[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/23643 –
Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im dritten Quartal 2020
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Rassistische Hetze gegen Flüchtlinge und Asylsuchende sind seit Jahren ein
zentrales Thema der extremen Rechten. Immer wieder versuchen diese,
Ressentiments und Vorurteile gegen Flüchtlinge zu schüren, Proteste gegen
geplante Unterkünfte zu initiieren oder vorhandene Proteste in ihrem Sinne zu
instrumentalisieren. Die extreme Rechte knüpft damit an vorhandene
rassistische Einstellungen in Teilen der Bevölkerung an, wie sie u. a. in der
Langzeitstudie Deutsche Zustände (Heitmeyer u. a.) nachgewiesen wurden.
Bürgerproteste gegen die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften, gegen die
Belegung der Unterkünfte mit Flüchtlingen werden von der NPD oder anderen
neofaschistischen oder rechtspopulistischen Zusammenschlüssen und Parteien
zum Teil selbst initiiert und koordiniert, zum Teil versuchen sie sich an bereits
bestehende Bürgerinitiativen anzuschließen. Ziel ist es, sich so den
Bürgerinnen und Bürgern als Vertreter der wahren Volksinteressen zu empfehlen.
Auch außerhalb der Unterkünfte sind Geflüchtete massiven Bedrohungen und
auch Gewalt ausgesetzt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage können nur Angaben zu
solchen Versammlungen und Organisatoren gemacht werden, die dem
gesetzlichen Beobachtungsauftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)
unterliegen. Dies ist insbesondere nicht der Fall, soweit es sich lediglich um
nicht-extremistische Versammlungen handelt, an denen sich Rechtsextremisten
in geringer Zahl und ohne prägenden Einfluss auf das
Demonstrationsgeschehen beteiligt haben.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24108
19. Wahlperiode 05.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 5. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten
Quartal 2020 Proteste gegen die Unterbringung von Flüchtlingen vor
geplanten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor
Wohnungen, in denen Flüchtlinge untergebracht werden, gegeben (bitte nach
Bundesländern, Orten und Datum sowie Anzahl der Teilnehmer, auch
wenn diese geringer als 20 sind, auflisten)?
2. In welchen der in Frage 1 genannten Fälle geht die Bundesregierung
davon aus, dass die Proteste maßgeblich von der NPD bzw. von
Kameradschaften oder anderen rechtsextremen Organisationen (bitte angeben, um
welche es sich handelte) initiiert und gesteuert wurden?
3. An welchen Orten hat sich die NPD, eine ihrer Unterorganisationen oder
eine andere rechtsextreme oder rechtspopulistische Gruppierung
(welche?) im dritten Quartal 2020 an Protesten gegen geplante oder
vorhandene Flüchtlingsunterkünfte beteiligt (bitte jeweils Ort und Datum
angeben)?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam
beantwortet. Im dritten Quartal 2020 hat es nach Kenntnis der Bundesregierung
keine rechtsextremistischen Demonstrationen bzw. Kundgebungen gegeben, die
konkret gegen eine geplante oder bereits bestehende Asylbewerber- bzw.
Flüchtlingsunterkunft gerichtet waren.
4. An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten
Quartal 2020 Proteste im Zusammenhang mit dem Thema Zuwanderung
bzw. Asyl gegeben, und an welchen dieser Proteste waren welche
Organisationen der extremen Rechten beteiligt (bitte nach Bundesländern,
Orten und Datum sowie Anzahl der Teilnehmer, auch wenn diese geringer
als 20 sind, auflisten)?
Im dritten Quartal 2020 hat es nach Kenntnis der Bundesregierung die
folgenden rechtsextremistischen Demonstrationen bzw. Kundgebungen gegeben, die
(überwiegend) im Zusammenhang mit dem Thema Zuwanderung/Asyl standen.
Datum Ort Land Veranstalter Thema Teilnehmerzahl
18.07.2020 München BY NPD „Migration tötet“ 6
19.09.2020 Döbeln SN NPD „Migration tötet“ 8
25.09.2020 Alzey RP DIE RECHTE „Refugges not welcome, Grenzen dicht machen!“ 10
26.09.2020 Worms RP DIE RECHTE „Refugges not welcome, Grenzen dicht machen!“ 10
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Zu wie vielen Straftaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit diesen Protesten, und wie viele fallen davon nach
Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der PMK-rechts
(PMK = Politisch motivierte Kriminalität; bitte jeweils Tatort, Tatdatum
und Deliktgruppen auflisten)?
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 liegen der
Bundesregierung für das dritte Quartal 2020 keine Erkenntnisse zu Straftaten vor, die
dem Phänomenbereich der PMK-rechts- zugeordnet wurden und im
Zusammenhang mit einem demonstrativen Ereignis und dem Thema „Unterbringung
von Asylbewerbern“ stehen.
Unter Bezugnahme auf Frage 4 liegen der Bundesregierung für das dritte
Quartal 2020 Erkenntnisse zu sieben Straftaten vor, die im Zusammenhang mit
demonstrativen Ereignissen und der Ausländer-/Asylthematik stehen. Davon
entfallen vier Straftaten auf den Phänomenbereich PMK-links- und drei Delikte
auf den Phänomenbereich PMK-rechts-.
6. Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen
Angriffen auf
a) Flüchtlingsunterkünfte oder von Flüchtlingen bewohnte Wohnungen,
b) geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte,
c) Flüchtlinge bzw. Asylsuchende außerhalb ihrer Unterkunft oder
dezentralen Wohnungen,
d) Einrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von Flüchtlingen
bzw. Asylsuchenden einsetzen
kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2020
(bitte Komplexe 6a bis 6d getrennt aufführen und nach Bundesländern,
Orten, Ortsteil, Straße und Datum auflisten)?
Wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in
den Bereich der PMK-rechts, und zu welchen der in den Fragen 6a bis 6d
aufgeführten Vorfällen gab es eine Pressemitteilung seitens der
Ermittlungsbehörden?
7. Wie stellt sich die Aufteilung der Komplexe 6a und 6b für das Jahr 2020
bisher dar?
8. Welche Delikte wurden in den in Frage 6 erfragten Fällen jeweils seit
Jahresbeginn 2020 begangen (bitte möglichst genau pro Einzelfall
aufführen, was geschehen ist, und verwendete Waffen oder Gegenstände
bzw. direkte körperliche Tätlichkeiten oder verbale Bedrohungen
angeben)?
Die Fragen 6 bis 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit Stand vom 28. Oktober 2020 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu
insgesamt 13 politisch motivierten Delikten im dritten Quartal 2020 vor, bei
denen die Unterkunft selbst Tatort oder direktes Angriffsziel war. Zwölf Straftaten
fallen in den Phänomenbereich PMK-rechts-. Eine entsprechende
Kategorisierung zu den Fragen 6a und 6b ist nicht automatisiert zu generieren.
Mit Stand vom 28. Oktober 2020 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu
280 politisch motivierten Delikten im dritten Quartal 2020 vor, die sich gegen
Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften richten. Davon
entfallen 269 Straftaten auf den Phänomenbereich PMK-rechts-.
Übergriffe gegen Einrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von
Flüchtlingen bzw. Asylsuchenden einsetzen, werden nicht in einer
eigenständigen Kategorie im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst. Daher werden die nachfolgenden
Zahlen von Straftaten gegen Hilfsorganisationen und/oder Ehrenamtliche/
freiwilliger Helfer im Themenzusammenhang Ausländer-/Asylthematik
übermittelt.
Mit Stand vom 28. Oktober 2020 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu
insgesamt fünf politisch motivierten Delikten im dritten Quartal 2020 vor,
welche sich gegen Hilfsorganisationen und/oder Ehrenamtliche/freiwillige Helfer
richten. Alle fünf Straftaten wurden auf dem Phänomenbereich PMK-
rechtszugeordnet.
Die Fallzahlen des Jahres 2020 sind vorläufig und können sich noch ändern.
Die Aufstellungen der einzelnen Delikte sind in den folgenden Tabellen zum
Angriffsziel „Asylunterkunft“, dem Angriffsziel „Hilfsorganisationen“ mit dem
Themenfeld „Asyl- und Ausländerthematik“ sowie dem Angriffsziel
„Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ mit dem Themenfeld „Asyl- und
Ausländerthematik“ zu entnehmen. Im Hinblick auf das Angriffsziel „Asylbewerber/
Flüchtling“ ohne das Angriffsziel „Asylunterkunft“ wird auf die Anlage verwiesen.
Erkenntnisse zu Pressemitteilungen der jeweiligen Ermittlungsbehörden liegen
der Bundesregierung nicht vor.
Angriffsziel „Asylunterkunft“, 1. Januar bis 30. September 2020,
Stand: 28. Oktober 2020
Lfd.
Nr. Tatzeit Tatort Land Zähldelikt
PMK
-
recht
s
1 02.01.2020 Hamburg HH Volksverhetzung § 130 StGB x
2 08.01.2020 Chemnitz SN Volksverhetzung § 130 StGB x
3 09.01.2020 Chemnitz SN Volksverhetzung § 130 StGB x
4 09.01.2020 Schwarzenberg SN Volksverhetzung § 130 StGB x
5 09.01.2020 Leipzig SN Volksverhetzung § 130 StGB x
6 13.01.2020 Gifhorn NI Volksverhetzung § 130 StGB x
7 20.01.2020 Riesa SN Volksverhetzung § 130 StGB x
8 24.01.2020 Berlin BE Volksverhetzung § 130 StGB x
9 12.02.2020 Berlin BE Störung des öffentlichen Friedens durch Andro-hung von Straftaten § 126 StGB x
10 13.02.2020 Lahr BW Störung des öffentlichen Friedens durch Andro-hung von Straftaten § 126 StGB x
11 16.02.2020 Schwalbach HE Sachbeschädigung § 303 StGB
12 21.02.2020 Weil der Stadt BW Sachbeschädigung § 303 StGB x
13 29.02.2020 Tettnang BW Volksverhetzung § 130 StGB x
14 01.03.2020 Hannover NI Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB x
15 02.03.2020 Wiehl NW Sachbeschädigung § 303 StGB x
16 04.03.2020 Stuttgart BW Störung des öffentlichen Friedens durch Andro-hung von Straftaten § 126 StGB x
17 06.03.2020 Berlin BE Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB x
18 10.03.2020 Niederwerrn BY Hausfriedensbruch § 123 StGB x
19 14.03.2020 Neustadt SH Beleidigung § 185 StGB x
20 16.03.2020 Frankfurt HE Störung des öffentlichen Friedens durch Andro-hung von Straftaten § 126 StGB x
21 28.03.2020 Backnang BW Volksverhetzung § 130 StGB x
22 28.03.2020 Rehburg-Loccum NI Schwere Brandstiftung § 306a StGB x
23 30.03.2020 Berlin BE Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB x
24 30.03.2020 Düren NW Volksverhetzung § 130 StGB x
25 13.04.2020 Berlin BE Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB x
26 14.04.2020 Berlin BE Volksverhetzung § 130 StGB x
Lfd.
Nr. Tatzeit Tatort Land Zähldelikt
PMK
-
recht
s
27 14.04.2020 Versmold NW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB x
28 26.04.2020 Bobingen BY Sachbeschädigung § 303 StGB
29 30.04.2020 Weeze NW Sachbeschädigung § 303 StGB x
30 05.05.2020 Ribbesbüttel NI Volksverhetzung § 130 StGB x
31 10.05.2020 Bächingen BY Sachbeschädigung § 303 StGB x
32 12.05.2020 Bad Tölz BY Sachbeschädigung § 303 StGB x
33 15.05.2020 Köln NW Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB x
34 15.05.2020 Neustadt RP Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB x
35 21.05.2020 Thaleischweiler-Fröschen RP Sachbeschädigung § 303 StGB x
36 03.06.2020 Unna NW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB x
37 04.06.2020 München BY Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB x
38 07.06.2020 Preußisch Olden-dorf NW
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB x
39 08.06.2020 Warngau BY Volksverhetzung § 130 StGB x
40 08.06.2020 Hochheim HE Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB x
41 21.06.2020 Bobingen BY Volksverhetzung § 130 StGB x
42 22.06.2020 Bottrop NW Volksverhetzung § 130 StGB x
43 30.06.2020 Emsdetten NW Sachbeschädigung § 303 StGB x
44 03.07.2020 Freiberg SN Sachbeschädigung § 303 StGB x
45 09.07.2020 Hamburg HH Volksverhetzung § 130 StGB x
46 10.07.2020 Neumünster SH Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB x
47 18.07.2020 Greifswald MV Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB x
48 26.07.2020 Erfurt TH Sachbeschädigung § 303 StGB x
49 27.07.2020 Öhringen BW Volksverhetzung § 130 StGB x
50 02.08.2020 Schwerin MV Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB x
51 10.08.2020 Bornhagen TH Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB x
52 13.08.2020 Bad Aibling BY Schwere Brandstiftung § 306a StGB x
53 21.08.2020 Köthen ST Körperverletzung § 223 StGB x
54 22.08.2020 Göppingen BW Schwere Brandstiftung § 306a StGB
55 14.09.2020 Chemnitz SN Volksverhetzung § 130 StGB x
56 19.09.2020 Steinberg SH Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB x
Angriffsziel „Hilfsorganisationen“ und Themenfeld „Asyl- und
Ausländerthematik“, 1. Januar bis 30. September 2020,
Stand: 28. Oktober 2020
Lfd.
Nr. Tatzeit Tatort Land Zähldelikt
PMK-
rechts
1 24.01.2020 Neckargemünd BW Beleidigung § 185 StGB x
2 13.02.2020 Duisburg NW Sachbeschädigung § 303 StGB x
Lfd.
Nr. Tatzeit Tatort Land Zähldelikt
PMK-
rechts
3 06.03.2020 Saarbrücken SL Beleidigung § 185 StGB
4 09.03.2020 Ofterschwang BY Volksverhetzung § 130 StGB x
5 08.04.2020 Köln NW Beleidigung § 185 StGB x
6 13.04.2020 Regensburg BY Diebstahl § 242 StGB x
7 15.04.2020 Rostock MV Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB x
8 23.04.2020 Dachau BY Beleidigung § 185 StGB x
9 28.04.2020 Erfurt TH Volksverhetzung § 130 StGB x
10 15.05.2020 Horb BW Beleidigung § 185 StGB x
11 27.05.2020 Borna SN Sachbeschädigung § 303 StGB
12 23.06.2020 Fürstenwalde BB Körperverletzung § 223 StGB x
13 26.06.2020 Karlsruhe BW Volksverhetzung § 130 StGB x
14 29.06.2020 Braunschweig NI Sachbeschädigung § 303 StGB x
15 06.08.2020 Elmshorn SH Verwenden von Kennzeichen verfassungswid-riger Organisationen § 86a StGB x
16 21.08.2020 Oederan SN Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB x
17 28.08.2020 Berlin BE Störung des öffentlichen Friedens durch An-drohung von Straftaten § 126 StGB x
Angriffsziel „Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ und Themenfeld „Asyl- und
Ausländerthematik“, 1. Januar bis 30. September 2020,
Lfd.Nr. Tatzeit Tatort Land Zähldelikt PMK-rechts
1 03.01.2020 Ansbach BY Verwenden von Kennzeichen verfassungswid-riger Organisationen § 86a StGB x
2 24.01.2020 Neckargemünd BW Beleidigung § 185 StGB x
3 25.01.2020 Neckargemünd BW Beleidigung § 185 StGB x
4 21.02.2020 Kiel SH Sachbeschädigung § 303 StGB x
5 08.04.2020 Köln NW Beleidigung § 185 StGB x
6 13.04.2020 Regensburg BY Diebstahl § 242 StGB x
7 28.04.2020 Lörrach BW Volksverhetzung § 130 StGB x
8 28.04.2020 Erfurt TH Volksverhetzung § 130 StGB x
9 20.06.2020 Neckargemünd BW Beleidigung § 185 StGB x
10 26.06.2020 Karlsruhe BW Volksverhetzung § 130 StGB x
11 19.08.2020 Beelen NW Volksverhetzung § 130 StGB x
12 21.08.2020 Oederan SN Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB x
9. Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der dabei
verletzten Personen sowie zur Art der Verletzung machen (bitte
zumindest nach Flüchtlingen und anderen und pro Einzelfall in der zu Frage 6
gelieferten Auflistung aufführen)?
10. Wie häufig wurden Kinder Opfer solcher in Frage 6 aufgeführten
Angriffe?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei den begangenen Gewaltdelikten im dritten Quartal 2020 wurden 36
Personen verletzt, davon vier Kinder (34 Verletzte - davon vier Kinder - bei
Straftaten gegen Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften, zwei
Verletzte bei Straftaten gegen Asylunterkünfte).
11. Welche Angabe kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der
beteiligten mutmaßlichen Täterinnen und Täter der einzelnen Fälle und zu deren
politischem Hintergrund machen (bitte in der zu Frage 6 gelieferten
Auflistung mit Angabe des Tatdatums, Tatorts, Delikts, der Anzahl der
Ermittlungsverfahren, des politischen Hintergrunds der Täterinnen und
Täter aufschlüsseln)?
Im dritten Quartal 2020 konnten mit Stand vom 28. Oktober 2020 zu 184
Delikten 227 Tatverdächtige ermittelt werden (Straftaten gegen Asylunterkünfte:
fünf Delikte – fünf Tatverdächtige, Straftaten gegen Asylbewerber: 177 Delikte
– 220 Tatverdächtige, Straftaten gegen Hilfsorganisationen: ein Delikt – ein
Tatverdächtiger, Straftaten gegen Ehrenamtliche/freiwilliger Helfer: ein Delikt
– ein Tatverdächtiger).
12. Zu welchen konkreten in Frage 6 erfragten Taten seit Jahresbeginn 2020
konnten mutmaßliche Täter bzw. Täterinnen ermittelt werden, und zu
wie vielen dieser mutmaßlichen Täterinnen und Täter liegen
Vorerkenntnisse im Sinne der PMK-rechts vor?
Für die ersten drei Quartale 2020 konnten mit Stand vom 28. Oktober 2020 zu
690 Delikten 798 Tatverdächtige ermittelt werden (Straftaten gegen
Asylunterkünfte: 21 Delikte – 21 Tatverdächtige, Straftaten gegen Asylbewerber: 664
Delikte – 772 Tatverdächtige, Straftaten gegen Hilfsorganisationen: drei
Delikte – drei Tatverdächtige, Straftaten gegen Ehrenamtliche/freiwillige Helfer:
zwei Delikte – zwei Tatverdächtige).
Beim KPMD-PMK handelt es sich um eine Eingangsstatistik. Die
Bundesländer sind nicht verpflichtet, das Bundeskriminalamt (BKA) über den
Verfahrensausgang dortiger Strafverfahren zu informieren. Aus diesem Grund kann durch
das BKA keine Aussage zum Stand bzw. Ausgang der Strafverfahren getroffen
werden.
13. Mit welchen der in den Fragen 4, 5 und 6 aufgeführten Fälle hat sich das
Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) im
dritten Quartal 2020 befasst (bitte konkrete Fälle unter Angabe von
Tatdatum, Tatort und Delikt benennen)?
Im dritten Quartal 2020 wurden keine Straftaten gegen Asylunterkünfte im
GETZ-R eingebracht oder erörtert.
14. Mit welchen der in den Fragen 4, 5 und 6 aufgeführten Fälle hat sich das
Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt (GBA) befasst,
und zu welchen Ergebnissen hat die Befassung beim GBA geführt?
Zur grundsätzlichen Vorgehensweise des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof (GBA) bei der Prüfung seiner Zuständigkeit in den genannten
Fällen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6559 verwiesen.
Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang hat der GBA im dritten Quartal
2020 nicht eingeleitet oder übernommen, da es am Vorliegen der erforderlichen
Katalogtaten oder der besonderen Staatsschutzqualität der Taten fehlte (§ 120
Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes).
15. Zu wie vielen Übergriffen, Tätlichkeiten und sonstigen Verstößen
gegenüber den Bewohnern und Bewohnerinnen ist es von Seiten des
Sicherheitspersonals in Flüchtlingsunterkünften im dritten Quartal 2020 nach
Kenntnis der Bundesregierung gekommen (bitte nach Orten, Datum,
konkreten Verstößen und Delikten sowie Stand der Ermittlungsverfahren
auflisten)?
Die Bundesregierung hat für das dritte Quartal 2020 keine Kenntnis über
Sachverhalte erlangt, in denen es von Seiten des Sicherheitspersonals zu
Tätlichkeiten und sonstigen Verstößen gegenüber den Bewohnern und Bewohnerinnen
gekommen ist.
16. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 15 erfragten Sachverhalten
Nachmeldungen für das zweite Quartal 2020 gegeben, und welche
Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben (bitte nach konkreten Einzelfällen
aufführen)?
Im Rahmen von Nachmeldungen werden im KPMD-PMK nicht nur
Einzelsachverhalte, sondern auch Änderungen bereits gemeldeter Sachverhalte
eingepflegt. Eine gesonderte Auflistung sämtlicher Nachträge ist somit nicht
zielführend. Aus diesem Grund werden sämtliche für das zweite Quartal 2020
erfassten Sachverhalte dargestellt, die hinsichtlich der Fragen 6 bis 8 der beigefügten
Anlage zu entnehmen sind bzw. sich zu den weiteren Fragen wie folgt
darstellen.
Für das zweite Quartal 2020 liegen der Bundesregierung mit Stand vom
28. Oktober 2020 keine Erkenntnisse zu Straftaten vor, die dem
Phänomenbereich der PMK-rechts- zugeordnet wurden und im Zusammenhang mit einem
demonstrativen Ereignis und dem Thema Unterbringung von Asylbewerbern
stehen.
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 4 liegen der Bundesregierung für
das zweite Quartal 2020 mit Stand vom 28. Oktober 2020 Erkenntnisse zu 104
Straftaten vor, die im Zusammenhang mit demonstrativen Ereignissen und der
Ausländer-/Asylthematik stehen. Davon entfallen acht Straftaten auf den
Phänomenbereich PMK-rechts-, 91 Straftaten auf den Phänomenbereich PMK-
links-, vier Straftaten wurden im Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen-
und eine Straftat im Phänomenbereich -ausländische Ideologie- registriert.
Bei den begangenen Gewaltdelikten im zweiten Quartal 2020 wurden mit
Stand vom 28. Oktober 2020 45 Personen verletzt, davon zwei Kinder (44
Verletzte – davon zwei Kinder - bei Straftaten gegen Asylbewerber/Flüchtlinge
außerhalb von Asylunterkünften, ein Verletzter bei Straftaten gegen
Hilfsorganisationen).
Im zweiten Quartal 2020 konnten mit Stand vom 28. Oktober 2020 zu 227
Delikten 259 Tatverdächtige ermittelt werden (Straftaten gegen Asylunterkünfte:
fünf Delikte – fünf Tatverdächtige, Straftaten gegen Asylbewerber: 220 Delikte
– 252 Tatverdächtige, Straftaten gegen Hilfsorganisationen: ein Delikt – ein
Tatverdächtiger; Straftaten gegen Ehrenamtliche/freiwilliger Helfer: ein Delikt
– ein Tatverdächtiger).
Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 13 ist anzumerken, dass statistisch
nicht erhoben wird, welche Fälle im GETZ-R nachträglich behandelt wurden.
Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 14 liegen der Bundesregierung keine
ergänzenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung für das zweite Quartal
2020 vor.
Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 15 liegen keine ergänzenden
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung für das zweite Quartal 2020 vor.
Drucksache 19/24108 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Anlage
Drucksache 19/24108 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24108 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24108 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24108 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24108 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24108 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24108 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24108 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24108 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24108 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24108 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24108 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24108 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24108 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333]