschland bereitgestellt, und welche Wirkung haben diese erzielt?
Die Bundesregierung hat keinen Überblick über alle in Deutschland durch die
EU (mit-) finanzierten Projekte im Drogen- und Suchtbereich auf Bundes-,
Landes- oder kommunaler Ebene.
Im Forschungs- und Modelltitel des Bundesministeriums für Gesundheit
wurden nachfolgende Projekte von der EU kofinanziert:
Projekt Laufzeit EU-Finanzierung
Deutsche Referenzstelle für die
Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und
Drogensucht
jährlich 2013: 105.194 €
seit 2014: 79.590 €
p.a.
Alice RAP (Addiction and Lifestyles in
Contemporary Europe – Reframing
Addictions Project)
01.01.2012
-
31.12.2013
in 2013: 14.400 €
SPICE II Plus
(New synthetic cannabinoids and
stimulants-evaluating risk behavior,
problematic use and toxicity for developing
specific approaches in primary and
secondary prevention)
01.03.2013
-
28.02.2015
757.467 €
NPS transnational
(New Psychoactive Substances:
transnational project on different user groups, user
characteristics, extent and patterns of use,
market dynamics, and best practices in
prevention)
01.10.2015
-
31.08.2017
106.446 €
(Quelle: Bundesverwaltungsamt (BVA))
Die genannten Projekte haben dazu beigetragen, evidenz-basierte
Informationen zu generieren und zu verbreiten sowie nachhaltige Forschungsnetzwerke zu
etablieren.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat sich im Geltungszeitraum der EU-
Drogenstrategie an zahlreichen internationalen Projekten und Kooperationen im
Bereich der Rauschgiftbekämpfung beteiligt. Diese wurden teilweise vor 2013
initiiert oder in den Folgejahren eingerichtet.
Insbesondere sind hierbei folgende Projekte und Beteiligungen zu nennen:
• Teilnahme an der European Multidisciplinary Platform against Criminal
Threats (EMPACT)-Priorität „Synthetische Drogen/Neue psychoaktive
Substanzen (NPS)“ im gesamten Zeitraum und Inanspruchnahme von
EMPACT-Finanzmitteln für die Durchführung von Maßnahmen. Im
Rahmen des EU Policy Cycles 2018 bis 2021 werden für die vorgenannte
Priorität jährlich rund 176.000 Euro von der EU bereitgestellt. Die dort
durchgeführten und noch durchzuführenden Maßnahmen finden immer in einem
internationalen Gesamtkontext unter Teilnahme verschiedener EU-
Mitgliedstaaten statt. Eine Bezifferung der Zuwendungen für Deutschland ist nicht
möglich.
• Durchführung des mit Mitteln des Internal Security Fund (ISF)-geförderten
Projektes zur professionellen Sicherung von illegalen Rauschgiftlaboren in
den Jahren von 2016 bis 2019. Durch das Projekt wurde eine dauerhafte
Trainingsmöglichkeit für Polizei- und Zollbeamte geschaffen, die sich mit
der Detektion, Sicherung und sachgerechten, beweiskräftigen Abarbeitung
von sichergestellten, illegalen Rauschgiftlaboren und der Zerschlagung von
kriminellen Strukturen – die sich mit der Installation und dem Betrieb
derartiger Produktionsstätten beschäftigen – geschaffen. Im Rahmen des
Projektes wurden verschiedene Spezialtrainings, teilweise auch mit internationaler
Beteiligung, durchgeführt, in denen die grundlegenden Fähigkeiten zur
Entdeckung von und Tatortarbeit an Rauschgift-Laboratorien vermittelt
wurden. Das Projekt hat einen Finanzrahmen von rund 230.000 Euro.
Des Weiteren wurden diverse Projekte zu Forschungs- und Analysezwecken
durchgeführt. Beispielhaft ist hierbei der Aufbau analytischer Datenbanken zur
Erhebung und bundesweiten Bereitstellung von analytischen Daten und
Referenzmaterialien im Bereich neuer psychoaktiver Stoffe (2017 bis 2020) und neu
auf dem Drogenmarkt auftretender Stoffe (2017 bis 2022) zu nennen. Diese
Datenbanken sind ebenfalls über den ISF finanziert. Die beiden Projekte hatten
zusammen einen Finanzrahmen von rund 600.000 Euro.
3. Inwiefern hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Konsum
illegaler Drogen in Deutschland seit Beginn der EU-Drogenstrategie 2013
reduziert, und welchen Beitrag hat die EU-Drogenstrategie hierzu
geleistet?
Daten zum Konsum illegaler Drogen liegen für den angegebenen Zeitraum für
die Jahre 2015 und 2018 für die deutsche Bevölkerung im Alter von 18 bis
59 Jahren aus dem Epidemiologischen Suchtsurvey (ESA) vor. Die 12-
Monatsprävalenz des Konsums irgendeiner* illegalen Droge lag demnach im
Jahr 2015 bei 7,5 Prozent und im Jahr 2018 bei 8,9 Prozent.
Daten zum Konsum illegaler Drogen bei 12 bis 17-Jährigen liegen für den
angegebenen Zeitraum für die Jahre 2015 und 2019 aus der Drogenaffinitätsstudie
* Cannabis, Amphetamin/Methamphetamin, Ecstasy, LSD, Heroin/andere Opiate, Kokain/Crack, Pilze, NPS
vor. Die 12-Monatsprävalenz des Konsums irgendeiner illegalen Droge lag
demnach im Jahr 2015 bei 7,5 Prozent und im Jahr 2019 bei 8,3 Prozent.
4. Inwiefern hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Einstiegsalter
in Deutschland seit Beginn der EU-Drogenstrategie 2013 erhöht, und
welchen Beitrag hat die EU-Drogenstrategie hierzu geleistet?
Zur Frage des Einstiegsalters liegen für die Altersgruppe der 12 bis 25-jährigen
Daten der Drogenaffinitätsstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) aus den Jahren 2015 und 2019 vor:
Alter, in dem zum ersten Mal illegale Drogen konsumiert wurden:
Erhebungsjahr 2015 2019
Durchschnittliches Alter beim…
… ersten Konsum irgendeiner illegalen
Droge
17,2 17,4
… ersten Konsum irgendeiner illegalen
Droge außer Cannabis (Ecstasy, LSD,
Amphetamin, Crystal Meth, Kokain,
Crack, Heroin, NPS, Schnüffelstoffe,
Psychoaktive Pflanzen)
17,5 18,2
… ersten Cannabiskonsum 17,2 17,4
(Quelle: BZgA)
Die Altersgruppe der 18 bis 59 Jährigen wurde im ESA nur im Jahr 2015 zum
Einstiegsalter befragt. Daher liegt hier keine Einschätzung zur Entwicklung des
Einstiegsalters vor (Quelle:
https://www.ift.de/fileadmin/user_upload/Literatur/
Berichte/ESA_2015_Illegale_Drogen-Kurzbericht.pdf).
5. Inwiefern hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-
Drogenstrategie 2013 bis 2020 zu einer Verringerung des problematischen Konsums
in Deutschland beigetragen?
Die vorliegenden Daten des ESA aus dem Jahr 2018 geben für 0,6 Prozent der
18 bis 59-jährigen Bevölkerung ein missbräuchliches Konsumverhalten von
Cannabis, Kokain oder Amphetaminen an. Im Gegensatz zur Erfassung im Jahr
2018 wurde im ESA für das Jahr 2015 problematischer Konsum in den letzten
12 Monaten mithilfe des Screening-Instruments Severity of Dependence Scale
(SDS) erhoben. Bei einem möglichen Maximalwert von 15 Punkten wurden für
die Auswertung substanzspezifische Schwellenwerte von zwei (Cannabis), drei
(Kokain) bzw. vier Punkten (Amphetamine/Methamphetamin) angewandt.
Anhand dieser Werte wurde für das Jahr 2015 ein problematischer Konsum
mindestens einer der genannten Drogen für 1,4 Prozent der 18 bis 59-jährigen
Bevölkerung geschätzt. Aufgrund der unterschiedlichen Erhebungsmethodik kann
kein Vergleich der Daten über den zeitlichen Verlauf angestellt werden.
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jährliche Prävalenz
von Drogenabhängigkeit in Deutschland seit 2012, und welche Effekte
sind hier durch die EU-Drogenstrategie eingetreten?
Eine Schätzung der Opioidabhängigen in Deutschland aus dem Jahr 2018 zeigt
auf, dass sich deren Zahl in den letzten 20 Jahren kaum verändert hat. Die
Daten des ESA schätzen eine Abhängigkeit von mindestens einer der Substanzen
Cannabis, Kokain oder Amphetamin nach DSM-IV Kriterien (4. Auflage des
Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) für 0,6 Prozent der 18
bis 59-jährigen Bevölkerung im Jahr 2012 und 0,8 Prozent im Jahr 2018.
7. Inwiefern wurde die Verfügbarkeit von Drogenpräventionsprogrammen
und ihre Wirksamkeit seit Beginn der Drogenstrategie verstärkt?
Als zentrale Ansatzpunkte zur Steigerung der Effektivität und Effizienz in der
Suchtprävention gelten Evaluation, Vernetzung sowie der Transfer guter
Beispiele. Zur Gewährleistung eines strukturierten und systematischen Austauschs
sind in den vergangenen Jahren Strukturen erfolgreich entwickelt und
Kooperationen auf verschiedenen Ebenen mit nahezu allen relevanten Akteurinnen und
Akteuren in der Suchtprävention vereinbart worden. In diesem Zusammenhang
sind der zweimal jährlich stattfindende Kooperationskreis „Suchtprävention“
zwischen der BZgA und den Bundesländern sowie die Fachtagungen zum
Thema „Qualitätssicherung in der Suchtprävention“ ebenso richtungweisend wie
Veranstaltungen und Fachtagungen der Deutschen Beobachtungsstelle für
Drogen und Drogensucht, der BZgA, der Suchtfachgesellschaften sowie von vielen
anderen Akteurinnen und Akteuren im Feld.
Das Internetportal der BZgA zur Drogen- und Suchtprävention
www.drugco
m.de umfasst qualitätsgesicherte Informationen zu legalen und illegalen
Suchtmitteln und gehört mit monatlich mehr als 40 0000 Besucherinnen und
Besuchern zu den am häufigsten besuchten Internetseiten im Bereich der
Suchtprävention in Deutschland. Das Portal umfasst auch das mehrfach positiv
evaluierte Cannabisausstiegsprogramm Quit the Shit, mit dem Cannabiskonsumierende
ihren Konsum reduzieren oder einstellen können.
Die im Auftrag der BZgA und durch das Institut für Therapieforschung (IFT)
erstellte „Expertise zur Suchtprävention 2020“ (Bühler, Thrul & Gomes de
Matos, 2020) hat zum Ziel, den aktuellen Stand der wissenschaftlichen
Erkenntnisse zur Wirksamkeit von Suchtprävention umfassend darzustellen und daraus
Handlungsanleitungen für die suchtpräventive Praxis abzuleiten.
Das Kölner Memorandum zur Evidenzbasierung in der Suchtprävention
(Experten- u. Expertinnengruppe „Kölner Klausurwoche“, 2014) wurde mit
Förderung der BZgA 2020 überarbeitet. Die aktualisierten Empfehlungen zur
Umsetzung einer evidenzbasierten Suchtprävention in Deutschland unterstützen darin,
die Qualität der Suchtprävention zu sichern und eine evidenzbasierte
Suchtprävention in Deutschland zu etablieren.
Der Landespräventionsrat Niedersachsen bietet mit der Online-Datenbank
„Grüne Liste Prävention“ eine Sammlung von Beispielen guter Praxis u. a. in
der Prävention von Suchtverhalten bei Kindern und Jugendlichen an. Darin
werden evaluierte Präventionsprogramme in Deutschland nach dem
Evidenzgrad der zugrundeliegenden Studien kategorisiert und können nach
Zielgruppen, Settings sowie relevanten Risiko- und Schutzfaktoren geordnet werden.
Zur Reichweitenerhöhung stehen zudem internationale Standardwerke zur
Qualitätssicherung in der Suchtprävention auch in deutscher Sprache zu Verfügung:
die in ihrer zweiten Fassung aktualisierten Internationalen Standards zur
Prävention des Drogenkonsums (UNODC & WHO, 2018), die Europäischen
Qualitätsstandards zur Suchtprävention (EMCCDA, 2013) sowie das Europäische
Präventionscurriculum (EMCDDA, UPC Adapt, 2019).
Eine Auswahl an Projekten der universellen, selektiven und indizierten
Prävention mit Fokus auf illegale Drogen erscheint im jährlichen Workbook
„Prävention“ (zuletzt 2019) des Reitox-Berichtes an die Europäischen
Beobachtungsstelle für Drogen- und Drogensucht (EBDD) (s. u.:
https://www.dbdd.de/publik
ationen/jahresbericht-situation-illegaler-drogen-in-deutschland/). Zudem bietet
das Dokumentationssystem Dot.sys als Dokumentation bundesweit
durchgeführter Suchtpräventionsmaßnahmen in Deutschland. PrevNet, ein Teilmodul
der fachübergreifenden Onlineplattform inforo, vernetzt ergänzend die Arbeit
der Fachkräfte in der Suchtprävention.
8. Inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die
Drogennachfrage in Haftanstalten seit Beginn der Drogenstrategie adressiert?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, inwieweit die für den
Justizvollzug zuständigen Länder die Drogennachfrage in den Haftanstalten diesen
gegenüber adressiert haben.
9. Wie hoch ist die jährliche Prävalenz von Abhängigkeitserkrankungen in
Haftanstalten seit 2012?
Die Freiheitsentziehung in Haftanstalten liegt in der legislativen und
vollzuglichen Zuständigkeit der Länder, insofern liegen der Bundesregierung hierzu
keine eigenen Informationen vor. Es kann aber auf die „Bundeseinheitliche
Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug“ verwiesen
werden, die eine länderübergreifende Arbeitsgruppe erstmals im Jahr 2019
vorgelegt hat (
https://www.berlin.de/justizvollzug/_assets/senjustv/sonstiges/bericht_
suchtproblematik_justizvollzug_stand_august-2019.pdf). Auf der Grundlage
einer Stichtagserhebung zum 31.03.2018 konnten Daten aus zwölf Ländern
ausgewertet werden. Aus dieser Auswertung ergibt sich haft-artübergreifend
eine Abhängigkeit von psychotropen Substanzen (einschließlich Alkohol) im
Sinne des ICD-10 bei 27 Prozent der Inhaftierten.
10. Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der EU-
Drogenstrategie 2013 bis 2020 in Deutschland unternommen, um das
Drogenangebot in Deutschland zu reduzieren?
Die Reduzierung des Drogenangebots ist eines der erklärten Ziele der
Bundesregierung. Die Strategien und Zielsetzungen im Bereich der
Rauschgiftbekämpfung sind vielfältig und zielgerichtet. Maßgeblich sind neben den strategischen
Zielsetzungen der EU-Drogenstrategie auch der dazugehörige
Drogenaktionsplan der EU, die strategische Planung des EU Policy Cycle und die strategische
und operative EMPACT-Kooperation sowie die nationale Prioritätensetzung.
Konkret stehen dabei folgende Aspekte im Fokus:
• Schwächung und Zerschlagung von kriminellen Rauschgift-Gruppierungen
der Organisierten Kriminalität,
• bestmögliche internationale Zusammenarbeit, das Einbringen auf
europäischer Ebene in verschiedenen Analyse- und operativen Projekten,
• lageangepasste schnelle Reaktion auf nationale/internationale und
insbesondere europäische Entwicklungen.
Die Zollverwaltung führt im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen
Kontrollen und Ermittlungen durch, die zu Sicherstellungen im
grenzüberschreitenden Verkehr von Betäubungsmitteln, NPS sowie Ausgangsstoffen zu
deren illegaler Herstellung führen und damit dem Ziel der
Angebotsreduzierung entsprechen.
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Angebot illegaler
Drogen jährlich seit 2012 entwickelt?
Die jährlichen Entwicklungen und Trends können den Bundeslagebildern
„Rauschgiftkriminalität“ entnommen werden. Diese sind auf der Internetseite
des BKA veröffentlicht.
12. Wie wurde im Rahmen der EU-Drogenstrategie 2013 bis 2020 in
Deutschland auf den Trend der Lieferung von Drogen mittels der
Nutzung neuer Technologien reagiert?
Das BKA hat u. a. mit der Einrichtung einer Abteilung Cybercrime und eines
spezifischen Bereiches zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität im Internet
auf die Nutzung neuer Technologien zu kriminellen Zwecken reagiert. Daneben
erfolgt die fortlaufende Weiterentwicklung von polizeilichen Arbeits- und
Analysemethoden.
Die Zollverwaltung führt im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit eine stete
Risikoanalyse durch, in die u. a. auch Informationen zu neuen Trends und
Entwicklungen sowie zu Begehungsweisen des Schmuggels von Waren einfließen.
Einsatzkonzepte, als auch die Sachausstattung sowie Fortbildungsmaßnahmen
unterliegen der regelmäßigen Evaluierung und bedarfsmäßigen Anpassung.
13. Wie wurde das Ziel der EU-Drogenstrategie 2013 bis 2020, Synergien,
Kommunikation und einen effektiven Austausch von Informationen zu
schaffen, umgesetzt?
Dem Vorsitz der Horizontalen Gruppe „Drogen“ (HDG), dem zuständigen
Vorbereitungsgremium des Rates, obliegt es u. a., die Gruppe über alle
drogenbezogenen Fragen, auch aus anderen Ratsarbeitsgruppen, auf dem Laufenden zu
halten. Im Rahmen der Sitzungen erfolgt zudem ein regelmäßiger Austausch
mit der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft.
Auf der Homepage der EBDD wurden für verschiedene Bereiche
Austauschplattformen eingerichtet oder adaptiert, in denen sich interessierte Akteure über
evidenzbasierte Maßnahmen der Mitgliedsstaaten informieren können.
Im Bereich der Angebotsreduzierung sind neben der stetigen Verbesserung und
Anpassung von Arbeits- und Kooperationsmethoden insbesondere die
Durchführung von strategischen und operativen Maßnahmen im Rahmen der EM-
PACT-Kooperation, eine intensivierte Zusammenarbeit und ein bestmöglicher
Informationsaustausch der relevanten Behörden unter Einbeziehung Europols
in operativer und strategischer Hinsicht sowie die Durchführung von
Maßnahmen der internationalen Rechts- und Amtshilfe und die Zusammenarbeit mit
den Zollverbindungsbeamten zu nennen.
14. Inwiefern wurde die Zusammenarbeit zwischen der EU und Drittländern
im Rahmen der EU-Drogenstrategie 2013 bis 2020 weiter gestärkt?
Die EU-Drogenstrategie ermöglicht es der EU und ihren Mitgliedstaaten, auf
internationaler Bühne und mit Drittländern mit einer Stimme zu sprechen. Die
EU wird als starker und verlässlicher Partner wahrgenommen.
Jede Ratspräsidentschaft bemüht sich, Dialoge mit Drittstaaten durchzuführen.
Darüber hinaus haben sich regelmäßige Dialoge am Rande von internationalen
Veranstaltungen etabliert, so z. B. mit Brasilien während der jährlichen Sitzung
der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (Commission on Narcotic
Drugs – CND), zuletzt im Jahr 2020. Dialogwünschen gegenüber zeigt sich die
EU grundsätzlich offen.
15. Wie bewertet die deutsche Bundesregierung insgesamt den Erfolg der
Umsetzung der EU-Drogenstrategie 2013 bis 2020?
16. Wie ist der Bewertungsprozess der Evaluierungsergebnisse zwischen der
EU-Kommission und der Ratsebene ausgestaltet, und wie bewertete die
Bundesregierung den Prozess?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Ergebnisse der Evaluierung der EU-Drogenstrategie (2013 bis 2020) und
des zweiten EU-Drogenaktionsplans 2017 bis 2020 (Ratsdokumentennr.:
9944/20 + ADD 1) wurden der HDG in der informellen Videokonferenz ihrer
Mitglieder am 9. September 2020 vorgestellt. Die Präsentation der KOM wurde
ohne weitere inhaltliche Aussprache zur Kenntnis genommen.
17. Wie sind die Erkenntnisse aus der Evaluation der Drogenstrategie 2013
bis 2020 in die neue EU-Agenda zur Drogenbekämpfung und
Aktionsplan 2021 bis 2025 eingeflossen?
Die EU-Kommission hat in ihrer Mitteilung an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss
der Regionen: EU-Agenda zur Drogenbekämpfung und Aktionsplan für den
Zeitraum von 2021 bis 2025 (Ratsdokumentennr.: 9945/20 + ADD 1) dargelegt,
dass die Halbzeitbewertung und die abschließende Bewertung der EU-
Drogenstrategie (2013 bis 2020) und der dazu gehörenden zwei
aufeinanderfolgenden Aktionspläne in ihre Mitteilung eingeflossen seien. Darüber hinaus
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
18. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Nachbesserungsbedarf, und wenn
ja, in welchen Bereichen, und wenn nein, warum nicht?
Die in Frage 17 angesprochene Mitteilung der KOM wurde der HDG in der
informellen Videokonferenz ihrer Mitglieder am 9. September 2020 vorgestellt.
Mitteilungen der KOM lassen sich keinem der in Art. 288 des Vertrages über
die Arbeitsweise der EU (AEUV) genannten Rechtsakte zuordnen. Die
Mitteilung der EU-Kommission zur EU-Drogenagenda 2021-2025 stellt daher keine
rechtlich bindende Verpflichtung für die Mitgliedstaaten ab 2021 dar, solange
der Rat die Inhalte nicht unterstützt und ihnen zugestimmt hat.
In der anschließenden Aussprache in der HDG fanden die Ausführungen der
EU-Kommission zum Thema ‚verbesserte Sicherheitsmaßnahmen‘
grundsätzlich Zustimmung. Kritisiert wurde von der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten,
dass der Bereich der Nachfragereduzierung und Minderung von
Gesundheitsrisiken und -schäden nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden habe und die
vorgeschlagene Drogenagenda damit nicht ausgewogen sei. Ein weiterer
Kritikpunkt war das Fehlen eines ausdrücklichen Bekenntnisses zum UNGASS
2016 Abschlussdokument der Sondersitzung der Generalversammlung der
Vereinten Nationen zum Weltdrogenproblem (UNGASS 2016) als politische
Leitlinie. Dies könne die Glaubwürdigkeit der EU in ihren bisher vertretenen
Standpunkten gefährden. Die Bundesregierung teilt diese in der HDG geäußerten
Positionen.
19. Wie wird die Bundesregierung die Themen aus den Bereichen
Sicherheitsmaßnahmen, Nachfragereduzierung und Minderung von
Gesundheitsrisiken und Gesundheitsschäden während der deutschen EU-
Ratspräsidentschaft behandeln?
21. Welche konkreten Ziele will die Bundesregierung verfolgen, und welche
Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung besonders zu ergreifen
und damit prioritär noch während der Präsidentschaft abzuschließen?
Die Fragen 19 und 21 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat mit der Überschrift „Vulnerable
Gruppen“ und der damit verbundenen bewusst breit gefassten Klammer einen
thematischen Schwerpunkt gesetzt, der verschiedene Themen der horizontal
ausgerichteten europäischen Drogen- und Suchtpolitik anspricht. Das Thema
„Vulnerable Gruppen“ war auch Schwerpunkt des virtuellen Treffens der
nationalen Drogenkoordinierenden der EU am 14. Oktober 2020.
Die Bundesregierung muss sich angesichts der geänderten
Sitzungsbedingungen im Rat und der damit einhergehenden deutlichen Kürzung von
Sitzungszeiten im 2. Halbjahr 2020 auf die prioritär zu behandelnden Themen
konzentrieren. Dazu gehören die Verhandlung einer künftigen EU-Drogenstrategie ab dem
Jahr 2021 und die Vorbereitungen zu der vorgesehenen Abstimmung über die
WHO-Empfehlungen zu Cannabis und cannabisverwandten Stoffen im
Rahmen der wiedereröffneten 63. Sitzung der CND am 2. Dezember 2020. Ferner
gab es einen regelmäßigen Austausch über die vielfältigen Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie auf die nationalen Drogenpolitiken sowie auf das
weltweite Drogenproblem.
20. Wie ist die Zivilgesellschaft in die strategischen Prozesse in den
vorgenannten Bereichen eingebunden worden?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. Die Einbindung der
Zivilgesellschaft ist ein Eckpfeiler der europäischen Drogenpolitik. Sie ist für die EU und
ihre Mitgliedstaaten ein wichtiger Partner, der regelmäßig gehört wird. So wird
unter deutschem Vorsitz – angesichts der aktuellen COVID-19-Lage – noch
eine gemeinsame virtuelle Sitzung der HDG mit dem Civil Society Forum on
Drugs (CSFD), einem von der KOM eingerichteten beratenden Gremium,
organisiert werden.
Das CSFD konnte sich zuvor bereits zu den vorgenannten Bereichen im
virtuellen Treffen der nationalen Drogenkoordinierenden der EU einbringen, u. a.
durch ein Positionspapier, gerichtet an die Teilnehmenden des Treffens.
22. Wann erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung eine abschließende
Positionierung des Rates zur EU-Agenda zur Drogenbekämpfung und zum
Aktionsplan 2021 bis 2025?
Wie ist der Willensbildungsprozess zwischen den Mitgliedstaaten
ausgestaltet, und wie koordiniert ihn die Bundesregierung während der
Ratspräsidentschaft?
Die Bundesregierung ist bemüht, eine abschließende Position des Rates für die
künftige strategische Ausrichtung der EU-Drogenpolitik bis zum Ende ihrer
EU-Ratspräsidentschaft zu erzielen. Die Vorbereitungsarbeiten erfolgen in der
dafür zuständigen HDG. Bei den weiteren Beratungen obliegt der
Bunderegierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft die Rolle des
„ehrlichen Maklers“, der auf Kompromisslösungen hinzuwirken hat, damit eine
Einigung im Rat zustande kommt. Die Meinungsbildung innerhalb des Rates kann
sie in dieser Verantwortung nicht vorwegnehmen.
23. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den WHO-Empfehlungen
zu Cannabis und cannabisverwandten Stoffen, und welche Positionen
vertreten die übrigen Mitgliedstaaten?
24. Welche Position hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-
Kommission zu den WHO-Empfehlungen zu Cannabis und
cannabisverwandten Stoffen eingenommen, und wie bewertetet die Bundesregierung diese
Position?
Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gestützt auf Artikel 83 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9
AEUV hat die EU-Kommission am 12. Dezember 2019 einen Vorschlag für
einen über den im Namen der EU auf der 63. Tagung der CND über die
Aufnahme von Cannabis und Cannabis-verwandten Stoffen in die Anhänge des
Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das
Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über
psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt vorgelegt. Nach Beratungen des
Vorschlags in der zuständigen HDG hat der Rat am 17. Februar 2020 einen
entsprechenden Beschluss gefasst. Der Beschluss des Rates stellt die Position der
EU und ihrer Mitgliedstaaten und nicht eine Einzelmeinung der
Bundesregierung dar. Der Deutsche Bundestag wurde über den Vorschlag der KOM gemäß
den Vorgaben des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und
Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG)
unterrichtet.
Nachdem die Abstimmung über die WHO-Empfehlungen zu Cannabis und
Cannabis-verwandten Stoffen in die neu anberaumte 63. Sitzung der CND am
2. Dezember 2020 verschoben wurde, werden neue Beratungen im Rat
erforderlich sein. Die Bundesregierung wird auch dazu ihrer Berichtspflicht im
Rahmen der Vorgaben des EUZBBG nachkommen.
25. Wie bewertet nach Kenntnis der Bundesregierung die amerikanische
Regierung die WHO-Empfehlungen zu Cannabis und cannabisverwandten
Stoffen, und welches weitere Vorgehen ist zwischen der US-Regierung
und der Europäischen Union vereinbart worden?
Die USA haben in der in einem Live-Stream öffentlich übertragenen 2.
Zwischensitzung der CND am 8. Oktober 2020 erklärt, dass sie die WHO-
Empfehlungen 5.1 und 5.4 mittragen könnten. Die WHO-Empfehlungen 5.2, 5.3, 5.5
und 5.6 könne man dagegen nicht unterstützen. Das Statement der USA ist auf
der Webseite der CND veröffentlicht:
https://www.unodc.org/unodc/en/commis
sions/CND/session/63_Session_2020/2nd_ism_cannabis_recommendation
s.html.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind im ständigen Austausch mit
gleichgesinnten Staaten, um für die vorgesehene Abstimmung am 2. Dezember 2020
einen möglichen breiten Konsens zu erzielen.
26. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung speziell
die COVID-19-Pandemie auf die Drogensituation mit Blick auf den
globalen, aber auch nationalen Drogenmarkt?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können die Auswirkungen der sich weltweit
weiter dynamisch entwickelnden COVID-19-Pandemie auf die Drogensituation
mit Blick auf den globalen Drogenmarkt noch nicht mit hinreichender
Zuverlässigkeit beurteilt werden. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, dass
der international organisierte Rauschgifthandel dort fortbesteht, wo die
Rauschgiftlieferketten den grenzüberschreitenden Lieferketten für legale Güter
(beispielsweise Lieferungen in Seecontainern, LKW-Frachtverkehr) entsprechen. In
den Herkunfts- und Transitstaaten von Rauschgift zeigen Sicherstellungen, dass
von einem signifikanten Rückgang mit Auswirkungen auf die Verfügbarkeit in
den Abnehmerstaaten derzeit nicht ausgegangen werden kann.
Es ist anzunehmen, dass aufgrund der unterschiedlichen Drogensituationen in
verschiedenen Weltregionen auch die Effekte auf den Drogenhandel regional
differieren werden. Das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und
Verbrechensbekämpfung (UNODC) hat sich auch mit Auswirkungen der COVID-19-
Pandemie auf die internationale Rauschgiftlage beschäftigt. Seine Erkenntnisse
sind auf der Website
https://www.unodc.org/unodc/en/data-and-analysis/corona
virus.html öffentlich zugänglich.
National liegen derzeit keine Informationen vor, dass sich im Bereich des
Drogenschmuggels und an der hohen Verfügbarkeit von Drogen jeglicher Art in
Deutschland durch die COVID-19-Pandemie etwas verändert hat.
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ISSN 0722-8333]