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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zustand der Bürklein-Bahnhöfe in Bayern mit dem Schwerpunkt auf dem Starnberger Seebahnhof

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

03.12.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2405705.11.2020

Zustand der Bürklein-Bahnhöfe in Bayern mit dem Schwerpunkt auf dem Starnberger Seebahnhof

der Abgeordneten Thomas Sattelberger, Dr. Christian Jung, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Matthias Nölke, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Georg Friedrich Christian Bürklein (1813 bis 1872) war ein deutscher Architekt und bayerischer Baubeamter. Als Königlicher Baurat war Bürklein für zahlreiche Bauprojekte in Bayern verantwortlich, darunter auch für das Maximilianeum und die Maximilianstraße in München sowie zahlreiche bayerische Bahnhöfe u. a. in Würzburg, Augsburg und Starnberg. Mit der Kleinen Anfrage möchte die Fraktion der FDP den aktuellen Sanierungsstand der historischen Bürklein-Bahnhöfe in Bayern erfragen. Dabei legen wir den Fokus auf den denkmalgeschützten Starnberger Bürklein-Seebahnhof, der aus dem Jahr 1854 stammt.

Der Blick von Starnbergs Bürklein-Seebahnhof in Richtung Zugspitze ist einzigartig. Der Bahnhof selbst ist nach Ansicht der Fragesteller leider ein Schandfleck für die Stadt Starnberg und die Deutsche Bahn AG. Es fehlt seit ca. neun Jahren ein Dach, und der Bahnhof ist nicht barrierefrei.

Hintergrund dieses unhaltbaren Zustandes ist ein alter Vertrag zwischen der Stadt Starnberg und der Deutschen Bahn AG über die Umgestaltung der Bahnanlagen in Starnberg aus dem Jahre 1987. Dieser Vertrag ist der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Eine Mediation mit den Vertretern der Deutschen Bahn AG und der Stadt Starnberg über das weitere Vorgehen ist im Sommer 2019 gescheitert. 2017 bis 2019 fand ein umfangreiches, erfolgloses Mediationsverfahren zwischen der Stadt Starnberg und der Deutschen Bahn statt. Im Jahr 2019 forderte die Starnberger Bürgerversammlung die Offenlegung der Mediationsunterlagen.

Die Bahn hat inzwischen Klage gegen die Stadt Starnberg in Höhe von 170 Mio. Euro erhoben. Die Klärung dieser Streitigkeit und die sich ggf. daraus ergebenden Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren werden wohl noch bis zu 20 Jahre auf sich warten lassen bzw. andauern.

Mit der im Januar 2020 gestarteten Onlinepetition „Dach und Aufzug für Deutschlands ‚schönsten‘ Seebahnhof!“ haben bereits über 500 Bürgerinnen und Bürger die Forderung nach einer kurzfristigen Lösung für den Starnberger Bürklein-Seebahnhof unterstützt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Bahnhöfe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern von Georg Friedrich Christian Bürklein gestaltet und können als Bürklein-Bahnhöfe angesehen werden? Wann wurden diese Bahnhöfe fertiggestellt?

2

Welche dieser Bürklein-Bahnhöfe sind nach Kenntnis der Bundesregierung heute noch existent? Welche stehen unter Denkmalschutz?

3

Welche dieser Bahnhöfe haben ein Dach und sind barrierefrei, und wie ist diese Barrierefreiheit im Einzelnen ausgestaltet?

4

Welche dieser Bahnhöfe haben nach Kenntnis der Bundesregierung kein Dach und/oder sind nicht barrierefrei?

5

Seit wann hat der Starnberger Bürklein-Seebahnhof nach Kenntnis der Bundesregierung kein Dach mehr?

6

Gilt nach Kenntnis der Bundesregierung unabhängig von der Zuständigkeit des Freistaats Bayern die Regelung des § 8 III 3 des Personenbeförderungsgesetzes, nach dem für den öffentlichen Personennahverkehr bis 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit erreicht werden soll, auch für den Starnberger Bürklein-Seebahnhof?

7

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen bezüglich der Erneuerung des Starnberger Bürklein-Seebahnhofs? Wenn ja, wie schauen diese Planungen aus? Wenn nein, warum gibt es keine Planungen?

8

Welche Fördermöglichkeiten gibt es aus Sicht der Bundesregierung, um dem Starnberger Bürklein-Seebahnhof wieder ein Dach zu geben und ihn barrierefrei auszubauen?

9

Wieviel Zuschüsse des Bundes erhält die Deutsche Bahn AG im Jahr 2020 und in den folgenden Jahren für den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen? Wäre die Deutsche Bahn AG aus Sicht der Bundesregierung finanziell in der Lage, die Sanierung des Starnberger Bürklein-Seebahnhofs zu stemmen?

10

Mit welchen Kosten ist bei der Herstellung eines Daches am Starnberger Bürklein-Seebahnhof zu rechnen? Welche Kosten würden für die Installation von Aufzügen am Starnberger Bürklein-Seebahnhof entstehen?

11

Teilt die Bundesregierung die mit Schreiben vom 21. August 2020 des Konzernbevollmächtigten der Bahn für den Freistaat Bayern, Klaus-Dieter Josel, in Bezug auf den Starnberger Bürklein-Seebahnhof mitgeteilte Position, „dass bis zur Klärung des […] juristischen Sachverhaltes kein barrierefreier Ausbau sowie weitere bauliche Maßnahmen erfolgen können“? Und wenn nein, warum nicht?

12

Steht dieser „juristische Sachverhalt“ aus Sicht der Bundesregierung einer kurzfristigen Lösung (Herstellung von Dach und Barrierefreiheit) am Starnberger Bürklein-Seebahnhof entgegen?

13

Gab es im Jahr 2020 Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und weiteren Personen bezüglich des Starnberger Bürklein-Seebahnhofs?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzbarkeit einer „kurzfristigen Lösung“ auf Basis des Entwurfs der Wörsching Ingenieure GmbH, der am 12. Oktober 2020 dem Konzernbevollmächtigten der Bahn für den Freistaat Bayern, Klaus-Dieter Josel, zur Kenntnis gebracht wurde?

15

Warum ist der Vertrag zwischen der Stadt Starnberg und der Deutschen Bundesbahn vom 23. Januar 1987 mit seinen Ergänzungen nicht öffentlich zugänglich?

16

Warum und unter welchen Annahmen hat der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur seine Zustimmung zum Vertrag zwischen der Stadt Starnberg und der Deutschen Bundesbahn vom 23. Januar 1987 erteilt?

17

Bestehen aus Sicht der Bundesregierung rechtliche Bedenken dagegen, dass die Unterlagen dieser Mediation der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?

18

Ist die im Vertrag zwischen der Stadt Starnberg und der Deutschen Bundesbahn vom 23. Januar 1987 angelegte Gleisverlegung im Bereich des Starnberger Bürklein-Seebahnhofs endgültig ad acta gelegt?

19

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Sanierung des Starnberger Bürklein-Seebahnhofs und der zweiten Stammstrecke in München? Gibt es hier Synergieeffekte oder Abhängigkeiten?

20

Sind der Bundesregierung weitere Verträge zwischen einer Kommune und der Deutschen Bundesbahn/Bahn AG bekannt, durch die die Kommune zum Träger des Vorhabens zur Umgestaltung der Bahnanlagen wurde und sich zur Übernahme der kompletten Finanzierung verpflichtet hat?

21

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den unhaltbaren Zustand am Starnberger Bürklein-Seebahnhof zeitnah zu lösen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 29. Oktober 2020

Christian Lindner und Fraktion

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