[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Heike Hänsel,
Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/24186 –
Lärm- und Schadstoffbelastungen des taktischen Luftwaffengeschwaders 74 –
ehemals Jagdgeschwader 74
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Lärm- und Schadstoffbelastungen durch das Neuburger Jagdgeschwader
74 im oberbayrischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, rund 20 Kilometer
west-südwestlich von Ingolstadt gelegen, werden immer wieder in der Presse
thematisiert. Die Entfernung der Start- und Landebahnen vom Zentrum der
Stadt Neuburg an der Donau beträgt nur drei Kilometer. Auch die Kosten und
die Klimabilanz für das seit dem 30. September 2013 in Taktisches
Luftwaffengeschwader 74 (TakltLwG 74) umbenannte Geschwader der Bundeswehr,
das die Mehrzweckkampfflugzeuge vom Typ Eurofighter Typhoon erhielt,
sind für die Bevölkerung von großem Interesse.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur
Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie
die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die Belastung der Bevölkerung durch militärischen Flugbetrieb in Deutschland
ist allen Verantwortlichen bewusst. Daher verfolgt das Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) stets das Ziel, die Belastungen durch militärischen
Flugbetrieb in Deutschland so gering wie möglich zu halten. Die Erfüllung der
Aufgaben der Luftstreitkräfte erfordert eine fundierte fliegerische Ausbildung und
kontinuierliches Üben. Zwar werden heute bereits große Teile der fliegerischen
Ausbildung ressourcen- und umweltschonend unter Nutzung von Simulatoren
durchgeführt; die Durchführung von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld
bleibt dennoch unumgänglich, um eine kontinuierliche Vorbereitung auf die
Landes- und Bündnisverteidigung sowie auf internationale Einsätze zur
Krisenbewältigung für die Streitkräfte sicherzustellen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25142
19. Wahlperiode 10.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
9. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Flugstunden wurden im Jahr 2019 vom Neuburger Taktischen
Luftwaffenjagdgeschwader JG 74 durchgeführt (bitte eine
Vergleichstabelle mit Werten ab 2009, total, Differenzierung nach Deutschland- und
Auslandseinsätzen erstellen)?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen
Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem Wohl des Bundes
(Staatswohl), das durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger
Informationen gefährdet werden könnte, der Auffassung, dass eine Beantwortung der
Frage 1 in offener Form nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind
geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Angaben enthalten, deren
Bekanntwerden für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig
sein könnte. Bei offener Beantwortung wäre eine freie Einsicht in die
Möglichkeiten der Bundeswehr in vorhandene Fähigkeiten, Abläufe und Zeitlinien in
Bezug auf die Verteidigung und Abwehr von Angriffen zu befürchten. Anhand
der Flugstunden sind Rückschlüsse auf die Einsatzbereitschaft des
Waffensystems Eurofighter möglich. Insofern muss ausnahmsweise das offene Fragerecht
der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der
Bundesregierung zurückstehen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
2. Sind weitere Steigerungen für die nächsten Jahre zu erwarten?
Ausgehend von einer kontinuierlichen Erhöhung des Verfügungsbestandes an
Luftfahrzeugen (LFZ) Eurofighter, der vollständigen Besetzung der
ausgebrachten Dienstposten für Luftfahrzeugbesatzungen (LFB) und des damit
verbundenen steigenden Bedarfs an Flugstunden zur Qualifizierung der LFB, wird
von einer Steigerung der Flugstundenplanung in den nächsten Jahren von
jährlich 5–10 Prozent ausgegangen.
3. Wie viele Flugbewegungen wurden im Jahr 2019 beim Neuburger
Jagdgeschwader registriert (bitte eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009,
total, Differenzierung nach Deutschland- und Auslandseinsätzen
erstellen)?
Die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Flugbewegungen umfassen Starts,
Landungen und Übungsanflüge sowie das Kreuzen der Kontrollzone aller
Luftfahrzeugtypen an den Militärflugplätzen Neuburg/Donau und Lechfeld. Eine
Differenzierung der Flugbewegungen nach Auslandseinsätzen ist nicht
möglich.
Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Flugbewegungen, gesamt 5551 4831 4950 4863 9432 10675 10259 10994 13454 12857 10153
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
4. Wie hoch war der Treibstoffverbrauch (Kerosin) beim TaktLwG 74 im
Jahr 2019 (bitte eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009, total,
Differenzierung nach Deutschland- und Auslandseinsätzen erstellen)?
Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Treibstoffverbrauch, ges.in
Tonnen (t)
6650 5275 6475 7268 10200 7057 10848 11964 9122 11192 12190
davon im
Ausland in t 525 77 1162 1075 739 2062 693 1627 849 2141 726
5. Wie hoch war der CO2-Ausstoß des TaktLwG 74 im Jahr 2020 (bitte eine
Vergleichstabelle mit Werten ab 2009, total, Differenzierung nach
Deutschland- und Auslandseinsätzen erstellen)?
Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020*
CO-2
Ausstoß
in
Tonnen (t)
20.947 16.616 20.396 22.894 32.130 22.230 34.171 37.686 28.734 35.251 38.400 35.220
davon
im
Ausland in t
1.654 243 3.660 3.385 2.326 6.494 2.183 5.126 2.674 6.743 2.286 233
* 01.01. – 30.09.2020
6. Wie hoch war der Ausstoß anderer Schadstoffemissionen des TaktLwG
74 im Jahr 2019 (bitte eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009, total,
Differenzierung nach Deutschland- und Auslandseinsätzen erstellen)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache
19/4381 wird verwiesen.
7. Wie hoch war der CO2-Ausstoß pro Flugstunde des Waffensystems
Eurofighter beim TaktLwG 74 im Jahr 2019 (bitte eine Vergleichstabelle mit
Werten ab 2009 erstellen)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache
19/4381 wird verwiesen.
8. Wie hoch waren im Jahr 2019 die Gesamtkosten des Neuburger
Militärflugplatzes bzw. auf dem Ausweichflugplatz Lechfeld (bitte Personal und
Flugbetriebskosten angeben und eine Vergleichstabelle mit Werten ab
2009 erstellen)?
Die jeweiligen Kosten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr Gesamtkosten
2012 254,9 Mio Euro
2013 318,8 Mio Euro
2014 277,1 Mio Euro
2015 292,0 Mio Euro
2016 367,5 Mio Euro (mit Ausweichflugplatz)
2017 378,6 Mio Euro (mit Ausweichflugplatz)
Jahr Gesamtkosten
2018 430,4 Mio Euro (mit Ausweichflugplatz)
2019 560,3 Mio Euro (mit Ausweichflugplatz)
Die Gesamtkosten enthalten Personal-, Flugbetriebs-, Infrastruktur- und
kalkulatorische Kostenanteile. Aufgrund einer ab dem Jahr 2012 erfolgten
Umstellung des Berechnungsverfahrens ist eine Vergleichbarkeit mit Werten aus
Vorjahren nicht gegeben. Eine Erfassung der Gesamtkosten für beide Flugplätze
Neuburg/Donau und Lechfeld gemeinsam fand erst ab dem Jahr 2016 statt.
Somit beziehen sich die Kostenermittlungen vor 2016 ausschließlich auf den
Flugplatz Neuburg/Donau. Für das laufende Jahr 2020 liegen noch keine
vollständigen Daten vor.
9. Wie viel zahlt der Bund jährlich an Steuern und eventuellen
Ausgleichsabgaben für den Militärflugplatz an die Stadt Neuburg?
An die Stadt Neuburg wurden für den Militärflugplatz Neuburg/Donau in den
Jahren 2015 bis 2020 weder Steuern gezahlt, noch wurden Zahlungen nach § 9
des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG) bzw.
Ausgleichsabgaben aus dem Einzelplan 14 geleistet.
10. Wie viele Maschinen des Waffensystems „Eurofighter“ waren im Jahr
2019 in Neuburg fest stationiert?
11. Wie hoch waren die Gesamtkosten pro Flugstunde des Waffensystems
Eurofighter im Jahr 2019 (bitte Vergleichstabelle mit Werten ab 2009,
total, Differenzierung nach Deutschland- und Auslandseinsätzen
erstellen)?
Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen
Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem Wohl des Bundes
(Staatswohl), das durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger
Informationen gefährdet werden könnte, der Auffassung, dass eine Beantwortung der
Frage 11 in offener Form nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind
geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Angaben enthalten, deren
Bekanntwerden für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig
sein könnte. Bei offener Beantwortung wäre eine freie Einsicht in die
Möglichkeiten der Bundeswehr in vorhandene Fähigkeiten, Abläufe und Zeitlinien in
Bezug auf die Verteidigung und Abwehr von Angriffen zu befürchten. Anhand
der Kosten pro Flugstunde sind Rückschlüsse auf die Einsatzbereitschaft des
Waffensystems möglich. Insofern muss ausnahmsweise das offene Fragerecht
der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der
Bundesregierung zurückstehen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
12. Wie hoch ist die Lärmfrequenz des Eurofighters, mit und ohne
Nachbrenner?
Im Rahmen der Festsetzung von Lärmschutzbereichen auf der Grundlage des
FluLärmG werden LFZ vom Typ Eurofighter gem. der „Anleitung zur
Datenerfassung über den Flugbetrieb, AzD“ der Luftfahrzeuggruppe „S-MIL 6“
zugeordnet. Für jede Luftfahrzeuggruppe wurde durch den Gesetzgeber mindestens
eine Start- und eine Landeklasse festgelegt, um die Lärmbelastung während
dieser beiden Flugphasen bei der Berechnung der Lärmschutzbereiche
berücksichtigen zu können. Die Start- und Landeklassen der einzelnen
Luftfahrzeuggruppen sind in der „Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen,
AzB“ angegeben. Jede Luftfahrzeugklasse enthält akustische und
flugbetriebliche Daten. Die akustischen Daten umfassen sowohl das Schallspektrum der
jeweiligen Luftfahrzeugklasse als auch die Richtcharakteristik der
Schallabstrahlung des Luftfahrzeugs. Die flugbetrieblichen Daten umfassen – in
Abhängigkeit von der Entfernung vom Flugplatz – die Fluggeschwindigkeit und -höhe
sowie einen Zusatzpegel, um Änderungen in der Triebwerksleistung während
des Fluges zu berücksichtigen. Die Datenblätter für LFZ vom Typ Eurofighter
können der „Bekanntmachung der Anleitung zur Datenerfassung über den
Flugbetrieb (AzD) und der Anleitung zur Berechnung von
Lärmschutzbereichen (AzB) vom 19. November 2008“, Bundesanzeiger vom 23. Dezember
2008, entnommen werden. Das FluLärmG unterscheidet nicht zwischen Starts
mit und ohne Nachbrenner. Der Eurofighter führt den Start in der Regel ohne
Nachbrenner aus – dies ist in den Datenblättern berücksichtigt.
13. Wie oft wurde der Nachbrenner beim Starten verwendet?
Über die Verwendung des Nachbrenners zum Start wird keine Statistik geführt.
In der Regel werden Starts ohne Nachbrenner durchgeführt, da die
Triebwerksleistung ohne Nachbrenner für einen regulären Start ausreichend ist. Muss ein
Start unter zeitkritischen Bedingungen oder mit hohen Leistungsparametern
erfolgen (z. B. beim Start der Alarmrotte zum Abfangen eines Luftfahrzeuges in
großer Höhe oder mit hoher Geschwindigkeit) wird der Nachbrenner
verwendet. Um diese Alarmstarts der Alarmrotte oder andere Einsatzverfahren zu
üben, sind Starts mit Nachbrenner sowohl in Sichtflugwetterbedingungen
(VMC) als auch in Instrumentenflugwetterbedingungen (IMC) und bei Nacht
zu trainieren. Dies ist notwendig, da durch das Leistungsvielfache bei
Benutzung der Nachbrenner spezifische Flugparameter schneller erreicht werden und
somit mit hierauf abgestimmten Abflugprozeduren geflogen werden muss. Dies
ist vor allen Dingen in IMC und bei Nacht fliegerisch anspruchsvoll und
bedarf, zur Wahrung der Flugsicherheit, des regelmäßigen Trainings.
14. Wie viele Beschwerden gab es aus der Bevölkerung wegen
Lärmbelästigung und Schadstoffbelastung zum Neuburger Luftwaffengeschwader
(bitte für die letzten zwölf Monate auflisten)?
Die Auswertung der Eingaben und Beschwerden in Bezug auf militärischen
Flugbetrieb aus dem Bereich von 18 Kilometern (10 Nautische Meilen) Radius
um den Militärflugplatz Neuburg/Donau sind der folgenden Tabelle zu
entnehmen:
Nov.
2019
Dez.
2019
Jan.
2020
Feb.
2020
Mar.
2020
Apr.
2020
Mai
2020
Jun.
2020
Jul.
2020
Aug.
2020
Sep.
2020
Okt.
2020
Nov.
2020
4 3 0 2 3 4 9 22 13 5 16 3 4*
* bis einschl. 15.11.2020
Eingaben aufgrund Schadstoffbelastungen wurden nicht separat erfasst.
15. Welche Maßnahmen wurden wegen der Beschwerden getroffen, um die
Lärm- und Schadstoffbelastung für die betroffene Bevölkerung möglichst
gering zu halten?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache
19/14575 wird verwiesen.
16. Trifft es zu, dass die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner in den
Lärmzonen keine Schallschutzeinrichtungen (Schallschutzfenster,
Schallschutztüren) mehr erhalten, und warum nicht?
Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen werden gemäß § 9 FluLärmG in
der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2007 auf Antrag erstattet.
Zuständig für die Festsetzung der Erstattungsansprüche von Aufwendungen für
bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem FluLärmG in der Umgebung der
hier betrachteten militärischen Flugplätze ist gemäß § 10 Satz 1 FluLärmG in
Verbindung mit § 13 der Zuständigkeitsverordnung der Bayerischen
Staatsregierung vom 16. Juni 2015, die Regierung von Oberbayern unter der
Bezeichnung Luftamt Südbayern. Bei entsprechenden Antragsverfahren wird die
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg) als Flugplatzhalter, gemäß § 10 Satz 1
FluLärmG lediglich als potentieller Zahlungspflichtiger angehört. Soweit ein
Anspruch entsteht, weist der GB BMVg die Zahlung an. In den vergangenen
Jahren, wenigstens seit dem Jahr 2015, wurden jedoch seitens der Anwohner
der Militärflugplätze Neuburg/Donau sowie Lechfeld keine Anträge auf
Aufwandserstattung für Schallschutzmaßnahmen gestellt.
17. Trifft es zu, dass das Beschwerdetelefon selten besetzt ist, und wieso
werden Beschwerden über Schadstoffbelastung nicht aufgenommen?
Dies trifft nicht zu. Das Bürgertelefon der Flugbetriebs- und
Informationszentrale (FLIZ) des Luftfahrtamtes der Bundeswehr (LufABw) ist grundsätzlich
montags bis freitags zwischen 08.00 Uhr und 17.00 Uhr und freitags von
08.00 Uhr bis 12.30 Uhr besetzt. Aufgrund der derzeitigen Pandemie-Situation
sowie möglicher ablauforganisatorischer Vakanzen kann es kurzzeitig zu einer
Nichtbesetzung des Bürgertelefons kommen. Während dieser kurzen Zeiträume
wird sichergestellt, dass alle Eingaben und Beschwerden aufgezeichnet und im
Nachhinein bearbeitet werden. Sollte die telefonische Kapazitätsgrenze der
FLIZ punktuell erreicht sein, besteht jederzeit die Möglichkeit, sich schriftlich
via E-Mail an folgende Adresse zu wenden: FLIZ@bundeswehr.org
Grundsätzlich werden alle Beschwerden über den militärischen Flugbetrieb
aufgenommen, statistisch als Beschwerde erfasst, und bearbeitet; dazu gehören auch
Eingaben über Schadstoffbelastungen. Eine spätere Auswertung der Beschwerden
nach unterschiedlichen Beschwerdegründen (z. B. Lärm oder Schadstoff) ist
systembedingt jedoch nicht möglich.
18. Werden Nachtflüge nach 21 Uhr abgehalten?
Grundsätzlich finden Nachtflüge auch nach 21:00 Uhr statt und sind im
Rahmen des Aus- und Weiterbildungsflugbetriebs bis 24:00 Uhr erlaubt. Im
Rahmen einer freiwilligen Selbstbeschränkung wird am Militärflugplatz Neuburg/
Donau auf Nachtflüge nach 22:00 Uhr, wo immer möglich, verzichtet.
Alarmstarts zur Wahrung der Sicherheit im deutschen Luftraum sind allerdings
jederzeit möglich.
19. Warum werden sogenannte Übungsflüge der Bundeswehr nicht über
unbewohnten Gebieten durchgeführt?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache
19/14575 wird verwiesen.
20. Bedenkt die Bundesregierung, an heißen Sommertagen mit Temperaturen
über 30 Grad und mit hohen Ozonwerten zum Schutz der Bevölkerung
den militärischen Flugbetrieb einzuschränken?
Sofern die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte hierdurch nicht beeinträchtigt
wird, strebt die Bundeswehr auf allen Ebenen grundsätzlich eine möglichst
minimale Belastung der Bevölkerung durch den militärischen Flugbetrieb an.
Hierzu zählt auch die Berücksichtigung von Wetterbedingungen und saisonalen
Besonderheiten wie Schulferien.
Generell ruht der Flugbetrieb am Militärflugplatz Neuburg/Donau während
einer örtlichen Mittagspause. Starts und Landungen werden zum Beispiel bei
Beerdigungen, Abiturprüfungen und vergleichbaren Veranstaltungen nach
Möglichkeit nicht durchgeführt. Zusätzlich hat das Geschwader die An- und
Abflugverfahren und Platzrunden unter Sichtflugbedingungen so angepasst, dass
ein Überflug von Ortschaften vermieden oder minimiert wird. Dabei wurde
auch die Flughöhe der Platzrunde angehoben. Auf die Durchführung von
Tiefflug in unmittelbaren Umkreis von 25 Kilometern um Neuburg wird durch das
Taktische Luftwaffengeschwader (TaktLwG) 74 verzichtet.
21. Was unternimmt die Bundesregierung, um die PFC-Belastung des
Grundwassers rund um den NATO-Flugplatz Neuburg-Zell zu
beseitigen?
Bisher wurden im Umfeld des Militärflugplatzes Neuburg/Donau nur in zwei
Brunnen geringfügige Überschreitungen der in Bayern angewandten
vorläufigen Schwellenwerte für PFC im Grundwasser festgestellt. Ein Zusammenhang
mit den PFC-Kontaminationen auf dem Gelände des Flugplatzes konnte bisher
nicht nachgewiesen werden. Die diesbezüglichen Untersuchungen im Rahmen
des Altlastenprogramms der Bundeswehr, die in enger Abstimmung mit den
zuständigen bayerischen Umweltbehörden durchgeführt werden, sind noch nicht
abgeschlossen.
22. Wie viele Soldatinnen und Soldaten und Zivilangestellte waren bzw. sind
im Jahr 2019 beim TaktLwG 74 stationiert bzw. beschäftigt, und welche
Verlegungen sind geplant (bitte eine Vergleichstabelle mit Werten ab
2009 erstellen und bitte nach Geschlechtern getrennen)?
Die Anzahl der Soldatinnen/Soldaten und Zivilangestellte sind nachfolgender
Tabelle zu entnehmen. Eine rückwirkende Differenzierung der Zahlen von
2009 bis 2019 nach Geschlechtern war nicht möglich.
Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Bezugsmonat März Mai Mai Mai Mai Mai Mai Mai Mai Mai Mai Mai
Soldatinnen/
Soldaten,
gesamt
1004 1060 972 899 999 944 936 945 956 1032 1149 1056
männlich 972
weiblich 84
divers 0
Zivilbeschäftigte
* 192 183 184 163 143 141 125 121 128 128 119
männlich 83
weiblich 36
divers 0
* im Jahr 2009 noch nicht erfasst
23. Wie viele Soldatinnen und Soldaten und Zivilangestellte des TaktLwG
74 waren im Jahr 2019 an Auslandseinsätzen beteiligt (bitte Einsätze,
Dauer, und Stationierungsort nennen und eine Vergleichstabelle mit
Werten ab 2009 erstellen und bitte nach Geschlechtern getrennen)?
Datenerhebungen über Einsätze von Personal des Jagdgeschwaders 74 aus der
Zeit vor Aufstellung des TaktLwG 74 im Jahr 2013 sind systembedingt nicht
mehr möglich. Für die Jahre 2013 bis 2019 sind, nach aktualisierter
Auswertung, folgende Angaben möglich:
Einsatzjahr 2013
Im Einsatzjahr wurden insgesamt 12 Soldatinnen und 81 Soldaten des
TaktLwG 74 in den Auslandseinsätzen ISAF (Mazar-e-Sharif/Termez), MI-
NUSMA (Dakar) und KFOR (Prizren/Pristina) eingesetzt. Die
durchschnittliche Verwendung im Einsatz betrug 75 Tage.
Einsatzjahr 2014
Im Einsatzjahr wurden insgesamt 10 Soldatinnen und 238 Soldaten des
TaktLwG 74 in den Auslandseinsätzen ISAF (Mazar-e-Sharif/Termez), MI-
NUSMA bzw. HumHi WA (Dakar/Accra) und KFOR (Prizren/Pristina)
eingesetzt. Die durchschnittliche Verwendung im Einsatz betrug 95 Tage.
Davon wurden 188 im Rahmen (i.R.) des Verstärkten Air Policing Baltikum
(VAPB) (Ämari) eingesetzt. Die Verwendungsdauer betrug hier 29 Tage.
Einsatzjahr 2015
Im Einsatzjahr wurden insgesamt drei Soldatinnen und 34 Soldaten des
TaktLwG 74 in den Auslandseinsätzen RS (Mazar-e-Sharif/Termez), AF TUR
(Kahramanmaras), KFOR (Prizren/Pristina) und MINUSMA bzw. Humanitäre
Hilfe WA (Accra) eingesetzt. Die durchschnittliche Verwendung im Einsatz
betrug 86 Tage.
Davon wurden acht i. R. des VAPB (Ämari) eingesetzt. Die durchschnittliche
Verwendungsdauer betrug hier 35 Tage.
Einsatzjahr 2016
Im Einsatzjahr wurden insgesamt 23 Soldatinnen und 329 Soldaten des
TaktLwG 74 in den Auslandseinsätzen Counter DAESH (Incirlik), RS
(Mazare-Sharif) und ASIFU-MINUSMA (Niamey) eingesetzt. Die durchschnittliche
Verwendung im Einsatz betrug 43 Tage.
Davon wurden 331 i. R. des VAPB (Ämari) eingesetzt. Die durchschnittliche
Verwendungsdauer betrug hier 37 Tage.
Einsatzjahr 2017
Im Einsatzjahr wurden insgesamt sieben Soldatinnen und 78 Soldaten des
TaktLwG 74 in den Auslandseinsätzen RS (Mazar-e-Sharif), Counter DAESH
(Incirlik/Al Azraq), MINUSMA (Niamey) eingesetzt. Die durchschnittliche
Verwendung im Einsatz betrug 87 Tage.
Davon wurden 18 i. R. des VAPB (Ämari) eingesetzt. Die durchschnittliche
Verwendungsdauer betrug hier 18 Tage.
Einsatzjahr 2018
Im Einsatzjahr wurden insgesamt 23 Soldatinnen und 309 Soldaten des
TaktLwG 74 in den Auslandseinsätzen RS (Mazar-e-Sharif), C-DAESH/CB-
IRQ (Al Azraq/Erbil), MINUSMA (Niamey) sowie bei KFOR (Prizren)
eingesetzt. Die durchschnittliche Verwendung im Einsatz betrug 75 Tage.
Davon wurden 271 im Rahmen des VAPB (Ämari) eingesetzt. Die
durchschnittliche Verwendungsdauer betrug 49 Tage.
Einsatzjahr 2019
Im Einsatzjahr wurden vier Soldatinnen und 28 Soldaten des TaktLwG 74 in
den Auslandseinsätzen RS (Mazar-e-Sharif), C-DAESH/CB-IRQ (Al Azraq/
Erbil) sowie bei MINUSMA (Niamey) eingesetzt. Die durchschnittliche
Verwendung im Einsatz betrug 63 Tage.
Darüber hinaus wurden bis Mai sieben Soldaten und keine Soldatinnen im
Rahmen des VAPB (Ämari) eingesetzt. Die durchschnittliche Verwendungsdauer
betrug 28 Tage („Abbaukommando“).
24. Haben Flugzeuge des TaktLwG 74 im Jahr 2019 scharfe Bewaffnung
abgefeuert, und welche Kosten sind dabei entstanden (bitte nach Anlass,
Ort, Datum, Name der Operation, Einsatzergebnis, Waffengattung und
Kosten auflisten)?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen
Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem Wohl des Bundes
(Staatswohl), das durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger
Informationen gefährdet werden könnte, der Auffassung, dass eine Beantwortung der
Frage 24 in offener Form nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind
geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Angaben enthalten, deren
Bekanntwerden für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig
sein könnte. Bei offener Beantwortung wäre eine freie Einsicht in die
Möglichkeiten der Bundeswehr in vorhandene Fähigkeiten, Abläufe und Zeitlinien in
Bezug auf die Verteidigung und Abwehr von Angriffen zu befürchten.
Informationen über die Art und den Umfang verschossener Munition erlauben
Rückschlüsse auf die Einsatzbereitschaft des Waffensystems. Die Kenntnisnahme
durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
nachteilig sein. Insofern muss ausnahmsweise das offene Fragerecht der
Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung
zurückstehen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
25. Wie viele Reparaturen wurden im Jahr 2019 im Rahmen von Aktivitäten
des TaktLwG 74 am fliegerischen Gerät vorgenommen (bitte nach
Kosten auflisten)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache
19/14575 wird verwiesen.
26. Wie viele Maschinen des Waffensystems „Eurofighter“ waren im Jahr
2019 in Neuburg-Zell bzw. auf dem Ausweichflugplatz Lechfeld fest
stationiert, und welche Verlegungen sind geplant (bitte eine
Vergleichstabelle mit Werten ab 2009 erstellen)?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen
Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem Wohl des Bundes
(Staatswohl), das durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger
Informationen gefährdet werden könnte, der Auffassung, dass eine Beantwortung der
Frage 26 in offener Form nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind
geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Angaben enthalten, deren
Bekanntwerden für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig
sein könnte. Bei offener Beantwortung wäre eine freie Einsicht in die
Möglichkeiten der Bundeswehr in vorhandene Fähigkeiten, Abläufe und Zeitlinien in
Bezug auf die Verteidigung und Abwehr von Angriffen zu befürchten. Anhand
der Anzahl der stationierten Luftfahrzeuge sind Rückschlüsse auf die
Einsatzbereitschaft des Waffensystems möglich. Insofern muss ausnahmsweise das
offene Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der
Bundesregierung zurückstehen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
27. Wie viele von den dort stationierten Eurofightern waren bzw. sind im
Jahr 2019 einsatzfähig?
Der Anteil der einsatzfähigen Eurofighter im TakLwG 74 im Jahr 2019 lag auf
dem Niveau der Gesamtflotte. Für weitere Details wird auf den
Halbjahresbericht zur Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr vom
9. Juni 2020 verwiesen, der folgende Halbjahresbericht wird im Dezember
2020 bereitgestellt werden.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
28. Aus welchen Komponenten besteht der Flugtreibstoff des Eurofighters?
Der Flugturbinenkraftstoff (F-34) setzt sich aus einem
Kohlenwasserstoffgemisch mit Additiven zusammen. Die enthaltenen Additive
(Eisbildungsinhibitor, Korrosionsinhibitor/Schmierfähigkeitsverbesserer, Leitfähigkeitsadditiv,
Metalldeaktivator, Antioxidans) sind in den öffentlich zugänglichen
technischen Lieferbedingungen TL 9130-0012, 10 aufgeführt und besitzen ebenfalls
eine Zulassung zur Verwendung in zivil genutzten Flugturbinenkraftstoffen
gemäß ASTM D1655 (Jet A-1).
29. Welche Auswirkungen auf die Feinstaubbelastung sind der
Bundesregierung zum Flugtreibstoff des Eurofighters bekannt?
Zu Auswirkungen auf Feinstaubbelastungen durch F-34 liegen keine
Erkenntnisse vor.
30. Waren Flugzeuge des JG 74 Neuburg im Jahr 2019 an Auslandseinsätzen
beteiligt?
LFZ des TaktLwG 74 waren im Zeitraum 1. Januar bis 29. April 2019 an der
einsatzgleichen Verpflichtung VAPB/Ämari (Estland) beteiligt.
31. Auf welchen Luftstützpunkten waren Flugzeuge des TaktLwG 74 im
Jahr 2019 stationiert, und im Rahmen welcher Missionen bzw. Einsätze?
Grundsätzlich ist das TaktLwG 74 am Standort Neuburg/Donau stationiert
(Gestellung Alarmrotte und Ausbildungsflugbetrieb).
Es erfolgten zeitweise Verlegungen (keine Stationierung) nach:
• Leeuwarden (Niederlande)/Ausbildungsflugbetrieb (Übung Frisian Flag),
• Mont de Marsan (Frankreich)/Ausbildungsflugbetrieb (Übung NATO Tiger
Meet),
• Bodø (Norwegen)/Ausbildungsflugbetrieb (Übung Arctic Challenge),
• Albacete (Spanien)/Ausbildungsflugbetrieb (NATO Tactical Leadership
Programme).
Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen.
32. Ist es im Jahr 2019 im Rahmen von Aktivitäten des TaktLwG 74 zu
Toten und/oder Verletzten unter dem Flugpersonal bzw. unter dem
Bodenpersonal oder Dritten gekommen (bitte nach Ort, Datum, Art, Schwere
und Ursache der Verletzung auflisten)?
Im genannten Zeitraum kam es weder zu Todesfällen noch zu Verletzungen im
Zusammenhang mit dem Flugbetrieb des TaktLwG 74.
33. Welche Auslandseinsätze bzw. NATO-Missionen mit Beteiligung des
TaktLwG 74 sind ab Juni 2020 binnen der nächsten zwei Jahre geplant
bzw. angefragt?
Das TaktLwG 74 wird sich nach derzeitigem Planungsstand an VAPB/Ämari
(Estland) im Zeitraum vom September 2020 bis April 2021 beteiligen.
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ISSN 0722-8333]