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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Markthochlauf treibhausgasreduzierter Brennstoffe

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

04.12.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2433517.11.2020

Markthochlauf treibhausgasreduzierter Brennstoffe

der Abgeordneten Daniela Kluckert, Frank Sitta, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Ende 2019 wurde das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen, das sogenannte Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), verabschiedet. Kerninhalt des BEHG ist die nationale Bepreisung von CO2 für die Sektoren Wärme und Verkehr. Die Bepreisung soll dadurch erfolgen, dass die sogenannten Inverkehrbringer aller Kraft- und Brennstoffe ab dem Jahr 2021 zu einer Teilnahme an einem nationalen Emissionshandelssystem verpflichtet werden, um den freigesetzten CO2-Ausstoß auszugleichen. Aufgrund der steuergesetzlichen Regelungen wurde vom Bundesrat der Vermittlungsausschuss angerufen. Daraus resultierte ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des BEHG, in welchem die Zertifikatspreise erhöht werden sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Hat die Bundesregierung eine Berücksichtigung von treibhausgasreduzierten bzw. treibhausgasneutralen Brennstoffen neben biogenen Brennstoffemissionen im BEHG, welche bei entsprechendem Nachhaltigkeitsnachweis mit dem Emissionsfaktor Null belegt werden sollen, geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

2

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass treibhausgasreduzierte bzw. treibhausgasneutrale Kraftstoffe im BEHG wie herkömmliche Otto- und Dieselkraftstoffe behandelt werden, und wenn ja, worauf gründet sich diese Gleichbehandlung?

3

Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, den Markthochlauf synthetischer Kraftstoffe zu erhöhen?

Hat die Bundesregierung die Möglichkeit, für den Markthochlauf synthetischer Kraftstoffe den Verantwortlichen kostenfreie Emissionszertifikate je eingesparte Tonne CO2 zuzuteilen, geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Fragesteller für eine kontinuierliche Erhöhung der Beimischmengen synthetischer Anteile in fossilen Brennstoffen zum Zwecke eines beschleunigten Markthochlaufs von sog. eFuels?

Mit welchen Maßnahmen und Strategien setzt sich die Bundesregierung für eine Erhöhung der Beimischmengen synthetischer Anteile in fossilen Brennstoffen ein?

Wie viele Tonnen CO2 können nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine kontinuierliche Erhöhung der Beimischmengen synthetischer Anteile in fossilen Brennstoffen eingespart werden?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Novellierung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen?

Wie soll es aus Sicht der Bundesregierung gelingen, einer nach Ansicht der Fragesteller zu befürchtenden Doppelbelastung der Unternehmen wirksam entgegenzusteuern?

Sollen im internationalen Wettbewerb agierende Unternehmen mit hohem Energieverbrauch, die nicht zur Teilnahme am Europäischen Emissionshandelssystem verpflichtet sind, von der CO2-Bepreisung im Rahmen des BEHG ausgenommen werden, und wenn ja, wie viele sollen davon ausgenommen werden?

5

Hat die Bundesregierung eine Verlängerung der Frist zum Nachkauf von Zertifikaten geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

6

Hat die Bundesregierung eine Freigabe der Mengenbegrenzung von bisher 10 Prozent der bereits erworbenen Zertifikate geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

7

Mit welchen konkreten Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass es durch das BEHG nicht zu einer Verlagerung von CO2-Emissionen in Drittstaaten (sog. Carbon Leakage) kommt?

8

Wie viele Tonnen CO2 können nach Einschätzung der Bundesregierung durch das nationale Emissionshandelssystem insgesamt eingespart werden?

Wie viele Tonnen CO2 sollen durch die Preiserhöhungen in den unterschiedlichen Phasen, verglichen mit der ursprünglichen Preissetzung, zusätzlich eingespart werden (beispielsweise durch die Erhöhung von 10 Euro auf 25 Euro für das Jahr 2021; bitte je Zeitspanne 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 sowie in Summe angeben)?

Welche konkrete Preissteigerung erwartet die Bundesregierung hierdurch für Brennstoffe wie Erdgas, Benzin oder Diesel?

Plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch steuerliche Anpassungen der Energie- oder Mehrwertsteuer für Brennstoffe?

9

Wie viele mit Diesel- bzw. Benzin-Verbrennungsmotoren ausgestattete Kfz müssen nach Einschätzung der Bundesregierung durch Elektroautos ersetzt werden, um die Klimaschutzziele bis 2030 zu erreichen (bitte in absoluten Zahlen und als prozentualen Anteil an allen zugelassenen Kfz in Deutschland angeben)?

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Klimaschutzziele im Verkehrssektor auch durch den Einsatz von alternativen Antriebs- und Speichertechnologien jenseits der Elektromobilität erreicht werden können?

Hat die Bundesregierung hierzu Berechnungen, Prognosen oder Studien veranlasst bzw. vorliegen, und wenn ja, welche?

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Einsatz von eFuels in herkömmlichen Verbrennungsmotoren einen kurzfristigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 leisten kann?

Wie würde sich nach Einschätzung der Bundesregierung die in Frage 9 abgefragte Zahl der zu ersetzenden Kfz durch einen beschleunigten Markthochlauf von eFuels verändern?

Mit welchem Anteil an Diesel- bzw. Benzin-Verbrennungsmotoren, E-Fahrzeugen und alternativen Antriebs- und Speichertechnologien rechnet die Bundesregierung bis 2030, vor dem Hintergrund der verschiedenen Maßnahmen und Förderprogramme des Bundes, welche sich sowohl auf E-Mobilität als auch auf alternative Antriebe und Speicher beziehen?

Wie viele Tonnen CO2 würden in diesem Szenario, verglichen mit dem Stand heute, nach Einschätzung der Bundesregierung eingespart werden?

Berlin, den 4. November 2020

Christian Lindner und Fraktion

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