[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jörg Schneider,
Jürgen Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/24407 –
Inaktivität von Teilnehmern an Integrationskursen (Kursabbrüche)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Integrationskurs dient dem Erwerb ausreichender Sprachkenntnisse (§ 43
Aufenthaltsgesetz), die mit dem Sprachniveau B1 GER (§ 3
Integrationskursverordnung) festgelegt sind. Davon abweichend wurde im Kurskonzept des
Alphabetisierungskurses das Sprachniveau A2 GER festgelegt.
Nach Ansicht der Fragesteller wird das Ziel des Integrationskurses bzw.
Alphabetisierungskurses (Sprachniveau B1 bzw. A2) von immer weniger
Teilnehmern erreicht. Im Jahr 2015 lag der Anteil der Integrationskursteilnehmer,
die den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) nach erstmaliger Teilnahme nicht
mit dem Ziel-Sprachniveau B1 abgeschlossen haben bei 37,1 Prozent (40 461
von 108 918 Personen; vgl. Bundestagsdrucksache 19/23574, S. 7). Im Jahr
2019 waren es bereits 55,3 Prozent (95 038 von 171 769 Personen) (ebd.).
Diejenigen Teilnehmer, die den Deutsch-Test wiederholten (mindestens zwei
Teilnahmen) und dabei das Ziel-Sprachniveau B1 erneut nicht erreichten, lag
im Jahr 2015 bei 44,4 Prozent (931 von 2 099 Personen; ebd., S. 14). Im Jahr
2019 waren es bereits 67,4 Prozent (30 984 von 45 951 Personen; ebd., S. 14).
Nach Ansicht der Fragesteller auffällig ist zudem die hohe Zahl der
Teilnehmer, die ihren Integrationskurs abbrechen. Das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) wertet in seinen statistischen Darstellungen eine Person
als „Kursaustritt aufgrund Inaktivität“, wenn länger als neun Monate keinerlei
Aktivität (Kurs- oder Prüfungsteilnahme) erfolgt ist (ebd., S. 19).
Im Allgemeinen Integrationskurs wurden nach Angaben der Bundesregierung
im Zeitraum von 2015 bis zum ersten Quartal 2020 insgesamt 875 312 neue
Kursteilnehmer sowie 311 062 Kursaustritte aufgrund von Inaktivität
verzeichnet (ebd., S. 52 und 55). Gleichzeitig haben 252 853 Teilnehmer den
abschließenden Deutsch-Test für Zuwanderer unter dem Ziel-Sprachniveau B1
abgeschlossen (ebd., S. 57 und 59).
Im Alphabetisierungskurs wurden im Zeitraum von 2015 bis zum ersten
Quartal 2020 insgesamt 241 513 neue Kursteilnehmer sowie 101 527 Kursaustritte
aufgrund von Inaktivität verzeichnet (ebd., S. 67 und 70). Gleichzeitig haben
55 939 Teilnehmer den abschließenden Deutsch-Test für Zuwanderer unter
dem Ziel-Sprachniveau A2 abgeschlossen (ebd., S. 72). Anzumerken ist, dass
im genannten Zeitraum deutlich mehr Teilnehmer den Alphabetisierungskurs
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25291
19. Wahlperiode 15.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 15. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
aufgrund von Inaktivität (101 527) als mit dem geforderten Ziel-Sprachniveau
A2 (oder höher) verlassen haben (78 898).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung verweist auf die regelmäßig aktualisierte
Integrationskursgeschäftsstatistik, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) auf seiner Website veröffentlicht (aktueller Stand: Erstes Quartal
2020,
https://www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Integrationskurszahlen/integr
ationskurszahlen-node.html). Aus Sicht der Bundesregierung enthält die
Integrationskursgeschäftsstatistik bereits umfangreiche und ausgesprochen
ausdifferenzierte Informationen zu Teilnehmenden, Kurs- und Abschlussarten. Die
Bundesregierung ist der Auffassung, dass mit der
Integrationskursgeschäftsstatistik bereits ein hohes Maß an Transparenz hergestellt ist. Sie hat gleichwohl
erst vor wenigen Wochen eine weit über die in der
Integrationskursgeschäftsstatistik veröffentlichten und verarbeiteten Informationen hinausgehende
Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 19/23574) beantwortet, obwohl dies nur
nach Durchführung von Sonderauswertungen erfolgen konnte. Mehrere
Mitarbeiter der zuständigen Fachabteilung des BAMF waren drei Wochen mit der
Vorbereitung der Auswertungen für die Beantwortung der Kleinen Anfrage
19/22708 beschäftigt.
Durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist das BAMF derzeit
besonders belastet, dies hat sich aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen seit
November 2020 noch gesteigert. Die zuständige Fachabteilung des BAMF
musste und muss kurzfristig wichtige Maßnahmen auf den Weg bringen, um
die Durchführung der Integrationskurse (gesetzlicher Auftrag des BAMF
gemäß § 43 Absatz 3 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 1 Satz 1
der Integrationskursverordnung) und weiterer Integrationsangebote weiterhin
zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere die Verlängerung der
pandemiebedingten Maßnahmen im Integrations- und Berufssprachkursbereich, die bis zum
31. Dezember 2020 befristet waren.
Außerdem muss das BAMF geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine
angemessene Vergütung für Honorarlehrkräfte in den Integrations- und
Berufssprachkursen, kurzfristig und gleichwohl dauerhaft umsetzen.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfordert einen verstärkten und
zielgerichteten Personaleinsatz. Das Abstellen von Beschäftigten für die Erstellung von
Sonderauswertungen allein für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen
Anfrage ist vor diesem Hintergrund nur begrenzt möglich.
Sonderauswertungen zeichnen sich durch hohe Komplexität und besonderen
zeitlichen Aufwand aus. Sie erfordern einen hohen Abstimmungs- und eigenen
Programmieraufwand. Zusätzlicher Aufwand entsteht dann noch für die
Qualitätssicherung der ermittelten Ergebnisse. Dies ist notwendig, weil diese
Ergebnisse nicht mit den üblichen statistischen Auswertungen zu den
Integrationskursen vergleichbar sind.
Unter Berücksichtigung der besonderen Belastung des BAMF in der aktuellen
Situation ist der Aufwand zur vollständigen Beantwortung der Kleinen Anfrage
– auch unter Berücksichtigung der gewährten Fristverlängerung – unzumutbar.
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass
das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit
steht (BVerfGE 147, 50, 147 f.).
1. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in den Allgemeinen
Integrationskurs neu eingetreten (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen)?
Die Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmenden in Allgemeinen
Integrationskursen in den Jahren 2010 bis 2019 sowie im ersten Halbjahr 2020
(konsolidierte Integrationskursgeschäftsstatistik) kann der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Anzahl
2010 60.191
2011 68.464
2012 70.821
2013 91.771
2014 113.879
2015 139.729
2016 249.667
2017 184.030
2018 138.704
2019 131.784
1. Halbjahr 2020 33.594
Insgesamt 1.282.634
Die Zahlen für das erste Halbjahr 2020 unterliegen dem Einfluss der Corona-
Pandemie und fallen daher vergleichsweise niedrig aus.
2. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) am Allgemeinen
Integrationskurs teilgenommen (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen und die Zahl der Kursteilnehmer ausweisen, bei denen im
Jahresverlauf mindestens eine Kurs- oder Prüfungsteilnahme verzeichnet
wurde)?
Die Antwort zu Frage 2 setzt eine Sonderauswertung voraus, deren Erstellung
mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Teilnahme an einem
Integrationskurs sich mindestens über mehrere Monate erstreckt, je nach
Kursart auch über mehr als ein Jahr, damit regelmäßig über verschiedene
Kalenderjahre. Ebenso kann die Prüfungsteilnahme in einem anderen Kalenderjahr als
der Kursbesuch erfolgen. Bei der gefragten Betrachtungsweise würde also eine
erhebliche Personenzahl in verschiedenen Kalenderjahren und damit mehrfach
gezählt. Die gefragte Auswertung brächte damit keinerlei validen
Erkenntnisgewinn.
3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010
bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Allgemeinen Integrationskurs mit dem Ziel-Sprachniveau
B1 (oder höher) beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren
getrennt ausweisen)?
Die Anzahl der Teilnehmenden am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)1) mit
Prüfungsergebnis B1 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
Sprachen“ (GER) nach Besuch des Allgemeinen Integrationskurses in den
Jahren 2010 bis 2019 sowie im ersten Halbjahr 2020 (konsolidierte
Integrationskursgeschäftsstatistik) kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Anzahl der
DTZ
Testteilnehmenden
davon
mit DTZ-Ergebnis B1
mit DTZ-
Ergebnis B1 %
2010 49.461 32.746 66,2 %
2011 46.162 31.239 67,7 %
2012 53.297 37.431 70,2 %
2013 59.612 42.744 71,7 %
2014 70.920 51.914 73,2 %
2015 86.902 63.125 72,6 %
2016 119.029 82.534 69,3 %
2017 192.594 118.623 61,6 %
2018 156.260 96.514 61,8 %
2019 130.233 82.138 63,1 %
1. Halbjahr
2020
36.888 21.830 59,2 %
Insgesamt 1.001.358 660.838 66,0 %
1) Seit dem 1. Juli 2009 werden Integrationskurse mit der Sprachprüfung „Deutsch-Test für
Zuwanderer“ (DTZ) abgeschlossen. Teilnehmende können im DTZ Sprachkenntnisse auf dem
Sprachniveau B1 oder A2 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (GER) in einer
einheitlichen Sprachprüfung nachweisen.
Die Zahlen für das erste Halbjahr 2020 unterliegen dem Einfluss der Corona-
Pandemie und fallen daher vergleichsweise niedrig aus.
4. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Allgemeinen Integrationskurs aufgrund von Inaktivität
(„Kursaustritt aufgrund Inaktivität“) beendet haben (bitte insgesamt
sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
Die Antwort zu Frage 4 setzt eine Sonderauswertung voraus, deren Erstellung
mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass die statistische
Kennzahl „Kursaustritt aufgrund Inaktivität“ keinesfalls mit einem Kursabbruch oder
einer erfolglosen Teilnahme gleichgesetzt werden kann. Es ist zum einen
möglich, dass der Kurs lediglich über einen längeren Zeitraum unterbrochen wird
(z. B. aufgrund einer Schwangerschaft/Geburt/Elternzeit oder Krankheit,
Arbeitsaufnahme, Umzug), zum anderen werden beispielsweise auch diejenigen
Personen nach neun Monaten als „inaktiv“ gewertet, die am Sprachkurs und am
DTZ erfolgreich teilgenommen haben, aber lediglich den Test „Leben in
Deutschland“ nicht absolviert haben.
a) Wie hoch war jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund
Inaktivität“ gemessen an den neuen Kurseintritten des entsprechenden Jahres?
Die Verrechnung der Anzahl der Kursaustritte mit der Anzahl der Kurseintritte
darf aus methodischen Gründen nicht vorgenommen werden. Beide Daten
stehen in keinem chronologisch-korrelativen Verhältnis zueinander. Die jeweils zu
berücksichtigenden Ereignisse Kurseintritt und Kursaustritt können daher in
unterschiedlichen Jahren stattfinden.
b) Wie hoch war jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund
Inaktivität“ gemessen am Teilnehmerbestand des entsprechenden Jahres?
Die Verrechnung der Anzahl der Kursaustritte mit der Anzahl der aktiven
Kursteilnehmenden darf aus methodischen Gründen nicht vorgenommen werden.
Bei der Anzahl der Kursaustritte handelt es sich um eine statistische
Flussgröße, die einen Zeitraum abbildet. Bei der Anzahl der aktiven Kursteilnehmenden
handelt es sich hingegen um eine Bestandsgröße zu einem einzelnen Stichtag.
5. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Allgemeinen Integrationskurs unter dem Ziel-
Sprachniveau B1 beendet haben und nicht aufgrund von Inaktivität aus
dem Integrationskurs ausgeschieden sind (bitte insgesamt sowie nach
Jahren getrennt ausweisen)?
Die Zahl der Personen, die den Allgemeinen Integrationskurs unter dem
Sprachniveau B1 GER beendet haben, wurde für die Jahre 2015 bis 2020
bereits in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/23574 erfragt und
beantwortet. Eine weitergehende Beantwortung setzt eine Sonderauswertung
voraus, deren Erstellung mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
6. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) im Allgemeinen
Integrationskurs bei erstmaliger Teilnahme unter dem Ziel-Sprachniveau
B1 beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen)?
Die Zahl der Personen, die den Allgemeinen Integrationskurs bei erstmaliger
Teilnahme am DTZ unter dem Sprachniveau B1 GER beendet haben, wurde für
die Jahre 2015 bis 2020 bereits in der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/23574 erfragt und beantwortet. Eine weitergehende Beantwortung
setzt eine Sonderauswertung voraus, deren Erstellung mit einem unzumutbaren
Aufwand verbunden wäre. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen.
7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer im Allgemeinen
Integrationskurs bei wiederholter Teilnahme (Ergebnis der jüngsten
Testteilnahme im Wiederholerverfahren) unter dem Ziel-Sprachniveau B1 beendet
haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
Die Zahl der Personen, die den DTZ im Allgemeinen Integrationskurs bei
wiederholter Teilnahme (Ergebnis der jüngsten Testteilnahme im
Wiederholerverfahren) unter dem Sprachniveau B1 GER beendet haben, wurde für die Jahre
2015 bis 2020 bereits in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/23574 erfragt und beantwortet. Eine weitergehende Beantwortung setzt eine
Sonderauswertung voraus, deren Erstellung mit einem unzumutbaren Aufwand
verbunden wäre. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
8. Wie wird in der Integrationskursgeschäftsstatistik des Allgemeinen
Integrationskurses ein Kursteilnehmer gezählt, der im Deutsch-Test für
Zuwanderer bei erstmaliger Teilnahme das Sprachniveau A2, im
Wiederholerverfahren jedoch das Ziel-Sprachniveau B1 erreicht?
a) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik mit
dem Sprachniveau A2 geführt?
b) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik mit
dem Sprachniveau B1 geführt?
c) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik
sowohl mit dem Sprachniveau A2 als auch mit dem Sprachniveau B1
geführt?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Die Ermittlung des maßgeblichen DTZ-Testergebnisses in der
Integrationskursgeschäftsstatistik erfolgt für alle Kursarten nach einheitlichen Regeln. Daher
werden die Fragen 8, 29, 40 und 51 gemeinsam beantwortet.
Für die Integrationskursteilnehmenden wird das jeweils höchste erreichte DTZ-
Sprachniveau angegeben, unabhängig ob dies im Erst- oder im
Wiederholerverfahren erreicht wurde. Insofern wird der Kursteilnehmende nur einmal in der
Integrationskursgeschäftsstatistik geführt.
In dem in den Fragen 8, 29, 40 und 51 dargestellten Beispiel wird die Person
daher mit dem Sprachniveau B1 GER in der Integrationskursgeschäftsstatistik
berücksichtigt.
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Allgemeinen
Integrationskurs die neu eingeführte „alternative Berechnungsmethode der
DTZ-Kennzahlen“ auf das „B1 Prüfungsergebnis“ (B1-Bestehensquote)
ausgewirkt, indem jede teilnehmende Person am DTZ nur noch einfach
erfasst wird, gleichgültig wie oft sie am Test teilgenommen hat (siehe
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Integrationskurs
zahlen/Bundesweit/2019-integrationskursgeschaeftsstatistik-gesamt_bun
d.pdf;jsessionid=639B609F93806495B222A98CC7562DE6.internet282
?__blob=publicationFile&v=3, Seite 22)?
Die Ermittlung des maßgeblichen DTZ-Testergebnisses in der
Integrationskursgeschäftsstatistik erfolgt für alle Kursarten nach einheitlichen Regeln. Daher
werden die Fragen 9, 10, 19, 20, 30, 31, 41, 42, 52 und 53 gemeinsam
beantwortet.
Die in der Anlage zur Integrationskursgeschäftsstatistik beschriebene
Berechnungsänderung der Ergebnisse des Sprachtests (DTZ) erfolgte ausschließlich
auf Grund der statistisch-methodischen Erfordernis zur Vereinheitlichung der
Integrationskursgeschäftsstatistik hin zu einer ausschließlich
personenbezogenen Statistik.
Die frühere Berechnungsmethode berücksichtigte jede Testteilnahme
individuell. Der statistische Merkmalsträger war bei dieser Variante der einzelne Test,
nicht die Person, die den Test absolvierte. Daher handelte es sich bei der
früheren Berechnung um eine Fallstatistik, bei der Personen, die mehrfach am DTZ-
Test teilnahmen, mehrfach gezählt wurden.
Die übrigen Kennzahlen der Integrationskursgeschäftsstatistik, wie die Anzahl
der ausgestellten Teilnahmeberechtigungen, die Anzahl der neuen
Kursteilnehmenden und die Anzahl der Integrationsaustritte sind hingegen
personenbezogen. Der statistische Merkmalsträger ist hierbei das Individuum. Eine
Doppelzählung ist ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden beispielsweise
Angaben zu Kurswiederholern bei diesen Kennzahlen nur nachrichtlich angegeben.
Ein direkter Vergleich von Fall- und Personenstatistiken ist auf Grund der
jeweils unterschiedlichen Erhebungsmethode nicht möglich. Um jedoch die
Vergleichbarkeit aller Kennzahlen der Integrationskursgeschäftsstatistik zu
gewährleisten, wurde beginnend mit dem Jahr 2018 die neue
Berechnungsmethode eingeführt.
Die Auswirkungen auf die Quote des B1-Ergebnisses wurden dabei nicht
untersucht. Da die frühere Berechnungsmethode durch die Neue ersetzt wurde, ist
eine nachträgliche Anwendung dieser Regeln nicht möglich.
Davon abgesehen sind die beiden Berechnungsmethoden nicht vergleichbar, da
in der früheren Methode der Zeitpunkt des DTZ-Tests als chronologisches
Merkmal diente, in der neuen Berechnung jedoch der Zeitpunkt des
Kursaustritts.
10. Sollte nach Kenntnis der Bundesregierung im Allgemeinen
Integrationskurs durch den Wechsel auf die „alternative Berechnungsmethode“ (s.
Frage 9) in der Integrationsgeschäftsstatistik hinsichtlich des DTZ eine
höhere (Bestehens-)Quote im B1-Prüfungsergebnis erreicht werden?
Durch den Wechsel auf die personenbezogene Berechnungsmethode
hinsichtlich des DTZ-Ergebnisses sollte keine höhere Quote des B1-Ergebnisses
erreicht werden. Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
11. Wie hoch würde nach Kenntnis der Bundesregierung im Allgemeinen
Integrationskurs in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in
der Integrationsgeschäftsstatistik jeweils die (Bestehens-)Quote im B1-
Prüfungsergebnis ausfallen, würde die bisherige Berechnungsmethode
(testbezogene Sichtweise) statt die neue „alternative
Berechnungsmethode“ (personenbezogene Sichtweise, s. Frage 9) verwendet werden (bitte
die testbezogene sowie die personenbezogene Kennzahl für die Jahre
2010 bis 2020 jeweils ausweisen und den absoluten sowie relativen
Unterschied angeben)?
Die Antwort zu Frage 11 setzt eine Sonderauswertung voraus, deren Erstellung
mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
12. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in den
Alphabetisierungskurs neu eingetreten (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen)?
Die Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmenden in
Alphabetisierungskursen in den Jahren 2010 bis 2019 sowie im ersten Halbjahr 2020 (konsolidierte
Integrationskursgeschäftsstatistik) kann der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Anzahl
2010 12.093
2011 11.678
2012 9.592
2013 10.928
2014 13.154
Anzahl
2015 22.089
2016 62.688
2017 76.889
2018 44.960
2019 28.875
1. Halbjahr 2020 6.334
Insgesamt 299.280
Die Zahlen für das erste Halbjahr 2020 unterliegen dem Einfluss der Corona-
Pandemie und fallen daher vergleichsweise niedrig aus.
13. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) am
Alphabetisierungskurs teilgenommen (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen und die Zahl der Kursteilnehmer ausweisen, bei denen im
Jahresverlauf mindestens eine Kurs- oder Prüfungsteilnahme verzeichnet wurde)?
Die Antwort auf die Frage setzt eine Sonderauswertung voraus, deren
Erstellung mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
14. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010
bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Alphabetisierungskurs mit dem Ziel-Sprachniveau A2
(oder höher) beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen)?
Die Anzahl der Teilnehmenden am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)1) mit
Prüfungsergebnis B1 GER oder A2 GER nach Besuch des
Alphabetisierungskurses in den Jahren 2010 bis 2019 sowie im ersten Halbjahr 2020
(konsolidierte Integrationskursgeschäftsstatistik) kann der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Anzahl der
DTZ
Testteilnehmenden
davon
mit DTZ-Ergebnis
B1 oder A2
mit DTZ-
Ergebnis B1 oder
A2 %
2010 4.532 2.956 65,2 %
2011 5.099 3.446 67,6 %
2012 6.174 4.024 65,2 %
2013 5.840 3.746 64,1 %
2014 5.878 3.729 63,4 %
2015 6.301 4.029 63,9 %
2016 8.898 5.962 67,0 %
2017 21.215 14.314 67,5 %
2018 44.056 26.127 59,3 %
2019 45.387 23.926 52,7 %
1. Halbjahr
2020
12.093 5.954 49,2 %
Insgesamt 165.473 98.213 59,4 %
1) Seit dem 1. Juli 2009 werden Integrationskurse mit der Sprachprüfung „Deutsch-Test für
Zuwanderer“ (DTZ) abgeschlossen. Teilnehmende können im DTZ Sprachkenntnisse auf dem
Sprachniveau B1 oder A2 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (GER) in einer
einheitlichen Sprachprüfung nachweisen.
Die Zahlen für das erste Halbjahr 2020 unterliegen dem Einfluss der Corona-
Pandemie und fallen daher vergleichsweise niedrig aus.
15. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Alphabetisierungskurs aufgrund von Inaktivität
(„Kursaustritt aufgrund Inaktivität“) beendet haben (bitte insgesamt
sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
Die Antwort zu Frage 15 setzt eine Sonderauswertung voraus, deren Erstellung
mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
a) Wie hoch ist jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“
gemessen an den neuen Kurseintritten des entsprechenden Jahres?
Die Verrechnung der Anzahl der Kursaustritte mit der Anzahl der Kurseintritte
darf aus methodischen Gründen nicht vorgenommen werden. Beide Daten
stehen in keinem chronologisch-korrelativen Verhältnis zueinander. Die jeweils zu
berücksichtigenden Ereignisse Kurseintritt und Kursaustritt können daher in
unterschiedlichen Jahren stattfinden.
b) Wie hoch ist jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“
gemessen am Teilnehmerbestand des entsprechenden Jahres?
Die Verrechnung der Anzahl der Kursaustritte mit der Anzahl der aktiven
Kursteilnehmenden darf aus methodischen Gründen nicht vorgenommen werden.
Bei der Anzahl der Kursaustritte handelt es sich um eine statistische
Flussgröße, die einen Zeitraum abbildet. Bei der Anzahl der aktiven Kursteilnehmenden
handelt es sich hingegen um eine Bestandsgröße zu einem einzelnen Stichtag.
16. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Alphabetisierungskurs unter dem Ziel-Sprachniveau
A2 beendet haben und nicht aufgrund von Inaktivität aus dem
Integrationskurs ausgeschieden sind (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen)?
Die Zahl der Personen, die den Alphabetisierungskurs unter dem Sprachniveau
A2 GER beendet haben, wurde für die Jahre 2015 bis 2020 bereits in der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/23574 erfragt und beantwortet.
Eine weitergehende Beantwortung setzt eine Sonderauswertung voraus, deren
Erstellung mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
17. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer im
Alphabetisierungskurs bei erstmaliger Teilnahme unter dem Ziel-Sprachniveau A2 beendet
haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
Die Zahl der Personen, die den Alphabetisierungskurs bei erstmaliger
Teilnahme am DTZ unter dem Sprachniveau A2 GER beendet haben, wurde für die
Jahre 2015 bis 2020 bereits in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/23574 erfragt und beantwortet.
Eine weitergehende Beantwortung setzt eine Sonderauswertung voraus, deren
Erstellung mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
18. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) im
Alphabetisierungskurs bei wiederholter Teilnahme (Ergebnis der jüngsten
Testteilnahme im Wiederholerverfahren) unter dem Ziel-Sprachniveau A2 beendet
haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
Die Zahl der Personen, die den DTZ im Alphabetisierungskurs bei wiederholter
Teilnahme (Ergebnis der jüngsten Testteilnahme im Wiederholerverfahren)
unter dem Sprachniveau B1 GER beendet haben, wurde für die Jahre 2015 bis
2020 bereits in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/23574
erfragt und beantwortet. Eine weitergehende Beantwortung setzt eine
Sonderauswertung voraus, deren Erstellung mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden
wäre. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
19. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im
Alphabetisierungskurs die neu eingeführte „alternative Berechnungsmethode der DTZ-
Kennzahlen“ auf das „A2 Prüfungsergebnis“ (A2-Bestehensquote)
ausgewirkt, indem jede teilnehmende Person am DTZ nur noch einfach
erfasst wird, gleichgültig wie oft sie am Test teilgenommen hat (siehe
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Integrationskurs
zahlen/Bundesweit/2019-integrationskursgeschaeftsstatistik-gesamt_bun
d.pdf;jsessionid=639B609F93806495B222A98CC7562DE6.internet282
?__blob=publicationFile&v=3, Seite 22)?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
20. Sollte nach Kenntnis der Bundesregierung im Alphabetisierungskurs
durch den Wechsel auf die „alternative Berechnungsmethode“ in der
Integrationsgeschäftsstatistik (s. Frage 9) hinsichtlich des DTZ eine höhere
(Bestehens-)Quote im A2-Prüfungsergebnis erreicht werden?
Auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 wird verwiesen.
21. Wie hoch würde nach Kenntnis der Bundesregierung im
Alphabetisierungskurs in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in der
Integrationsgeschäftsstatistik jeweils die (Bestehens-)Quote im A2-
Prüfungsergebnis ausfallen, würde die bisherige Berechnungsmethode
(testbezogene Sichtweise) statt die neue „alternative
Berechnungsmethode“ (personenbezogene Sichtweise) verwendet werden (bitte die
testbezogene sowie die personenbezogene Kennzahl für die Jahre 2010 bis
2020 jeweils ausweisen und den absoluten sowie relativen Unterschied
angeben)?
Die Antwort auf die Frage setzt eine Sonderauswertung voraus, deren
Erstellung mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
22. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in den
Jugendintegrationskurs neu eingetreten (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen)?
Die Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmenden in
Jugendintegrationskursen in den Jahren 2010 bis 2019 sowie im ersten Halbjahr 2020 (konsolidierte
Integrationskursgeschäftsstatistik) kann der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Anzahl
2010 1.551
2011 1.973
2012 2.314
2013 3.506
2014 5.292
2015 7.470
2016 15.477
2017 9.007
2018 4.996
2019 4.032
1. Halbjahr 2020 772
Insgesamt 56.390
Die Zahlen für das erste Halbjahr 2020 unterliegen dem Einfluss der Corona-
Pandemie und fallen daher vergleichsweise niedrig aus.
23. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) am
Jugendintegrationskurs teilgenommen (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen und die Zahl der Kursteilnehmer ausweisen, bei denen im
Jahresverlauf mindestens eine Kurs- oder Prüfungsteilnahme verzeichnet wurde)?
Die Antwort zu Frage 23 setzt eine Sonderauswertung voraus, deren Erstellung
mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
24. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010
bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Jugendintegrationskurs mit dem Ziel-Sprachniveau B1
(oder höher) beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen)?
Die Anzahl der Teilnehmenden am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)1) mit
Prüfungsergebnis B1 GER nach Besuch des Jugendintegrationskurses in den
Jahren 2010 bis 2019 sowie im ersten Halbjahr 2020 (konsolidierte
Integrationskursgeschäftsstatistik) kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Anzahl der
DTZ
Testteilnehmenden
davon
mit DTZ-Ergebnis B1
mit DTZ-
Ergebnis B1 %
2010 856 676 79,0 %
2011 998 807 80,9 %
2012 1.426 1.197 83,9 %
2013 1.801 1.522 84,5 %
Anzahl der
DTZ
Testteilnehmenden
davon
mit DTZ-Ergebnis B1
mit DTZ-
Ergebnis B1 %
2014 2.612 2.179 83,4 %
2015 3.800 3.178 83,6 %
2016 6.003 4.858 80,9 %
2017 11.503 8.239 71,6 %
2018 8.303 5.445 65,6 %
2019 5.228 3.377 64,6 %
1. Halbjahr
2020
1.432 909 63,5 %
Insgesamt 43.962 32.387 73,7 %
1) Seit dem 1. Juli 2009 werden Integrationskurse mit der Sprachprüfung „Deutsch-Test für
Zuwanderer“ (DTZ) abgeschlossen. Teilnehmende können im DTZ Sprachkenntnisse auf dem
Sprachniveau B1 oder A2 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (GER) in einer
einheitlichen Sprachprüfung nachweisen.
Die Zahlen für das erste Halbjahr 2020 unterliegen dem Einfluss der Corona-
Pandemie und fallen daher vergleichsweise niedrig aus.
25. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Jugendintegrationskurs aufgrund von Inaktivität
(„Kursaustritt aufgrund Inaktivität“) beendet haben (bitte insgesamt
sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
Die Antwort zu Frage 25 setzt eine Sonderauswertung voraus, deren Erstellung
mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
a) Wie hoch ist jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“
gemessen an den neuen Kurseintritten des entsprechenden Jahres?
Die Verrechnung der Anzahl der Kursaustritte mit der Anzahl der Kurseintritte
darf aus methodischen Gründen nicht vorgenommen werden. Beide Daten
stehen in keinem chronologisch-korrelativen Verhältnis zueinander. Die jeweils zu
berücksichtigenden Ereignisse Kurseintritt und Kursaustritt können daher in
unterschiedlichen Jahren stattfinden.
b) Wie hoch ist jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“
gemessen am Teilnehmerbestand des entsprechenden Jahres?
Die Verrechnung der Anzahl der Kursaustritte mit der Anzahl der aktiven
Kursteilnehmenden darf aus methodischen Gründen nicht vorgenommen werden.
Bei der Anzahl der Kursaustritte handelt es sich um eine statistische
Flussgröße, die einen Zeitraum abbildet. Bei der Anzahl der aktiven Kursteilnehmenden
handelt es sich hingegen um eine Bestandsgröße zu einem einzelnen Stichtag.
26. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Jugendintegrationskurs unter dem Ziel-Sprachniveau
B1 beendet haben und nicht aufgrund von Inaktivität aus dem
Integrationskurs ausgeschieden sind (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen)?
Die Zahl der Personen, die den Jugendintegrationskurs unter dem Sprachniveau
B1 GER beendet haben, wurde für die Jahre 2015 bis 2020 bereits in der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/23574 erfragt und beantwortet. Eine
weitergehende Beantwortung setzt eine Sonderauswertung voraus, deren
Erstellung mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
27. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer im
Jugendintegrationskurs bei erstmaliger Teilnahme unter dem Ziel-Sprachniveau B1 beendet
haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
Die Zahl der Personen, die den Jugendintegrationskurs bei erstmaliger
Teilnahme am DTZ unter dem Sprachniveau B1 GER beendet haben, wurde für die
Jahre 2015 bis 2020 bereits in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/23574 erfragt und beantwortet. Eine weitergehende Beantwortung setzt eine
Sonderauswertung voraus, deren Erstellung mit einem unzumutbaren Aufwand
verbunden wäre. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
28. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer im
Jugendintegrationskurs bei wiederholter Teilnahme (Ergebnis der jüngsten Testteilnahme im
Wiederholerverfahren) unter dem Ziel-Sprachniveau B1 beendet haben
(bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
Die Zahl der Personen, die den DTZ im Jugendintegrationskurs bei
wiederholter Teilnahme (Ergebnis der jüngsten Testteilnahme im Wiederholerverfahren)
unter dem Sprachniveau B1 GER beendet haben, wurde für die Jahre 2015 bis
2020 bereits in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/23574
erfragt und beantwortet. Eine weitergehende Beantwortung setzt eine
Sonderauswertung voraus, deren Erstellung mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden
wäre. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
29. Wie wird in der Integrationskursgeschäftsstatistik des
Jugendintegrationskurses ein Kursteilnehmer gezählt, der im Deutsch-Test für
Zuwanderer bei erstmaliger Teilnahme das Sprachniveau A2, im
Wiederholerverfahren jedoch das Ziel-Sprachniveau B1 erreicht?
a) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik mit
dem Sprachniveau A2 geführt?
b) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik mit
dem Sprachniveau B1 geführt?
c) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik
sowohl mit dem Sprachniveau A2 als auch mit dem Sprachniveau B1
geführt?
Die Fragen 29 bis 29c werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
30. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jugendintegrationskurs die neu eingeführte „alternative Berechnungsmethode der DTZ-
Kennzahlen“ auf das „B1 Prüfungsergebnis“ (B1-Bestehensquote)
ausgewirkt, indem jede teilnehmende Person am DTZ nur noch einfach erfasst
wird, gleichgültig wie oft sie am Test teilgenommen hat (siehe
https://w
ww.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Integrationskurszahlen/B
undesweit/2019-integrationskursgeschaeftsstatistik-gesamt_bund.pdf;jses
sionid=639B609F93806495B222A98CC7562DE6.internet282?__blob=p
ublicationFile&v=3, Seite 22)?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
31. Sollte nach Kenntnis der Bundesregierung im Jugendintegrationskurs
durch den Wechsel auf die „alternative Berechnungsmethode“ (s. Frage
9) in der Integrationsgeschäftsstatistik hinsichtlich des DTZ eine höhere
(Bestehens-)Quote im B1-Prüfungsergebnis erreicht werden?
Auf die Antworten zu den Fragen 9 und 10 wird verwiesen.
32. Wie hoch würde nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jugendintegrationskurs in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in der
Integrationsgeschäftsstatistik jeweils die (Bestehens-)Quote im B1-
Prüfungsergebnis ausfallen, würde die bisherige Berechnungsmethode
(testbezogene Sichtweise) statt die neue „alternative
Berechnungsmethode“ (personenbezogene Sichtweise) verwendet werden (bitte die
testbezogene sowie die personenbezogene Kennzahl für die Jahre 2010 bis
2020 jeweils ausweisen und den absoluten sowie relativen Unterschied
angeben)?
Die Antwort zu Frage 32 setzt eine Sonderauswertung voraus, deren Erstellung
mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
33. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in den Eltern- und
Frauenintegrationskurs neu eingetreten (bitte insgesamt sowie nach Jahren
getrennt ausweisen)?
Die Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmenden in Eltern-
beziehungsweise Frauenintegrationskursen in den Jahren 2010 bis 2019 sowie im ersten
Halbjahr 2020 (konsolidierte Integrationskursgeschäftsstatistik) kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Anzahl
2010 12.151
2011 12.859
2012 9.954
2013 9.681
2014 8.561
2015 8.422
2016 8.643
2017 8.011
2018 6.701
Anzahl
2019 6.313
1. Halbjahr 2020 1.578
Insgesamt 92.874
Die Zahlen für das erste Halbjahr 2020 unterliegen dem Einfluss der Corona-
Pandemie und fallen daher vergleichsweise niedrig aus.
34. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) am Eltern- und
Frauenintegrationskurs teilgenommen (bitte insgesamt sowie nach Jahren
getrennt ausweisen und die Zahl der Kursteilnehmer ausweisen, bei denen
im Jahresverlauf mindestens eine Kurs- oder Prüfungsteilnahme
verzeichnet wurde)?
Die Antwort zu Frage 34 setzt eine Sonderauswertung voraus, deren Erstellung
mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
35. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010
bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Eltern- und Frauenintegrationskurs mit dem Ziel-
Sprachniveau B1 (oder höher) beendet haben (bitte insgesamt sowie nach
Jahren getrennt ausweisen)?
Die Anzahl der Teilnehmenden am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)1) mit
Prüfungsergebnis B1 GER nach Besuch des Eltern- beziehungsweise
Frauenintegrationskurses in den Jahren 2010 bis 2019 sowie im ersten Halbjahr 2020
(konsolidierte Integrationskursgeschäftsstatistik) kann der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden.
Anzahl der
DTZ
Testteilnehmenden
davon
mit DTZ-Ergebnis
B1
mit DTZ-
Ergebnis B1 %
2010 8.088 5.134 63,5 %
2011 8.126 5.239 64,5 %
2012 9.495 6.302 66,4 %
2013 8.555 5.662 66,2 %
2014 8.165 5.413 66,3 %
2015 7.155 4.673 65,3 %
2016 7.013 4.387 62,6 %
2017 7.167 4.240 59,2 %
2018 7.184 4.165 58,0 %
2019 6.883 4.050 58,8 %
1. Halbjahr
2020
2.265 1.201 53,0 %
Insgesamt 80.096 50.466 63,0 %
1) Seit dem 1. Juli 2009 werden Integrationskurse mit der Sprachprüfung „Deutsch-Test für
Zuwanderer“ (DTZ) abgeschlossen. Teilnehmende können im DTZ Sprachkenntnisse auf dem
Sprachniveau B1 oder A2 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (GER) in einer
einheitlichen Sprachprüfung nachweisen.
Die Zahlen für das erste Halbjahr 2020 unterliegen dem Einfluss der Corona-
Pandemie und fallen daher vergleichsweise niedrig aus.
36. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Eltern- und Frauenintegrationskurs aufgrund von
Inaktivität („Kursaustritt aufgrund Inaktivität“) beendet haben (bitte
insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
Die Antwort zu Frage 36 setzt eine Sonderauswertung voraus, deren Erstellung
mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
a) Wie hoch ist jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“
gemessen an den neuen Kurseintritten des entsprechenden Jahres?
Die Verrechnung der Anzahl der Kursaustritte mit der Anzahl der Kurseintritte
darf aus methodischen Gründen nicht vorgenommen werden.
Beide Daten stehen in keinem chronologisch-korrelativen Verhältnis
zueinander. Die jeweils zu berücksichtigenden Ereignisse Kurseintritt und Kursaustritt
können daher in unterschiedlichen Jahren stattfinden.
b) Wie hoch ist jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“
gemessen am Teilnehmerbestand des entsprechenden Jahres?
Die Verrechnung der Anzahl der Kursaustritte mit der Anzahl der aktiven
Kursteilnehmenden darf aus methodischen Gründen nicht vorgenommen werden.
Bei der Anzahl der Kursaustritte handelt es sich um eine statistische
Flussgröße, die einen Zeitraum abbildet. Bei der Anzahl der aktiven Kursteilnehmenden
handelt es sich hingegen um eine Bestandsgröße zu einem einzelnen Stichtag.
37. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Eltern- und Frauenintegrationskurs unter dem Ziel-
Sprachniveau B1 beendet haben und nicht aufgrund von Inaktivität aus
dem Integrationskurs ausgeschieden sind (bitte insgesamt sowie nach
Jahren getrennt ausweisen)?
Die Zahl der Personen, die den Eltern- beziehungsweise Frauenintegrationskurs
unter dem Sprachniveau B1 GER beendet haben, wurde für die Jahre 2015 bis
2020 bereits in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/23574
erfragt und beantwortet. Eine weitergehende Beantwortung setzt eine
Sonderauswertung voraus, deren Erstellung mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden
wäre. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
38. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer im Eltern- und
Frauenintegrationskurs bei erstmaliger Teilnahme unter dem Ziel-Sprachniveau
B1 beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen)?
Die Zahl der Personen, die den Eltern- beziehungsweise Frauenintegrationskurs
bei erstmaliger Teilnahme am DTZ unter dem Sprachniveau B1 GER beendet
haben, wurde für die Jahre 2015 bis 2020 bereits in der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/23574 erfragt und beantwortet. Eine weitergehende
Beantwortung setzt eine Sonderauswertung voraus, deren Erstellung mit einem
unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
39. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer im Eltern- und
Frauenintegrationskurs bei wiederholter Teilnahme (Ergebnis der jüngsten
Testteilnahme im Wiederholerverfahren) unter dem Ziel-Sprachniveau B1
beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
Die Zahl der Personen, die den DTZ im Eltern- beziehungsweise
Frauenintegrationskurs bei wiederholter Teilnahme (Ergebnis der jüngsten Testteilnahme
im Wiederholerverfahren) unter dem Sprachniveau B1 GER beendet haben,
wurde für die Jahre 2015 bis 2020 bereits in der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/23574 erfragt und beantwortet. Eine weitergehende
Beantwortung setzt eine Sonderauswertung voraus, deren Erstellung mit einem
unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
40. Wie wird in der Integrationskursgeschäftsstatistik des Eltern- und
Frauenintegrationskurses ein Kursteilnehmer gezählt, der im Deutsch-Test für
Zuwanderer bei erstmaliger Teilnahme das Sprachniveau A2, im
Wiederholerverfahren jedoch das Ziel-Sprachniveau B1 erreicht?
a) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik mit
dem Sprachniveau A2 geführt?
b) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik mit
dem Sprachniveau B1 geführt?
c) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik
sowohl mit dem Sprachniveau A2 als auch mit dem Sprachniveau B1
geführt?
Die Fragen 40 bis 40c werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
41. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Eltern- und
Frauenintegrationskurs die neu eingeführte „alternative Berechnungsmethode
der DTZ-Kennzahlen“ auf das „B1 Prüfungsergebnis“ (B1-
Bestehensquote) ausgewirkt, indem jede teilnehmende Person am DTZ nur noch
einfach erfasst wird, gleichgültig wie oft sie am Test teilgenommen hat
(siehe
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Integratio
nskurszahlen/Bundesweit/2019-integrationskursgeschaeftsstatistik-gesa
mt_bund.pdf;jsessionid=639B609F93806495B222A98CC7562DE6.inter
net282?__blob=publicationFile&v=3, Seite 22)?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
42. Sollte nach Kenntnis der Bundesregierung im Eltern- und
Frauenintegrationskurs durch den Wechsel auf die „alternative Berechnungsmethode“
(s. Frage 9) in der Integrationsgeschäftsstatistik hinsichtlich des DTZ
eine höhere (Bestehens-)Quote im B1-Prüfungsergebnis erreicht werden?
Auf die Antworten zu den Fragen 9 und 10 wird verwiesen.
43. Wie hoch würde nach Kenntnis der Bundesregierung im Eltern- und
Frauenintegrationskurs in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer
Stand) in der Integrationsgeschäftsstatistik jeweils die (Bestehens-)Quote
im B1-Prüfungsergebnis ausfallen, würde die bisherige
Berechnungsmethode (testbezogene Sichtweise) statt die neue „alternative
Berechnungsmethode“ (personenbezogene Sichtweise) verwendet werden (bitte die
testbezogene sowie die personenbezogene Kennzahl für die Jahre 2010
bis 2020 jeweils ausweisen und den absoluten sowie relativen
Unterschied angeben)?
Die Antwort zu Frage 43 setzt eine Sonderauswertung voraus, deren Erstellung
mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
44. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2016 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in den Zweitschriftlernkurs
neu eingetreten (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
Die Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmenden in
Zweitschriftlernerkursen* in den Jahren 2017 bis 2019 sowie im ersten Halbjahr 2020 (konsolidierte
Integrationskursgeschäftsstatistik) kann der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Anzahl
2017 11.931
2018 4.684
2019 2.791
1. Halbjahr 2020 570
Insgesamt 19.976
* Zweitschriftlernerkurse werden seit dem 14. Februar .2017 angeboten.
Die Zahlen für das erste Halbjahr 2020 unterliegen dem Einfluss der Corona-
Pandemie und fallen daher vergleichsweise niedrig aus.
45. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2016 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) am Zweitschriftlernkurs
teilgenommen (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen
und die Zahl der Kursteilnehmer ausweisen, bei denen im Jahresverlauf
mindestens eine Kurs- oder Prüfungsteilnahme verzeichnet wurde)?
Die Antwort zu Frage 45 setzt eine Sonderauswertung voraus, deren Erstellung
mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
46. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016
bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Zweitschriftlernkurs mit dem Ziel-Sprachniveau B1 (oder
höher) beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen)?
Die Anzahl der Teilnehmenden am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)1) mit
Prüfungsergebnis B1 GER nach Besuch des Zweitschriftlernerkurses2) in den
Jahren 2017 bis 2019 sowie im ersten Halbjahr 2020 (konsolidierte
Integrationskursgeschäftsstatistik) kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Anzahl der
DTZ
Testteilnehmenden
davon
mit DTZ-Ergebnis B1
mit DTZ-
Ergebnis B1 %
2017 * *
2018 4.755 967 20,3 %
2019 5.013 994 19,8 %
1. Halbjahr
2020
1.118 209 18,7 %
Insgesamt 10.892 2.172 19,9 %
1) Seit dem 1. Juli 2009 werden Integrationskurse mit der Sprachprüfung „Deutsch-Test für
Zuwanderer“ (DTZ) abgeschlossen. Teilnehmende können im DTZ Sprachkenntnisse auf dem
Sprachniveau B1 oder A2 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (GER) in einer
einheitlichen Sprachprüfung nachweisen.
2) Erfassung seit 14. Februar 2017.
* Es wurden jeweils weniger als zehn Personen erfasst. Aus Gründen des Datenschutzes wird die
genaue Anzahl nicht ausgewiesen.
Die Zahlen für das erste Halbjahr 2020 unterliegen dem Einfluss der Corona-
Pandemie und fallen daher vergleichsweise niedrig aus.
47. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Zweitschriftlernkurs aufgrund von Inaktivität
(„Kursaustritt aufgrund Inaktivität“) beendet haben (bitte insgesamt sowie nach
Jahren getrennt ausweisen)?
Die Antwort zu Frage 47 setzt eine Sonderauswertung voraus, deren Erstellung
mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
a) Wie hoch ist jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“
gemessen an den neuen Kurseintritten des entsprechenden Jahres?
Die Verrechnung der Anzahl der Kursaustritte mit der Anzahl der Kurseintritte
darf aus methodischen Gründen nicht vorgenommen werden. Beide Daten
stehen in keinem chronologisch-korrelativen Verhältnis zueinander. Die jeweils zu
berücksichtigenden Ereignisse Kurseintritt und Kursaustritt können daher in
unterschiedlichen Jahren stattfinden.
b) Wie hoch ist jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“
gemessen am Teilnehmerbestand des entsprechenden Jahres?
Die Verrechnung der Anzahl der Kursaustritte mit der Anzahl der aktiven
Kursteilnehmenden darf aus methodischen Gründen nicht vorgenommen werden.
Bei der Anzahl der Kursaustritte handelt es sich um eine statistische
Flussgröße, die einen Zeitraum abbildet. Bei der Anzahl der aktiven Kursteilnehmenden
handelt es sich hingegen um eine Bestandsgröße zu einem einzelnen Stichtag.
48. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Zweitschriftlernkurs unter dem Ziel-Sprachniveau B1
beendet haben und nicht aufgrund von Inaktivität aus dem
Integrationskurs ausgeschieden sind (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen)?
Die Zahl der Personen, die den Zweitschriftlernerkurs unter dem Sprachniveau
B1 GER beendet haben, wurde für die Jahre 2015 bis 2020 bereits in der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/23574 erfragt und beantwortet. Eine
weitergehende Beantwortung setzt eine Sonderauswertung voraus, deren
Erstellung mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
49. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer im Zweitschriftlernkurs
bei erstmaliger Teilnahme unter dem Ziel-Sprachniveau B1 beendet
haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
Die Zahl der Personen, die den Zweitschriftlernerkurs bei erstmaliger
Teilnahme am DTZ unter dem Sprachniveau B1 GER beendet haben, wurde für die
Jahre 2015 bis 2020 bereits in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/23574 erfragt und beantwortet. Eine weitergehende Beantwortung setzt eine
Sonderauswertung voraus, deren Erstellung mit einem unzumutbaren Aufwand
verbunden wäre. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
50. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer im Zweitschriftlernkurs
bei wiederholter Teilnahme (Ergebnis der jüngsten Testteilnahme im
Wiederholerverfahren) unter dem Ziel-Sprachniveau B1 beendet haben
(bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
Die Zahl der Personen, die den DTZ im Zweitschriftlernerkurs bei wiederholter
Teilnahme (Ergebnis der jüngsten Testteilnahme im Wiederholerverfahren)
unter dem Sprachniveau B1 GER beendet haben, wurde für die Jahre 2015 bis
2020 bereits in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/23574
erfragt und beantwortet.
Eine weitergehende Beantwortung setzt eine Sonderauswertung voraus, deren
Erstellung mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
51. Wie wird in der Integrationskursgeschäftsstatistik des
Zweitschriftlernkurses ein Kursteilnehmer gezählt, der im Deutsch-Test für Zuwanderer
bei erstmaliger Teilnahme das Sprachniveau A2, im
Wiederholerverfahren jedoch das Ziel-Sprachniveau B1 erreicht?
a) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik mit
dem Sprachniveau A2 geführt?
b) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik mit
dem Sprachniveau B1 geführt?
c) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik
sowohl mit dem Sprachniveau A2 als auch mit dem Sprachniveau B1
geführt?
Die Fragen 51 bis 51c werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
52. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zweitschriftlernkurs
die neu eingeführte „alternative Berechnungsmethode der DTZ-
Kennzahlen“ auf das „B1 Prüfungsergebnis“ (B1-Bestehensquote) ausgewirkt,
indem jede teilnehmende Person am DTZ nur noch einfach erfasst wird,
gleichgültig wie oft sie am Test teilgenommen hat (siehe
https://www.ba
mf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Integrationskurszahlen/Bundes
weit/2019-integrationskursgeschaeftsstatistik-gesamt_bund.pdf;jsessioni
d=639B609F93806495B222A98CC7562DE6.internet282?__blob=public
ationFile&v=3, Seite 22)?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
53. Sollte nach Kenntnis der Bundesregierung im Zweitschriftlernkurs durch
den Wechsel auf die „alternative Berechnungsmethode“ (s. Frage 9) in
der Integrationsgeschäftsstatistik hinsichtlich des DTZ eine höhere
(Bestehens-)Quote im B1-Prüfungsergebnis erreicht werden?
Auf die Antworten zu den Fragen 9 und 10 wird verwiesen.
54. Wie hoch würde nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zweitschriftlernkurs in den Jahren 2016 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in der
Integrationsgeschäftsstatistik jeweils die (Bestehens-)Quote im B1-
Prüfungsergebnis ausfallen, würde die bisherige Berechnungsmethode
(testbezogene Sichtweise) statt die neue „alternative
Berechnungsmethode“ (personenbezogene Sichtweise) verwendet werden (bitte die
testbezogene sowie die personenbezogene Kennzahl für die Jahre 2016 bis
2020 jeweils ausweisen und den absoluten sowie relativen Unterschied
angeben)?
Die Antwort zu Frage 54 setzt eine Sonderauswertung voraus, deren Erstellung
mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
55. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit Personen, die Leistungen
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen und einen
Integrationskurs besuchen sollen bzw. wollen eine
Eingliederungsvereinbarung geschlossen?
Wenn ja, wie viele Eingliederungsvereinbarungen, die den Besuch eines
Integrationskurses zum Gegenstand haben, wurden in den Jahren 2010
bis 2020 jeweils geschlossen?
Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 des
Aufenthaltsgesetzes für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nicht über
ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, ist als vorrangige Maßnahme in
die Eingliederungsvereinbarung aufzunehmen (§ 3 Absatz 2a des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch). Der Bundesregierung liegen zu den angefragten Zahlen
keine Erkenntnisse vor.
56. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit Personen, die Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und einen
Integrationskurs besuchen sollen bzw. wollen eine Eingliederungsvereinbarung
geschlossen?
Wenn ja, wie viele Eingliederungsvereinbarungen, die den Besuch eines
Integrationskurses zum Gegenstand haben, wurden in den Jahren 2010
bis 2020 jeweils geschlossen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hinsichtlich des Abschlusses
von Eingliederungsvereinbarungen mit Leistungsberechtigten nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zur Teilnahme an Integrationskursen vor.
Gemäß § 5b Absatz 1 AsylbLG können die zuständigen Behörden
arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben und der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegen und zu dem in § 44
Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 bis 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
genannten Personenkreis gehören, schriftlich verpflichten, an einem Integrationskurs
nach § 43 AufenthG teilzunehmen.
57. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Integrationskursteilnehmer,
die Leistungen nach dem SGB II beziehen, sanktioniert, sollten sie ihren
Integrationskurs ohne erkennbaren Grund abbrechen?
Welche Sanktionsmöglichkeiten stehen dabei zur Verfügung?
Der Abbruch eines Integrationskurses kann, wenn er ohne wichtigen Grund
erfolgt, die Verletzung einer in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten
Pflichten bedeuten (siehe Antwort zu Frage 55) und als solche zu
Leistungsminderungen führen (§ 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB II). Das
Arbeitslosengeld II wird dann in der Regel um 30 Prozent des nach § 20 SGB II
maßgebenden Regelbedarfs gemindert (§ 31a SGB II in Verbindung mit den
Übergangsregelungen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung
vom 5. November 2019 zu den Leistungsminderungen in der Grundsicherung
für Arbeitsuchende (1 BvL 7/16) tenoriert hat).
58. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Integrationskursteilnehmer,
die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen,
sanktioniert, sollten sie ihren Integrationskurs ohne erkennbaren Grund
abbrechen?
Welche Sanktionsmöglichkeiten stehen dabei zur Verfügung?
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die
sich trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen weigern, einen für sie
zumutbaren Integrationskurs aus von ihnen zu vertretenden Gründen
aufzunehmen oder ordnungsgemäß am Integrationskurs teilzunehmen, haben gemäß
§ 5b Absatz 2 Satz 1 AsylbLG nur Anspruch auf Leistungen entsprechend § 1a
Absatz 1 AsylbLG.
59. Wie viele Sanktionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren von 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) gegenüber
Integrationskursteilnehmern, die SGB-II-Leistungsbeziehende sind,
ausgesprochen (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
Auch zu dem hier nachgefragten Zeitraum liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor. Auf die Antwort zu Frage 14 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/21817 vom 24. August 2020, wird verwiesen.
60. Wie viele Sanktionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren von 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) gegenüber
Integrationskursteilnehmern, die Asylbewerberleistungsbeziehende sind,
ausgesprochen (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen aus der
Asylbewerberleistungsstatistik vor.
61. Wie viele Sanktionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren von 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) gegenüber SGB-II-
Leistungsbeziehenden ausgesprochen (bitte insgesamt sowie nach Jahren
getrennt ausweisen und weiter nach folgenden Staatsangehörigkeiten:
Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-
Asylherkunftsländer, Westbalkanstaaten untergliedern)?
Wie hoch war die Sanktionssumme insgesamt sowie in den einzelnen
Jahren?
Die jeweilige Anzahl der neu sanktionierten erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten als Jahressumme für die einzelnen Monate der Jahre 2010 bis 2019 sowie
die einzelnen Monate des Jahres 2020 bis zum letzten vorliegenden
Berichtsmonat Juli 2020 differenziert nach Staatsangehörigkeiten kann der Anlage
entnommen werden.
Die Zahl der neu festgestellten Leistungsminderungen liegt höher als die
Anzahl der neu sanktionierten Leistungsberechtigten, da ein Leistungsberechtigter
im Betrachtungszeitraum auch von mehr als einer Leistungsminderung
betroffen sein kann. Für die einzelne Leistungsminderung liegen
soziodemographische Merkmale wie beispielsweise die Staatsangehörigkeit nicht vor; deshalb
wird die Frage anhand der neu sanktionierten Leistungsberechtigten
beantwortet.
Der deutliche Rückgang ab Mai 2020 ist darauf zurückzuführen, dass im Zuge
der Corona-Pandemie die Regelungen zu den Leistungsminderungen ab Mitte
März 2020 ausgesetzt waren, da mangels möglicher Anhörungen die
verfassungsrechtlich gebotene Prüfung von Härtefällen nicht gewährleistet war.
Soweit es in Einzelfällen danach dennoch zu Leistungsminderungen kam, ergeben
sich diese im Wesentlichen aus Pflichtverstößen aus der Vergangenheit.
Soweit seit Juli 2020 persönliche Anhörungen wieder möglich sind, können
grundsätzlich Verletzungen von Mitwirkungspflichten wieder zu
Leistungsminderungen führen.
62. Wie viele Sanktionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren von 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) gegenüber
Asylbewerberleistungsbeziehenden ausgesprochen (bitte insgesamt sowie nach
Jahren getrennt ausweisen)?
Wie hoch war die Sanktionssumme insgesamt sowie in den einzelnen
Jahren?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen aus der
Asylbewerberleistungsstatistik vor.
63. Welche Gesamtkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) für die
Integrationskurse (insgesamt) angefallen?
Die Kosten für die Durchführung der Integrationskurse nach einzelnen
Kursarten wurden bereits in der Großen Anfrage Bundestagsdrucksache 19/18352
erfragt und in der entsprechenden Antwort für den Zeitraum vom
1. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2019 sowohl in Bezug auf die Gesamtkosten
als auch die Kosten nach Kursarten angegeben.
Ergänzend werden die Kosten im Zeitraum 2010 bis 2020 nach Kursarten in
der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Kursart Gesamtkosten 2010 – 2020
Mittelabfluss Gesamt 4.674.915.614,43 €
Allgemeine Integrationskurse 2.099.069.087,15 €
Alphabetisierungskurse 1.283.987.165,82 €
Jugendkurse 165.416.227,58 €
Frauen/Elternkurse 164.247.170,75 €
Zweitschriftlernerkurse 49.894.633,26 €
64. Welche Gesamtkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) für den Allgemeinen
Integrationskurs angefallen?
Auf die Antwort zu Frage 63 wird verwiesen.
65. Welche Gesamtkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) für den
Alphabetisierungskurs angefallen?
Auf die Antwort zu Frage 63 wird verwiesen.
66. Welche Gesamtkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) für den
Jugendintegrationskurs angefallen?
Auf die Antwort zu Frage 63 wird verwiesen.
67. Welche Gesamtkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) für den Eltern- und
Frauenintegrationskurs angefallen?
Auf die Antwort zu Frage 63 wird verwiesen.
68. Welche Gesamtkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) für den
Zweitschriftlernkurs angefallen?
Auf die Antwort zu Frage 63 wird verwiesen.
Drucksache 19/25291 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/25291 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333]