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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

5 Jahre Diesel-Skandal - Wiedervorlage zu Verbraucherschutz und Kraftfahrt-Bundesamt

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

26.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2426313.11.2020

Fünf Jahre Diesel-Skandal – Wiedervorlage zu Verbraucherschutz und Kraftfahrt-Bundesamt

der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Diesel-Skandal ist nun fünf Jahre alt. Rechtlich ist die Aufarbeitung große Schritte vorangekommen. Nicht nur tausende Individualrechtsstreite wurden durch Urteil oder Vergleich beendet, sondern Verbraucherschützer und Automobilhersteller erzielten auch für über 200 000 Verbraucherinnen und Verbraucher einen außergerichtlichen Vergleich. Die Bundesregierung sah sich im Bericht des 5. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode zwar nicht in der Lage, durch eigenes Tun oder Unterlassen, also politisch verursachte Schwachstellen bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu benennen, hat aber gleichzeitig dort Umstrukturierungen vorgenommen, Prüfkapazitäten und zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt und Initiativrechte eingeführt (s. S. 539 auf Bundestagsdrucksache 18/12900). Hinzugekommen ist im September 2018 auch ein „Beirat beim Kraftfahrt-Bundesamt“ mit eigener Geschäftsordnung (GO), der unter anderem Verbraucherschutzgesichtspunkte bei der Arbeit des KBA stärker in den Fokus nehmen soll.

Gemäß § 17 GO wird auf der Internetseite des KBA eine Rubik „Beirat“ eingerichtet. Hier werden der Beirat und dessen Mitglieder vorgestellt sowie die Geschäftsordnung, Beratungsergebnisse und Empfehlungen gegenüber dem KBA veröffentlicht werden. Bis heute gibt es hier jedoch keine transparenten Informationen über Empfehlungen und Beratungsergebnisse, obwohl wir darauf bereits vor gut einem Jahr hingewiesen haben (Bundestagsdrucksache 19/14686).

Gemäß § 20 GO wird der Beirat zunächst für ein Jahr auf Probe errichtet. Zur Durchführung der Evaluierung für diesen Zeitraum beauftragt der Präsident des KBA im Einvernehmen mit dem für das KBA zuständigen koordinierenden Fachaufsichtsreferat einen unabhängigen Dritten. Nach Vorliegen des Evaluierungsberichts entscheiden die beteiligten Ressorts über die Struktur des Beirats. Die Firma BearingPoint wurde laut Auskunft der Bundesregierung gemäß § 20 GO mit der Durchführung der Evaluierung beauftragt (s. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/15322), ein Ergebnis lag bis November 2019 jedoch noch nicht vor. Auf der Homepage des KBA ist dieser Evaluationsbericht bis heute nicht auffindbar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Sitzungen des Beirats haben seit seiner Konstituierung stattgefunden?

2

Welche Themen hat der Beirat seit dem 20. November 2019 (auf den die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/15322 datiert ist) behandelt?

3

Anhand welcher Parameter macht die Bundesregierung fest, dass der geschaffene Beirat die Transparenz des Verwaltungshandelns beim KBA erhöht, so wie es die Bundesregierung mit Verweis auf § 2 GO in ihrer Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/15322 darstellt?

4

Welche konkreten Maßnahmen hat der Beirat angeregt, um die Verbraucherinteressen gegenüber der Automobilindustrie zu stärken?

5

Warum existieren die in § 17 GO beschriebenen Rubriken Beratungsergebnisse und Empfehlungen nicht, wo doch in der Präambel steht, der Beirat solle für eine deutliche Steigerung der Transparenz der Behörde sorgen?

6

In welchem Finanzvolumen haben sich die jährlichen Sach- und Personalmittel für den Beirat im Vergleich zum Haushalt 2019 verändert?

7

Welche Änderungen hat das KBA als Ergebnis aus der Diskussion mit dem Beirat veranlasst?

8

Liegen zwischenzeitlich Ergebnisse einer Evaluierung gemäß § 20 GO vor, und welche sind das gegebenenfalls?

9

Was hat die Evaluierung durch BearingPoint gekostet?

10

Wird bzw. ist die Befristung des Beirates gemäß § 20 GO aufgehoben?

11

Inwiefern beruht diese Entscheidung auf der Auswertung des Evaluierungsberichts?

12

Inwiefern wurden die Empfehlungen des Beirates nach der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP durch die Bundesregierung, oder nach Kenntnis der Bundesregierung durch Dritte, umgesetzt, und gegebenenfalls jeweils welche Dritte?

13

Gibt es Überlegungen in der Bundesregierung, den Beirat aufzulösen? Wenn dieses nicht der Fall sein sollte, warum nicht?

Berlin, den 4. November 2020

Christian Lindner und Fraktion

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