[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mario Brandenburg, Katja Suding,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/24292 –
Bioökonomie-Monitoring – Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus dem
Pilotbericht
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland soll zum führenden Innovationsstandort der Bioökonomie
ausgebaut werden, wenn die Vorhaben der Nationalen Bioökonomiestrategie der
Bundesregierung umgesetzt werden. Ein Baustein der Strategie ist das
Monitoring des biobasierten Wirtschaftens in Deutschland. Nach Aussage der
Bundesregierung leistet das dafür aufgesetzte Forschungsprojekt SYMBIO
„einen wesentlichen Beitrag, die Datenlücken zu schließen“ (vgl. die Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/20304, S. 10), die in der Vermessung der Bioökonomie noch vorhanden
sind. Mit dem „Pilotbericht zum Monitoring der deutschen Bioökonomie“
(
https://dx.doi.org/doi:10.17170/kobra-202005131255) wurde jetzt ein erster
Überblick dazu vorgelegt. Die Fragesteller begrüßen den sichtbaren Fortschritt
auf dem Weg zu einer Wirtschaftsform, die langfristig den Erfolg des
Wirtschaftsstandortes sichern kann. Zwar läuft das Projekt zum Monitoring noch
bis Mitte 2021, den jetzt vorgelegten Pilotbericht wollen sie jedoch zum
Anlass nehmen, von der Bundesregierung die weiteren Schritte sowie eine
Einschätzung zu verschiedenen Parametern der Bioökonomie in Deutschland zu
erfragen, auch vor dem Hintergrund, dass sie bei verschiedenen früheren
Fragen teilweise auf das noch laufende Monitoring-Projekt verwiesen wurden
(z. B. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/20304). Da die Bundesregierung in der Nationalen
Bioökonomiestrategie keine messbaren Ziele benannt hat, hoffen die Fragesteller, dass
die Bundesregierung auf der Grundlage des Pilotberichtes eine
Konkretisierung vornimmt, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht,
abzuschätzen, wo die Strategie erfolgreich umgesetzt wird und wo vielleicht
Nachbesserungsbedarf besteht.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24814
19. Wahlperiode 30.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
27. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Pilotbericht?
In welchem Bereich sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur
Schließung von Datenlücken?
2. Wo ist nach Ansicht der Bundesregierung eine genauere Erhebungen von
Daten vorrangig erforderlich für die politische Gestaltung der
Forschungs-, Wirtschafts- und Umweltpolitik?
Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ein Monitoring der deutschen
Bioökonomie neben der Produktionsseite auch den Konsum und den
Außenhandel biobasierter Güter und ihre ökologischen Auswirkungen im In- und
Ausland betrachten muss. Darüber hinaus zeigt der Pilotbericht u. a., dass die
Datenbasis konsolidiert und die Analysemethoden weiter verbessert werden
müssen.
Nach jetzigem Stand baut das Bioökonomie-Monitoring auf vorhandenen
Daten auf und führt keine eigenen Erhebungen durch. Für den Pilotbericht wurden
umfangreiche Anstrengungen unternommen, auf Basis verfügbarer Daten eine
konsistente Datenbasis zu erarbeiten. Diese Daten werden in unterschiedlichen
Rhythmen erhoben oder liegen aufgrund der erforderlichen
Verarbeitungsschritte mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung vor. Datenlücken wurden
mit – teilweise modellbasierten – Schätzungen und Hochrechnungen
geschlossen.
Spezifischer Handlungsbedarf besteht daher beispielsweise hinsichtlich der
Erschließung aktuellerer Datensätze, einer Datenbasis mit höherer regionaler
Auflösung im globalen Maßstab sowie einer Ergänzung der Fußabdrücke um
ausgewählte produktbasierte Ökobilanzen sowie um Indikatoren zur Biodiversität.
Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beauftragte
Forschungsstudie zur „Ermittlung wirtschaftlicher Kennzahlen und Indikatoren
für ein Monitoring des Voranschreitens der Bioökonomie“ unter Leitung des
ifo-Instituts sprach u. a. die Empfehlung aus, die statistischen Klassifikationen,
die NACE- bzw. WZ2008-Klassifikation, aber auch die Produktionsstatistik
weiterzuentwickeln.
3. Wo sind, ausgehend vom Pilotbericht, nach Ansicht der Bundesregierung
auf Grundlage des Pilotberichts die drei wichtigsten Ansatzpunkte für
den Wandel zu einer nachhaltigen, zirkularen Bioökonomie?
Aus welchen Gründen sind diese drei Punkte wichtig?
Welche politischen Steuerungsinstrumente plant die Bundesregierung zu
nutzen, um den Wandel über diese Ansatzpunkte hin zur biobasierten
Wirtschaft zu lenken?
Die Ansatzpunkte für die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft hin
zu einer nachhaltigen Bioökonomie sind in der Nationalen
Bioökonomiestrategie (NBÖS) ausgeführt und begründet. Durch das Bioökonomie-Monitoring
ergeben sich keine Aspekte, die nicht bereits von der Strategie grundsätzlich
adressiert sind.
Im Hinblick auf eine Priorisierung der erforderlichen Maßnahmen zur
Umsetzung der NBÖS wird die Bundesregierung einen Umsetzungsplan erarbeiten.
Es ist vorgesehen, dass der Umsetzungsplan auf der Grundlage von
Vorschlägen und Empfehlungen des neuen Bioökonomierates entsteht. Der neue
Bioökonomierat wird Anfang Dezember 2020 seine konstituierende Sitzung
abhalten.
4. Welche Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Monitorings im Rahmen
der Nationalen Bioökonomiestrategie plant die Bundesregierung?
a) Welche Schwerpunkte werden gesetzt, und wo werden detailliertere
Angaben nachgefragt werden?
b) Wie sieht der Zeitplan dafür aus?
c) Rechnet die Bundesregierung mit einer coronabedingten
Verlängerung der Projektlaufzeit?
Die Fragen 4 bis 4c werden im Zusammenhang beantwortet.
In koordinierten Initiativen des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF), des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL), des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMU) und des BMWi wird die Pilotphase in Form einer erweiterten
Pilot- bzw. Konsolidierungsphase fortgesetzt.
Das BMBF beabsichtigt noch im Jahr 2020 eine Förderbekanntmachung zu
veröffentlichen und auf Basis einer internationalen fachlichen Begutachtung die
wissenschaftliche Weiterentwicklung des Monitorings zu fördern. Dabei sollen
die Ausrichtung der im Januar 2020 erschienenen NBÖS auf
Nachhaltigkeitsfragen, die internationale wissenschaftliche und politische Diskussion sowie die
Rückmeldungen zum Pilotbericht aus unterschiedlichen gesellschaftlichen
Gruppen noch stärker berücksichtigt werden. Ziel ist, dass möglichst nahtlos an
die Arbeit des bestehenden Konsortiums angeschlossen werden kann.
Begleitend sollen auch die Weiterentwicklung bestimmter Aspekte des
Bioökonomie-Monitorings, die von der vom BMBF geplanten Bekanntmachung nicht
abgedeckt sind, im Rahmen der Förderinstrumente des BMEL und des BMU
auf den Weg gebracht werden. So beabsichtigt das BMU, unterstützt durch das
Umweltbundesamt (UBA), die Vergabe eines Forschungsauftrags zur
Weiterentwicklung des Bioökonomie-Monitorings mit besonderem Fokus auf die
umweltgerechte Ausgestaltung und ökologischen Grenzen der Bioökonomie.
Dabei soll die Bewertung von umweltgerechten Biomasseströmen,
Biomasseverfügbarkeit und -bereitstellung im Hinblick auf die Einhaltung der planetaren
Grenzen und gesellschaftlich ausgehandelter Potentiale sowie die
Konkurrenzbeziehungen zwischen verschiedenen Bioökonomieansätzen im Hinblick auf
die Nachhaltigkeit im Vordergrund stehen. Die Bearbeitung des
Forschungsauftrags soll im ersten Quartal 2021 beginnen und Ende 2023 abgeschlossen sein.
Grundsätzlich gelten die üblichen Projektlaufzeiten von etwa drei bis höchstens
fünf Jahren. Die Projektlaufzeit des aktuellen Konsortiums SYMOBIO wurde,
auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, um
ein Jahr verlängert. Allgemein besteht das Bemühen, flexibel auf
pandemiebedingte Verzögerungen in Arbeitsplänen zu reagieren. Wie sich die weitere
Entwicklung der Pandemie auswirken wird, ist noch nicht vollständig abzusehen.
Da es sich jedoch auch um Vorhaben handelt, deren Konzeption noch nicht
abgeschlossen ist, wird nicht mit einer wesentlichen zusätzlichen Verlängerung
von Projektlaufzeiten aufgrund der Pandemie gerechnet.
5. Führt das Konsolidieren der Datenbasis und die Verfeinerung der
Analyseinstrumentarium (vgl. Pilotbericht, S. 101) nach Meinung der
Bundesregierung zu höheren Kosten oder mehr bürokratischem Aufwand für
Betriebe, Handel oder andere Wirtschaftsteilnehmer der Bioökonomie?
Wenn ja, was wird unternommen, um die Belastung gering zu halten?
Welche Maßnahmen zum Abbau der genannten Belastungen an anderer
Stelle werden als Ausgleich erwogen?
Aussagen über gegebenenfalls höhere Kosten oder den bürokratischen
Aufwand für Wirtschaftsbeteiligte der Bioökonomie sind zum jetzigen Zeitpunkt
nicht abschließend möglich. Die Ergebnisse der Weiterentwicklung des
Bioökonomie-Monitorings bleiben abzuwarten.
Nach jetzigem Stand sind keine eigenen Erhebungen im Rahmen des
Monitorings geplant. Vielmehr sollen bestehende Datenquellen genutzt,
zusammengeführt und aufbereitet werden. Synergien mit bestehenden Datenquellen, wie der
Umweltökonomischen Gesamtrechnung und der
Nachhaltigkeitsberichterstattung, sollen geprüft werden. Ein relevanter Mehraufwand für die befragten
Wirtschaftsteilnehmer ist hierdurch nicht zu erwarten.
Mit dem Voranschreiten der Digitalisierung in der Wirtschaft besteht die
Chance, dass entsprechendes statistisches Zahlenmaterial leichter verfügbar und
damit abrufbar wird. Die Bundesregierung ist bestrebt, auch bei der im
Pilotbericht geforderten nötigen Konsolidierung der Datenbasis zusätzliche
bürokratische Lasten und damit höhere Kosten für die Wirtschaft zu vermeiden.
6. Trägt nach Ansicht der Bundesregierung die sehr weite Auslegung des
Begriffs „Bioökonomie“ dazu bei,
a) gezielte Maßnahmen zur Förderung biobasierten Wirtschaftens in
Deutschland zu gestalten und zu implementieren,
b) die Weiterentwicklung des Arbeitsmarktes in der Bioökonomie zu
begleiten,
c) zielgenau zu de- bzw. regulieren?
Die Fragen 6 bis 6c werden gemeinsam beantwortet.
Durch die sehr weite Auslegung des Begriffs „Bioökonomie“ besteht die
Möglichkeit, zusätzliche Wertschöpfungsketten zu identifizieren, die
Anknüpfungspunkte zur Bioökonomie aufweisen. Es könnte sich dadurch die Chance
ergeben, branchenübergreifende Synergieeffekte für den Umbau der Wirtschaft in
eine nachhaltige biobasierte Wirtschaft zu nutzen bzw. durch gezielte
deregulierende Maßnahmen zu fördern – mit positiven Auswirkungen auf die
Weiterentwicklung des Arbeitsmarkts.
7. Sieht die Bundesregierung Bedarf für eine Schärfung der Definition des
Begriffes „Bioökonomie“ im Rahmen des Monitorings, und wenn ja,
wie?
Mit der im Januar 2020 erschienen NBÖS wurde die Definition der
Bioökonomie neu gefasst: „In der Definition der Bundesregierung umfasst die
Bioökonomie die Erzeugung, Erschließung und Nutzung biologischer Ressourcen,
Prozesse und Systeme, um Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in allen
wirtschaftlichen Sektoren im Rahmen eines zukunftsfähigen Wirtschaftssystems
bereitzustellen.“ Dieses Verständnis schließt neben der Erzeugung und
Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe (Non-Food/Non-Feed) insbesondere auch
die Erzeugung und Verarbeitung von Lebens- und Futtermitteln ein. Zur
Bioökonomie gehören darüber hinaus auch Produktionsprozesse, die biologische
oder biotechnologische Verfahren verwenden.
Die Definition ist bewusst umfassend gehalten, um den Querschnittscharakter
der Bioökonomie und ihre Relevanz für nahezu alle wirtschaftlichen Sektoren
zu betonen. Dies entspricht zudem der technischen Entwicklung und der
Tendenz zu konvergierenden Technologien und Anwendungsfeldern.
8. Woran liegt es nach Ansicht der Bundesregierung, dass Recycling im
Rahmen des Pilotberichts nur bei Holz eine breite Rolle spielt und nicht
etwa auch bei biobasierten Kunststoffen, Metall, Glas oder
nichtbiobasierte Kunststoffe (vgl.
https://biooekonomie.de/nachrichten/bioplastik-is
t-grundsaetzlich-recycelbar)?
Der Forst-/Holzsektor wird im Pilotbericht exemplarisch behandelt, da er vom
Volumen und der Wertschöpfung her ein besonderes Gewicht für die gesamte
Bioökonomie hat. Zudem sind Verfahren, Lieferketten und Stoffströme, etwa
im Bereich der Papier- und Zellstoffindustrie, über Jahrzehnte technisch und
wirtschaftlich optimiert worden, sodass der Materialeinsatz einen hohen Anteil
an recycelten Fasern aufweist. Außerdem liegen für Nebenerzeugnisse und
Reststoffe detaillierte Zahlen in Volumen und Preisen vor. Aufgrund der guten
Datenlage und der etablierten Verfahren zur kreislauforientierten Verwendung
von Holzrohstoffen eignet sich dieser Sektor in besonderer Weise, um im
Rahmen einer Pilotphase Methoden zur Abbildung der Kaskadennutzung zu
entwickeln und exemplarisch darzustellen.
Für biobasierte Kunststoffe sind entsprechende Anwendungen erst in der
Entwicklung, u. a. weil die zu recyclierenden Mengen nur sehr gering sind. Nach
einer Studie im Auftrag der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR),
die im Pilotbericht Bioökonomie-Monitoring zitiert wird, lag das Aufkommen
pflanzenölbasierter Kunststoffe in Deutschland von 2011 bis 2016 bei etwa
163.000 Tonnen pro Jahr. Die gesamte Produktionsmenge der
Kunststoffindustrie in Deutschland bewegte sich im gleichen Zeitraum zwischen 20,2 und
19,2 Millionen Tonnen. Bei der Weiterentwicklung des Monitorings wird die
Entwicklung weiter beobachtet.
Das Recycling von anderen Kunststoffen, Metall bzw. Glas ist nicht
Gegenstand des Bioökonomie-Monitorings.
9. Wie bewertet die Bundesregierung den im Pilotbericht festgestellten
Rückgang der Beschäftigten in bestimmten Branchen (z. B.
Landwirtschaft, chemische Industrie, Pilotbericht, S. 42)?
Die Stagnation bzw. der Rückgang der Erwerbstätigenzahl in der Bioökonomie
hängt nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere mit der allgemeinen
strukturellen Entwicklung in der Landwirtschaft in entwickelten
Industriegesellschaften zusammen. Der kontinuierliche Rückgang der Zahl der
landwirtschaftlichen Beschäftigten ist ein wesentliches Merkmal des Strukturwandels in
der Landwirtschaft. Wie in anderen Branchen findet in der Landwirtschaft eine
seit vielen Jahren anhaltende Effizienzsteigerung statt, die sich insbesondere in
einem Anstieg der Arbeitsproduktivität zeigt. Der Pilotbericht gibt keine
Einschätzung dazu, inwieweit der Rückgang der Beschäftigtenzahlen im
Agrarsektor ohne die Bioökonomie stärker ausgefallen wäre.
Der beschriebene Wandel spiegelt sich auch in der Bioökonomie selbst, sodass
Arbeitsplätze im verarbeitenden Gewerbe und insbesondere im Bereich
wissensintensiver Dienstleistungen an Gewicht gewinnen werden; dies nicht
zuletzt auch im ländlichen Raum, beispielsweise durch die Digitalisierung in der
Landwirtschaft.
10. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um dem im Pilotbericht auch für
die Zukunft prognostizierten Rückgang der Beschäftigungszahlen in der
Bioökonomie entgegenzuwirken (vgl. Pilotbericht, S. 9 und S. 42), und
wenn ja, welche?
a) Welche Maßnahmen adressieren insbesondere die chemische
Industrie, welche die Biotechnologie?
b) Welche Überschneidungen gibt es hier nach Ansicht der
Bundesregierung?
Die Fragen 10 bis 10b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bioökonomiestrategie der Bundesregierung adressiert ein breites Spektrum
an Zielen auf unterschiedlichen gesellschaftlichen Ebenen und in allen
wirtschaftlichen Sektoren, u. a. soll Deutschland zum führenden
Innovationsstandort der Bioökonomie ausgebaut werden. Für diese strategischen Ziele werden
konkrete Umsetzungsziele in der Forschungsförderung, der Gestaltung von
Rahmenbedingungen und bei übergreifenden Instrumenten entwickelt.
So ist das BMWi beispielsweise dabei, ein Förderprogramm zur industriellen
Bioökonomie zu etablieren. Dabei sollen u. a. biobasierte Produkte und
Verfahren vom Pilotmaßstab zum Industriemaßstab weiterentwickelt werden. Auch
sollen Wertschöpfungsnetze aufgebaut werden, bei denen biobasierte Produkte
und Verfahren mit lokalen Wirtschaftsstrukturen verknüpft werden sollen. Die
geplanten Maßnahmen richten sich zuerst an die chemische Industrie und die
Biotechnologie, da dort bereits zahlreiche Anknüpfungspunkte vorhanden sind.
Mittel- und langfristig sollen aber auch andere Branchen adressiert werden.
Überschneidungen mit Fördermaßnahmen anderer Ressorts oder der Länder
sind nicht zu erwarten, da das BMWi deren speziellere branchenfokussierte
bzw. technologiespezifische Förderprogramme passgenau ergänzt.
11. Welche Hürden sieht die Bundesregierung für eine weiterhin positive
Entwicklung der Bruttowertschöpfung der Bioökonomie (vgl.
Pilotbericht, S. 47)?
a) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zu verhindern,
dass die dort benannten Hürden das Wachstum hemmen?
b) Welche Rolle spielt dabei die Gewinnung von Fachkräften?
Die Fragen 11 bis 11b werden im Zusammenhang beantwortet.
Als Hürde wird vor allem das Fehlen von Wagniskapital gesehen, das benötigt
wird, um im Labormaßstab getestete biobasierte Produkte und Verfahren auf
Industriemaßstab zu skalieren. Neben den diversen Anstrengungen des BMWi
zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Wagniskapital wird auf die Antwort zu
den Fragen 10 bis 10b verwiesen.
12. Welche Unterschiede in Art und Umfang der Erhebung zwischen dem
Pilotbericht und den in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7547 zitierten „EU Bioeconomy
Knowledge Center“ führen zu den unterschiedlichen Angaben zur
Bruttowertschöpfung der Jahre 2010 bis 2015?
Ist mit ähnlichen Differenzen auch bei zukünftigen Monitoringberichten
zu rechnen, oder wird eine Konsolidierung von Datenbasis und
Analysemethoden im Raum der EU angestrebt?
Neben den eindeutig und vollständig der Bioökonomie zuzurechnenden
Produkten und wirtschaftlichen Tätigkeiten, etwa im Agrarsektor und der
Lebensmittelverarbeitung, weisen zahlreiche Sektoren biobasierte Anteile in
unterschiedlicher Höhe auf (beispielsweise Chemie und Kunststoffe, Bausektor,
Verpackungen). Der amtlichen Statistik können die biobasierten Anteile nicht
direkt entnommen werden. Vielmehr müssen sie modellbasiert geschätzt werden.
Im Pilotbericht geschieht dies, wenn Erzeugnisse zu mindestens zehn Prozent
aus biobasierten Rohstoffen bestehen (Pilotbericht, S. 38 ff.).
Die aggregierten Zahlen zur Bruttowertschöpfung müssen daher im Licht der
jeweiligen Berechnungsmethode interpretiert werden. Der Nutzen eines
Monitorings besteht nicht zuletzt darin, dass die Entwicklung der Bioökonomie im
Zeitverlauf verfolgt werden kann, solange man sich auf dasselbe
Berechnungsverfahren stützt (Pilotbericht, S. 42 f.).
Die erweiterte Pilotphase des Monitorings wird sich auch damit befassen, wie
aussagekräftige Zahlen für ein Monitoring effizient gewonnen werden können.
Nicht zuletzt hierfür soll dabei auch die Abstimmung und ggf. Zusammenarbeit
mit anderen Monitoring-Initiativen, wie z. B. dem „Knowledge Centre for
Bioeconomy“, angestrebt werden.
13. Leitet die Bundesregierung aus dem Pilotbericht Maßnahmen für die
strategische Sicherung des Zugangs zu wichtigen Rohstoffen ab?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, spielt die Sicherung des Zugangs zu Ressourcen (z. B.
für die Biotechnologie) keine relevante Rolle im Rahmen der
Nationalen Bioökonomiestrategie?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Die Sicherung einer nachhaltigen Ressourcenbasis ist ein zentraler Gegenstand
der NBÖS. Diese Ausrichtung der NBÖS wird vom Pilotbericht Bioökonomie-
Monitoring bestätigt.
Die für eine nachhaltige Bioökonomie wichtigsten biogenen Ressourcen
werden von landwirtschaftlichen Flächen, aus Wäldern und Wasserökosystemen
bereitgestellt und durch biogene Reststoffe und Nebenerzeugnisse sowie
Abfallstoffe ergänzt. In der NBÖS wird daher die nachhaltige und effiziente land-,
forst- und fischereiwirtschaftliche Bewirtschaftung dieser Ressourcen
hervorgehoben. Neben nationalen Fachprogrammen verfolgt die Bundesregierung
dies auch durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, mit der eine
wettbewerbsfähige und wesentlich stärker auf Nachhaltigkeit ausgerichtete
Landwirtschaft in Europa angestrebt wird.
Auch im Hinblick auf die Sicherung der Ressourcenbasis für die Nicht-
Nahrungsmittel-/Nicht-Futtermittelwirtschaft ist es ein erklärtes Ziel der
NBÖS, die effiziente Nutzung von Rest- und Abfallstoffen aus der Land- und
Forstwirtschaft, aus industrieller Produktion und von privaten Haushalten
weiter zu steigern. Besondere Bedeutung kommt dabei der Rückführbarkeit von
biogenen Rohstoffen in Produktkreisläufe zu (Recyclierbarkeit,
Kaskadennutzung bis hin zur energetischen Verwertung).
Es ist geplant, dass die genauere Abschätzung der Ressourcenbasis und der
Stoffströme insbesondere im Hinblick auf den Agrar-, Forst- und
Fischereibereich sowie von Reststoffen und Nebenerzeugnissen Gegenstand der
empirischen Weiterentwicklung des Bioökonomie-Monitorings werden soll.
14. Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der deutsche
Agrarfußabdruck laut Pilotbericht „2015 mit 51 Mio. ha die inländische
Agrarfläche von 17 Mio.“ (vgl. Pilotbericht, S. 10) überstieg, an dem Ziel von
20 Prozent Ökolandbau als „besonders ressourcenschonende,
umweltverträgliche und nachhaltige Wirtschaftsform“ bis 2030 fest (vgl. https://
www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/oekologischer-landbau/zukunft
sstrategie-oekologischer-landbau.html)?
a) Stimmt die Bundesregierung der Aussage des Pilotberichtes zu, dass
bei einer aktuellen Fläche von 9 Prozent (vgl. Pilotbericht, S. 49)
dieses Ziel „ohne weitergehende politische Weichenstellungen nicht
erreicht“ wird, oder liegt die derzeitige Flächennutzung im Rahmen der
von der Bundesregierung angestrebten Entwicklung?
Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das
selbst gesetzte Ziel zu erreichen?
b) Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung die
Eintrittswahrscheinlichkeit der auf S. 85 des Pilotberichts genannten Prognose,
wenn am 20-Prozent-Ziel festgehalten wird?
Die Fragen 14 bis 14b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung hält an dem Ziel fest, die Landwirtschaft in Deutschland
nachhaltiger zu gestalten. Dazu gehören zahlreiche Maßnahmen für die
konventionelle Landwirtschaft, wie die Standards der sog. Cross-Compliance oder
des sog. Greenings in der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
der EU oder die Förderung einer markt- und standortangepassten
Bewirtschaftung im Rahmen der 2. Säule. Im Rahmen der Weiterentwicklung der GAP für
die Zeit nach 2020 verfolgt die Bundesregierung eine Steigerung des Umwelt-
und Klimaambitionsniveaus der GAP.
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist das Ziel festgelegt, die ökologisch
bewirtschaftete Fläche bis 2030 auf 20 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche
zu erhöhen. Da der ökologische Landbau eine besonders ressourcenschonende,
umweltverträgliche und nachhaltige Wirtschaftsform ist, ist er Teil des
Maßnahmen-Mix der Bundesregierung. Der Rahmen und die Maßnahmen, die zum
Erreichen dieses Zieles erforderlich sind, sind in der Zukunftsstrategie
Ökologischer Landbau dargelegt. Teil der Zukunftsstrategie Ökologischer Landbau ist
ein kontinuierlicher Begleitprozess, der es ermöglicht, die Maßnahmen
gegebenenfalls an sich verändernde Rahmenbedingungen anzupassen.
Die Bestimmungsfaktoren für den im Bioökonomie-Monitoring genannten
Fußabdruck und die abgegebene Prognose seiner Entwicklung sind vielfältig.
Die Variationsspannen des projizierten Agrarfußabdrucks des deutschen
Konsums im Jahr 2030 liegt dem Pilotbericht zufolge zwischen -12 Prozent und
+15 Prozent, für die Agrarproduktion 2030 zwischen -14 Prozent und +15
Prozent um die mittlere Projektion. Es wird darauf hingewiesen, dass die den
Trendprognosen zugrunde gelegte Spanne nach Aussage des Pilotberichts auch
mögliche Ausweitungen des Ökolandbaus und damit verbundene etwas
geringere Erträge berücksichtigt. Die Bundesregierung äußert sich in diesem
Zusammenhang nicht zu Eintrittswahrscheinlichkeiten, die angesichts der
Variationsspannen spekulativ wären.
15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Pilotberichts, dass
strombasierte synthetische Kraftstoffe „bis 2030 aufgrund fehlender
Produktionskapazitäten und einem insgesamt stockenden Ausbau
erneuerbarer Energien eher geringe Relevanz haben“ (vgl. Pilotbericht, S. 63)
dürften?
Um das Klimaschutzziel im Verkehr 2030 zu erreichen, werden alle
erneuerbaren Kraftstoffe benötigt. Strombasierte Kraftstoffe liefern hierzu einen
wichtigen Beitrag. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
erarbeitet derzeit eine Förderrichtlinie für den Markthochlauf strombasierter
Kraftstoffe. In der nationalen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur
Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II) wird
gegenwärtig unter anderem eine 2-Prozent-Quote für strombasiertes Kerosin im
Jahr 2030 diskutiert, um auch regulatorische Anreize für strombasierte
Kraftstoffe zu setzen. Die EU-Kommission wird voraussichtlich 2021 einen
delegierten Rechtsakt zu Strombezugskriterien für grünen Wasserstoff und
entsprechende Folgeprodukte verabschieden, welcher gewährleisten soll, dass die
Produktion von grünem Wasserstoff zum Ausbau erneuerbarer Energien beiträgt.
16. Spiegelt die Reihung der Technologien in Abbildung 4.15 auf Seite 74
des Pilotberichts die Priorisierung der Bundesregierung wider?
Wenn nein, welche Reihung spiegelt die Priorisierung der
Bundesregierung wider?
Teil der Pilotphase des Monitorings war eine explorative Expertenbefragung zu
aktuellen und in Entwicklung befindlichen Technologien und deren künftiger
Relevanz für die Bioökonomie. Abbildung 4.15 auf S. 74 des Pilotberichtes
gibt die Ergebnisse einer vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung zu
diesem Zweck durchgeführten Online-Befragung wieder. In der Abbildung
wird die Häufigkeit der Nennungen wiedergegeben, mit der nicht
notwendigerweise eine Priorisierung verbunden ist.
Absehbar wird auch die Bioökonomie von weiteren technologischen
Entwicklungen und deren Konvergenz profitieren. Insbesondere der Digitalisierung und
der Biotechnologie wird dabei für die künftige Entwicklung der Bioökonomie
eine hohe Bedeutung zukommen. Absehbar dürfte auch eine stoffliche Nutzung
von Biomasse künftig gegenüber einer unmittelbaren energetischen Nutzung
zunehmen und ein effizienterer Umgang mit Reststoffen sowie
Nutzungskaskaden an Bedeutung gewinnen (Pilotbericht, S. 74).
17. Leistet die Bioökonomie nach Ansicht der Bundesregierung einen
positiven oder negativen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele
(vgl.
https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klima
schutz/klimaschutz_in_zahlen_klimaziele_bf.pdf), vor dem Hintergrund,
dass sie ihr „mit einem Anteil von mindestens 9 Prozent bis maximal
13 Prozent an den gesamten THG-Emissionen [...] ein höheres Gewicht
zu[kommt,] als ihrer ökonomischen Bedeutung entsprechen würde“ (vgl.
Pilotbericht, S. 95)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verringerung der
Treibhausgasemissionen in der Bioökonomie?
Mit dem Ausbau der Bioökonomie sind zwar Treibhausgasemissionen
verbunden, aber es können gleichzeitig fossile Rohstoffe ersetzt werden. Die
Substitution dieser nur begrenzt verfügbaren und klimaschädlichen Rohstoffe kann ein
Schritt in Richtung Klimaneutralität sein, wenn die dafür benötigte Biomasse
nachhaltig produziert und effizient eingesetzt wird. Biologisches Wissen und
fortschrittliche Technologien ermöglichen es, neuartige und
ressourcenschonende Verfahren und Produkte zu entwickeln, die eine günstige CO2-Bilanz
aufweisen.
Der Maßstab für den Nutzen und den Mehrwert biobasierter Produkte und
Verfahren ist deren Beitrag zu einer nachhaltigen und klimaneutralen
Wirtschaftsweise. Angesichts des Überschreitens planetarer Belastungsgrenzen,
insbesondere mit Blick auf den Klimawandel, wird von der Bioökonomie ein Beitrag zu
einem Umsteuern in Richtung einer Treibhausgasneutralität erwartet. Auch die
EU-Kommission ist überzeugt, dass die Umwandlung der heutigen auf fossilen
Ressourcen basierenden Wirtschaft hin zu einer nachhaltigen und biobasierten
Gesellschaft im Kampf gegen den Klimawandel unerlässlich ist.
Hierzu ist in der Klimabilanzierung zu berücksichtigen, dass in der
Bioökonomie der überwiegende Anteil der Treibhausgasemissionen aus einer zuvor
erfolgten Speicherung von Kohlenstoff in der Biomasse stammt. Die NBÖS gilt
insoweit auch für den Bereich der Bioenergie, deren Emissionen im Anbau der
Biomasse dem Sektor Landwirtschaft zugerechnet werden, die klimaneutrale
Substitution hingegen dem jeweiligen Anwendungssektor (z. B. Verkehr,
Gebäude) zugutekommt. Ein Großteil der Emissionen der Bioökonomie entfällt
auf die Treibhausgasemissionen der Land- und Forstwirtschaft.
Für den Landwirtschaftssektor sind im Klimaschutzgesetz
Jahresemissionsmengen festgelegt. Die Emissionen müssen entsprechend Anlage 2 des
Klimaschutzgesetzes bis 2030 stetig gesenkt werden. Hierzu hat das BMEL zehn
Klimamaßnahmen entwickelt und finanziell unterlegt, die sowohl die
Emissionsminderung in der Landwirtschaft als auch die Erhöhung der Senkenwirkung im
Landnutzungs-, Landnutzungsänderungs- und Forstsektor zum Ziel haben. Die
zehn Maßnahmen des BMEL, die Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der
Bundesregierung sind, haben das Ziel, die Treibhausgasemissionen der
Landwirtschaft um 17 Prozent von 70 Mio. t CO2-Äquivalenten im Jahr 2020 auf
58 Mio. t CO2-Äquivalente im Jahr 2030 zu senken.
Ab Mitte März 2021 wird die Vorjahresschätzung der Treibhausgasemissionen
für das Jahr 2020 durch das UBA veröffentlicht. Die Erreichung der Sektorziele
wird dann in erster Näherung erkennbar. Sollte der Landwirtschaftssektor wider
Erwarten die Emissionen 2020 nicht ausreichend reduziert haben, ist das
zuständige BMEL verpflichtet, ein Sofortprogramm vorzuschlagen, um die
Erreichung in den Folgejahren sicherzustellen sowie die Überschreitung der
Jahresemissionsmengen für 2020 auszugleichen.
Mit der Novelle der Düngeverordnung und der Stoffstrombilanzverordnung
sowie der fortgesetzten Förderung des ökologischen Landbaus existieren bereits
Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen. Zusätzliche Maßnahmen zur
gezielten Senkung der Lachgasemissionen, zu einer optimierten
Emissionsvermeidung aus der Wirtschaftsdüngerlagerung- und -ausbringung, zur energetischen
Verwertung von Wirtschaftsdüngern, zu Maßnahmen in der Nutztierhaltung,
zum Grünlanderhalt sowie zur Vermeidung von Lebensmittelverlusten und zu
Erhalt und nachhaltiger Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung
werden derzeit umgesetzt.
Darüber hinaus zielen bioökonomische Forschungen auch darauf ab, den
Klimafußabdruck der agrarischen Produktion zu senken und damit zum Erreichen
der Klimaziele beizutragen. Beispiele sind die Züchtung resistenter
Pflanzensorten, neue Anbaumethoden (Precision Farming) sowie neuartige
Anbausysteme (Agroforstsysteme).
Als ganzheitlicher Ansatz befasst sich die Bioökonomie außerdem mit den
gesamten Stoffströmen, wozu auch Nachernteverluste sowie Verluste von
Lebensmitteln im Handel und bei den Endverbrauchern gehören. Außerdem haben
Konsum- und Ernährungsgewohnheiten einen Einfluss auf den
Klimafußabdruck des Agrarsektors. Ferner stehen auch Anbau- und Erntemethoden im
Fokus.
18. Welche Aussagen über die der Bioökonomie inhärenten Zielkonflikte
leitet die Bundesregierung aus dem Pilotbericht ab?
Aussagen zu möglichen der Bioökonomie inhärenten Zielkonflikten sind
Gegenstand der NBÖS. Ziel der NBÖS ist eine nachhaltige Bioökonomie, die den
ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten Rechnung trägt und
diese berücksichtigt. Das bedeutet unter anderem, dass Zielkonflikte zwischen
diesen drei Dimensionen der Nachhaltigkeit bewertet und austariert werden
müssen. Eine Steigerung der Nachfrage nach Biomasse darf zum Beispiel nicht
dazu beitragen, dass in anderen Regionen der Welt Naturwälder gerodet und in
landwirtschaftliche Fläche umgewandelt werden. Auch darf sie nicht dazu
führen, dass in Deutschland und Europa wertvolle Lebensräume für Wildtiere und
-pflanzen in der Agrarlandschaft verringert oder beeinträchtigt werden.
Als unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung
kommt dem sich in Kürze konstituierenden Bioökonomierat eine wichtige
Rolle für die Umsetzung der NBÖS zu. Hierbei werden auch mögliche, der
Bioökonomie inhärente Zielkonflikte adressiert. Eine erste Aufgabe dieses
Gremiums, das aus Vertreterinnen und Vertretern von Wissenschaft, Wirtschaft und
Verbänden gebildet wird, wird es sein, Vorschläge und Empfehlungen für einen
Umsetzungsplan zur NBÖS zu erarbeiten. Dies soll in einem partizipativen
Prozess geschehen, in den Beteiligte der jeweils relevanten Bereiche der
Zivilgesellschaft einbezogen werden.
19. Welche Aussagen über die im Rahmen der Nationalen
Bioökonomiestrategie geplante Zertifizierung, die nach Aussage der Bundesregierung
voraussetzt, „dass der biobasierte Anteil eines Produktes exakt bestimmt
oder präzise geschätzt werden kann und dass darüber hinaus eine
fundierte und umfassende Bewertung hinsichtlich der Nachhaltigkeitsbilanz
eines Produktes einschließlich vergleichender Lebenszyklusanalysen in
Bezug zu konventionell-fossilen und anderen auf erneuerbaren
Ressourcen beruhenden Alternativen möglich ist“ (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20304),
sind auf der Grundlage des Pilotberichts möglich?
Ist in der Folge geplant, Produktkennzeichnungen oder Zertifizierungen
biobasierter Produkte noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen oder
in die Wege zu leiten?
Auf der Grundlage des Pilotberichts lassen sich nach Auffassung der
Bundesregierung derzeit keine verlässlichen Aussagen im Hinblick auf die
Möglichkeit einer Zertifizierung biobasierter Produkte machen. Eine derartige
Zertifizierung bzw. entsprechende Produktkennzeichnungen sind zurzeit von der
Bundesregierung nicht geplant, könnten aber zum Beispiel im Zuge der
Projektförderung des BMWi in Zukunft notwendig werden.
20. Welchen Beitrag leistet der Pilotbericht zur Beantwortung der Frage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/8672, welches die zehn
Wirkstoffen und Chemikalien aus bioökonomischer Produktion sind, die
in Deutschland am häufigsten hergestellt bzw. am häufigsten Verbraucht
werden?
Wie hoch ist die Produktion bzw. der Verbrauch dieser Stoffe in
Deutschland absolut und anteilig an der weltweiten Gesamtproduktion bzw. dem
Gesamtverbrauch (bitte auflisten) (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/9184)?
Um hierzu verlässliche und belastbare Aussagen machen zu können, muss –
wie im Pilotbericht konstatiert – „die Datenbasis konsolidiert und das
Analyseinstrumentarium weiter verfeinert werden“ (Pilotbericht, S. 101).
21. Wie muss das Monitoring angepasst werden, damit es Aussagen über
„globale, aber regional differenzierte Daten zur Einhaltung der
unterschiedlichen Dimensionen planetarer Grenzen liefern“ (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/9184) erlaubt?
Die regionale Differenzierung der globalen Fußabdrücke der deutschen
Bioökonomie ist eine wichtige Aufgabe des Monitorings. Beispielsweise sind für
den Klima- oder Wasserfußabdruck die Art der Landnutzung und die
Produktionsverfahren ausschlaggebend (Pilotbericht, S. 87). Insbesondere für den
Wasserfußabdruck konnte bereits mit einem räumlich fein aufgelösten globalen
Modell der Wasserverfügbarkeit gearbeitet werden (Pilotbericht, S. 90 ff.).
Mit den im Pilotbericht dargestellten ökologischen Fußabdrücken sind damit
erste Aussagen zu den globalen ökologischen Wirkungen der Bioökonomie in
Deutschland regional differenziert möglich. Wie eine darüber hinaus gehende
Bewertung ermöglicht werden kann und wie das Monitoring entsprechend
anzupassen ist, ist Gegenstand aktueller Forschungsaufträge, wie zum Beispiel
dem in der Antwort zu den Fragen 4 bis 4c genannten Forschungsprojekt des
BMU/UBA, welches diese Fragestellung explizit beinhaltet. Die Arbeit an
dieser räumlichen Differenzierung wird auch in der erweiterten Pilotphase des
Monitorings fortgesetzt werden.
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ISSN 0722-8333]