Forschungsprojekte zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des Bundeskanzleramtes
der Abgeordneten Jan Korte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im November 2016 wurde seitens der Bundesregierung ein Forschungsprogramm zur Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit der Bundesministerien und zentraler deutscher Behörden ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Programms werden auch zwei Forschungsprojekte des Instituts für Zeitgeschichte München (IfZ) und des Zentrums für Zeithistorische Forschungen Potsdam (ZZF) mit vier Teilprojekten gefördert, die sich mit der Aufarbeitung der Nachkriegsgeschichte des Bundeskanzleramtes und den NS-Bezügen des Amtes befassen (vgl. https://zzf-potsdam.de/de/forschung/linien/das-kanzleramt-bundesdeutsche-demokratie-ns-vergangenheit).
Weiter wird im Rahmen des Forschungsprogramms an der Universität Siegen ein Projekt unter dem Titel „Ingenieure der Verlautbarung. Kommunikationspraktiken und Netzwerke des Bundeskanzleramtes in der Entstehungsphase der deutschen Mediendemokratie in den 1950er Jahren“ umgesetzt (vgl. https://www.siwiarchiv.de/uni-siegen-ingenieure-der-verlautbarung/).
Alle Forschungsprojekte zum Bundeskanzleramt sind bis November 2020 terminiert, sodass eine unmittelbar bevorstehende Veröffentlichung der Ergebnisse anzunehmen ist. Insbesondere bei der Frage nach den NS-Bezügen im Bundeskanzleramt wird es um eine angemessene Außendarstellung der Forschungsergebnisse gehen. Denn das Bundeskanzleramt war die politische Schaltzentrale der Bundesrepublik Deutschland und wirkte maßgeblich steuernd, planend und koordinierend auf alle Bereiche des Regierungshandelns, also insbesondere auch auf den Umgang mit der NS-Vergangenheit in der frühen Bundesrepublik Deutschland, ein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Werden die Forschungsprojekte von IfZ, ZZF und der Universität Siegen pünktlich abgeschlossen, und wenn ja, wann ist mit einer Publikation der Ergebnisse zu rechnen? Wenn nein, wurden oder werden einzelne oder auch alle Forschungsprojekte entsprechend verlängert (bitte entsprechend nach Forschungsprojekt, Abschluss- und Veröffentlichungstermin aufführen)?
Gab es Zwischenberichte der Forschungsprojekte, wie viele Zwischenberichte gab es, und wurden diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht bzw. einer Fachöffentlichkeit, z. B. in Form von Tagungen und Kolloquien, vorgestellt? Wenn ja, wann, und in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Werden die Abschlussergebnisse der Forschungsprojekte der Öffentlichkeit bzw. einer Fachöffentlichkeit, z. B. in Form von Tagungen und Kolloquien, vorgestellt? Wenn ja, wann ist damit jeweils zu rechnen?
Welche Planungen hat die Bundesregierung, die Ergebnisse der Forschungsprojekte einer möglichst breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen? Ist z. B. eine Veröffentlichung über die Bundeszentrale für politische Bildung geplant?
Welche Planungen für die Nutzung der Forschungsergebnisse gibt es auf Seiten der Bundesregierung? Ist z. B., ähnlich wie nach der Veröffentlichung der Studie zum Auswärtigen Amt im Nationalsozialismus, eine Nutzung der Ergebnisse für die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bundeskanzleramtes geplant?
Haben die Forschungsprojekte zur Geschichte des Bundeskanzleramtes die jeweils bewilligten Finanzmittel ausgeschöpft, hat sich Bedarf für eine Aufstockung der finanziellen Mittel ergeben, oder wurden Finanzmittel eingespart (bitte jeweils entsprechend nach Forschungsprojekt und bewilligten sowie abgerufenen Finanzmitteln aufführen)?
Welche weiteren Forschungsprojekte zur „Aufarbeitung der NS-Vergangenheit zentraler Behörden“, bei dem auch die Geschichte des Bundeskanzleramtes eine Rolle spielt, existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche davon wurden und werden mit Mitteln des Bundes gefördert? Wie verteilen sich die Fördermittel auf die anderen Projekte (bitte entsprechend jeweils nach Projekt, Universität bzw. Institution, Thema, Projektlaufzeit, Haushaltstitel und Fördervolumen auflisten)?
Wie hat sich der Aktenzugang durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Forschungsprojekte zum Bundeskanzleramt gestaltet?
a) In welchem Maße wurde auf Akten des Bundeskanzleramtes zugegriffen, und wurden alle Aktenanforderungen an das Bundeskanzleramt positiv beschieden, oder gab es Verschlusssachen-Rückhalte, z. B. mit Verweis auf das Staatswohl? Wenn es diese Rückhalte gab, wie viele Aktenanforderungen zu welchen Themen waren davon betroffen (bitte entsprechend auflisten)?
b) Wurden Aktenbestände oder andere relevante Unterlagen aus Nachlässen ehemaliger Bundeskanzler, Staatsminister oder Staatssekretäre durch die Forschungsprojekte angefordert, und konnten diese zur Verfügung gestellt werden?
c) Wurden die Aktenbestände der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer Haus, Rhöndorf, des Archivs für christlich-demokratische Politik der Konrad-Adenauer-Stiftung, Sankt Augustin (ACDP), des Archivs der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn, der dortigen Willy-Brandt-Stiftung und der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung, Hamburg zur Verfügung gestellt?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Forschungsprojekte Aktenbestände und Archive der ehemaligen und aktuellen deutschen Geheimdienste (BND, BfV sowie die 16 LfV, MAD und MfS) genutzt?
a) Wenn ja, bitte jeweils nach Forschungsprojekt, Nachrichtendienst bzw. Archiv und Aktenbeständen in laufenden Metern angeben, wenn nein, hat es überhaupt entsprechende Anfragen auf Akteneinsicht gegeben?
b) Wurden entsprechende Anfragen auf Akteneinsicht seitens der Nachrichtendienste abgelehnt, und wenn dies der Fall war, welche Aktenbestände betrafen die Ablehnungen (abgelehnte Anfragen auf Akteneinsicht bitte jeweils nach Forschungsprojekt, Geheimdienst und Verschlusssachen aufführen)?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Forschungsprojekte ausländische Stellen und Geheimdienste um Akteneinsicht angefragt und insbesondere Aktenbestände der Nachrichtendienste der Siegermächte, aber auch deren nationalen Archive, ausgewertet und in die Forschungsarbeit einbezogen?
Welche Erkenntnisse liefern die Forschungsprojekte zum Thema der personellen Kontinuitäten im Bundeskanzleramt zur NS-Zeit bzw. zum Umgang des Bundeskanzleramtes mit der Kritik an solchen Kontinuitäten?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die zentralen Ergebnisse der vier Teilprojekte, die vom IfZ und dem ZZF umgesetzt wurden, und wann und in welchem Rahmen wurden die Ergebnisse der Bundesregierung präsentiert, bzw. für welchen Zeitpunkt ist dies geplant?