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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Inaktivität von Teilnehmern an Integrationskursen (Kursabbrüche)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
15.12.2020
Antwortdauer
27 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenMigration & Integration
BT19/2440718.11.2020
Inaktivität von Teilnehmern an Integrationskursen (Kursabbrüche)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Jörg Schneider, Jürgen Pohl, Sebastian
Münzenmaier, Martin Hess, Martin Hebner, Martin Sichert und der Fraktion
der AfD
Inaktivität von Teilnehmern an Integrationskursen (Kursabbrüche)
Der Integrationskurs dient dem Erwerb ausreichender Sprachkenntnisse (§ 43
Aufenthaltsgesetz), die mit dem Sprachniveau B1 GER (§ 3
Integrationskursverordnung) festgelegt sind. Davon abweichend wurde im Kurskonzept des
Alphabetisierungskurses das Sprachniveau A2 GER festgelegt.
Nach Ansicht der Fragesteller wird das Ziel des Integrationskurses bzw.
Alphabetisierungskurses (Sprachniveau B1 bzw. A2) von immer weniger
Teilnehmern erreicht. Im Jahr 2015 lag der Anteil der Integrationskursteilnehmer, die
den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) nach erstmaliger Teilnahme nicht mit
dem Ziel-Sprachniveau B1 abgeschlossen haben bei 37,1 Prozent (40 461 von
108 918 Personen; vgl. Bundestagsdrucksache 19/23574, S. 7). Im Jahr 2019
waren es bereits 55,3 Prozent (95 038 von 171 769 Personen) (ebd.). Diejenigen
Teilnehmer, die den Deutsch-Test wiederholten (mindestens zwei Teilnahmen)
und dabei das Ziel-Sprachniveau B1 erneut nicht erreichten, lag im Jahr 2015
bei 44,4 Prozent (931 von 2 099 Personen; ebd., S. 14). Im Jahr 2019 waren es
bereits 67,4 Prozent (30 984 von 45 951 Personen; ebd., S. 14).
Nach Ansicht der Fragesteller auffällig ist zudem die hohe Zahl der Teilnehmer,
die ihren Integrationskurs abbrechen. Das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) wertet in seinen statistischen Darstellungen eine Person
als „Kursaustritt aufgrund Inaktivität“, wenn länger als neun Monate keinerlei
Aktivität (Kurs- oder Prüfungsteilnahme) erfolgt ist (ebd., S. 19).
Im Allgemeinen Integrationskurs wurden nach Angaben der Bundesregierung
im Zeitraum von 2015 bis zum ersten Quartal 2020 insgesamt 875 312 neue
Kursteilnehmer sowie 311 062 Kursaustritte aufgrund von Inaktivität
verzeichnet (ebd., S. 52 und 55). Gleichzeitig haben 252 853 Teilnehmer den
abschließenden Deutsch-Test für Zuwanderer unter dem Ziel-Sprachniveau B1
abgeschlossen (ebd., S. 57 und 59).
Im Alphabetisierungskurs wurden im Zeitraum von 2015 bis zum ersten
Quartal 2020 insgesamt 241 513 neue Kursteilnehmer sowie 101 527 Kursaustritte
aufgrund von Inaktivität verzeichnet (ebd., S. 67 und 70). Gleichzeitig haben
55 939 Teilnehmer den abschließenden Deutsch-Test für Zuwanderer unter dem
Ziel-Sprachniveau A2 abgeschlossen (ebd., S. 72). Anzumerken ist, dass im
genannten Zeitraum deutlich mehr Teilnehmer den Alphabetisierungskurs
aufgrund von Inaktivität (101 527) als mit dem geforderten Ziel-Sprachniveau A2
(oder höher) verlassen haben (78 898).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24407
19. Wahlperiode 18.11.2020
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in den Allgemeinen
Integrationskurs neu eingetreten (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen)?
2. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) am Allgemeinen
Integrationskurs teilgenommen (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen und die Zahl der Kursteilnehmer ausweisen, bei denen im
Jahresverlauf mindestens eine Kurs- oder Prüfungsteilnahme verzeichnet
wurde)?
3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010
bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Allgemeinen Integrationskurs mit dem Ziel-Sprachniveau B1
(oder höher) beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen)?
4. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Allgemeinen Integrationskurs aufgrund von Inaktivität
(„Kursaustritt aufgrund Inaktivität“) beendet haben (bitte insgesamt sowie
nach Jahren getrennt ausweisen)?
a) Wie hoch war jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund
Inaktivität“ gemessen an den neuen Kurseintritten des entsprechenden Jahres?
b) Wie hoch war jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund
Inaktivität“ gemessen am Teilnehmerbestand des entsprechenden Jahres?
5. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Allgemeinen Integrationskurs unter dem Ziel-
Sprachniveau B1 beendet haben und nicht aufgrund von Inaktivität aus dem
Integrationskurs ausgeschieden sind (bitte insgesamt sowie nach Jahren
getrennt ausweisen)?
6. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) im Allgemeinen
Integrationskurs bei erstmaliger Teilnahme unter dem Ziel-Sprachniveau B1
beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer im Allgemeinen
Integrationskurs bei wiederholter Teilnahme (Ergebnis der jüngsten Testteilnahme
im Wiederholerverfahren) unter dem Ziel-Sprachniveau B1 beendet haben
(bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
8. Wie wird in der Integrationskursgeschäftsstatistik des Allgemeinen
Integrationskurses ein Kursteilnehmer gezählt, der im Deutsch-Test für
Zuwanderer bei erstmaliger Teilnahme das Sprachniveau A2, im
Wiederholerverfahren jedoch das Ziel-Sprachniveau B1 erreicht?
a) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik mit
dem Sprachniveau A2 geführt?
b) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik mit
dem Sprachniveau B1 geführt?
c) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik sowohl
mit dem Sprachniveau A2 als auch mit dem Sprachniveau B1 geführt?
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Allgemeinen
Integrationskurs die neu eingeführte „alternative Berechnungsmethode der DTZ-
Kennzahlen“ auf das „B1 Prüfungsergebnis“ (B1-Bestehensquote)
ausgewirkt, indem jede teilnehmende Person am DTZ nur noch einfach erfasst
wird, gleichgültig wie oft sie am Test teilgenommen hat (siehe https://ww
w.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Integrationskurszahlen/Bund
esweit/2019-integrationskursgeschaeftsstatistik-gesamt_bund.pdf;jsessioni
d=639B609F93806495B222A98CC7562DE6.internet282?__blob=publica
tionFile&v=3, Seite 22)?
10. Sollte nach Kenntnis der Bundesregierung im Allgemeinen
Integrationskurs durch den Wechsel auf die „alternative Berechnungsmethode“ (s.
Frage 9) in der Integrationsgeschäftsstatistik hinsichtlich des DTZ eine höhere
(Bestehens-)Quote im B1-Prüfungsergebnis erreicht werden?
11. Wie hoch würde nach Kenntnis der Bundesregierung im Allgemeinen
Integrationskurs in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in
der Integrationsgeschäftsstatistik jeweils die (Bestehens-)Quote im B1-
Prüfungsergebnis ausfallen, würde die bisherige Berechnungsmethode
(testbezogene Sichtweise) statt die neue „alternative
Berechnungsmethode“ (personenbezogene Sichtweise, s. Frage 9) verwendet werden (bitte
die testbezogene sowie die personenbezogene Kennzahl für die Jahre 2010
bis 2020 jeweils ausweisen und den absoluten sowie relativen Unterschied
angeben)?
12. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in den Alphabetisierungskurs
neu eingetreten (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
13. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) am Alphabetisierungskurs
teilgenommen (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen und
die Zahl der Kursteilnehmer ausweisen, bei denen im Jahresverlauf
mindestens eine Kurs- oder Prüfungsteilnahme verzeichnet wurde)?
14. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010
bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Alphabetisierungskurs mit dem Ziel-Sprachniveau A2 (oder
höher) beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen)?
15. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Alphabetisierungskurs aufgrund von Inaktivität
(„Kursaustritt aufgrund Inaktivität“) beendet haben (bitte insgesamt sowie nach
Jahren getrennt ausweisen)?
a) Wie hoch ist jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“
gemessen an den neuen Kurseintritten des entsprechenden Jahres?
b) Wie hoch ist jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“
gemessen am Teilnehmerbestand des entsprechenden Jahres?
16. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Alphabetisierungskurs unter dem Ziel-Sprachniveau A2
beendet haben und nicht aufgrund von Inaktivität aus dem Integrationskurs
ausgeschieden sind (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen)?
17. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer im Alphabetisierungskurs
bei erstmaliger Teilnahme unter dem Ziel-Sprachniveau A2 beendet haben
(bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
18. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) im
Alphabetisierungskurs bei wiederholter Teilnahme (Ergebnis der jüngsten
Testteilnahme im Wiederholerverfahren) unter dem Ziel-Sprachniveau A2 beendet
haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
19. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im
Alphabetisierungskurs die neu eingeführte „alternative Berechnungsmethode der DTZ-
Kennzahlen“ auf das „A2 Prüfungsergebnis“ (A2-Bestehensquote) ausgewirkt,
indem jede teilnehmende Person am DTZ nur noch einfach erfasst wird,
gleichgültig wie oft sie am Test teilgenommen hat (siehe https://www.bam
f.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Integrationskurszahlen/Bundeswei
t/2019-integrationskursgeschaeftsstatistik-gesamt_bund.pdf;jsessionid=63
9B609F93806495B222A98CC7562DE6.internet282?__blob=publicationF
ile&v=3, Seite 22)?
20. Sollte nach Kenntnis der Bundesregierung im Alphabetisierungskurs durch
den Wechsel auf die „alternative Berechnungsmethode“ in der
Integrationsgeschäftsstatistik (s. Frage 9) hinsichtlich des DTZ eine höhere
(Bestehens-)Quote im A2-Prüfungsergebnis erreicht werden?
21. Wie hoch würde nach Kenntnis der Bundesregierung im
Alphabetisierungskurs in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in der
Integrationsgeschäftsstatistik jeweils die (Bestehens-)Quote im A2-
Prüfungsergebnis ausfallen, würde die bisherige Berechnungsmethode
(testbezogene Sichtweise) statt die neue „alternative Berechnungsmethode“
(personenbezogene Sichtweise) verwendet werden (bitte die testbezogene
sowie die personenbezogene Kennzahl für die Jahre 2010 bis 2020 jeweils
ausweisen und den absoluten sowie relativen Unterschied angeben)?
22. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in den Jugendintegrationskurs
neu eingetreten (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
23. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) am Jugendintegrationskurs
teilgenommen (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen und
die Zahl der Kursteilnehmer ausweisen, bei denen im Jahresverlauf
mindestens eine Kurs- oder Prüfungsteilnahme verzeichnet wurde)?
24. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010
bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Jugendintegrationskurs mit dem Ziel-Sprachniveau B1 (oder
höher) beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen)?
25. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Jugendintegrationskurs aufgrund von Inaktivität
(„Kursaustritt aufgrund Inaktivität“) beendet haben (bitte insgesamt sowie nach
Jahren getrennt ausweisen)?
a) Wie hoch ist jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“
gemessen an den neuen Kurseintritten des entsprechenden Jahres?
b) Wie hoch ist jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“
gemessen am Teilnehmerbestand des entsprechenden Jahres?
26. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Jugendintegrationskurs unter dem Ziel-Sprachniveau B1
beendet haben und nicht aufgrund von Inaktivität aus dem Integrationskurs
ausgeschieden sind (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen)?
27. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer im Jugendintegrationskurs
bei erstmaliger Teilnahme unter dem Ziel-Sprachniveau B1 beendet haben
(bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
28. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer im Jugendintegrationskurs
bei wiederholter Teilnahme (Ergebnis der jüngsten Testteilnahme im
Wiederholerverfahren) unter dem Ziel-Sprachniveau B1 beendet haben (bitte
insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
29. Wie wird in der Integrationskursgeschäftsstatistik des
Jugendintegrationskurses ein Kursteilnehmer gezählt, der im Deutsch-Test für Zuwanderer
bei erstmaliger Teilnahme das Sprachniveau A2, im Wiederholerverfahren
jedoch das Ziel-Sprachniveau B1 erreicht?
a) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik mit
dem Sprachniveau A2 geführt?
b) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik mit
dem Sprachniveau B1 geführt?
c) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik sowohl
mit dem Sprachniveau A2 als auch mit dem Sprachniveau B1 geführt?
30. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jugendintegrationskurs die neu eingeführte „alternative Berechnungsmethode der DTZ-
Kennzahlen“ auf das „B1 Prüfungsergebnis“ (B1-Bestehensquote) ausgewirkt,
indem jede teilnehmende Person am DTZ nur noch einfach erfasst wird,
gleichgültig wie oft sie am Test teilgenommen hat (siehe https://www.bam
f.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Integrationskurszahlen/Bundeswei
t/2019-integrationskursgeschaeftsstatistik-gesamt_bund.pdf;jsessionid=63
9B609F93806495B222A98CC7562DE6.internet282?__blob=publicationF
ile&v=3, Seite 22)?
31. Sollte nach Kenntnis der Bundesregierung im Jugendintegrationskurs
durch den Wechsel auf die „alternative Berechnungsmethode“ (s. Frage 9)
in der Integrationsgeschäftsstatistik hinsichtlich des DTZ eine höhere
(Bestehens-)Quote im B1-Prüfungsergebnis erreicht werden?
32. Wie hoch würde nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jugendintegrationskurs in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in der
Integrationsgeschäftsstatistik jeweils die (Bestehens-)Quote im B1-
Prüfungsergebnis ausfallen, würde die bisherige Berechnungsmethode
(testbezogene Sichtweise) statt die neue „alternative Berechnungsmethode“
(personenbezogene Sichtweise) verwendet werden (bitte die testbezogene sowie
die personenbezogene Kennzahl für die Jahre 2010 bis 2020 jeweils
ausweisen und den absoluten sowie relativen Unterschied angeben)?
33. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in den Eltern- und
Frauenintegrationskurs neu eingetreten (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen)?
34. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) am Eltern- und
Frauenintegrationskurs teilgenommen (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen und die Zahl der Kursteilnehmer ausweisen, bei denen im
Jahresverlauf mindestens eine Kurs- oder Prüfungsteilnahme verzeichnet
wurde)?
35. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010
bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Eltern- und Frauenintegrationskurs mit dem Ziel-
Sprachniveau B1 (oder höher) beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren
getrennt ausweisen)?
36. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Eltern- und Frauenintegrationskurs aufgrund von
Inaktivität („Kursaustritt aufgrund Inaktivität“) beendet haben (bitte insgesamt
sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
a) Wie hoch ist jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“
gemessen an den neuen Kurseintritten des entsprechenden Jahres?
b) Wie hoch ist jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“
gemessen am Teilnehmerbestand des entsprechenden Jahres?
37. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Eltern- und Frauenintegrationskurs unter dem Ziel-
Sprachniveau B1 beendet haben und nicht aufgrund von Inaktivität aus
dem Integrationskurs ausgeschieden sind (bitte insgesamt sowie nach
Jahren getrennt ausweisen)?
38. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer im Eltern- und
Frauenintegrationskurs bei erstmaliger Teilnahme unter dem Ziel-Sprachniveau B1
beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
39. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer im Eltern- und
Frauenintegrationskurs bei wiederholter Teilnahme (Ergebnis der jüngsten
Testteilnahme im Wiederholerverfahren) unter dem Ziel-Sprachniveau B1 beendet
haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
40. Wie wird in der Integrationskursgeschäftsstatistik des Eltern- und
Frauenintegrationskurses ein Kursteilnehmer gezählt, der im Deutsch-Test für
Zuwanderer bei erstmaliger Teilnahme das Sprachniveau A2, im
Wiederholerverfahren jedoch das Ziel-Sprachniveau B1 erreicht?
a) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik mit
dem Sprachniveau A2 geführt?
b) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik mit
dem Sprachniveau B1 geführt?
c) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik sowohl
mit dem Sprachniveau A2 als auch mit dem Sprachniveau B1 geführt?
41. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Eltern- und
Frauenintegrationskurs die neu eingeführte „alternative Berechnungsmethode der
DTZ-Kennzahlen“ auf das „B1 Prüfungsergebnis“ (B1-Bestehensquote)
ausgewirkt, indem jede teilnehmende Person am DTZ nur noch einfach
erfasst wird, gleichgültig wie oft sie am Test teilgenommen hat (siehe
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Integrationskursza
hlen/Bundesweit/2019-integrationskursgeschaeftsstatistik-gesamt_bund.pd
f;jsessionid=639B609F93806495B222A98CC7562DE6.internet282?__blo
b=publicationFile&v=3, Seite 22)?
42. Sollte nach Kenntnis der Bundesregierung im Eltern- und
Frauenintegrationskurs durch den Wechsel auf die „alternative Berechnungsmethode“
(s. Frage 9) in der Integrationsgeschäftsstatistik hinsichtlich des DTZ eine
höhere (Bestehens-)Quote im B1-Prüfungsergebnis erreicht werden?
43. Wie hoch würde nach Kenntnis der Bundesregierung im Eltern- und
Frauenintegrationskurs in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer
Stand) in der Integrationsgeschäftsstatistik jeweils die (Bestehens-)Quote
im B1-Prüfungsergebnis ausfallen, würde die bisherige
Berechnungsmethode (testbezogene Sichtweise) statt die neue „alternative
Berechnungsmethode“ (personenbezogene Sichtweise) verwendet werden (bitte die
testbezogene sowie die personenbezogene Kennzahl für die Jahre 2010 bis
2020 jeweils ausweisen und den absoluten sowie relativen Unterschied
angeben)?
44. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2016 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in den Zweitschriftlernkurs neu
eingetreten (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
45. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2016 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) am Zweitschriftlernkurs
teilgenommen (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen und die
Zahl der Kursteilnehmer ausweisen, bei denen im Jahresverlauf
mindestens eine Kurs- oder Prüfungsteilnahme verzeichnet wurde)?
46. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016
bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Zweitschriftlernkurs mit dem Ziel-Sprachniveau B1 (oder
höher) beendet haben (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen)?
47. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Zweitschriftlernkurs aufgrund von Inaktivität
(„Kursaustritt aufgrund Inaktivität“) beendet haben (bitte insgesamt sowie nach
Jahren getrennt ausweisen)?
a) Wie hoch ist jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“
gemessen an den neuen Kurseintritten des entsprechenden Jahres?
b) Wie hoch ist jeweils der Anteil der „Kursaustritte aufgrund Inaktivität“
gemessen am Teilnehmerbestand des entsprechenden Jahres?
48. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Zweitschriftlernkurs unter dem Ziel-Sprachniveau B1
beendet haben und nicht aufgrund von Inaktivität aus dem Integrationskurs
ausgeschieden sind (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen)?
49. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer im Zweitschriftlernkurs
bei erstmaliger Teilnahme unter dem Ziel-Sprachniveau B1 beendet haben
(bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
50. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis
2020 (letzter verfügbarer Stand) jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer im Zweitschriftlernkurs
bei wiederholter Teilnahme (Ergebnis der jüngsten Testteilnahme im
Wiederholerverfahren) unter dem Ziel-Sprachniveau B1 beendet haben (bitte
insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
51. Wie wird in der Integrationskursgeschäftsstatistik des
Zweitschriftlernkurses ein Kursteilnehmer gezählt, der im Deutsch-Test für Zuwanderer bei
erstmaliger Teilnahme das Sprachniveau A2, im Wiederholerverfahren
jedoch das Ziel-Sprachniveau B1 erreicht?
a) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik mit
dem Sprachniveau A2 geführt?
b) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik mit
dem Sprachniveau B1 geführt?
c) Wird dieser Kursteilnehmer in der Integrationsgeschäftsstatistik sowohl
mit dem Sprachniveau A2 als auch mit dem Sprachniveau B1 geführt?
52. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zweitschriftlernkurs
die neu eingeführte „alternative Berechnungsmethode der DTZ-
Kennzahlen“ auf das „B1 Prüfungsergebnis“ (B1-Bestehensquote) ausgewirkt,
indem jede teilnehmende Person am DTZ nur noch einfach erfasst wird,
gleichgültig wie oft sie am Test teilgenommen hat (siehe https://www.bam
f.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Integrationskurszahlen/Bundeswei
t/2019-integrationskursgeschaeftsstatistik-gesamt_bund.pdf;jsessionid=63
9B609F93806495B222A98CC7562DE6.internet282?__blob=publicationF
ile&v=3, Seite 22)?
53. Sollte nach Kenntnis der Bundesregierung im Zweitschriftlernkurs durch
den Wechsel auf die „alternative Berechnungsmethode“ (s. Frage 9) in der
Integrationsgeschäftsstatistik hinsichtlich des DTZ eine höhere
(Bestehens-)Quote im B1-Prüfungsergebnis erreicht werden?
54. Wie hoch würde nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zweitschriftlernkurs in den Jahren 2016 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) in der
Integrationsgeschäftsstatistik jeweils die (Bestehens-)Quote im B1-
Prüfungsergebnis ausfallen, würde die bisherige Berechnungsmethode (testbezogene
Sichtweise) statt die neue „alternative Berechnungsmethode“
(personenbezogene Sichtweise) verwendet werden (bitte die testbezogene sowie die
personenbezogene Kennzahl für die Jahre 2016 bis 2020 jeweils ausweisen
und den absoluten sowie relativen Unterschied angeben)?
55. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit Personen, die Leistungen
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen und einen
Integrationskurs besuchen sollen bzw. wollen eine
Eingliederungsvereinbarung geschlossen?
Wenn ja, wie viele Eingliederungsvereinbarungen, die den Besuch eines
Integrationskurses zum Gegenstand haben, wurden in den Jahren 2010 bis
2020 jeweils geschlossen?
56. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit Personen, die Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und einen
Integrationskurs besuchen sollen bzw. wollen eine Eingliederungsvereinbarung
geschlossen?
Wenn ja, wie viele Eingliederungsvereinbarungen, die den Besuch eines
Integrationskurses zum Gegenstand haben, wurden in den Jahren 2010 bis
2020 jeweils geschlossen?
57. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Integrationskursteilnehmer,
die Leistungen nach dem SGB II beziehen, sanktioniert, sollten sie ihren
Integrationskurs ohne erkennbaren Grund abbrechen?
Welche Sanktionsmöglichkeiten stehen dabei zur Verfügung?
58. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Integrationskursteilnehmer,
die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen,
sanktioniert, sollten sie ihren Integrationskurs ohne erkennbaren Grund
abbrechen?
Welche Sanktionsmöglichkeiten stehen dabei zur Verfügung?
59. Wie viele Sanktionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren von 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) gegenüber
Integrationskursteilnehmern, die SGB-II-Leistungsbeziehende sind,
ausgesprochen (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
60. Wie viele Sanktionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren von 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) gegenüber
Integrationskursteilnehmern, die Asylbewerberleistungsbeziehende sind,
ausgesprochen (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
61. Wie viele Sanktionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren von 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) gegenüber SGB-II-
Leistungsbeziehenden ausgesprochen (bitte insgesamt sowie nach Jahren
getrennt ausweisen und weiter nach folgenden Staatsangehörigkeiten:
Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-
Asylherkunftsländer, Westbalkanstaaten untergliedern)?
Wie hoch war die Sanktionssumme insgesamt sowie in den einzelnen
Jahren?
62. Wie viele Sanktionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren von 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) gegenüber
Asylbewerberleistungsbeziehenden ausgesprochen (bitte insgesamt sowie nach
Jahren getrennt ausweisen)?
Wie hoch war die Sanktionssumme insgesamt sowie in den einzelnen
Jahren?
63. Welche Gesamtkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) für die Integrationskurse
(insgesamt) angefallen?
64. Welche Gesamtkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) für den Allgemeinen
Integrationskurs angefallen?
65. Welche Gesamtkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) für den
Alphabetisierungskurs angefallen?
66. Welche Gesamtkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) für den
Jugendintegrationskurs angefallen?
67. Welche Gesamtkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) für den Eltern- und
Frauenintegrationskurs angefallen?
68. Welche Gesamtkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) für den Zweitschriftlernkurs
angefallen?
Berlin, den 12. November 2020
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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