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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Dreierregel und Single Embryo Transfer

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

09.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2362223.10.2020

Dreierregel und Single Embryo Transfer

der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im September 2020 hat die Bundesärztekammer ein Memorandum für eine Reform des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) vorgelegt (https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/MuE/_Bek_BAEK_Memorandum_Online.pdf). Darin wird unter anderem auf eine bestehende Problematik hingewiesen, die sich aus § 1 Absatz 1 Nummer 5 ESchG und § 1 Absatz 1 Nummer 3 ESchG für die IVF- oder IVF/ICSI-Behandlung (IVF = Invitro-Fertilisation, ICSI = Intrazytoplasmatische Spermieninjektion) ergebe. Demnach führe das gesetzliche Verbot, mehr Eizellen einer Frau zu befruchten, als ihr innerhalb eines Zyklus übertragen werden sollen in Kombination mit dem Verbot, innerhalb eines Zyklus mehr als drei Embryonen auf eine Frau zu übertragen („Dreierregel“), dazu, dass es in Deutschland im internationalen Vergleich nach einer IVF- oder IVF/ICSI-Behandlung unter anderem deutlich häufiger zu Mehrlingsschwangerschaften komme, welche sowohl für die Mutter als auch für das ungeborene Kind mit einem gesundheitlichen Risiko verbunden seien. Zudem bedinge die „Dreierregel“, dass in anderen Fällen gar kein Embryo für den Transfer zur Verfügung stehe.

Die Bundesärztekammer spricht sich vor dem Hintergrund des medizinischen Fortschritts seit dem Jahr 1990 dafür aus, das Embryonenschutzgesetz grundlegend zu reformieren und dabei unter anderem eine Abkehr von der starren „Dreierregel“ vorzunehmen. Zudem solle das Verfahren des Single Embryo Transfer (SET) angestrebt werden. Dabei werden alle im Rahmen eines Behandlungszyklus befruchteten Eizellen bis zum Blastozytenstadium kultiviert, beobachtet, der Embryo mit dem höchsten Entwicklungspotential identifiziert und auf die Frau übertragen.

Die Fragesteller teilen die Auffassung, dass das Embryonenschutzgesetz noch immer den gesellschaftlichen und medizinischen Stand seines Entstehungsjahres 1990 widerspiegelt und daher einer umfassenden Reform bedarf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Hat die Bundesregierung bereits eine Bewertung des die Abkehr von der „Dreierregel“ und den Single Embryo Transfer betreffenden Anliegens der Bundesärztekammer vorgenommen?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Wenn nein, ist eine solche Bewertung vorgesehen, und wann ist in diesem Fall mit ihrem Abschluss zu rechnen?

2

Wie viele Mehrlingsschwangerschaften gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in Deutschland (bitte für die Jahre 2015 bis 2020 aufschlüsseln)?

a) Wie viele davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Folge einer künstlichen Befruchtung?

b) Wie viele Mehrlinge versterben nach Kenntnis der Bundesregierung noch im Mutterleib?

c) Wie viele Geburten nach Mehrlingsschwangerschaft sind nach Kenntnis der Bundesregierung komplikationsbehaftet?

3

Hat die Bundesregierung Studien in Auftrag gegeben, gefördert oder ausgewertet, die sich mit den Folgen einer Abkehr von der „Dreierregel“ und einer Implementierung des Single Embryo Transfer in Deutschland befassen?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Wenn nein, sind entsprechende Studien geplant?

4

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, aus welchen Motiven seitens der Behandelten und Behandelnden von einem Transfer der gesetzlich maximal erlaubten Anzahl entwickelter Embryos Gebrauch gemacht wird, obwohl durch den Transfer mehrerer Embryos die Gefahr einer Mehrlingsschwangerschaft besteht, und wenn ja, welche?

5

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zur „Dreierregel“ und dem Single Embryo Transfer vor, die von jenen der von Bundesärztekammer vorgetragenen Erkenntnisse abweichen, und wenn ja, welche, und inwiefern weichen sie ab?

6

Hat die Bundesregierung eine Bewertung der im EU-Ausland angewandten Regelungen und Verfahren vorgenommen oder vornehmen lassen?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche Konsequenzen will die Bundesregierung hieraus ziehen?

b) Wenn nein, warum nicht?

7

Wie begründet die Bundesregierung, dass die in Frage 1 genannten Anliegen der Bundesärztekammer in anderen EU-Mitgliedstaaten bereits umgesetzt sind, in Deutschland jedoch nicht?

8

Plant die Bundesregierung, dem Anliegen der Bundesärztekammer bezüglich einer Abkehr von der „Dreierregel“ und bezüglich der Ermöglichung des Single Embryo Transfer gesetzgeberisch Rechnung zu tragen?

a) Wenn ja, auf welche Weise soll das geschehen, und zu welchem Zeitpunkt?

b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies?

Berlin, den 21. Oktober 2020

Christian Lindner und Fraktion

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