[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2207
17. Wahlperiode 17. 06. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
15. Juni 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Sevim Dağdelen,
Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1884 –
Deutsche Waffenlieferungen an die Türkei
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Türkei und die Bundesrepublik Deutschland verbinden jahrzehntelange
intensive wirtschaftliche, militärische und politische Beziehungen, auch im
Bereich der militärischen und rüstungsindustriellen Zusammenarbeit. Die
Türkei ist einer der Hauptabnehmer deutscher Waffentechnologie.
Die Bundesrepublik Deutschland genehmigte ungeachtet des Vorgehens des
türkischen Militärs in den kurdischen Gebieten allein in den drei Jahren 2006, 2007
und 2008 Ausfuhren in Höhe von 500 Mio. Euro (vgl. Rüstungsexportberichte
der Bundesregierung). Im türkisch-kurdischen Konflikt sind bisher rund 40 000
Menschen ums Leben gekommen, Millionen Kurden und Kurdinnen wurden
aus ihren Dörfern vertrieben, die Dörfer zerstört oder vermint. Trotz der von
Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan angekündigten „kurdischen Öffnung“
ist die Lage der kurdischen Bevölkerungsminderheit prekär, die
Menschenrechtslage katastrophal, täglich gibt es Berichte über militärische und
polizeiliche Gewalt gegen Kurden und Kurdinnen. Zudem führte die Türkei in der
Vergangenheit zahlreiche militärische Operationen auf dem Territorium Iraks
und Irans durch.
Über die Empfänger und den Verwendungszweck der deutschen
Rüstungsexporte wird die Öffentlichkeit nicht informiert. Hier besteht
Aufklärungsbedarf, wie direkt die Bundesregierung das Vorgehen der türkischen Streitkräfte
gegen die kurdische Bevölkerung sowie die grenzüberschreitenden
Militäroperationen durch Waffengeschäfte unterstützt und ob dies mit den Kriterien der
EU (Europäische Union) für Waffenausfuhren (Gemeinsamer Standpunkt 2008/
944/GASP des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der
Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern vom 8. Dezember 2008)
überhaupt vereinbar ist.
Es gilt, eine weitere Eskalation des Konflikts zu verhindern und ihn mit zivilen
Mitteln beizulegen. Dazu können und müssen staatliche, nichtstaatliche und
internationale Institutionen und Organisationen einen Beitrag leisten. Ein
Verbot des Exports von Kriegswaffen in die Türkei wäre ein solcher staatlicher
Beitrag.
1. Den Verkauf welcher Waffen, Munition und sonstiger Rüstungsgüter an die
türkische Polizei und paramilitärische Einheiten bzw. Organisationen hat die
Bundesregierung seit dem Jahr 2000 genehmigt (bitte aufschlüsseln nach
Empfänger, Jahr, Gegenstand, Stückzahl und Genehmigungswert)?
Die Bundesregierung veröffentlicht seit 1999 jährlich einen
Rüstungsexportbericht, in dem jeweils die Rüstungsexporte aus Deutschland in einzelne Länder
aufgeführt sind. Die nachfolgende Übersicht wurde den
Rüstungsexportberichten 2000 bis 2008 entnommen. Die Daten für 2009 werden im
Rüstungsexportbericht für das Jahr 2009 veröffentlicht werden. Eine weitere Aufschlüsselung
der Daten war, auch wegen der Kürze der für die Beantwortung zur Verfügung
stehenden Zeit, nicht möglich. Eine statistische Zuordnung der
Ausfuhrgenehmigungen zu den Empfängern türkische Polizei und paramilitärische Einheiten
bzw. Organisationen war nicht möglich. Zur Beantwortung hätten alle
Ausfuhrgenehmigungen der letzten zehn Jahre einzeln und von Hand gesichtet und
geprüft werden müssen. Dafür fehlen die erforderlichen personellen und
technischen Ressourcen.
2000
Anzahl
der
Genehm.
Gesamtwert
in DM
AL-Pos. Darstellung der Hauptanteile an
den
genehmigten Gesamtwerten in %
214 510.099.307 0001
0002
0003
0004
0005
0006
0007
0008
0009
0010
0011
0013
0014
0016
0017
0018
0021
0022
Teile für Kampfschiffe (0009/61,4%);
Herstellungsausrüstung für
Rüstungsgüter (0018/18,6%);
Teile für Luftfahrzeuge (0010/9,0%)
2001
Anzahl
der
Genehm.
Gesamtwert
in DM
AL-Pos. Darstellung der Hauptanteile an den
genehmigten Gesamtwerten in %
253 327.289.278 0001
0002
0003
0004
0005
0006
0007
0008
0009
0010
0011
0013
0016
0017
0018
0022
Nebelwurfkörper, Lenkflugkörper,
Abfeuereinheiten für Lenkflugkörper,
Teile für Minenräumgeräte und Lenkflugkörper
(0004/63,7%);
Teile für Panzer, gepanzerte Fahrzeuge und
andere Fahrzeuge (0006/29,7%)
2002
Anzahl der
Genehm.
Gesamtwert
in Euro
AL-Pos. Darstellung der Hauptanteile an den
genehmigten Gesamtwerten in %
272 123.999.861 0001
0002
0003
0004
0005
0006
0007
0008
0009
0010
0011
0013
0014
0015
0016
0017
0018
0021
0022
0023
Nebelwurfkörper, Übungswurfkörper,
Abschusseinrichtung für Flugkörper,
Teile für Torpedos, Flugkörper, Startplattform und
Seeminen-Räumgeräte (0004/39,7%);
Wärmebildgeräte,
Teile für Wärmebildgeräte und
Bildverstärkerausrüstungen (0015/19,9%);
Feuerleiteinrichtungen, Bordwaffen-
Steuersysteme, Laserentfernungsmesser, Prüf-
und Justierausrüstungen,
Teile für Feuerleiteinrichtungen, Bordwaffen-
Steuersysteme und Feuerleitsysteme
(0005/18,0%);
Anzeigegeräte, Navigationssysteme,
Datenverarbeitungssysteme, Mess- und Prüfausrüstungen,
Bauelemente und
Baugruppen, Teile für Kommunikationssysteme,
Radarsysteme und Stromversorgungen
(0011/5,7%)
2003
Anzahl
der
Genehm.
Gesamtwert
in Euro
AL-Pos. Bemerkungen / Anteile an den
genehmigten Gesamtwerten in %
211 440.301.898 0001
0002
0003
0004
0005
0006
0007
0008
0009
0010
0011
0013
0014
0015
0016
0017
0018
0021
0022
0023
Patrouillenboot und
Teile für Fregatten, U-Boote, Schnellboote,
Minenräumboote, Patrouillenboote,
Waffeneinsatzsysteme,
Unterwasserortungsgeräte, Lenk- und
Navigationsausrüstung (0009/47,5%);
Teile für Panzer, gepanzerte Fahrzeuge und
Landfahrzeuge (0006/34,7%);
Elektronische Ausrüstung,
Kommunikationsausrüstung,
Datenverarbeitungsausrüstung, elektronische
Baugruppen und
Teile für Kommunikationsausrüstung, Ortungs-
und Navigationsausrüstung,
Datenverarbeitungsausrüstung,
Stromversorgungen (0011/6,7%)
2004
Anzahl der
Genehm.
Gesamtwert
in Euro
AL-Pos. Darstellung der Hauptanteile an den
genehmigten Gesamtwerten in %
200 72.757.269 0001
0002
0003
0004
0005
0006
0007
0008
0009
0010
0011
0013
0014
0015
0016
0017
0018
0022
Torpedos, Minenräumgeräte und Teile für
Torpedos, Flugkörper, Minenräumgeräte
(0004 / 54,4%);
Zerstörer (zum Verschrotten) und Teile für
U-Boote, Fregatten, Patrouillenboote,
Kampfschiffe, Echolotanlagen, Lenk- und
Navigationsausrüstung (0009 / 15,1%);
Maschinenkanonen und Teile für Kanonen
(0002 / 8,2%);
Panzerplatten, Militärische Helme und Teile
für Schutzwesten (0013 / 5,3%);
Elektronische Ausrüstung, Wendekreisel,
Datenverarbeitungssysteme, Mess- und
Prüfausrüstung und Teile für
Kommunikationsausrüstung, Ortungs- und
Navigationsausrüstung, Stromversorgungen (0011 / 4,4%)
2005
Anzahl
der
Genehm.
Gesamtwert
in Euro
AL-Pos. Darstellung der Hauptanteile an den
genehmigten Gesamtwerten in %
242 213.085.355 A0001
A0002
A0003
A0004
A0005
A0006
A0007
A0008
A0009
A0010
A0011
A0013
A0014
A0015
A0016
A0017
A0018
A0021
A0022
Geländewagen und
Teile für Panzer, gepanzerte Fahrzeuge,
LKW (A0006 / 73,7%);
Teile für U-Boote, Patrouillenboote,
Minenjagdboote und Echolotanlagen
(A0009 / 15,5%)
2006
Anzahl
der
Genehm.
Gesamtwert
in EURO
AL-Pos. Darstellung der Hauptanteile an den
genehmigten Gesamtwerten in %
203 311.732.744 A0001
A0003
A0004
A0005
A0006
A0007
A0008
A0009
A0010
A0011
A0013
A0014
A0015
A0016
A0017
A0018
A0022
Panzer und
Teile für Panzer, gepanzerte Fahrzeuge,
Landfahrzeuge (A0006 / 62,7%);
Munition für Gewehre, Jagdwaffen,
Sportwaffen, Revolver, Pistolen,
Kanonen, Scheinzielpatronen und
Munitionsteile für Gewehre, Revolver,
Pistolen, Kanonen (A0003 / 14,9%);
Feuerleiteinrichtungen, Bordwaffen-
Steuersysteme, Prüf- und
Justierausrüstung und
Teile für Feuerleiteinrichtungen,
Waffenzielgeräte, Bordwaffen-Steuersysteme,
Zielüberwachungssysteme (A0005 /
6,6%)
2007
Anzahl
der
Genehm.
Gesamtwert
in Euro
AL-Pos. Darstellung der Hauptanteile an den
genehmigten Gesamtwerten in %
210 121.340.847 A0001
A0002
A0003
A0004
A0005
A0006
A0007
A0008
A0009
A0010
A0011
A0013
A0015
A0016
A0017
A0018
A0021
A0022
Artillerie-Ortungsradar, Prüfausrüstung,
Justierausrüstung
und Teile für Feuerleiteinrichtungen,
Waffenzielgeräte, Bordwaffen-Steuersysteme
(A0005 / 41,6%);
LKW
und Teile für Panzer, gepanzerte Fahrzeuge,
Landfahrzeuge (A0006 / 24,4%);
Kommunikationsausrüstung, EloKa –
Ausrüstung, Datenverarbeitungsausrüstung
und Teile für elektronische Ausrüstung,
Kommunikationsausrüstung,
Navigationsausrüstung, Radarsysteme, EloKa
- Ausrüstung, Messausrüstung,
Stromversorgungen (A0011 / 9,5%);
Prüfstand für Kettenfahrzeuggetriebe,
Bordwerkzeuge, Sonderwerkzeuge,
Herstellungsausrüstung für Kleinkalibermunition,
Messgeräte, Kathoden, Klimakammern
und Teile für Prüfstände, Pressen (A0018 /
7,2%)
2008
Anzahl
der
Genehm.
Gesamtwert
in Euro
AL-Pos. Darstellung der Hauptanteile an den
genehmigten Gesamtwerten in %
211 43.693.111 A0001
A0003
A0004
A0005
A0006
A0007
A0008
A0009
A0010
A0011
A0013
A0014
A0015
A0016
A0017
A0018
A0021
A0022
LKW und
Teile für Panzer, gepanzerte Fahrzeuge,
amphibische Fahrzeuge, Landfahrzeuge (A0006 /
44,5%);
Kommunikationsausrüstung,
Flugvermessungssysteme,
Datenverarbeitungsausrüstung, Mess- und
Prüfausrüstung und
Teile für elektronische Ausrüstung,
Kommunikationsausrüstung,
Ortungsausrüstung, Navigationsausrüstung,
Lenkausrüstung, Stromversorgungen (A0011 /
12,1%);
Munition für Gewehre, Jagdwaffen,
Sportwaffen, Revolver, Pistolen, Haubitzen,
Scheinzielpatronen und
Teile für Revolvermunition, Pistolenmunition,
Kanonenmunition (A0003 / 9,1%);
Zieldarstellungsgeräte, Abfeuergerät für
Simulator, Übungszünder,
Übungssprengschneider und
Teile für Simulatoren, Ausbildungsgeräte
(A0014 / 6,7%);
Versorger (zur Verschrottung) und
Teile für U-Boote, Küstenwachboot,
Kampfschiffe, Navigationsausrüstung, Echolotanlagen
(A0009 / 6,0%);
Pyrotechnische Munition, Simulatoren,
Seeminenvernichtungssysteme und
Teile für Abfeuereinrichtungen,
Seeminenvernichtungssysteme (A0004 / 4,9%)
2009
Anzahl
der
Genehm.
Gesamtwert
in Euro
Betroffene
AL-Pos.
Darstellung der Hauptanteile an den
genehmigten Gesamtwerten in %
237 45.557.844 A0001
A0002
A0003
A0004
A0005
A0006
A0007
A0008
A0009
A0010
A0011
A0013
A0014
A0015
A0016
A0017
A0018
A0021
A0022
Echolotanlagen,
Schiffskörperdurchführungen
und Teile für U-Boote, Minenjagdboote,
Patrouillenboote, Unterwasserortungsgeräte,
Dieselmotoren (A0009 / 39,0%);
LKW
und Teile für Panzer, gepanzerte Fahrzeuge,
amphibische Fahrzeuge, Landfahrzeuge
(A0006 / 28,2%);
Kommunikationsausrüstung,
Navigationsausrüstung, Kreisel,
Elektronische Ausrüstung,
Datenverarbeitungsausrüstung,
Frequenzumformer, Wandelfeldröhren
und Teile für Kommunikationsausrüstung,
Navigationsausrüstung, Radaranlagen,
elektronische Ausrüstung, Ausrüstung für die
elektronische Kampfführung,
Frequenzumformer, Relais (A0011 / 15,2%)
2. Welche Waffen, Munition und sonstige Rüstungsgüter haben deutsche
Behörden an die türkische Polizei und paramilitärische Einheiten bzw.
Organisationen seit dem Jahr 2000 abgegeben (bitte aufschlüsseln nach Empfänger,
Jahr, Gegenstand, Stückzahl und gegebenenfalls Preis)?
Deutsche Behörden haben weder mit der türkischen Polizei noch mit türkischen
paramilitärischen Einheiten bzw. Organisationen Vereinbarungen über die
Abgabe von Waffen, Munition und sonstigen Rüstungsgütern geschlossen. Es
wurden keine dementsprechenden Lieferungen veranlasst oder durchgeführt.
3. Den Export welcher Waffen, Munition und sonstiger Rüstungsgüter an die
türkische Armee hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 genehmigt
(bitte aufschlüsseln nach Jahr, Gegenstand, Stückzahl und
Genehmigungswert)?
Siehe Antwort zu Frage 1. Eine statistische Zuordnung der
Ausfuhrgenehmigungen zum Empfänger türkische Armee war nicht möglich.
4. Welche Waffen, Munition und sonstige Rüstungsgüter haben deutsche
Behörden an die türkische Armee seit dem Jahr 2000 abgegeben (bitte
aufschlüsseln nach Jahr, Gegenstand, Stückzahl und gegebenenfalls Preis)?
Seit dem Jahr 2000 wurde an die Republik Türkei folgendes Material
abgegeben:
5. Für welche Rüstungsexportvorhaben in die Türkei und jeweils in welcher
Höhe wurden seit 2000 staatliche Exportbürgschaften, sogenannte Hermes-
Kredite, zugesagt bzw. vergeben?
Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Exportbürgschaften aktuell
(Stand Mai 2010) (bitte nach Jahr, Exportvorhaben und Stückzahl
aufgeschlüsselt)?
In den Jahren 2000 und 2002 wurden Exportkreditgarantien für ein
Patrouillenboot und fünf Materialpakete in Höhe von 547 Mio. Euro endgültig
übernommen. Diese Geschäfte sind bereits vollständig abgewickelt und bezahlt. Es
besteht jedoch noch eine Vertragserfüllungsgarantie des deutschen Exporteurs in
Höhe von 32 Mio. Euro. Diese stellt das derzeitige Gesamtobligo aus
Exportkreditgarantien des Bundes für Rüstungsexportvorhaben in die Türkei dar.
Darüber hinaus liegt eine grundsätzliche Zusage für die Lieferungen von
Materialpaketen zum Bau von U-Booten vor. Der Deckungsantrag hat im Jahr 2007
auf Grund des geschätzten Auftragswertes von mehr als 1 Mrd. Euro dem
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegen.
6. Wie viele Anträge für die Genehmigung von welchen Rüstungsgütern in die
Türkei wurden seit 2000 von der Bundesregierung abgelehnt, und gemäß
welcher EU-Kriterien für Waffenausfuhren erfolgte die Ablehnung (bitte
jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt)?
Jahr Gegenstand Menge Preis
2005 Artillerieortungsradar COBRA 2 38,3 Mio. €
2005 KPz Leopard 2A4 einschließlich Peripheriegerät 298 74,0 Mio. €
2008 IR-Linescanner AAD-5 12 unentgeltlich
2009 KPz Leopard 2A4 einschließlich Peripheriegerät 41
KPz Leopard 2A4 als Ersatzteilspender 15 12,95 Mio. €
Die nachfolgende Übersicht wurde den Rüstungsexportberichten 2000 bis 2008
entnommen:
2000
2001
2002
2003: keine Ablehnungen
2004: keine Ablehnungen
2005
2006
2007: keine Ablehnungen
Ablehnungen
endgültige
Ausfuhren
AL-
Pos.
Gesamtwert
in DM
Ablehnungsgrund
2 0006 12.530 EU-Kriterien 2 und 3
Ablehnungen
endgültige
Ausfuhren
AL-
Pos.
Gesamtwert
in DM
Ablehnungsgrund
5 0006
0011
278.236 Kein EU-Kriterium
Ablehnungen
endgültige
Ausfuhren
AL-
Pos.
Gesamtwert
in Euro
Ablehnungsgrund
5 0006
0007
1.665.710 Kein EU-Kriterium
Ablehnungen
endgültige
Ausfuhren
AL-
Pos.
Gesamtwert
in Euro
Ablehnungsgrund
1 A0001 1.246 EU-Kriterium 7
Ablehnungen
endgültige
Ausfuhren
AL-
Pos.
Gesamtwert
in Euro
Ablehnungsgrund
3 A0001
A0016
76.126 EU-Kriterium 7
2008
7. In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung im Rahmen der EU-Kriterien
für Waffenausfuhren sogenannte Konsultationen über konkrete
Rüstungsexporte in die Türkei geführt, und wie viele dieser Konsultationen wurden
von der Bundesregierung initiiert, wie viele von anderen EU-Staaten?
Nach Artikel 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates
betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von
Militärtechnologie und Militärgütern konsultiert ein Mitgliedstaat, bevor er eine Genehmigung
erteilt, die von einem oder mehreren Mitgliedstaaten innerhalb der letzten drei
Jahre für eine im Wesentlichen gleichartige Transaktion verweigert worden ist,
zunächst den oder die Mitgliedstaaten, die die Genehmigung verweigert haben.
Die Mitgliedstaaten behandeln diese Konsultationen vertraulich.
Nach Angaben des 8., 9., 10. und 11. EU-Jahresberichts gemäß Artikel 8
Absatz 2 des Gemeinsamen Standpunkts haben die Mitgliedstaaten im Zeitraum
2005 bis 2008 untereinander keine Konsultationen zu einem Rüstungsexport in
die Türkei durchgeführt.
8. Wie und mit welchen Instrumenten gewährleistet die Bundesregierung die
Kontrolle des Endverbleibs der an die Türkei gelieferten Rüstungsgüter?
Vor Erteilung einer Genehmigung für Lieferungen von Rüstungsgütern werden
alle vorhandenen Informationen über den Endverbleib der betroffenen
Rüstungsgüter umfassend geprüft und bewertet. Eine wichtige Rolle kommt den
vom jeweiligen Empfänger der Güter ausgestellten Endverbleibserklärungen zu.
9. Hat sich die Bundesregierung von der türkischen Regierung vertraglich
zusichern lassen, dass die gelieferten Waffen, Munition und Rüstungsgüter
nicht bei internen Konflikten und bei grenzüberschreitenden Militäraktionen
verwendet werden, und durch welche Mechanismen soll die Einhaltung
dieser Vereinbarung überprüft werden?
Vertragliche Zusicherungen liegen nicht vor. Die Türkei ist Partner in der
NATO. Ferner hat die Türkei seit 2002 mit mehreren Reformpaketen die innere
Stabilisierung und Demokratisierung gestärkt. Die EU hat 2005
Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufgenommen, da die EU-Kommission festgestellt
hat, dass die Türkei die Politischen Kopenhagener Kriterien (insbesondere
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Schutz von Menschenrechten) hinreichend
erfüllt.
Die Bundesregierung prüft Ausfuhrgenehmigungen für die Lieferung von
Rüstungsgütern in die Türkei im Einzelfall anhand der Kriterien 2 (Menschenrechte)
und 3 (Innere Lage) bzw. 4 (regionale Lage) des Gemeinsamen Standpunkts
2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union und berücksichtigt dabei
auch den voraussichtlichen Einsatz der Rüstungsgüter.
Ablehnungen
endgültige
Ausfuhren
AL-
Pos.
Gesamtwert
in Euro
Ablehnungsgrund
1 A0006 98.000 EU-Kriterium 7
10. Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass aus Deutschland
gelieferte bzw. in Lizenz in der Türkei hergestellte Rüstungsgüter bei
Militäroperationen gegen die kurdische Bevölkerung eingesetzt werden, und auf
welche Informationen stützt sich diese Einschätzung?
Die Bundesregierung prüft alle Ausfuhrgenehmigungen für die Lieferung von
Rüstungsgütern in die Türkei im Einzelfall u. a. anhand der Kriterien 2
(Menschenrechte) und 3 (Innere Lage) bzw. 4 (regionale Lage) des Gemeinsamen
Standpunkts 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend
gemeinsame Regeln für die Kontrolle von Militärtechnologie und Militärgütern
und berücksichtigt dabei alle zur Verfügung stehenden Quellen.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass aus Deutschland
gelieferte bzw. in Lizenz in der Türkei hergestellte Rüstungsgüter bei
Militäroperationen in den Grenzgebieten im Irak und/oder Iran eingesetzt werden,
und auf welche Informationen stützt sich diese Einschätzung?
Siehe Antwort zu Frage 10.
12. Wie häufig hat sich die Bundesregierung seit 2000 bei der türkischen
Amtsseite bezüglich der Fragen 10 und 11 um Informationen bemüht, und
jeweils mit welchem Ergebnis?
Die Bundesregierung verfolgt innen- und außenpolitische Entwicklungen in der
Türkei sehr genau. Diese sind regelmäßig auch Gegenstand der bilateralen
Kontakte auf allen Ebenen wie auch der Kontakte im EU-Rahmen. Die
Bundesregierung, wie auch die Europäische Union, unterstützen die Türkei bei der
Bekämpfung des Terrorismus, unterstreichen aber gleichzeitig, dass dabei die
Menschenrechte, die Grundfreiheiten und das Völkerrecht beachtet werden
müssen.
13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Unterstützung
türkischer Militäroperationen auf fremden Staatsgebiet durch
Rüstungslieferungen nicht mit den Kriterien der EU für Waffenausfuhren vereinbar ist (bitte
mit Begründung)?
Die Vereinbarkeit mit den Kriterien des Gemeinsamen Standpunktes 2008/944/
GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die
Kontrolle von Militärtechnologie und Militärgütern wird von der
Bundesregierung jeweils im Einzelfall geprüft. Siehe dazu die Antwort zu den Fragen 10
und 11.
14. Welche in Deutschland entwickelten Sturmgewehre werden in der Türkei
in Lizenz hergestellt?
Im Jahr 1967 bzw. 1998 wurden Rechte zum Nachbau der Sturmgewehrtypen
G3 und HK33 in die Türkei vergeben; der Bundesregierung liegen keine
gesicherten Erkenntnisse vor, ob diese Sturmgewehre derzeit noch in der Türkei
hergestellt werden.
15. Welche in Deutschland entwickelten Maschinenpistolen werden in der
Türkei in Lizenz hergestellt?
In der Türkei wird die Maschinenpistole MP 5 in Lizenz hergestellt.
16. Welche in Deutschland entwickelten Munitionstypen werden in der Türkei
in Lizenz hergestellt?
In der Türkei wird in Deutschland entwickelte Munition für Sturmgewehre und
Maschinenpistolen in Lizenz hergestellt.
17. Welche weiteren in Deutschland entwickelten Waffen werden in der Türkei
in Lizenz hergestellt?
Verschiedene in Deutschland entwickelte Marineschiffe werden in der Türkei in
Lizenz hergestellt. Dabei handelt es sich um U-Boote, Fregatten, Schnellboote
und Minenjagdboote. Außerdem wird das Maschinengewehr MG3 hergestellt.
18. Welchen Endverbleibsbestimmungen unterliegen die in der Türkei mit
deutscher Lizenz hergestellten Waffen und Munitionstypen?
Die Anforderungen an die Endverbleibserklärungen sind unterschiedlich und
grundsätzlich jeweils abhängig von der Art der hergestellten Güter und der
beabsichtigten Endverwendung.
19. Wie und mit welchen Instrumenten überprüft die Bundesregierung die
Einhaltung der Endverbleibsbestimmungen?
Wenn die Bundesregierung Hinweise erhält, dass im Einzelfall gegen
Endverbleibserklärungen verstoßen wurde, werden gemäß Nummer IV. 4. der
Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern vom 19. Januar 2000 grundsätzlich keine
Ausfuhrgenehmigungen für das entsprechende Land mehr erteilt.
20. Welche in der Türkei mit deutscher Lizenz hergestellten Waffen und
Munitionstypen sind von der Türkei an Drittstaaten verkauft worden (bitte
auflisten nach Waffensystem bzw. Munitionstyp, Preis, Stückzahl und
Empfängerland)?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Anträge auf Reexport werden nicht
gesondert statistisch erfasst. Ein vollständiges Bild ergäbe sich hier nur, wenn alle
Ausfuhrvorgänge der letzten Jahrzehnte einzeln und von Hand geprüft würden.
Dafür fehlen die erforderlichen personellen und technischen Ressourcen.
21. Hat die Bundesregierung jeweils diesen Verkäufen an Drittstaaten ihre
Zustimmung erteilt?
Siehe Antwort zu Frage 20.
22. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die türkische Armee im April 2009
im Südosten der Türkei Antipersonenminen eingesetzt haben soll, und wie
ist sie mit welchen Schlussfolgerungen in dieser Angelegenheit aktiv
geworden?
Ein solcher Mineneinsatz ist nicht bekannt.
23. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die türkische Armee
Antipersonenminen aus deutscher Produktion im vergangenen Jahrzehnt (2000 bis
2009) eingesetzt hat oder gegenwärtig einsetzt?
Über den Einsatz solcher Minen im Zeitraum 2000 bis 2009 oder gegenwärtig
liegen keine Erkenntnisse vor.
24. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Türkei noch über ca. 1 Million
deutsche DM-11-Antipersonenminen verfügt, und welche Aktivitäten und
Unterstützungsleistungen unternimmt Deutschland, damit die Türkei ihren
Verpflichtungen aus der Ottawa-Konvention zum Verbot von
Antipersonenminen auch tatsächlich nachkommt?
Die Anzahl der in der Türkei vorhandenen Minen ist nicht bekannt. Siehe auch
die Antwort zu Frage 25.
25. Über welche Antipersonenminen aus deutscher Produktion oder hergestellt
mit deutscher Lizenz verfügt die Türkei gegenwärtig (bitte auflisten nach
Typ und jeweiliger Stückzahl)?
Auf die Angaben der Staaten gegenüber den Vereinten Nationen Büro Genf
(UNOG) gemäß Artikel 7 der Antipersonen Landminen Vereinbarung (Anti
personnel landmine convention) wird verwiesen. Danach lagerte die Türkei mit
Stand Dezember 2009 noch 730 458 Antipersonenminen (72 015 davon waren
DM-11) (
www.unog.ch).
26. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die türkische Armee weißen Phosphor
in Kurdistan einsetzt?
Weißer Phosphor kommt als Bestandteil in unterschiedlichen Munitionsarten
vor, z. B. in sogenannten Nebelgranaten. Diese werden bei militärischen
Operationen oft zur Tarnung eingesetzt. Ob und in welchem Umfang solche oder
ähnliche Munition seitens der Türkei eingesetzt wird, ist nicht bekannt.
27. Sind aus der Bundesrepublik Deutschland jemals Produktionsanlagen
sowie Abfüllanlagen für weißen Phosphor in die Türkei exportiert worden?
Weißer Phosphor wird weder von Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung noch
von der Ausfuhrliste erfasst. Auch Produktions- oder Abfüllanlagen für weißen
Phosphor sind nicht Gegenstand dieser Kontrolllisten.
28. Welche Ausbildungsvorhaben mit welchen Inhalten und Zielsetzungen
führten deutsche Behörden für die türkische Polizei oder die türkischen
Streitkräfte im vergangenen Jahrzehnt durch?
Welche Kosten sind der Bundesregierung hierbei entstanden?
Ausbildungsmaßnahmen haben im Verantwortungsbereich des
Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg)
stattgefunden.
Das BMI hat im Rahmen der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit in
der Türkei, mit der Beteiligung der Polizeien der Bundesländer Berlin, Hamburg
und Rheinland-Pfalz und unter Einbindung des Auswärtigen Amtes,
Arbeitsbesuche und Hospitationen durchgeführt. Wesentliches Ziel der
Zusammenarbeit ist die Erlangung von EU-Standards bei der polizeilichen Arbeit am
Beispiel der deutschen Sicherheitsbehörden auf der Grundlage der nationalen
Bedingungen in der Türkei. Neben der Unterstützung bei der Teilnahme türkischer
Polizeibeamter am TAIEX-Programm der EU wurde der türkischen Seite die
Aus- und Fortbildung, die Arbeitsweise der deutschen Polizei bei der
Bewältigung des Einsatzgeschehens in Deutschland, insbesondere bei Demonstrationen
und Sportveranstaltungen, die Gestaltung der internen und externen
Öffentlichkeitsarbeit sowie die Ausstattung der Bereitschaftspolizei mit Führungs- und
Einsatzmitteln in 14 Seminaren/Workshops oder Arbeitsbesuchen in
Deutschland und der Türkei vorgestellt.
Die Kosten der Maßnahmen beliefen sich auf ca. 93 000 Euro.
Die Kosten für die in 2010 anstehenden Maßnahmen werden ca. 35 000 Euro
betragen.
Des Weiteren hat das Bundeskriminalamt seit dem Jahr 2000 insgesamt 86
Ausbildungsmaßnahmen zugunsten türkischer Sicherheitsbehörden durchgeführt,
davon 42 Lehrgänge, 26 Arbeitsbesuche und Hospitationen sowie neun
Maßnahmen im Rahmen der Stipendiatenausbildung.
Für das Jahr 2010 sind zudem zwei Lehrgänge und sieben Arbeitsbesuche
geplant.
Fachliche Schwerpunkte lagen in den Bereichen der Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität und der Rauschgiftkriminalität sowie der
Terrorismusbekämpfung.
Zielsetzung dieser Maßnahmen war und ist die Verbesserung bzw.
Intensivierung der Zusammenarbeit in den genannten Bereichen.
Für die zurückliegenden Jahre (2000 bis 2009) sind Mittel in Höhe von 380 000
Euro verausgabt worden. Die Kostenschätzung für das Jahr 2010 beläuft sich auf
ca. 48 000 Euro.
Die Bundespolizei hat ab dem Jahr 2005 die Zusammenarbeit mit der Türkei
intensiviert, sodass in den Folgejahren verschiedene Lehrgänge,
Delegationsreisen und Expertentreffen durchgeführt werden konnten. Insgesamt wurden seit
dem Jahr 2005 Haushaltsmittel in der Höhe von ca. 90 000 Euro für die
bilaterale Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei und der Türkei verausgabt.
Im Verantwortungsbereich des BMVg haben verschiedene
Ausbildungsmaßnahmen stattgefunden. Im Einzelnen:
Von 1995 bis 2000 hat das BMVg Sprachausbildung am Bundessprachenamt für
die anschließende Teilnahme am Nationalen Lehrgang Generalstab/
Admiralstabsdienst, National (LGAN) gewährt.
Abgeschlossene Ausbildung bis 2000: 312 Teilnehmer,
davon u. a. 39 Teilnehmer LGAN.
Seit 1995 erfolgt Ausbildungsunterstützung (ohne Berechnung von
Lehrgangsgebühren), u. a.:
Ausbildung von 9 türkischen Teilnehmern LGAN;
Laufende/bevorstehende Ausbildung LGAN (Annahme des Angebots für 2010
steht noch aus);
2006: 1 Offizier im NATO Air Electronic Warfare Advanced Course an der
Technischen Schule der Luftwaffe.
2007: 1 Offizier im Lehrgang Datenlinks Grundlagen bei der zentralen
Ausbildungseinrichtung Einsatzführungsdienst der Luftwaffe.
Ausbildung im Rahmen der rüstungswirtschaftlichen Zusammenarbeit
Artilleriesystem COBRA:
2007: Instandsetzungslehrgang an der Technischen Schule der Luftwaffe,
2007: Bedienerlehrgang an der Artillerieschule der Bundeswehr,
2007: Einweisung Militärkraftfahrer COBRA;
Kampfpanzer Leopard 2:
2006: Schießlehrer-Lehrgang,
2006: Militärkraftfahrerausbildung,
2006: Bedienerausbildung,
2006: Instandsetzungsausbildung Fahrgestell und Waffenanlage.
Die Ausbildungskosten wurden im Rahmen der abgeschlossenen
Rüstungsverträge berücksichtigt und abgerechnet. Darüber hinaus sind der Bundeswehr
keine weiteren Kosten entstanden.
29. In welchem Rahmen und in welchem Umfang tauscht die Bundeswehr
Informationen über Erfahrungen und Strategien in der
Aufstandsbekämpfung mit den türkischen Streitkräften aus?
Es erfolgt kein bilateraler Informationsaustausch über Erfahrungen und
Strategien in der Aufstandsbekämpfung.
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ISSN 0722-8333]