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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Inaktivität von Teilnehmern an Integrationskursen (Kursabbrüche)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

15.12.2020

Antwortdauer

27 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/2440718.11.2020

Inaktivität von Teilnehmern an Integrationskursen (Kursabbrüche)

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jörg Schneider, Jürgen Pohl, Sebastian Münzenmaier, Martin Hess, Martin Hebner, Martin Sichert und der Fraktion der AfD Inaktivität von Teilnehmern an Integrationskursen (Kursabbrüche) Der Integrationskurs dient dem Erwerb ausreichender Sprachkenntnisse (§ 43 Aufenthaltsgesetz), die mit dem Sprachniveau B1 GER (§ 3 Integrationskursverordnung) festgelegt sind. Davon abweichend wurde im Kurskonzept des Alphabetisierungskurses das Sprachniveau A2 GER festgelegt. Nach Ansicht der Fragesteller wird das Ziel des Integrationskurses bzw. Alphabetisierungskurses (Sprachniveau B1 bzw. A2) von immer weniger Teilnehmern erreicht. Im Jahr 2015 lag der Anteil der Integrationskursteilnehmer, die den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) nach erstmaliger Teilnahme nicht mit dem Ziel-Sprachniveau B1 abgeschlossen haben bei 37,1 Prozent (40 461 von 108 918 Personen; vgl. Bundestagsdrucksache 19/23574, S. 7). Im Jahr 2019 waren es bereits 55,3 Prozent (95 038 von 171 769 Personen) (ebd.). Diejenigen Teilnehmer, die den Deutsch-Test wiederholten (mindestens zwei Teilnahmen) und dabei das Ziel-Sprachniveau B1 erneut nicht erreichten, lag im Jahr 2015 bei 44,4 Prozent (931 von 2 099 Personen; ebd., S. 14). Im Jahr 2019 waren es bereits 67,4 Prozent (30 984 von 45 951 Personen; ebd., S. 14). Nach Ansicht der Fragesteller auffällig ist zudem die hohe Zahl der Teilnehmer, die ihren Integrationskurs abbrechen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wertet in seinen statistischen Darstellungen eine Person als „Kursaustritt aufgrund Inaktivität“, wenn länger als neun Monate keinerlei Aktivität (Kurs- oder Prüfungsteilnahme) erfolgt ist (ebd., S. 19). Im Allgemeinen Integrationskurs wurden nach Angaben der Bundesregierung im Zeitraum von 2015 bis zum ersten Quartal 2020 insgesamt 875 312 neue Kursteilnehmer sowie 311 062 Kursaustritte aufgrund von Inaktivität verzeichnet (ebd., S. 52 und 55). Gleichzeitig haben 252 853 Teilnehmer den abschließenden Deutsch-Test für Zuwanderer unter dem Ziel-Sprachniveau B1 abgeschlossen (ebd., S. 57 und 59). Im Alphabetisierungskurs wurden im Zeitraum von 2015 bis zum ersten Quartal 2020 insgesamt 241 513 neue Kursteilnehmer sowie 101 527 Kursaustritte aufgrund von Inaktivität verzeichnet (ebd., S. 67 und 70). Gleichzeitig haben 55 939 Teilnehmer den abschließenden Deutsch-Test für Zuwanderer unter dem Ziel-Sprachniveau A2 abgeschlossen (ebd., S. 72). Anzumerken ist, dass im genannten Zeitraum deutlich mehr Teilnehmer den Alphabetisierungskurs aufgrund von Inaktivität (101 527) als mit dem geforderten Ziel-Sprachniveau A2 (oder höher) verlassen haben (78 898). Deutscher Bundestag Drucksache 19/24407 19. Wahlperiode 18.11.2020 Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in den Allgemeinen Integrationskurs neu eingetreten (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?  2. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) am Allgemeinen Integrationskurs teilgenommen (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen und die Zahl der Kursteilnehmer ausweisen, bei denen im Jahresverlauf mindestens eine Kurs- oder Prüfungsteilnahme verzeichnet wurde)?  3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Allgemeinen Integrationskurs mit dem Ziel-Sprachniveau B1 (oder höher) beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?  4. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Allgemeinen Integrationskurs aufgrund von Inaktivität („Kursaustritt aufgrund Inaktivität“) beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? a) Wie hoch war jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“ gemessen an den neuen Kurseintritten des entsprechenden Jahres? b) Wie hoch war jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“ gemessen am Teilnehmerbestand des entsprechenden Jahres?  5. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Allgemeinen Integrationskurs unter dem Ziel- Sprachniveau B1 beendet haben und nicht aufgrund von Inaktivität aus dem Integrationskurs ausgeschieden sind (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?  6. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) im Allgemeinen Integrationskurs bei erstmaliger Teilnahme unter dem Ziel-Sprachniveau B1 beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?  7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer im Allgemeinen Integrationskurs bei wiederholter Teilnahme (Ergebnis der jüngsten Testteilnahme im Wiederholerverfahren) unter dem Ziel-Sprachniveau B1 beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?  8. Wie wird in der Integrationskursgeschäftsstatistik des Allgemeinen Integrationskurses ein Kursteilnehmer gezählt, der im Deutsch-Test für Zuwanderer bei erstmaliger Teilnahme das Sprachniveau A2, im Wiederholerverfahren jedoch das Ziel-Sprachniveau B1 erreicht? a) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik mit dem Sprachniveau A2 geführt? b) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik mit dem Sprachniveau B1 geführt? c) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik sowohl mit dem Sprachniveau A2 als auch mit dem Sprachniveau B1 geführt?  9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Allgemeinen Integrationskurs die neu eingeführte „alternative Berechnungsmethode der DTZ- Kennzahlen“ auf das „B1 Prüfungsergebnis“ (B1-Bestehensquote) ausgewirkt, indem jede teilnehmende Person am DTZ nur noch einfach erfasst wird, gleichgültig wie oft sie am Test teilgenommen hat (siehe https://ww w.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Integrationskurszahlen/Bund esweit/2019-integrationskursgeschaeftsstatistik-gesamt_bund.pdf;jsessioni d=639B609F93806495B222A98CC7562DE6.internet282?__blob=publica tionFile&v=3, Seite 22)? 10. Sollte nach Kenntnis der Bundesregierung im Allgemeinen Integrationskurs durch den Wechsel auf die „alternative Berechnungsmethode“ (s. Frage 9) in der Integrationsgeschäftsstatistik hinsichtlich des DTZ eine höhere (Bestehens-)Quote im B1-Prüfungsergebnis erreicht werden? 11. Wie hoch würde nach Kenntnis der Bundesregierung im Allgemeinen Integrationskurs in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in der Integrationsgeschäftsstatistik jeweils die (Bestehens-)Quote im B1- Prüfungsergebnis ausfallen, würde die bisherige Berechnungsmethode (testbezogene Sichtweise) statt die neue „alternative Berechnungsmethode“ (personenbezogene Sichtweise, s. Frage 9) verwendet werden (bitte die testbezogene sowie die personenbezogene Kennzahl für die Jahre 2010 bis 2020 jeweils ausweisen und den absoluten sowie relativen Unterschied angeben)? 12. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in den Alphabetisierungskurs neu eingetreten (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? 13. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) am Alphabetisierungskurs teilgenommen (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen und die Zahl der Kursteilnehmer ausweisen, bei denen im Jahresverlauf mindestens eine Kurs- oder Prüfungsteilnahme verzeichnet wurde)? 14. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Alphabetisierungskurs mit dem Ziel-Sprachniveau A2 (oder höher) beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? 15. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Alphabetisierungskurs aufgrund von Inaktivität („Kursaustritt aufgrund Inaktivität“) beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? a) Wie hoch ist jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“ gemessen an den neuen Kurseintritten des entsprechenden Jahres? b) Wie hoch ist jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“ gemessen am Teilnehmerbestand des entsprechenden Jahres? 16. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Alphabetisierungskurs unter dem Ziel-Sprachniveau A2 beendet haben und nicht aufgrund von Inaktivität aus dem Integrationskurs ausgeschieden sind (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? 17. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer im Alphabetisierungskurs bei erstmaliger Teilnahme unter dem Ziel-Sprachniveau A2 beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? 18. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) im Alphabetisierungskurs bei wiederholter Teilnahme (Ergebnis der jüngsten Testteilnahme im Wiederholerverfahren) unter dem Ziel-Sprachniveau A2 beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? 19. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Alphabetisierungskurs die neu eingeführte „alternative Berechnungsmethode der DTZ- Kennzahlen“ auf das „A2 Prüfungsergebnis“ (A2-Bestehensquote) ausgewirkt, indem jede teilnehmende Person am DTZ nur noch einfach erfasst wird, gleichgültig wie oft sie am Test teilgenommen hat (siehe https://www.bam f.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Integrationskurszahlen/Bundeswei t/2019-integrationskursgeschaeftsstatistik-gesamt_bund.pdf;jsessionid=63 9B609F93806495B222A98CC7562DE6.internet282?__blob=publicationF ile&v=3, Seite 22)? 20. Sollte nach Kenntnis der Bundesregierung im Alphabetisierungskurs durch den Wechsel auf die „alternative Berechnungsmethode“ in der Integrationsgeschäftsstatistik (s. Frage 9) hinsichtlich des DTZ eine höhere (Bestehens-)Quote im A2-Prüfungsergebnis erreicht werden? 21. Wie hoch würde nach Kenntnis der Bundesregierung im Alphabetisierungskurs in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in der Integrationsgeschäftsstatistik jeweils die (Bestehens-)Quote im A2- Prüfungsergebnis ausfallen, würde die bisherige Berechnungsmethode (testbezogene Sichtweise) statt die neue „alternative Berechnungsmethode“ (personenbezogene Sichtweise) verwendet werden (bitte die testbezogene sowie die personenbezogene Kennzahl für die Jahre 2010 bis 2020 jeweils ausweisen und den absoluten sowie relativen Unterschied angeben)? 22. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in den Jugendintegrationskurs neu eingetreten (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? 23. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) am Jugendintegrationskurs teilgenommen (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen und die Zahl der Kursteilnehmer ausweisen, bei denen im Jahresverlauf mindestens eine Kurs- oder Prüfungsteilnahme verzeichnet wurde)? 24. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Jugendintegrationskurs mit dem Ziel-Sprachniveau B1 (oder höher) beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? 25. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Jugendintegrationskurs aufgrund von Inaktivität („Kursaustritt aufgrund Inaktivität“) beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? a) Wie hoch ist jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“ gemessen an den neuen Kurseintritten des entsprechenden Jahres? b) Wie hoch ist jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“ gemessen am Teilnehmerbestand des entsprechenden Jahres? 26. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Jugendintegrationskurs unter dem Ziel-Sprachniveau B1 beendet haben und nicht aufgrund von Inaktivität aus dem Integrationskurs ausgeschieden sind (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? 27. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer im Jugendintegrationskurs bei erstmaliger Teilnahme unter dem Ziel-Sprachniveau B1 beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? 28. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer im Jugendintegrationskurs bei wiederholter Teilnahme (Ergebnis der jüngsten Testteilnahme im Wiederholerverfahren) unter dem Ziel-Sprachniveau B1 beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? 29. Wie wird in der Integrationskursgeschäftsstatistik des Jugendintegrationskurses ein Kursteilnehmer gezählt, der im Deutsch-Test für Zuwanderer bei erstmaliger Teilnahme das Sprachniveau A2, im Wiederholerverfahren jedoch das Ziel-Sprachniveau B1 erreicht? a) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik mit dem Sprachniveau A2 geführt? b) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik mit dem Sprachniveau B1 geführt? c) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik sowohl mit dem Sprachniveau A2 als auch mit dem Sprachniveau B1 geführt? 30. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Jugendintegrationskurs die neu eingeführte „alternative Berechnungsmethode der DTZ- Kennzahlen“ auf das „B1 Prüfungsergebnis“ (B1-Bestehensquote) ausgewirkt, indem jede teilnehmende Person am DTZ nur noch einfach erfasst wird, gleichgültig wie oft sie am Test teilgenommen hat (siehe https://www.bam f.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Integrationskurszahlen/Bundeswei t/2019-integrationskursgeschaeftsstatistik-gesamt_bund.pdf;jsessionid=63 9B609F93806495B222A98CC7562DE6.internet282?__blob=publicationF ile&v=3, Seite 22)? 31. Sollte nach Kenntnis der Bundesregierung im Jugendintegrationskurs durch den Wechsel auf die „alternative Berechnungsmethode“ (s. Frage 9) in der Integrationsgeschäftsstatistik hinsichtlich des DTZ eine höhere (Bestehens-)Quote im B1-Prüfungsergebnis erreicht werden? 32. Wie hoch würde nach Kenntnis der Bundesregierung im Jugendintegrationskurs in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in der Integrationsgeschäftsstatistik jeweils die (Bestehens-)Quote im B1- Prüfungsergebnis ausfallen, würde die bisherige Berechnungsmethode (testbezogene Sichtweise) statt die neue „alternative Berechnungsmethode“ (personenbezogene Sichtweise) verwendet werden (bitte die testbezogene sowie die personenbezogene Kennzahl für die Jahre 2010 bis 2020 jeweils ausweisen und den absoluten sowie relativen Unterschied angeben)? 33. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in den Eltern- und Frauenintegrationskurs neu eingetreten (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? 34. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) am Eltern- und Frauenintegrationskurs teilgenommen (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen und die Zahl der Kursteilnehmer ausweisen, bei denen im Jahresverlauf mindestens eine Kurs- oder Prüfungsteilnahme verzeichnet wurde)? 35. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Eltern- und Frauenintegrationskurs mit dem Ziel- Sprachniveau B1 (oder höher) beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? 36. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Eltern- und Frauenintegrationskurs aufgrund von Inaktivität („Kursaustritt aufgrund Inaktivität“) beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? a) Wie hoch ist jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“ gemessen an den neuen Kurseintritten des entsprechenden Jahres? b) Wie hoch ist jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“ gemessen am Teilnehmerbestand des entsprechenden Jahres? 37. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Eltern- und Frauenintegrationskurs unter dem Ziel- Sprachniveau B1 beendet haben und nicht aufgrund von Inaktivität aus dem Integrationskurs ausgeschieden sind (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? 38. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer im Eltern- und Frauenintegrationskurs bei erstmaliger Teilnahme unter dem Ziel-Sprachniveau B1 beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? 39. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer im Eltern- und Frauenintegrationskurs bei wiederholter Teilnahme (Ergebnis der jüngsten Testteilnahme im Wiederholerverfahren) unter dem Ziel-Sprachniveau B1 beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? 40. Wie wird in der Integrationskursgeschäftsstatistik des Eltern- und Frauenintegrationskurses ein Kursteilnehmer gezählt, der im Deutsch-Test für Zuwanderer bei erstmaliger Teilnahme das Sprachniveau A2, im Wiederholerverfahren jedoch das Ziel-Sprachniveau B1 erreicht? a) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik mit dem Sprachniveau A2 geführt? b) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik mit dem Sprachniveau B1 geführt? c) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik sowohl mit dem Sprachniveau A2 als auch mit dem Sprachniveau B1 geführt? 41. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Eltern- und Frauenintegrationskurs die neu eingeführte „alternative Berechnungsmethode der DTZ-Kennzahlen“ auf das „B1 Prüfungsergebnis“ (B1-Bestehensquote) ausgewirkt, indem jede teilnehmende Person am DTZ nur noch einfach erfasst wird, gleichgültig wie oft sie am Test teilgenommen hat (siehe https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Integrationskursza hlen/Bundesweit/2019-integrationskursgeschaeftsstatistik-gesamt_bund.pd f;jsessionid=639B609F93806495B222A98CC7562DE6.internet282?__blo b=publicationFile&v=3, Seite 22)? 42. Sollte nach Kenntnis der Bundesregierung im Eltern- und Frauenintegrationskurs durch den Wechsel auf die „alternative Berechnungsmethode“ (s. Frage 9) in der Integrationsgeschäftsstatistik hinsichtlich des DTZ eine höhere (Bestehens-)Quote im B1-Prüfungsergebnis erreicht werden? 43. Wie hoch würde nach Kenntnis der Bundesregierung im Eltern- und Frauenintegrationskurs in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in der Integrationsgeschäftsstatistik jeweils die (Bestehens-)Quote im B1-Prüfungsergebnis ausfallen, würde die bisherige Berechnungsmethode (testbezogene Sichtweise) statt die neue „alternative Berechnungsmethode“ (personenbezogene Sichtweise) verwendet werden (bitte die testbezogene sowie die personenbezogene Kennzahl für die Jahre 2010 bis 2020 jeweils ausweisen und den absoluten sowie relativen Unterschied angeben)? 44. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in den Zweitschriftlernkurs neu eingetreten (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? 45. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) am Zweitschriftlernkurs teilgenommen (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen und die Zahl der Kursteilnehmer ausweisen, bei denen im Jahresverlauf mindestens eine Kurs- oder Prüfungsteilnahme verzeichnet wurde)? 46. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Zweitschriftlernkurs mit dem Ziel-Sprachniveau B1 (oder höher) beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? 47. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Zweitschriftlernkurs aufgrund von Inaktivität („Kursaustritt aufgrund Inaktivität“) beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? a) Wie hoch ist jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“ gemessen an den neuen Kurseintritten des entsprechenden Jahres? b) Wie hoch ist jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“ gemessen am Teilnehmerbestand des entsprechenden Jahres? 48. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Zweitschriftlernkurs unter dem Ziel-Sprachniveau B1 beendet haben und nicht aufgrund von Inaktivität aus dem Integrationskurs ausgeschieden sind (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? 49. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer im Zweitschriftlernkurs bei erstmaliger Teilnahme unter dem Ziel-Sprachniveau B1 beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? 50. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer im Zweitschriftlernkurs bei wiederholter Teilnahme (Ergebnis der jüngsten Testteilnahme im Wiederholerverfahren) unter dem Ziel-Sprachniveau B1 beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? 51. Wie wird in der Integrationskursgeschäftsstatistik des Zweitschriftlernkurses ein Kursteilnehmer gezählt, der im Deutsch-Test für Zuwanderer bei erstmaliger Teilnahme das Sprachniveau A2, im Wiederholerverfahren jedoch das Ziel-Sprachniveau B1 erreicht? a) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik mit dem Sprachniveau A2 geführt? b) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik mit dem Sprachniveau B1 geführt? c) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik sowohl mit dem Sprachniveau A2 als auch mit dem Sprachniveau B1 geführt? 52. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zweitschriftlernkurs die neu eingeführte „alternative Berechnungsmethode der DTZ- Kennzahlen“ auf das „B1 Prüfungsergebnis“ (B1-Bestehensquote) ausgewirkt, indem jede teilnehmende Person am DTZ nur noch einfach erfasst wird, gleichgültig wie oft sie am Test teilgenommen hat (siehe https://www.bam f.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Integrationskurszahlen/Bundeswei t/2019-integrationskursgeschaeftsstatistik-gesamt_bund.pdf;jsessionid=63 9B609F93806495B222A98CC7562DE6.internet282?__blob=publicationF ile&v=3, Seite 22)? 53. Sollte nach Kenntnis der Bundesregierung im Zweitschriftlernkurs durch den Wechsel auf die „alternative Berechnungsmethode“ (s. Frage 9) in der Integrationsgeschäftsstatistik hinsichtlich des DTZ eine höhere (Bestehens-)Quote im B1-Prüfungsergebnis erreicht werden? 54. Wie hoch würde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zweitschriftlernkurs in den Jahren 2016 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in der Integrationsgeschäftsstatistik jeweils die (Bestehens-)Quote im B1- Prüfungsergebnis ausfallen, würde die bisherige Berechnungsmethode (testbezogene Sichtweise) statt die neue „alternative Berechnungsmethode“ (personenbezogene Sichtweise) verwendet werden (bitte die testbezogene sowie die personenbezogene Kennzahl für die Jahre 2016 bis 2020 jeweils ausweisen und den absoluten sowie relativen Unterschied angeben)? 55. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit Personen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen und einen Integrationskurs besuchen sollen bzw. wollen eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen? Wenn ja, wie viele Eingliederungsvereinbarungen, die den Besuch eines Integrationskurses zum Gegenstand haben, wurden in den Jahren 2010 bis 2020 jeweils geschlossen? 56. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und einen Integrationskurs besuchen sollen bzw. wollen eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen? Wenn ja, wie viele Eingliederungsvereinbarungen, die den Besuch eines Integrationskurses zum Gegenstand haben, wurden in den Jahren 2010 bis 2020 jeweils geschlossen? 57. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Integrationskursteilnehmer, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, sanktioniert, sollten sie ihren Integrationskurs ohne erkennbaren Grund abbrechen? Welche Sanktionsmöglichkeiten stehen dabei zur Verfügung? 58. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Integrationskursteilnehmer, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, sanktioniert, sollten sie ihren Integrationskurs ohne erkennbaren Grund abbrechen? Welche Sanktionsmöglichkeiten stehen dabei zur Verfügung? 59. Wie viele Sanktionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) gegenüber Integrationskursteilnehmern, die SGB-II-Leistungsbeziehende sind, ausgesprochen (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? 60. Wie viele Sanktionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) gegenüber Integrationskursteilnehmern, die Asylbewerberleistungsbeziehende sind, ausgesprochen (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? 61. Wie viele Sanktionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) gegenüber SGB-II- Leistungsbeziehenden ausgesprochen (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen und weiter nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8- Asylherkunftsländer, Westbalkanstaaten untergliedern)? Wie hoch war die Sanktionssumme insgesamt sowie in den einzelnen Jahren? 62. Wie viele Sanktionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) gegenüber Asylbewerberleistungsbeziehenden ausgesprochen (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? Wie hoch war die Sanktionssumme insgesamt sowie in den einzelnen Jahren? 63. Welche Gesamtkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) für die Integrationskurse (insgesamt) angefallen? 64. Welche Gesamtkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) für den Allgemeinen Integrationskurs angefallen? 65. Welche Gesamtkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) für den Alphabetisierungskurs angefallen? 66. Welche Gesamtkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) für den Jugendintegrationskurs angefallen? 67. Welche Gesamtkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) für den Eltern- und Frauenintegrationskurs angefallen? 68. Welche Gesamtkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) für den Zweitschriftlernkurs angefallen? Berlin, den 12. November 2020 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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