[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Berengar Elsner
von Gronow, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/24416 –
Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der erste amtlich bestätigte Fall der Afrikanischen Schweinepest in
Deutschland wurde am 10. September 2020 in Brandenburg, Landkreis Spree-Neiße,
festgestellt (
https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtig
e_tierseuchen/klauentiere/afrikanische_schweinepest/afrikanische_schweinepe
st/afrikanische-schweinepest-21709.html). Mittlerweile gibt es bereits 103
bestätigte Fälle (Stand: 28. Oktober 2020,
https://www.bmel.de/SharedDocs/P
ressemitteilungen/DE/2020/212-asp-neun-weiterere-faelle.html;jsessionid=04
3F65FA38064E08606FD138CC9DF667.internet2852).
Nach eigener Aussage der Bundesregierung sei die Bundesrepublik
Deutschland auf einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gut
vorbereitet (
https://www.bundestag.de/presse/hib/707768-707768). Die Prävention der
Bundesregierung beinhaltete jedoch hauptsächlich Aufklärungskampagnen zur
Afrikanischen Schweinepest und Änderungen im Tiergesundheits- und im
Bundesjagdgesetz (
https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/
kloeckner-ich-mute-den-landwirten-viel-zu-aber-begleite-sie-12358134.html?
utm_source=topagrar).
Obwohl das Land Brandenburg sich bereits im Dezember 2019 auf
Bundesebene für sogenannte weiße Zonen mit festen Zäunen entlang der
deutschpolnischen Grenze eingesetzt hatte, konnte dies bislang nicht realisiert werden
(
https://www.topagrar.com/schwein/news/brandenburg-plant-festen-asp-zaun-
an-der-grenze-zu-polen-12358068.html). Erst Anfang Juli 2020 hatte sich der
Bundesrat dann mit den Stimmen Brandenburgs für einen Gesetzentwurf
ausgesprochen, der es erlauben soll, präventiv feste Schutzzäune aufzustellen
(ebd.).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25338
19. Wahlperiode 16.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 16. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die zur Eingrenzung
des ASP-Ausbruchs dienende Umzäunung der Kernzone erst am Freitag,
den 11. September 2020 errichtet und erst am Samstag, den 12.
September 2020 fertiggestellt, obwohl der infizierte Wildschweinkadaver bereits
am 4. September 2020 aufgefunden und bereits am Montag, den 7.
September 2020 der amtliche Verdachtsfall festgestellt wurde (
https://www.r
aiffeisen.de/asp-ausbruch-brandenburg-restriktionsgbeite-und-massna
hmen)?
Der Fund des mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierten
Kadavers in Brandenburg erfolgte am 7. September 2020 durch einen
ortsansässigen Jäger. Die Meldung und Beprobung erfolgte ebenfalls am 7.
September 2020. Die Überführung der Probe ins Landeslabor erfolgte am 8. September
2020. Im Landeslabor wurden am 9. September 2020 ASP-Genomsequenzen
mittels eines PCR (Polymerase-Kettenreaktion (englisch polymerase chain
reaction))-Verfahrens nachgewiesen. Die Proben zur Bestätigung des ASP-
Befundes wurden am gleichen Tag an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)
übermittelt. Hier wurde eine hohe Viruslast (ASP Genomsequenzen in der
PCR) ermittelt. Das FLI hat am 10. September 2020 den positiven ASP-Befund
bestätigt. Daraufhin erfolgte am 10. September 2020 die amtliche Feststellung
der ASP durch den betroffenen Landkreis. In Brandenburg tagte am 11.
September 2020 die Sachverständigengruppe ASP zur Abstimmung der
erforderlichen Maßnahmen, wie z. B. der Festlegung des Kerngebiets und dessen
Einzäunung. Zu diesem Zweck wurde das aus der Landesreserve beschaffte
Zaunmaterial vom Zentrallager zum Ausbruchsort transportiert. Die Umzäunung des
Kerngebiets konnte bereits am 12. September 2020 abgeschlossen werden.
2. Welche konkreten Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische
Schweinepest und wie viele Übungen gegen den Ausbruch der
Afrikanische Schweinepest im Land Brandenburg wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung von den dort zuständigen Ministerien und Behörden
durchgeführt, nachdem am 23. März 2020 sowie am 29. Juni 2020
bekannt wurde, dass es ASP-Ausbrüche in Polen nahe der deutschen
Grenze gab (
https://www.agrarheute.com/tier/schwein/afrikanische-schweinep
est-aktuellen-faelle-536254; Antwort der Bundesregierung zu Frage 9
der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/19734)?
Wurde der Nationale Krisenstab Tierseuchen über die Ergebnisse
informiert, und wenn ja, zu welchen Schlussfolgerungen kam dieser
diesbezüglich?
Grundsätzlich wurden mit Auftreten der ASP in Osteuropa die Vorbereitungen
zur Prävention und Bekämpfung der ASP in Deutschland intensiviert. Die
Seuchenlage wurde stetig beobachtet und regelmäßig eine Risikobewertung zur
Gefahr der Einschleppung der ASP durch das FLI durchgeführt. Somit haben
die Präventionsmaßnahmen zur Verhütung der ASP sowie auch zur
Bekämpfung in Brandenburg nicht erst am 23. März 2020 begonnen. Bund und Länder
betreiben somit schon seit einigen Jahren eine intensive Aufklärungs- und
Präventionsarbeit. Sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene findet eine
intensive Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung der Interessengruppen über
den Umgang mit ASP statt (s.
www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tie
rseuchen/asp.html und
www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanis
che-schweinepest/).
Mit den ersten ASP-Ausbrüchen im Westen Polens im November 2019 wurden
die Maßnahmen zur Prävention nochmals intensiviert. In der Bund-Länder
„Task Force Tierseuchenbekämpfung“ wurde über die weitere Intensivierung
der Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung der ASP ausgiebig beraten.
Brandenburg hat bereits im Winter 2019 entlang der Grenze nach Polen einen
mobilen Elektrozaun errichtet mit einer Gesamtlänge von 120 km Länge – von
der Grenze zu Sachsen bis nach Frankfurt/Oder.
In der Grenzregion zu Polen wurde zudem bereits von den gemäß § 3a der
Schweinepest-Verordnung* möglichen weiteren behördlichen Anordnungen
Gebrauch gemacht, um eine verstärkte Bejagung, verstärkte Fallwildsuche (50
km Korridor) und Anzeige- und Probennahme von verendeten Wildschweinen
anordnen zu können. Die Anordnungen gelten seit dem 17. Dezember 2019. Es
konnte zudem von der Fallenjagd Gebrauch gemacht sowie bei der
Fallwildsuche auf die Drohnentechnik zurückgegriffen werden.
Die Bundesländer haben im Jahr 2020 unterschiedliche Übungen zur
Fallwildsuche, Bergung von Kadavern und Desinfektion von Fundstellen durgeführt.
Diese erfolgten unter Mitwirkung von Suchhundestaffeln und unter Einsatz von
Drohnentechnik, Wärmebildkameras, GPS-Trackern und Hubschraubern.
Der Zentrale Krisenstab Tierseuchen (Krisenstab) tagt nicht regelmäßig,
sondern tritt im Bedarfsfall auf Antrag eines der Mitglieder zusammen. Politisch
bedeutsame Entscheidungen zur Tierseuchenbekämpfung im Krisenfall werden
im Zentralen Krisenstab getroffen. Der Krisenstab stimmt kurzfristige
Maßnahmen ab, die von überregionaler Bedeutung sind. Die Beratungen des
Krisenstabes haben bisher keine Anhaltspunkte ergeben, die ein Erfordernis für eine
bundesweite Koordinierung der Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen darstellen.
3. Welche Personen und/oder Institutionen gehören dem Nationalen
Krisenstab Tierseuchen an, und wann und aufgrund welcher Befähigungen,
Erfahrungen o. Ä. wurden die Beteiligten ausgewählt (
https://www.bme
l.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/asp.html)?
Gemäß der Geschäftsordnung des Krisenstabes sind Mitglieder des zentralen
Krisenstabs die Amtschefs der für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen
Ressorts des Bundes und der Länder, im Verhinderungsfalle die von ihnen
benannten Vertreter. Den Vorsitz hat die Staatssekretärin im Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Präsident des FLI nimmt
ebenfalls regelmäßig an den Sitzungen teil. Die fachliche Expertise wird durch
die Beteiligung der jeweiligen Vertreter der Bund Länder Task Force
Tierseuchenbekämpfung des Bundes und der Länder gewährleistet, die die Sitzungen
des Krisenstabes fachlich vorbereitet und begleitet.
4. Wie oft hat der Nationale Krisenstab Tierseuchen nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang bezüglich der Afrikanischen Schweinepest
getagt, insbesondere auch in der Zeit vor dem ersten bestätigten ASP-Fall
in Deutschland (bitte mit Datum und Grund des Treffens angeben)?
Der Krisenstab hat seit Beginn des ASP-Geschehens in Deutschland fünf Mal
getagt, um einen kurzfristigen und umfassenden Informationsaustusch
zwischen Bund und Ländern zu gewährleisten (Sitzungsdaten: 11. und 22.
September, 1. Oktober, 4. und 25. November 2020).
Vor dem Beginn des ASP-Geschehens hat der Krisenstab zwei Mal (am 24.
April 2020 und am 7. Mai 2020) zur Abstimmung der Maßnahmen für die
Einrichtung einer sogenannten „weißen Zone“ an der deutsch-polnischen Grenze
beraten.
* Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung)
5. Welche konkreten Maßnahmen meint die Bundesregierung, wenn sie von
„umfangreicher Präventions- und Aufklärungsarbeit“ im Zusammenhang
mit der Afrikanischen Schweinepest spricht (
https://www.bmel.de/DE/th
emen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/asp.html)?
Für die umfangreichen Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen werden alle
Kommunikationswege ausgeschöpft, um durch Homepageinformationen auf
Behördenseiten, speziellen Merkblättern, spezifischen Fachartikeln in Fach-
und Verbandszeitungen, auf spezifischen Informationsveranstaltungen,
Fachvorträgen, Fachgesprächen und Schulungen der spezifischen Interessengruppen
flächendeckend auf die Gefahr der ASP sowie die Sensibilisierung der
erforderlichen Biosicherheit und allgemeinen Hygienemaßnahmen beim Umgang mit
Haus- und Wildschweinen zur Verhinderung der Einschleppung von ASP
hinzuweisen. Zudem gibt es umfangreiche Plakat- und Flyeraktionen auf der
Einreise in Flughäfen, Rastplätzen etc.
6. Hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren versucht, bilaterale
Vereinbarungen mit Drittstaaten, die wichtige Abnehmer von
Schweinefleischexporten aus Deutschland sind, wie beispielsweise China und
Südkorea, zu treffen, um im Falle eines ASP-Ausbruchs den Export von
Schweinefleisch aus Deutschland in diese Länder nach dem sogenannten
Regionalisierungsprinzip der WHO zu gewährleisten (
https://www.laves.
niedersachsen.de/download/41036/Kurzfassungen_der_Vortraege.pdf)?
Wenn ja, wie viele Gespräche fanden statt, und warum sind die
Verhandlungen gescheitert (bitte mit Name des Drittlands, anwesenden Personen,
Datum sowie Grund und Ergebnis der jeweiligen Treffen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung versteht die Frage dahingehend, dass nach Gesprächen
der Leitungsebene der Bundesregierung und der jeweiligen Gesprächspartner
gefragt wird. Die Bundesregierung verhandelt seit Jahren intensiv sowohl auf
fachlicher als auch auf politischer Ebene über eine Regionalisierung mit allen
relevanten Handelspartnern. Ebenso setzt sich die Europäische Kommission
gegenüber den Drittländern für eine Regionalisierung ein. Trotz dieser intensiven
Bemühungen sind insbesondere die Volksrepublik China und die Republik
Korea auf die Vorschläge bislang nicht eingegangen. Nachstehend sind die zu
diesem Zweck geführten Gespräche der letzten beiden Jahre mit der Volksrepublik
China und der Republik Korea aufgeführt.
China
Datum
Gespräch
Name Behörde Teilnehmer CHN Teilnehmer
BMEL
Grund/Ergebnis
8. April 2019 Botschaft der
VR China
Botschafter WU
Ken
PSt Fuchtel Antrittsbesuch des Botschafters,
Übersicht über die Themen bilateraler
Verhandlungen, u. a. Regionalisierung ASP
10. April 2019
Landwirtschaftsministerium
(MARA)
Zollbehörde
(GACC)
Vertreter von
MARA und
GACC
Dr. Rassow
(Unterabteilungsleiter 32/
Tiergesundheit/
Tierschutz)
Verhandlungen für Vereinbarung einer
Regionalisierung vor Ausbruch der ASP
30. April 2019 GACC Vizeminister
ZOU Zhiwu
PSt Fuchtel Reise zur China Pflanzenbau-Expo
2019 / Hinweis auf Vorschlag einer
technischen Vereinbarung zur Fortführung
Schweinefleischexport bei ASP
Ausbruch DEU, welcher auf Arbeitsebene
der Fachabteilung übermittelt wurde
China
Datum
Gespräch
Name Behörde Teilnehmer CHN Teilnehmer
BMEL
Grund/Ergebnis
13. Juni 2019 MARA Minister HAN
Changfu
BM’n Klöckner Delegationsreise nach China 13.-16.
Juni 2019/ Hinweis auf Vorschlag
technischer Vereinbarung zur Fortführung
Schweinefleischexport bei ASP
Ausbruch DEU, welcher auf Arbeitsebene
der Fachabteilung übermittelt wurde
13. Juni 2019 GACC Minister NI
Yuefeng
BM’n Klöckner Delegationsreise nach China 13.-16.
Juni 2019/ Hinweis auf Vorschlag
technischer Vereinbarung zur Fortführung
Schweinefleischexport bei ASP
Ausbruch DEU, welcher auf Arbeitsebene
der Fachabteilung übermittelt wurde
14. August
2019
Botschaft der
VR China
Botschafter WU
Ken
PSt Fuchtel Vorbesprechung der Themen für die
Reise nach CHN, u. a. Regionalisierung vor
Ausbruch der ASP
26. August
2019
MARA Vizeminister MA
Aiguo
PSt Fuchtel Agrarpolitischer Austausch, u. a.
Regionalisierung vor Ausbruch der ASP
26. August
2019
GACC Vertreter von
GACC
PSt Fuchtel Exportanliegen, u. a. Regionalisierung
vor Ausbruch der ASP
6. November
2019
Botschaft der
VR China
Botschafter WU
Ken
PSt Fuchtel Antrittsbesuch des Botschafters,
Übersicht über die Themen bilateraler
Verhandlungen, u. a. Regionalisierung vor
Ausbruch der ASP
18. November
2019
MARA Vizeminister
ZHANG Taolin
PSt Fuchtel Agrarpolitischer Austausch im Rahmen
des Deutsch-Chinesischen Agrarwoche
(18.-22. November 2019), u. a.
Regionalisierung vor Ausbruch der ASP
3. Dezember
2019
GACC/
MARA
Vertreter von
MARA und
GACC
Dr. Rassow Verhandlungen für Vereinbarung einer
Regionalisierung vor Ausbruch der ASP
4. Dezember
2019
GACC/
MARA
Dr. Rassow Verhandlungen für Vereinbarung einer
Regionalisierung vor Ausbruch der ASP
5. Dezember
2019
GACC/
MARA
Dr. Rassow Verhandlungen für Vereinbarung einer
Regionalisierung vor Ausbruch der ASP
17. Dezember
2019
u. a. Botschaft
der VR China
Agrarattaché
SHEN Liping
PSt Fuchtel Seminar für die asiatischen Botschaften
zu Maßnahmen Deutschlands bezüglich
ASP (laufende Prävention, rechtliche
Grundlagen, Verfahren im Falle eines
Ausbruchs)
17. Januar
2020
MARA Vertreter von
MARA
Dr. Rassow Verhandlungen für Vereinbarung einer
Regionalisierung vor Ausbruch der ASP
18. Januar
2020
MARA Vertreter von
MARA
Dr. Rassow Verhandlungen für Vereinbarung einer
Regionalisierung vor Ausbruch der ASP
18. Januar
2020
MARA Vizeminister
Dr. ZHANG
Taolin
PSt Fuchtel Agrarpolitischer Austausch im Rahmen
der GFFA mit Hinweis auf
Fachverhandlungen zur Regionalisierung vor
Ausbruch der ASP
30. September
2020
GACC Vizeminister
ZHANG Jiwen
St’n Kasch ASP-Ausbruch in DEU/ Suche nach
möglichen Lösungen zur
Regionalisierung auf Arbeitsebene
28. Oktober
2020
MARA Vizeminister
HAN Jun
St’n Kasch ASP-Ausbruch in DEU/ Suche nach
möglichen Lösungen zur
Regionalisierung auf Arbeitsebene
Datum
Gespräch
Name Behörde Teilnehmer CHN Teilnehmer
BMEL
Grund/Ergebnis
Südkorea
3. April 2019 Botschaft der
Republik
Korea
Botschafter
Dr. JONG
Bumgoo
PSt Fuchtel Vorbesprechung der Themen für die
Reise nach KOR, u. a. Regionalisierung vor
Ausbruch der ASP
2. Mai 2019 Ministerium
für
Landwirtschaft,
Ernährung und
Ländliche
Entwicklung(MAFRA)
Vizeminister
KIM Hyeon-Soo
PSt Fuchtel Agrarpolitischer Austausch, u. a.
Regionalisierung vor Ausbruch der ASP
29. September
2020
Botschaft der
Republik
Korea
Botschafter
Dr. JONG
Bumgoo
St’n Kasch ASP-Ausbruch DEU/ Bitte um Findung
technischer Regelungen auf
Arbeitsebene für eine Regionalisierung der ASP
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der geschätzte
volkswirtschaftliche Schaden durch den faktischen Exportstopp für
Schweinefleisch von Deutschland in Drittstaaten (
https://www.zeit.de/wirtschaft/2
020-09/afrikanische-schweinepest-deutschland-schweinefleisch-export)?
Die Auswirkungen sind seitens der Bundesregierung derzeit noch nicht
abzuschätzen.
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der geschätzte
volkswirtschaftliche Schaden für landwirtschaftliche Betriebe in den
gefährdeten Gebieten aufgrund des „Landwirtschaftsverbots“ (
https://www.topagr
ar.com/schwein/news/asp-nutzungsbeschraenkungen-teilweise-aufgehob
en-12360932.html)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Rolle Prädatoren und
Greifvögel bei der Verbreitung des ASP-Virus spielen, und wenn ja,
welche?
Nach Informationen des FLI fressen Aasfresser und bestimmte Vögel an
Kadavern von Wildschweinen. Es wurde auch gezeigt, dass sie dabei geringe
Mengen von Gewebe toter Wildschweine verschleppen können (Probst et al.
2019)*). In der Studie wurde geschlussfolgert, dass Fraß durch Prädatoren
(genauer Aasfresser) und Vögel ein geringes Risiko für die Verbreitung der
Afrikanischen Schweinepest darstellen. Durch das Verstoffwechseln von Gewebe
der Kadaver könnte allerdings eventuell virushaltiges Material vernichtet
werden. Das Virus der ASP wird bei der Magen-Darm-Passage in Fleischfressern
sicher inaktiviert. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass Prädatoren und
Greifvögel eine epidemiologisch relevante Rolle bei der Ausbreitung des ASP-
Virus spielen.
* Referenz: Probst et al. (2019) Sci Rep. 9:11450 |
https://doi.org/10.1038/s41598-019-47623-5
10. Welche Maßnahmen zur „Abmilderung eventueller wirtschaftlicher
Folgen eines Seuchenfalls“ sind von Seiten der Bundesregierung im
Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest konkret vorgesehen, und
gab es vor dem Ausbruch bereits konkrete und durchkalkulierte
Überlegungen diesbezüglich (Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
19/20991)?
Das innerhalb der Bundesregierung federführend zuständige BMEL steht in
enger Abstimmung mit der Branche und der KOM um auszuloten, welche
Hilfestellungen erforderlich und geeignet sind, um die Märkte zu stabilisieren.
Darüber hinaus verhandelt das BMEL seit Jahren sowohl auf fachlicher als auch auf
politischer Ebene mit zahlreichen Drittländern über eine Regionalisierung.
Dabei geht es darum, dass im Fall des Auftretens von ASP bei Wildschweinen
nicht ganz Deutschland für den Export gesperrt wird, sondern nur die
betroffenen Regionen. Damit soll erreicht werden, dass die ASP-Freiheit für Fleisch
von Hausschweinen weiter bescheinigt werden kann, solange ASP nur im
Wildschweinebestand auftritt. Die bisherigen Verhandlungen zeigen, dass es
sich hier um sehr aufwendige und langwierige Verfahren handelt.
11. Warum sind die ursprünglichen deutsch-polnischen Vereinbarungen zum
Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest, zu denen beispielsweise
die Einrichtung einer sogenannten weißen Zone mit festen Zäunen
entlang der deutsch-polnischen Grenze gehörte, gescheitert (
https://www.la
ndundforst.de/landwirtschaft/tier/praevention-asp-deutsch-polnisches-mi
nistertreffen-561129)?
Seit Ende Januar 2020 liefen Verhandlungen mit dem polnischen
Landwirtschaftsministerium mit dem Ziel der Einrichtung einer sogenannten „weißen
Zone“ zum Schutz vor der Verschleppung der ASP aus Westpolen nach
Deutschland. Am 7. März 2020 wurde dem polnischen
Landwirtschaftsministerium ein Entwurf für eine entsprechende Vereinbarung zwischen Deutschland
und Polen zur Errichtung einer Wildschweinbarriere auf polnischem
Landesgebiet zugesandt. Der für eine Unterzeichnung der Vereinbarung auf
Ministerebene vorgesehene Termin am 27. März 2020 wurde von polnischer Seite ersatzlos
abgesagt.
Trotz mehrfacher Vorstöße auf verschiedenen Ebenen (Fachreferat, Leiter des
Veterinärdienstes, Ebene des Parlamentarischen Staatssekretärs) wurden die
von der polnischen Seite in Aussicht gestellten Anmerkungen zu dem Entwurf
einer Vereinbarung nicht übermittelt. Nach Einschätzung der Bundesregierung
waren die Verhandlungen aufgrund innenpolitischer Erwägungen auf
polnischer Seite zum Erliegen gekommen.
Auch ein eindringliches Schreiben seitens der EU-Kommission durch die
Kommissarin für Gesundheit, Stella Kyriakides, vom 9. April 2020 an den Minister
für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Republik Polen, Jan
Krzysztof Ardanowski, änderte daran nichts. Die Kommissarin wies in dem Schreiben
insbesondere auf die tierseuchentechnische große Bedeutung der geplanten
deutsch-polnischen Wildschweinbarriere auf polnischem Staatsgebiet hin.
Ergänzend wird auf die Ausführungen im ersten Satz der Antwort zu Frage 12
verwiesen.
12. Wie ist der Stand der Gespräche zwischen der Bundesregierung und den
Ländern Polen und Tschechien bezüglich der Wiederaufnahme der
Einrichtung einer sogenannten weißen Zone mit festen Zäunen entlang der
deutsch-polnischen Grenze, wann kann mit dem Bau der Zäune
begonnen werden, wie hoch sind die Kosten, und wie werden diese zwischen
den Ländern aufgeteilt (
https://www.topagrar.com/schwein/news/asp-ges
praeche-mit-polen-zu-weisser-zone-12378681.html)?
Die Bundesministerin Julia Klöckner wird das Thema noch einmal am 15.
Dezember 2020 mit ihren Amtskollegen am Rande des Rates für Landwirtschaft
und Fischerei sowie bei einem gemeinsamen Treffen Anfang des kommenden
Jahres in Brandenburg ansprechen. Mit dem Bau eines festen Zauns entlang der
Grenze nach Polen wurde in den betroffenen Ländern bereits begonnen. Nach
Kenntnis der Bundesregierung ist der Zaun in Mecklenburg-Vorpommern fertig
und in Brandenburg und Sachsen ebenfalls größtenteils fertig. Eine komplette
Fertigstellung wird bis Ende des Jahres angestrebt. Nach Befassung der
Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz mit der Thematik einer solidarischen
Finanzierung von Zaunbaumaßnahmen im November 2020 wurde die
Arbeitsgemeinschaft Tiergesundheit und Tierschutz mit der Erstellung eines
entsprechenden Konzeptentwurfes bis zum Ende des Jahres beauftragt. Die
Beratungen laufen noch.
13. Hat die Bundesregierung bereits einen schriftlichen Plan mit
Maßnahmen zur Tilgung der Seuche gemäß EU-Richtlinie 2002/60/EG bei der
EU-Kommission vorgelegt?
a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen beinhaltet dieser?
b) Wenn nein, warum nicht, und wann wird das passieren?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Der Tilgungsplan wird derzeit durch die betroffenen Bundesländer
Brandenburg und Sachsen erarbeitet. Die Vorlage bei der EU-Kommission ist gemäß
den Vorgaben der Richtlinie 2002/60/EG* für den 10. Dezember 2020
vorgesehen (90 Tage nach dem ersten Auftreten der ASP in Deutschland).
* Richtlinie 2002/60/EG des Rates vom 27. Juni 2002 zur Festlegung von besonderen Vorschriften für die Bekämpfung
der Afrikanischen Schweinepest sowie zur Änderung der Richtlinie 92/119/EWG hinsichtlich der Teschener Krankheit
und der Afrikanischen Schweinepest
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]