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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kosten Schiedsgerichtsverfahren bei der gescheiterten PKW Maut

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

07.12.2020

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2453720.11.2020

Kosten Schiedsgerichtsverfahren bei der gescheiterten Pkw-Maut

der Abgeordneten Oliver Krischer, Stefan Gelbhaar, Matthias Gastel, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Regelungen gibt es im Vertrag Erhebung Infrastrukturabgabe zur Anrufung eines Schiedsgerichtsverfahrens?

2

Welche Verfahrensschritte gibt es vor dem Start eines Schiedsgerichtsverfahrens und währenddessen? An welchem Punkt ist das Verfahren aktuell?

3

Wie viele Richter werden dem Schiedsgericht angehören? Sind diese bereits benannt worden? Falls ja, welche Partei hat welche Person benannt, und nach welchen Prinzipien wurden diese Richter ggf. benannt?

4

Welche Kosten sind dem Bund bisher im Rahmen des Schiedsgerichts entstanden (bitte für die Jahre 2019 und 2020 bis Stand Oktober 2020 und nach jeweiligen Einzelpositionen differenziert darstellen)?

5

Welchen Umfang an Kosten für das Schiedsgerichtsverfahren hat die Bundesregierung in ihrer „vorläufigen Kostenschätzung“ angenommen (vgl. Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 2. Juli 2020: „Zwar gebe es eine vorläufige Kostenschätzung; wie die aussieht, ließ das Ministerium jedoch offen.“; https://www.sueddeutsche.de/politik/pkw-maut-schiedsverfahren-millionen-kosten-1.4954523)? Auf welchen Annahmen basiert diese vorläufige Kostenschätzung?

6

Mit welcher Dauer des Schiedsgerichtsverfahrens rechnet die Bundesregierung inzwischen (vgl. Antwort des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur [BMVI] zu Frage 10 des Fragenkatalogs zum Thema Infrastrukturabgabe der Abgeordneten Oliver Krischer, Kühn und Sven-Christian Kindler vom Juni 2019: „Nach Einschätzung der rechtlichen Berater des BMVI wäre mit einer finalen Entscheidung voraussichtlich in 2 bis 3 Jahren nach Einleitung eines Schiedsverfahrens zu rechnen.“), und von welchen Gesamtkosten geht die Bundesregierung vor dem Hintergrund möglicher unterschiedlicher Verfahrensdauern derzeit aus?

7

Mit welchen Kanzleien, externen Beratern und/oder externen Beratungsunternehmen hat die Bundesregierung vertragliche Vereinbarungen zur Unterstützung beim Schiedsverfahren bzw. bei der Vorbereitung wann, in welchem Umfang, mit welchen Vertragslaufzeiten und mit welchem Stundenumfang, welchen Tagessätzen, Stundensätzen oder Pauschalvergütungen vereinbart (bitte soweit möglich nach Verfahrensschritten des Schiedsgerichtsverfahrens differenzieren)?

8

Wie viele Angebote wurden für die entsprechende Rechtsberatung bzw. externe Beratung zum Schiedsgerichtsverfahren zu welchen Zeitpunkten eingeholt? Wie lange dauerte der Vergabe- bzw. Auswahlprozess?

9

Welche konkreten Leistungsbeschreibungen wurden in den zugrundeliegenden Ausschreibungen seitens der Bundesregierung genannt?

10

Welche Kosten entstehen bei einem Streitwert von ca. 560 Mio. Euro bis ca. 750 Mio. Euro laut Schiedsgerichtsordnung für die Einsetzung eines Schiedsgerichtes und zusätzlich im weiteren Verlauf des Verfahrens? Welche sonstigen Kosten des Verfahrens in welcher Höhe entstehen darüber hinaus?

11

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die im Schiedsgerichtsverfahren unterlegene Partei die gesamten Kosten des Verfahrens übernehmen muss?

12

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die im Schiedsgericht unterlegene Partei auch Teile der Kosten der anderen Parteien übernehmen muss?

13

Strebt die Bundesregierung an, das Schiedsgerichtsverfahren bis zu einem Schiedsspruch zu begleiten, oder verhandelt sie mit der Gegenseite auch über eine Einigung vor einem Schiedsspruch?

Berlin, den 17. November 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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