Rechtliche Herausforderungen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung
der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Bernd Reuther, Daniela Kluckert, Dr. Christian Jung, Torsten Herbst, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen einer Reform der Bundesfernstraßenverwaltung zur Gründung einer bundeseigenen GmbH, der Autobahn GmbH, entschieden. Diese soll ab dem 1. Januar 2021 die Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen und Fernstraßen in Deutschland übernehmen. Ab diesem Zeitpunkt sollen die Bundesautobahnen nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt werden. Mit tausenden Kilometern Autobahn und einer großen Anzahl Mitarbeiter wird die Gesellschaft damit voraussichtlich eine der größten Infrastrukturbetreiberinnen in Deutschland sein. Hoheitliche Aufgaben, die weder dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur obliegen noch der Autobahn GmbH durch Beleihung zugewiesen werden, sollen künftig wiederum überwiegend durch das Fernstraßen-Bundesamt ausgeübt werden.
Während der Umsetzung der Reform wurden von verschiedenen Seiten rechtliche Bedenken vorgebracht. So äußerte sich der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier vor Unterzeichnung des Gesetzes im Hinblick auf die Finanzbeziehung und Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/trotz-verfassungsrechtlicher-zweifel-steinmeier-unterzeichnet-bund-laender-finanzpaket/20188278.html?ticket=ST-3559409-LaJM2AF3ZSIJrbGHGv6C-ap5). Auch der Bundesrechnungshof gab in seinen Berichten zur Autobahn GmbH mehrfach zu Kenntnis, dass die geschaffenen Rechtsgrundlagen unzureichend bzw. unrechtmäßig sein könnten. In seinem jüngsten Bericht äußert sich der Bundesrechnungshof vor allem zu Problemen rund um die geplante Übernahme der DEGES GmbH in die Autobahn GmbH zum 1. Januar 2020 (https://www.sueddeutsche.de/politik/scheuer-verkehrsminister-bundesrechnungshof-autobahn-reform-1.4948848).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Projekte an und auf Bundesautobahnen sowie Bundesstraßen hat die DEGES nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 betreut, und wie viele dieser Projekte sind voraussichtlich nicht vor dem 31. Dezember 2020 beendet?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung diesbezüglich im Hinblick auf rechtliche Vorgaben bzw. Einschränkungen, insbesondere in Bezug auf Verfassungs- und Vergaberecht und die Aufgabenteilung von Bund und Ländern?
a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung diesbezüglich insbesondere im Hinblick auf das Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz (InfrGG)?
b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl potenzieller Projekt-Neuvergaben bzw. Projekt-Ausschreibungen sowie die potenziellen Schadenersatzforderungen in Bezug auf diese (bitte aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung die Absicht, ab dem 1. Januar 2021 in Teilen oder vollständig bestehende Projekte der DEGES auf Bundesstraßen durch die Autobahn GmbH fortführen bzw. beenden zu lassen?
a) Wenn ja, gab oder gibt es Gespräche mit Bundesländern diesbezüglich, und was sind die bisherigen Ergebnisse (bitte aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, wie sollen bestehende Projekte der DEGES auf Bundesstraßen ab dem 1. Januar 2021 weitergeführt bzw. beendet werden?
Gab es zu dieser Thematik (siehe Fragen 2 und 3) eine ressortübergreifende Abstimmung innerhalb der Bundesregierung, und wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Abstimmung, und wurden daraus Maßnahmen abgeleitet und/oder bereits umgesetzt?
Rechnet die Bundesregierung mit Auswirkungen dieser Thematik (siehe Fragen 2 und 3) auf die Einsatzfähigkeit der Autobahn GmbH ab dem 1. Januar 2021?
Welche Schritte werden diesbezüglich von Seiten der Bundesregierung geprüft bzw. wurden bisher unternommen hinsichtlich
a) der Rechtssicherheit der geplanten Verschmelzung,
b) einer Verschiebung der Verschmelzung, etwa bis zur Fertigstellung aller Bundesstraßen-Projekte der DEGES,
c) anderer möglicher Lösungen
(bitte aufschlüsseln und erläutern)?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Bericht des Bundesrechnungshofs zur Verschmelzung der Autobahn GmbH mit der DEGES?
Aus welchen Gründen steht die Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen zum Anteilserwerb der DEGES aus, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Zustimmung?