Kosten von Vertragspflichtverletzungen der Bundesregierung für den Steuerzahler
der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, Markus Herbrand, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In einem Beitrag des „SWR“ (online unter https://www.facebook.com/SWRFernsehen/videos/bestellt-und-nie-abgeholt-millionen-atemschutzmasken/1552452624941540/; zuletzt abgerufen am 28. September 2020) wird dargelegt, dass die Bundesregierung im Rahmen der Corona-Pandemie Atemschutzmasken bestellt und bisher weder abgenommen noch bezahlt hat. Der Wert der Atemschutzmasken beläuft sich auf mehrere Millionen Euro.
Eine Sprecherin der ILTS-Forwarding-Trans & Trade GmbH erläutert im Beitrag, dass rund 24 Millionen Masken nach Beauftragung durch die Bundesregierung vertragsgemäß bestellt und angeliefert worden seien. Doch 98 Prozent der angebotenen Lieferung seien durch die Bundesregierung aufgrund von Platzmangel zurückgewiesen worden. Die Haltbarkeit der Masken beträgt zwei Jahre.
Der Kaufpreis von 87 465 000 Euro ist bisher nicht beglichen worden. Nach § 288 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz von aktuell –0,88 Prozent (https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/organisation/agb-und-regelungen/basiszinssatz-607820). Die offene Kaufpreisforderung ist mithin mit mehr als 8 Prozent zu verzinsen.
Zum Zeitpunkt des Beitrags waren bereits 57 Klagen gegen die Bundesregierung im Streitwert von rund 380 Mio. Euro anhängig. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) von 2015 können Prozesskosten nur unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen i. S. d. § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerlich geltend gemacht werden (vgl. BFH, Az.: VI R 17/14).
Da letztlich der Steuerzahler die Schulden der Bundesregierung begleicht, besteht nach Ansicht der Fragesteller dringender Klärungsbedarf zum Verhalten der Bundesregierung als Vertragspartei.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen43
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die bestellte Ware – wie im Beitrag vom „SWR“ beschrieben – bisher weder abgenommen noch bezahlt?
Macht die Bundesregierung Vertragsverletzungen, Sachmängel etc. geltend?
Wurde dem Vertragspartner im Falle von Sachmängeln das Recht zur zweiten Andienung eingeräumt?
Welche Kommunikation gab es wann zwischen der Bundesregierung und dem Lieferanten?
Plant die Bundesregierung die Abnahme der bestellten Atemschutzmasken?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
Wie evaluiert die Bundesregierung im Vorfeld von Vertragsschlüssen, ob vertragliche Pflichten eingehalten werden können (z. B. ob Zahlungsverpflichtungen eingehalten werden können, ob bestellte Mengen auch benötigt und abgenommen werden können)?
Wie läuft der interne Entscheidungsprozess in der Bundesregierung zur Zahlung bzw. Zahlungsverweigerung, zur Abnahme oder Verweigerung der Abnahme ab (bitte ggf. nach Bundesministerien aufschlüsseln)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zu zahlenden Verzugszinsen im Rahmen des Vertrages mit der ILTS-Forwarding-Trans & Trade GmbH, wenn eine Zahlung in den kommenden 14 Tagen erfolgen würde (bitte den nominalen Wert angeben)?
Wie viele Rechtsstreitigkeiten sind derzeit gegen die Bundesregierung im Zusammenhang mit bestellten Atemschutzmasken oder Schutzausrüstungen zur Corona-Krise anhängig (bitte nach Bundesministerien aufschlüsseln)?
Wie viele Verfahren sind anhängig?
Wie viele Verfahren wurden schon gerichtlich entschieden, und mit welchem Ergebnis?
Wie hoch ist der Streitwert bei diesen Verfahren (bitte nach Verfahren aufschlüsseln)?
Wie viele Verfahren sind wegen nicht abgenommener und nicht bezahlter Ware grundsätzlich gegen die Bundesregierung anhängig (bitte nach Jahren und beteiligten Bundesministerien aufschlüsseln)?
Bei wie vielen Verträgen wegen der Lieferung von Atemschutzmasken hat die Bundesregierung bisher alle Vertragspflichten erfüllt, und bei wie vielen noch nicht?
Bei wie vielen Verträgen zur Lieferung und Leistung hat die Bundesregierung bisher noch nicht alle Vertragspflichten erfüllt?
Prüft und beurteilt die Bundesregierung hier das Prozessrisiko und mögliche Kosten?
Wie hoch sind die Prozesskosten, die der Bundesregierung hier entstehen könnten?
Wie hoch sind die nominalen Verzugskosten, zu deren Erstattung die Bundesregierung hier verurteilt werden könnte?
Wie hoch sind die Kosten bzw. Zahlungen, zu denen die Bundesregierung hier verurteilt werden könnte (bitte nach Verfahren aufschlüsseln)?
Wie hoch sind nach Schätzungen der Bundesregierung die Prozesskosten, die in den jetzt anhängigen Verfahren gegen die Bundesregierung aufgrund nicht gezahlter oder nicht abgenommener Atemschutzmasken entstehen können?
In wie vielen Verfahren unterlag die Bundesregierung im Rechtsstreit wegen nicht bezahlter und nicht abgenommener Ware bisher (bitte jeweils nach Jahren und Bundesministerien aufschlüsseln)?
Wie hoch sind die zu zahlenden Prozesskosten in diesen Verfahren?
Wie hoch sind die zu zahlenden Schadensersatzsummen, zu denen die Bundesregierung verurteilt worden ist?
In wie vielen Fällen wurde die Bundesregierung gerichtlich zur vertragsgemäßen Leistung verurteilt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und Streitwert angeben)?
In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung einem Vergleich zugestimmt?
Wie hoch waren die Kosten, die daraus für die Bundesregierung entstanden?
Um welche Fälle handelte es sich (z. B. welche Bundesministerien waren jeweils beteiligt)?
Wie viele Fälle wurden durch einen gerichtlichen Vergleich beigelegt?
Wie viele Fälle wurden durch einen außergerichtlichen Vergleich beigelegt?
Gibt es Fälle, in denen die Bundesregierung trotz rechtskräftiger Verurteilung die Leistung verweigert und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen müssen (bitte nach Bundesministerien aufschlüsseln)?
Wenn ja, warum?
Wenn ja, wie viele?
Wenn ja, um welchen Streitwert handelt es sich dabei?
Wie viele Zwangsvollstreckungsverfahren sind derzeit gegen die Bundesregierung anhängig?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen ihre Zahlungsverweigerung dem Vertragspartner die Existenzgrundlage entzogen hätte?
Wenn ja, welche?
Wenn ja, welche Bundesministerien waren beteiligt?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen sie neben dem vertraglichen oder gesetzlichen Schadensersatz eine Vertragsstrafe zahlen musste oder muss?
Wenn ja, welche?
Wie hoch ist die Summe der derzeit von der Bundesregierung zu zahlenden Vertragsstrafen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Schließt die Bundesregierung üblicherweise Verträge mit Klauseln über eine zu zahlende Vertragsstrafe, oder plant sie, solche abzuschließen?