[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver
Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/23845 –
Zustand der Schnellfahrstrecken für den Deutschlandtakt und Stand der Leit- und
Sicherungstechnik
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Schnellfahrstrecken in Deutschland haben für den Deutschlandtakt eine
große Bedeutung. Sie ermöglichen ein zügiges Reisen mit der Bahn. Zugleich
sollen diese Schnellfahrstrecken auch fit für die Zukunft gemacht werden
(
http://www.bmvi.de/sharedDocs/DE/Artikel/E/zukunftsbuendnis-schiene-ueb
ersicht.html). Dafür gab es bereits auf einigen Strecken Sperrungen für die
Instandhaltung, auf anderen Strecken steht diese noch aus.
Zudem ist geplant, bis 2035 das gesamte Streckennetz in Deutschland auf eine
neue Leit- und Sicherungstechnik umzurüsten. Dieses Ziel betrifft auch und
mit besonders hoher Priorität die Schnellfahrstrecken, die bis jetzt nur zu
einem geringen Anteil mit der neuen Technik ausgestattet sind. Ein Grund für
die dringende Umrüstung ist auch die Abkündigung der alten Technik.
Dabei müssen nach Ansicht der Fragesteller auch die aktuell bestehenden
Probleme angegangen werden, die mit der neuen Leit- und Sicherungstechnik
lösbar sind, wie zum Beispiel die Tunnelbegegnungsverbote, die auf einigen
Schnellfahrstrecken existieren.
1. Wird die Leistungsfähigkeit einer Strecke bei European Train Control
System (ETCS) im Vergleich zu konventionellen Sicherungssystemen in
Einzelfällen negativ beeinflusst (vgl.
https://tud.qucosa.de/api/qucosa%3
A33801/attachment/ATT-0/; bitte begründen)?
Die Leistungsfähigkeit einer Strecke mit European Train Control System
(ETCS) Level 2 wird im Vergleich zur linienförmigen Zugbeeinflussung (LZB)
nicht negativ beeinflusst. Die Leistungsfähigkeit einer Strecke mit ETCS
Level 1 Limited Supervision (LS) kann gegenüber punktförmiger
Zugbeeinflussung (PZB) schlechter sein. Dies liegt an den restriktiveren Bremskurven
unter Führung von ETCS Level 1 LS und gilt für schlecht bremsende
(Güter-)Züge. Die fahrdynamischen Auswirkungen sind jedoch gering.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24864
19. Wahlperiode 01.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 30. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Gibt es auf den Schnellfahrstrecken in Deutschland
Tunnelbegegnungsverbote (bitte nach Strecken angeben und welche Fahrzeuge sich deshalb
nicht begegnen dürfen)?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) bestehen
Tunnelbegegnungsverbote auf allen Schnellfahrstrecken mit Mischverkehr (Personen und
Güterzüge):
Strecken Ebensfeld–Erfurt, München–Nürnberg, Mannheim–Stuttgart und
Hannover–Würzburg.
3. Gibt es Sicherungssysteme, die Tunnelbegegnungsverbote technisch
ausschließen?
14. Gibt es Pläne, das Tunnelbegegnungsverbot auf der Schnellfahrstrecke
Stuttgart–Mannheim technisch zu sichern, und welche Auswirkungen hat
das auf die Kapazität der Strecke?
Die Fragen 3 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG befindet sich für die Strecke Ebensfeld–Erfurt ein
solches Sicherungssystem in Erstellung.
Im Übrigen wird die Begegnung mittels Fahrplan ausgeschlossen. Die
Umsetzung eines technischen Tunnelbegegnungsverbots für die Strecke Stuttgart–
Mannheim ist im Deutschlandtakt unterstellt.
4. Wird die Kapazität einer Strecke durch dispositive Umsetzung des
Tunnelbegegnungsverbots eingeschränkt?
Nach Auskunft der DB AG unterstützt das Tunnelbegegnungsverbot die
Streckenauslastung.
5. Wann ist die Ausrüstung der Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg mit
ETCS geplant, und welche Baseline soll dort installiert werden?
Ein Termin zur Ausrüstung der Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg mit
ETCS steht nach Auskunft der DB AG noch nicht fest. Für den Flächenrollout
von ETCS ist eine Ausrüstung mit ETCS Level 2 mit der auf europäischer
Ebene aktuellen Baseline vorgesehen.
6. Ist für die Ausrüstung der Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg mit
ETCS eine Sperrung der Strecke notwendig?
Nach Auskunft der DB AG können in der Bau- und Inbetriebnahmephase
zeitweise Streckensperrungen erforderlich werden. Durch eine langfristige
baubetriebliche Vorplanung können die Auswirkungen auf den Zugverkehr jedoch
gering gehalten werden.
7. Können durch den Einsatz von ETCS auf der Schnellfahrstrecke
Hannover–Würzburg mit gleichzeitigem Einbau eines technischen
Sicherungssystems für Tunnelbegegnungsverbote zusätzliche Fahrten stattfinden?
Nach Auskunft der DB AG sind mit dem Einsatz von ETCS und
entsprechenden Vorkehrungen zusätzliche Fahrten (von Güterzügen) auf der Strecke
Hannover–Würzburg möglich.
8. Welche Leit- und Sicherungstechnik ist aktuell auf der
Schnellfahrstrecke Stuttgart–Mannheim installiert (bitte auch Version angeben)?
Nach Auskunft der DB AG ist auf der Schnellfahrstrecke Stuttgart–Mannheim
sowohl LZB im Teilblock ohne Hochleistungsblock als auch PZB installiert.
9. Für welche Geschwindigkeit wurde die Schnellfahrstrecke Stuttgart–
Mannheim trassiert?
Nach Auskunft der DB AG wurden die Entwurfsparameter der Trassierung
beim Bau der Strecke auf eine maximale Geschwindigkeit von 300 km/h
ausgelegt. Die sonstigen geschwindigkeitsbestimmenden Eigenschaften der
eisenbahntechnischen Ausrüstung der Strecke sind für eine maximale
Geschwindigkeit von 280 km/h ausgelegt.
10. Welche Geschwindigkeit ist aktuell auf der Schnellfahrstrecke Stuttgart–
Mannheim erlaubt (sofern Schwankungen, alle Abschnitte angeben)?
11. Ist bereits heute in den Tunnelabschnitten der Schnellfahrstrecke
Stuttgart–Mannheim die Geschwindigkeit von 280 km/h erlaubt, und wird
dies in der Praxis auch durchgeführt?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG ist eine Geschwindigkeit von 280 km/h bzw.
250 km/h in Tunneln gestattet. Nur im Altenbergtunnel und im
Simonsweingartentunnel sind 280 km/h zugelassen. An den Streckenenden sind nur niedrigere
Geschwindigkeiten erlaubt.
12. Gibt es für die Tunnelabschnitte der Schnellfahrstrecke Stuttgart–
Mannheim ein Tunnelbegegnungsverbot (bitte angeben, welche Fahrzeuge dies
betrifft)?
Nach Auskunft der DB AG besteht in Tunneln auf der Strecke ein
Tunnelbegegnungsverbot zwischen Reisezügen und Güterzügen.
13. Gilt das Tunnelbegegnungsverbot auf der Schnellfahrstrecke Stuttgart–
Mannheim auch für dort verkehrende Regionalexpresszüge?
Ja.
15. Gibt es Pläne der Bundesregierung oder der dem Bund gehörenden
Infrastrukturunternehmen, eine Erhöhung der Geschwindigkeit der
Schnellfahrstrecke Stuttgart–Mannheim auf 300 km/h durchzuführen, und was
ist der aktuelle Planungsstand?
16. Falls ja, warum ist eine Erhöhung der Geschwindigkeit geplant, und
wann ist die Umsetzung der Geschwindigkeitserhöhung geplant?
17. Welche Fahrzeitgewinne wären für die Schnellfahrstrecke Stuttgart–
Mannheim möglich, wenn die Strecke durchgängig für 300 km/h
zugelassen ist?
18. Wären weiterhin Fahrten für Regionalverkehrszüge auf Teilen der
Schnellfahrstrecke Stuttgart–Mannheim möglich?
Gibt es einen Ausschlussgrund von Begegnungen in Tunneln bei einer
erhöhten Geschwindigkeit der Fernverkehrszüge?
19. Welche Auswirkungen auf die Kapazität hätte eine Erhöhung der
Streckengeschwindigkeit Stuttgart–Mannheim auf 300 km/h?
22. Ist die aktuelle Oberstrombegrenzung ein limitierender Faktor für die
Erhöhung der Geschwindigkeit auf der Strecke Stuttgart–Mannheim?
Die Fragen 15 bis 19 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Es gibt nach Auskunft der DB AG derzeit keine Pläne, die Geschwindigkeit der
Schnellfahrstrecke Mannheim–Stuttgart auf 300 km/h zu erhöhen. Eine
Erhöhung der Geschwindigkeit würde zu einer Reduzierung der Kapazität führen,
da die Fahrzeitunterschiede größer werden.
Die aktuelle Oberstrombegrenzung von 1500 A ist nach Auskunft der DB AG
kein limitierender Faktor für eine Erhöhung der Geschwindigkeitszulassung auf
300 km/h.
20. Was ist die gesamte Fahrzeit nach Umsetzung aller geplanten
Maßnahmen zwischen Stuttgart und Mannheim?
Nach Auskunft der DB AG ist im Zielfahrplan des Deutschlandtakts eine
Fahrzeit von 31 bzw. 32 Minuten für Linien mit Zugtyp A vorgesehen. Hierbei ist
neben den Ausbauten im Bahnhof Mannheim und Stuttgart mit seinen
Zulaufstrecken, ein weiterer Ausbau des Nordzulaufs Stuttgart unterstellt.
21. Wie viel Fahrzeitpuffer für Verspätungsabbau sind bei der aktuellen
Fahrzeit vorgesehen, und wie groß ist der Fahrzeitpuffer bei der Planung
für den Deutschlandtakt?
Bei der Konstruktion wird nach Auskunft der DB AG bei aufeinander
folgenden Trassen zwischen zwei Betriebsstellen ein Puffer von mindestens einer
Minute vorgesehen. Bei Eventualitäten (z. B. Überholungen aufeinander folgender
Züge mit hohen Geschwindigkeitsdifferenzen) sind 2 Minuten und mehr
vorgesehen.
23. Für welche Geschwindigkeit wird der erweiterte Nordzulauf des
Stuttgarter Hauptbahnhofs (HBF) trassiert?
Aus aktueller Sicht würde der neue Nordzulauf nach Auskunft der DB AG für
mindestens 280 km/h trassiert werden.
24. Wie groß ist die Differenz des Energieverbrauchs (bitte für die
Schnellfahrstrecke Stuttgart–Mannheim angeben, jeweils für 250 km/h,
280 km/h, 300 km/h)?
Für die Differenz des Energiebedarfes (=Energiebezug abzüglich der
Energierückspeisung durch die elektrodynamische Bremse) ergeben sich nach
Auskunft der DB AG folgende Werte:
Geschwindigkeitserhöhung
in km/h
Erhöhung des resultierenden Energiebedarfs
in Prozent
250 auf 280 18,3
250 auf 300 31,0
280 auf 300 10,7
Randbedingungen der Berechnung:
• Triebzug der BR 403 (ICE 3), Einfachtraktion, 100 Prozent Belegung der
Sitzplätze
• Annahme konstanter Höchstgeschwindigkeiten von 250, 280 und 300 km/h
auf der gesamten SFS Stuttgart–Mannheim
25. Wann ist die Umrüstung der Schnellfahrstrecke Stuttgart–Mannheim auf
ETCS geplant, und welche Baseline soll dort installiert werden?
Ein Termin zur Ausrüstung der Schnellfahrstrecke Stuttgart–Mannheim mit
ETCS steht nach Auskunft der DB AG noch nicht fest. Für den Flächenrollout
von ETCS ist eine Ausrüstung mit ETCS Level 2 und der auf europäischer
Ebene aktuellen Baseline vorgesehen.
26. Ist für die Einführung von ETCS eine Sperrung der Strecke zu erwarten,
und wenn ja, für welchen Zeitraum?
In der Bau- und Inbetriebnahmephase können nach Auskunft der DB AG
zeitweise Streckensperrungen erforderlich werden. Durch eine langfristige
baubetriebliche Vorplanung können die Auswirkungen auf den Zugverkehr jedoch
eher gering gehalten werden.
27. Wenn ja, warum erfolgte die Installation von ETCS nicht während der
aktuellen Streckensperrung?
Bei der genannten Strecke Stuttgart-Mannheim handelt es sich nach Auskunft
der DB AG um eine Strecke, die auch für den Hochgeschwindigkeitsverkehr
genutzt wird und somit eine Umrüstung auf ETCS Level 2 erfordert.
Voraussetzung für eine Streckenausrüstung mit ETCS Level 2 sind ETCS-fähige
Stellwerke. Auf der Strecke ist die stellwerksseitige Voraussetzung nicht
durchgängig gegeben. Folglich konnte die Installation von ETCS Level 2 nicht während
der aktuellen Streckensperrung erfolgen.
28. Welche Maßnahmen wurden auf der Schnellfahrstrecke Stuttgart–
Mannheim während der Sperrung im Sommer 2020 umgesetzt, die über eine
reine Sanierung und Erneuerung hinausgehen?
Keine.
Es wird auf die im Internet veröffentlichten Informationen auf der Webseite der
DB AG verwiesen (abrufbar unter:
www.deutschebahn.com/schnellfahrstre
cken).
29. Wie ist der gegenwärtige Planungstand der Schnellfahrstrecke Rhein/
Main–Rhein/Neckar?
Wann soll diese in Betrieb genommen werden?
Die Neubaustrecke (NBS) Rhein/Main–Rhein/Neckar von Frankfurt nach
Mannheim befindet sich nach Auskunft der DB AG in unterschiedlichen
Planungsphasen. Für den Abschnitt von Frankfurt nach Darmstadt soll der Antrag
für das Baurechtsverfahren voraussichtlich in 2021 beim Eisenbahn-Bundesamt
gestellt werden. Für die übrigen Planungsabschnitte sollen in den darauf
folgenden Jahren die Baurechtsverfahren beantragt werden. Die Dauer der
Baurechtsverfahren ist offen.
30. Für welche Streckengeschwindigkeit wird die Neubaustrecke (NBS)
Rhein/Main–Rhein/Neckar trassiert (bei unterschiedlichen
Geschwindigkeiten bitte je nach Abschnitt angeben)?
Die NBS Rhein/Main–Rhein/Neckar wird nach Auskunft der DB AG für eine
durchgängige Geschwindigkeit von 300 km/h trassiert.
31. Welche Sicherungstechnik wird auf der Schnellfahrstrecke Rhein/Main–
Rhein/Neckar verbaut (bitte bei ETCS den Level mit angeben)?
Bei der NBS Rhein/Main–Rhein/Neckar wird ETCS Level 2 ohne
streckenseitige Lichthauptsignale eingesetzt.
32. Soll die NBS Rhein/Main–Rhein/Neckar auch von
Regionalverkehrszügen befahren werden oder ausschließlich dem Fern- und Güterverkehr
vorbehalten sein?
Auf der NBS Rhein/Main–Rhein/Neckar sollen nach Auskunft der DB AG
auch Regionalverkehre fahren. So ist vorgesehen, dass auf dem nördlichen
Abschnitt zwischen Frankfurt und Darmstadt der sogenannte Hessenexpress zum
Einsatz kommt.
33. Sind auf der NBS Rhein/Main–Rhein/Neckar Begegnungsverbote
vorgesehen, und wenn ja, wo, und zwischen welchen Fahrzeugen?
Die NBS Rhein/Main–Rhein/Neckar ist noch in Planung und soll aus aktueller
Sicht nachts von Güterzügen befahren werden. Folglich sind entsprechende
Begegnungsverbote vorzusehen.
34. Welche Leit- und Sicherungstechnik ist aktuell auf der
Schnellfahrstrecke Köln–Rhein/Main installiert (bitte Version angeben)?
Auf der Schnellfahrstrecke Köln-Rhein/Main ist derzeit LZB im Teilblock ohne
Hochleistungsblock sowie PZB installiert.
35. Zu welchem Zeitpunkt ist die Ausrüstung der Strecke mit ETCS geplant?
Die Inbetriebnahme mit ETCS Level 2 auf der Schnellfahrstrecke Köln-Rhein/
Main ist nach Auskunft der DB AG für Dezember 2028 vorgesehen. Die
zugehörige Finanzierungsvereinbarung wird derzeit noch verhandelt.
36. Welchen Einfluss hat die Ausrüstung von ETCS auf die
Leistungsfähigkeit der Strecke?
Die betrieblich notwendige Leistungsfähigkeit und der Einfluss von ETCS wird
nach Auskunft der DB AG im Rahmen der Vorplanung (Leistungsphase 2)
untersucht.
37. Ist geplant, die Strecke bereits zu Beginn mit ETCS-Level 3 für einen
Testbetrieb auszurüsten?
Ob eine Hybridvariante ETCS Level 2/Level 3 zum Einsatz kommen kann,
wird nach Auskunft der DB AG ebenfalls in der Vorplanung untersucht (siehe
Antwort zu Frage 36). Derzeit ist ein Einsatz des Systems in Deutschland
aufgrund fehlender EU-Spezifikation und Produkten noch nicht möglich. Die
ausschließliche Vollausrüstung ETCS Level 3 wird auf der Strecke nicht getestet
und nicht eingesetzt.
38. Was ist die aktuelle Fahrzeit zwischen Köln HBF und Frankfurt (Main)
HBF?
Die schnellsten Direktverbindungen zwischen Köln Hbf und Frankfurt (M) Hbf
benötigen nach Auskunft der DB AG jeweils:
1:04 h ICE 315, 14:27 Uhr ab Köln Hbf (ICE-Sprinter),
1:20 h mit Zwischenhalt Frankfurt Flughafen Fernbahnhof,
1:31 h mit Zwischenhalten in Siegburg/Bonn, Montabaur, Limburg Süd und
Frankfurt Flughafen Fernbahnhof.
39. Wie bewertet die Bundesregierung diese Fahrzeit im Hinblick auf das
Konzept des integralen Taktfahrplans (Deutschlandtakt)?
Die derzeitige schnellste Fahrtzeit von 1 Stunde und 4 Minuten (z. B. ICE-
Sprinter 14:27 ab Köln Hbf) ist nach Auskunft der DB AG identisch mit einer
Linie des Deutschlandtaktes (Linie FV 18/20) im 3. Gutachterentwurf (Minute
19 ab Köln Hbf).
40. Wie viele Züge sind im Deutschlandtakt vorgesehen, die ausschließlich
in Köln Deutz (tief) und nicht in Köln Hauptbahnhof halten?
Der 3. Gutachterentwurf des Deutschlandtaktes sieht nach Auskunft der
DB AG zwei stündliche und vier zweistündliche Verbindungen vor, die
ausschließlich über Köln Messe/Deutz (tief) verkehren. Somit verkehren stündlich
vier Züge je Richtung, was täglich 64 Zügen je Richtung entspricht.
41. Reicht die Kapazität in Köln Deutz (tief) für die eingeplanten Züge aus?
Köln Messe/Deutz (tief) verfügt nach Auskunft der DB AG derzeit über zwei
Bahnsteigkanten. Der 3. Gutachterentwurf sieht eine minimale Zugfolgezeit
von sieben Minuten vor, wofür die vorhandene Bahnsteiginfrastruktur
ausreichend scheint. Eine abschließende Prüfung der benötigten Trassenkapazität
ist derzeit jedoch noch nicht möglich.
42. Sind Ausbauten für Köln Deutz (tief) geplant (wenn ja, bitte
aufschlüsseln, welche Maßnahmen geplant sind)?
Aktuell sind nach Auskunft der DB AG keine Ausbauten zur
Kapazitätssteigerung für Köln-Deutz (tief) geplant. Seitens DB Station&Service AG sind
jedoch Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau geplant (Neubau von Aufzügen).
43. Ist der Bahnhof Köln Deutz (tief) barrierefrei ausgebaut?
Der Bahnhof Köln Messe/Deutz (tief) verfügt nach Auskunft der DB AG über
zwei Gleise (Bahnsteige 11 + 12). Der Bahnsteig 11 ist aus dem
Empfangsgebäude barrierefrei erreichbar, der Bahnsteig 12 ist von der Bahnhofsnordseite
der neuen MesseCity Köln barrierefrei erreichbar. Eine barrierefreie
Verbindung beider Gleise untereinander besteht derzeit nicht. Es ist geplant, diese
durch den Einbau von Aufzügen herzustellen. Der Start der Nachrüstung ist für
Ende 2021 geplant.
44. Wie lange sind die zusätzlichen Gehzeiten für die in ihrer Mobilität
eingeschränkten Menschen in Köln Deutz (tief) zum Umstieg nach Köln
Deutz (hoch)?
Ist geplant, diese Gehzeiten zu reduzieren?
Da die Gehzeiten stark von der Art und dem Grad der individuellen
Mobilitätseinschränkung abhängen, lässt sich keine exakte Aussage treffen. Aktuell ist
nach Auskunft der DB AG der S-Bahnsteig in Köln Messe/Deutz (hoch)
vollständig barrierefrei erreichbar. Durch die Nachrüstung von Aufzügen an den
übrigen „Hochbahnsteigen“ werden auch diese zukünftig über den städtischen
Bahnhofstunnel vollständig barrierefrei erreichbar sein. Der Maßnahmenstart
ist für 2021 geplant. Für die Verkürzung der Gehzeiten für in ihrer Mobilität
nicht gänzlich eingeschränkte Kunden macht die DB Station&Service AG die
Bahnsteige zu den Gleisen 1/2 und 4/5 auch vom DB-Tunnel aus mit
zusätzlichen Fahrtreppen erreichbar. Die Arbeiten hierzu haben begonnen.
45. Wie häufig wurden im Jahr 2019 und bislang im Jahr 2020 wegrollende
Züge im Hauptbahnhof Köln registriert?
Was wird unternommen, um dies zu unterbinden?
Nach Auskunft der DB AG ist durch die Verwendung von Triebzügen das
Risiko eines wegrollenden einzelnen Wagens nicht mehr vorhanden. Durch
technische Systeme wird das Risiko des Wegrollens eines Zuges reduziert. Zudem
werden die Triebfahrzeugführer regelmäßig unterwiesen und geprüft. Aus
diesem Grund kommen derartige Fälle sehr vereinzelt vor. 2019 wurden vier Fälle
registriert, 2020 ist bisher ein Fall aufgetreten.
46. Welche Sicherungstechnik ist auf der Rheintalbahn zwischen Mannheim
und Basel verbaut (bitte nach Abschnitten angeben)?
Nach Auskunft der DB AG ist auf der Rheintalbahn zwischen Mannheim und
Basel folgende Sicherungstechnik verbaut (Stand 2020):
• GNT (Gleisneigetechnik) und PZB von Mannheim nach Offenburg,
• LZB und PZB von Offenburg bis Weil am Rhein,
• PZB und ETCS L1 Limited Supervision von Weil am Rhein bis Basel Bad,
• PZB und ETCS L1 Limited Supervision von Erzingen (Baden) bis Beringen
Bad,
• PZB und ETCS L1 Limited Supervision von Konstanz bis Konstanz Gr,
• GNT, PZB und ETCS L1 Limited Supervision von Beringen Bad Bf bis
Singen (Htw).
47. Sollen auf der Rheintalbahn im Zuge des Ausbaus auch Änderungen an
der Sicherungstechnik stattfinden (bitte angeben welche und an welchen
Stellen)?
Die Ausbaustrecke wird nach Auskunft der DB AG im Rahmen des
transeuropäischen Korridors Rhein-Alpen abschnittsweise mit ETCS Level 2 oder
Level 1 Limited Supervision zusätzlich zur bestehenden Signaltechnik
ausgerüstet. Die Neubaustrecke wird mit ETCS Level 2 ausgerüstet.
48. Wie ist der aktuelle Planungsstand für den Batzenbergtunnel zwischen
Bad Krozingen und Ebringen?
Nach Auskunft der DB AG wird zurzeit eine Variantenauswahl für den
Batzenbergtunnel im Bereich von Schallstadt getroffen.
49. Für welche Streckengeschwindigkeit wird der Batzenbergtunnel
trassiert?
Der Batzenbergtunnel wird nach Auskunft der DB AG für eine
Streckengeschwindigkeit von 200 km/h trassiert.
50. Bei welchen Schnellfahrstrecken in Deutschland sind Bauarbeiten
geplant, die Auswirkungen auf die Kapazität haben?
Sind Sperrungen von Schnellfahrstrecken geplant (bitte für jede
Maßnahme Strecke, Länge der von Bauarbeiten betroffenen Strecke, Ort der
Baumaßnahmen und eventuelle Sperrungen angeben)?
Es wird auf die Anlagen 1 und 2 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/24864
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/24864
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/24864
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/24864
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/24864
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]