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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktenvernichtungen im Bundesamt für Verfassungsschutz im Kontext des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

30.06.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2418510.11.2020

Aktenvernichtungen im Bundesamt für Verfassungsschutz im Kontext des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds

der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Konstantin Kuhle, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Dr. Gero Clemens Hocker, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Michael Georg Link, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 4. November 2011 enttarnte sich die rechtsterroristische Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) durch den Suizid von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Eisenach selbst. In darauffolgenden Untersuchungsausschüssen von Bund und Ländern sowie in dem Verfahren vor dem OLG München wurde nach Ansicht der Fragesteller ein jahrelanges Staatsversagen unglaublichen Ausmaßes bekannt. Im Nachgang der Enttarnung erfolgten umfangreiche Vernichtungen von Akten mit Bezug zum NSU im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Diese Vorgänge wurden unter anderem durch die Arbeit des 2. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages publik. Im Zentrum dieser Aktion stand ein Referatsleiter des BfV mit dem Dienst- bzw. Decknamen „Lothar Lingen“.

Über den Verlauf des angestrengten Disziplinarverfahrens gegen „Lothar Lingen“ sowie dessen Konsequenzen wurde die Öffentlichkeit trotz des Versprechens der Bundesregierung nach umfassender Aufklärung des NSU-Staatsversagens bisher nicht informiert. Auch journalistische Fragen zu diesem Themenkomplex wurden trotz eines presserechtlichen Auskunftsanspruchs nicht beantwortet. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 2020 (Az.: BVerwG 2 C 41.18) ist die Bundesregierung zur Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit dem Disziplinarverfahren von „Lothar Lingen“ verpflichtet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Akten bzw. Dokumente mit Bezug zum sog. Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) wurden im Nachgang von dessen Enttarnung am 4. November 2011 durch bzw. auf Veranlassung des Mitarbeiters des Bundesamts für Verfassungsschutz mit dem Decknamen „Lothar Lingen“ vernichtet?

2

Welches Fehlverhalten wurde dem Mitarbeiter mit dem Decknamen „Lothar Lingen“, gegen den im Zuge des Disziplinarverfahrens ermittelt wurde, konkret vorgeworfen?

3

Wie ist der Sachstand des Disziplinarverfahrens zu dem Mitarbeiter mit dem Decknamen „Lothar Lingen“? Ist das Verfahren abgeschlossen?

a) Wenn nein, wieso nicht?

b) Wenn ja, in welchem Zeitraum und Umfang wurde das Verfahren geführt, und mit welchen Konsequenzen wurde das Disziplinarverfahren abgeschlossen?

4

Welche weitergehenden Informationen zum Ablauf sowie zur Motivation des Referatsleiters mit dem Decknamen „Lothar Lingen“ im Kontext mit den nach dem 4. November 2011 im Bundesamt für Verfassungsschutz erfolgten Aktenvernichtungen mit NSU-Bezug, die der Öffentlichkeit bisher nicht durch die Veröffentlichung des Abschlussberichtes des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags (Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 743 ff.) bekannt sind, wurden im Zuge des Disziplinarverfahrens ermittelt?

5

Wie genau sahen die Bemühungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz aus, das Fehlverhalten aufzuklären?

a) Welchen Umfang und welche Dauer hatten die Aufklärungsbemühungen?

b) Wie viele Personen wurden im Rahmen dieses Verfahrens befragt?

c) Wie viele Seiten umfasst die Ermittlungsakte im Disziplinarverfahren?

6

Welche Einschätzungen über die mögliche Motivation der Aktenvernichtung durch den Mitarbeiter mit dem Decknamen „Lothar Lingen“ wurden während der im Rahmen des Disziplinarverfahrens durchgeführten Vernehmungen von anderen Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz geäußert?

7

Wurde ermittelt, ob der Mitarbeiter mit dem Decknamen „Lothar Lingen“ mit den von ihm bzw. auf dessen Veranlassung vernichteten Vorgängen mit Bezug zum NSU in den Jahren zuvor selbst dienstlich befasst gewesen ist?

Falls ja, für welche Vorgänge trifft dies zu, und wie sah die Befassung aus?

8

Welche Ergebnisse haben die Ermittlungen im Rahmen des Disziplinarverfahrens hinsichtlich der Frage ergeben, ob der betreffende Mitarbeiter die Aktenvernichtungen in eigener Zuständigkeit und ohne Rücksprache mit anderen Mitarbeitern, insbesondere ohne Information seines direkten Vorgesetzten durchgeführt hat?

9

Inwieweit wurde zur Aufklärung des Fehlverhaltens auch außerhalb des Bundesamtes für Verfassungsschutz ermittelt?

Wurden beispielsweise außenstehende Zeugen vernommen?

10

Welchen Berichtspflichten gegenüber vorgesetzten Dienststellen unterstand der Mitarbeiter mit dem Decknamen „Lothar Lingen“ im Zusammenhang mit den Aktenvernichtungen im Nachgang der Enttarnung des NSU-Trios?

a) Welche Berichte über die Vernichtung bzw. Nichtvernichtung von Akten mit NSU-Kontext im Bundesamt für Verfassungsschutz wurden insgesamt erstellt?

b) Wie viele dieser Berichte wurden von „Lothar Lingen“ erstellt oder gezeichnet? Welchen Inhalt hatten diese Berichte?

c) Welche Meldehierarchie bestand innerhalb des BfV sowie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat bezüglich dieser Berichte?

d) Zu welchem Zeitpunkt und durch welche Person erlangte der damalige Bundesminister des Innern Hans-Peter Friedrich Kenntnis von den erfolgten Aktenvernichtungen?

e) Wurden aufgrund der Vorgänge im Bundesamt für Verfassungsschutz im November 2011 Veränderungen am Berichtswesen vorgenommen, und wenn ja, welche?

11

Wer trägt aus Sicht der Bundesregierung die Verantwortung für die im Bundesamt für Verfassungsschutz erfolgten Aktenvernichtungen im Nachgang der Enttarnung des NSU-Trios?

Berlin, den 29. Oktober 2020

Christian Lindner und Fraktion

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