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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Offene Fragen bezüglich des mutmaßlichen Anschlags auf Alexej Nawalny

(insgesamt 76 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

19.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/2335214.10.2020

Offene Fragen bezüglich des mutmaßlichen Anschlags auf Alexej Nawalny

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, Petr Bystron, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Lothar Maier, Dr. Robby Schlund, Tino Chrupalla, René Springer, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD Offene Fragen bezüglich des mutmaßlichen Anschlags auf Alexej Nawalny Jede Regierung benötigt eine kritische Begleitung, mitunter auch eine sehr unbequeme. Dieser Aufgabe widmet sich Alexej Nawalny in Russland seit Jahren an führender Stelle. Am 20. August 2020 stellten sich bei ihm derart ernsthafte gesundheitliche Probleme ein, dass der Flug von Tomsk nach Moskau, auf dem er sich befand, für eine Notlandung in Omsk unterbrochen wurde, damit ihm medizinische Notfallhilfe zuteil werden konnte (https://www.reuters.com/article/us-russia-politic s-navalny-health-exclus-idUSKBN265298). Die russischen Ärzte stellten hierbei eine natürliche Ursache der besorgniserregenden gesundheitlichen Situation Alexej Nawalnys fest und bekräftigen ihre Untersuchungsergebnisse seitdem (ebd.). Am 22. August 2020 gelangte Alexej Nawalny mit einem von der Stiftung „Cinema for Peace“ gecharterten Flugzeug nach Berlin, um in der „Charité“ untersucht und weiterbehandelt zu werden (https://www.zeit.de/politik/ausland/ 2020-08/alexej-nawalny-berlin-charite). Wiederum zwei Tage später, am 24. August 2020, postulierte das Krankenhaus in einer Presseerklärung, Alexej Nawalny sei vergiftet worden (https://www.charite.de/service/pressemitteilung/ artikel/detail/zweites_statement_der_charite_klinische_befunde_weisen_auf_ve rgiftung_von_alexei_nawalny_hin/). Am 2. September 2020 gab die Bundesregierung bekannt, das Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr habe den zweifelsfreien Nachweis erbracht, dass Alexej Nawalny mit Nowitschok kontaminiert worden sei (https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/suche/erklaerung-der-bundesregierun g-im-fall-nawalny-1781790). Der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas erklärte daraufhin am 6. September 2020: „Wir haben große Erwartungen an die russische Regierung, dass sie dieses schwere Verbrechen aufklärt. Sollte sie nichts mit dem Anschlag zu tun haben, dann ist es in ihrem eigenen Interesse, das mit Fakten zu belegen.“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroo m/maas-bams/2381480). Die russische Regierung entgegnet dieser Aufforderung seitdem wiederholt mit dem Argument, die Bundesregierung enthalte ihr die notwendigen Informationen vor, sodass umfassende und erfolgversprechende Ermittlungen von ihr bislang nicht hätten eingeleitet werden können (https://tass.com/world/1199097; https://tass.com/politics/1199315; https://www.mid.ru/en/foreign_policy/new Deutscher Bundestag Drucksache 19/23352 19. Wahlperiode 14.10.2020 s/-/asset_publisher/cKNonkJE02Bw/content/id/4335760; https://www.faz.net/a ktuell/politik/ausland/russischer-oppositioneller-statement-von-alexej-nawalny- in-charite-16954447.html; https://tass.com/politics/1202313). Am 17. September 2020 gab das Team Nawalnys bekannt, dieser sei durch eine Wasserflasche kontaminiert worden, die es in dessen Hotelzimmer in Tomsk am 20. August 2020 aber sicherstellen und nach Berlin habe verbringen können (https://meduza.io/en/feature/2020/09/17/navalny-s-team-reveals-hotel-room-se arch-that-uncovered-water-bottle-with-traces-of-novichok-type-poison). In den vier vorhergehenden Wochen hatte als die wahrscheinlichste Version der Ursache der (mutmaßlichen) Vergiftung gegolten, dass Alexej Nawalny am Flughafen in Tomsk durch einen Tee mit Nowitschok kontaminiert worden sei (s. z. B. https://www.sciencemag.org/news/2020/09/how-german-military-scientists-lik ely-identified-nerve-agent-used-attack-alexei-navalny#). Die Bundesregierung erweckt nach Ansicht der Fragesteller leider den Eindruck – exemplifiziert an den zitierten Worten des Bundesaußenministers – die Beweislast umkehren zu wollen. Dabei gibt es Beispiele dafür, dass sich Nowitschok sowohl im Besitz weiterer staatlicher Akteure befindet als auch von privaten sogar bereits eingesetzt wurde. So befanden sich Nervengifte der sogenannten Nowitschok-Gruppe bereits Mitte der 1990er-Jahre nachweislich in den Hände krimineller Gruppen (https://www.nytimes.com/1995/08/09/world/moscow-journal-to-the-business-r isks-in-russia-add-poisoning.html). Im Januar 1997 hat die „Washington Times“ einen US-Chemiewaffenexperten zitiert, der detailliert über die verschiedenen Nowitschok-Gifte Auskunft erteilte (https://www.globalsecurity.or g/wmd/library/news/russia/1997/msg00043c.htm). Und 2018 gab die US- Armee selbst bekannt, verschiedene Varianten von Nowitschok produziert zu haben (https://drive.google.com/file/d/1aavfaGCnxx4tA3DpJMSP1UMCWlpE Yc4z/view). Dass die Herkunft des Giftstoffes kaum zu bestimmen sei, erklärte auch Gary Aitkenhead, der Leiter des „Defence Science and Technology Laboratory“ in Porton Down, England. Er sagte, (sogar) während des Höhepunktes der Skripal-Krise, sein Institut habe zwar das Nervengift als Nowitschok identifizierten können, ein staatlicher Produzent sei aber lediglich „wahrscheinlich“, und die Herkunft des Kampfstoffs nicht zu ermitteln (https://news.sky.com/stor y/porton-down-experts-unable-to-identify-precise-source-of-novichok-that-pois oned-spy-11315387). Die deutsch-russischen Beziehungen befinden sich nach Ansicht der Fragesteller in der schwersten Krise seit Jahrzehnten. Es ist nach ihrer Ansicht nicht nur im Interesse der Menschen in den beiden Ländern, sondern aller Europäer, aus dieser Situation herauszufinden. Hierfür ist es nach Auffassung der Fragesteller erforderlich, dass nicht nur Russland, sondern auch die Bundesregierung zahlreiche offene Fragen beantwortet und größere Transparenz zeigt. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wandte sich die Bundesregierung an „Cinema for Peace” (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), um Alexej Nawalny zur Behandlung an die Charité zu bringen, oder kam diese auf die Bundesregierung zu (bitte auch den entsprechenden Zeitpunkt angeben)?  2. Mit welchen russischen Stellen stand die Bundesregierung bzw. „Cinema for Peace“ nach Kenntnis der Bundesregierung in Kontakt, um den Flug Alexej Nawalnys nach Berlin zu gewährleisten?  3. War nach Kenntnis der Bundesregierung ein oder waren mehrere Vertreter der Bundesregierung, des deutschen diplomatischen Korps, von deutschen politischen Stiftungen, deutschen Behörden, im Auftrag der deutschen Regierung oder Behörden handelnde Personen während des Fluges Alexej Nawalnys nach Berlin an Bord?  4. Ist der Bundesregierung bekannt bzw. hat sie sich um Informationen bemüht, ob das medizinische Personal, das Nawalny Ersthilfe leistete, auf Vergiftungsspuren untersucht wurde, Schutzkleidung getragen hat oder Krankheitssymptome zeigte, da sich Nowitschok-Spuren an Alexej Nawalnys Körper befunden haben sollen (https://www.zeit.de/2020/38/deu tsch-russische-beziehung-alexej-nawalny-nord-stream-2/komplettansicht)?  5. Hat die Bundesregierung Anstrengungen unternommen, bzw. mit welchen Behörden oder Einrichtungen wurde wann kommuniziert, um von Alexej Nawalny in Omsk zurückgelassenes persönliches Eigentum (Kleidung u. a.) zu ihm transferieren zu können, und wenn ja, welcher Art waren diese Anstrengungen?  6. Haben die Mitglieder des deutschen Teams in Omsk bzw. von dort auf dem Flug nach Deutschland Schutzkleidung getragen, bzw. wurden sie nachträglich auf eine mögliche Kontaminierung untersucht, und falls nein, warum nicht?  7. Zu welchen Erkenntnissen ist nach Kenntnis der Bundesregierung das deutsche medizinische Personal gelangt, das Alexej Nawalny in Omsk, vor seinem Transport nach Deutschland, untersucht hat?  8. Wie viele Mediziner aus welcher Fachrichtung gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung dem Team an, das Alexej Nawalny nach Deutschland gebracht hat (bitte zudem ggf. den wissenschaftlichen Titel angeben)?  9. Haben die in Frage 7 erfragten deutschen Mediziner nach Kenntnis der Bundesregierung Einsicht in die Akten ihrer russischen Kollegen, die Alexej Nawalny zuvor behandelt und untersucht haben, nehmen oder sich mit ihnen austauschen können? 10. Wie genau wurde Alexej Nawalny nach Kenntnis der Bundesregierung während des Fluges nach Deutschland medizinisch betreut? 11. Über welche medizinische Ausstattung verfügte nach Kenntnis der Bundesregierung das Flugzeug, mit dem Alexej Nawalny von Omsk nach Berlin geflogen wurde? 12. Hat die russische Seite darum ersucht oder gab es ein deutsches Anerbieten, dass ein russischer Mediziner am Transport nach Deutschland bzw. an den Untersuchungen in Berlin teilnehmen könnte? 13. Wie schätzt die Bundesregierung die Kooperation des deutschen Teams mit seinen russischen Kollegen in Moskau bzw. Omsk auf diplomatischer und medizinischer Ebene ein? 14. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten des Transports, wer hat diese getragen, und welche Privatperson bzw. welches Unternehmen ist Eigentümer des Flugzeugs? 15. War der Bundesregierung bereits zum Zeitpunkt des Fluges von Omsk nach Berlin bekannt, dass der Gründer von „Cinema for Peace“ dem Stab Nawalnys auf dessen Bitte hin gestattet haben soll, die Wasserflaschen, von denen eine kontaminiert gewesen sein soll, im Rettungsflugzeug mitzunehmen (https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/nawalnyjs-vergiftu ng-was-geschah-in-zimmer-239-16958702-p2.html)? 16. Wo bzw. bei wem befand sich die (mutmaßlich) kontaminierte Wasserflasche während des Fluges von Omsk nach Berlin nach Kenntnis der Bundesregierung? 17. Hat „Cinema for Peace“ seit ihrer Gründung im Jahre 2002 Mittel aus dem Bundeshaushalt erhalten (ggf. nach Haushaltstitel, Förderhöhe und Jahr aufschlüsseln)? 18. Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Quellen sich die Stiftung „Cinema for Peace“ finanziert, hat sie sich um entsprechende Informationen bemüht, bzw. hält sie diese für relevant? 19. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Kosten von Alexej Nawalnys Krankenhausaufenthalt von Privatpersonen übernommen werden (https://www.deutschlandfunk.de/nawalny-privatleute-sagen-ueber nahme-der-behandlungskosten.1939.de.html?drn:news_id=1173430)? 20. Ist der Bundesregierung bekannt, um wen es sich bei den in Frage 19 erwähnten Privatpersonen ggf. handelt? 21. Aus welchen Gründen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Presseerklärung der „Charité“ vom 24. August 2020, in der eine Vergiftung Alexej Nawalnys postuliert wurde, vom Unternehmenssprecher des Krankenhauses, nicht jedoch von dem die Behandlung leitenden Arzt gezeichnet oder mitgezeichnet (https://www.charite.de/service/pressemitteilung/ar tikel/detail/zweites_statement_der_charite_klinische_befunde_weisen_au f_vergiftung_von_alexei_nawalny_hin/)? 22. Hat die Bundesregierung in Anbetracht der politischen Tragweite der Vorgänge erwogen, insbesondere aufgrund der von der Bundesregierung bekanntgegebenen Vergiftung Alexej Nawalnys, auch Angehörige bzw. Vertreter eines oder mehrerer weiterer Länder in die Untersuchungen mit einzubeziehen, und wenn ja, inwiefern? 23. Unterstützt die Bundesregierung den am 15. September 2020 unterbreiteten Vorschlag Josep Borrells, des „Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik“, das von der EU geplante globale Menschenrechts- Sanktionsregime nach Alexej Nawalny zu benennen (https://meduza.io/en/ news/2020/09/15/eu-foreign-minister-calls-for-naming-global-human-right s-sanctions-regime-after-alexey-navalny?utm_source=email&utm_mediu m=briefly&utm_campaign=2020-09-16)? 24. Trifft es zu, dass die Bundesregierung den (mutmaßlichen) Einsatz von Nowitschok gegen Nawalny als Verletzung der Chemiewaffenkonvention betrachtet (https://www.nytimes.com/2020/09/14/world/europe/navalny-no vichok.html)? 25. Ist der Bundesregierung der Vorschlag bekannt, den Fall Nawalny ausschließlich bzw. auch internationaler Verantwortung, etwa den Vereinten Nationen oder dem Europarat, zu überantworten (https://www.faz.net/aktu ell/politik/inland/roettgen-fuer-internationale-untersuchung-im-fall-nawaln yj-16960181.html), und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus? 26. Steht die Bundesregierung mit russischen Behörden in Kontakt bezüglich der von Russland eingeleiteten Vorermittlungen, hat sie sich darum bemüht, oder ist dies von Russland vorgeschlagen worden? 27. Ist es zutreffend, dass Russland der Bundesregierung am 2. September oder möglicherweise 1. September 2020 zahlreiche detaillierte Fragen zum Gesundheitszustand Alexej Nawalnys gestellt und sie dazu aufgefordert hat, Russland die Kenntnisse dazu zur Verfügung zu stellen (https://www.r euters.com/article/us-russia-politics-navalny/russia-asks-germany-for-copi ous-details-of-poison-tests-on-navalny-idUSKBN25T18K), und wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert? 28. Aus welchen Gründen wurde trotz der Bedeutung des Falls das am 27. August 2020 übermittelte Rechtshilfeersuchen der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation der Landesjustizverwaltung Berlin erst am 4. September zugeleitet (https://russische-botschaft.ru/de/2020/09/06/offizi elle-sprecherin-des-aussenministeriums-russlands-maria-sacharowa- ueberinterview-von-aussenminister-deutschlands-heiko-maas-fuer-bild-am-sonn tag/)? 29. Ist das am 11. September 2020 von den zuständigen russischen Behörden angekündigte weitere Rechtshilfeersuchen, bei dem es u. a. darum gehen soll, ob russische Ermittler nach Deutschland kommen dürfen sowie ein russischer Experte mit Alexej Nawalny sprechen bzw. mit den deutschen Ärzten und Experten zusammenarbeiten kann, nach Kenntnis der Bundesregierung bei den deutschen Behörden eingetroffen (https://xn--90antjiff.x n--b1aew.xn--p1ai/news/item/21120593/, 11. September 2020), bzw. wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert? 30. Ist die Bundesregierung an Russland herangetreten, um deutschen Ermittlern vor Ort in Tomsk bzw. Omsk Ermittlungen gestatten zu lassen, und wenn nein, warum nicht? 31. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber oder diese zu erlangen versucht, inwiefern russische Behörden Personen, die mit Alexej Nawalny zwischen dem Zeitpunkt seiner (mutmaßlichen) Vergiftung im Hotel in Tomsk und dem Beginn seiner medizinischen Betreuung in Omsk einige Stunden später in Kontakt getreten sein könnten (beispielsweise die Begleiter Nawalnys, Hotel- und Flughafenpersonal, Mitreisende im Flugzeug), auf eine mögliche Kontaminierung untersucht haben (https://www.r ferl.org/a/russian-interior-ministry-wants-to-question-navalny-in-germany/ 30833448.html), bzw. a) hat die Bundesregierung Bemühungen unternommen, diese Kenntnisse zu erlangen? b) ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich aus dem bezeichneten Personenkreis eine oder mehrere Personen kontaminiert haben könnten? c) besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob sich Personen kontaminiert haben, und hat sie ggf. medizinische Unterstützung angeboten? 32. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass alle Augenzeugen, einschließlich der fünf Personen, die mit Alexej Nawalny in Tomsk gewesen sind, von russischen Untersuchungsbehörden befragt wurden und zudem ungehinderte Kontakte mit der russischen und westlichen Presse unterhielten und Maria Pewtschich (Pevchikh) hierbei die einzige Ausnahme darstellt (https://www.mid.ru/en/foreign_policy/news/-/asset_publisher/cK NonkJE02Bw/content/id/4339134; https://www.themoscowtimes.com/202 0/09/11/russian-police-seek-to-question-navalny-in-germany-3-a71416)? 33. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Information zu, das es sich bei dem Nowitschok, das das Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr in München identifiziert hat, um eine Variante handelt, „die noch giftiger ist als der Stoff, mit dem 2018 der russische Ex-Agent Sergej Skripal und seine Tochter vergiftet wurden“, noch „härter“ sei als die bislang bekannten Nowitschok-Verbindungen (https://www.spiegel.de/ politik/deutschland/alexej-nawalny-polizei-verschaerft-bewachung-a-f5be 0a59-4066-4f02-aa72-43fd8b6b43b0; https://www.spiegel.de/politik/deuts chland/alexej-nawalny-sollte-im-flugzeug-sterben-neue-ermittlungsergebn isse-a-48de45f2-6335-4606-bb7f-2e9fc98f1e75)? 34. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Information zu, dass die Substanz „nur in einem militärischen Speziallabor in Russland“ hergestellt werden könnte (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/alexej-nawaln y-polizei-verschaerft-bewachung-a-f5be0a59-4066-4f02-aa72-43fd8b6b 43b0; bitte begründen)? 35. Waren an den Tests, die erstmals eine (mutmaßliche) Kontaminierung Alexej Nawalnys mit Nowitschok identifizierten, a) ausschließlich deutsche Experten am Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr (IPTB) beteiligt, b) Experten auch aus anderen Ländern beteiligt und wurden am IPTB durchgeführt (diese Länder sowie das Zahlenverhältnis zwischen deutschen und ausländischen Experten bitte benennen), c) überwiegend ausländische Experten unter Beteiligung deutscher Experten an der Untersuchung an einem Standort außerhalb Deutschlands beteiligt (das Land sowie das Zahlenverhältnis zwischen deutschen und ausländischen Experten bitte benennen), d) ausschließlich ausländische Experten an einem Standort außerhalb Deutschlands beteiligt, und wurden die Untersuchungsergebnisse lediglich dem IPTB in München mitgeteilt (das Land bitte benennen)? 36. Kann die Bundesregierung einen Medienbericht bestätigen, es handele sich bei dem eingesetzten Nowitschok um eine Variante, die auch durch Einatmen in den Körper gelangen könne (https://www.tagesschau.de/ausland/na walny-vergiftung-101.html), und wenn ja, beruhend auf welchen Erkenntnissen? 37. Haben sich die Untersuchungen des IPTB, ebenso wie die französischen bzw. schwedischen Labors (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehe n/2020-09/alexej-nawalny-vergiftung-putin-kritiker-russland-befund), außer den Spuren, die auf der kontaminierten Wasserflasche aufgefunden worden waren, noch auf eine weitere Quelle stützen können? 38. Kann die Bundesregierung den Medienbericht bestätigen, dass die Wasserflasche von Maria Pewtschich nach Berlin gebracht wurde (https://www.pr oekt.media/investigation/gde-otravili-navalnogo/)? 39. Hat die Bundesregierung erwogen, die aufgefundenen Nowitschok-Spuren nicht nur in Frankreich und Schweden (s. o.), sondern auch in Russland untersuchen zu lassen, bzw. ist die Bundesregierung ggf. mit diesem Vorschlag an Russland herangetreten (bitte begründen)? 40. Ist die russische Führung an die Bundesregierung herangetreten, um den festgestellten Giftstoff in einem russischen Labor untersuchen zu lassen, und wenn ja, wann, und wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert? 41. Wiesen die aufgefundenen Spuren von Nowitschok eine flüssige oder eine Pulverform auf (https://www.sciencemag.org/news/2020/09/how-german- military-scientists-likely-identified-nerve-agent-used-attack-alexei-nav alny)? 42. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Auffassung des Chemiewaffenexperten Dr. Marc-Michael Blum zu, dass Nowitschok zumindest zwei Wochen nach der Kontaminierung noch nachzuweisen sei (https://meduza.io/en/feature/2020/09/03/there-are-better-poisons-if-you-re ally-want-to-kill-someone?utm_source=email&utm_medium=briefly&ut m_campaign=2020-09-15), und wenn ja, worauf beruhen diese Erkenntnisse? 43. Wie lange können nach Kenntnis der Bundesregierung Spuren des vom IPTB identifizierten Nowitschoks im menschlichen Körper bzw. außerhalb des Körpers, z. B. auf einer Wasserflasche, nachgewiesen werden? 44. Trifft es zu, dass sich die gefundene Nowitschok-Verbindung auf der Liste der „Organisation für das Verbot chemischer Waffen“ (OPCW) befindet (https://www.tagesschau.de/ausland/nawalny-bundesregierung-opcw-10 1.html)? 45. Hat die Bundesregierung sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Informationen der OPCW zur Verfügung gestellt, und ggf. wann, bzw. warum nicht? 46. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Frankreich und Schweden, in deren Laboren die Angaben des IPTB bestätigt wurden (https://www.tages spiegel.de/politik/nawalny-mit-nowitschok-vergiftet-labore-in- frankreichund-schweden-bestaetigen-deutschen-befund/26184898.html), sämtliche ihrer gewonnenen Erkenntnisse der OPCW übermittelt? 47. Trifft es zu, dass die Bundesregierung Frankreich und Schweden vor der Übermittlung von Angaben an die OPCW gebeten hat, die Substanz in ihren Laboren untersuchen zu lassen (https://www.heise.de/tp/features/Bund esregierung-erklaert-zwei-unabhaengige-Militaerlabors-haetten-den-Nowit schok-Nachweis-des-4893715.html), und wenn ja, aus welchen Gründen? 48. Wann wurden für die Labore in Frankreich, Schweden sowie der OPCW nach Kenntnis der Bundesregierung Proben entnommen? a) Wann wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung analysiert? b) Um welche Proben handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung, etwa um Blut- oder Urinproben Alexej Nawalnys, von der Wasserflasche oder etwas anderem? 49. Wann wurden der Bundesregierung die Ergebnisse der Labore aus Frankreich, Schweden und von der OPCW mitgeteilt? 50. Hat die Bundesregierung einzelnen EU- und NATO-Partnern – und wenn ja, welchen – oder allen dieselben in Frage 45 erfragten Informationen zur Verfügung gestellt, und geschah dies frühzeitiger, zeitgleich oder im Nachgang zu den Informationen, die der OPCW übermittelt wurden? 51. Trifft es zu, wie der „DER SPIEGEL“ berichtet, dass Blut- und Urinproben Alexej Nawalnys der OPCW erst am Wochenende des 5. und 6. September 2020 zur Verfügung gestellt wurden, nachdem sich Alexej Nawalny bereits annähernd zwei Wochen in Deutschland befunden hatte (https:// www.spiegel.de/politik/deutschland/alexej-nawalny-sollte-im-flugzeug-ste rben-neue-ermittlungsergebnisse-a-48de45f2-6335-4606-bb7f-2e9fc98f 1e75), und wenn ja, warum? 52. Trifft die Information zu, dass die Vertragsstaaten im Fall eines Einsatzes chemischer Waffen sämtliche Daten der OPCW übermitteln müssen und diese die folgenden Untersuchungen beaufsichtigt (https://www.intellinew s.com/germany-hands-over-its-novichok-investigation-data-to-opcw-191 613/; bitte begründen)? 53. Aufgrund welcher Erwägungen hat sich die Bundesregierung a) lediglich hinsichtlich des Artikels VIII Absatz 38 Buchstabe e des Chemiewaffenverbots an die OPCW gewandt (https://www.bundesregierun g.de/breg-de/suche/erklaerung-der-bundesregierung-zum-fall-nawalny- 1786432), der technische Unterstützung durch die OPCW ermöglicht, b) an die OPCW, nicht jedoch bezüglich des Artikels IX des Chemiewaffenübereinkommens (https://www.opcw.org/sites/default/files/docume nts/CWC/CWC_en.pdf), gewandt, obgleich die Bundesregierung selbst konstatiert, dass „ein schwerwiegender Verstoß gegen das Chemiewaffenübereinkommen“ vorliege (https://www.bundesregierung.de/breg-d e/suche/erklaerung-der-bundesregierung-zum-fall-nawalny-1786432) und auch Russland seine Bereitschaft zu einer Untersuchung gemäß dieses Artikels erklärt hat (https://tass.com/politics/1199427), c) entschlossen, sich erst rund vier Wochen nach der Vergiftung Alexej Nawalnys hinsichtlich des Artikels VIII Absatz 38 Buchstabe e des Chemiewaffenübereinkommens an die OPCW zu wenden (https://ww w.opcw.org/media-centre/news/2020/09/opcw-provides-technical-assis tance-germany-regarding-allegations-chemical)? 54. Wann hat die Bundesregierung die OPCW erstmals um die Entsendung von Fachleuten an die Charité gebeten, um Nawalny Blut- und Urinproben abzunehmen, und wann kam die der Bitte nach? 55. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Medienbericht zu, dass Nowitschok-Spuren in Deutschland lediglich auf der sichergestellten Wasserflasche, nicht jedoch in Alexej Nawalnys Körper festgestellt werden konnten (https://www.proekt.media/investigation/gde-otravili-navalnogo/), und wenn ja, inwiefern? 56. Trifft die Information zu, dass sich Maria Pewtschich mit auf dem Rettungsflug für Alexej Nawalny von Omsk nach Berlin befunden hat (https:// meduza.io/en/feature/2020/09/11/russian-police-officials-make-false-claim s-about-anti-corruption-foundation-employee-evading-questioning), und wenn ja, worauf beruhen die Erkenntnisse der Bundesregierung? 57. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Alexej Nawalny erst im Flugzeug von Omsk nach Berlin in Kontakt mit der kontaminierten Wasserflasche kam, und wenn ja, inwiefern? 58. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass das Gift, das sich auf der Wasserflasche befunden haben soll, nicht auch im darin befindlichen Wasser aufgelöst gewesen sein kann, weil Alexej Nawalny dies ansonsten nicht überstanden haben könnte (https://www.nzz.ch/international/russland-naw alny-wurde-schon-im-hotel-vergiftet-ld.1577162), und wenn ja, inwiefern? 59. Sind die von der Bundesregierung am 11. September 2020 erwähnten „Schritte zur Beweissicherung“ nunmehr abgeschlossen, und inwiefern bzw. wann werden diese veröffentlicht (https://www.tagesschau.de/inland/ nawalny-befragung-103.html)? 60. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber – und falls ja, welchen Inhalts – oder diese zu erlangen versucht, ob die kontaminierte Flasche vom Hotel zur Verfügung gestellt worden war oder beispielsweise von einem Mitglied des Teams Nawalnys erworben worden war (https://meduza.io/e n/feature/2020/09/17/navalny-s-team-reveals-hotel-room-search-that-unco vered-water-bottle-with-traces-of-novichok-type-poison)? 61. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Erklärung Maria Pewtschichs zu, dass sie die kontaminierte Wasserflasche mit nach Berlin brachte (https://www.proekt.media/investigation/gde-otravili-navalnogo/)? 62. Auf welche Art und Weise ist es nach Kenntnis der Bundesregierung Maria Pewtschich ggf. gelungen, eine hochgiftige Substanz von Tomsk über Omsk nach Berlin zu verbringen, ohne sich und andere ernsthaft zu gefährden? 63. Besitzt die Bundesregierung gesicherte Erkenntnisse darüber, dass Alexej Nawalny in dem Zimmer übernachtet hat, in dem sich die fragliche Flasche befand und er in Kontakt mit ihr gekommen sein könnte? 64. Hat die Bundesregierung Untersuchungen darüber anstellen lassen, weil sich Spuren von Nowitschok an Alexej Nawalnys Händen befunden haben sollen, ob sich dessen Fingerabdrücke auf der kontaminierten Flasche nachweisen lassen (https://www.zeit.de/2020/38/deutsch-russische-bezieh ung-alexej-nawalny-nord-stream-2/komplettansicht)? 65. Hat die Bundesregierung darauf hingewirkt, dass von der mit Nowitschok kontaminierten Flasche Fingerabdrücke abgenommen und identifiziert worden sind, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, welche Personen konnten ggf. identifiziert werden, und wenn nein, warum nicht? 66. Haben deutsche Ermittlungsbehörden Maria Pewtschich befragt – falls nein, warum nicht –, und trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Bericht zu, dass sie Alexej Nawalny regelmäßig im Krankenhaus aufsuche (https://www.bbc.com/russian/features-54204627)? 67. Ist die Bundesregierung in der Lage zu erklären, oder bereit, den russischen Behörden die genaue Formel der festgestellten Nowitschok- Verbindung mitzuteilen, um gemeinsam zu klären, warum das Gift, falls es sich auf der Wasserflasche befunden habe sollte, erst mit einer mehrstündigen Verzögerung zwischen seiner Abreise aus dem Hotel und dem Auftreten der Symptome im Flugzeug eine Wirkung ausübte (https://meduza.io/e n/feature/2020/09/17/navalny-s-team-reveals-hotel-room-search-that-unco vered-water-bottle-with-traces-of-novichok-type-poison)? 68. Kann die Bundesregierung zweifelsfrei belegen, a) dass es sich bei der Wasserflasche, die nach Videoaufnahmen von Alexej Nawalnys Mitarbeitern in dem Zimmer sichergestellt wurde, in dem dieser übernachtet haben soll, um dieselbe Flasche handelt, auf der später Nowitschok festgestellt wurde, b) dass die Flasche, auf der das IPTB Nowitschok festgestellt hat, bereits in dem Zimmer, in dem Alexej Nawalny übernachtet haben soll, kontaminiert gewesen ist? 69. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die bei der Sicherstellung in Tomsk mutmaßlich verwendeten Gummihandschuhe und handelsüblichen Plastiktüten, anscheinend ohne eine Nasen-Mund-Bedeckung zu nutzen, einen hinreichenden Schutz vor Nowitschok bieten (https://www.youtub e.com/watch?v=h0PR8pCHXec), und wenn ja, inwiefern? 70. Ist der Bundesregierung bekannt, warum erst vier Wochen nach der (mutmaßlichen) Vergiftung die Wasserflasche als (vermeintliche) Quelle angegeben wurde (https://www.tagesspiegel.de/politik/nawalnys-team-zur-verg iftung-die-flasche-war-wohl-nicht-die-quelle-des-giftes/26194864.html)? 71. Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass sich Alexej Nawalny ggf. an der Wasserflasche kontaminiert haben könnte? 72. War der Bundesregierung die Wasserflasche als mögliche Kontaminationsquelle bereits früher bekannt, und wenn ja, seit wann? 73. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Fall Nawalny abgesehen von der Wasserflasche noch weitere Gegenstände mit Nowitschok-Spuren? 74. Besitzt die Bundesregierung derart fundierte Kenntnisse über die Fähigkeiten sämtlicher anderen staatlichen und nichtstaatlichen Akteure, dass sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von einer staatlichen Verantwortung Russlands ausgehen kann? 75. Hat die Bundesregierung die genaue Zusammensetzung der aufgefundenen Nowitschok-Verbindung bekannt gegeben, und wenn ja, wann, und wem, bzw. wenn nein, warum nicht? 76. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass eine genaue Identifizierung und Benennung der Nowitschok-Substanz auch deshalb erforderlich sind, um zu belegen, dass deren Verwendung gegen das Chemiewaffenverbot verstoßen hat? Berlin, den 23. September 2020 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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