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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Qualitätsprüfung der im Open-House-Verfahren bestellten Schutzmasken

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

08.12.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2457923.11.2020

Qualitätsprüfung der im Open-House-Verfahren bestellten Schutzmasken

der Abgeordneten Manfred Todtenhausen, Michael Theurer, Reinhard Houben, Sandra Weeser, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Gerald Ullrich, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im März 2020 im Rahmen eines Open-House-Verfahrens die Beschaffung von Schutzmasken ausgeschrieben. Im Nachgang der Ausschreibung gibt es nun zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Lieferanten und dem BMG über die Qualität der gelieferten Materialien und daraus resultierenden Rücktritten des BMG von Lieferverträgen.

Die Leistungsbeschreibung zu den Lieferverträgen enthält unter der Produktgruppe „FFP2 Masken“ eine Beschreibung der Normen, die neben „FFP2“ und „N95“ auch ausdrücklich „KN95 (CHN)“ als zulässigen Standard vorsieht.

Lieferanten beschreiben dem Fragesteller gegenüber (auch hier: https://www.sachverstaendiger-medizinprodukte.de/aktuelles/mängelrüge-bei-lieferung-von-atem-schutzmasken-im-open-house-verfahren/) aber nun, dass ihnen die Abnahme auf Grundlage von Qualitätstests verweigert wird, die nicht den Standard KN95 überprüfen, sondern den Standard FFP2. Dabei geht es insbesondere um die Durchführung der Paraffinöl-Aerosolprüfung. Dieser Paraffinöl-Test ist nicht Teil des Standards KN95 (CHN) und wird daher von diesen Masken auch nicht immer erfüllt. Obwohl der Standard KN95 (CHN) ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung vorgesehen ist und auch auf der Webseite des BMG als möglicher Standard erwähnt wird (vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-schutzmasken.html#c18145), wurde dieser Standard nach den Qualitätstests abgelehnt. Auf der Bundestagsdrucksache 19/21798 beschreibt die Bundesregierung, dass sie ab Juni 2020 grundsätzlich auf den Paraffinöl-Test verzichtet hat, da dieser Eigenschaften testet, die bei der Eindämmung von SARS-COVID-19 nur von untergeordneter Bedeutung sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Aus welchem Grund wurde in der Leistungsbeschreibung des Open-House-Verfahrens die Norm „KN95 (CHN)“ als gleichwertig zu FFP2-Masken ausgeschrieben?

2

Welche Informationen hatte die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Ausschreibung über die in China vorgegebenen Qualitäts- und Prüfstandards für KN95-Masken?

3

Wer ist in der Regel in Deutschland mit der Überprüfung der Masken aus dem Ausland wie dem Inland befasst? Wurden diese Stellen bei der Abfassung der Ausschreibung beteiligt?

4

Welche Durchlässigkeitsprüfungen wurden bei den im April 2020 gelieferten KN95-Masken durchgeführt, und wer hat die Vorgaben dafür erstellt?

5

Wie viele Lieferungen von K95-Masken wurden abgelehnt, weil sie den Paraffinöl-Test nicht bestanden haben (Zahl der Unternehmen, Zahl der betroffenen Masken, Auftragssumme der betroffenen Masken)?

6

Bei wie vielen Lieferungen ist von EY die Begleichung der Forderung empfohlen worden, die derzeit noch vom BMG abgelehnt wird (Zahl der Unternehmen, Zahl der betroffenen Masken, Auftragssumme der betroffenen Masken)?

7

In wie vielen Fällen sind KN95-Masken, die ursprünglich auf Grund eines Paraffinöl-Tests abgelehnt wurden, doch noch abgenommen worden (Zahl der Unternehmen, Zahl der betroffenen Masken, Auftragssumme der betroffenen Masken)?

8

Welche Zahlungen in Bezug auf Zinsen und Anwaltskosten sind durch das BMG erfolgt, weil zunächst abgelehnte Masken schließlich doch als vertragsgemäße Leistung anerkannt worden sind?

Berlin, den 18. November 2020

Christian Lindner und Fraktion

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