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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Überlastung der Sozialgerichte

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

04.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2354121.10.2020

Überlastung der Sozialgerichte

der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer, Jens Beeck, Carl-Julius Cronenberg, Matthias Nölke, Johannes Vogel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In den klassischen sozialgerichtlichen Streitverfahren fallen nach Maßgabe des § 183 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) keine Gerichtskosten an. Dieser niedrigschwellige Zugang ist wichtig, denn er gewährleistet Menschen unabhängig von ihren finanziellen Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre sozialen Rechte vor den Sozialgerichten durchzusetzen.

Es gibt jedoch einige wenige Menschen, die sehr häufig vor den Sozialgerichten klagen. Zahlen aus Hessen lassen das Ausmaß erahnen: Knapp 20 Prozent der im Jahr 2019 beim Hessischen Landessozialgericht eingegangenen Klagen stammen von lediglich 140 Klägerinnen und Klägern. Unter anderem die Hessische Landesregierung und der Sozialverband VdK sehen in der Gerichtskostenfreiheit einen wichtigen Grund für eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Sozialgerichte und fordern eine Verfahrensgebühr für Personen, die binnen zehn Jahren ihre zehnte Streitsache bestreiten.

Neben dem finanziellen Aufwand, der sich durch missbräuchliche Inanspruchnahmen der Sozialgerichte zulasten der Allgemeinheit ergibt, führen diese dazu, dass personelle Kapazitäten gebunden und somit Verfahren verzögert werden. Dabei ist es jedoch dringend notwendig, dass Sozialgerichte, die sich häufig mit für die Klägerinnen und Kläger existenziellen Anliegen befassen, über ausreichend zeitliche und personelle Ressourcen verfügen, um sich auf Verfahren zu konzentrieren, denen ein berechtigtes Rechtsschutzinteresse zugrunde liegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie viele Klagen gingen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Sozialgerichten seit dem Jahr 2010 ein (bitte nach Jahren sowie nach Ländern aufgliedern)?

a) Wie viele dieser Klagen waren nach § 183 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) für den Kläger kostenfrei (bitte nach Jahren sowie nach Ländern aufgliedern)?

b) Für wie viele dieser Klagen musste der Kläger die Gerichtskosten selbst tragen (bitte nach Jahren sowie nach Ländern aufgliedern)?

2

Wie viele verschiedene Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung vor den Sozialgerichten seit dem Jahr 2010 Klage eingereicht (bitte nach Jahren sowie nach Ländern aufgliedern)?

a) Wie viele Kläger waren nach § 183 des Sozialgerichtsgesetz von den Kosten befreit (bitte nach Jahren sowie nach Ländern aufgliedern)?

b) Wie viele Kläger mussten die Kosten selbst tragen (bitte nach Jahren sowie nach Ländern aufgliedern)?

3

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung vor den Sozialgerichten seit dem Jahr 2010 mehr als einmal Klage eingereicht (bitte nach Ländern aufgliedern)?

a) Wie viele dieser Kläger waren nach § 183 des Sozialgerichtsgesetzes kostenbefreit (bitte nach Ländern aufgliedern)?

b) Wie viele dieser Kläger mussten die Gerichtskosten selbst tragen (bitte nach Ländern aufgliedern)?

4

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung vor den Sozialgerichten seit dem Jahr 2010 mehr als zehnmal Klage eingereicht (bitte nach Ländern aufgliedern)?

a) Wie viele dieser Kläger waren nach § 183 des Sozialgerichtsgesetzes kostenbefreit (bitte nach Ländern aufgliedern)?

b) Wie viele dieser Kläger mussten die Gerichtskosten selbst tragen (bitte nach Ländern aufgliedern)?

5

Wie viele Klagen stammen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 von Personen, die mehr als einmal Klage eingereicht haben (bitte nach Ländern aufgliedern)?

a) Wie viele dieser Klagen waren nach § 183 des Sozialgerichtsgesetzes für den Kläger kostenfrei (bitte nach Jahren sowie nach Ländern aufgliedern)?

b) Für wie viele dieser Klagen musste der Kläger die Gerichtskosten selbst tragen (bitte nach Jahren sowie nach Ländern aufgliedern)?

6

Wie viele Klagen stammen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 von Personen, die mehr als zehnmal Klage eingereicht haben (bitte nach Ländern aufgliedern)?

a) Wie viele dieser Klagen waren nach § 183 des Sozialgerichtsgesetzes für den Kläger kostenfrei (bitte nach Jahren sowie nach Ländern aufgliedern)?

b) Für wie viele dieser Klagen musste der Kläger die Gerichtskosten selbst tragen (bitte nach Jahren sowie nach Ländern aufgliedern)?

7

Wie viele Klagen stammen nach Kenntnis der Bundesregierung von den zehn häufigsten Klägern pro Land seit dem Jahr 2010 (bitte ein anonymisiertes Ranking der Kläger unter Angabe der Anzahl an Klagen und der Länder)?

a) Wie viele dieser Klagen waren nach § 183 des Sozialgerichtsgesetzes für den Kläger kostenfrei (bitte nach Ländern aufgliedern)?

b) Für wie viele dieser Klagen musste der Kläger die Gerichtskosten selbst tragen (bitte nach Ländern aufgliedern)?

8

Wie viele Klagen stammen nach Kenntnis der Bundesregierung von den 50 häufigsten Klägern pro Land seit dem Jahr 2010 (bitte ein anonymisiertes Ranking der Kläger unter Angabe der Anzahl an Klagen und der Länder)?

a) Wie viele dieser Klagen waren nach § 183 des Sozialgerichtsgesetzes für den Kläger kostenfrei (bitte nach Ländern aufgliedern)?

b) Für wie viele dieser Klagen musste der Kläger die Gerichtskosten selbst tragen (bitte nach Ländern aufgliedern)?

9

Wie viele Klagen stammen nach Kenntnis der Bundesregierung von den 100 häufigsten Klägern pro Land seit dem Jahr 2010 (bitte ein anonymisiertes Ranking der Kläger unter Angabe der Anzahl an Klagen und der Länder)?

a) Wie viele dieser Klagen waren nach § 183 des Sozialgerichtsgesetzes für den Kläger kostenfrei (bitte nach Ländern aufgliedern)?

b) Für wie viele dieser Klagen musste der Kläger die Gerichtskosten selbst tragen (bitte nach Ländern aufgliedern)?

10

Wie viele sozialgerichtliche Verfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 abgeschlossen (bitte nach Ländern aufgliedern)?

11

Wie viele Kläger hatten nach Kenntnis der Bundesregierung in den seit dem Jahr 2010 abgeschlossenen Verfahren geklagt (bitte nach Ländern aufgliedern)?

12

Wie viele der seit dem Jahr 2010 abgeschlossenen Verfahren waren nach Kenntnis der Bundesregierung vollständig erfolglos (bitte nach Ländern aufgliedern)?

13

Wie viele Kläger von Verfahren, die seit dem Jahr 2010 als vollkommen erfolglos abgeschlossen wurden, haben nach Kenntnis der Bundesregierung im gleichen Zeitraum bereits neun oder mehr sozialgerichtliche Verfahren geführt, die ebenfalls als vollkommen erfolglos abgeschlossen wurden (bitte nach Ländern aufgliedern)?

a) Wie viele dieser Kläger waren nach § 183 des Sozialgerichtsgesetzes kostenbefreit (bitte nach Ländern aufgliedern)?

b) Wie viele dieser Kläger mussten die Gerichtskosten selbst tragen (bitte nach Ländern aufgliedern)?

14

Wie viele der als vollkommen erfolglos abgeschlossenen Klagen stammen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 von Klägern, die im gleichen Zeitraum insgesamt neun oder mehr Klagen geführt haben, die ebenfalls als vollkommen erfolglos abgeschlossen wurden?

15

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten, die für ein Verfahren vor den Sozialgerichten seit 2010 entstehen (bitte nach Jahren und nach Ländern aufgliedern)?

16

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten, die für Verfahren vor den Sozialgerichten seit dem Jahr 2010 insgesamt angefallen sind (bitte nach Jahren und Ländern aufgliedern)?

17

Wie lange dauern Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung vor den Sozialgerichten seit dem Jahr 2010 im Durchschnitt an (bitte nach Jahren und Ländern aufgliedern)?

18

Welche Kosten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn häufigsten Kläger pro Land seit dem Jahr 2010 insgesamt verursacht (bitte die Gesamtkosten pro Land sowie die Kosten pro einzelnen Kläger in anonymisierter Form inklusive der jeweiligen Anzahl an Klagen angeben)?

19

Welche Kosten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die 50 häufigsten Kläger pro Land seit dem Jahr 2010 insgesamt verursacht (bitte die Gesamtkosten pro Land sowie die Kosten pro einzelnen Kläger in anonymisierter Form inklusive der jeweiligen Anzahl an Klagen angeben)?

20

Welche Kosten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die 100 häufigsten Kläger pro Land seit dem Jahr 2010 insgesamt verursacht (bitte die Gesamtkosten pro Land sowie die Kosten pro einzelnen Kläger in anonymisierter Form inklusive der jeweiligen Anzahl an Klagen angeben)?

21

Wie viele Mitarbeitende sind nach Kenntnis der Bundesregierung an den Sozialgerichten seit 2010 beschäftigt (bitte nach Jahren und Ländern aufgliedern)?

22

Gibt es eine Schätzung der Bundesregierung bezüglich des finanziellen, personellen und zeitlichen Aufwandes für die Sozialgerichte durch Kläger, die seit 2010 mehr als neunmal vor dem Sozialgericht geklagt haben?

23

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Zahl von Klägern, die binnen eines Zeitraums von zehn Jahren mehr als neunmal vor den Sozialgerichten geklagt haben, zu reduzieren?

24

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Bearbeitungsdauer von Klagen vor den Sozialgerichten zu beschleunigen?

Berlin, den 7. Oktober 2020

Christian Lindner und Fraktion

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