Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Corona-Pandemie
der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 16. September 2020 hat der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages dargelegt, dass das Bundesgesundheitsministerium und der Schätzerkreis für das Jahr 2021 ein Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 16 Mrd. Euro prognostizieren. Dies deckt sich auch mit Medienberichten zu diesem Thema (https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/mehr-als-drei-milliarden-euro-fehlen-spahn-bittet-beitragszahler-nun-doch-fuer-corona-kosten-zur-kasse/26191920.html).
Gleichwohl hat der Schätzerkreis nach § 220 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) bis zum 1. Oktober 2020 noch keinen Bericht und keine Schätzung für das Jahr 2021 als Grundlage für die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages veröffentlicht.
Der Steuerzuschuss zur pauschalen Abgeltung versicherungsfremder Leistungen nach § 221 SGB V solle von 14,5 Mrd. Euro um 5 Mrd. Euro auf 19,5 Mrd. Euro erhöht werden, so der Bundesgesundheitsminister. Weitere 8 Mrd. Euro sollten aus den Rücklagen der Krankenversicherungen entnommen werden.
Dabei sollen alle Rücklagen, die über 0,4 Monatsausgaben liegen, zu zwei Dritteln in den Gesundheitsfonds überführt werden, das restliche Drittel verbliebe bei der jeweiligen Krankenkasse. Die restlichen Mittel sollen durch die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte erbracht werden, so der Bundesgesundheitsminister weiter.
Insgesamt werden nach Auffassung der Fragesteller gut wirtschaftende Krankenkassen durch das Vorhaben des Bundesgesundheitsministers bestraft, ein Anreiz zum guten Wirtschaften im GKV-System fiele dadurch weg. Weiter ist zu hinterfragen, ob der Bund zu Kostensenkungen im Gesundheitssystem beitragen kann, etwa durch einen Bürokratieabbau oder durch eine bessere Präventionsarbeit.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Auf welcher Grundlage beruhen die Schätzungen des Finanzbedarfs von 16 Mrd. Euro in der GKV im Jahr 2021?
a) Wodurch entsteht der Finanzbedarf?
b) In welcher Höhe werden Mehrausgaben und Mindereinnahmen prognostiziert?
c) Bei welchen Kassen besteht ein zusätzlicher Finanzbedarf im Jahr 2021 in welcher Höhe?
d) Warum wurden hierzu bislang – anders als bisher – keine Angaben auf den Internetseiten des Bundesamtes für Soziale Sicherung veröffentlicht?
Wie entwickeln sich die Beitragseinnahmen und Beitragsausgaben im GKV-System im Jahr 2020 im Vergleich zu den Schätzungen, insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie?
Über welche Rücklagen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen jeweils aktuell, und über welche verfügten sie zum 31. Dezember 2019?
In welcher Höhe über- bzw. unterschreiten nach Kenntnis der Bundesregierung die Rücklagen der einzelnen Krankenkassen 0,4 Monatsausgaben (bitte in absoluten Euro-Werten angeben)?
Wann sollen die angekündigte Entnahme der Rücklagen und deren Überführung in den Gesundheitsfonds erfolgen, und welche Kassen wären in welcher Höhe betroffen?
Würden einzelne Krankenkassen von der Überführung von Rücklagen anderer Kassen in den Gesundheitsfonds profitieren, etwa indem sie ihre Beiträge niedriger halten könnten?
a) Wenn ja, um welche handelt es sich?
b) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Begünstigung?
Wären kleinere Kassen mit einer geringen Anzahl an Versicherten durch eine Überführung von Rücklagen in den Gesundheitsfonds überproportional betroffen?
a) Benötigen kleinere Krankenkassen aus Sicht der Bundesregierung höhere finanzielle Rücklagen, um Kostenrisiken abzufedern, als Kassen mit mehreren Millionen Versicherten?
b) Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass kleinere Kassen aufgrund fehlender Rücklagen vom Markt gedrängt werden könnten?
Liegen der Bundesregierung Einsprüche, Klagen oder andere juristische Einwände gegen die Überführung von Rücklagen in den Gesundheitsfonds vor?
a) Welche Anzahl dieser Einsprüche, Klagen etc. liegt der Bundesregierung vor?
b) Rechnet die Bundesregierung mit Klagen in diesem Zusammenhang?
In welcher Höhe werden nach aktueller Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Kassen ihre Zusatzbeiträge für das Jahr 2021 festlegen, und welche Erhöhungen im Vergleich zu den aktuellen Zusatzbeitragssätzen für das Jahr 2020 wird es geben?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Verwaltungsausgaben der einzelnen Kassen insgesamt und pro Versicherten?
In welcher finanziellen Höhe werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch die Erhöhung des durchschnittlichen Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte belastet?
Plant die Bundesregierung, die Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen gemäß § 221 SGB V nach nachvollziehbaren Kriterien zu gestalten?
a) Wenn ja, wann, und nach welchen Kriterien?
b) Wenn nein, warum nicht, und nach welchen Kriterien werden die Mittel heute festgelegt?
c) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten der GKV für versicherungsfremde Leistungen ein, und welche Leistungen zählen aus ihrer Sicht dazu?
Welche der durch die Corona-Pandemie entstehenden Kosten sollen durch die Erhöhung der Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen gemäß § 221 SGB V um 5 Mrd. Euro ausgeglichen werden, und mit welchen tatsächlichen Kosten rechnet hier die Bundesregierung im Jahr 2021?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn des Jahres 2020 ergriffen, um die Kosten in der GKV, insbesondere die Bürokratiekosten, zu senken?
a) Welche Maßnahme hat zu Kostensenkungen in welcher Höhe geführt?
b) Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, wann, und in welcher Form?