[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Frithjof Schmidt,
Ottmar von Holtz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/23883 –
Menschenrechtliche und humanitäre Lage im Sudan
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Zuge weitgehend friedlicher Proteste, die vor allem von einer starken
Frauenbewegung angeführt wurden, wurde Sudans langjähriger Präsident
Omar al-Baschir am 11. April 2019 durch einen Militärputsch abgesetzt. Es
kam zur Bildung einer zivil-militärischen Übergangsregierung, in der das
Militär nach wie vor großen Einfluss und Macht besitzt. Einigen Vertretern auf
Seiten des Militärs in der Übergangsregierung werden schwerste
Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. Einer der Verantwortlichen für das Massaker
vom 3. Juni 2019, bei dem die sogenannten Rapid Response Forces (RSF),
eine paramilitärische Miliz, nach dem Sturz al-Baschirs mit großer Gewalt
gegen die friedlichen Protestierenden in Khartum vorgingen, Mohamed Hamdan
Dagalo, genannt Hemeti, ist Angehöriger des Souveränen Rates. Es besteht
also eine Art Doppelherrschaft, die eine enge politische Begleitung,
Unterstützung für die demokratischen Kräfte und für die Aufarbeitung von
Menschenrechtsverletzungen im Sudan erfordert.
Premierminister Abdalla Hamdok versprach eine Verbesserung der
Menschenrechtslage. In dieser Übergangsphase ist es aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller unerlässlich, die tatsächliche Entwicklung der
Menschenrechtslage aufmerksam zu begleiten und Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger zu unterstützen.
Unter der fast 30-jährigen autokratischen Präsidentschaft von Omar al-Baschir
wurden besonders die Rechte der Frauen stark unterdrückt und eingeschränkt.
Die Lage der Frauen hat sich seitdem graduell verbessert, allerdings gehören
nur vier Frauen dem 18-köpfigen Kabinett an und der Sudan gehört nach wie
vor weltweit zu den Ländern mit den restriktivsten Frauengesetzen (
https://ww
w.welt.de/politik/ausland/article202069142/Frauen-im-Sudan-Symbol-der-Re
volution-ist-das-Fahrrad.html). Viele restriktive Gesetze machen es Frauen
nach wie vor fast unmöglich, sich gegen sexualisierte Gewalt und
Bevormundung zu wehren, auch wenn das „Gesetz zu öffentlichen Ordnung“ inzwischen
aufgehoben wurde (
https://www.amnesty.at/%C3%BCber-amnesty/aktivist-in
nen/netzwerk-frauenrechte/news-events/diskriminierung-von-frauen-im-su
dan/). Sexuelle und gender-basierte Gewalt wurde und wird immer wieder als
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25193
19. Wahlperiode 11.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Waffe, insbesondere in den Konflikten in Darfur, eingesetzt (
https://www.un.o
rg/sexualviolenceinconflict/countries/sudan-darfur/).
Positiv zu vermerken ist, dass bereits einige der restriktiven Gesetze gelockert
wurden. So wurde unter anderem die weibliche Genitalverstümmelung (FGM,
Female Genital Mutilation), von der 87 Prozent aller Frauen und Mädchen im
Sudan betroffen sind, verboten (
https://www.globalcitizen.org/de/content/suda
n-bans-female-genital-mutilation/). Weiterhin wurden die Todesstrafe und das
Auspeitschen als Strafen für einvernehmliche gleichgeschlechtliche
Handlungen unter Erwachsenen in Haftstrafen umgewandelt (
https://www.reuters.com/
article/us-sudan-lgbt-rights-trfn-idUSKCN24H30J), was aber nach wie vor
grundlegende Menschenrechte missachtet.
Zuletzt kam es nur wenige Tage vor der Unterzeichnung des Friedensvertrags
mit einigen Rebellengruppen der Regionen Darfur, Südkordofan und Blauer
Nil zu einem Massaker an Binnenvertriebenen, die sich wieder in ihrer Heimat
angesiedelt hatten (
https://www.gfbv.de/de/news/massaker-an-gefluechteten-i
n-darfur-10129/). Außerdem verstärkt die andauernde Corona-Pandemie die
schon seit 2018 anhaltende Wirtschaftskrise und stürzt das ohnehin schon
marode Gesundheitssystem des Landes in eine tiefere Notlage (
https://www.rn
d.de/politik/sudan-ein-jahr-nach-der-revolution-ist-die-lage-fragil-auch-durch-
corona-2DSSZF4X74J4BQTSKMZPEDSWJM.html). Aber nicht nur das
Gesundheitssystem weist einen besorgniserregenden Zustand auf, auch die
Ernährungssicherheit vieler Menschen, insbesondere von Kindern und
Jugendlichen, ist bedroht. Bereits Anfang des Jahres wurden weite Teile Ostafrikas
und auch der Sudan von einer unvorstellbaren Heuschreckenplage
heimgesucht. Sie zerstörte länderübergreifend Ernten und Weideflächen und erhöht
den Druck auf die Lebensmittelmärkte. Auch die notwendige Eindämmung
der Heuschreckenschwärme wird durch die aktuelle Pandemie erschwert
(
https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/blog/heuschreckenplage-in-ostaf
rika/221286).
Hinzu kommen schwere Überflutungen weiter Teile des Landes, im Zuge
derer die Regierung den Notstand ausgerufen hat und die das fragile Land in
eine weitere tiefe Krise stürzen (
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/unglu
ecke/sudan-der-kampf-gegen-ueberschwemmungen-16959799.html). Vor dem
Hintergrund der hier beispielhaft genannten menschenrechtlichen
Entwicklungen, stellt sich die Frage nach den Fortschritten und nach weiterhin
bestehenden Defiziten der Menschenrechtslage im Sudan seit dem Sturz al-Baschirs.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Menschenrechtslage im Sudan seit April 2019 verändert, und welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus für die bilaterale Zusammenarbeit?
Seit dem Ende des Regimes unter Staatspräsident Omar al-Baschir, der
Einigung zwischen Militär und Oppositionsbündnis im August 2019 und dem
Einsetzen einer zivil geführten Übergangsregierung hat Sudan sowohl auf
multilateraler als auch nationaler Ebene wichtige Fortschritte im
Menschenrechtsbereich gemacht:
Die Verfassungserklärung vom 17. August 2019 (Übergangsverfassung) enthält
zahlreiche Passagen zur Wahrung der Menschenrechte, wie etwa zu Meinungs-,
Versammlungs- und Religionsfreiheit, zu Frauenrechten und dem Recht auf
Bildung. Freie Meinungsäußerung und friedlicher Protest sind möglich. Im
Bereich der Vereinigungsfreiheit gab es deutliche Fortschritte. Indikatoren sind
beispielsweise neue Gewerkschaften und eine Stärkung des Streikrechts.
Ein weiterer positiver Schritt im Bemühen um die Verbesserung der
Menschenrechte ist die Aufhebung des sogenannten „Khartoum Public Order Act“ von
1998. Dieses Gesetz hatte Polizei und Sicherheitskräften ermöglicht, Menschen
unter dem Vorwand „sittlicher“ Gründe willkürlich festzunehmen. Im Juli 2020
wurden außerdem weitreichende Reformen des Strafrechts, insbesondere das
Verbot weiblicher Genitalverstümmelung („Female Genital Mutilation“/FGM)
und die Entkriminalisierung von Apostasie verabschiedet.
Nach Zustimmung der Übergangsregierung konnte inzwischen ein Büro der
Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) in
Khartum eingerichtet werden und die Arbeit aufnehmen. Die Eröffnung von
Zweigstellen im Land ist geplant. Die Bundesregierung unterstützt die
Einrichtung des Büros und der Zweigstellen mit 1 Mio. Euro.
Verletzungen von Freiheitsrechten insbesondere durch nichtstaatliche Akteure,
etwa Menschenhandel, Verletzung von Kinderrechten, ethnisch und/oder durch
Ressourcenkonflikte motivierte Gewalt, sowie Defizite im Bereich von
Teilhaberechten sind weiterhin gerade in der Peripherie des Landes eine große
Herausforderung. Die anhaltende schwere Wirtschaftskrise erschwert die
Verbesserung sozialer und wirtschaftlicher Rechte. Sie verschärft die Auswirkungen
der Corona-Pandemie.
Die sudanesische Übergangsregierung muss aus Sicht der Bundesregierung ihre
Bemühungen fortsetzen, um die landesweite Wahrung der Menschenrechte in
Sudan sicherzustellen. Das betrifft sowohl die Gesetzgebung als auch ihre
Umsetzung. Die Bundesregierung wird daher weiterhin
Menschenrechtsverletzungen gegenüber der sudanesischen Übergangsregierung deutlich ansprechen und
sie bei ihren Bemühungen im demokratischen und wirtschaftlichen
Transitionsprozess sowie dem Schutz von Menschenrechten unterstützen. Die
Bundesregierung hat im Jahr 2020 auch die Entwicklungszusammenarbeit mit Sudan
wieder aufgenommen, um den Transitionsprozess in diesem Sinne zu
unterstützen.
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Veränderungen der
humanitären Lage von Binnenvertriebenen seit der Bildung der
Übergangsregierung, insbesondere der im Zuge des seit 2003 vorherrschenden
Bürgerkrieges vertriebenen und inzwischen wieder in ihrer Heimat
angesiedelten Geflüchteten in den Regionen Darfur, Südkordofan und Blauer
Nil, und den Geflüchteten aus diesen Regionen, die noch nicht in ihre
Heimat zurückkehren konnten
https://de.qantara.de/inhalt/sudan-im-umb
ruch-fl%C3%BCchtlinge-aus-darfur-hoffen-auf-r%C3%BCckkehr), und
welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Derzeit gelten rund 2,5 Millionen Sudanesinnen und Sudanesen weiterhin als
binnenvertrieben. Die Mehrheit dieser besonders schutzbedürftigen
Bevölkerungsgruppe lebt in Lagern und Siedlungen unter schwierigen
Lebensbedingungen mit nur eingeschränktem Zugang zu einer lebensnotwendigen
Grundversorgung. Die Zahl der Binnenvertriebenen ist seit Jahresbeginn 2020 besonders in
Darfur angestiegen, auch wegen der jüngsten Überschwemmungen und
wiederaufflammender interkommunale Auseinandersetzungen.
Die Bundesregierung hat im Jahr 2020 insgesamt bereits 28,5 Mio. Euro für
humanitäre Maßnahmen in Sudan bereitgestellt. Sie ist damit fünftgrößter
Geber im humanitären Bereich. Die Bundesregierung plant 2021 weitere
humanitäre Mittel auch für den Schutz und die Grundversorgung von
Binnenvertriebenen in Sudan zur Verfügung zu stellen.
Neben der humanitären Hilfe kommen auch Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit Binnenvertriebenen, Flüchtlingen und örtlichen Gemeinden
zugute. In der Hauptstadt Khartum, in Ostsudan und in Darfur unterstützt die
Bundesregierung beispielsweise Maßnahmen der Berufsbildung und
Beschäftigungsförderung. Durch verbesserte berufliche Perspektiven besonders für junge
Menschen sollen Lebensbedingungen verbessert und gesellschaftlicher
Zusammenhalt und friedliche Entwicklung gefördert werden.
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Situation
von ausländischen Geflüchteten und Asylsuchenden im Sudan, und
welche Maßnahmen ergreift sie, um die Betroffenen zu unterstützen?
Sudan beherbergt derzeit rund 1 Million Flüchtlinge und Asylsuchende aus den
Nachbarländern; davon ca. 730.000 Flüchtlinge aus Südsudan. Andere
Staatsangehörige, die in Sudan Zuflucht suchen, stammen aus Eritrea, der
Zentralafrikanischen Republik, Äthiopien (aufgrund der aktuellen Krise in Tigray über
40.000 Menschen aus dieser Region), Tschad, Syrien und Jemen. Die
Bundesregierung unterstützt Nichtregierungsorganisationen und Organisationen der
Vereinten Nationen, etwa das Flüchtlingshilfswerk (UNHCR), bei der
Umsetzung regionaler und lokaler humanitärer Projekte, die eine Grundversorgung
und den Schutz der Flüchtlinge gewährleisten sollen.
Mit dem Programm „Better Migration Management“ wird darüber hinaus die
sichere, geordnete und reguläre Migration an Grenzübergängen etwa nach
Südsudan und Äthiopien unterstützt (vgl. auch Antwort zu Frage 22b). Durch das
Programm wird unter anderem das Zuweisungssystem für medizinische und
psychosoziale Hilfe sowie Rechtsberatung verbessert.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung Veränderungen bezüglich der
Gewährleistung von Menschenrechten in sudanesischen Gefängnissen seit
dem Machtwechsel, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger berichten trotz
Beharrungstendenzen eines über Jahrzehnte etablierten Systems von ersten Verbesserungen
bei der Gewährleistung der Menschenrechte in sudanesischen Gefängnissen.
Die Bundesregierung fördert weiterhin Maßnahmen zur Stärkung von Justiz
und Rechtsstaatlichkeit in Sudan.
a) Wie viele politische Gefangene gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung im Sudan, und wie sind deren Haftbedingungen?
Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen Personen aufgrund
ihrer oppositionellen Haltung zur aktuellen Regierung inhaftiert sind. Es sind
zahlreiche Personen in Haft, denen Straftaten in Zusammenhang mit ihrer Rolle
im Baschir-Regime vorgeworfen werden. Bezüglich der Haftbedingungen im
Sudan wird auf die Antwort zu Frage 4c verwiesen.
b) Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit deutsche
Staatsbürgerinnen oder Staatsbürger im Sudan inhaftiert?
Bei der erbetenen Angabe zu inhaftierten deutschen Staatsbürgerinnen und
Staatsbürgern ist nicht auszuschließen, dass anhand der hier wiederzugebenden
Anzahl eine Identifizierung der Personen erfolgen kann. Einer Veröffentlichung
der Angaben steht der Schutz der Persönlichkeitsrechte entgegen, da die
Anzahl der Inhaftierten Rückschlüsse auf die Identität der Personen zuließe. Daher
wird die Beantwortung der Frage 4b als Verschlusssache – nur für den
Dienstgebrauch eingestuft und separat übermittelt.
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage in
Gefängnissen und den Umgang mit den Gefangenen im Zuge der
Corona-Pandemie?
Das sudanesische Gesetz über Gefängnisvorschriften und die Behandlung von
Insassen entspricht nach Angaben der Vereinten Nationen nicht den
Minimalstandards für die Behandlung von Gefangenen. Viele Haftanstalten sollen
überfüllt und in sehr schlechtem Zustand sein; die Zellen sind überbelegt, sanitäre
Einrichtungen mangelhaft, eine Trennung von männlichen und weiblichen
sowie zwischen erwachsenen und minderjährigen Gefangenen erfolgt nicht
immer durchgehend. Die Gesundheitsversorgung in Sudan ist allgemein und
damit auch in Gefängnissen oft mangelhaft. Viele Personen in Haft sind von der
Versorgung durch Hilfsorganisationen abhängig.
d) Inwiefern haben Häftlinge im Sudan nach Kenntnis der
Bundesregierung Zugang zu anwaltlicher Beratung sowie zu medizinischer
Versorgung in Gefängnissen?
Häftlinge in Sudan haben die Möglichkeit, sich anwaltlich vertreten zu lassen
und auch die Möglichkeit des Zugangs zu ihrem Rechtsbeistand. Wenngleich es
in Gefängnissen medizinisches Personal gibt, ist die Versorgung jedoch oft
unzureichend. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich von externen Ärztinnen
und Ärzten versorgen zu lassen.
e) Wie schätzt die Bundesregierung das Ausmaß an Folter in
sudanesischen Gefängnissen ein (
https://www.amnesty.de/informieren/amnest
y-report/sudan-sudan-2019)?
Unter dem Baschir-Regime wurden Berichte zu Übergriffen der Polizei, der
Armee oder der Sicherheitsdienste über Folter (auch mit Todesfolge) bekannt.
Daneben bestand eine verbreitete Praxis von brutalen Übergriffen der Polizei als
Ermittlungsinstrument und Einschüchterungsmethode.
Auch nach dem Sturz von Staatspräsident Baschir gibt es noch Berichte über
Folter durch Sicherheitskräfte. Obwohl sudanesische Gesetze hierfür schwere
Strafen vorsehen, wurden Angehörige der Sicherheitskräfte bislang – soweit
bekannt – nur selten zur Verantwortung gezogen. In einzelnen Fällen kam es
jedoch zu Ermittlungs- und Gerichtsverfahren sowie Verurteilungen, die
öffentliche Aufmerksamkeit erzeugten.
5. Inwiefern gewährleistet die Übergangsregierung nach Kenntnis der
Bundesregierung den Schutz vor willkürlichen Verhaftungen, und welche
Konsequenzen zieht sie daraus?
Die Übergangsverfassung enthält ein Verbot willkürlicher Verhaftungen. Ende
2019 wurde der „Khartoum Public Order Act“ durch die Übergangsregierung
abgeschafft (vgl. Antwort zu Frage 1), was den Schutz vor willkürlichen
Verhaftungen bereits erheblich verbessert hat. Dennoch gibt es weiterhin Berichte
darüber, dass Sicherheitskräfte Personen willkürlich verhaften und über längere
Zeit ohne richterlichen Beschluss festhalten. Die richterliche Kontrolle
polizeilichen Handelns ist noch immer unzureichend.
Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen zur Stärkung von Justiz und
Rechtsstaatlichkeit und setzt sich in Gesprächen immer wieder für die
menschenrechtliche Belange ein.
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unabhängigkeit des
Justizsystems und über faire Prozessbedingungen seit dem Machtwechsel
im Sudan, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Im Bereich Rechtstaatlichkeit weist Sudan weiterhin Mängel auf. Die Justiz ist
zwar formal unabhängig und nicht weisungsgebunden, in der Praxis war sie
während des Baschir-Regimes jedoch über Jahrzehnte politisch gesteuert. Es
gab zu Zeiten des Regimes keine funktionierende Gewaltenteilung. Daher fehlt
es der institutionell schwachen Verwaltung häufig noch an Kompetenz und
Mitteln. Die Übergangsregierung arbeitet daran, den notwendigen rechtlichen
Rahmen und vor allem die Kompetenzen der Rechtsanwenderinnen und -
anwender aufzubauen.
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen von Stabilisierungsprojekten die
Max-Planck-Stiftung für Internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit bei
der Beratung Sudans zur Verfassungsreform und bei der Stärkung der
Kompetenz seiner Rechtsanwenderinnen und -anwender.
7. Wie oft und aus welchen Gründen wurde im Sudan seit dem Sturz des
ehemaligen Präsidenten Omar al-Baschir nach Kenntnis der
Bundesregierung die Todesstrafe verhängt, und inwiefern ist nach Einschätzung
der Bundesregierung davon auszugehen, dass weitere Todesurteile
vollstreckt werden (
https://amnesty-todesstrafe.de/2020/08/sudan-rueckt-das-
land-von-der-todesstrafe-ab/)?
Das sudanesische Strafrecht sieht die Todesstrafe unter anderem für Verbrechen
wie Landesverrat oder Mord vor. Auch nach dem Ende des Baschir-Regimes
wurde in Sudan mehrfach die Todesstrafe ausgesprochen. Die Todesstrafe wird
derzeit jedoch nicht vollstreckt. Juristinnen und Juristen in Sudan gehen davon
aus, dass dieses de-facto Moratorium zunächst bis zur Einsetzung eines
Verfassungsgerichts gelten wird.
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zustand von
Abbas Mohammed Nur Musa, der am 20. April 2020 für ein Verbrechen,
das er als Minderjähriger begangen hatte, zum Tode verurteilt wurde, und
tut die Bundesregierung etwas dafür, die Umwandlung in eine Haftstrafe
zu erwirken (
https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/unmittel
bar-drohende-hinrichtung-2)?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen droht Abbas
Mohammed Nur Musa aktuell keine unmittelbare Vollstreckung der Todesstrafe
(vgl. auch Antwort zu Frage 7).
Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und
humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, hatte sich in ihrem Statement vom
20. August 2019 für diesen Fall eingesetzt (
https://www.auswaertiges-amt.de/d
e/newsroom/kofler-sudan/2239706).
Die Bundesregierung tauscht sich zu diesem Fall mit verschiedenen
zivilgesellschaftlichen Ansprechpartnern in Sudan aus, von denen einige sich für eine
Umwandlung in eine Freiheitsstrafe aussprechen.
9. Inwiefern setzt die sudanesische Übergangsregierung nach Kenntnis der
Bundesregierung die Verpflichtungen aus der UN-
Kinderrechtskonvention um?
Die Übergangsverfassung verpflichtet den sudanesischen Staat ausdrücklich,
Kinderrechte zu schützen, wie sie in internationalen und regionalen Abkommen
festgelegt sind. Angesichts der Armut in weiten Teilen des Landes werden
Kinder jedoch häufig zur Gewinnung des Lebensunterhalts herangezogen.
Kinderarbeit ist insbesondere in der Landwirtschaft und im informellen Sektor
verbreitet.
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Entwicklungen im
Bereich der Kinderarbeit seit dem Regimewechsel 2019 (
https://www.aktiv-
gegen-kinderarbeit.de/welt/afrika/sudan/#footnote_1_2242), und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Angesichts einer weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage in Sudan, die
durch die COVID-19-Pandemie zusätzlich verschärft wurde, ist seit dem
Regimewechsel eher von einer Zunahme von Kinderarbeit auszugehen.
Um die Lebensbedingungen der sudanesischen Bevölkerung zu verbessern,
unterstützt die Bundesregierung die Übergangsregierung bei ihren Bemühungen
für einen demokratischen und wirtschaftlichen Transitionsprozess sowie dem
Schutz der Menschenrechte.
11. Inwiefern gewährleistet die sudanesische Übergangsregierung
flächendeckenden Zugang zu Bildung, und liegt nach Kenntnis der
Bundesregierung strukturelle Benachteiligung von marginalisierten Gruppen vor?
Die sudanesische Übergangsregierung ist derzeit noch nicht in der Lage, einen
landesweiten Zugang zu Bildung zu gewährleisten. Das Kinderhilfswerk der
Vereinten Nationen (UNICEF) in Sudan schätzt die Anzahl der fünf- bis
13-jährigen Kinder, die nicht zur Schule gehen können, auf 3 Millionen. Dabei
ist von einer strukturellen Benachteiligung von marginalisierten Gruppen in
verschiedenen Regionen und in Bezug auf das Geschlecht auszugehen.
Die Übergangsregierung plant durch Schulspeisungen, eine Streichung der
Schul- und Prüfungsgebühren und andere Maßnahmen eine Verdopplung der
Ausgaben für Bildung, um damit für besseren Zugang zu Bildung zu sorgen.
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über sexualisierte Gewalt
durch Sicherheitskräfte im Sudan seit dem Machtwechsel, und welche
Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Betroffenen zu
schützen (
https://www.amnesty.at/%C3%BCber-amnesty/aktivist-innen/netzw
erk-frauenrechte/news-events/diskriminierung-von-frauen-im-sudan/)?
Im Zusammenhang mit der gewaltsamen Auflösung der Protestcamps am
3. Juni 2019 gibt es Berichte über Vergewaltigungen. Zur Untersuchung der
Ereignisse wurde eine unabhängige Kommission unter Leitung des
Menschenrechtsanwalts Nabil Adib gegründet. Die Bundesregierung hat in Gesprächen
wiederholt die zügige und vollständige Aufklärung der Ereignisse gefordert.
Auf die Antwort zu Frage 31b wird ergänzend verwiesen.
Auch nach der Bildung der Übergangsregierung im September 2019 gab es
insbesondere aus der Peripherie des Landes Berichte über sexualisierte Gewalt
durch staatliche Sicherheitskräfte und Mitglieder bewaffneter nicht-staatlicher
Gruppen. Die Bundesregierung unterstützt daher unter anderem Maßnahmen
zum Schutz der Zivilbevölkerung und Projekte zur Schaffung sicherer Räume
für politisches und soziales Engagement.
13. Inwiefern sind der Bundesregierung Fälle von Zwangsverheiratung und/
oder der Verheiratung von Minderjährigen im Sudan bekannt, und
welche konkreten Projekte unterstützt die Bundesregierung, um betroffene
Frauen und Mädchen im Sudan zu schützen (
https://www.girlsnotbrides.
org/where-does-it-happen/atlas/sudan)?
Nach Schätzungen der Vereinten Nationen wird in Sudan jedes dritte Mädchen
vor dem 18. Lebensjahr verheiratet. Gründe hierfür sind unter anderem Armut
und die fehlende Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen. Die
Bundesregierung trägt in Sudan zur Bekämpfung der Armut bei. Sie setzt sich
außerdem für die Gleichberechtigung von Mädchen und Frauen ein. Über UNICEF
unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen des Kinderschutzes, die darauf
abzielen, die Resilienz von Mädchen und Jungen zu erhöhen.
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Durchführung
weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) an Frauen und Mädchen im
Sudan, und welche Konsequenzen zieht sie daraus, um Betroffene zu
unterstützen?
a) Wie wird das 2020 beschlossene Verbot weiblicher
Genitalverstümmelung im Sudan nach Kenntnis der Bundesregierung durchgesetzt
(
https://www.globalcitizen.org/de/content/sudan-bans-female-genita
l-mutilation/), und inwiefern besteht aus ihrer Sicht internationaler
Handlungsbedarf?
b) Welche konkreten Projekte unterstützt die Bundesregierung, um
junge Frauen und Mädchen im Sudan vor weiblicher
Genitalverstümmelung zu schützen?
Die Fragen 14 bis 14b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Praxis der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) ist in Sudan ein
weitverbreitetes Problem. Die Vereinten Nationen gehen davon aus, dass landesweit
bis zu 87 Prozent aller Mädchen und Frauen zwischen 15 und 49 Jahren davon
betroffen sind. Dabei ist davon auszugehen, dass der FGM Typ III, bei dem alle
sichtbaren Genitalien entfernt werden und die Wunde zugenäht wird, auch
heute weit verbreitet ist. Die Bundesregierung unterstützt die Übergangsregierung
im Kampf gegen diese abscheuliche Praxis.
FGM ist seit Mai 2020 in Sudan ein Straftatbestand. Der im neuen
Paragraphen 141 des sudanesischen Strafgesetzbuchs vorgesehene Strafrahmen reicht
von einer Geldstrafe bis hin zu drei Jahren Haft und eröffnet die Möglichkeit,
Einrichtungen zu schließen, die Genitalverstümmelung vornehmen. Im
November 2020 rief der Generaldirektor der sudanesischen Polizei seine Kräfte zur
Durchsetzung dieser Rechtsnorm auf.
Neben der strafrechtlichen Verfolgung ist für eine Überwindung der weiblichen
Genitalverstümmelung aus Sicht der Bundesregierung auch die langfristige
Veränderung von gesellschaftlichen Normen erforderlich, die diese Praxis
begünstigen.
Die Bundesregierung unterstützt derzeit zwei Projekte, in denen
Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen und Fortbildungsmaßnahmen für staatliche
und nichtstaatliche Akteure durchgeführt werden, um junge Frauen und
Mädchen in Sudan vor FGM schützen: Ein Regionalvorhaben in Äthiopien, Eritrea
und Sudan, sowie ein Projekt in der sudanesischen Region Nord-Kordofan.
15. Inwiefern werden im Sudan nach Kenntnis der Bundesregierung weitere
Frauenrechte verletzt?
Die revolutionären Umbrüche 2019 wurden sehr stark von Frauen getragen.
Seitdem haben die Übergangsverfassung und Gesetzesänderungen die Rechte
von Frauen gestärkt. Abseits urbaner Zentren ist die Durchsetzung dieser
Rechte aber oft noch schwierig. Sudan ist der Konvention der Vereinten Nationen
zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) bisher
nicht beigetreten.
16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die rechtliche und
gesellschaftliche Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und
Identität von LGBTI im Sudan (
https://www.reuters.com/article/us-suda
n-lgbt-rights-trfn-idUSKCN24H30J), wie schätzt sie diese Situation
unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten ein, und welche Konsequenzen
zieht sie daraus?
Homosexualität ist in Sudan immer noch ein gesellschaftliches Tabu,
weswegen die schwule, bisexuelle, transsexuelle und intersexuelle (LGBTI)
Gemeinde nicht öffentlich agiert. Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind in Sudan
weiterhin strafbar. Durch eine Gesetzesänderung von Juli 2020 wurden
Todesstrafe und Körperstrafen für gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen
abgeschafft. Es besteht aber eine maximale Strafandrohung von sieben Jahren
Freiheitsstrafe. Es gibt nur wenige Berichte über Verhaftungen; eine aktive
staatliche Verfolgung ist für die Bundesregierung nicht erkennbar.
Die Bundesregierung steht in Austausch mit sudanesischen
zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für die Rechte von LGBTI-Personen einsetzen.
a) Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung eine unabhängige
Dokumentationsstelle für Vorfälle trans- und homofeindlicher Gewalt?
Eine staatliche Stelle, die Vorfälle trans- und homofeindlicher Gewalt
dokumentiert, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Es gibt in Sudan
zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für die Rechte von LGBTI-Personen
einsetzen.
b) Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
dem Machtwechsel 2019 wegen einvernehmlicher
gleichgeschlechtlicher Handlungen unter Erwachsenen oder aufgrund ihrer
Transgeschlechtlichkeit verurteilt?
Der Bundesregierung liegen Berichte über mindestens einen Fall vor, in dem
Personen wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen seit
Sommer 2019 verurteilt wurden.
c) Wie viele Übergriffe (Einschüchterungen, Bedrohungen, gewalttätige
Übergriffe) gegen LGBTI sind der Bundesregierung seit dem Jahr
2019 bekannt geworden, und in wie vielen Fällen kam es nach
Kenntnis der Bundesregierung zu Strafverfahren und Verurteilungen?
Der Bundesregierung liegen Berichte über mindestens einen Fall vor, in dem
seit Sommer 2019 LGBTI-Personen angegriffen wurden, verfügt aber über
keine Informationen zu darauf folgende Strafverfahren.
d) Inwiefern werden LBGTI nach Kenntnis der Bundesregierung beim
Zugang zu öffentlichen Leistungen rechtlich oder in der Praxis
benachteiligt?
Der Bundesregierung liegen, vermutlich auch wegen der gesellschaftlichen
Tabuisierung, keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die durch die Corona-Pandemie sowie
die Heuschreckenplage verschärfte humanitäre Lage der
Zivilbevölkerung im Sudan, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für die
humanitäre Hilfe?
Die Ursachen für die sich verschlechternde humanitäre Lage in Sudan sind
vielfältig und nur teilweise auf die Corona-Pandemie und die
Heuschreckenplage am Horn von Afrika zurückzuführen.
Die Ausbreitung von COVID-19 in Sudan und die damit verbundenen
Bemühungen der sudanesischen Übergangsregierung, den Ausbruch einzudämmen,
haben seit März 2020 den Handel, die Wirtschaftstätigkeit und die
Bevölkerungsbewegungen besonders in Grenzgebieten stark eingeschränkt. Dadurch
erlitt ein großer Teil der Bevölkerung teils erhebliche Einkommensverluste. Auch
humanitäre Organisationen waren von den Eindämmungsmaßnahmen, etwa
Grenzschließungen, Ausgangssperren und Reiseinschränkungen betroffen und
konnten daher teilweise nur eingeschränkt Hilfe leisten.
Die Heuschreckenplage am Horn von Afrika stellt zwar weiterhin eine
mögliche Bedrohung für die Ernährungssicherheit in Sudan dar, jedoch kam es bisher
aufgrund der Wetterbedingungen zu weniger Schäden als noch zu Beginn des
Jahres prognostiziert.
Die Bundesregierung hat die Mittel für humanitäre Hilfe in Sudan im Vergleich
zum Vorjahr bereits um mehr als 10 Mio. Euro erhöht und ist damit mit bislang
rund 28,5 Mio. Euro fünftgrößter Geber für humanitäre Hilfsmaßnahmen.
18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die humanitären
Auswirkungen der Überschwemmung und Überflutung weiter Landesteile im
September 2020 im Sudan, und was tut die Bundesregierung konkret
dafür, um die Zivilbevölkerung im Land zu unterstützen (
https://www.zd
f.de/nachrichten/panorama/sudan-ueberschwemmung-100.html)?
Die Überschwemmungen in Sudan im September 2020 forderten mindestens
155 Menschenleben. Bislang sind mindestens 875.000 Menschen in allen der
18 Bundesstaaten Sudans von den Überschwemmungen betroffen. Über 82.500
Häuser wurden vollständig zerstört, 92.500 Häuser schwer beschädigt.
Tausende Menschen sind derzeit obdachlos oder kommen bei Verwandten oder in
öffentlichen Gebäuden, einschließlich Schulen, unter. Besonders betroffen sind
die Staaten Khartum, Nord-Darfur, West-Darfur, Blue Nile und Sennar.
Die langfristigen Auswirkungen der Zerstörung werden erst in den kommenden
Monaten zu spüren sein. Tausende Hektar landwirtschaftlicher Flächen wurden
mitten in der Saison beschädigt, viele Nutztiere verendeten. Dies wird die Ernte
und die Ernährungssicherheit im Land in den kommenden Monaten
voraussichtlich stark beeinträchtigen. Der Zugang zu sauberem Wasser und sanitären
Einrichtungen, mitten in der Corona-Pandemie, ist derzeit ebenfalls stark
beeinträchtigt: mehr als 63 Prozent der Bevölkerung haben keinen Zugang zu
sanitärer Grundversorgung und 40 Prozent keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser.
Humanitäre Akteure haben ihre Aktivitäten zur Unterstützung der von der
Regierung organisierten Notfallmaßnahmen ausgeweitet, um zeitnah auf den
zusätzlichen humanitären Bedarf reagieren zu können.
Auch in Reaktion auf die Überschwemmungen hat die Bundesregierung dem
humanitären Länderfonds in Sudan bereits Mittel in Höhe von 9 Mio. Euro zur
Verfügung gestellt. Der Fonds fördert aktuell Nothilfeprojekte im Rahmen der
Überflutungen und unterstützt auch lokale Partner bei ihren Maßnahmen.
Weitere 2 Mio. Euro wurden UNICEF bereitgestellt, um etwa den Zugang zu
sanitärer Grundversorgung zu verbessern. Darüber hinaus wurden dem Deutschen
Roten Kreuz und seiner sudanesischen Schwestergesellschaft zusätzliche
300.000 Euro für Soforthilfemaßnahmen zur Verfügung gestellt.
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zugang der
Bevölkerung zu sauberem Trinkwasser in der aktuellen
Überschwemmungssituation, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
In Sudan ist der Zugang zu sauberem Trinkwasser für weite Teile der
Bevölkerung nicht gewährleistet, mit negativen Auswirkungen auf Gesundheit,
wirtschaftliche Entwicklung und die Bekämpfung von Armut. Ergänzend wird auf
die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Nach Angaben von UNICEF gehen
beispielsweise elf Prozent der Kindersterblichkeit in Sudan auf Krankheiten
zurück, die überwiegend durch unzureichende Wasser- und Sanitärversorgung
sowie mangelnde Hygiene verursacht werden. Die Bundesregierung unterstützt
daher Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser
und der Sanitärversorgung in Sudan.
a) Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der aktuellen
Lage im Sudan auf die Umsetzung der UN-Resolution 64/292 sowie
des Erreichens des SDG6 ein?
Naturkatastrophen, etwa die Überschwemmungen im Herbst dieses Jahres,
führen häufig zu einer Verschlechterung der Versorgungslage in Sudan. Zu den
Auswirkungen der Überschwemmungen auf die humanitäre Lage wird auf die
Antwort zu Frage 18 verwiesen. Auch Flucht und Vertreibung sowie
gewaltsame Konflikte stellen Herausforderungen für die nachhaltige Verbesserung der
Basisversorgung dar. Weitergehende Informationen im Sinne der Fragestellung
liegen der Bundesregierung nicht vor.
b) Welche konkreten Projekte unterstützt die Bundesregierung, die zur
Umsetzung der UN-Resolution sowie zum Erreichen des SDG6 im
Sudan beitragen?
Einige Regionen und Bevölkerungsgruppen in Sudan sind beim Zugang zu
sauberem Trinkwasser und der Sanitärversorgung besonders benachteiligt. Dort
unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen, die zur Umsetzung der
Resolution 64/292 der Vereinten Nationen sowie zum Erreichen des nachhaltigen
Entwicklungsziels 6 – sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen (SDG6) –
beitragen. Dazu zählt beispielsweise die Unterstützung von UNICEF in Südkordofan
und Blue Nile State bei der Rehabilitierung sanitärer Einrichtungen und
vorhandener Wasserversorgungssysteme sowie die Schaffung neuer
Basisinfrastruktur. Über die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
werden in Ostsudan Wasserverteilungsstationen eingerichtet, um den Zugang zu
sauberem Wasser für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinden zu verbessern. Der
verbesserte Zugang zu Wasserversorgung ist darüber hinaus Teil integrierter
Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit in Darfur und in Red Sea State,
die durch nichtstaatliche Organisationen durchgeführt werden.
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Lage des
Gesundheitssystems im Sudan, und ergaben sich nach ihrem
Kenntnisstand durch die Corona-Pandemie strukturelle Nachteile für
marginalisierte Gruppen in der Zivilbevölkerung, und inwiefern unterstützt sie den
Aufbau eines stabilen Gesundheitssystems im Land?
Das Gesundheitssystem befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung in
einem sehr schlechten Zustand. Hauptgründe hierfür sind die Vernachlässigung
der staatlichen Gesundheitsversorgung während des Baschir-Regimes sowie die
desolate Haushaltslage, die durch anhaltende multiple Krisen verschärft wird.
Dabei ist von einer strukturellen Benachteiligung von marginalisierten Gruppen
auszugehen. Auf die Antwort zu Frage 11 wird ergänzend verwiesen. Sie ist
nicht nur auf die Corona-Pandemie zurückzuführen, sondern vor allem auch auf
langjährige Vernachlässigung der peripheren Gebiete in Sudan.
Die Bundesregierung finanziert mehrere integrierte Vorhaben der
Entwicklungszusammenarbeit zur Verbesserung von Basisdienstleistungen in besonders
benachteiligten Regionen, die auch Elemente der Gesundheitsvorsorge und den
verbesserten Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen beinhalten. Die
Bundesregierung setzt sich auf multilateraler Ebene dafür ein, dass Sudan bei
internationalen Bemühungen zur verbesserten Pandemieprävention und
Gesundheitsvorsorge berücksichtigt wird. So unterstützt die Bundesregierung Sudan seit
2013 im Rahmen des deutschen Biosicherheitsprogramms der Globalen
Partnerschaft unter anderem bei der Stärkung der sudanesischen
Biosicherheitskapazitäten durch die Erarbeitung und Etablierung von Standards sowie die
Durchführung verschiedener Trainingsmaßnahmen, die auch die sudanesischen
Fähigkeiten im Umgang mit natürlichen Krankheitsausbrüchen unmittelbar
stärken. Daneben hat die Bundesregierung in Sudan durch die Bereitstellung
von Schutzausrüstung für den privaten Gebrauch und Testmaterial sowie die
Förderung von Sensibilisierungsmaßnahmen einen Beitrag zur Eindämmung
der COVID-19-Pandemie geleistet.
21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zugang zu
medizinischen Gütern und Ressourcen im Sudan, und inwiefern gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung eine Benachteiligung von Minderheiten
beim Zugang zu medizinischer Versorgung, und welche Konsequenzen
zieht sie daraus?
Der Zugang zu medizinischen Gütern und Ressourcen in Sudan ist nach
Kenntnis der Bundesregierung insbesondere außerhalb urbaner Zentren sehr
beschränkt. Dies betrifft den Zugang zu Medikamenten sowie die Lage von
Krankenhäusern und Gesundheitszentren gleichermaßen. Eine Benachteiligung von
marginalisierten Gruppen, darunter auch Minderheiten, ist aus Sicht der
Bundesregierung in diesem Bereich erkennbar. Auf die Antwort zu den Fragen
11 und 20 wird ergänzend verwiesen.
Die Bundesregierung unterstützt verschiedene Maßnahmen, die auf die
Verbesserung der gesundheitlichen Lage abzielen. Auf die Antwort zu Frage 20 wird
verwiesen.
22. In wie vielen Fällen sind sudanesische Staatsangehörige nach Kenntnis
der Bundesregierung seit dem Machtwechsel Opfer von Menschenhandel
geworden, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
UNHCR registrierte für das Jahr 2019 in Sudan 108 Fälle von Menschenhandel
(2018: 248 Fälle, 2017: 274 Fälle). Informationen über die Anzahl der Fälle
seit dem Machtwechsel 2019 liegen der Bundesregierung nicht vor.
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des Programms „Better Migration
Management“ den Schutz von besonders vulnerablen Gruppen vor
Menschenhandel. Auf die Antwort zu Frage 22b wird ergänzend verwiesen.
a) Inwiefern wurden diese Fälle von den sudanesischen Behörden
strafrechtlich oder anderweitig verfolgt?
In den Jahren 2004 und 2018 ratifizierte Sudan internationale Übereinkünfte
zur Bekämpfung und Bestrafung von Menschenhandel. Im Jahr 2014 wurde in
Sudan der „Human Trafficking Act“ verabschiedet, der harte Strafen für
Menschenhandel vorsieht. Problematisch ist aber weiterhin, dass Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter staatlicher Behörden nicht hinreichend zwischen
Migrantenschmuggel und Menschenhandel unterscheiden und Opfern oft kein
Rechtsbeistand geboten wird.
b) In welchem Rahmen ist Deutschland im Bereich des
Grenzmanagements im Sudan beteiligt (bitte Projekt, Umsetzungsorganisation,
Umfang und Dauer aufführen)?
Im Rahmen der Länderkomponente Sudan des Vorhabens „Grenzgovernance in
Afrika: Unterstützung des Grenzprogramms der Afrikanischen Union (AUBP)“
fördert die Bundesregierung vor allem die Stärkung der grenzübergreifenden
Zusammenarbeit durch Rahmenabkommen, grenzübergreifende lokale
Entwicklungspläne sowie Foren zur Sensibilisierung und zum lokalen Dialog zu
Konfliktbearbeitungsmechanismen und Gesetzgebung. Einzelheiten sind der
nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Lfd.
Nr.
Projekt
Durchführungsorganisation
Umfang in Euro Dauer
1 Länderkomponente Sudan als Teil
des Vorhabens „Grenzgovernance in
Afrika: Unterstützung des
Grenzprogramms der Afrikanischen Union
(AUBP)“
GIZ 350.000
Länderkomponente
Sudan
01.01.2020 –
31.12.2022
2 Regionalvorhaben Better Migration
Management Phase II
GIZ 900.000
deutscher Beitrag
01.10.2019 –
30.09.2022
Im Rahmen des Programms „Better Migration Management“ wird die sichere,
geordnete und reguläre Migration an Grenzübergängen z. B. nach Südsudan
und Äthiopien unterstützt. Grenzbeamte, Ermittlungsbehörden und
zivilgesellschaftliche Organisationen in Sudan werden darin geschult, schutzbedürftige
Flüchtlinge und Migranten zu identifizieren. Durch ein verbessertes
Zuweisungssystem wird der Zugang von Flüchtlingen und Migranten zu
medizinischer und psychosozialer Hilfe sowie Rechtsberatung verbessert. Das
Programm unterstützt auch die grenzüberschreitende regionale Vernetzung der
Behörden, um die Zusammenarbeit in der Strafverfolgung zu verbessern und
besonders schutzbedürftige Gruppen wie unbegleitete Minderjährige besser vor
Menschenhandel zu schützen.
23. Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der Wissenschafts- und
Kunstfreiheit im Sudan, und welche Aktivitäten entfaltet Deutschland im
Zuge der Wissenschaftsbeziehungen zum Schutz und zur Verbesserung
der Wissenschaftsfreiheit?
Die Übergangsverfassung verpflichtet den sudanesischen Staat ausdrücklich,
die Unabhängigkeit von Universitäten und die Freiheit der akademischen
Forschung zu garantieren. Der Betrieb von Universitäten war aufgrund von
Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie während eines erheblichen
Teils des Jahres 2020 eingeschränkt, sodass eine Bewertung der Umsetzung
derzeit nicht möglich ist.
Vor diesem Hintergrund ist die Wiederaufnahme von
Wissenschaftsbeziehungen und Hochschulkooperationen mit Sudan ein wichtiges Anliegen der
Bundesregierung. Über diese wirkt die Bundesregierung auch auf eine
Stärkung der Wissenschaftsfreiheit hin. So stehen beispielsweise
Stipendienprogramme, etwa das „Leadership for Africa“-Programm des Deutschen
Akademischen Austauschdiensts (DAAD), auch sudanesischen Bewerberinnen und
Bewerbern offen.
Aus Sicht der Bundesregierung herrscht in Sudan seit dem Ende der Baschir-
Ära insgesamt eine zuvor nicht gekannte Kunstfreiheit. Es waren jedoch auch
Rückschläge zu verzeichnen, wie etwa Einschränkungen in Zusammenhang mit
der gewaltsamen Auflösung der Protestcamps am 3. Juni 2019 oder die
Verhaftung und Verurteilung von elf Künstlerinnen und Künstlern im August 2020
und September 2020.
Die Bundesregierung unterstützt die Kunstfreiheit in Sudan durch verschiedene
Projekte, insbesondere über das Goethe-Institut Khartum, indem es die hierfür
notwendigen Freiräume für Vernetzung und Austausch bietet sowie
Weiterbildung und kontinuierlichen Dialog mit sudanesischen Kulturschaffenden fördert.
24. Welche Entwicklungen beobachtet die Bundesregierung seit dem Sturz
der Regierung von Omar al-Baschir bezüglich der Meinungs-,
Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, insbesondere im Hinblick auf
Nichtregierungsorganisationen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für
die bilaterale Zusammenarbeit?
Freie Meinungsäußerung und friedlicher Protest sind in Sudan seit der
Revolution möglich. Nichtregierungsorganisationen berichten insbesondere in
Khartum von einer erheblichen Verbesserung des Klimas, in dem ihre Arbeit
stattfindet.
Nach dem Sturz von Ex-Präsident Baschir waren der Meinungs-, Presse- und
Versammlungsfreiheit zunächst kaum Grenzen gesetzt. Zahlreiche Online-
Nachrichtenportale, Versammlungen und politische Vorträge auf öffentlichen
Plätzen kennzeichneten diese neue Freiheit. In der Zeit zwischen der
gewaltsamen Auflösung der Protestcamps am 3. Juni 2019 und der Unterzeichnung der
Übergangsverfassung am 17. August 2019 schränkte der zu dieser Zeit
herrschende Militärische Übergangsrat diese Freiheiten jedoch zum Teil wieder ein.
Die Übergangsverfassung garantiert ausdrücklich Meinungs-, Vereinigungs-
und Versammlungsfreiheit.
Die Bundesregierung ist in Sudan im Rahmen ihrer umfassenden Unterstützung
des friedlichen Wandels auch im Bereich der Stärkung der Zivilgesellschaft
aktiv. Sie engagiert sich im Rahmen ihrer Förderung unter anderem für die
Einhaltung kultureller, wirtschaftlicher und sozialer Rechte und für mehr politische
Teilhabe, bessere Bildungschancen und Meinungsfreiheit.
25. Inwiefern gewährleistet die sudanesische Übergangsregierung die
Pressefreiheit im Sudan, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
die strafrechtliche Verfolgung von Journalistinnen und Journalisten,
Bloggerinnen und Bloggern, und welche Konsequenzen zieht sie daraus,
um Betroffene zu unterstützen?
Die sudanesische Übergangsverfassung garantiert ausdrücklich Meinungs- und
Pressefreiheit (auf die Antwort zu Frage 24 wird ergänzend verwiesen).
Zivilgesellschaftliche Akteure berichten von einem stark verbesserten Umfeld für
journalistische Arbeit. Dennoch gab es auch nach Beginn der Transitionsphase
Berichte darüber, dass staatliche Stellen gegen Journalistinnen und Journalisten
vorgehen. In Aufarbeitung der Baschir-Ära hat die sudanesische
Übergangsregierung einzelne Zeitungen, die zum Vermögen des alten Regimes gehören,
enteignet oder geschlossen.
Diese Entwicklungen spiegeln sich auch in einer Verbesserung des Rankings
von Sudan im World Press Freedom Index 2020 von Reporter ohne Grenzen
wider. 2019 rangierte Sudan auf Platz 175 von 180, 2020 auf Platz 159 von
180.
Die Bundesregierung unterstützt die Stärkung der Pressefreiheit in Sudan unter
anderem durch Medienprojekte zum Ausbau journalistischer Kapazitäten.
26. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Zensur des
Internets, von Online-Medien oder sozialen Netzwerken seit dem
Machtwechsel im Sudan, und welche Maßnahmen ergreift sie, um den freien
Zugang zum Internet und die Meinungsfreiheit im Sudan zu fördern?
Die größte Einschränkung des Internetzugangs seit dem Sturz von Ex-Präsident
Baschir war eine nahezu landesweite Abschaltung des Internets vom 3. Juni
2019 bis zum 9. Juli 2019. Die am 17. August 2019 unterzeichnete
Übergangsverfassung garantiert ausdrücklich ein Recht auf Internetzugang.
Im September 2020 blockierten die Mobilfunkanbieter in Sudan auf staatliche
Anweisung hin für mehrere Tage für jeweils drei Stunden die Möglichkeit über
das Mobilfunknetz Daten zu empfangen, um Betrugsversuche bei landesweiten
Hochschul-Aufnahmeprüfungen vorzubeugen.
Die Bundesregierung fördert in Sudan Projekte, die auch der Stärkung der
Meinungsfreiheit in digitalen Räumen dienen; zum Beispiel durch die Förderung
von Foren für Online-Medienakteure (auf die Antwort zu den Fragen 23 und 25
wird ergänzend verwiesen).
27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die strafrechtliche
Verfolgung von Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern im Sudan, und welche Maßnahmen ergreift sie, um Betroffene zu
unterstützen?
Die Lage von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger in Sudan hat
sich seit Beginn der Transitionsphase stark verbessert. Die Bundesregierung
pflegt Kontakte mit Menschenrechtsgruppen und
Nichtregierungsorganisationen und bindet diese bei Delegationsbesuchen ein. Fälle von in ihrer Arbeit
beeinträchtigten Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern spricht die
Bundesregierung regelmäßig hochrangig an und beteiligt sich an
Prozessbeobachtung vor Ort.
28. Welche Einschränkungen der Religionsfreiheit beobachtet die
Bundesregierung seit der Bildung der Übergangsregierung im Sudan, und
welche Konsequenzen zieht sie daraus?
29. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der religiösen Minderheiten
(Christinnen und Christen sowie Anhängerinnen und Anhänger lokaler,
indigener Religionen) im Sudan aus menschenrechtlicher Perspektive,
inwiefern sind ihr diesbezüglich Straftaten und Diskriminierungen durch
staatliche und nichtstaatliche Akteure seit dem Machtwechsel bekannt,
und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet.
Die sudanesische Übergangsverfassung garantiert ausdrücklich die
Religionsfreiheit. Die Übergangsregierung hat verschiedene Maßnahmen zur Stärkung
der Rechte religiöser Minderheiten ergriffen, unter anderem Regelungen für
religiöse Feiertage sowie die Stärkung der Sichtbarkeit anderer Religionen.
Zudem wurden seit der Bildung der Übergangsregierung mehrere, die
Religionsfreiheit einschränkende, Gesetze geändert.
Auch nach Beginn der Transitionsphase in Sudan gab es Anschläge auf
Kirchen, möglicherweise auch im Zuge von Konflikten zwischen Kommunen. Die
Übergangsregierung setzte ein Untersuchungskomitee ein.
Die Bundesregierung unterstützt in Sudan unter anderem Maßnahmen, die den
Schutz der Zivilbevölkerung und die Beilegung von Konfliktursachen
unterstützen.
30. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Rechte indigener Bevölkerungsgruppen im Sudan, insbesondere die der
Nuba (
https://minorityrights.org/minorities/nuba/), und welche
Konsequenzen zieht sie daraus?
Es gibt keine Gesetzgebung, die sich formal diskriminierend gegen ethnisch
definierte Gruppen richtet. Es kommt jedoch aufgrund der ethnischen Vielfalt
(ca. 500 Ethnien im gesamten Land) häufig zu Spannungen. Auch wenn es im
Zusammenhang mit den Protesten gegen die Baschir-Regierung zu einer
Bewegung kam, die die Einheit des Landes und die Gleichheit aller betonte, gibt es
gesellschaftliche Diskriminierung gegen Bevölkerungsgruppen, die sich auch
gegen indigene Bevölkerungsgruppen richtet.
Die Bundesregierung unterstützt in Sudan unter anderem Maßnahmen, zur
Beilegung von Konflikten zwischen Kommunen. Auf die Antwort zu Frage 29
wird ergänzend verwiesen.
31. Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung absehbar, dass die
Gräueltaten während des Baschir-Regimes vor dem Internationalen
Strafgerichtshof in Den Haag aufgearbeitet werden, und inwiefern plant die
Bundesregierung, eine solche Aufarbeitung finanziell und/oder personell zu
unterstützen (
https://www.bbc.com/news/world-africa-54548629)?
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat die Situation in Darfur im März
2005 an den Internationalen Strafgerichthof überwiesen. Nach dem Erlass von
vier Haftbefehlen durch den Strafgerichtshof und der Ingewahrsamnahme eines
Beschuldigten steht der Beginn einer Hauptverhandlung gegen diesen
unmittelbar bevor. Die Bundesregierung unterstützt seit Annahme des Römischen
Statuts den Internationalen Strafgerichtshof umfassend, sowohl politisch und
finanziell als zweitgrößter Beitragszahler als auch im Bereich der justiziellen
Zusammenarbeit.
a) Auf welche Weise drängt die Bundesregierung auf eine Aufarbeitung
der Gräueltaten, die durch die Janjaweed-Miliz bzw. inzwischen
Rapid Support Forces (RSF) in Darfur unter der Führung von Mohamed
Hamdan Dagalo, genannt Hemeti, der inzwischen stellvertretender
Präsident in der aktuellen Übergangsregierung ist?
Eines der Ziele der Übergangregierung ist die Aufarbeitung von Verbrechen,
die in der Baschir-Zeit verübt wurden. Das am 3. Oktober 2020 in Dschuba
unterzeichnete Friedensabkommen zwischen mehreren bewaffneten Gruppen und
der sudanesischen Übergangsregierung bekräftigt dieses Ziel. Das Abkommen
enthält neben einem Bekenntnis zur Zusammenarbeit mit dem Internationaler
Strafgerichtshof auch Regelungen zu Vergangenheitsarbeit („Transitional
Justice“) in Sudan.
Die Bundesregierung setzt sich für eine zeitnahe und gründliche Aufarbeitung
der Verbrechen ein, die während des Baschir-Regimes begangen wurden.
b) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der
sudanesischen Übergangsregierung dafür ein, dass die unabhängige
Kommission, die die Gewalt gegen die friedlichen Demonstrantinnen und
Demonstranten am 3. Juni 2019 aufklären soll, mit allen
erforderlichen Mitteln ausgestattet und mit weiblichen Expertinnen und
Sachverständigen zu sexueller Gewalt besetzt wird, sodass die Täter
schnellstmöglich zur Rechenschaft gezogen werden können?
Die Bundesregierung tauscht sich mit der Übergangsregierung wie auch mit der
von der Regierung eingesetzten unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung
der Ereignisse über die Aufklärung der gewaltsamen Auflösung der Proteste
am 3. Juni 2019 aus. Bei der Arbeit der Kommission handelt es sich um ein
laufendes Verfahren, das nicht nur zur Aufklärung von Ereignissen, sondern
auch zur Anklage von Tätern führen soll. Die Bundesregierung setzt sich auch
in Sudan grundsätzlich für die Beteiligung von Frauen an
Entscheidungsprozessen ein.
c) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Omar al-
Baschir und weitere Personen, die vom Internationalen Strafgerichtshof
(IStGH) wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
und Kriegsverbrechen in Darfur angeklagt sind, aufgrund dieser
Tatbestände vor Gericht gestellt werden?
Die Bundesregierung drängt in bilateralen Kontakten mit der sudanesischen
Übergangsregierung, insbesondere auch im Kreis der EU-Partner, auf konkrete
Schritte der Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof.
32. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Ankündigung
der USA, den Sudan von ihrer Liste staatlicher Unterstützer von
Terroristen zu streichen, und inwiefern wird die Bundesregierung den Sudan bei
der Bereitstellung der dafür verlangten 335 Mio. US-Dollar unterstützen
(
https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-10/diplomatie-usa-sudan-liste-
terror-staaten-streichung?utm_referrer=https%3A%2F%2F
www.googl
e.com%2F)?
Die Bundesregierung begrüßt die Ankündigung der USA, Sudan von der Liste
terrorunterstützender Staaten zu streichen. Wenn diese erfolgt, eröffnen sich
wichtige Perspektiven für Sudans wirtschaftliche Erholung, für künftiges
Engagement der Wirtschaft und für ausländische Investitionen sowie für einen
möglichen Entschuldungsprozess. Die in diesem Zusammenhang zwischen den
USA und Sudan vereinbarte Entschädigungszahlung für die Opfer
terroristischer Anschläge u. a. auf die US-Botschaften in Kenia und Tansania 1998 in
Höhe von 335 Mio. US-Dollar wurde von Sudan bereits auf einem
Treuhandkonto hinterlegt. Die Bundesregierung war bei der Bereitstellung dieser Summe
nicht beteiligt.
33. Welche Auswirkungen haben der Bau und die Befüllung des Grand
Ethiopian Renaissance Dam (GERD) in Äthiopien auf den Nilanrainer-
Staat Sudan, und inwiefern unterstützt die Bundesregierung den Sudan
dabei, das Recht auf Wasser für seine Bevölkerung gewährleisten zu
können?
Sudan kann vom „Grand Ethiopian Renaissance Dam“ (GERD) durch
Stromimporte aus Äthiopien sowie durch einen regulierten Wasserfluss und damit
verbundene Bewässerungspotentiale profitieren. Allerdings besteht auch ein
Risiko während der Befüllungsphase, dass Wasserkraft in Sudan zurückgeht,
falls sich der Sudan erreichende Wasserdurchfluss verringern sollte.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Im Übrigen wird auf
die Vorbemerkung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/22212 verwiesen.
34. In welchem konkreten Umfang (personell sowie finanziell) wird die
Bundesregierung die 2021 beginnende politische Mission United Nations
Transitional Assistance Mission in Sudan (UNITAMS) unterstützen?
Die Bundesregierung beabsichtigt, die neue politische Mission der Vereinten
Nationen „United Nations Integrated Transition Assistance Mission in Sudan“
(UNITAMS) neben der starken politischen Flankierung sowohl personell als
auch finanziell substanziell zu unterstützen, insbesondere in den Bereichen
Rechtsstaatsförderung und Friedenskonsolidierung.
35. Welchen Einfluss haben aus Sicht der Bundesregierung Ägypten, Saudi-
Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Russland sowie China
jeweils auf die Menschenrechtssituation im Sudan?
Ägypten, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Russland sowie
China sind wichtige Akteure in Sudan, die wirtschaftlichen und/oder
politischen Einfluss ausüben. Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in
denen die genannten Staaten Einfluss auf die Menschenrechtssituation in Sudan
ausgeübt hätten.
36. Inwiefern werden bei der vom Bundesminister für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller im Februar 2020
angekündigten Wiederaufnahme der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
mit dem Sudan auch Maßnahmen zum Aufbau von Rechtsstaatlichkeit
angestoßen?
Die Wiederaufnahme der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit erfolgt im
Dialog mit der sudanesischen Übergangsregierung sowie in enger Abstimmung
innerhalb der Bundesregierung und mit internationalen Partnern. Dabei wird
auch die Förderung von Rechtsstaatlichkeit geprüft werden. Bisherige
Maßnahmen der Entwicklungsarbeit unterstützen insbesondere soziale
Sicherungsmechanismen zur Flankierung dringend erforderlicher wirtschaftlicher Reformen.
Ergänzend wird zum Engagement der Bundesregierung im Bereich
Rechtsstaatlichkeit auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]