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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Offene Fragen bezüglich des mutmaßlichen Anschlags auf Alexej Nawalny
(insgesamt 76 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
19.11.2020
Antwortdauer
36 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/2335214.10.2020
Offene Fragen bezüglich des mutmaßlichen Anschlags auf Alexej Nawalny
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig,
Petr Bystron, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Udo Theodor Hemmelgarn,
Dr. Lothar Maier, Dr. Robby Schlund, Tino Chrupalla, René Springer, Tobias
Matthias Peterka und der Fraktion der AfD
Offene Fragen bezüglich des mutmaßlichen Anschlags auf Alexej Nawalny
Jede Regierung benötigt eine kritische Begleitung, mitunter auch eine sehr
unbequeme. Dieser Aufgabe widmet sich Alexej Nawalny in Russland seit Jahren
an führender Stelle.
Am 20. August 2020 stellten sich bei ihm derart ernsthafte gesundheitliche
Probleme ein, dass der Flug von Tomsk nach Moskau, auf dem er sich befand, für
eine Notlandung in Omsk unterbrochen wurde, damit ihm medizinische
Notfallhilfe zuteil werden konnte (https://www.reuters.com/article/us-russia-politic
s-navalny-health-exclus-idUSKBN265298). Die russischen Ärzte stellten
hierbei eine natürliche Ursache der besorgniserregenden gesundheitlichen Situation
Alexej Nawalnys fest und bekräftigen ihre Untersuchungsergebnisse seitdem
(ebd.).
Am 22. August 2020 gelangte Alexej Nawalny mit einem von der Stiftung
„Cinema for Peace“ gecharterten Flugzeug nach Berlin, um in der „Charité“
untersucht und weiterbehandelt zu werden (https://www.zeit.de/politik/ausland/
2020-08/alexej-nawalny-berlin-charite). Wiederum zwei Tage später, am
24. August 2020, postulierte das Krankenhaus in einer Presseerklärung, Alexej
Nawalny sei vergiftet worden (https://www.charite.de/service/pressemitteilung/
artikel/detail/zweites_statement_der_charite_klinische_befunde_weisen_auf_ve
rgiftung_von_alexei_nawalny_hin/).
Am 2. September 2020 gab die Bundesregierung bekannt, das Institut für
Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr habe den zweifelsfreien Nachweis
erbracht, dass Alexej Nawalny mit Nowitschok kontaminiert worden sei
(https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/suche/erklaerung-der-bundesregierun
g-im-fall-nawalny-1781790). Der Bundesminister des Auswärtigen Heiko
Maas erklärte daraufhin am 6. September 2020: „Wir haben große Erwartungen
an die russische Regierung, dass sie dieses schwere Verbrechen aufklärt. Sollte
sie nichts mit dem Anschlag zu tun haben, dann ist es in ihrem eigenen
Interesse, das mit Fakten zu belegen.“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroo
m/maas-bams/2381480).
Die russische Regierung entgegnet dieser Aufforderung seitdem wiederholt mit
dem Argument, die Bundesregierung enthalte ihr die notwendigen
Informationen vor, sodass umfassende und erfolgversprechende Ermittlungen von ihr
bislang nicht hätten eingeleitet werden können (https://tass.com/world/1199097;
https://tass.com/politics/1199315; https://www.mid.ru/en/foreign_policy/new
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23352
19. Wahlperiode 14.10.2020
s/-/asset_publisher/cKNonkJE02Bw/content/id/4335760; https://www.faz.net/a
ktuell/politik/ausland/russischer-oppositioneller-statement-von-alexej-nawalny-
in-charite-16954447.html; https://tass.com/politics/1202313).
Am 17. September 2020 gab das Team Nawalnys bekannt, dieser sei durch eine
Wasserflasche kontaminiert worden, die es in dessen Hotelzimmer in Tomsk
am 20. August 2020 aber sicherstellen und nach Berlin habe verbringen können
(https://meduza.io/en/feature/2020/09/17/navalny-s-team-reveals-hotel-room-se
arch-that-uncovered-water-bottle-with-traces-of-novichok-type-poison). In den
vier vorhergehenden Wochen hatte als die wahrscheinlichste Version der
Ursache der (mutmaßlichen) Vergiftung gegolten, dass Alexej Nawalny am
Flughafen in Tomsk durch einen Tee mit Nowitschok kontaminiert worden sei (s. z. B.
https://www.sciencemag.org/news/2020/09/how-german-military-scientists-lik
ely-identified-nerve-agent-used-attack-alexei-navalny#).
Die Bundesregierung erweckt nach Ansicht der Fragesteller leider den
Eindruck – exemplifiziert an den zitierten Worten des Bundesaußenministers – die
Beweislast umkehren zu wollen. Dabei gibt es Beispiele dafür, dass sich
Nowitschok sowohl im Besitz weiterer staatlicher Akteure befindet als auch von
privaten sogar bereits eingesetzt wurde.
So befanden sich Nervengifte der sogenannten Nowitschok-Gruppe bereits
Mitte der 1990er-Jahre nachweislich in den Hände krimineller Gruppen
(https://www.nytimes.com/1995/08/09/world/moscow-journal-to-the-business-r
isks-in-russia-add-poisoning.html). Im Januar 1997 hat die „Washington
Times“ einen US-Chemiewaffenexperten zitiert, der detailliert über die
verschiedenen Nowitschok-Gifte Auskunft erteilte (https://www.globalsecurity.or
g/wmd/library/news/russia/1997/msg00043c.htm). Und 2018 gab die US-
Armee selbst bekannt, verschiedene Varianten von Nowitschok produziert zu
haben (https://drive.google.com/file/d/1aavfaGCnxx4tA3DpJMSP1UMCWlpE
Yc4z/view).
Dass die Herkunft des Giftstoffes kaum zu bestimmen sei, erklärte auch Gary
Aitkenhead, der Leiter des „Defence Science and Technology Laboratory“ in
Porton Down, England. Er sagte, (sogar) während des Höhepunktes der
Skripal-Krise, sein Institut habe zwar das Nervengift als Nowitschok
identifizierten können, ein staatlicher Produzent sei aber lediglich „wahrscheinlich“,
und die Herkunft des Kampfstoffs nicht zu ermitteln (https://news.sky.com/stor
y/porton-down-experts-unable-to-identify-precise-source-of-novichok-that-pois
oned-spy-11315387).
Die deutsch-russischen Beziehungen befinden sich nach Ansicht der
Fragesteller in der schwersten Krise seit Jahrzehnten. Es ist nach ihrer Ansicht nicht nur
im Interesse der Menschen in den beiden Ländern, sondern aller Europäer, aus
dieser Situation herauszufinden. Hierfür ist es nach Auffassung der Fragesteller
erforderlich, dass nicht nur Russland, sondern auch die Bundesregierung
zahlreiche offene Fragen beantwortet und größere Transparenz zeigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wandte sich die Bundesregierung an „Cinema for Peace” (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), um Alexej Nawalny zur Behandlung an die Charité
zu bringen, oder kam diese auf die Bundesregierung zu (bitte auch den
entsprechenden Zeitpunkt angeben)?
2. Mit welchen russischen Stellen stand die Bundesregierung bzw. „Cinema
for Peace“ nach Kenntnis der Bundesregierung in Kontakt, um den Flug
Alexej Nawalnys nach Berlin zu gewährleisten?
3. War nach Kenntnis der Bundesregierung ein oder waren mehrere Vertreter
der Bundesregierung, des deutschen diplomatischen Korps, von deutschen
politischen Stiftungen, deutschen Behörden, im Auftrag der deutschen
Regierung oder Behörden handelnde Personen während des Fluges Alexej
Nawalnys nach Berlin an Bord?
4. Ist der Bundesregierung bekannt bzw. hat sie sich um Informationen
bemüht, ob das medizinische Personal, das Nawalny Ersthilfe leistete, auf
Vergiftungsspuren untersucht wurde, Schutzkleidung getragen hat oder
Krankheitssymptome zeigte, da sich Nowitschok-Spuren an Alexej
Nawalnys Körper befunden haben sollen (https://www.zeit.de/2020/38/deu
tsch-russische-beziehung-alexej-nawalny-nord-stream-2/komplettansicht)?
5. Hat die Bundesregierung Anstrengungen unternommen, bzw. mit welchen
Behörden oder Einrichtungen wurde wann kommuniziert, um von Alexej
Nawalny in Omsk zurückgelassenes persönliches Eigentum (Kleidung
u. a.) zu ihm transferieren zu können, und wenn ja, welcher Art waren
diese Anstrengungen?
6. Haben die Mitglieder des deutschen Teams in Omsk bzw. von dort auf
dem Flug nach Deutschland Schutzkleidung getragen, bzw. wurden sie
nachträglich auf eine mögliche Kontaminierung untersucht, und falls nein,
warum nicht?
7. Zu welchen Erkenntnissen ist nach Kenntnis der Bundesregierung das
deutsche medizinische Personal gelangt, das Alexej Nawalny in Omsk, vor
seinem Transport nach Deutschland, untersucht hat?
8. Wie viele Mediziner aus welcher Fachrichtung gehörten nach Kenntnis der
Bundesregierung dem Team an, das Alexej Nawalny nach Deutschland
gebracht hat (bitte zudem ggf. den wissenschaftlichen Titel angeben)?
9. Haben die in Frage 7 erfragten deutschen Mediziner nach Kenntnis der
Bundesregierung Einsicht in die Akten ihrer russischen Kollegen, die
Alexej Nawalny zuvor behandelt und untersucht haben, nehmen oder sich
mit ihnen austauschen können?
10. Wie genau wurde Alexej Nawalny nach Kenntnis der Bundesregierung
während des Fluges nach Deutschland medizinisch betreut?
11. Über welche medizinische Ausstattung verfügte nach Kenntnis der
Bundesregierung das Flugzeug, mit dem Alexej Nawalny von Omsk nach
Berlin geflogen wurde?
12. Hat die russische Seite darum ersucht oder gab es ein deutsches
Anerbieten, dass ein russischer Mediziner am Transport nach Deutschland bzw. an
den Untersuchungen in Berlin teilnehmen könnte?
13. Wie schätzt die Bundesregierung die Kooperation des deutschen Teams
mit seinen russischen Kollegen in Moskau bzw. Omsk auf diplomatischer
und medizinischer Ebene ein?
14. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten des
Transports, wer hat diese getragen, und welche Privatperson bzw. welches
Unternehmen ist Eigentümer des Flugzeugs?
15. War der Bundesregierung bereits zum Zeitpunkt des Fluges von Omsk
nach Berlin bekannt, dass der Gründer von „Cinema for Peace“ dem Stab
Nawalnys auf dessen Bitte hin gestattet haben soll, die Wasserflaschen,
von denen eine kontaminiert gewesen sein soll, im Rettungsflugzeug
mitzunehmen (https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/nawalnyjs-vergiftu
ng-was-geschah-in-zimmer-239-16958702-p2.html)?
16. Wo bzw. bei wem befand sich die (mutmaßlich) kontaminierte
Wasserflasche während des Fluges von Omsk nach Berlin nach Kenntnis der
Bundesregierung?
17. Hat „Cinema for Peace“ seit ihrer Gründung im Jahre 2002 Mittel aus dem
Bundeshaushalt erhalten (ggf. nach Haushaltstitel, Förderhöhe und Jahr
aufschlüsseln)?
18. Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Quellen sich die Stiftung
„Cinema for Peace“ finanziert, hat sie sich um entsprechende
Informationen bemüht, bzw. hält sie diese für relevant?
19. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Kosten von
Alexej Nawalnys Krankenhausaufenthalt von Privatpersonen übernommen
werden (https://www.deutschlandfunk.de/nawalny-privatleute-sagen-ueber
nahme-der-behandlungskosten.1939.de.html?drn:news_id=1173430)?
20. Ist der Bundesregierung bekannt, um wen es sich bei den in Frage 19
erwähnten Privatpersonen ggf. handelt?
21. Aus welchen Gründen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die
Presseerklärung der „Charité“ vom 24. August 2020, in der eine Vergiftung
Alexej Nawalnys postuliert wurde, vom Unternehmenssprecher des
Krankenhauses, nicht jedoch von dem die Behandlung leitenden Arzt
gezeichnet oder mitgezeichnet (https://www.charite.de/service/pressemitteilung/ar
tikel/detail/zweites_statement_der_charite_klinische_befunde_weisen_au
f_vergiftung_von_alexei_nawalny_hin/)?
22. Hat die Bundesregierung in Anbetracht der politischen Tragweite der
Vorgänge erwogen, insbesondere aufgrund der von der Bundesregierung
bekanntgegebenen Vergiftung Alexej Nawalnys, auch Angehörige bzw.
Vertreter eines oder mehrerer weiterer Länder in die Untersuchungen mit
einzubeziehen, und wenn ja, inwiefern?
23. Unterstützt die Bundesregierung den am 15. September 2020
unterbreiteten Vorschlag Josep Borrells, des „Hohen Vertreters der EU für Außen-
und Sicherheitspolitik“, das von der EU geplante globale Menschenrechts-
Sanktionsregime nach Alexej Nawalny zu benennen (https://meduza.io/en/
news/2020/09/15/eu-foreign-minister-calls-for-naming-global-human-right
s-sanctions-regime-after-alexey-navalny?utm_source=email&utm_mediu
m=briefly&utm_campaign=2020-09-16)?
24. Trifft es zu, dass die Bundesregierung den (mutmaßlichen) Einsatz von
Nowitschok gegen Nawalny als Verletzung der Chemiewaffenkonvention
betrachtet (https://www.nytimes.com/2020/09/14/world/europe/navalny-no
vichok.html)?
25. Ist der Bundesregierung der Vorschlag bekannt, den Fall Nawalny
ausschließlich bzw. auch internationaler Verantwortung, etwa den Vereinten
Nationen oder dem Europarat, zu überantworten (https://www.faz.net/aktu
ell/politik/inland/roettgen-fuer-internationale-untersuchung-im-fall-nawaln
yj-16960181.html), und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes
Handeln zieht die Bundesregierung hieraus?
26. Steht die Bundesregierung mit russischen Behörden in Kontakt bezüglich
der von Russland eingeleiteten Vorermittlungen, hat sie sich darum
bemüht, oder ist dies von Russland vorgeschlagen worden?
27. Ist es zutreffend, dass Russland der Bundesregierung am 2. September
oder möglicherweise 1. September 2020 zahlreiche detaillierte Fragen zum
Gesundheitszustand Alexej Nawalnys gestellt und sie dazu aufgefordert
hat, Russland die Kenntnisse dazu zur Verfügung zu stellen (https://www.r
euters.com/article/us-russia-politics-navalny/russia-asks-germany-for-copi
ous-details-of-poison-tests-on-navalny-idUSKBN25T18K), und wie hat
die Bundesregierung hierauf reagiert?
28. Aus welchen Gründen wurde trotz der Bedeutung des Falls das am 27.
August 2020 übermittelte Rechtshilfeersuchen der Generalstaatsanwaltschaft
der Russischen Föderation der Landesjustizverwaltung Berlin erst am
4. September zugeleitet (https://russische-botschaft.ru/de/2020/09/06/offizi
elle-sprecherin-des-aussenministeriums-russlands-maria-sacharowa-
ueberinterview-von-aussenminister-deutschlands-heiko-maas-fuer-bild-am-sonn
tag/)?
29. Ist das am 11. September 2020 von den zuständigen russischen Behörden
angekündigte weitere Rechtshilfeersuchen, bei dem es u. a. darum gehen
soll, ob russische Ermittler nach Deutschland kommen dürfen sowie ein
russischer Experte mit Alexej Nawalny sprechen bzw. mit den deutschen
Ärzten und Experten zusammenarbeiten kann, nach Kenntnis der
Bundesregierung bei den deutschen Behörden eingetroffen (https://xn--90antjiff.x
n--b1aew.xn--p1ai/news/item/21120593/, 11. September 2020), bzw. wie
hat die Bundesregierung hierauf reagiert?
30. Ist die Bundesregierung an Russland herangetreten, um deutschen
Ermittlern vor Ort in Tomsk bzw. Omsk Ermittlungen gestatten zu lassen, und
wenn nein, warum nicht?
31. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber oder diese zu erlangen
versucht, inwiefern russische Behörden Personen, die mit Alexej Nawalny
zwischen dem Zeitpunkt seiner (mutmaßlichen) Vergiftung im Hotel in
Tomsk und dem Beginn seiner medizinischen Betreuung in Omsk einige
Stunden später in Kontakt getreten sein könnten (beispielsweise die
Begleiter Nawalnys, Hotel- und Flughafenpersonal, Mitreisende im
Flugzeug), auf eine mögliche Kontaminierung untersucht haben (https://www.r
ferl.org/a/russian-interior-ministry-wants-to-question-navalny-in-germany/
30833448.html), bzw.
a) hat die Bundesregierung Bemühungen unternommen, diese Kenntnisse
zu erlangen?
b) ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich aus dem bezeichneten
Personenkreis eine oder mehrere Personen kontaminiert haben
könnten?
c) besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob sich Personen
kontaminiert haben, und hat sie ggf. medizinische Unterstützung angeboten?
32. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass alle Augenzeugen,
einschließlich der fünf Personen, die mit Alexej Nawalny in Tomsk
gewesen sind, von russischen Untersuchungsbehörden befragt wurden und
zudem ungehinderte Kontakte mit der russischen und westlichen Presse
unterhielten und Maria Pewtschich (Pevchikh) hierbei die einzige Ausnahme
darstellt (https://www.mid.ru/en/foreign_policy/news/-/asset_publisher/cK
NonkJE02Bw/content/id/4339134; https://www.themoscowtimes.com/202
0/09/11/russian-police-seek-to-question-navalny-in-germany-3-a71416)?
33. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Information zu, das es sich
bei dem Nowitschok, das das Institut für Pharmakologie und Toxikologie
der Bundeswehr in München identifiziert hat, um eine Variante handelt,
„die noch giftiger ist als der Stoff, mit dem 2018 der russische Ex-Agent
Sergej Skripal und seine Tochter vergiftet wurden“, noch „härter“ sei als
die bislang bekannten Nowitschok-Verbindungen (https://www.spiegel.de/
politik/deutschland/alexej-nawalny-polizei-verschaerft-bewachung-a-f5be
0a59-4066-4f02-aa72-43fd8b6b43b0; https://www.spiegel.de/politik/deuts
chland/alexej-nawalny-sollte-im-flugzeug-sterben-neue-ermittlungsergebn
isse-a-48de45f2-6335-4606-bb7f-2e9fc98f1e75)?
34. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Information zu, dass die
Substanz „nur in einem militärischen Speziallabor in Russland“ hergestellt
werden könnte (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/alexej-nawaln
y-polizei-verschaerft-bewachung-a-f5be0a59-4066-4f02-aa72-43fd8b6b
43b0; bitte begründen)?
35. Waren an den Tests, die erstmals eine (mutmaßliche) Kontaminierung
Alexej Nawalnys mit Nowitschok identifizierten,
a) ausschließlich deutsche Experten am Institut für Pharmakologie und
Toxikologie der Bundeswehr (IPTB) beteiligt,
b) Experten auch aus anderen Ländern beteiligt und wurden am IPTB
durchgeführt (diese Länder sowie das Zahlenverhältnis zwischen
deutschen und ausländischen Experten bitte benennen),
c) überwiegend ausländische Experten unter Beteiligung deutscher
Experten an der Untersuchung an einem Standort außerhalb Deutschlands
beteiligt (das Land sowie das Zahlenverhältnis zwischen deutschen und
ausländischen Experten bitte benennen),
d) ausschließlich ausländische Experten an einem Standort außerhalb
Deutschlands beteiligt, und wurden die Untersuchungsergebnisse
lediglich dem IPTB in München mitgeteilt (das Land bitte benennen)?
36. Kann die Bundesregierung einen Medienbericht bestätigen, es handele sich
bei dem eingesetzten Nowitschok um eine Variante, die auch durch
Einatmen in den Körper gelangen könne (https://www.tagesschau.de/ausland/na
walny-vergiftung-101.html), und wenn ja, beruhend auf welchen
Erkenntnissen?
37. Haben sich die Untersuchungen des IPTB, ebenso wie die französischen
bzw. schwedischen Labors (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehe
n/2020-09/alexej-nawalny-vergiftung-putin-kritiker-russland-befund),
außer den Spuren, die auf der kontaminierten Wasserflasche aufgefunden
worden waren, noch auf eine weitere Quelle stützen können?
38. Kann die Bundesregierung den Medienbericht bestätigen, dass die
Wasserflasche von Maria Pewtschich nach Berlin gebracht wurde (https://www.pr
oekt.media/investigation/gde-otravili-navalnogo/)?
39. Hat die Bundesregierung erwogen, die aufgefundenen Nowitschok-Spuren
nicht nur in Frankreich und Schweden (s. o.), sondern auch in Russland
untersuchen zu lassen, bzw. ist die Bundesregierung ggf. mit diesem
Vorschlag an Russland herangetreten (bitte begründen)?
40. Ist die russische Führung an die Bundesregierung herangetreten, um den
festgestellten Giftstoff in einem russischen Labor untersuchen zu lassen,
und wenn ja, wann, und wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert?
41. Wiesen die aufgefundenen Spuren von Nowitschok eine flüssige oder eine
Pulverform auf (https://www.sciencemag.org/news/2020/09/how-german-
military-scientists-likely-identified-nerve-agent-used-attack-alexei-nav
alny)?
42. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Auffassung des
Chemiewaffenexperten Dr. Marc-Michael Blum zu, dass Nowitschok
zumindest zwei Wochen nach der Kontaminierung noch nachzuweisen sei
(https://meduza.io/en/feature/2020/09/03/there-are-better-poisons-if-you-re
ally-want-to-kill-someone?utm_source=email&utm_medium=briefly&ut
m_campaign=2020-09-15), und wenn ja, worauf beruhen diese
Erkenntnisse?
43. Wie lange können nach Kenntnis der Bundesregierung Spuren des vom
IPTB identifizierten Nowitschoks im menschlichen Körper bzw. außerhalb
des Körpers, z. B. auf einer Wasserflasche, nachgewiesen werden?
44. Trifft es zu, dass sich die gefundene Nowitschok-Verbindung auf der Liste
der „Organisation für das Verbot chemischer Waffen“ (OPCW) befindet
(https://www.tagesschau.de/ausland/nawalny-bundesregierung-opcw-10
1.html)?
45. Hat die Bundesregierung sämtliche ihr zur Verfügung stehenden
Informationen der OPCW zur Verfügung gestellt, und ggf. wann, bzw. warum nicht?
46. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Frankreich und Schweden, in
deren Laboren die Angaben des IPTB bestätigt wurden (https://www.tages
spiegel.de/politik/nawalny-mit-nowitschok-vergiftet-labore-in-
frankreichund-schweden-bestaetigen-deutschen-befund/26184898.html), sämtliche
ihrer gewonnenen Erkenntnisse der OPCW übermittelt?
47. Trifft es zu, dass die Bundesregierung Frankreich und Schweden vor der
Übermittlung von Angaben an die OPCW gebeten hat, die Substanz in
ihren Laboren untersuchen zu lassen (https://www.heise.de/tp/features/Bund
esregierung-erklaert-zwei-unabhaengige-Militaerlabors-haetten-den-Nowit
schok-Nachweis-des-4893715.html), und wenn ja, aus welchen Gründen?
48. Wann wurden für die Labore in Frankreich, Schweden sowie der OPCW
nach Kenntnis der Bundesregierung Proben entnommen?
a) Wann wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung analysiert?
b) Um welche Proben handelte es sich nach Kenntnis der
Bundesregierung, etwa um Blut- oder Urinproben Alexej Nawalnys, von der
Wasserflasche oder etwas anderem?
49. Wann wurden der Bundesregierung die Ergebnisse der Labore aus
Frankreich, Schweden und von der OPCW mitgeteilt?
50. Hat die Bundesregierung einzelnen EU- und NATO-Partnern – und wenn
ja, welchen – oder allen dieselben in Frage 45 erfragten Informationen zur
Verfügung gestellt, und geschah dies frühzeitiger, zeitgleich oder im
Nachgang zu den Informationen, die der OPCW übermittelt wurden?
51. Trifft es zu, wie der „DER SPIEGEL“ berichtet, dass Blut- und
Urinproben Alexej Nawalnys der OPCW erst am Wochenende des 5. und 6.
September 2020 zur Verfügung gestellt wurden, nachdem sich Alexej
Nawalny bereits annähernd zwei Wochen in Deutschland befunden hatte (https://
www.spiegel.de/politik/deutschland/alexej-nawalny-sollte-im-flugzeug-ste
rben-neue-ermittlungsergebnisse-a-48de45f2-6335-4606-bb7f-2e9fc98f
1e75), und wenn ja, warum?
52. Trifft die Information zu, dass die Vertragsstaaten im Fall eines Einsatzes
chemischer Waffen sämtliche Daten der OPCW übermitteln müssen und
diese die folgenden Untersuchungen beaufsichtigt (https://www.intellinew
s.com/germany-hands-over-its-novichok-investigation-data-to-opcw-191
613/; bitte begründen)?
53. Aufgrund welcher Erwägungen hat sich die Bundesregierung
a) lediglich hinsichtlich des Artikels VIII Absatz 38 Buchstabe e des
Chemiewaffenverbots an die OPCW gewandt (https://www.bundesregierun
g.de/breg-de/suche/erklaerung-der-bundesregierung-zum-fall-nawalny-
1786432), der technische Unterstützung durch die OPCW ermöglicht,
b) an die OPCW, nicht jedoch bezüglich des Artikels IX des
Chemiewaffenübereinkommens (https://www.opcw.org/sites/default/files/docume
nts/CWC/CWC_en.pdf), gewandt, obgleich die Bundesregierung selbst
konstatiert, dass „ein schwerwiegender Verstoß gegen das
Chemiewaffenübereinkommen“ vorliege (https://www.bundesregierung.de/breg-d
e/suche/erklaerung-der-bundesregierung-zum-fall-nawalny-1786432)
und auch Russland seine Bereitschaft zu einer Untersuchung gemäß
dieses Artikels erklärt hat (https://tass.com/politics/1199427),
c) entschlossen, sich erst rund vier Wochen nach der Vergiftung Alexej
Nawalnys hinsichtlich des Artikels VIII Absatz 38 Buchstabe e des
Chemiewaffenübereinkommens an die OPCW zu wenden (https://ww
w.opcw.org/media-centre/news/2020/09/opcw-provides-technical-assis
tance-germany-regarding-allegations-chemical)?
54. Wann hat die Bundesregierung die OPCW erstmals um die Entsendung
von Fachleuten an die Charité gebeten, um Nawalny Blut- und Urinproben
abzunehmen, und wann kam die der Bitte nach?
55. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Medienbericht zu, dass
Nowitschok-Spuren in Deutschland lediglich auf der sichergestellten
Wasserflasche, nicht jedoch in Alexej Nawalnys Körper festgestellt werden
konnten (https://www.proekt.media/investigation/gde-otravili-navalnogo/),
und wenn ja, inwiefern?
56. Trifft die Information zu, dass sich Maria Pewtschich mit auf dem
Rettungsflug für Alexej Nawalny von Omsk nach Berlin befunden hat (https://
meduza.io/en/feature/2020/09/11/russian-police-officials-make-false-claim
s-about-anti-corruption-foundation-employee-evading-questioning), und
wenn ja, worauf beruhen die Erkenntnisse der Bundesregierung?
57. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Alexej Nawalny erst im
Flugzeug von Omsk nach Berlin in Kontakt mit der kontaminierten
Wasserflasche kam, und wenn ja, inwiefern?
58. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass das Gift, das sich auf der
Wasserflasche befunden haben soll, nicht auch im darin befindlichen Wasser
aufgelöst gewesen sein kann, weil Alexej Nawalny dies ansonsten nicht
überstanden haben könnte (https://www.nzz.ch/international/russland-naw
alny-wurde-schon-im-hotel-vergiftet-ld.1577162), und wenn ja, inwiefern?
59. Sind die von der Bundesregierung am 11. September 2020 erwähnten
„Schritte zur Beweissicherung“ nunmehr abgeschlossen, und inwiefern
bzw. wann werden diese veröffentlicht (https://www.tagesschau.de/inland/
nawalny-befragung-103.html)?
60. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber – und falls ja, welchen
Inhalts – oder diese zu erlangen versucht, ob die kontaminierte Flasche vom
Hotel zur Verfügung gestellt worden war oder beispielsweise von einem
Mitglied des Teams Nawalnys erworben worden war (https://meduza.io/e
n/feature/2020/09/17/navalny-s-team-reveals-hotel-room-search-that-unco
vered-water-bottle-with-traces-of-novichok-type-poison)?
61. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Erklärung Maria
Pewtschichs zu, dass sie die kontaminierte Wasserflasche mit nach Berlin
brachte (https://www.proekt.media/investigation/gde-otravili-navalnogo/)?
62. Auf welche Art und Weise ist es nach Kenntnis der Bundesregierung
Maria Pewtschich ggf. gelungen, eine hochgiftige Substanz von Tomsk
über Omsk nach Berlin zu verbringen, ohne sich und andere ernsthaft zu
gefährden?
63. Besitzt die Bundesregierung gesicherte Erkenntnisse darüber, dass Alexej
Nawalny in dem Zimmer übernachtet hat, in dem sich die fragliche
Flasche befand und er in Kontakt mit ihr gekommen sein könnte?
64. Hat die Bundesregierung Untersuchungen darüber anstellen lassen, weil
sich Spuren von Nowitschok an Alexej Nawalnys Händen befunden haben
sollen, ob sich dessen Fingerabdrücke auf der kontaminierten Flasche
nachweisen lassen (https://www.zeit.de/2020/38/deutsch-russische-bezieh
ung-alexej-nawalny-nord-stream-2/komplettansicht)?
65. Hat die Bundesregierung darauf hingewirkt, dass von der mit Nowitschok
kontaminierten Flasche Fingerabdrücke abgenommen und identifiziert
worden sind, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, welche Personen
konnten ggf. identifiziert werden, und wenn nein, warum nicht?
66. Haben deutsche Ermittlungsbehörden Maria Pewtschich befragt – falls
nein, warum nicht –, und trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der
Bericht zu, dass sie Alexej Nawalny regelmäßig im Krankenhaus aufsuche
(https://www.bbc.com/russian/features-54204627)?
67. Ist die Bundesregierung in der Lage zu erklären, oder bereit, den
russischen Behörden die genaue Formel der festgestellten Nowitschok-
Verbindung mitzuteilen, um gemeinsam zu klären, warum das Gift, falls es
sich auf der Wasserflasche befunden habe sollte, erst mit einer
mehrstündigen Verzögerung zwischen seiner Abreise aus dem Hotel und dem
Auftreten der Symptome im Flugzeug eine Wirkung ausübte (https://meduza.io/e
n/feature/2020/09/17/navalny-s-team-reveals-hotel-room-search-that-unco
vered-water-bottle-with-traces-of-novichok-type-poison)?
68. Kann die Bundesregierung zweifelsfrei belegen,
a) dass es sich bei der Wasserflasche, die nach Videoaufnahmen von
Alexej Nawalnys Mitarbeitern in dem Zimmer sichergestellt wurde, in
dem dieser übernachtet haben soll, um dieselbe Flasche handelt, auf
der später Nowitschok festgestellt wurde,
b) dass die Flasche, auf der das IPTB Nowitschok festgestellt hat, bereits
in dem Zimmer, in dem Alexej Nawalny übernachtet haben soll,
kontaminiert gewesen ist?
69. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die bei der Sicherstellung in
Tomsk mutmaßlich verwendeten Gummihandschuhe und handelsüblichen
Plastiktüten, anscheinend ohne eine Nasen-Mund-Bedeckung zu nutzen,
einen hinreichenden Schutz vor Nowitschok bieten (https://www.youtub
e.com/watch?v=h0PR8pCHXec), und wenn ja, inwiefern?
70. Ist der Bundesregierung bekannt, warum erst vier Wochen nach der
(mutmaßlichen) Vergiftung die Wasserflasche als (vermeintliche) Quelle
angegeben wurde (https://www.tagesspiegel.de/politik/nawalnys-team-zur-verg
iftung-die-flasche-war-wohl-nicht-die-quelle-des-giftes/26194864.html)?
71. Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass sich Alexej Nawalny ggf.
an der Wasserflasche kontaminiert haben könnte?
72. War der Bundesregierung die Wasserflasche als mögliche
Kontaminationsquelle bereits früher bekannt, und wenn ja, seit wann?
73. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Fall Nawalny abgesehen
von der Wasserflasche noch weitere Gegenstände mit Nowitschok-Spuren?
74. Besitzt die Bundesregierung derart fundierte Kenntnisse über die
Fähigkeiten sämtlicher anderen staatlichen und nichtstaatlichen Akteure, dass sie
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von einer staatlichen
Verantwortung Russlands ausgehen kann?
75. Hat die Bundesregierung die genaue Zusammensetzung der aufgefundenen
Nowitschok-Verbindung bekannt gegeben, und wenn ja, wann, und wem,
bzw. wenn nein, warum nicht?
76. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass eine genaue
Identifizierung und Benennung der Nowitschok-Substanz auch deshalb
erforderlich sind, um zu belegen, dass deren Verwendung gegen das
Chemiewaffenverbot verstoßen hat?
Berlin, den 23. September 2020
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/2449319.11.2020
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/23352 - Offene Fragen bezüglich des mutmaßlichen Anschlags auf Alexej Nawalny
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus
Hampel, Dr. Roland Hartwig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/23352 –
Offene Fragen bezüglich des mutmaßlichen Anschlags auf Alexej Nawalny
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Jede Regierung benötigt eine kritische Begleitung, mitunter auch eine sehr
unbequeme. Dieser Aufgabe widmet sich Alexej Nawalny in Russland seit
Jahren an führender Stelle.
Am 20. August 2020 stellten sich bei ihm derart ernsthafte gesundheitliche
Probleme ein, dass der Flug von Tomsk nach Moskau, auf dem er sich befand,
für eine Notlandung in Omsk unterbrochen wurde, damit ihm medizinische
Notfallhilfe zuteil werden konnte (https://www.reuters.com/article/us-russia-p
olitics-navalny-health-exclus-idUSKBN265298). Die russischen Ärzte stellten
hierbei eine natürliche Ursache der besorgniserregenden gesundheitlichen
Situation Alexej Nawalnys fest und bekräftigen ihre Untersuchungsergebnisse
seitdem (ebd.).
Am 22. August 2020 gelangte Alexej Nawalny mit einem von der Stiftung
„Cinema for Peace“ gecharterten Flugzeug nach Berlin, um in der „Charité“
untersucht und weiterbehandelt zu werden (https://www.zeit.de/politik/auslan
d/2020-08/alexej-nawalny-berlin-charite). Wiederum zwei Tage später, am
24. August 2020, postulierte das Krankenhaus in einer Presseerklärung, Alexej
Nawalny sei vergiftet worden (https://www.charite.de/service/pressemitteilun
g/artikel/detail/zweites_statement_der_charite_klinische_befunde_weisen_au
f_vergiftung_von_alexei_nawalny_hin/).
Am 2. September 2020 gab die Bundesregierung bekannt, das Institut für
Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr habe den zweifelsfreien
Nachweis erbracht, dass Alexej Nawalny mit Nowitschok kontaminiert
worden sei (https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/suche/erklaerung-der-bunde
sregierung-im-fall-nawalny-1781790). Der Bundesminister des Auswärtigen
Heiko Maas erklärte daraufhin am 6. September 2020: „Wir haben große
Erwartungen an die russische Regierung, dass sie dieses schwere Verbrechen
aufklärt. Sollte sie nichts mit dem Anschlag zu tun haben, dann ist es in ihrem
eigenen Interesse, das mit Fakten zu belegen.“ (https://www.auswaertiges-am
t.de/de/newsroom/maas-bams/2381480).
Die russische Regierung entgegnet dieser Aufforderung seitdem wiederholt
mit dem Argument, die Bundesregierung enthalte ihr die notwendigen
Informationen vor, sodass umfassende und erfolgversprechende Ermittlungen von
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24493
19. Wahlperiode 19.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ihr bislang nicht hätten eingeleitet werden können (https://tass.com/world/119
9097; https://tass.com/politics/1199315; https://www.mid.ru/en/foreign_polic
y/news/-/asset_publisher/cKNonkJE02Bw/content/id/4335760; https://www.fa
z.net/aktuell/politik/ausland/russischer-oppositioneller-statement-von-alexej-n
awalny-in-charite-16954447.html; https://tass.com/politics/1202313).
Am 17. September 2020 gab das Team Nawalnys bekannt, dieser sei durch
eine Wasserflasche kontaminiert worden, die es in dessen Hotelzimmer in
Tomsk am 20. August 2020 aber sicherstellen und nach Berlin habe
verbringen können (https://meduza.io/en/feature/2020/09/17/navalny-s-team-reveals-
hotel-room-search-that-uncovered-water-bottle-with-traces-of-novichok-
typepoison). In den vier vorhergehenden Wochen hatte als die wahrscheinlichste
Version der Ursache der (mutmaßlichen) Vergiftung gegolten, dass Alexej
Nawalny am Flughafen in Tomsk durch einen Tee mit Nowitschok kontaminiert
worden sei (s. z. B. https://www.sciencemag.org/news/2020/09/how-german-
military-scientists-likely-identified-nerve-agent-used-attack-alexei-navalny#).
Die Bundesregierung erweckt nach Ansicht der Fragesteller leider den
Eindruck – exemplifiziert an den zitierten Worten des Bundesaußenministers –
die Beweislast umkehren zu wollen. Dabei gibt es Beispiele dafür, dass sich
Nowitschok sowohl im Besitz weiterer staatlicher Akteure befindet als auch
von privaten sogar bereits eingesetzt wurde.
So befanden sich Nervengifte der sogenannten Nowitschok-Gruppe bereits
Mitte der 1990er-Jahre nachweislich in den Hände krimineller Gruppen
(https://www.nytimes.com/1995/08/09/world/moscow-journal-to-the-busines
s-risks-in-russia-add-poisoning.html). Im Januar 1997 hat die „Washington
Times“ einen US-Chemiewaffenexperten zitiert, der detailliert über die
verschiedenen Nowitschok-Gifte Auskunft erteilte (https://www.globalsecurity.or
g/wmd/library/news/russia/1997/msg00043c.htm). Und 2018 gab die US-
Armee selbst bekannt, verschiedene Varianten von Nowitschok produziert zu
haben (https://drive.google.com/file/d/1aavfaGCnxx4tA3DpJMSP1UMCWlp
EYc4z/view).
Dass die Herkunft des Giftstoffes kaum zu bestimmen sei, erklärte auch Gary
Aitkenhead, der Leiter des „Defence Science and Technology Laboratory“ in
Porton Down, England. Er sagte, (sogar) während des Höhepunktes der
Skripal-Krise, sein Institut habe zwar das Nervengift als Nowitschok
identifizierten können, ein staatlicher Produzent sei aber lediglich „wahrscheinlich“,
und die Herkunft des Kampfstoffs nicht zu ermitteln (https://news.sky.com/sto
ry/porton-down-experts-unable-to-identify-precise-source-of-novichok-that-po
isoned-spy-11315387).
Die deutsch-russischen Beziehungen befinden sich nach Ansicht der
Fragesteller in der schwersten Krise seit Jahrzehnten. Es ist nach ihrer Ansicht nicht
nur im Interesse der Menschen in den beiden Ländern, sondern aller Europäer,
aus dieser Situation herauszufinden. Hierfür ist es nach Auffassung der
Fragesteller erforderlich, dass nicht nur Russland, sondern auch die
Bundesregierung zahlreiche offene Fragen beantwortet und größere Transparenz zeigt.
1. Wandte sich die Bundesregierung an „Cinema for Peace” (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), um Alexej Nawalny zur Behandlung an die
Charité zu bringen, oder kam diese auf die Bundesregierung zu (bitte
auch den entsprechenden Zeitpunkt angeben)?
Nachdem Alexej Nawalny in Russland Opfer eines Verbrechens wurde und
schwer erkrankte, haben sich seine Angehörigen und die private Initiative
„Cinema for Peace“ an die Bundesregierung gewandt und um Ermöglichung der
Einreise zur medizinischen Behandlung gebeten. Aufgrund der humanitären
Notlage hat die Bundesregierung diesem Wunsch stattgegeben.
2. Mit welchen russischen Stellen stand die Bundesregierung bzw. „Cinema
for Peace“ nach Kenntnis der Bundesregierung in Kontakt, um den Flug
Alexej Nawalnys nach Berlin zu gewährleisten?
Die Bundesregierung stand zu der Organisation der Einreise von Alexej
Nawalny mit der russischen Botschaft in Berlin in Kontakt. Auch der deutsche
Botschafter in Moskau stand mit russischen Regierungsstellen im Austausch. Über
Kontakte der Initiative „Cinema for Peace“ kann die Bundesregierung keine
Auskunft geben.
3. War nach Kenntnis der Bundesregierung ein oder waren mehrere
Vertreter der Bundesregierung, des deutschen diplomatischen Korps, von
deutschen politischen Stiftungen, deutschen Behörden, im Auftrag der
deutschen Regierung oder Behörden handelnde Personen während des Fluges
Alexej Nawalnys nach Berlin an Bord?
Nein.
4. Ist der Bundesregierung bekannt bzw. hat sie sich um Informationen
bemüht, ob das medizinische Personal, das Nawalny Ersthilfe leistete, auf
Vergiftungsspuren untersucht wurde, Schutzkleidung getragen hat oder
Krankheitssymptome zeigte, da sich Nowitschok-Spuren an Alexej
Nawalnys Körper befunden haben sollen (https://www.zeit.de/2020/38/d
eutsch-russische-beziehung-alexej-nawalny-nord-stream-2/komplettans
icht)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zum Sachverhalt.
5. Hat die Bundesregierung Anstrengungen unternommen, bzw. mit
welchen Behörden oder Einrichtungen wurde wann kommuniziert, um von
Alexej Nawalny in Omsk zurückgelassenes persönliches Eigentum
(Kleidung u. a.) zu ihm transferieren zu können, und wenn ja, welcher Art
waren diese Anstrengungen?
Die Bundesregierung hat in dieser Hinsicht keine Aktivitäten unternommen.
6. Haben die Mitglieder des deutschen Teams in Omsk bzw. von dort auf
dem Flug nach Deutschland Schutzkleidung getragen, bzw. wurden sie
nachträglich auf eine mögliche Kontaminierung untersucht, und falls
nein, warum nicht?
Der Evakuierungsflug für Alexej Nawalny wurde von einer privaten
Rettungsorganisation durchgeführt. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse
vor.
7. Zu welchen Erkenntnissen ist nach Kenntnis der Bundesregierung das
deutsche medizinische Personal gelangt, das Alexej Nawalny in Omsk,
vor seinem Transport nach Deutschland, untersucht hat?
Die Feststellung der Transportfähigkeit war Gegenstand von
Presseberichterstattung.
8. Wie viele Mediziner aus welcher Fachrichtung gehörten nach Kenntnis
der Bundesregierung dem Team an, das Alexej Nawalny nach
Deutschland gebracht hat (bitte zudem ggf. den wissenschaftlichen Titel
angeben)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gehörte ein auf den Transport von
Schwerkranken spezialisierter Mediziner dem Team an.
9. Haben die in Frage 7 erfragten deutschen Mediziner nach Kenntnis der
Bundesregierung Einsicht in die Akten ihrer russischen Kollegen, die
Alexej Nawalny zuvor behandelt und untersucht haben, nehmen oder
sich mit ihnen austauschen können?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
10. Wie genau wurde Alexej Nawalny nach Kenntnis der Bundesregierung
während des Fluges nach Deutschland medizinisch betreut?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
11. Über welche medizinische Ausstattung verfügte nach Kenntnis der
Bundesregierung das Flugzeug, mit dem Alexej Nawalny von Omsk nach
Berlin geflogen wurde?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
12. Hat die russische Seite darum ersucht oder gab es ein deutsches
Anerbieten, dass ein russischer Mediziner am Transport nach Deutschland bzw.
an den Untersuchungen in Berlin teilnehmen könnte?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
13. Wie schätzt die Bundesregierung die Kooperation des deutschen Teams
mit seinen russischen Kollegen in Moskau bzw. Omsk auf diplomatischer
und medizinischer Ebene ein?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Der
Evakuierungsflug für Alexej Nawalny wurde von einer privaten Rettungsorganisation
durchgeführt. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
14. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten des
Transports, wer hat diese getragen, und welche Privatperson bzw.
welches Unternehmen ist Eigentümer des Flugzeugs?
Die Bundesregierung verweist auf die die Antwort auf die Schriftliche Frage 49
des Abgeordneten Martin Sichert auf Bundestagsdrucksache 19/22308.
Außerdem wird auf die presseöffentlichen Äußerungen von Alexej Nawalny
zur Übernahme der Kosten hingewiesen.
Zur Frage der Eigentümerschaft des Evakuierungsflugzeugs liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
15. War der Bundesregierung bereits zum Zeitpunkt des Fluges von Omsk
nach Berlin bekannt, dass der Gründer von „Cinema for Peace“ dem Stab
Nawalnys auf dessen Bitte hin gestattet haben soll, die Wasserflaschen,
von denen eine kontaminiert gewesen sein soll, im Rettungsflugzeug
mitzunehmen (https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/nawalnyjs-ver
giftung-was-geschah-in-zimmer-239-16958702-p2.html)?
Nein.
16. Wo bzw. bei wem befand sich die (mutmaßlich) kontaminierte
Wasserflasche während des Fluges von Omsk nach Berlin nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
17. Hat „Cinema for Peace“ seit ihrer Gründung im Jahre 2002 Mittel aus
dem Bundeshaushalt erhalten (ggf. nach Haushaltstitel, Förderhöhe und
Jahr aufschlüsseln)?
„Cinema for Peace“ erhielt im Rahmen einer Projektförderung im Jahr 2012
eine Zuwendung in Höhe von 250.000 Euro und 2013 eine Zuwendung in Höhe
von 44.040 Euro aus dem Stabilitätspakt für Südosteuropa (Kapitel 0502, 687
74).
18. Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Quellen sich die Stiftung
„Cinema for Peace“ finanziert, hat sie sich um entsprechende
Informationen bemüht, bzw. hält sie diese für relevant?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu den Finanzierungsquellen
der Stiftung „Cinema for Peace“ vor. Die unter Frage 17 genannten
Projektförderungen erfolgten unter Beachtung der geltenden Auszahlungskriterien.
19. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Kosten von
Alexej Nawalnys Krankenhausaufenthalt von Privatpersonen
übernommen werden (https://www.deutschlandfunk.de/nawalny-privatleute-sage
n-uebernahme-der-behandlungskosten.1939.de.html?drn:news_id=117
3430)?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 49
des Abgeordneten Martin Sichert auf Bundestagsdrucksache 19/22308 und auf
die Antwort zu Frage 14.
20. Ist der Bundesregierung bekannt, um wen es sich bei den in Frage 19
erwähnten Privatpersonen ggf. handelt?
Die Bundesregierung verfügt über keine über die presseöffentlichen
Äußerungen von Alexej Nawalny zu diesem Thema hinausgehenden Erkenntnisse.
21. Aus welchen Gründen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die
Presseerklärung der „Charité“ vom 24. August 2020, in der eine
Vergiftung Alexej Nawalnys postuliert wurde, vom Unternehmenssprecher des
Krankenhauses, nicht jedoch von dem die Behandlung leitenden Arzt
gezeichnet oder mitgezeichnet (https://www.charite.de/service/pressemitteil
ung/artikel/detail/zweites_statement_der_charite_klinische_befunde_wei
sen_auf_vergiftung_von_alexei_nawalny_hin/)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
22. Hat die Bundesregierung in Anbetracht der politischen Tragweite der
Vorgänge erwogen, insbesondere aufgrund der von der Bundesregierung
bekanntgegebenen Vergiftung Alexej Nawalnys, auch Angehörige bzw.
Vertreter eines oder mehrerer weiterer Länder in die Untersuchungen mit
einzubeziehen, und wenn ja, inwiefern?
Die Bundesregierung hat die Organisation für das Verbot Chemischer Waffen
(OVCW) als international zuständige Organisation um technische
Unterstützung gebeten. Weiterhin bat sie die Bundesregierung Frankreich und Schweden
um die Analyse von biomedizinischen Proben von Alexej Nawalny.
23. Unterstützt die Bundesregierung den am 15. September 2020
unterbreiteten Vorschlag Josep Borrells, des „Hohen Vertreters der EU für Außen-
und Sicherheitspolitik“, das von der EU geplante globale
Menschenrechts-Sanktionsregime nach Alexej Nawalny zu benennen (https://medu
za.io/en/news/2020/09/15/eu-foreign-minister-calls-for-naming-global-h
uman-rights-sanctions-regime-after-alexey-navalny?utm_source=email&
utm_medium=briefly&utm_campaign=2020-09-16)?
Mit dem derzeit auf EU-Ebene diskutierten globalen
Menschenrechtssanktionsregime verfolgt die Europäische Union das Ziel, ihr Instrumentarium für
Reaktionen auf schwerste Menschenrechts-verletzungen weltweit zu ergänzen.
Anders als in anderen Rechtssystemen besteht in der Europäischen Union nicht die
Tradition, Rechtsakte nach Personen zu benennen.
24. Trifft es zu, dass die Bundesregierung den (mutmaßlichen) Einsatz von
Nowitschok gegen Nawalny als Verletzung der Chemiewaffenkonvention
betrachtet (https://www.nytimes.com/2020/09/14/world/europe/navalny-
novichok.html)?
Die Bundesregierung hat in ihrer Erklärung vom 14. September 2020 deutlich
gemacht, dass es sich bei der Vergiftung von Alexej Nawalny mit einem
chemischen Nervenkampfstoff um einen schwerwiegenden Verstoß gegen das
Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) handelt.
Unter anderem verpflichtet das CWÜ die Vertragsstaaten, unter keinen
Umständen jemals chemische Waffen zu entwickeln, herzustellen, auf andere Weise zu
erwerben, zu lagern oder zurückzubehalten oder chemische Waffen an
irgendjemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben; chemische Waffen
einzusetzen; militärische Vorbereitungen für den Einsatz chemischer Waffen zu treffen;
irgendjemanden in irgendeiner Weise zu unterstützen, zu ermutigen oder zu
veranlassen, Tätigkeiten vorzunehmen, die einem Vertragsstaat aufgrund dieses
Übereinkommens verboten sind.
25. Ist der Bundesregierung der Vorschlag bekannt, den Fall Nawalny
ausschließlich bzw. auch internationaler Verantwortung, etwa den Vereinten
Nationen oder dem Europarat, zu überantworten (https://www.faz.net/akt
uell/politik/inland/roettgen-fuer-internationale-untersuchung-im-fall-naw
alnyj-16960181.html), und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes
Handeln zieht die Bundesregierung hieraus?
Der Bundesregierung ist der Vorschlag bekannt.
Die Bundesregierung hat nach dem zweifelsfreien Nachweis der Vergiftung
von Alexej Nawalny mit einem chemischen Nervenkampfstoff die dafür
zuständige OVCW eingeschaltet. Weiterhin wird auf die Antwort auf die
Schriftliche Frage 69 des Abgeordneten Leif-Erik Holm auf Bundestagsdrucksache
19/23454 verwiesen.
26. Steht die Bundesregierung mit russischen Behörden in Kontakt bezüglich
der von Russland eingeleiteten Vorermittlungen, hat sie sich darum
bemüht, oder ist dies von Russland vorgeschlagen worden?
Die Bundesregierung hat vier Rechtshilfeersuchen von der Russischen
Föderation erhalten, die im Zusammenhang mit den Vorermittlungen im Fall Nawalny
stehen. Sie wurden nach erster Prüfung an die zuständigen Behörden zur
weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
In einem Schreiben vom 28. Oktober 2020 hat die Bundesregierung die
Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation über den Stand der Verfahren
in Deutschland unterrichtet und sie um eine ergänzende Stellungnahme wie
auch die Beantwortung noch offener Fragen zum weiteren Vorgehen gebeten.
27. Ist es zutreffend, dass Russland der Bundesregierung am 2. September
oder möglicherweise 1. September 2020 zahlreiche detaillierte Fragen
zum Gesundheitszustand Alexej Nawalnys gestellt und sie dazu
aufgefordert hat, Russland die Kenntnisse dazu zur Verfügung zu stellen
(https://www.reuters.com/article/us-russia-politics-navalny/russia-asks-g
ermany-for-copious-details-of-poison-tests-on-navalny-idUSKBN25
T18K), und wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert?
Detaillierte Fragen der russischen Seite vom 1. oder 2. September 2020 sind
der Bundesregierung nicht bekannt. Am 2. September 2020 wurde der
russische Botschafter zu einem Gespräch ins Auswärtige Amt gebeten und über den
Sachverhalt unterrichtet, wonach bei Alexej Nawalny eine Vergiftung mit
einem chemischen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe zweifelsfrei
nachgewiesen wurde.
28. Aus welchen Gründen wurde trotz der Bedeutung des Falls das am
27. August 2020 übermittelte Rechtshilfeersuchen der
Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation der Landesjustizverwaltung Berlin
erst am 4. September zugeleitet (https://russische-botschaft.ru/de/2020/0
9/06/offizielle-sprecherin-des-aussenministeriums-russlands-maria-sacha
rowa-ueber-interview-von-aussenminister-deutschlands-heiko-maas-fue
r-bild-am-sonntag/)?
Das Ersuchen ging beim Bundesamt für Justiz ein, das vor einer Weiterleitung
eines Rechtshilfeersuchens gemeinsam mit den für eine Bewilligung
zuständigen Stellen regelmäßig zunächst prüfen muss, ob offensichtliche
Bewilligungshindernisse vorliegen.
29. Ist das am 11. September 2020 von den zuständigen russischen Behörden
angekündigte weitere Rechtshilfeersuchen, bei dem es u. a. darum gehen
soll, ob russische Ermittler nach Deutschland kommen dürfen sowie ein
russischer Experte mit Alexej Nawalny sprechen bzw. mit den deutschen
Ärzten und Experten zusammenarbeiten kann, nach Kenntnis der
Bundesregierung bei den deutschen Behörden eingetroffen (https://xn--9
0antjiff.xn--b1aew.xn--p1ai/news/item/21120593/, 11. September 2020),
bzw. wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 26.
30. Ist die Bundesregierung an Russland herangetreten, um deutschen
Ermittlern vor Ort in Tomsk bzw. Omsk Ermittlungen gestatten zu lassen,
und wenn nein, warum nicht?
Bei dem Angriff zum Nachteil von Alexej Nawalny handelt es sich um eine
mutmaßlich in Russland begangene Tat gegen einen russischen
Staatsangehörigen. Somit sind allein die Strafverfolgungs-behörden der Russischen
Föderation zuständig, diese Straftat zu verfolgen.
31. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber oder diese zu erlangen
versucht, inwiefern russische Behörden Personen, die mit Alexej Nawalny
zwischen dem Zeitpunkt seiner (mutmaßlichen) Vergiftung im Hotel in
Tomsk und dem Beginn seiner medizinischen Betreuung in Omsk einige
Stunden später in Kontakt getreten sein könnten (beispielsweise die
Begleiter Nawalnys, Hotel- und Flughafenpersonal, Mitreisende im
Flugzeug), auf eine mögliche Kontaminierung untersucht haben (https://ww
w.rferl.org/a/russian-interior-ministry-wants-to-question-navalny-in-ger
many/30833448.html), bzw.
a) hat die Bundesregierung Bemühungen unternommen, diese
Kenntnisse zu erlangen?
b) ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich aus dem bezeichneten
Personenkreis eine oder mehrere Personen kontaminiert haben
könnten?
c) besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob sich Personen
kontaminiert haben, und hat sie ggf. medizinische Unterstützung
angeboten?
Die Fragen 31a bis 31c werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Darüber hinaus
wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
32. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass alle Augenzeugen,
einschließlich der fünf Personen, die mit Alexej Nawalny in Tomsk
gewesen sind, von russischen Untersuchungsbehörden befragt wurden und
zudem ungehinderte Kontakte mit der russischen und westlichen Presse
unterhielten und Maria Pewtschich (Pevchikh) hierbei die einzige
Ausnahme darstellt (https://www.mid.ru/en/foreign_policy/news/-/asset_publ
isher/cKNonkJE02Bw/content/id/4339134; https://www.themoscowtime
s.com/2020/09/11/russian-police-seek-to-question-navalny-in-germany-
3-a71416)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
33. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Information zu, das es sich
bei dem Nowitschok, das das Institut für Pharmakologie und Toxikologie
der Bundeswehr in München identifiziert hat, um eine Variante handelt,
„die noch giftiger ist als der Stoff, mit dem 2018 der russische Ex-Agent
Sergej Skripal und seine Tochter vergiftet wurden“, noch „härter“ sei als
die bislang bekannten Nowitschok-Verbindungen (https://www.spiege
l.de/politik/deutschland/alexej-nawalny-polizei-verschaerft-
bewachunga-f5be0a59-4066-4f02-aa72-43fd8b6b43b0; https://www.spiegel.de/polit
ik/deutschland/alexej-nawalny-sollte-im-flugzeug-sterben-neue-ermittlun
gsergebnisse-a-48de45f2-6335-4606-bb7f-2e9fc98f1e75)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
34. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Information zu, dass die
Substanz „nur in einem militärischen Speziallabor in Russland“
hergestellt werden könnte (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/alexej-n
awalny-polizei-verschaerft-bewachung-a-f5be0a59-4066-4f02-aa72-43fd
8b6b43b0; bitte begründen)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage Nr. 69
des Abgeordneten Leif-Erik Holm auf Bundestagsdrucksache 19/23454
verwiesen.
35. Waren an den Tests, die erstmals eine (mutmaßliche) Kontaminierung
Alexej Nawalnys mit Nowitschok identifizierten,
a) ausschließlich deutsche Experten am Institut für Pharmakologie und
Toxikologie der Bundeswehr (IPTB) beteiligt,
b) Experten auch aus anderen Ländern beteiligt und wurden am IPTB
durchgeführt (diese Länder sowie das Zahlenverhältnis zwischen
deutschen und ausländischen Experten bitte benennen),
c) überwiegend ausländische Experten unter Beteiligung deutscher
Experten an der Untersuchung an einem Standort außerhalb
Deutschlands beteiligt (das Land sowie das Zahlenverhältnis zwischen
deutschen und ausländischen Experten bitte benennen),
d) ausschließlich ausländische Experten an einem Standort außerhalb
Deutschlands beteiligt, und wurden die Untersuchungsergebnisse
lediglich dem IPTB in München mitgeteilt (das Land bitte benennen)?
Die Fragen 35a bis 35d werden in einer zusammengefassten Antwort
beantwortet.
Der erstmalige zweifelsfreie Nachweis der Vergiftung Alexej Nawalnys mit
einem chemischen Nervenkampfstoff der sogenannten Nowitschok-Gruppe
wurde am Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr (IPTB)
erbracht. Ausländische Experten waren dabei nicht beteiligt.
36. Kann die Bundesregierung einen Medienbericht bestätigen, es handele
sich bei dem eingesetzten Nowitschok um eine Variante, die auch durch
Einatmen in den Körper gelangen könne (https://www.tagesschau.de/ausl
and/nawalny-vergiftung-101.html), und wenn ja, beruhend auf welchen
Erkenntnissen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
37. Haben sich die Untersuchungen des IPTB, ebenso wie die französischen
bzw. schwedischen Labors (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgescheh
en/2020-09/alexej-nawalny-vergiftung-putin-kritiker-russland-befund),
außer den Spuren, die auf der kontaminierten Wasserflasche aufgefunden
worden waren, noch auf eine weitere Quelle stützen können?
Die Untersuchungsergebnisse des IPTB sowie des französischen und des
schwedischen Labors basierten auf biomedizinischen Proben, die bei Alexej
Nawalny entnommen wurden.
38. Kann die Bundesregierung den Medienbericht bestätigen, dass die
Wasserflasche von Maria Pewtschich nach Berlin gebracht wurde (https://ww
w.proekt.media/investigation/gde-otravili-navalnogo/)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
39. Hat die Bundesregierung erwogen, die aufgefundenen Nowitschok-
Spuren nicht nur in Frankreich und Schweden (s. o.), sondern auch in
Russland untersuchen zu lassen, bzw. ist die Bundesregierung ggf. mit
diesem Vorschlag an Russland herangetreten (bitte begründen)?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu den Fragen 22 und 67.
40. Ist die russische Führung an die Bundesregierung herangetreten, um den
festgestellten Giftstoff in einem russischen Labor untersuchen zu lassen,
und wenn ja, wann, und wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 67 verwiesen.
41. Wiesen die aufgefundenen Spuren von Nowitschok eine flüssige oder
eine Pulverform auf (https://www.sciencemag.org/news/2020/09/how-ger
man-military-scientists-likely-identified-nerve-agent-used-attack-
alexeinavalny)?
Die aufgefundenen Spuren geben keinen Hinweis auf den ursprünglichen
Aggregatzustand der verwendeten Substanz.
42. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Auffassung des
Chemiewaffenexperten Dr. Marc-Michael Blum zu, dass Nowitschok zumindest
zwei Wochen nach der Kontaminierung noch nachzuweisen sei (https://m
eduza.io/en/feature/2020/09/03/there-are-better-poisons-if-you-really-wa
nt-to-kill-someone?utm_source=email&utm_medium=briefly&utm_cam
paign=2020-09-15), und wenn ja, worauf beruhen diese Erkenntnisse?
Alexej Nawalny wurde am 20. August 2020 auf russischem Territorium mit
einer Nowitschok-Substanz vergiftet. Die unabhängigen Labore der OVCW
sowie das französische und das schwedische Labor haben in den
biomedizinischen Proben von Alexej Nawalny, die am 5. und am 6. September 2020
genommen wurden, die Kontaminierung zweifelsfrei nachgewiesen.
43. Wie lange können nach Kenntnis der Bundesregierung Spuren des vom
IPTB identifizierten Nowitschoks im menschlichen Körper bzw.
außerhalb des Körpers, z. B. auf einer Wasserflasche, nachgewiesen werden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sinken die Möglichkeiten eines
Nachweises des identifizierten Nervenkampfstoffs aus der sogenannten Nowitschok-
Gruppe durch den biologischen Abbauprozess mit Zeitablauf.
44. Trifft es zu, dass sich die gefundene Nowitschok-Verbindung auf der
Liste der „Organisation für das Verbot chemischer Waffen“ (OPCW)
befindet (https://www.tagesschau.de/ausland/nawalny-bundesregierung-opcw-
101.html)?
Die bei Alexej Nawalny nachgewiesene Substanz aus der Nowitschok-Gruppe
befindet sich nicht auf der Chemikalienliste der OVCW.
45. Hat die Bundesregierung sämtliche ihr zur Verfügung stehenden
Informationen der OPCW zur Verfügung gestellt, und ggf. wann, bzw. warum
nicht?
Die Bundesregierung hat die OVCW am 3. September 2020 mit einem
Schreiben an den OVCW-Generaldirektor darüber informiert, dass die Analyse
biomedizinischer Proben von Alexej Nawalny in Deutschland ergeben hat, dass
dieser mit einem chemischen Kampfstoff aus der Nowitschok-Gruppe vergiftet
worden ist. Im Zusammenhang mit der Bitte der Bundesregierung um
technische Unterstützung hat die OVCW daraufhin eigene biomedizinische Proben
von Alexej Nawalny sichergestellt und untersucht. Um die Unabhängigkeit der
Untersuchungsergebnisse zu wahren, hat die Bundesregierung der OVCW
keine Labor- oder Untersuchungsergebnisse übermittelt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 75 verwiesen.
46. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Frankreich und Schweden, in
deren Laboren die Angaben des IPTB bestätigt wurden (https://www.tag
esspiegel.de/politik/nawalny-mit-nowitschok-vergiftet-labore-in-frankrei
ch-und-schweden-bestaetigen-deutschen-befund/26184898.html),
sämtliche ihrer gewonnenen Erkenntnisse der OPCW übermittelt?
Frankreich und Schweden haben die Erkenntnisse ihrer Speziallabore der
Bundesregierung mitgeteilt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
47. Trifft es zu, dass die Bundesregierung Frankreich und Schweden vor der
Übermittlung von Angaben an die OPCW gebeten hat, die Substanz in
ihren Laboren untersuchen zu lassen (https://www.heise.de/tp/features/B
undesregierung-erklaert-zwei-unabhaengige-Militaerlabors-haetten-den-
Nowitschok-Nachweis-des-4893715.html), und wenn ja, aus welchen
Gründen?
Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. Die Entnahme von
biomedizinischen Proben durch Schweden, Frankreich und die OVCW fand nahezu
zeitgleich statt: am 5. September 2020 durch Schweden, am 6. September 2020
durch Frankreich und die OVCW.
48. Wann wurden für die Labore in Frankreich, Schweden sowie der OPCW
nach Kenntnis der Bundesregierung Proben entnommen?
Auf die Antwort zu Frage 47 wird verwiesen.
a) Wann wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung analysiert?
Zum Zeitpunkt der Probenanalyse in den Laboren von Schweden und
Frankreich sowie bei der OVCW liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
b) Um welche Proben handelte es sich nach Kenntnis der
Bundesregierung, etwa um Blut- oder Urinproben Alexej Nawalnys, von der
Wasserflasche oder etwas anderem?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden biomedizinische Proben
untersucht.
49. Wann wurden der Bundesregierung die Ergebnisse der Labore aus
Frankreich, Schweden und von der OPCW mitgeteilt?
Die Labore aus Schweden und Frankreich haben der Bundesregierung am 7.
bzw. am 10. September 2020 die deutschen Untersuchungsergebnisse bestätigt.
Das Ergebnis der OVCW wurde der Bundesregierung am 5. Oktober 2020
mitgeteilt.
50. Hat die Bundesregierung einzelnen EU- und NATO-Partnern – und wenn
ja, welchen – oder allen dieselben in Frage 45 erfragten Informationen
zur Verfügung gestellt, und geschah dies frühzeitiger, zeitgleich oder im
Nachgang zu den Informationen, die der OPCW übermittelt wurden?
Die Bundesregierung hat die EU-Mitgliedsstaaten in ihrer Gesamtheit am
2. September 2020 sowie die NATO-Bündnispartner in ihrer Gesamtheit am
3. September 2020 schriftlich über den zweifelsfreien Nachweis eines
chemischen Kampfstoffs aus der Nowitschok-Gruppe als Ursache der Vergiftung
informiert.
51. Trifft es zu, wie der „DER SPIEGEL“ berichtet, dass Blut- und
Urinproben Alexej Nawalnys der OPCW erst am Wochenende des 5. und 6.
September 2020 zur Verfügung gestellt wurden, nachdem sich Alexej
Nawalny bereits annähernd zwei Wochen in Deutschland befunden hatte
(https://www.spiegel.de/politik/deutschland/alexej-nawalny-sollte-im-flu
gzeug-sterben-neue-ermittlungsergebnisse-a-48de45f2-6335-4606-bb7f-
2e9fc98f1e75), und wenn ja, warum?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 45 und 47 verwiesen.
52. Trifft die Information zu, dass die Vertragsstaaten im Fall eines Einsatzes
chemischer Waffen sämtliche Daten der OPCW übermitteln müssen und
diese die folgenden Untersuchungen beaufsichtigt (https://www.intelline
ws.com/germany-hands-over-its-novichok-investigation-data-to-opcw-19
1613/; bitte begründen)?
Das CWÜ sieht keine derartigen Regelungen vor.
53. Aufgrund welcher Erwägungen hat sich die Bundesregierung
a) lediglich hinsichtlich des Artikels VIII Absatz 38 Buchstabe e des
Chemiewaffenverbots an die OPCW gewandt (https://www.bundesre
gierung.de/breg-de/suche/erklaerung-der-bundesregierung-zum-fall-n
awalny-1786432), der technische Unterstützung durch die OPCW
ermöglicht,
Die Bundesregierung hat dieses Vorgehen gewählt, um durch die zuständige
internationale Organisation eine unabhängige Überprüfung der deutschen
Erkenntnisse zu ermöglichen.
b) an die OPCW, nicht jedoch bezüglich des Artikels IX des
Chemiewaffenübereinkommens (https://www.opcw.org/sites/default/files/docume
nts /CWC/CWC_en.pdf), gewandt, obgleich die Bundesregierung
selbst konstatiert, dass „ein schwerwiegender Verstoß gegen das
Chemiewaffenübereinkommen“ vorliege (https://www.bundesregierun
g.de/breg-de/suche/erklaerung-der-bundesregierung-zum-fall-nawaln
y-1786432) und auch Russland seine Bereitschaft zu einer
Untersuchung gemäß dieses Artikels erklärt hat (https://tass.com/politics/119
9427),
Die Bundesregierung hat Russland wiederholt dazu aufgerufen, sich zum Fall
Nawalny zu erklären und darzulegen, wie ein russischer Staatsangehöriger auf
russischem Territorium mit einem chemischen Nervenkampfstoff vergiftet
werden konnte. Eine Veranlassung, auf Art. IX des CWÜ zurückzugreifen, bestand
in diesem Zusammenhang nicht.
c) entschlossen, sich erst rund vier Wochen nach der Vergiftung Alexej
Nawalnys hinsichtlich des Artikels VIII Absatz 38 Buchstabe e des
Chemiewaffenübereinkommens an die OPCW zu wenden (https://ww
w.opcw.org/media-centre/news/2020/09/opcw-provides-technical-assi
stance-germany-regarding-allegations-chemical)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 45 verwiesen.
54. Wann hat die Bundesregierung die OPCW erstmals um die Entsendung
von Fachleuten an die Charité gebeten, um Nawalny Blut- und
Urinproben abzunehmen, und wann kam die der Bitte nach?
Die Bundesregierung hat das Ersuchen um technische Hilfe nach Artikel VIII,
38(e) CWÜ am 4. September 2020 dem Generaldirektor der OVCW übergeben.
Weiterhin verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 45.
55. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Medienbericht zu, dass
Nowitschok-Spuren in Deutschland lediglich auf der sichergestellten
Wasserflasche, nicht jedoch in Alexej Nawalnys Körper festgestellt
werden konnten (https://www.proekt.media/investigation/gde-otravili-navaln
ogo/), und wenn ja, inwiefern?
Der Medienbericht trifft nach Kenntnis der Bundesregierung nicht zu.
56. Trifft die Information zu, dass sich Maria Pewtschich mit auf dem
Rettungsflug für Alexej Nawalny von Omsk nach Berlin befunden hat
(https://meduza.io/en/feature/2020/09/11/russian-police-officials-make-f
alse-claims-about-anti-corruption-foundation-employee-evading-questio
ning), und wenn ja, worauf beruhen die Erkenntnisse der
Bundesregierung?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
57. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Alexej Nawalny erst im
Flugzeug von Omsk nach Berlin in Kontakt mit der kontaminierten
Wasserflasche kam, und wenn ja, inwiefern?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
58. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass das Gift, das sich auf der
Wasserflasche befunden haben soll, nicht auch im darin befindlichen
Wasser aufgelöst gewesen sein kann, weil Alexej Nawalny dies
ansonsten nicht überstanden haben könnte (https://www.nzz.ch/international/rus
sland-nawalny-wurde-schon-im-hotel-vergiftet-ld.1577162), und wenn
ja, inwiefern?
Zu hypothetischen Fragestellungen äußert sich die Bundesregierung
grundsätzlich nicht.
59. Sind die von der Bundesregierung am 11. September 2020 erwähnten
„Schritte zur Beweissicherung“ nunmehr abgeschlossen, und inwiefern
bzw. wann werden diese veröffentlicht (https://www.tagesschau.de/inlan
d/nawalny-befragung-103.html)?
Die Bundesregierung hat die OVCW im Rahmen einer technischen
Unterstützung nach Art. VIII, 38(e) CWÜ gebeten, bei Alexej Nawalny biomedizinische
Proben zu entnehmen und diese durch Referenzlabore der Organisation
untersuchen zu lassen. Hierbei handelte es sich um Schritte zur Beweissicherung, die
mit diesen Maßnahmen abgeschlossen sind. Über den weiteren Umgang mit
Ergebnissen wird die Bundesregierung entscheiden.
60. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber – und falls ja, welchen Inhalts
– oder diese zu erlangen versucht, ob die kontaminierte Flasche vom
Hotel zur Verfügung gestellt worden war oder beispielsweise von einem
Mitglied des Teams Nawalnys erworben worden war (https://meduza.io/e
n/feature/2020/09/17/navalny-s-team-reveals-hotel-room-search-that-unc
overed-water-bottle-with-traces-of-novichok-type-poison)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
61. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Erklärung Maria
Pewtschichs zu, dass sie die kontaminierte Wasserflasche mit nach Berlin
brachte (https://www.proekt.media/investigation/gde-otravili-navaln
ogo/)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
62. Auf welche Art und Weise ist es nach Kenntnis der Bundesregierung
Maria Pewtschich ggf. gelungen, eine hochgiftige Substanz von Tomsk
über Omsk nach Berlin zu verbringen, ohne sich und andere ernsthaft zu
gefährden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
63. Besitzt die Bundesregierung gesicherte Erkenntnisse darüber, dass
Alexej Nawalny in dem Zimmer übernachtet hat, in dem sich die fragliche
Flasche befand und er in Kontakt mit ihr gekommen sein könnte?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
64. Hat die Bundesregierung Untersuchungen darüber anstellen lassen, weil
sich Spuren von Nowitschok an Alexej Nawalnys Händen befunden
haben sollen, ob sich dessen Fingerabdrücke auf der kontaminierten
Flasche nachweisen lassen (https://www.zeit.de/2020/38/deutsch-russische-
beziehung-alexej-nawalny-nord-stream-2/komplettansicht)?
Zur Frage der Fingerabdrücke liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor.
65. Hat die Bundesregierung darauf hingewirkt, dass von der mit
Nowitschok kontaminierten Flasche Fingerabdrücke abgenommen und
identifiziert worden sind, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, welche
Personen konnten ggf. identifiziert werden, und wenn nein, warum nicht?
Die Einleitung kriminaltechnischer Untersuchungen liegt nicht in der
Zuständigkeit der Bundesregierung. Auf die Antwort zu den Fragen 30 und 64 wird
verwiesen.
66. Haben deutsche Ermittlungsbehörden Maria Pewtschich befragt – falls
nein, warum nicht –, und trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der
Bericht zu, dass sie Alexej Nawalny regelmäßig im Krankenhaus
aufsuche (https://www.bbc.com/russian/features-54204627)?
Eine Beantwortung der Frage muss im Hinblick auf die laufenden
Rechtshilfeersuchen unterbleiben. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen
Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen
Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange
das Informationsinteresse des Parlaments hinter den konkret berechtigten
Geheimhaltungsinteressen eines laufenden Rechtshilfeersuchens zurück. Das
Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen
Strafrechtspflege leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls
Verfassungsrang.
67. Ist die Bundesregierung in der Lage zu erklären, oder bereit, den
russischen Behörden die genaue Formel der festgestellten Nowitschok-
Verbindung mitzuteilen, um gemeinsam zu klären, warum das Gift, falls es
sich auf der Wasserflasche befunden habe sollte, erst mit einer
mehrstündigen Verzögerung zwischen seiner Abreise aus dem Hotel und dem
Auftreten der Symptome im Flugzeug eine Wirkung ausübte (https://med
uza.io/en/feature/2020/09/17/navalny-s-team-reveals-hotel-room-search-t
hat-uncovered-water-bottle-with-traces-of-novichok-type-poison)?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die russischen Behörden über
eigene biomedizinische Proben von Alexej Nawalny, Umweltproben sowie über
alle weiterführenden Informationen zur Klärung des Sachverhalts und der
Ereignisse, die auf russischem Territorium stattgefunden haben, verfügen.
68. Kann die Bundesregierung zweifelsfrei belegen,
a) dass es sich bei der Wasserflasche, die nach Videoaufnahmen von
Alexej Nawalnys Mitarbeitern in dem Zimmer sichergestellt wurde,
in dem dieser übernachtet haben soll, um dieselbe Flasche handelt,
auf der später Nowitschok festgestellt wurde,
b) dass die Flasche, auf der das IPTB Nowitschok festgestellt hat,
bereits in dem Zimmer, in dem Alexej Nawalny übernachtet haben soll,
kontaminiert gewesen ist?
69. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die bei der Sicherstellung in
Tomsk mutmaßlich verwendeten Gummihandschuhe und
handelsüblichen Plastiktüten, anscheinend ohne eine Nasen-Mund-Bedeckung zu
nutzen, einen hinreichenden Schutz vor Nowitschok bieten (https://www.
youtube.com/watch?v=h0PR8pCHXec), und wenn ja, inwiefern?
70. Ist der Bundesregierung bekannt, warum erst vier Wochen nach der
(mutmaßlichen) Vergiftung die Wasserflasche als (vermeintliche) Quelle
angegeben wurde (https://www.tagesspiegel.de/politik/nawalnys-team-zu
r-vergiftung-die-flasche-war-wohl-nicht-die-quelle-des-giftes/2619486
4.html)?
71. Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass sich Alexej Nawalny
ggf. an der Wasserflasche kontaminiert haben könnte?
72. War der Bundesregierung die Wasserflasche als mögliche
Kontaminationsquelle bereits früher bekannt, und wenn ja, seit wann?
Die Fragen 68a bis 72 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
73. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Fall Nawalny abgesehen
von der Wasserflasche noch weitere Gegenstände mit Nowitschok-
Spuren?
Ja.
74. Besitzt die Bundesregierung derart fundierte Kenntnisse über die
Fähigkeiten sämtlicher anderen staatlichen und nichtstaatlichen Akteure, dass
sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von einer staatlichen
Verantwortung Russlands ausgehen kann?
Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
75. Hat die Bundesregierung die genaue Zusammensetzung der
aufgefundenen Nowitschok-Verbindung bekannt gegeben, und wenn ja, wann, und
wem, bzw. wenn nein, warum nicht?
Angesichts hoher Proliferationsrisiken hat die Bundesregierung keine
Einzelheiten zu der verwendeten Substanz bekannt gegeben.
76. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass eine genaue
Identifizierung und Benennung der Nowitschok-Substanz auch deshalb
erforderlich sind, um zu belegen, dass deren Verwendung gegen das
Chemiewaffenverbot verstoßen hat?
Das CWÜ definiert als Chemiewaffe jede toxische Substanz, mit Ausnahme
derjenigen, die für nicht verbotene Zwecke bestimmt sind. Die genaue
Identifikation und Benennung einer toxischen Chemikalie, die für andere als nach dem
CWÜ nicht verbotene Zwecke bestimmt ist, ist deshalb zur Feststellung eines
Verstoßes gegen das Chemiewaffenverbot nicht erforderlich.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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