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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Offene Fragen bezüglich des mutmaßlichen Anschlags auf Alexej Nawalny
(insgesamt 76 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
19.11.2020
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/2335214.10.2020
Offene Fragen bezüglich des mutmaßlichen Anschlags auf Alexej Nawalny
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig,
Petr Bystron, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Udo Theodor Hemmelgarn,
Dr. Lothar Maier, Dr. Robby Schlund, Tino Chrupalla, René Springer, Tobias
Matthias Peterka und der Fraktion der AfD
Offene Fragen bezüglich des mutmaßlichen Anschlags auf Alexej Nawalny
Jede Regierung benötigt eine kritische Begleitung, mitunter auch eine sehr
unbequeme. Dieser Aufgabe widmet sich Alexej Nawalny in Russland seit Jahren
an führender Stelle.
Am 20. August 2020 stellten sich bei ihm derart ernsthafte gesundheitliche
Probleme ein, dass der Flug von Tomsk nach Moskau, auf dem er sich befand, für
eine Notlandung in Omsk unterbrochen wurde, damit ihm medizinische
Notfallhilfe zuteil werden konnte (https://www.reuters.com/article/us-russia-politic
s-navalny-health-exclus-idUSKBN265298). Die russischen Ärzte stellten
hierbei eine natürliche Ursache der besorgniserregenden gesundheitlichen Situation
Alexej Nawalnys fest und bekräftigen ihre Untersuchungsergebnisse seitdem
(ebd.).
Am 22. August 2020 gelangte Alexej Nawalny mit einem von der Stiftung
„Cinema for Peace“ gecharterten Flugzeug nach Berlin, um in der „Charité“
untersucht und weiterbehandelt zu werden (https://www.zeit.de/politik/ausland/
2020-08/alexej-nawalny-berlin-charite). Wiederum zwei Tage später, am
24. August 2020, postulierte das Krankenhaus in einer Presseerklärung, Alexej
Nawalny sei vergiftet worden (https://www.charite.de/service/pressemitteilung/
artikel/detail/zweites_statement_der_charite_klinische_befunde_weisen_auf_ve
rgiftung_von_alexei_nawalny_hin/).
Am 2. September 2020 gab die Bundesregierung bekannt, das Institut für
Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr habe den zweifelsfreien Nachweis
erbracht, dass Alexej Nawalny mit Nowitschok kontaminiert worden sei
(https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/suche/erklaerung-der-bundesregierun
g-im-fall-nawalny-1781790). Der Bundesminister des Auswärtigen Heiko
Maas erklärte daraufhin am 6. September 2020: „Wir haben große Erwartungen
an die russische Regierung, dass sie dieses schwere Verbrechen aufklärt. Sollte
sie nichts mit dem Anschlag zu tun haben, dann ist es in ihrem eigenen
Interesse, das mit Fakten zu belegen.“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroo
m/maas-bams/2381480).
Die russische Regierung entgegnet dieser Aufforderung seitdem wiederholt mit
dem Argument, die Bundesregierung enthalte ihr die notwendigen
Informationen vor, sodass umfassende und erfolgversprechende Ermittlungen von ihr
bislang nicht hätten eingeleitet werden können (https://tass.com/world/1199097;
https://tass.com/politics/1199315; https://www.mid.ru/en/foreign_policy/new
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23352
19. Wahlperiode 14.10.2020
s/-/asset_publisher/cKNonkJE02Bw/content/id/4335760; https://www.faz.net/a
ktuell/politik/ausland/russischer-oppositioneller-statement-von-alexej-nawalny-
in-charite-16954447.html; https://tass.com/politics/1202313).
Am 17. September 2020 gab das Team Nawalnys bekannt, dieser sei durch eine
Wasserflasche kontaminiert worden, die es in dessen Hotelzimmer in Tomsk
am 20. August 2020 aber sicherstellen und nach Berlin habe verbringen können
(https://meduza.io/en/feature/2020/09/17/navalny-s-team-reveals-hotel-room-se
arch-that-uncovered-water-bottle-with-traces-of-novichok-type-poison). In den
vier vorhergehenden Wochen hatte als die wahrscheinlichste Version der
Ursache der (mutmaßlichen) Vergiftung gegolten, dass Alexej Nawalny am
Flughafen in Tomsk durch einen Tee mit Nowitschok kontaminiert worden sei (s. z. B.
https://www.sciencemag.org/news/2020/09/how-german-military-scientists-lik
ely-identified-nerve-agent-used-attack-alexei-navalny#).
Die Bundesregierung erweckt nach Ansicht der Fragesteller leider den
Eindruck – exemplifiziert an den zitierten Worten des Bundesaußenministers – die
Beweislast umkehren zu wollen. Dabei gibt es Beispiele dafür, dass sich
Nowitschok sowohl im Besitz weiterer staatlicher Akteure befindet als auch von
privaten sogar bereits eingesetzt wurde.
So befanden sich Nervengifte der sogenannten Nowitschok-Gruppe bereits
Mitte der 1990er-Jahre nachweislich in den Hände krimineller Gruppen
(https://www.nytimes.com/1995/08/09/world/moscow-journal-to-the-business-r
isks-in-russia-add-poisoning.html). Im Januar 1997 hat die „Washington
Times“ einen US-Chemiewaffenexperten zitiert, der detailliert über die
verschiedenen Nowitschok-Gifte Auskunft erteilte (https://www.globalsecurity.or
g/wmd/library/news/russia/1997/msg00043c.htm). Und 2018 gab die US-
Armee selbst bekannt, verschiedene Varianten von Nowitschok produziert zu
haben (https://drive.google.com/file/d/1aavfaGCnxx4tA3DpJMSP1UMCWlpE
Yc4z/view).
Dass die Herkunft des Giftstoffes kaum zu bestimmen sei, erklärte auch Gary
Aitkenhead, der Leiter des „Defence Science and Technology Laboratory“ in
Porton Down, England. Er sagte, (sogar) während des Höhepunktes der
Skripal-Krise, sein Institut habe zwar das Nervengift als Nowitschok
identifizierten können, ein staatlicher Produzent sei aber lediglich „wahrscheinlich“,
und die Herkunft des Kampfstoffs nicht zu ermitteln (https://news.sky.com/stor
y/porton-down-experts-unable-to-identify-precise-source-of-novichok-that-pois
oned-spy-11315387).
Die deutsch-russischen Beziehungen befinden sich nach Ansicht der
Fragesteller in der schwersten Krise seit Jahrzehnten. Es ist nach ihrer Ansicht nicht nur
im Interesse der Menschen in den beiden Ländern, sondern aller Europäer, aus
dieser Situation herauszufinden. Hierfür ist es nach Auffassung der Fragesteller
erforderlich, dass nicht nur Russland, sondern auch die Bundesregierung
zahlreiche offene Fragen beantwortet und größere Transparenz zeigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wandte sich die Bundesregierung an „Cinema for Peace” (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), um Alexej Nawalny zur Behandlung an die Charité
zu bringen, oder kam diese auf die Bundesregierung zu (bitte auch den
entsprechenden Zeitpunkt angeben)?
2. Mit welchen russischen Stellen stand die Bundesregierung bzw. „Cinema
for Peace“ nach Kenntnis der Bundesregierung in Kontakt, um den Flug
Alexej Nawalnys nach Berlin zu gewährleisten?
3. War nach Kenntnis der Bundesregierung ein oder waren mehrere Vertreter
der Bundesregierung, des deutschen diplomatischen Korps, von deutschen
politischen Stiftungen, deutschen Behörden, im Auftrag der deutschen
Regierung oder Behörden handelnde Personen während des Fluges Alexej
Nawalnys nach Berlin an Bord?
4. Ist der Bundesregierung bekannt bzw. hat sie sich um Informationen
bemüht, ob das medizinische Personal, das Nawalny Ersthilfe leistete, auf
Vergiftungsspuren untersucht wurde, Schutzkleidung getragen hat oder
Krankheitssymptome zeigte, da sich Nowitschok-Spuren an Alexej
Nawalnys Körper befunden haben sollen (https://www.zeit.de/2020/38/deu
tsch-russische-beziehung-alexej-nawalny-nord-stream-2/komplettansicht)?
5. Hat die Bundesregierung Anstrengungen unternommen, bzw. mit welchen
Behörden oder Einrichtungen wurde wann kommuniziert, um von Alexej
Nawalny in Omsk zurückgelassenes persönliches Eigentum (Kleidung
u. a.) zu ihm transferieren zu können, und wenn ja, welcher Art waren
diese Anstrengungen?
6. Haben die Mitglieder des deutschen Teams in Omsk bzw. von dort auf
dem Flug nach Deutschland Schutzkleidung getragen, bzw. wurden sie
nachträglich auf eine mögliche Kontaminierung untersucht, und falls nein,
warum nicht?
7. Zu welchen Erkenntnissen ist nach Kenntnis der Bundesregierung das
deutsche medizinische Personal gelangt, das Alexej Nawalny in Omsk, vor
seinem Transport nach Deutschland, untersucht hat?
8. Wie viele Mediziner aus welcher Fachrichtung gehörten nach Kenntnis der
Bundesregierung dem Team an, das Alexej Nawalny nach Deutschland
gebracht hat (bitte zudem ggf. den wissenschaftlichen Titel angeben)?
9. Haben die in Frage 7 erfragten deutschen Mediziner nach Kenntnis der
Bundesregierung Einsicht in die Akten ihrer russischen Kollegen, die
Alexej Nawalny zuvor behandelt und untersucht haben, nehmen oder sich
mit ihnen austauschen können?
10. Wie genau wurde Alexej Nawalny nach Kenntnis der Bundesregierung
während des Fluges nach Deutschland medizinisch betreut?
11. Über welche medizinische Ausstattung verfügte nach Kenntnis der
Bundesregierung das Flugzeug, mit dem Alexej Nawalny von Omsk nach
Berlin geflogen wurde?
12. Hat die russische Seite darum ersucht oder gab es ein deutsches
Anerbieten, dass ein russischer Mediziner am Transport nach Deutschland bzw. an
den Untersuchungen in Berlin teilnehmen könnte?
13. Wie schätzt die Bundesregierung die Kooperation des deutschen Teams
mit seinen russischen Kollegen in Moskau bzw. Omsk auf diplomatischer
und medizinischer Ebene ein?
14. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten des
Transports, wer hat diese getragen, und welche Privatperson bzw. welches
Unternehmen ist Eigentümer des Flugzeugs?
15. War der Bundesregierung bereits zum Zeitpunkt des Fluges von Omsk
nach Berlin bekannt, dass der Gründer von „Cinema for Peace“ dem Stab
Nawalnys auf dessen Bitte hin gestattet haben soll, die Wasserflaschen,
von denen eine kontaminiert gewesen sein soll, im Rettungsflugzeug
mitzunehmen (https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/nawalnyjs-vergiftu
ng-was-geschah-in-zimmer-239-16958702-p2.html)?
16. Wo bzw. bei wem befand sich die (mutmaßlich) kontaminierte
Wasserflasche während des Fluges von Omsk nach Berlin nach Kenntnis der
Bundesregierung?
17. Hat „Cinema for Peace“ seit ihrer Gründung im Jahre 2002 Mittel aus dem
Bundeshaushalt erhalten (ggf. nach Haushaltstitel, Förderhöhe und Jahr
aufschlüsseln)?
18. Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Quellen sich die Stiftung
„Cinema for Peace“ finanziert, hat sie sich um entsprechende
Informationen bemüht, bzw. hält sie diese für relevant?
19. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Kosten von
Alexej Nawalnys Krankenhausaufenthalt von Privatpersonen übernommen
werden (https://www.deutschlandfunk.de/nawalny-privatleute-sagen-ueber
nahme-der-behandlungskosten.1939.de.html?drn:news_id=1173430)?
20. Ist der Bundesregierung bekannt, um wen es sich bei den in Frage 19
erwähnten Privatpersonen ggf. handelt?
21. Aus welchen Gründen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die
Presseerklärung der „Charité“ vom 24. August 2020, in der eine Vergiftung
Alexej Nawalnys postuliert wurde, vom Unternehmenssprecher des
Krankenhauses, nicht jedoch von dem die Behandlung leitenden Arzt
gezeichnet oder mitgezeichnet (https://www.charite.de/service/pressemitteilung/ar
tikel/detail/zweites_statement_der_charite_klinische_befunde_weisen_au
f_vergiftung_von_alexei_nawalny_hin/)?
22. Hat die Bundesregierung in Anbetracht der politischen Tragweite der
Vorgänge erwogen, insbesondere aufgrund der von der Bundesregierung
bekanntgegebenen Vergiftung Alexej Nawalnys, auch Angehörige bzw.
Vertreter eines oder mehrerer weiterer Länder in die Untersuchungen mit
einzubeziehen, und wenn ja, inwiefern?
23. Unterstützt die Bundesregierung den am 15. September 2020
unterbreiteten Vorschlag Josep Borrells, des „Hohen Vertreters der EU für Außen-
und Sicherheitspolitik“, das von der EU geplante globale Menschenrechts-
Sanktionsregime nach Alexej Nawalny zu benennen (https://meduza.io/en/
news/2020/09/15/eu-foreign-minister-calls-for-naming-global-human-right
s-sanctions-regime-after-alexey-navalny?utm_source=email&utm_mediu
m=briefly&utm_campaign=2020-09-16)?
24. Trifft es zu, dass die Bundesregierung den (mutmaßlichen) Einsatz von
Nowitschok gegen Nawalny als Verletzung der Chemiewaffenkonvention
betrachtet (https://www.nytimes.com/2020/09/14/world/europe/navalny-no
vichok.html)?
25. Ist der Bundesregierung der Vorschlag bekannt, den Fall Nawalny
ausschließlich bzw. auch internationaler Verantwortung, etwa den Vereinten
Nationen oder dem Europarat, zu überantworten (https://www.faz.net/aktu
ell/politik/inland/roettgen-fuer-internationale-untersuchung-im-fall-nawaln
yj-16960181.html), und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes
Handeln zieht die Bundesregierung hieraus?
26. Steht die Bundesregierung mit russischen Behörden in Kontakt bezüglich
der von Russland eingeleiteten Vorermittlungen, hat sie sich darum
bemüht, oder ist dies von Russland vorgeschlagen worden?
27. Ist es zutreffend, dass Russland der Bundesregierung am 2. September
oder möglicherweise 1. September 2020 zahlreiche detaillierte Fragen zum
Gesundheitszustand Alexej Nawalnys gestellt und sie dazu aufgefordert
hat, Russland die Kenntnisse dazu zur Verfügung zu stellen (https://www.r
euters.com/article/us-russia-politics-navalny/russia-asks-germany-for-copi
ous-details-of-poison-tests-on-navalny-idUSKBN25T18K), und wie hat
die Bundesregierung hierauf reagiert?
28. Aus welchen Gründen wurde trotz der Bedeutung des Falls das am 27.
August 2020 übermittelte Rechtshilfeersuchen der Generalstaatsanwaltschaft
der Russischen Föderation der Landesjustizverwaltung Berlin erst am
4. September zugeleitet (https://russische-botschaft.ru/de/2020/09/06/offizi
elle-sprecherin-des-aussenministeriums-russlands-maria-sacharowa-
ueberinterview-von-aussenminister-deutschlands-heiko-maas-fuer-bild-am-sonn
tag/)?
29. Ist das am 11. September 2020 von den zuständigen russischen Behörden
angekündigte weitere Rechtshilfeersuchen, bei dem es u. a. darum gehen
soll, ob russische Ermittler nach Deutschland kommen dürfen sowie ein
russischer Experte mit Alexej Nawalny sprechen bzw. mit den deutschen
Ärzten und Experten zusammenarbeiten kann, nach Kenntnis der
Bundesregierung bei den deutschen Behörden eingetroffen (https://xn--90antjiff.x
n--b1aew.xn--p1ai/news/item/21120593/, 11. September 2020), bzw. wie
hat die Bundesregierung hierauf reagiert?
30. Ist die Bundesregierung an Russland herangetreten, um deutschen
Ermittlern vor Ort in Tomsk bzw. Omsk Ermittlungen gestatten zu lassen, und
wenn nein, warum nicht?
31. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber oder diese zu erlangen
versucht, inwiefern russische Behörden Personen, die mit Alexej Nawalny
zwischen dem Zeitpunkt seiner (mutmaßlichen) Vergiftung im Hotel in
Tomsk und dem Beginn seiner medizinischen Betreuung in Omsk einige
Stunden später in Kontakt getreten sein könnten (beispielsweise die
Begleiter Nawalnys, Hotel- und Flughafenpersonal, Mitreisende im
Flugzeug), auf eine mögliche Kontaminierung untersucht haben (https://www.r
ferl.org/a/russian-interior-ministry-wants-to-question-navalny-in-germany/
30833448.html), bzw.
a) hat die Bundesregierung Bemühungen unternommen, diese Kenntnisse
zu erlangen?
b) ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich aus dem bezeichneten
Personenkreis eine oder mehrere Personen kontaminiert haben
könnten?
c) besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob sich Personen
kontaminiert haben, und hat sie ggf. medizinische Unterstützung angeboten?
32. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass alle Augenzeugen,
einschließlich der fünf Personen, die mit Alexej Nawalny in Tomsk
gewesen sind, von russischen Untersuchungsbehörden befragt wurden und
zudem ungehinderte Kontakte mit der russischen und westlichen Presse
unterhielten und Maria Pewtschich (Pevchikh) hierbei die einzige Ausnahme
darstellt (https://www.mid.ru/en/foreign_policy/news/-/asset_publisher/cK
NonkJE02Bw/content/id/4339134; https://www.themoscowtimes.com/202
0/09/11/russian-police-seek-to-question-navalny-in-germany-3-a71416)?
33. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Information zu, das es sich
bei dem Nowitschok, das das Institut für Pharmakologie und Toxikologie
der Bundeswehr in München identifiziert hat, um eine Variante handelt,
„die noch giftiger ist als der Stoff, mit dem 2018 der russische Ex-Agent
Sergej Skripal und seine Tochter vergiftet wurden“, noch „härter“ sei als
die bislang bekannten Nowitschok-Verbindungen (https://www.spiegel.de/
politik/deutschland/alexej-nawalny-polizei-verschaerft-bewachung-a-f5be
0a59-4066-4f02-aa72-43fd8b6b43b0; https://www.spiegel.de/politik/deuts
chland/alexej-nawalny-sollte-im-flugzeug-sterben-neue-ermittlungsergebn
isse-a-48de45f2-6335-4606-bb7f-2e9fc98f1e75)?
34. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Information zu, dass die
Substanz „nur in einem militärischen Speziallabor in Russland“ hergestellt
werden könnte (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/alexej-nawaln
y-polizei-verschaerft-bewachung-a-f5be0a59-4066-4f02-aa72-43fd8b6b
43b0; bitte begründen)?
35. Waren an den Tests, die erstmals eine (mutmaßliche) Kontaminierung
Alexej Nawalnys mit Nowitschok identifizierten,
a) ausschließlich deutsche Experten am Institut für Pharmakologie und
Toxikologie der Bundeswehr (IPTB) beteiligt,
b) Experten auch aus anderen Ländern beteiligt und wurden am IPTB
durchgeführt (diese Länder sowie das Zahlenverhältnis zwischen
deutschen und ausländischen Experten bitte benennen),
c) überwiegend ausländische Experten unter Beteiligung deutscher
Experten an der Untersuchung an einem Standort außerhalb Deutschlands
beteiligt (das Land sowie das Zahlenverhältnis zwischen deutschen und
ausländischen Experten bitte benennen),
d) ausschließlich ausländische Experten an einem Standort außerhalb
Deutschlands beteiligt, und wurden die Untersuchungsergebnisse
lediglich dem IPTB in München mitgeteilt (das Land bitte benennen)?
36. Kann die Bundesregierung einen Medienbericht bestätigen, es handele sich
bei dem eingesetzten Nowitschok um eine Variante, die auch durch
Einatmen in den Körper gelangen könne (https://www.tagesschau.de/ausland/na
walny-vergiftung-101.html), und wenn ja, beruhend auf welchen
Erkenntnissen?
37. Haben sich die Untersuchungen des IPTB, ebenso wie die französischen
bzw. schwedischen Labors (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehe
n/2020-09/alexej-nawalny-vergiftung-putin-kritiker-russland-befund),
außer den Spuren, die auf der kontaminierten Wasserflasche aufgefunden
worden waren, noch auf eine weitere Quelle stützen können?
38. Kann die Bundesregierung den Medienbericht bestätigen, dass die
Wasserflasche von Maria Pewtschich nach Berlin gebracht wurde (https://www.pr
oekt.media/investigation/gde-otravili-navalnogo/)?
39. Hat die Bundesregierung erwogen, die aufgefundenen Nowitschok-Spuren
nicht nur in Frankreich und Schweden (s. o.), sondern auch in Russland
untersuchen zu lassen, bzw. ist die Bundesregierung ggf. mit diesem
Vorschlag an Russland herangetreten (bitte begründen)?
40. Ist die russische Führung an die Bundesregierung herangetreten, um den
festgestellten Giftstoff in einem russischen Labor untersuchen zu lassen,
und wenn ja, wann, und wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert?
41. Wiesen die aufgefundenen Spuren von Nowitschok eine flüssige oder eine
Pulverform auf (https://www.sciencemag.org/news/2020/09/how-german-
military-scientists-likely-identified-nerve-agent-used-attack-alexei-nav
alny)?
42. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Auffassung des
Chemiewaffenexperten Dr. Marc-Michael Blum zu, dass Nowitschok
zumindest zwei Wochen nach der Kontaminierung noch nachzuweisen sei
(https://meduza.io/en/feature/2020/09/03/there-are-better-poisons-if-you-re
ally-want-to-kill-someone?utm_source=email&utm_medium=briefly&ut
m_campaign=2020-09-15), und wenn ja, worauf beruhen diese
Erkenntnisse?
43. Wie lange können nach Kenntnis der Bundesregierung Spuren des vom
IPTB identifizierten Nowitschoks im menschlichen Körper bzw. außerhalb
des Körpers, z. B. auf einer Wasserflasche, nachgewiesen werden?
44. Trifft es zu, dass sich die gefundene Nowitschok-Verbindung auf der Liste
der „Organisation für das Verbot chemischer Waffen“ (OPCW) befindet
(https://www.tagesschau.de/ausland/nawalny-bundesregierung-opcw-10
1.html)?
45. Hat die Bundesregierung sämtliche ihr zur Verfügung stehenden
Informationen der OPCW zur Verfügung gestellt, und ggf. wann, bzw. warum nicht?
46. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Frankreich und Schweden, in
deren Laboren die Angaben des IPTB bestätigt wurden (https://www.tages
spiegel.de/politik/nawalny-mit-nowitschok-vergiftet-labore-in-
frankreichund-schweden-bestaetigen-deutschen-befund/26184898.html), sämtliche
ihrer gewonnenen Erkenntnisse der OPCW übermittelt?
47. Trifft es zu, dass die Bundesregierung Frankreich und Schweden vor der
Übermittlung von Angaben an die OPCW gebeten hat, die Substanz in
ihren Laboren untersuchen zu lassen (https://www.heise.de/tp/features/Bund
esregierung-erklaert-zwei-unabhaengige-Militaerlabors-haetten-den-Nowit
schok-Nachweis-des-4893715.html), und wenn ja, aus welchen Gründen?
48. Wann wurden für die Labore in Frankreich, Schweden sowie der OPCW
nach Kenntnis der Bundesregierung Proben entnommen?
a) Wann wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung analysiert?
b) Um welche Proben handelte es sich nach Kenntnis der
Bundesregierung, etwa um Blut- oder Urinproben Alexej Nawalnys, von der
Wasserflasche oder etwas anderem?
49. Wann wurden der Bundesregierung die Ergebnisse der Labore aus
Frankreich, Schweden und von der OPCW mitgeteilt?
50. Hat die Bundesregierung einzelnen EU- und NATO-Partnern – und wenn
ja, welchen – oder allen dieselben in Frage 45 erfragten Informationen zur
Verfügung gestellt, und geschah dies frühzeitiger, zeitgleich oder im
Nachgang zu den Informationen, die der OPCW übermittelt wurden?
51. Trifft es zu, wie der „DER SPIEGEL“ berichtet, dass Blut- und
Urinproben Alexej Nawalnys der OPCW erst am Wochenende des 5. und 6.
September 2020 zur Verfügung gestellt wurden, nachdem sich Alexej
Nawalny bereits annähernd zwei Wochen in Deutschland befunden hatte (https://
www.spiegel.de/politik/deutschland/alexej-nawalny-sollte-im-flugzeug-ste
rben-neue-ermittlungsergebnisse-a-48de45f2-6335-4606-bb7f-2e9fc98f
1e75), und wenn ja, warum?
52. Trifft die Information zu, dass die Vertragsstaaten im Fall eines Einsatzes
chemischer Waffen sämtliche Daten der OPCW übermitteln müssen und
diese die folgenden Untersuchungen beaufsichtigt (https://www.intellinew
s.com/germany-hands-over-its-novichok-investigation-data-to-opcw-191
613/; bitte begründen)?
53. Aufgrund welcher Erwägungen hat sich die Bundesregierung
a) lediglich hinsichtlich des Artikels VIII Absatz 38 Buchstabe e des
Chemiewaffenverbots an die OPCW gewandt (https://www.bundesregierun
g.de/breg-de/suche/erklaerung-der-bundesregierung-zum-fall-nawalny-
1786432), der technische Unterstützung durch die OPCW ermöglicht,
b) an die OPCW, nicht jedoch bezüglich des Artikels IX des
Chemiewaffenübereinkommens (https://www.opcw.org/sites/default/files/docume
nts/CWC/CWC_en.pdf), gewandt, obgleich die Bundesregierung selbst
konstatiert, dass „ein schwerwiegender Verstoß gegen das
Chemiewaffenübereinkommen“ vorliege (https://www.bundesregierung.de/breg-d
e/suche/erklaerung-der-bundesregierung-zum-fall-nawalny-1786432)
und auch Russland seine Bereitschaft zu einer Untersuchung gemäß
dieses Artikels erklärt hat (https://tass.com/politics/1199427),
c) entschlossen, sich erst rund vier Wochen nach der Vergiftung Alexej
Nawalnys hinsichtlich des Artikels VIII Absatz 38 Buchstabe e des
Chemiewaffenübereinkommens an die OPCW zu wenden (https://ww
w.opcw.org/media-centre/news/2020/09/opcw-provides-technical-assis
tance-germany-regarding-allegations-chemical)?
54. Wann hat die Bundesregierung die OPCW erstmals um die Entsendung
von Fachleuten an die Charité gebeten, um Nawalny Blut- und Urinproben
abzunehmen, und wann kam die der Bitte nach?
55. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Medienbericht zu, dass
Nowitschok-Spuren in Deutschland lediglich auf der sichergestellten
Wasserflasche, nicht jedoch in Alexej Nawalnys Körper festgestellt werden
konnten (https://www.proekt.media/investigation/gde-otravili-navalnogo/),
und wenn ja, inwiefern?
56. Trifft die Information zu, dass sich Maria Pewtschich mit auf dem
Rettungsflug für Alexej Nawalny von Omsk nach Berlin befunden hat (https://
meduza.io/en/feature/2020/09/11/russian-police-officials-make-false-claim
s-about-anti-corruption-foundation-employee-evading-questioning), und
wenn ja, worauf beruhen die Erkenntnisse der Bundesregierung?
57. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Alexej Nawalny erst im
Flugzeug von Omsk nach Berlin in Kontakt mit der kontaminierten
Wasserflasche kam, und wenn ja, inwiefern?
58. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass das Gift, das sich auf der
Wasserflasche befunden haben soll, nicht auch im darin befindlichen Wasser
aufgelöst gewesen sein kann, weil Alexej Nawalny dies ansonsten nicht
überstanden haben könnte (https://www.nzz.ch/international/russland-naw
alny-wurde-schon-im-hotel-vergiftet-ld.1577162), und wenn ja, inwiefern?
59. Sind die von der Bundesregierung am 11. September 2020 erwähnten
„Schritte zur Beweissicherung“ nunmehr abgeschlossen, und inwiefern
bzw. wann werden diese veröffentlicht (https://www.tagesschau.de/inland/
nawalny-befragung-103.html)?
60. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber – und falls ja, welchen
Inhalts – oder diese zu erlangen versucht, ob die kontaminierte Flasche vom
Hotel zur Verfügung gestellt worden war oder beispielsweise von einem
Mitglied des Teams Nawalnys erworben worden war (https://meduza.io/e
n/feature/2020/09/17/navalny-s-team-reveals-hotel-room-search-that-unco
vered-water-bottle-with-traces-of-novichok-type-poison)?
61. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Erklärung Maria
Pewtschichs zu, dass sie die kontaminierte Wasserflasche mit nach Berlin
brachte (https://www.proekt.media/investigation/gde-otravili-navalnogo/)?
62. Auf welche Art und Weise ist es nach Kenntnis der Bundesregierung
Maria Pewtschich ggf. gelungen, eine hochgiftige Substanz von Tomsk
über Omsk nach Berlin zu verbringen, ohne sich und andere ernsthaft zu
gefährden?
63. Besitzt die Bundesregierung gesicherte Erkenntnisse darüber, dass Alexej
Nawalny in dem Zimmer übernachtet hat, in dem sich die fragliche
Flasche befand und er in Kontakt mit ihr gekommen sein könnte?
64. Hat die Bundesregierung Untersuchungen darüber anstellen lassen, weil
sich Spuren von Nowitschok an Alexej Nawalnys Händen befunden haben
sollen, ob sich dessen Fingerabdrücke auf der kontaminierten Flasche
nachweisen lassen (https://www.zeit.de/2020/38/deutsch-russische-bezieh
ung-alexej-nawalny-nord-stream-2/komplettansicht)?
65. Hat die Bundesregierung darauf hingewirkt, dass von der mit Nowitschok
kontaminierten Flasche Fingerabdrücke abgenommen und identifiziert
worden sind, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, welche Personen
konnten ggf. identifiziert werden, und wenn nein, warum nicht?
66. Haben deutsche Ermittlungsbehörden Maria Pewtschich befragt – falls
nein, warum nicht –, und trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der
Bericht zu, dass sie Alexej Nawalny regelmäßig im Krankenhaus aufsuche
(https://www.bbc.com/russian/features-54204627)?
67. Ist die Bundesregierung in der Lage zu erklären, oder bereit, den
russischen Behörden die genaue Formel der festgestellten Nowitschok-
Verbindung mitzuteilen, um gemeinsam zu klären, warum das Gift, falls es
sich auf der Wasserflasche befunden habe sollte, erst mit einer
mehrstündigen Verzögerung zwischen seiner Abreise aus dem Hotel und dem
Auftreten der Symptome im Flugzeug eine Wirkung ausübte (https://meduza.io/e
n/feature/2020/09/17/navalny-s-team-reveals-hotel-room-search-that-unco
vered-water-bottle-with-traces-of-novichok-type-poison)?
68. Kann die Bundesregierung zweifelsfrei belegen,
a) dass es sich bei der Wasserflasche, die nach Videoaufnahmen von
Alexej Nawalnys Mitarbeitern in dem Zimmer sichergestellt wurde, in
dem dieser übernachtet haben soll, um dieselbe Flasche handelt, auf
der später Nowitschok festgestellt wurde,
b) dass die Flasche, auf der das IPTB Nowitschok festgestellt hat, bereits
in dem Zimmer, in dem Alexej Nawalny übernachtet haben soll,
kontaminiert gewesen ist?
69. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die bei der Sicherstellung in
Tomsk mutmaßlich verwendeten Gummihandschuhe und handelsüblichen
Plastiktüten, anscheinend ohne eine Nasen-Mund-Bedeckung zu nutzen,
einen hinreichenden Schutz vor Nowitschok bieten (https://www.youtub
e.com/watch?v=h0PR8pCHXec), und wenn ja, inwiefern?
70. Ist der Bundesregierung bekannt, warum erst vier Wochen nach der
(mutmaßlichen) Vergiftung die Wasserflasche als (vermeintliche) Quelle
angegeben wurde (https://www.tagesspiegel.de/politik/nawalnys-team-zur-verg
iftung-die-flasche-war-wohl-nicht-die-quelle-des-giftes/26194864.html)?
71. Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass sich Alexej Nawalny ggf.
an der Wasserflasche kontaminiert haben könnte?
72. War der Bundesregierung die Wasserflasche als mögliche
Kontaminationsquelle bereits früher bekannt, und wenn ja, seit wann?
73. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Fall Nawalny abgesehen
von der Wasserflasche noch weitere Gegenstände mit Nowitschok-Spuren?
74. Besitzt die Bundesregierung derart fundierte Kenntnisse über die
Fähigkeiten sämtlicher anderen staatlichen und nichtstaatlichen Akteure, dass sie
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von einer staatlichen
Verantwortung Russlands ausgehen kann?
75. Hat die Bundesregierung die genaue Zusammensetzung der aufgefundenen
Nowitschok-Verbindung bekannt gegeben, und wenn ja, wann, und wem,
bzw. wenn nein, warum nicht?
76. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass eine genaue
Identifizierung und Benennung der Nowitschok-Substanz auch deshalb
erforderlich sind, um zu belegen, dass deren Verwendung gegen das
Chemiewaffenverbot verstoßen hat?
Berlin, den 23. September 2020
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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