[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karsten Klein, Christian Dürr,
Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/24582 –
Funktionsweise und Nutzen der Corona-Warn-App in der Corona-Krise
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Corona-Warn-App (CWA) wurde zwar inzwischen rund 21,9 Millionen
Mal heruntergeladen (siehe:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuarti
ges_Coronavirus/WarnApp/Archiv_Kennzahlen/Kennzahlen_06112020.pdf
?__blob=publicationFile). Allerdings entspricht die Downloadzahl nicht
zwingend der Anzahl der tatsächlichen Nutzer und wissenschaftliche Schätzungen
gehen zudem davon aus, dass mindestens 60 Prozent der Bevölkerung die App
verwenden müssen, damit diese effektiv ist. Die CWA ist nach Ansicht der
Fragesteller unlängst heftig kritisiert worden. So stellte die Vorsitzende des
Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes, Dr. Ute Teichert, im September 2020 fest, dass die CWA für die
tägliche Arbeit der Gesundheitsämter „so gut wie keine Rolle“ (
https://www.tage
sschau.de/inland/corona-warnapp-gesundheitsamt-kritik-101.html) spielen
würde, während sie Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder als
„zahnlosen Tiger“ bezeichnete (
https://www.tagesspiegel.de/politik/nach-kritik-von-m
arkus-soeder-die-corona-app-braucht-schlicht-mehr-aktive-nutzer/2629483
6.html). Neben der noch zu geringen Zahl an Nutzern ist ein weiterer Grund
dafür, dass die erhoffte Unterstützung der Gesundheitsämter bei der
Nachverfolgung der Infektionsketten ausgeblieben ist, dass rund 40 Prozent der
Nutzerinnen und Nutzer ihr positives Testergebnis nicht teilen und dadurch
möglicherweise mit dem Virus Infizierte nicht von ihrer App gewarnt werden
können (siehe
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/
WarnApp/Archiv_Kennzahlen/Kennzahlen_06112020.pdf?__blob=publicatio
nFile). Gleichzeitig stellt sich nach Ansicht der Fragesteller die Frage, ob
missverständliche bzw. ungenaue Formulierungen gepaart mit
unvermeidbaren Ungenauigkeiten bei der Bestimmung eines „erhöhten Risikos“ dazu
führen, dass es gegenüber der CWA in der Bevölkerung an Vertrauen bzw.
Akzeptanz mangelt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24989
19. Wahlperiode 08.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 7. Dezember
2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Corona-Warn-App (CWA) leistet einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung
der Corona-Pandemie. Die Anzahl von mehr als 23,4 Millionen Downloads, die
Übermittlung von fast 4,7 Millionen Testergebnissen, die Anbindung von mehr
als 91 Prozent der niedergelassenen Labore sowie 95 755 geteilte
Testergebnisse verdeutlichen die auch im internationalen Vergleich hohe Akzeptanz der
CWA und deren voranschreitende Integration in Versorgung und
Testgeschehen. Durch die CWA stehen Nutzerinnen und Nutzern Testergebnisse und
Warnungen über Risikokontakte beschleunigt zur Verfügung. Die CWA
ermöglicht so eine schnellere Durchbrechung von Infektionsketten. Die CWA wird
dabei stetig weiterentwickelt, um der epidemiologischen Bedarfslage noch
besser Rechnung zu tragen und die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen.
1. Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen EU-
Mitgliedstaaten eine Contact-Tracing- oder Tracking-App für die Bevölkerung zum
Download zur Verfügung gestellt (
https://ec.europa.eu/info/live-work-trav
el-eu/health/coronavirus-response/travel-during-coronavirus-pandemic/mo
bile-contact-tracing-apps-eu-member-states_en)?
Von der EU-Kommission wird eine Liste über die jeweiligen nationalen
Corona-Tracing- bzw. Tracking-Apps geführt. Danach können folgende
Termine angegeben werden, ab denen in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten
nationale Corona-Warn- und Tracing-Apps zur Verfügung gestellt worden sind:
Österreich: 25. März 2020
Tschechien: 17. September 2020
Zypern: Mitte September 2020
Italien: 1. Juni 2020
Lettland: 29. Mai 2020
Deutschland: 16. Juni 2020
Polen: 9. Juni 2020
Dänemark: 18. Juni 2020
Irland: 7. Juli 2020
Frankreich: 15. Juli 2020
Kroatien: 27. Juli 2020
Niederlande: 17. August 2020
Spanien: 10. August 2020
Malta: 18. September 2020
Finnland: 31. August 2020
Portugal: 1. September 2020
Belgien: 30. September 2020
Estland: 20. August 2020
2. Wie erfolgt bei der CWA die Risikoermittlung?
3. Zu welchen Ungenauigkeiten kann es bei der Messung von Abständen
durch die CWA mittels Bluetooth kommen, und inwieweit werden diese
bei der Risikoermittlung berücksichtigt?
4. Wie beurteilt die Bundesregierung den Befund, dass bereits das Drehen
und Kippen eines Smartphones zu Abweichungen der Signalstärke führen
und damit die Abstandsmessung beeinflussen kann (siehe
https://tra
cecorona.net/wp-content/uploads/2020/10/20201013_Sinn-und-Unsinn_C
orona-Warn-App.pdf, S. 3)?
5. Welche Erfahrungen wurden bei der Erprobung der CWA bezüglich
Trennscheiben gesammelt, bzw. gibt es Objekte oder ein Umfeld, das sich
besonders negativ auf die Genauigkeit einer Messung auswirkt?
Die Fragen 2 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die CWA nutzt die Bluetooth-Technik, um den Abstand und die
Begegnungsdauer zwischen Personen zu messen, die die App installiert haben. Die
Smartphones tauschen untereinander verschlüsselte IDs aus und zeichnen diese auf,
wenn die vom Robert Koch-Institut (RKI) festgelegten Kriterien zu Abstand
und Zeit erfüllt sind. Werden Personen, die die CWA nutzen, positiv auf das
Coronavirus SARS-CoV-2 getestet, können sie freiwillig andere Nutzerinnen
und Nutzer darüber informieren.
Die automatisierte Risikoermittlung erfolgt nach dem Teilen eines
Testergebnisses durch eine positiv getestete Person anhand des epidemiologischen
Modells der CWA. Die verschlüsselten IDs der oder des Infizierten werden allen
Personen zur Verfügung gestellt, die die CWA nutzen. Die CWA prüft sodann,
ob die oder der jeweilige Nutzende die positiv getestete Person getroffen hat.
Diese Prüfung findet nur auf dem Smartphone der oder des jeweiligen
Nutzenden selbst statt. Falls die Prüfung ergibt, dass ein Kontakt stattgefunden hat,
zeigt die App der oder dem jeweiligen Nutzenden eine Warnung an. Das
Verfahren erlaubt keine Rückschlüsse auf die Nutzende oder den Nutzenden oder
ihren bzw. seinen Standort. Das epidemiologische Modell der CWA beruht auf
den aktuellen Vorgaben des RKI. Das Modell wird stetig überprüft und bei
Bedarf an die neuen Erkenntnisse der Wissenschaft angepasst.
Die Ergebnisse der Testung der Schnittstelle zum dafür erforderlichen Exposure
Notification Framework (ENF) der Hersteller der maßgeblichen
Betriebssysteme wurden im Rahmen der Entwicklung und der Fortentwicklung mit der SAP
Deutschland SE & Co. KG (SAP), der T-Systems International GmbH (T-
Systems) und dem RKI diskutiert und die Konfiguration der CWA entsprechend
angepasst. Ziel der Tests war die Überprüfung, mit welcher Genauigkeit die
Schnittstelle in verschiedenen Szenarien (z. B. Zugverkehr, Schlange im
Supermarkt, Restaurant, Party) die Begegnungsdauer und den Begegnungsabstand
von Smartphones nach entsprechenden Vorgaben des RKI einschätzen kann.
Dabei wurde eine Einstellung gewählt, die eine hohe Sensitivität der
Messergebnisse gewährleistet, um möglichst viele Nutzerinnen und Nutzer der CWA
bei potenziellen Risikobegegnungen warnen zu können. Durch die
Einstellungen wird damit die Wahrscheinlichkeit reduziert, dass tatsächliche
Risikobegegnungen nicht als solche erkannt werden.
Die Entwickler der CWA sowie die Hersteller der Betriebssysteme arbeiten an
einer stetigen Verbesserung der Messgenauigkeit der CWA bzw. der dieser
Messung zugrunde liegenden Schnittstelle.
6. Entspricht die Meldung eines „erhöhten Risikos“ durch die CWA einer
Einordnung als Kontaktperson der Kategorie I, und falls dies nicht der Fall
sein sollte, aus welchem Grund?
Das epidemiologische Modell der CWA orientiert sich an der Klassifizierung
der Kontaktpersonen durch das RKI entsprechend den Empfehlungen zur
Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei Infektionen durch SARS-CoV-2. Eine
Warnung der Nutzerin oder des Nutzers erfolgt nur im Falle einer
epidemiologisch relevanten Risikobegegnung. Die gewarnten Nutzerinnen und Nutzer
gelten sodann als Kontaktperson. Ob die Kriterien für eine Kategorisierung als
Kontaktperson I als Grundlage für die Anordnung weiterer
infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen vorliegen, kann nur durch eine weiterführende,
personenbezogene Befragung durch das Gesundheitsamt oder die Hausarztpraxis
überprüft werden.
7. Warum empfiehlt im Falle der Feststellung eines erhöhten Risikos die
CWA dem Nutzer als allererstes, sich, wenn möglich, (umgehend) nach
Hause zu begeben bzw. zu Hause zu bleiben, ohne hierfür einen Zeitraum
für die Dauer zu nennen oder die Empfehlung in irgendeiner anderen
Weise zu konkretisieren?
8. Warum empfiehlt die CWA bei Feststellung eines erhöhten Risikos dem
Nutzer als allererstes, sich, wenn möglich, (umgehend) nach Hause zu
begeben bzw. zu Hause zu bleiben, obwohl die alleinige Warnung durch die
App keine Krankschreibung darstellt, nicht zu einer Lohnfortzahlung
berechtigt und auch keine Anordnung der Quarantäne darstellt?
9. Warum empfiehlt die CWA bei Feststellung eines erhöhten Risikos dem
Nutzer, sich nur im Falle von Fragen an die Hausarztpraxis, den
kassenärztlichen Bereitschaftsdienst oder das Gesundheitsamt zu wenden und rät
nicht dazu, zeitnah eine der drei genannten Stellen zu kontaktieren, um
sich über die Einordnung der Warnung unterrichten und über die nächsten
Schritte, wie zum Beispiel einen Test durchzuführen, informieren zu
lassen?
Die Fragen 7 bis 9 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Informationen der CWA an die Nutzerinnen und Nutzer sind im Fall einer
Warnung nicht auf eine Aufforderung des Aufsuchens der privaten Wohnung
beschränkt. Vielmehr werden Nutzerinnen und Nutzer zugleich angehalten, den
Mindestabstand zu weiteren Personen zu wahren und etwa zum Zwecke der
Testung eine geeignete Versorgungsstruktur wie etwa einen ärztlichen
Leistungserbringer oder das Gesundheitsamt zu kontaktieren. Die App leistet damit
einen Beitrag zur herkömmlichen Kontaktnachverfolgung, indem Menschen,
die mit Hilfe der App über eine Risikobegegnung informiert werden, schneller
dafür sensibilisiert werden, dass sie ihre Kontakte reduzieren sollen, um das
Risiko andere Menschen anzustecken, zu verringern. Meldet sich ein Nutzender
beim Gesundheitsamt wegen der Warnung „Erhöhtes Risiko“ in der CWA,
laufen die etablierten Prozesse ab. Die Nutzerfreundlichkeit der Empfehlungen
wird stetig weiterentwickelt.
10. Kann es mit Blick auf die beiden in den Fragen 11 und 12 genannten
Empfehlungen der CWA bei Feststellung eines erhöhten Risikos aus
Sicht der Bundesregierung dazukommen, dass sich Nutzer der CWA
unnötig zu Hause isolieren, gar für mehrere Tage in Quarantäne begeben,
obwohl die CWA das tatsächliche Vorliegen einer Infektion mit dem
Coronavirus nicht feststellen kann?
Die im Zusammenhang mit der Feststellung eines erhöhten Risikos erteilten
Handlungshinweise dienen der Minimierung weiterer Risikobegegnungen.
Daher werden Personen mit einem erhöhten Risiko in der CWA gebeten, Kontakte
zu reduzieren und eine geeignete Versorgungsstruktur aufzusuchen, um die im
Einzelfall gebotenen Maßnahmen zeitnah zu veranlassen und eine unnötige
Isolierung ausschließen zu können. Eine rechtlich bindende Quarantäne-
Anordnungen kann nur durch das verantwortliche Gesundheitsamt ausgesprochen
werden.
11. Für wie viele Tage zeigt die App eine Begegnung der Stufe „erhöhtes
Risiko“ an, und aus welchen Gründen kann der Zeitraum gegebenenfalls
variieren?
Die CWA informiert über epidemiologisch relevante Begegnungen der
vergangenen bis zu 14 Tage. Am Tag 15 nach einer Risikobegegnung (egal ob mit
niedrigem oder erhöhtem Risiko), werden Begegnungen auch aus Gründen des
Datenschutzes gelöscht. Hier wird die maximal angenommene Inkubationszeit
von 14 Tagen zugrunde gelegt. Dadurch erklärt sich, dass sich die Anzahl der
Risikobegegnungen über die Zeit ändert. Liegt eine Risikobegegnung zwischen
einem und 14 Tagen zurück, wird sie maximal bis zum Erreichen des 14. auf
die Begegnung folgenden Tages angezeigt.
12. Liegt der Bundesregierung, beispielsweise in Form einer Umfrage, eine
Erklärung dafür vor, warum ein erheblicher Teil von Nutzerinnen und
Nutzern der CWA ein positives Ergebnis nicht in die App einträgt – so
entschieden sich im Zeitraum vom 1. September bis zum 4. November
2020 42 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer ihr positives Testergebnis
nicht zu teilen (siehe
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartige
s_Coronavirus/WarnApp/Archiv_Kennzahlen/Kennzahlen_06112020.pd
f?__blob=publicationFile)?
Über die CWA wurden bisher fast 4,7 Millionen Testergebnisse übermittelt. Die
Zahl der Nutzerinnen und Nutzer, die ihr Testergebnis geteilt haben, beträgt
95 755. In den letzten vier Wochen hat sich die Zahl der Nutzerinnen und
Nutzer, die ihr Testergebnis teilen, damit mehr als verdoppelt (um 108 Prozent). In
einer vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung telefonisch
durchgeführten Mehrthemenumfrage wurden im Oktober 2020 Nutzerinnen und
Nutzer der CWA ohne Antwortvorgaben dazu befragt, welche möglichen Gründe
es geben könnte, dass positiv Getestete ihr Testergebnis nicht an die CWA
weitergeben. Als Gründe vermuteten die Nutzerinnen und Nutzer der App
datenschutzrechtliche Erwägungen sowie vermeintliche soziale Nachteile. Das
Bundesministerium für Gesundheit wird im Rahmen der Fortentwicklung der
App zeitnah Anpassungen an der CWA vornehmen, die Nutzerinnen und
Nutzer, die ein positives Ergebnis erhalten, sensibilisieren, das Testergebnis zu
teilen.
13. Wie viele Aktualisierungen in Form von Updates, Upgrades oder Patches
sind bisher an der Corona-Warn-App vorgenommen worden, und welche
sind für die Zukunft bereits geplant (bitte nach Betriebssystem und Inhalt
des Updates und Datum der Verfügbarkeit des Updates bzw. der
geplanten Veröffentlichung, die Entwicklungskosten aufschlüsseln sowie nach
Möglichkeit den Zeitpunkt, Kalenderwoche oder Monat, an dem die
Entwicklung des Updates beschlossen wurde, angeben)?
Die Fortentwicklung der CWA durch Updates und Funktionserweiterungen
erfolgt auf Grundlage des in dem Vertrag mit der SAP vom 11. Juni 2020
festgelegten Verfahrens zur Vereinbarung ergänzender Leistungen. Die
Fortentwicklung erfolgt innerhalb der für die Entwicklung und den Betrieb im Jahr 2020
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Derzeit wird die CWA in der Version 1.7 angeboten. Die einzelnen Updates,
der Zeitpunkt der Veröffentlichung und der Inhalt der jeweiligen
Funktionsanpassung werden für die jeweiligen Betriebssysteme der Hersteller auf der
Plattform Github strukturiert und transparent aufgeführt (
https://github.com/cor
ona-warn-app/cwa-app-ios/releases und
https://github.com/corona-warn-app/c
wa-app-android/releases).
14. Bestanden oder bestehen bei den Betriebssystemen Android und iOS
Unterschiede zwischen den angezeigten Informationen und verfügbaren
Funktionen, und wenn ja, um welche handelte bzw. handelt es sich?
Es bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung keine von dem jeweiligen
Betriebssystem abhängigen Unterschiede in den wesentlichen Funktionalitäten
oder hinsichtlich der von der CWA bereitgestellten Information.
15. Auf welche Summe werden die Gesamtkosten der CWA infolge der
aktuell geplanten Updates voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres
ansteigen (gegebenenfalls Schätzwert angeben)?
Das Bundesministerium für Gesundheit prüft derzeit verschiedene Vorschläge
zur Erweiterung der Funktionalitäten der CWA. Bei der Bestimmung des
Zeitraumes einer möglichen Umsetzung werden die technische Komplexität der
Anpassung und die Dauer der erforderlichen Abstimmung etwa mit dem
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesbeauftragen
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit berücksichtigt. Vor diesem
Hintergrund werden noch im Jahr 2020 zunächst Anpassungen an die
Schnittstellentechnologie, die Häufigkeit des Datenabgleichs zur Ermittlung von
Risikobegegnungen und Maßnahmen zur Steigerung der Bereitschaft zur Teilung
eines positiven Testergebnisses bereitgestellt. Das Bundesministerium für
Gesundheit wird im Kontext der Umsetzung weiter Funktionalitäten dabei auch
die Auswirkungen auf die Kosten im Jahr 2021 prüfen.
16. Auf welche Summe belaufen die monatlichen Kosten für den laufenden
Betrieb der App (gegebenenfalls Schätzwert angeben)?
Die Kosten für den laufenden Betrieb umfassen die Support- und
Wartungskosten der SAP sowie die Betriebskosten der T-Systems. Die Kosten umfassen
dabei sowohl fixe als auch volumen- und kapazitätsabhängige Preisbestandteile.
Im Einzelnen sind bisher die folgenden Kosten angefallen:
Betriebskosten Betrag (netto)
SAP (einmalig) 772.745,00 EUR
T-Systems (Juni) 1.541.306,07 EUR
T-Systems (Juli) 2.475.159,12 EUR
T-Systems (August) 2.863.828,80 EUR
T-Systems (September) 3.006.493,56 EUR
17. Welche Angaben liegen der Bundesregierung zu den Entwicklungskosten
von Tracing-Apps oder Tracking-Apps, die in anderen Staaten genutzt
werden, vor?
Nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgt keine zentrale Erfassung der
Kosten der nationalen Tracking- oder Tracing-Apps etwa durch die EU-
Kommission. Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnis über die
Entwicklungskosten in anderen Ländern vor. Darüber hinaus ist eine rein singuläre
Betrachtung von Entwicklungskosten für eine App nach Ansicht der
Bundesregierung nur wenig aussagekräftig. So handelt es sich bei der CWA um ein
komplexes Gesamtsystem, das sich auch in die IT-Systeme und Prozesse der
medizinischen Versorgungsstrukturen integriert.
18. Fällt die bisherige Bilanzierung der Bundesregierung über den Nutzen
der CWA ähnlich negativ aus, wie die von Ministerpräsident Dr. Markus
Söder, der sie als „zahnlose[n] Tiger“ mit geringer „warnende[r]
Wirkung“ bezeichnet (siehe
https://www.tagesspiegel.de/politik/nach-kritik-
von-markus-soeder-die-corona-app-braucht-schlicht-mehr-aktive-nutzer/
26294836.html)?
Die CWA stellt neben der Einhaltung der AHA-Regel oder etwa der
Teststrategie einen weiteren wichtigen Baustein bei der Bekämpfung der Corona-
Pandemie dar. Alle diese Maßnahmen tragen gemeinsam dazu bei, Infektionsketten
zu unterbrechen und Infektionszahlen zu verringern. Derzeit haben die CWA
mehr als 23,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger heruntergeladen, 95 755
Bürgerinnen und Bürger haben eine Warnung ausgelöst, fast 4,7 Millionen
Testergebnisse wurden übermittelt, und auch die Anbindung an weitere Tracing-
Apps der Mitgliedstaaten der EU schreitet voran. Mit dem Update 1.7 sowie
weiteren Updates wird die CWA nutzerfreundlicher gestaltet, in der CWA
werden mehr Informationen bereitgestellt und es werden Anreize für Bürgerinnen
und Bürger geschaffen, die CWA noch intensiver zu nutzen. Vor diesem
Hintergrund wird die CWA auch aus dem Kreis der Gesundheitsämter wie etwa durch
den Leiter des Gesundheitsamtes Stuttgart als „ganz wichtiges Instrument in
der Pandemiebewältigung“ bezeichnet (
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/
mehr-wirtschaft/corona-not-im-gesundheitsamt-arbeit-wie-am-fliessband-1703
1797.html?GEPC=s3&premium=0x0ed04867640e82e37c5a7a2da0182ca6).
19. Sind Hausarztpraxen, der kassenärztliche Bereitschaftsdienst und
Gesundheitsämter durch das BMG mit einer Art Leitpfaden versorgt
worden, der darüber informiert, welche Fragen und Anweisungen an
Nutzerinnen und Nutzer der CWA zu richten sind, wenn diese wegen der
Anzeige eines niedrigen, erhöhten oder unbekannten Risikos auf der App
anrufen, und falls ja, in welcher Form, und mit welchem Inhalt?
20. Welche inhaltlichen Änderungen sind gegebenenfalls an diesem
Leitfaden wann vorgenommen worden?
Welche Handlungsempfehlungen teilt die App dem Nutzer mit, und
wurden hieran inhaltliche Änderungen seit dem Erscheinen der App
vorgenommen, und falls ja, wann, und aus welchem Grund?
Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Detaillierte Informationen zum Umgang mit der CWA für Hausarztpraxen und
Gesundheitsbehörden wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der CWA im
Juni 2020 durch das RKI erarbeitet. Die Empfehlungen im Umgang mit den
Warnhinweisen in der CWA für Hausarztpraxen und Gesundheitsämter sind auf
der Homepage des RKI veröffentlicht. Die Empfehlungen werden regelmäßig
aktualisiert (Handreichung des RKI für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/WarnApp/H
andreichung-Arzt.htm; Information für die Mitarbeiter/innen der
Gesundheitsämter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Warn
App/Info_Gesundheitsamt.pdf?__blob=publicationFile).
Hinsichtlich der Informationen an die Nutzerinnen und Nutzer wird auf die
Antwort zu den Fragen 7 bis 9 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]